Finanzen
Freitag, Oktober 28, 2011
Sicher vor Pfändungen mit dem Pfändungsschutzkonto
Seit Mitte 2009 gibt es inzwischen das Pfändungsschutzkonto, meist kurz als P-Konto bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein normales Girokonto, das jedoch mit einer Besonderheit geführt wird: Das Guthaben darauf ist in einem bestimmten Rahmen vor Pfändungen sicher.
Die Höhe des Pfändungsschutzes
Jeder, der über ein P-Konto verfügt, erhält zunächst einen Basispfändungsschutz, der aktuell 1.028,89 Euro beträgt. Dies bedeutet, dass ein Einkommen, das bis zu diesem Betrag auf dem Konto eingeht, nicht gepfändet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit oder beispielsweise aus Geldgeschenken von Verwandten stammt.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, kann es sein, dass dieser Basispfändungsschutz erhöht wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kontoinhaber Kindergeld auf dieses Konto bekommt oder wenn Unterhaltspflichten bestehen. Der Bank müssen diese Umstände allerdings nachgewiesen werden, damit der Pfändungsschutz erhöht werden kann.
Die Kosten für ein P-Konto
Stellen Sie sich besser darauf ein, dass Sie nach einem solchen Girokonto kostenlos vergeblich suchen werden – ganz im Gegenteil. Im Regelfall sind P-Konten im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto noch wesentlich teurer, besonders was die Höhe der Kontoführungsgebühren angeht.
Anspruch auf ein Girokonto?
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto gibt es aber auch durch die Einführung des P-Kontos nicht. Es hat zwar jeder einen Anspruch darauf, ein P-Konto zu bekommen. Dies gilt allerdings nur, wenn er auch bereits ein Girokonto hat, das in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Ist kein bestehendes Girokonto vorhanden, gibt es auch keinen Anspruch auf die Eröffnung eines neuen Kontos.
Leider gibt es immer mehr „Vermittler“, die diese Notsituation schamlos ausnutzen. Sie versprechen, dem Betroffenen ein solches Konto zu verschaffen, nehmen aber dafür natürlich eine nicht unerhebliche Vermittlungsgebühr. Diese kann bis zu 100 Euro und mehr betragen. Im Regelfall verschaffen einem solche Vermittler aber kein seriöses Girokonto, sondern ziehen ihren Kunden nur zusätzlich das Geld aus der Tasche.
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Micha on 10/28 at 12:52 PM
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Sonntag, Juni 19, 2011
Deutsche haben von Finanzen wenig Ahnung
Weil Deutschland zu einem der Länder mit dem größten Wohlstand zählt, sollte man meinen, die Bevölkerung sei über Finanzthemen gut informiert. Wie eine wissenschaftliche Untersuchung belegt, ist dies jedoch nicht der Fall - die Deutschen haben sogar vergleichsweise wenig Ahnung. Bereits die Beantwortung relativ einfacher Fragen und Zusammenhänge überfordert viele Personen.
Die besagte Umfrage beschäftigt sich mit dem Thema Finanz-Analphabetismus. Sie wurde auf globaler Ebene an mehreren Hochschulen ausgearbeitet und basiert letztlich auf drei simplen Fragen. Die drei Fragen sind nicht an Währungen oder andere lokale Faktoren gekoppelt, damit die Umfrage weltweit durchgeführt werden kann.
Die erste Frage beschäftigt sich mit der Funktionsweise des Zinssatzes. Es wird gefragt, wie sich der Kontostand eines Sparbuchs im Lauf der Jahre verändert. Bei der zweiten Frage geht es um die Inflation: Es wird gefragt, wie sich diese auf den Wert des Geldes auswirkt. Die dritte und letzte Frage beschäftigt sich mit dem Thema Risikostreuung: Es soll beantwortet werden, ob es im Hinblick auf das Risiko sinnvoller ist, eine einzelne Aktie zu erwerben oder einen Fonds.
Gleich mit der ersten Frage hatten viele Deutsche ihre Schwierigkeiten. Letztlich lag jeder Fünfte falsch. Bei der zweiten Frage verhält es sich nicht anders: Mehr als jeder Fünfte traute sich keine Antwort zu oder lag falsch. Die Frage nach der Risikostreuung scheint es besonders in sich zu haben: 40 Prozent der Befragten lagen falsch oder konnten nicht antworten.
Experten halten diese Zahlen für alarmierend. Sie lassen darauf schließen, dass die Finanzbildung in den Schulen immer noch zu kurz kommt. Außerdem lässt sich ein Risiko für Altersarmut ableiten: Fehlendes Finanzwissen kann schnell zu falschen Finanzentscheidungen führen, die sich spätestens im Alter rächen.
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Jochen on 06/19 at 01:24 PM
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Mittwoch, Januar 05, 2011
Was bringt 2011 für die Baufinanzierung?
“Im nächsten Jahr wird alles anders! - Denkste!” - Zum Jahreswechsel nimmt man sich zwar vor, gute Vorsätze tatsächlich auch einzuhalten, doch meist ist er nur ein guter Anlass, um als Schuldner oder potentieller Bauherr einen Blick zurück und auf die Baugeldzinsen im abgelaufenen und neuen Jahr zu werfen.
