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Donnerstag, März 06, 2008

Beim Immobilienkauf immer Wohngebäudeversicherungspolice zeigen lassen

Die Freude ist groß. Eine Immobilie ist zum Kauf gefunden worden. Damit der Käufer auch sicher sein kann, dass das Gebäude versichert ist, sollte er sich immer den Wohngebäude-Versicherungsschutz bestätigen lassen. Die Ansicht der Versicherungspolice ist genauso wichtig wie das zeigen des letzten Zahlungsbeleges.

Leider ist das Wissen um den Versicherungsschutz eines Hauses gerade bei Erstkäufern nicht sehr ausgeprägt, so dass es immer wieder zu negativen Erfahrungen von Seiten des Käufers kommt.

Eine böse Überraschung gab es für eine Mann aus Thüringen. Im Sommer 2004 kaufte er ein Haus. Ehe er jedoch Ende 2004 als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde, brannte das Haus ab. Der Verkäufer hatte trotz Mahnung die Wohngebäudeversicherung nicht bezahlt und da der Beitrag im September fällig war, bestand zum Zeitpunkt des Unglücks kein Versicherungsschutz mehr.

Da die Wohngebäudeversicherung erst mit Grundbucheintrag auf den Käufer übergeht, muss der Versicherer auch nicht vorher den Käufer über bestimmte Schwierigkeiten informieren. Bis zum Grundbucheintrag bleibt der Verkäufer Versicherungsnehmer. Er ist auch zur Zahlung verpflichtet. Selbst wenn im Kaufvertrag Nutzen, Lasten und Gefahren der Immobilie schon auf den Käufer übergegangen sind, bleibt der Verkäufer bis zum Grundbucheintrag Versicherungsnehmer.

Des Oberlandesgericht Jena stellte dabei fest, dass es keine Rolle spiele ob der Käufer oder der Verkäufer für die Nichtzahlung des Beitrages verantwortlich sei. Nach dem Grundbuch Eintrag hat der Verkäufer einen Monat Zeit die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Wie bei allen Versicherungsmöglichkeiten, sollte auch hier auf Aktualität, bezüglich der Versicherungssumme, geachtet werden.

Posted by Sabine on 03/06 at 07:03 AM
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