Beitragsrückgewähr bei der Unfallversicherung klingt besser als sie ist
Erstattet eine Versicherung die Beiträge zurück, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde, klingt das auf den erst Blick wie ein fairer Deal. Beim näheren Hinsehen entpuppt sich das Konstrukt um die Beitragsrückgewähr meist als wenig kundenfreundlich und lohnt auch nicht so recht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät jedenfalls von privaten Unfallversicherungen ab, bei denen versprochen wird, dass die Beiträge nach einer Laufzeit x als monatliche Rente zurückgezahlt werden.
Im Visier haben Versicherungsunternehmen bei diesen Policen in erster Linie junge Erwachsene und Rentner. Als verkaufsförderndes Argument dient der Hinweis darauf, dass der Versicherungsschutz quasi kostenlos ist, da eine Beitragsrückgewähr vereinbart werde. Bevor allerdings auch nur ein Cent als Rente oder in sonstiger Form erstattet wird, müssen über die Jahre – wie bei jeder anderen Versicherung auch – Monat für Monat bzw. jährlich die Beiträge gezahlt werden. Damit später auch eine Erstattung möglich ist, wird indirekt eine kapitalbildende Lebensversicherung mit abgeschlossen.
Für Rentner ist die private Unfallversicherung eher überflüssig, sagt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie erhalten auch nach einem Unfall weiterhin ihre Rente. Für Jugendliche wird sie dann interessant, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist. Dann müsste eine Leistung im Schadensfall von mindestens 200.000 Euro vereinbart werden. Inwieweit der Versicherungsnehmer dann von der Rückgewähr profitiert, hängt unter anderem von der Laufzeit ab. Im Beispielsfall der Verbraucherschützer hatte eine Frau acht Jahre lang 3800 Euro eingezahlt. Noch sechs Jahre weiter wurden ihr 433 Euro jährlich versprochen. Das Problem: Erst wenn die Frau über 90 Jahre alt wird, hat es sich rentiert.
Unfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