Dazu analysieren Finanz- und Zinsexperten die Marktentwicklungen der vergangenen Monate, deren Folgen für Baugeldkonditionen und sie geben Tipps, worauf Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer im neuen Jahr achten sollten.
Als Fakt zum Rückblick gilt, dass das Jahr 2010 von der Schuldenkrise in Euroland, der anhaltenden Wirtschaftsschwäche der USA sowie einer starken Erholung in Asien und gerade auch im exportstarken Deutschland geprägt war. Dazu haben die Notenbanken die Leitzinsen historisch tief belassen, mit dem Aufkauf von Staatsanleihen aber auch die Furcht vor Inflation und Währungsverfall geschürt. Kein Wunder, dass diese Ausgangslage im auslaufenden Jahr 2010 zu steigenden Kapitalmarkt-Zinsen und schlechteren Baugeld-Konditionen führte. Die Trendwende gilt damit bereits als vollzogen. Und dennoch gehören die aktuellen Zinssätze mit unter 4,5 Prozent effektiv für lange Laufzeiten zu den niedrigsten der vergangenen 50 Jahre. Selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 780 Euro können 150.000 Euro über 15 Jahre als Darlehen aufgenommen werden. Für 200.000 Euro-Kredit würden 1.040 Euro monatlich anfallen.
Steigt der Leitzins in II/2011?
Zinsexperten rechnen für 2011 mit tendenziell steigenden Zinsen, da die Notenbanken gefordert sind, die Liquiditätshilfen schrittweise aus dem Markt zu nehmen. Ein höherer Leitzins in der 2. Jahreshälfte könnte das unterstreichen. Für Deutschland dürfte sich der positive Trend fortsetzen, während die Defizitländer in Europa bei einer Leitzinserhöhung mit Wachstumsschwierigkeiten kämpfen werden und sich der Konflikt um die nationalen Schulden zuspitzen wird. Für Deutschland gilt, dass die Untenehmen stark wettbewerbsfähig sind, wachsen und bei hoher Beschäftigung die Grundlage für einen anziehenden Immobilienmarkt bilden. Kaufinteressenten sollten deshalb nicht zu lange warten und sich entscheiden, bevor die Preise und die Zinsen zu stark steigen.
Lange die Konditionen binden!
Die ersten Monate des neuen Jahres sollten Bauherren und Immobilienkäufer nutzen, um die Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt bei niedrigen Zinsen eine höhere Tilgungsrate und damit einen schnelleren Schuldenabbau. Wer als Darlehensnehmer bereits in den eigenen vier Wänden wohnt, sollte im Frühjahr 2011 mit einem Berater klären, wie er bei einer Anschlussfinanzierung ein späteres Zinsanstiegsrisiko vermeiden kann. Auch wenn die Sollzins-Bindung bestehender Baukredite erst in 12 bis 60 Monaten abläuft, können Immobilienbesitzer schon heute von den niedrigen Zinsen profitieren. Dazu dienen je nach Vorlaufzeit Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder sog. Forward-Darlehen.
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wob. on 01/05 at 04:44 PM
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Donnerstag, Dezember 30, 2010
Folgeprogramm für Mehr-Generationen-Häuser
Bürgerschaftliches Engagement verknüpfen - Folgeprogramm für 2011
Mit zwei, drei Kindern auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden ist nicht nur in München aussichtslos. Die Makler machen eindeutig darauf aufmerksam, dass Vermieter - noch dazu, wenn sie mit im Haus wohnen - Kinder als “miet-störend” empfinden.
Ein Zustand, dem sich die Politik nicht verschließen kann, weshalb man auch in Zukunft auf die Erfahrung und Kompetenz aller für das Langzeit-Projekt Mehr-Generationen-Häuser setzt. Mit den neuen “alten” Themen “Alter und Pflege” sowie “Integration und Bildung”, soll auch das Profil der Mehr-Generationen-Häuser geschärft werden. Nach nunmehr fünf Jahren läuft zwar die erste Förderperiode für die ersten Häuser Ende 2011 aus, doch darf die Idee im weiteren Ergebnis nicht daran scheitern, dass die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Ehrenamtlichen in den Mehrgenerationen-Häusern aufhört. Das Konzept hat sich nämlich bewährt und als zukunftsfähig erwiesen.
Schwerpunkte Pflege und Integration
Mit der öffentlichen Ausschreibung eines Förder-Folgeprogramms in 2011 soll auch für die Zukunft der Generationen übergreifende Ansatz bei der Arbeit mit solchen Häusern weiter geprägt werden. Dabei ist die Kooperation mit den Gemeinden zwingend erforderlich. Nur gemeinsam kann der entscheidender Indikator markiert werden, ob und wie die Mehrgenerationen-Häuser im kommunalen Angebot bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Kommunen sollen durch Beteiligung an der Finanzierung ihre bisherige Rolle ausbauen und stärken, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte durch das Bundes-Familienministerium gesetzt werden sollen:
_Alter und Pflege
Für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen Unterstützungs- und Beratungsangebote eingerichtet werden; ein Angebot der “niederen Schwellen” bis hin zu pflegeergänzenden Hilfen soll bereit stehen und vermitteln;
Kooperationen mit Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkten sind systematisch aufzubauen und auszubauen.
