BGH spricht Machtwort: Versicherer müssen Bedingungen anpassen oder zahlen
2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) reformiert. Seither heißt es bei einem Schaden nicht mehr barfuß oder Lackschuh – sprich alles oder nichts –, wenn der Kunde gegen die vertraglichen Pflichten verstößt. Stattdessen wird quotiert und die Leistung der Versicherung gekürzt, aber nur in wenigen Ausnahmefällen ganz gestrichen. Ein Jahr lang hatten die Assekuranzen Zeit, die Vertragsbedingungen den neuen Regeln entsprechend zu überarbeiten. Einige Unternehmen haben dabei offenbar geschludert und bekamen jetzt die Quittung vom Bundesgerichtshof.
„Betroffen sind Policen aus der Zeit von vor dem 1. Januar 2008, deren Bedingungen nicht bis zum 1. Januar 2009 an das neue Versicherungsvertragsgesetz angepasst worden sind“, so der Bund der Versicherten (BdV) in einer Pressemitteilung. Verbraucherschützer freut das Urteil: Der BGH erklärte sämtliche Klauseln aus alten Policen für unwirksam, sollten sie den neuen Vorgaben aus dem VVG widersprechen. Benachteiligen die bisherigen Bedingungen den Versicherungsnehmer, dürfen sich die Assekuranzen nicht mehr darauf berufen (Aktenzeichen IV ZR 199/10). Der BDV zieht ein positives Fazit: „Die Richter haben ein versicherungsnehmerfreundliches Urteil gefällt.“
Ins gleiche Horn stoßen auch andere Organisationen. Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, sagte nach dem Urteil: „Oft weiß der Verbraucher nichts von seinen Rechten, wenn im Vertrag noch die alte, für ihn ungünstigere Rechtslage steht.“ Den Stein ins Rollen gebracht hatte übrigens ein Wohnungseigentümer: Entgegen seiner vertraglichen Pflichten hatte er vergessen, die Wasserrohre einer leer stehenden Wohnung zu entleeren. Daraufhin kam es im Winter zu einem Rohrbruch. Die Gebäudeversicherung – in dem Fall die Axa – warf ihrem Kunden eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vor. Nichtsdestotrotz bot sie an, die Hälfte des Schadens von 6.000 Euro zu übernehmen. Der Anwalt des Versicherungsnehmers monierte, dass der Vertrag auf dem alten Stand ist - und bekam nun Recht.
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