Baulärm rund ums Haus: 30 Prozent Mietminderung möglich
Verhinderte Zufahrt zur Garage oder zum Stellplatz, Handwerkerfahrzeuge, die Einfahrten blockieren, Baugerüste, Gerüste an der Hausfassade und Baulärm, der die Wohnqualität beeinträchtigt? Dann sind Mietminderungen angemessen.
Wenn Baulärm und ein Gerüst am Haus über längere Zeit die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen, ist eine Mietminderung bis zu 30 Prozent möglich. Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona sah dies so, weshalb auch der Mieterverein der Hansestadt darauf hinweist (Az.: 317 C 198/07). Der Fall:
Das Objekt war länger als ein Jahr eingerüstet, weshalb für diesen Zeitraum nach Einschätzung der Richter auch die zur Wohnung gehörige Loggia nur sehr eingeschränkt zu nutzen war. Gleichzeitiger Lärm durch Dämm-, Maurer- und Abbrucharbeiten sowie durch Betonsanierung und Erdarbeiten zerrten den Streit zwischen Vermieterin und Mieter über die Dauer und Intensität der Wohnwertminderung schließlich vor Gericht.
Die Richter entschieden, es sei zwar allgemein bekannt, dass solche Arbeiten nicht geräuschlos und nicht ohne Schmutz ablaufen, doch sei jeder Fall dieser Kategorie im Einzelnen zu prüfen. Deshalb sah das Gericht eine nur durchschnittliche Minderung von 16 Prozent für die betreffenden Monate als nicht ausreichend an, wie es die Vermieterin zulassen wollte. Vielmehr sei die von den Mietern vorgenommene Minderung von knapp 30 Prozent nicht zu beanstanden. Kein Grund also für die Mieter nachzahlen zu müssen.
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