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Dienstag, Juni 05, 2007

Blitzeinschlag – Überspannungsschaden in der Hausratversicherung

Gewitter mit Blitz und Donner entstehen zu allen Jahreszeiten. Unter bestimmten Witterungsbedingungen entstehen sie auch häufiger. Vorsichtige Verbraucher schalten bei Gewitter ihre elektronischen Geräte aus. Die Verbraucher, die das nicht tun, können bei einem Blitzeinschlag mit Überspannungsschäden an Ihrem PC, ihrem Fernseher oder anderen elektronischen Geräten rechnen. Wenn es zu einem Überspannungsschaden gekommen ist, bleibt der Ärger meist nicht aus, denn eine Neuanschaffung eines Gerätes oder mehrerer Geräte ist meist teuer. Gut, wer in diesem Falle eine Hausratversicherung hat, die den Schaden anschließend übernimmt.

Aber Vorsicht, bei älteren Hausratversicherungen kann es sein, dass Überspannungsschäden überhaupt noch nicht mitversichert sind. In neuen Hausratversicherungen ist der Überspannungsschaden nahezu obligatorisch mitversichert. Lediglich die prozentuale Höhe der Versicherungssumme bei Überspannungsschäden kann abhängig vom beantragten Schutz variieren.

Für die Schadensmeldung an das Versicherungsunternehmen ist es notwendig, sich sofort den Tag und die Uhrzeit aufzuschreiben, da sonst ein Schaden abgelehnt werden kann. Wichtig ist auch, wie bei allen anderen versicherungstechnisch abrechbaren Schäden, den Schaden sofort dem Versicherungsunternehmen zu melden. Überspannungsschäden können natürlich auch während eines Urlaubes oder einer Geschäftreise entstehen, damit ist die genau Dokumentierung nicht möglich. Jedoch gibt es Möglichkeiten diese Daten rauszufinden. Auf der Website www.unwetter.de werden Gewitter bzw Blitze angezeigt. Aber auch auf anderen Seiten wie www.wetteronline.de können die Blitzeinschläge nachvollzogen werden.

Auch die Versicherungsgesellschaften überprüfen bei Meldung eines Überspannungsschadens, meist auch anhand einer Blitzkarte, ob am Schadensort tatschlich ein Gewitter stattgefunden hat.

Posted by Sabine on 06/05 at 11:46 AM
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