BGH-Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Versicherungsbranche hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Es ist längst nicht mehr die Lebensversicherung, die von den Vertriebsmitarbeitern der Versicherer am häufigsten verkauft werden. Mittlerweile sind es vor allem Riester-Renten und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zu den am stärksten nachgefragten Versicherungsprodukten am Markt zählen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich vor allem deshalb so gut vermarkten, weil sich in den vergangenen Jahren auch die Arbeitswelt sehr verändert hat. Viele Menschen wissen genau, was es bedeutet arbeitslos zu sein – und wollen sich zumindest gegen den schlimmsten Fall, die Berufsunfähigkeit absichern. Allerdings gilt es beim Abschluss einer entsprechenden Police vorsichtig zu sein: Leider kommt es immer häufiger vor, dass sich die Versicherer weigern, Berufsunfähigkeitsrenten auszuzahlen.
Diese Erfahrung musste auch ein Fernfahrer machen, der nach einer Oberschenkelthrombose arbeitsunfähig wurde. Die Versicherung weigerte sich die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu leisten und meinte, der Versicherungsnehmer könne auch einer Beschäftigung als Lieferant im Nahverkehr nachgehen.
Der Versicherungsnehmer klagte und bekam vor dem Bundesgerichtshof Recht. Laut Ansicht des Gerichts müsse der Versicherer konkrete Angaben darüber machen, welche Tätigkeit der Versicherungsnehmer ausüben könne, wie hoch die körperliche Belastung des jeweiligen Jobs ist, und innerhalb welcher Arbeitszeiten die Arbeit ausgeübt werden soll. Erst wenn diese Angaben vorliegen, kann ein medizinischer Gutachter darüber urteilen, ob der Versicherungsnehmer sich der Versicherungsnehmer tatsächlich in der Lage befindet, der Beschäftigung nachzugehen. Weitere Informationen zu diesem Gerichtsurteil können in der aktuellen Ausgabe der Wirtschaftswoche nachgelesen werden.
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