Baufinanzierung: Keine Angst vor langen Zinsbindungen
In meinem vorangegangenen Beitrag ging es um die Wahl der Zinsbindung bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens. Es wurde aufgezeigt, dass es nur bedingt zu empfehlen ist, eine Zinsbindung mit Dauer von 10 Jahren abzuschließen, so wie es die meisten Banken ihren Kunden empfehlen. Insbesondere in Zeiten niedriger Hypothekenzinsen – so wie es derzeit der Fall ist – bietet es sich an, sich für einen deutlich längeren Zeitraum der Zinsfestschreibung zu entscheiden. Es macht einfach Sinn, die Zinsen für längere Zeit zu sichern, damit man bei der späteren Anschlussfinanzierung nicht befürchten muss, einen deutlichen Zinsanstieg und somit eine Verteuerung des Darlehens in Kauf nehmen zu müssen.
Für den durchschnittlichen Darlehensnehmer, für den eine richtig schnelle Tilgung nicht möglich ist, bietet es sich an, derzeit eine lange Zinsbindung zu wählen. Es wäre schade, jetzt ein günstiges Darlehen abzuschließen und bereits in 10 Jahren zu einem womöglich höheren Zinssatz weiterfinanzieren zu müssen. Da ist es einfach besser, Zinsbindungen von 15 oder sogar 20 Jahren zu vereinbaren – somit ist man auf der sicheren Seite und kann erst einmal ordentlich tilgen, ohne Angst vor einem Zinsanstieg haben zu müssen.
Natürlich wäre es theoretisch möglich, dass die Zinsen weiterhin oder in einigen Jahren erneut fallen, so dass man mit einer kürzeren Zinsbindung besser beraten wäre. Auch dies stellt kein Problem dar: Das BGB gewährt dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren. Der Darlehensnehmer befindet sich in der Lage, sein Darlehen zu kündigen, sofern mindestens 10 Jahre seit Abschluss verstrichen sind. Es ist lediglich die Kündigungsfrist von einem halben Jahr zu berücksichtigen. Somit ist es möglich, das Darlehen auch bei langer Zinsfestschreibung vorzeitig zu verlassen und eine günstigere Anschlussfinanzierung vorzunehmen.
