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Mittwoch, März 19, 2008

Bei einem Diebstahl während des Wohnungswechsels muss die Hausratversicherung zahlen

Organisation macht viel aus bei einem Wohnungswechsel, vor allem, wenn man nicht alles auf einmal in Angriff nehmen kann. In dem Fall bietet es sich an, einige Sachen zwischenzulagern, bis alles über die Bühne ist. So hat es auch ein Mann gemacht, im guten Glauben, seine Habseligkeiten seien auf dem eigenen Betriebsgelände gut aufgehoben und über die Hausratversicherung geschützt. Doch sie wurden gestohlen. Kleidungen, Brillen und Kameras waren weg und die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren.

Das durfte sie nicht, sagen die Richter vom Oberlandesgericht Hamm und verpflichteten die Versicherung des Mannes zu zahlen. Denn für die alte Wohnung habe noch eine Hausratversicherung bestanden. Die Begründung der Versicherung für die Ablehnung, die Gegenstände seien dauerhaft und nicht nur vorübergehend gelagert worden, ließen die Richter nicht gelten. Ein Umzug stelle eine Übergangssituation dar. In einer solchen, für den Versicherungsnehmer schwierigen und nicht gerade alltäglichen Situation, sei nicht davon auszugehen, dass die Dinge des täglichen Gebrauchs auf Dauer außerhalb der eigentlichen Wohnung untergebracht würden. (Aktenzeichen: OLG Hamm, 20 U 54/07)

Posted by Andre on 03/19 at 12:45 PM
Recht & OrdnungHausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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