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Donnerstag, September 21, 2006

Berufsstarter oft ohne Haftpflichtversicherung

Kinder sind während der beruflichen Ausbildung über die private Haftpflichtversicherung der Eltern im Rahmen der Familiendeckung mitversichert.

Mit erfolgreich bestandener Prüfung endet in der Regel auch das Ausbildungsverhältnis. Kinder müssen sich dann unbedingt um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern, da die private Haftpflichtversicherung der Eltern für diese nicht mehr aufkommt.

In Überbrückungszeiten entstehen oftmals Lücken, in denen die Kinder keinen Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung mehr haben. Wenn also zum Beispiel die Ausbildung beendet ist und das Kind erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis eingeht, ersteinmal auf eine längere Reise geht oder erst zum übernächsten Semester mit dem Studium beginnen wird, aber auch wenn es sich bei der entsprechenden Stelle arbeitslos meldet.

Deshalb zählen Verbraucherschützer die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem vermögen in unbegrenzter Höhe haften muss, und wer will sich schon in jungen Jahren für den Rest seines Lebens finanziell ruinieren.

Posted by Caspar on 09/21 at 11:03 AM
VersicherungenHaftpflicht • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (1) • Permalink
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