_Integration und Bildung
Fördernde Angebote zur Integration sind in möglichst vielen Häusern zu etablieren; Angebote in Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sind aufzubauen und auszubauen.
_Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mehrgenerationenhäuser als Drehscheiben der Dienstleistungen sind in den Gemeinden nachhaltig zu festigen; Hemmschwellen sind abzubauen und haushaltsnahe Dienstleistungen bei besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Pflege sind zu bewerben.
_Freiwilliges Engagement
Mehrgenerationen-Häusern sind als Knotenpunkte des Bundesfreiwilligendienstes und des bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen einzurichten; Einrichtungen und Initiativen wie Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros oder Jugend-Migrationsdiensten sind stärker zu vernetzen.
_Orte der Begegnung
Rund 500 Einrichtungen in der Republik geben Raum für gemeinsame Aktivitäten, bieten Angebote zur Kinderbetreuung und zur Betreuung älterer Menschen. Auf diese Weise wird ein neues nachbarschaftliches Miteinander geschaffen. Bundesweit sind es mehr als 16.000 Freiwillige, die die Arbeit in den Häusern unterstützen, mehr als 60 Prozent der Aktiven in den MGH sind freiwillig Engagierte.
Fazit
Mehrgenerationenhäuser sind eine ganz wichtige Anlaufstelle für Alt und Jung. Zuverlässig und für alle Altersgruppen mobilisieren und organisieren sie Zeit für Verantwortung außerhalb der Familie. Mit ihren vielen freiwillig Engagierten unterstützen die Häuser berufstätige Eltern genauso wie Menschen, die Angehörige pflegen. Gleichzeitig geben sie wichtige Impulse für gesellschaftliches Engagement. Dieses Engagement ist zu festigen und muss tragfähig für die Zukunft werden.
Informationen zum laufenden Aktionsprogramm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de
Donnerstag, Dezember 23, 2010
Endlich mal erklärt: Investmentfonds
Die Zahl der Bundesbürger, die sich mit “übriger Kaufkraft” die Beteiligung an einem Investmentfonds (IF) leisten, dürfte deutlich kleiner sein als die Zahl derer mit Sparbuch, Plus-Sparen oder Bausparvertrag. Schließlich gilt der IF als “komplexe Geldanlage”, die man eher den Geübten, den Profis, überlassen sollte.
Das nun gilt dann wieder eher für die Fonds-Manager, weil sich ein Fonds grundsätzlich für Jedermann eignet - unabhängig von Anlagetyp, Lebenssituation und Zukunftsplänen. Denn die Regeln sind eigentlich ganz einfach: Auch wenn kein Investmentfonds dem anderen gleicht, folgen alle klaren Regeln.
Ein Investmentfonds kann dann zustande kommen, wenn sich von vielen Anlegern Geld für einen “großen Topf” sammeln lässt. Die Summe der zunächst unspezifischen Beteiligungen wird vom Fondsmanager verwaltet, der dann über die “Streuung der eigentlichen Anlage”, der “Investitionen in…” entscheidet. Wer als Sparer weder Zeit noch Lust, das Geschehen an den Märkten und Börsen unmittelbar und eben Tag für Tag zu verfolgen, der kann in Fonds seine Möglichkeit sehen, über Anteile am Fonds aus mehreren renditestarken Anlagen seinen Erfolg zu ziehen. Die Entscheidung wird ihm abgenommen und muss nicht wie beim individuellen Kauf von Wertpapieren über Charts und ad hoc-Mitteilungen der Unternehmen beobachtet werden.
Am Ziel orientiert!
Orientiert an Art und Zielrichtung kauft der Fonds Aktien, Anleihen, andere Wertpapiere oder mietsichere Immobilien. Dabei konzentrieren sich einige Fonds auf Branchen, Länder oder Regionen und investieren beispielsweise nur in Deutschland oder Europa, andere sind auf einzelne Rohstoffe oder Dienstleister spezialisiert. Weil nun ein Fonds das angelegt Kapital in verschiedene Werte “streut”, können die Rendite-Ergebnisse, also Gewinne und eventuelle Verluste, gegeneinander verrechnet werden, was das Risiko mindert.
Eine solche Risikostreuung ist gesetzlich vorgeschrieben, wie sie sich bei der persönlichen Direktanlage in Wertpapiere oder Immobilien kaum darstellen lässt. Mit seiner Anlagesumme erwirbt jeder Anleger Anteile am jeweiligen Fonds und erhält je nach Kaufpreis eine bestimmte Menge an Fondsanteilen. Kein Fondsanteil ist bevorzugt, was eben auch kleine Sparer beruhigen kann. Bei unterschiedlicher Gewichtung verschiedener Anlagen im jeweiligen Fonds unterscheiden sich Investmentfonds dann auch in Sicherheit bzw. Risiko und in den Renditeerwartungen. Wer also anlegt, sollten sich informieren, welcher Fonds am besten zu seinen persönlichen Sparzielen passt.
