Bauvorhaben: Kein Baubeginn ohne Rechtsschutzversicherung
In meinem ersten Beitrag, den ich diese Woche geschrieben habe, ging es um das Thema Bauvorhaben mit Hinblick auf das Wetter bzw. auf die aktuelle Jahreszeit: Für die Realisierung eines Bauvorhabens ist der Sommer bestens geeignet. Sofern man als Bauherr noch nicht mit seinem Vorhaben begonnen hat, wird es höchste Zeit – besser kann das Wetter nicht werden.
Natürlich kann es auch bei gutem Wetter auf dem Bau zu Schwierigkeiten kommen: Wenn man es genau betrachtet, sind Streitigkeiten mit den Bauunternehmen und Handwerkern keine Seltenheit – nur selten gelingt die Fertigstellung eines Gebäudes, ohne dass es dabei zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Leider geht es hierbei oftmals um eine Menge Geld: Wenn Handwerker gepfuscht haben und ihre Fehler nicht einsehen, können schnell Zusatzkosten entstehen, die nicht nur unnötig sind, sondern sich zumeist auch auf hohe Beträge belaufen.
Allen angehenden Bauherren kann nur dazu geraten werden, diesbezüglich kein Risiko einzugehen und einen speziellen Rechtsschutz für Bauherren abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung stellt eine Investition dar, die sich ganz schnell bezahlt machen kann. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, braucht man nicht davor zurückzuscheuen einen Anwalt einzuschalten und notfalls auch vor Gericht zu gehen, da die Rechtsschutzversicherung eine relativ große finanzielle Absicherung bietet.
Entsprechende Versicherungen müssen – auch wenn bereits ein Rechtsschutz besteht – fast immer zusätzlich abgeschlossen werden. Die meisten Versicherer klammern die Themen Bau und Modernisierung bewusst aus dem Versicherungsspektrum aus. Wer bereits über einen Rechtsschutz verfügt, sollte sich informieren, ob sein Vorhaben im Leistungsumfang eingeschlossen ist. Zumeist wird es jedoch so sein, dass eine zusätzliche Versicherung benötigt wird.
