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Freitag, April 27, 2007

Brennt das Auto, muss die KFZ Haftpflicht die Kosten für die Feuerwehr tragen

Zu heiß gelaufen, Fehler in der Elektrik, Loch im Schlauch – warum genau ein Auto in Brand gerät, ob nun während der Fahrt oder ganz einfach im Stehen, lässt sich meist erst nachher feststellen. Wichtiger ist, den Brand zu löschen und auslaufende Betriebsstoffe zu binden. Und da ist jeder froh, wenn die Feuerwehr rasch anrückt und die Flammen mit Schaum erstickt.

Dass es sich dabei im offiziellen Amtsdeutsch um einen Verwaltungsakt handelt, ändert nichts an der Tatsache, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Einsatz bezahlen muss. Das sagt der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 325/05). Er hatte einen Fall zu verhandeln, in dem sich die Versicherung sich weigerte, die Kosten für das Löschen und das Abbinden von Öl zu übernehmen, nachdem ein Traktor in Flammen aufgegangen war.

Die Richter machten deutlich, dass es unerheblich sei, ob der Versicherungsnehmer sich selbst darum kümmere und sich den Feuerlöscher schnappe, oder aber die Feuerwehr diese Aufgabe übernehme. Es gehe vielmehr darum, seiner Pflicht nachzukommen, den Schaden zu begrenzen und eine Ausweitung zu vermeiden.

Posted by Andre on 04/27 at 02:35 PM
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