Infos über “Nur für alle.“
Im Oktober 2010 startete eine Kampagne auf Initiative der Fondsgesellschaften unter dem Dach des Fondsverbands BVI, womit die Scheu der Anleger gegenüber Fonds abgebaut werden soll. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass Fonds eine Geldanlage sind, die sich für alle eignet - unabhängig von Anlagetyp, Kaufkraft, Personenstand und Zukunftsplan.
Weitere Anbieter- und produktneutrale Informationen über www.nur-fuer-alle.de.
Sonntag, Dezember 12, 2010
Und der Riester-Vertrag lohnt sich doch…
Lieber „riestern“ statt „hartzen“, meinte jüngst ein 20-jähriger Auszubildender zum Industriekaufmann. Da fiel ihm wohl ein, was ihm der Versicherungsmakler mehrfach schon gedeutet hatte: Riestern heißt ein finanzielles Polster fürs Alter anlegen. Und weil auch der Staat dies fördert, wird „riestern“ zur lohnende Altersvorsorge. Bei der Fülle an Riester-Angeboten fällt es jedoch schwer, die richtige Variante zu wählen.
Riester-Varianten sind getestet
Was nun wurde bereits „getestet“ und welche wesentlichen Ergebnisse kamen dabei raus? Bei den fünf Riester-Angeboten - die Riester-Banksparpläne, die Riester-Fonds-Sparpläne, die klassische Riester-Rentenversicherungen als Fondsprodukt, die Riester-Bausparverträge und das Riester-Darlehen - bleiben bei einigen Bürgern dann aber doch Zweifel wegen der noch immer nachwirkenden und wohl auch weiterhin latenten Banken- und Finanzmarktkrisen.
Riester-Renten-Versicherungen werden unterschieden in die klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung des Spar-Anteils. Hier fließen die laufenden Beiträge des Sparers vor allem in die Anlage festverzinslicher Wertpapiere, was die Zusage einer Mindestrente auf Basis des Garantiezinses schon von Anfang an ermöglicht. Bei der Riester-Fondspolice, auch fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, muss der Anbieter den Erhalt der Einzahlung einschließlich der Zulagen zu Rentenbeginn garantieren.
Weitere Renditen hängen vom Kapitalmarkt ab und und von den Verwaltungskosten der jeweiligen Anbieter. So fließen Kundengeld meist in Investmentfonds, die aber als Fondspolicen oft zu teuer sind, ihre Auswahl ist meist nur mäßig. Zu empfehlen ist deshalb, sich entweder eher auf einen Riester-Fondssparplan oder auf empfohlene Fonds-Policen zu verlassen.
Riester auch für die Immobilie
Weil die Riester-Rente als private Altersvorsorge eingeführt wurde, dient sie eben diesem Ziel und erhöht die Ruhestands-Bezüge. Beim „Wohn-Riestern“ können die eingezahlten Beiträge auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dies geschieht durch Sparer, die einen Riester-Bausparvertrag abschließen, um später erst eine Immobilie kaufen wollen und jenen, die sofort mit einem Riester-Darlehen finanzieren. Es ist also auch möglich, mit Wohn-Riester eine Immobilie zu finanzieren, ohne zuvor erst den Riester-Vertrag anzusparen. Die staatlichen Zulagen können ebenfalls direkt in die Tilgung eines Riester-Darlehens fließen, was die Finanzierung maßgeblich vergünstigen kann.
Der Eigenanteil für eine komplette Riester-Förderung beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr minus der staatlichen Zulagen aber höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Wer wenig oder gar nichts verdient, wird auf auf mindestens 60 Euro im Jahr verpflichtet. Diese Förderung entspricht der anderer Riester-Verträge. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Für Kinder im „Kindergeld-Alter“ bekommt ein Elternteil bis zu 185 Euro Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren worden sind und 300 Euro für Nachwuchs, der nach 2008 das Licht der Welt erblickt hat. Steuermindernd wirkt der Eigenanteil, der abgesetzt werden kann. Riestern kann jeder, der gesetzlich rentenversichert ist
Die Riester-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge benötigt Zeit, weshalb früh mit dem Sparen anzufangen ist. Wer bis zu seinem 25. Lebensjahr abschließt, bekommt einmalig eine Extra-Zulage in Höhe von 200 Euro. Fürs „Riestern“ die private Rentenversicherung aufzulösen ist nicht sinnvoll, da dabei relativ hohe Verluste drohen. Sinnvoll wäre es dagegen, die private Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen und die Riester-Rente zu beginnen.
Riester-Fonds-Sparen - oder doch anders?
Junge Leute bis 30 haben viel Zeit bis zum Ruhestand und können die Bewegungen auf dem Markt der Wertpapiere verkraften. Damit wird die Ertragschance höher als beim Festzinssparen. Aber man sollte darauf achten, dass man wirklich einen Riester-Fondssparplan abschließt oder eine sehr gute Riester-Fondspolice, weil es auch viele Fondspolicen gibt, zu denen nicht geraten werden kann. Es geht zwar kein Geld „futsch“, aber es lässt sich oft besser anlegen.
