Beitragsbemessungsgrenzen für 2010
Jahr für Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland neu berechnet und im Rahmen der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bekannt gegeben. Mittlerweile hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf für eine “Verordnung über maßgebliche Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010” vorgelegt, der zwar noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, aller Voraussicht nach aber schon die endgültigen Zahlen enthält. Demzufolge werden die Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Sozialversicherungssparten um mehr als 2% angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 2010 werden demnach bei 66.000 € in den alten Bundesländern und 55.800 € in den neuen Bundesländern liegen. Die Bemessungsgrenzen der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen bei 81.600 € im Westen und 68.400 € im Osten Deutschlands.
In der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000 € liegen, einheitlich für die alten und neuen Bundesländer. Dieser Wert regelt die Höhe der Krankenkassen-Beiträge.
Weiterhin wurden die Grenzwerte für die Versicherungspflichtgrenze (auch unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. JAEG bekannt) veröffentlicht. Dieser Wert liegt zukünftig bei bundeseinheitlichen 49.950 €, ein Anstieg um 2,7% gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherungspflichtgrenze regelt den Zugang zur Privaten Krankenversicherung.
Und zum Schluss noch der Link zum Referentenentwurf für die Rechengrößen der Sozialversicherung 2010
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