Bei der Rechtsschutzversicherung immer auf die Vertragsbedingungen achten
Versicherungen einfach bei Bedarf abschließen zu können wäre schön, ist und bleibt aber Utopie. Wer zum Zeitpunkt des Schadensfalls nicht versichert ist, erhält auch keine Leistung. Das ist ein relativ einfaches Prinzip. Der Umkehrschluss, Versicherung vorhanden gleich die Assekuranz zahlt, haut allerdings auch nicht immer hin. Häufig sind die Vertragsbedingungen ziemlich kompliziert, auch was die zeitliche Abfolge betrifft, ob und wann ein Schaden übernommen wird. Als Beispiel sei hier die Rechtsschutzversicherung genannt.
Die Police gehört in den meisten Haushalten beinahe schon zum Standardrepertoire, als Kombination aus Verkehrs-, Privat-, Miet- und Berufsrechtsschutz. Wer bei der Unterschrift auf den Vertrag die Bedingungen nicht genau liest, kann jedoch selbst mit dem besten Beinahe-Rundum-Schutz auf die Nase fallen. Die Stiftung Warentest hat im vergangenen Jahr jedenfalls keine Police gefunden, die ein „sehr gut“ verdient hätte. Grund sind vor allem die Klauseln in den Verträgen. Dabei spielt das Thema Vorvertraglichkeit eine große Rolle.
Rein theoretisch: Im Februar wurde ein Neuwagen gekauft, im Juni eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und im Januar des darauffolgenden Jahres gibt es Ärger mit dem Händler. Da der Kauf des Fahrzeugs Ursache für den Streit ist und damit vor dem Vertragsabschluss lag, kann – je nach Police und Versicherung – die Leistung mit Verweis auf die Vorvertraglichkeit verweigert werden. Ohnehin gilt in der Regel eine dreimonatige Wartezeit. Sie verhindert, dass die Police nur aus dem Wissen um einen zukünftigen Rechtsstreit heraus unterschrieben wird.
Auf diese Bedingungen sollte man sich bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung einstellen, auch auf eine Selbstbeteiligung. Denn Verträge ohne Selbstbehalt sind in dieser Sparte eher Mangelware. Zwischen 100 und 150 Euro müssen Versicherte im Schadensfall aus eigener Tasche bezahlen. Für die Police, wenn man sich für einen „gut“ getesteten Anbieter entscheidet, werden laut Stiftung Warentest rund 200 bis 300 Euro im Jahr fällig. Üblich ist dabei inzwischen, dass eine kostenlose Telefonberatung geboten wird. Auf diesem Weg lassen sich viele Probleme günstig klären. Zudem können die Unternehmen direkt auf Rechtsanwälte verweisen, mit denen sie zusammenarbeiten.
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