Ein Riester-Bausparvertrag ist für den sinnvoll, der wirklich ein Haus kaufen oder eine Wohnung finanzieren will. Dabei sollte dann aber die komplette Förderung pro Jahr genutzt werden. Wer seine Pläne ändert, sollte neu entscheiden.
Mit dem Ableben des Versicherten vor Auszahlung der Riesterrente oder kurz nach Auszahlungsbeginn der Riester-Rente ist das Geld nicht weg. Wegen der Todesfallvereinbarung kann angespartes Kapital dem Hinterbliebenen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden. Gibt es nicht den Ehepartner sondern andere Personen als Erben, müssen diese die Förderung zurückzahlen, können aber das Kapital erben.
Grundsätzlich sind Riester-Verträge so ausgelegt, dass sie flexibel auf jede Lebenssituation eingestellt werden können. Höhere Einkommen wie niedrigere Einkommen führen zu unterschiedlichen Beitragszahlungen. Und auch das befristete Aussetzen für Beiträge ist gewährleistet.
Angespartes Riester-Kapital auf andere Verträge dieser Art zu übertragen, ist eher nicht zu empfehlen, weil erste Kosten nicht erstattet werden. Zudem sollte dabei beachtet werden, dass alles eingezahlte einschließlich Zulagen mindestens zu Rentenbeginn vorhanden sein muss.
Mittwoch, Dezember 01, 2010
Wenn die Zinsbindung ausläuft
Wer sich als Bauherr während mehrerer Jahre auf eine monatlich stets gleich Zahlung verlassen will, der hat wohl eine wenigstens 5-jährige Zinsbindung abgeschlossen. Wenn die ausläuft, bliebt meist nichts anderes übrig als bei der bisherigen oder einer anderen Bank die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung auszuhandeln.
Im Allgemeinen werden Hypotheken- oder Grundschuld-gesicherte Darlehen, sog. Ral-Darlehen, mit einer bestimmten Zinsbindung (heute oft 5 bis 15 Jahre), also einem „Festzins“ abgeschlossen. Während dieser Dauer sind Zins und Tilgung fest vereinbart, die Monatsraten bleiben konstant. Da aber nach Ablauf der Zinsbindung die Bankschuld meist noch nicht komplett getilgt ist, muss mit der Bank die Konditionen für die Anschluss-Finanzierung neu verhandelt werden.
Waren der bisherige Zinsen höher, wird sich der Darlehensnehmer freuen, denn er zahlt bei seiner Anschlussfinanzierung eine geringere Monatsrate - oder er vereinbart eine höhere Tilgung. Doch auch der umgekehrte Fall ist möglich: Bei höherem Zinsniveau wird es für den Immobilien-Eigentümer teurer.
Ist die eigene Bank zögerlich?
Von Seiten der Verbraucherschützer wird kritisiert, dass manche Banken ihren Kunden vor Ablauf der Zinsbindung nur zögerlich und eher unattraktive Konditionen für die Anschlussfinanzierung anbieten. Grund genug, dass Eigentümer, deren Zinsbindung bald ausläuft, schon frühzeitig auch bei der Konkurrenz nach einer Anschlussfinanzierung nachfragen. Auch Konditionen von Internet-Direktfinanzierern sind manchmal um einige Zehntel-Punkte günstiger – im Ergebnis sind das Summen, die im Laufe der Jahre einige tausend Euro Ersparnis ausmachen können. Wer für die Anschlussfinanzierung allerdings die Bank wechselt, hat zusätzliche Kosten zu tragen: einmal für eine wirklich neue Grundschuld im Grundbuch zugunsten der neuen Bank oder eben für die Abtretung der Grundschuld von der bisherigen Bank an die neue.
Donnerstag, November 25, 2010
Wie man ein Haus vom Bauträger zahlt
Gilt im Kaufvertragsrecht ohne weitere Vereinbarung, dass empfangene Leistung „sofort“ zu zahlen sind, also „ohne schuldhaftes Verzögern“, so gilt für die Kaufsache ‘Haus vom Bauträger’ meist ein gestaffelter Zahlungsplan. Wie sich ein solcherr konkret darstelltlt, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Nach juristischem und gesetzlichen Anspruch sind Bauträger verpflichtet, den Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu staffeln. Damit ist ein Bauherr davor geschützt, zu früh oder eben vorauseilend zu viel zu zahlen. Es gilt also mehrfach das Wort „Valuta“, was Wertstellung bedeutet und angibt, wer wann den monetären Anspruch auf seinem Konto erwarten darf und ab wann gegebenenfalls Zinsen bei der Bank zu zahlen sind. Hat sich ein Bauherr dafür entschieden, eine Immobilie von einem Bauträger errichten zu lassen, gehen Zahlungen, anders als bei einem Architektenhaus, nun nicht an die am Bau beteiligten Handwerker gemäß deren Leistung aus dem jeweiligen Gewerk. Vielmehr wird die gesamte Leistung für das „Kaufobjekt Haus“ mit dem Bauträger abgewickelt. Der nun darf jedoch nicht nach Belieben Teilzahlungen oder Vorkasse verlangen. Er ist an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gebunden.
