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Dienstag, September 11, 2007

Betriebliche Altersvorsorge - Lebensversicherung birgt Risiken

Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Gehaltes fürs Alter gespart. Oft setzten kleine Unternehmen hierbei auf die Anlageform der Lebensversicherung (Direktversicherung). In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts München (4 Sa 1152/06) wurde allerdings deutlich gemacht, dass dies ein Risiko für den Arbeitgeber birgt, da die Unternehmen für eine Vorsorgevariante sorgen müssen, die eine objektive Wertgleichheit garantiert. Heißt,  dass der Wert des Ersparten jederzeit so hoch sein muss wie die Summe der eingezahlten Beiträge.

Dies ist bei Lebensversicherungen nicht der Fall, denn da zieht der Anbieter meist in den ersten Jahren von den gezahlten Beiträgen mehr zur eigenen Kostendeckung ab, als dass für den Versicherten gespart wird. Für den Versicherten bedeutet das, dass wenn er früh aus dem Sparvertrag aussteigt, er mit relativ hohen Verlusten rechnen muss.

Im benannten Urteilsfall hatte eine angestellte Autoverkäuferin innerhalb von eineinhalb Jahren 6230 Euro in ihre betriebliche Altersvorsorge ihres Arbeitgebers eingezahlt. Als sie dann kündigte, hatte der Lebensversicherungsvertrag gerade einen Wert von 639 Euro. Versicherungstechnisch war das in Ordnung, jedoch scheiterte es am Arbeitsrecht, so dass der Ex- Arbeitgeber die Differenz zahlen musste.

Posted by Sabine on 09/11 at 12:15 PM
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