Baufinanzierung: Was tun bei berufsbedingtem Umzug?
Erst vor kurzem wurde hier im Blog über die Problematik berichtet, die ein Umzug im Hinblick auf das Thema Immobilienfinanzierung mit sich bringt. Üblicherweise erwirbt man eine Immobilie, um sich an einem Ort fest niederzulassen. Daher gehen im Normalfall weder der Eigentümer noch die Bank davon aus, dass das Objekte eines Tages wieder zum Verkauf stehen könnte. Dennoch kommt dies in letzter Zeit immer häufiger vor: Die berufliche Landschaft hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert und zunehmend mehr Menschen sehen sich dazu gezwungen, aufgrund ihres Jobs mehrfach umziehen zu müssen.
Doch gerade wenn man sich im Besitz einer Immobilie befindet, auf der noch ein Darlehen lastet, gestaltet sich solch ein Umzug gar nicht immer so einfach – schließlich muss erst einmal geklärt werden, was mit der Immobilie passieren soll und wie mit dem Darlehen verfahren wird. In den meisten Fällen zielen die Darlehensnehmer darauf ab, die Immobilie zu verkaufen und das Darlehen mit dem Verkaufserlös abzulösen.
Allerdings ist eine vorzeitige Ablösung vor dem Erreichen der Zinsbindung nur bedingt möglich. Das Problem besteht in erster Linie darin, dass die meisten Institute auf die Zahlung der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung bestehen. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die den Zinsschaden kompensieren soll, welcher der Bank durch die vorzeitige Ablösung entsteht. In Abhängigkeit vom Restschuldbetrag sowie von der Restlaufzeit bis zum Erreichen der Zinsbindung kann die Vorfälligkeitsentschädigung sehr teuer werden und sich auf mehrere tausend Euro belaufen.
Aus diesem Grund befindet man sich eindeutig im Vorteil, wenn man mit seiner Bank einen so genannten Vorfälligkeitsschutz vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung, die einem die Möglichkeit einräumt, das Immobiliendarlehen in gewissen Situationen bzw. beim Eintritt so genannter Härtefälle kündigen zu dürfen, ohne die Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen. Gerade im Bereich der Direktbanken gibt es zunehmend mehr Institute, die entsprechende Optionen anbieten.
Ansonsten besteht nur noch eine weitere Alternative zur Zahlung der Entschädigung, nämlich die Übertragung des Darlehens auf eine neue Immobilie. Allerdings ist diese Verfahrensweise nur bedingt möglich – die Banken spielen in der Regel nur dann mit, wenn die neue Immobilie als werthaltig genug eingestuft werden kann.
