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Mittwoch, März 28, 2007

Bauartklassen bei gemischter Bauweise

Für die Anwendung der Wohngebäude-Tarife muss die Bauartklasse der Gebäude berücksichtigt werden.

Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese Bauartklassen versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eingeteilt. Oft kommt es dazu, dass der Versicherungsnehmer sich bei gemischter Bauweise nicht sicher ist, welcher Tarif für Ihn zum Tragen kommt.

Hier ein grundsätzlicher Hinweis: Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere Bauartklasse, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25% entfällt!

Posted by Sabine on 03/28 at 01:37 PM
LexikonVersicherungenGebäudeversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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