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Mittwoch, November 18, 2009

Bei Wohnungswechsel an die Hausratversicherung denken

Beim Umzug in ein anderes Haus oder eine andere Wohnung geraten bestimmte Angelegenheiten oftmals in Vergessenheit – oder sie werden einfach nur übersehen. Dies gilt insbesondere für die Anpassung des Versicherungsschutzes. Gleich mehrere Versicherungen können an ein Gebäude gekoppelt sein, so wie auch die Hausratversicherung. Daher ist es wichtig, den Versicherer über den Umzug zu informieren.

Nun braucht man natürlich keine Angst zu entwickeln, wenn ein Umzug kurz bevorsteht: Der Hausrat ist bei einem Umzug mitversichert. Vorübergehend besteht ein doppelter Schutz. Denn sowohl im alten als auch im neuen Gebäude gilt der Hausrat als versichert. Eine Hausratversicherung bietet für diesen Fall eine grundlegende Absicherung an. Es ist lediglich zu berücksichtigen, dass dieser doppelte Schutz nur für kurze Zeit geboten wird. Außerdem geht der Versicherungsschutz bei einem Wohnungswechsel nicht automatisch von einem Objekt auf das andere Objekt über.

Was den vorübergehenden Schutz betrifft, so gilt dieser für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten. Bei den meisten Versicherern verhält es sich so, dass jedoch eine Auflage existiert: Dem Versicherer muss bereits vor dem Umzug die Adresse des neuen Zuhause mitgeteilt werden. Dementsprechend ist es ganz wichtig, den Versicherer rechtzeitig zu informieren.

Nach dem Umzug gilt es sich um die Änderung der Versicherung zu kümmern. Eine einfache Umschreibung reicht oftmals nicht aus. Bei den meisten Hausratversicherungen sind Versicherungssumme und Beitragshöhe an die Wohnfläche gekoppelt. Weil sich diese bei einem Umzug ändert, muss die Versicherung angepasst werden. Wegen dieser Änderungen werden in den meisten Fällen neue Versicherungsverträge geschlossen - wobei die Versicherer meist so kulant sind, und die bestehenden Verträge vorzeitig kündigen.

Posted by Jochen on 11/18 at 08:13 AM
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