Baufinanzierung: Was die frühzeitige Darlehensablösung kostet
Gestern veröffentlichte der Onlineableger des „Handelsblatt“ einen Beitrag zum Thema Baufinanzierung, der sich mit dem Thema Flexibilität beschäftigt. Im Wesentlichen ging es um die Möglichkeit, ein Darlehen bereits vor dem Ende der Zinsbindung ablösen zu können. Die Kernproblematik: Ein frühzeitiger Ausstieg ist häufig nicht möglich – und falls doch, werden hohe Entschädigungszahlungen (Vorfälligkeitsentschädigung) fällig.
Im Beitrag wurde auf die Möglichkeit verwiesen, sich ein Sonderkündigungsrecht zu erkaufen. Wie hier im Blog bereits mehrfach dargestellt wurde, gibt es mittlerweile mehrere Banken, die entsprechende Darlehensoptionen anbieten: Beim Eintreten gewisser Härtefälle wie beispielsweise einer Scheidung, dürfen die Darlehensnehmer vorzeitig aus ihrem Darlehen aussteigen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen.
Der Preis für eine solche Option kann teilweise hoch bemessen sein. Einige Banken und Versicherer nehmen einen Zinsaufschlag in Höhe von bis zu 0,5 Prozent vor. Andere Banken berechnen einen Pauschalbetrag, der zwischen 250 und 500 Euro liegen kann. Die Vereinbarung einer solchen Option kann sehr empfehlenswert sein – allerdings kommt es stets auf den Einzelfall an. Sollte beispielsweise das Risiko bestehen, dass man aufgrund seines Jobs umziehen muss, so gestaltet es sich wesentlich einfacher, aus der Finanzierung auszusteigen und die Immobilie zu verkaufen.
Ob ein solches Risiko besteht, muss am Ende jeder Darlehensnehmer für sich selbst entscheiden. Dementsprechend gilt es dann abzuwägen, ob es sich lohnt, den Zinsaufschlag oder die zusätzliche Gebühr für mehr Flexibilität zu entrichten. Alternativ bliebe noch die Möglichkeit, auf eine entsprechende Vereinbarung zu verzichten – und im Härtefall (bei welchem die Bank ohnehin einem Ausstieg zustimmen muss) zu hoffen, dass die Hypothekenzinsen in der Zwischenzeit gestiegen sind. Dadurch wäre es möglich, dass die Vorfälligkeitsentschädigung relativ gering ausfällt – diese Variante wird unter anderem auch im besagten Artikel des Handelsblatt vorgeschlagen. Allerdings ist das Risiko sehr hoch bemessen. Eine solide Absicherung dürfte für die meisten Darlehensnehmer die bessere Variante darstellen.
