Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten - Die Loss-of-License Versicherung
Eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für Piloten auf keinen Fall aus. In Zusammenarbeit mit marktführenden Versicherungsunternehmen bietet die BonSure GmbH eine passende Lösung für die finanzielle Absicherung gegen das Risiko Lizenzverlust (Loss-of-License) an.
Verkehrsflugzeugführer sind dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange der Verkehrsflugzeugführer aber “nur fluguntauglich” und nicht arbeitsunfähig ist, kann er nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Die Loss-of-Licence Versicherung der BonSure GmbH überzeugt durch erstklassige und spezielle Bedingungen. Dazu gehört:
- Ein möglicher Versicherungsschutz bis zum 60. Lebensjahr
- Verzicht auf die konkrete und abstrakte Verweisung. Das heißt: Eine anderweitig konkret ausgeübte Tätigkeit nach Lizenzverlust wird nicht auf die Rente angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
- Komplette Leistung bei einer voraussichtlich mindestens 6-monatigen Fluguntauglichkeit
- Ein Gutachten über die Fluguntauglichkeit durch eine anerkannte fliegerärztliche Untersuchungsstelle ist ausreichend.
Außerdem gelten weitere Leistungspunkte wie:
- Rückwirkende Rentenzahlung bei verspäteter Meldung
- Bei voraussichtlich sechsmonatiger Berufsunfähigkeit: BU-Rente ab Beginn
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Erweiterte Kriegsklausel (Bundeswehr-, Polizei-, und UNO-Einsätze)
- Verzicht auf §41 VVG (Beitragserhöhung/Kündigung)
- Verkürzung der Rücktrittsfrist nach §16 VVG auf fünf Jahre
- Keine überraschende Klauseln
- Keine Arztanordnungsklausel
- Sehr kundenfreundliche Antragsfragen
- Ausgezeichnete Ergebnisse bei MORGEN & MORGEN
- Zinslose Beitragsstundung bis zur Leistungsentscheidung
Weitere Informationen können direkt unter der Telefonnummer 0721-12052-0 angefordert werden.
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