An Zahlungsplan gebunden
Für einen Bauträger ergeben sich als Alternativen:
_mit Fertigstellung und Bau-Abnahme wird eine Rechnung erstellt, was aber wegen der bereits erbrachten Vorleistung zinsnachteilig wäre.
_Erstellt er stattdessen einen Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung, sind insgesamt 13 sogenannte Gewerke aufzulisten, für die prozentuale Anteile an den Gesamtkosten, benannt werden. Als Bauträger darf man jedoch nicht für jedes einzelne Gewerk eine Rechnung schreiben, es sind diese zu maximal 7 Teilzahlungen zusammenzufassen.
MaBV soll den Bauherrn schützen
Sollte sich ein Bauträger nicht an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung halten, so ist der gesamte Zahlungsplan ungültig. Als Folge muss ein Bauherr erst nach Fertigstellung und Abnahme zahlen. Mit dieser „Kondition“ werden Bauherren davor geschützt, dass sie zu früh zu viel zahlen. Denn falls der Bauträger während der Bauzeit in die Insolvenz geraten sollte, wären die bereits gezahlte Beträge wahrscheinlich verloren
Der Zahlungsplan
1. Gewerk: 30 Prozent der vereinbarten Summe kann der Bauträger nach Beginn der Erdarbeiten (Gewerk 1) gemäß MaBV ordern; verkauft er auch das Baugrundstück mit (bei Bauten auf Erbbaugrundstücken), sind es 20 Prozent.
2. bis 13. Gewerk: Für die übrigen zwölf Gewerke kann er laut MaBV die restliche Vertragssumme (+70 Prozent) prozentual wie folgt veranschlagen (+70 = 100).
Weitere Baufortschritte und ihre Anteile
_Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 40 Prozent;
_Dachflächen, Dachrinnen acht Prozent;
_Rohinstallation der Heizungsanlagen drei Prozent;
_Rohinstallation der Sanitäranlagen drei Prozent;
_Rohinstallation der Elektroanlagen drei Prozent:
_Fenster mit Verglasung 10 Prozent;
_Innenputz ohne Beiputzarbeiten sechs Prozent;
_Estrich drei Prozent;
_Fliesenarbeiten im Sanitärbereich vier Prozent;
_nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig) 12 Prozent;
_Aussenputz oder Fassadenarbeiten drei Prozent und nach
_vollständiger Fertigstellung fünf Prozent (Summe = 100).
Dienstag, November 16, 2010
Vorsicht bei ” verdeckten Bauherrenmodellen”
“Bauen” und “vertrauen” liegen für die eigenen vier Wände dicht beieinander. Denn beim Bauen geht es allzu oft ums Sparen. Und eben dazu bieten Bauträger “ersparte” Kosten bei den zugehörigen Verträgen, wenn der Kauf von Grundstück und Haus in zwei Verträgen abgewickelt wird. Ein Prozedere, durch das vermeintlich Grunderwerbsteuer und Notarkosten reduziert werden. Ein solch “verdecktes Bauherrenmodell” kann jedoch auch deutlich teurer werden.
Bei günstigen Zinsen sich das eigene Heim zu leisten ist wohl derzeit (November 2010) günstig wie selten zuvor. Grund genug, bei hohen Mietpreisen in City-Lagen sich ans immobile Eigentum zu machen. Wenn jedoch von Bauträgern mit einem “verdeckten Bauherrenmodell” geworben wird, ist Vorsicht angezeigt. Hierbei wird nämlich der Kauf eines schlüsselfertigen Wohnobjekts in zwei separate Verträge aufgeteilt. Da ist zum einen der notariell beurkundete Grundstückskauf und in der Folge ein Bau- bzw. Werkvertrag mit dem Verkäufer oder einem Bauunternehmer in “enger Verbindung” zum Verkäufer. Als Vorteil wird damit geworben, dass “Häuslebauer” Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen könnten. Wird die Sachlage - Hauskauf oder Hausbau - in zwei Verträge gesplittet, kann dies jedoch wirtschaftliche und rechtlich unangenehme Folgen haben.
Schutz des Käufers gefährdet
Wird nämlich der Grundstückskauf vom Bauvertrag getrennt, dann ist die rechtliche Regelung der MaBV, der Makler- und Bauträgerverordnung, nicht anwendbar und der Käufer ist im Gegensatz zum “normalen Geschehen” nicht geschützt. Wird nämlich schlüsselfertig samt Grundstück als eine Einheit gekauft, ist dies als sog. Bauträgervertrag verbrieft. Darauf ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anwendbar, die den Käufer insbesondere im Falle der Insolvenz des Bauträgers schützt. Der nämlich darf Zahlungen vom Käufer erst dann erhalten, wenn der Kauf eines lastenfreien Grundstücks für den Käufer gesichert ist und die Baugenehmigung vorliegt. Bezahlt wird dann nach Baufortschritt oder wenn der Käufer durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist.
