Betriebliche Altersvorsorge: Rente auch nach einer Insolvenz
Böse Überraschungen bei der Betriebsrente dürfte es eigentlich nicht geben, denn um diese Art der zusätzlichen Altersvorsorge ist ein dichtes Sicherheitsnetz gespannt. Und trotzdem müssen Rentner manchmal für ihre Rechte kämpfen. Denn der Schock kommt meist mit der Post: Die Betriebsrente wird gekürzt. Auch wenn man diese seit mehr als 15 Jahren erhält, können ehemalige Arbeitgeber in eine existenzbedrohende Lage geraten. Und was, wenn tatsächlich auch eine Rentenanpassung nach unten betrieblich vereinbart war?
Die Betriebsrente gilt emotional und juristisch als ein schwieriges Feld - eben auch für Geschäftsführer und Vorstände, die auch dafür zu sorgen haben, dass finanzielle Lasten aus Rentenverpflichtungen geschmälert werden.
Manchmal stockt die Betriebsrente
Doch ein Engpass an Liquidität rechtfertigt nicht, die Rentenzahlungen zu mindern oder einzustellen, so die Arbeitsrechtler. Ist doch der Bestandsschutz der Betriebsrente, der dritten Säule der Altersvorsorge neben gesetzlicher und privater Rente, im deutschen Betriebsrentengesetz von 1974 verankert. Darin legt Paragraph 2 fest: Ein Anspruch auf Betriebsrenten ist “unverfallbar”. Was also eingezahlt und zugesagt wurde, muss der Rentner auch erhalten. Die Ansprüche sind auch dann zu erfüllen, wenn der Betrieb nicht mehr existiert.
In den Zeiten vor dem Betriebsrenten-Gesetz waren die Rentenverpflichtungen in Deutschland nur durch Vertrag geregelt. Wurde der Arbeitgeber zahlungsunfähig, blieben die Renten aus. Mit dem Betriebsrentengesetz wurde jedoch auch ein Pensionssicherungsverein (PSV) geschaffen, der bei Insolvenz des Arbeitgebers die Rentenleistungen sichert. Von 70.000 Unternehmen, die Mitglied sind, wurden 820 Millionen Euro Beiträge bezahlt - eine Summe, mit der der PSV mehr als 450.000 Rentner mit rund 59 Millionen Euro im Monat bedient. Im Durchschnitt 130 Euro je Rentner.
Sicherung mit Lücken
Eine individuelle Rentenverpflichtung durch den PSV kann für den Einzelnen aber auch Nachteile haben. Denn ihm fehlt der Inflationsausgleich. Zahlt nämlich ein Unternehmen die Bezüge an frühere Mitarbeiter, gilt die Verpflichtung, alle drei Jahre die Rente an den Kaufkraftschwund anzupassen. Der Maßstab dafür ist der Verbraucher-Preisindex oder die Lohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen. Nur bei nachweislich wirtschaftlichen Schwächen darf der Zuschlag ausbleiben. Zahlt dagegen der PSV die Rente, entfällt diese Kaufkraft-Prüfung. Bei langen Bezugszeiten ist dies ein erheblicher Nachteil. Verliert doch ein ehemaliger Arbeitnehmer während 20 Jahren der “Ausfall”-Rente über den PSV bei einer jährlichen Inflationsrate von drei Prozent viel an realer Kaufkraft. In Zahlen: 10.000 Euro im Jahr entsprächen dann einer heutigen Kaufkraft von nur noch 5400 Euro.
Rente mit Obergrenze
Den Rentnern droht jedoch noch ein Zeit- und ein Luxus-Problem. Der PSV zahlt nur bis zu sechs Monate rückwirkend nach dem Insolvenzfall. Bei längeren Verfahren gilt für den Rentner die Wartezeit. Als “Luxusproblem” gilt dagegen die Anspruchshöchstgrenze einzelner Berechtigter, denn der PSV zahlt nicht mehr als den dreifachen Wert des jährlichen Durchschnittseinkommens rentenversicherter Arbeitnehmer - und das sind fast 7.500 Euro im Monat. Für Betriebsrentner deckt der PSV jedoch nur drei von fünf Wegen der betrieblichen Altersvorsorge - die Direktzusage, die Unterstützungskasse und den Pensions-Fonds.
Pensions-Kassen und die Direktversicherung, eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, sind nicht abgedeckt. Hierbei werden die Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) kontrolliert, was bei strengen Auflagen einen Ausfall des Versicherers sehr unwahrscheinlich macht. Pleiten sind aber nicht auf jeden Fall zu verhindern, was 2003 die Mannheimer Versicherung zeigte, wenn auch für die Rentner kein Schaden eintrat. Die Rettung hieß Protektor, Auffanggesellschaft der Versicherungswirtschaft, die für die Mannheimer einsprang.
Gegen Unwillen helfen Gerichte
Gegen Forderungsausfall bei Insolvenz sind Betriebsrenten also geschützt. Was aber ist zu tun, wenn das Unternehmen einfach nicht zahlt? Bei solchem Zahlungsverzug muss der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden. Für aktuell 1.200 Rentner der Ymos AG sind bislang 1.100 Verfahren anhängig. Die Verhandlungen laufen seit April vor dem Arbeitsgericht Offenbach, die Kläger gewinnen einen Fall nach dem anderen. Allein wegen formaler Fehler wurden einzelne Klagen abgewiesen. Durch wirtschaftliche Not die Renten zu kürzen oder zu streichen, ist nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Es folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das schon 2003 urteilte, ein Widerruf von Versorgungs-Zusagen sei nicht möglich.
