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Dienstag, Juni 29, 2010

Bausparkassen dürfen Gutachterkosten nicht abwälzen

Bei der Vergabe ihrer Darlehen gelten Bausparkassen als sehr vorsichtig – schließlich geht es um Gelder, die von der Gemeinschaft bzw. allen Bausparern gemeinsam eingezahlt werden. Deshalb kommt es in der Praxis relativ häufig vor, dass Immobilien erst bewertet werden, bevor einer Darlehensvergabe zugestimmt wird. Die Bausparkassen möchten vor allem den Wert der Objekte überprüfen, um letztlich kein überhöhtes Risiko einzugehen.

Allerdings sind derartige Gutachten kostenpflichtig. Ein Wertgutachten verursacht Kosten in Höhe von gut 300 bis 500 Euro – je nach Gutachter und Umfang der Bewertung können die Kosten sogar noch höher ausfallen. Diese Kosten wurden bisher gerne auf die Kunden umgelegt: Um eine Finanzierungszusage zu erhalten mussten sie die Gutachterkosten zwangsläufig übernehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW ist gegen diese Methode vorgegangen. Die Bausparkasse BHW wurde verklagt: Die Verbraucherschützer verlangten, dass die Abwälzung der Bewertungskosten ein Ende hat. In der vergangenen Woche hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und den Verbraucherschützern Recht gegeben. Die Bausparkasse darf entsprechende Gebühren nicht mehr erheben bzw. sie nicht auf die Kunden abwälzen. Zugleich wurde der Bausparkasse ein sattes Bußgeld verordnet.

Wer demnächst ein Bauspardarlehen aufnehmen möchte, sollte deshalb vorsichtig sein. Falls die Bausparkasse eine Objektbewertung durchführen möchte, ist auf die Kostenübernahme zu achten: Angehende Darlehensnehmer sollten sich notfalls wehren und auf das Gerichtsurteil verweisen, um dieser finanziellen Zusatzbelastung ausweichen zu können. Immerhin ist das Gerichtsurteil sehr eindeutig: Die Bausparkassen dürfen Bewertungskosten nicht auf die Kunden umlegen – weil die Bewertung zu ihrer eigenen Sicherheit erfolgt, müssen sie die Kosten selbst tragen.

Posted by Jochen on 06/29 at 09:36 AM
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