Damit kein Vertrag unwirksam wird
Wird jedoch “aufgespalten”, könnte dies dazu führen, dass Grundstückskauf und auch Bauvertrag unwirksam würden, weil der Käufer das Grundstück wohl ohne den Bauvertrag nicht gekauft hätte. Sind beide Verträge unwirksam, kann die Gewährleistung bei Mängeln an Haus bzw. Grundstück entfallen. Und auch der Schutz der notariellen Beurkundung wäre gefährdet, weil der Notar gesetzlich verpflichtet ist, einen fairen Vertrag zu bewirken und über Risiken und rechtliche Folgen zu belehren. Werden aber Verträge “getrennt”, fehlen meist die Vereinbarungen für mögliche Vertragsstörungen…
Wertloses Grundstück?
Schließlich will der Käufer das Grundstück nur erwerben, um darauf das gewünschte Haus zu errichten. Kommt es dazu, dass z.B. die Baugenehmigung nicht erteilt wird oder der Bauunternehmer insolvent wurde, sind die bisherigen Ausgaben für den Bau meist endgültig “futsch” und dem Käufer bleibt ein vorerst “wertloses Grundstück”. Auch verhilft das “verdeckte Bauherrenmodell” nicht dazu Steuern zu sparen. Denn beim Splitting der Verträge - im Gegensatz zum einheitlichen Bauträgervertrag - kommen auf die Bauleistung 19 % Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer auf den Grundstückspreis. Bei einem einheitlichen Vertrag würde dagegen nur die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf den Gesamtkaufpreis fällig.
Dienstag, Oktober 19, 2010
Riester - da war doch was…
Wer nur ‘riestert’, macht was falsch! – Die Rentenlücke gibt es tatsächlich!
Wer einem Auszubildenden im Berufsschulunterricht im Fach Wirtschaftskunde bei den Lehrplaneinheiten ‘Lohn und Gehalt-Versicherungen-Sparen-Zahlungsverkehr’ den Blick in die eigene Zukunft anrät, der erfährt eher bescheidenes bis wenig Verständnis in der Frage: Wie groß ist in frühestens 45 Jahren die eigene Rentenlücke?
Wer sich dann aber wirklich auf Spezialisten verlässt, die das mal hochrechnen, der darf erkennen: Die Lücke bei der Kaufkraft im Alter ist zwar kleiner als schon mal Banken und Versicherungen behaupten, aber doch so groß, dass ein aktuell besparter Riester-Vertrag als einzige Altersvorsorge wohl eher nicht ausreicht. Um die Rentenlücke einigermaßen sicher stopfen zu können, muss Vorsorge auf mehreren Ebenen getroffen werden. Bei hoher staatlicher Förderung ist Riester wohl die erste Alternative, doch darf auch die zweite, die Betriebsrente nicht missachtet werden, um im Alter sorglos zu leben. Denn seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihrer Arbeitsvergütung bei großen Vorteilen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen zu können. Wer darüber hinaus noch mehr tun will, dem sind weitere gestaltende Möglichkeiten nicht verwehrt.
Achtzig Prozent sollten es sein
Nach gültigen, populären Berechnungen ist anzunehmen, dass bei vielen Personen im aktuellen Erwerbsleben die normale Rente nicht reichen wird. Um nämlich mit Mitte 60 oder vermutlich dann auch später den erwarteten Lebensstandard zu sichern, sollten rund 80 Prozent des letzten Nettoverdienstes verfügbar sein. Erfreulich schon heute: Viele Ausgaben während der noch jüngeren Lebensjahre fallen im Alter weg: Kredite für die Wohn-Immobilie, Studiengelder für die Kinder und dann eben auch der individuelle Vorsorgeaufwand. Wer zugleich im Alter mehr Zeit hat als vorher, dem entstehen andere Ausgaben für Hobbys oder Reisen. Bei tendenziell sinkenden gesetzlichen Rente ergibt sich folglich ein Mehrbedarf, den die derzeit jüngeren Jahrgänge ernstnehmen und nicht unterschätzen sollten.
Große Rentenlücke für die aktuell Jüngeren
Unterstellt man den Berufseintritt nach dualer Ausbildung derzeit mit 20 Jahren, gilt nicht nur nach Expertensicht eine große Rentenlücke, was am ständig geringeren “Brutto-Renten-Niveau” festzumachen ist. Ein nur bedingt populärer Wert, der die Monatsrente eines Durchschnittsverdieners in Prozent seines früheren Bruttogehalts zeigt. Bei einer Betrachtung von 45 Versicherungsjahren liegt der Wert statt wie bis vor wenigen Jahren bei 50 Prozent bis 2030 wohl nur noch bei 40 Prozent.
Doch ein weiteres Problem tritt mit der „nachgelagerten Besteuerung“ auf, wenn - begonnen in 2005 - der Ertragsteil der Renten höher und damit steuerlich stärker belastet wird. Bis 2040 sollen Renten sogar für Erwerbstätige ab Jahrgang 1973) in vollem Umfang besteuert werden. Dagegen wird die Steuerbelastung der laufenden Renten-Beiträge langsam abgebaut und soll ab 2025 ganz wegfallen. Für Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1973 kommt es damit zu einer Doppelbesteuerung, weil circa 18 Prozent der Rentenbeiträge aus versteuertem Arbeitseinkommen stammen und die erwarteten Rentenbezüge dann voll besteuert werden.
