Burn-Out-Syndrom kann berufsunfähig machen
Viele psychische und physische Erkrankungen kommen als Auslöser für eine Berufsunfähigkeit in Betracht. In den meisten Fällen handelt es sich um Herz-Kreislauferkrankungen, Rückenprobleme oder auch Allergien, die es unmöglich machen, den Beruf weiter auszuüben. Um in einem solchen Fall finanziell abgesichert zu sein, gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass sich Versicherer je nach Krankheitsbild auch quer stellen können, musste ein Manager feststellen. Er litt am Burn-Out-Syndrom und sah sich nicht mehr in der Lage, den Stress länger auszuhalten.
20 Jahre lang hatte der Mann Vollpower gearbeitet, immer in Bewegung, immer im Stress. Die Frage, die sich der Versicherung stellte: Ist Burn-out eine Krankheit, die berufsunfähig machen kann? Das Landgericht München I sah dies als gegeben an. Das reicht allerdings nicht aus, um im Schadensfall wirklich Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Hier gelten einige Regeln, die sich auch auf andere Krankheiten übertragen lassen.
Es muss ein medizinisches Gutachten vorliegen, dem zu entnehmen ist, dass ausschließlich das Burn-Out-Syndrom Ursache für die Berufsunfähigkeit ist und keine andere Erkrankung mitspielt. Litt der Betroffene schon vorher unter Stress und fühlte sich ausgebrannt, sollte er die Versicherung bei Vertragsabschluss darüber informieren. Bei einer Annahme ist man dann auf der sicheren Seite. Verschweigt man sein Leiden, muss nachgewiesen werden, dass man erst später erkrankte. Hilfreich ist eine vorherige Untersuchung auf Burn-out, da es sonst sehr schwer nachweisbar ist, ab wann das Syndrom eingetreten ist.
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