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Montag, August 15, 2011

Bund der Versicherten macht sich für transparente Haftpflichtklauseln stark

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben: Sie ist vergleichsweise günstig und deckt existenzielle Risiken ab. Doch wenn bei der Frage, wann und unter welchen Umständen die Assekuranz eine Leistung erbringt, nur Ratlosigkeit herrscht und sich die Antwort für Laien – wenn überhaupt – erst nach stundenlangem Studium der Bedingungen erschließt, läuft etwas falsch. Das sagt sich auch der Bund der Versicherten (BdV) und geht jetzt mit einer Abmahnung gegen das intransparente Kleingedruckte dreier Haftpflichtversicherer vor.

Den Grund für diesen Schritt nennt Thorsten Rudnik vom Vorstand des BdV: „Der typische Durchschnittskunde ohne spezielle versicherungsrechtliche Kenntnisse ist durch die intransparenten Informationen benachteiligt. Wir setzen uns dafür ein, diesen Missstand abzustellen.“ Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die Zweiteilung des Vertragswerkes in die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ und die „Besonderen Bedingungen“. Das Zusammenspiel der beiden Bestandteile sei für Kunden nur schwer nachvollziehbar. Verbraucher müssten oft an mehreren Stellen nachlesen, ob und wie sie versichert sind. Als typisches Beispiel führt der Bund der Versicherten die Benzinklausel an. Sie schließt den Gebrauch eines Kfz aus. Die Frage ist nur: Wann liegt ein solcher Gebrauch vor? Beantwortet werden muss diese Frage inzwischen von einer eigens eingerichteten Kommission. Sie entscheidet, ob die private oder die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden eintritt.

Alleine zu diesem Punkt gebe es bereits eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, wann ein Fahrzeug „gebraucht“ wurde oder nicht. „Wäre die Klausel transparenter gestaltet, würde das nicht nur zum Verständnis beitragen, sondern auch noch die Gerichte entlasten“, sagt Thorsten Rudnik. Daher hat der BdV die Versicherungsgesellschaften nun aufgefordert, diese und weitere Klauseln, unter anderem zum elektronischen Datenaustausch, nicht länger zu verwenden. In Richtung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht der Wunsch, die Musterbedingungen für die private Haftpflichtversicherung entsprechend zu überarbeiten.

Posted by Andre on 08/15 at 10:01 PM
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