Arbeitnehmer mit Familie
Wer verheiratete ist, muss berücksichtigen, dass er bei gleichem Bruttogehalt zwar mehr netto hat als ein Single in Steuerklasse I, doch die Rentenlücke wird später größer, weil die Differenz zwischen Nettogehalt und Rente bei verheirateten Alleinverdienern höher sein wird. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, ist die Rentenlücke kleiner wegen höherer Abzüge für die laufenden Rentenbeiträge.
Unabhängig davon, wie groß die Lücke tatsächlich wird, eine ausgewogene Altersvorsorge schafft klare Verhältnisse für die Zukunft. Eine Besonderheit ist dabei die „Entgeltumwandlung“: Beträge hieraus für diese betriebliche Zusatzrente sind bis 2.544 Euro frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Weitere 1.800 Euro jährlich gelten als steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer keine Direktversicherung hat, die vor 2005 begann.
Donnerstag, Oktober 07, 2010
Käufer von Fertighäusern zu Bürgschaft verpflichtet
“Wer bestellt, zahlt!”, lautet die nicht immer ernst gemeinte Feststellung, die auch schon mal am Biertisch die Runde macht. Im Gegensatz dazu gilt aber auch, “wer zahlt, bestimmt die Musik”. Unsicherer sind Käufer von Fertighäusern geworden, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Mai 2010 neue Tatsachen schuf (AZ: VII ZR 165/09): Anbieter von Fertighäusern dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bank-Bürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Ein Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) im September 2010 publik machte.
Im strittigen Fall bestätigte der BGH die Konditionen einer Firma, die Fertighäuser herstellt, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine 100-prozentige Bürgschaft verlangten, um sicherzugehen, dass die Bauherren auch zahlen. Nun galt die Klausel zwar zunächst als strittig, doch ist durchaus rechtsgültig, dass Kunden spätestens zwei Monate vor Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts über den Kaufpreis beibringen, was absichert, dass alle vertraglichen Zahlungsverpflichtungen auch geleistet werden (können).
Gebühren als Käuferkosten gering
Die hierdurch entstehenden Kosten oder Gebühren für eine solche Bürgschaft sind nach BGH-Urteil dem Kunden zweifelsfrei zumutbar, weil sie gemessen an der Kaufsumme nur einen geringen Betrag ausmachen. Juristen raten deshalb privaten Bauherren, die ein Fertighaus kaufen möchten, über die Konditionen nachhaltig zu verhandeln. Denn der BGH habe zwar geurteilt und die Rechtmäßigkeit der AGB eines einzelnen Fertighausherstellers bestätigt. Das bedeutet aber nicht auch, dass ab sofort alle Käufer eines Fertighauses grundsätzlich den vollen Kaufpreis sichern müssen. Viel eher sollte der Fertighauskäufer versuchen, die Bürgschaft oder Sicherheit auf die halbe Kaufsumme zu reduzieren oder auf einen Prozentsatz zwischen 50 und 100. Gilt doch grundsätzlich Vertragsfreiheit zwischen den Partnern.
Statt einer Zahlungsbürgschaft können Fertighaushersteller von ihren Kunden, den meist privaten Bauherren, verlangen, dass diese ihre Verpflichtungen dadurch sichern, dass sie eine Sicherungshypothek auf das Baugrundstück einräumen (nach §648 Abs. 1 BGB), was mit Eintrag im Grundbuch verbunden ist.
Warum ein solches Urteil?
Weil Verträge meist partnerschaftlich ausgerichtet sind - vom Kauf bis zum Arbeitsvertrag -, hat der BGH sein Urteil vom Mai 2010 damit begründet, dass die Planungs- und Bereitschaftskosten als enorme Vorleistung des Unternehmers gelten und hohe Summen bereits vor und mit Produktionsbeginn entstehen, was im weiteren Verlauf nicht einfach aufzuhalten ist. Damit kann die Produktion auch nicht der labilen Zahlungsfähigkeit eines Bauherren angepasst werden. Deswegen muss eine Zahlungsbürgschaft neben dem Grundpreis des Gebäudes auch Kosten durch Sonderwünsche decken.
Früh die Finanzierung checken!
Als Ratschlag gilt, sich mit dem Konditionen zum Kauf eines Fertighauses früh zu befassen, was insbesondere auch für Kündigungsfristen gilt. Im strittigen Fall hatte der Hersteller das Kündigungsrecht, falls die Bürgschaft des Bauherrn nicht spätestens acht Wochen vor Baubeginn vorliegt. Das nun kann dazu führen, dass das Grundstück weiterhin brachliegt. Der Ärger ist programmiert, weil die Wohnung gekündigt und der Urlaub für den Umzug bereits genehmigt und fixiert ist. Was bleibt, ist die Empfehlung, die Finanzierung früh zu bestimmen und die Bürgschaft über eine Bank oder Versicherung zu gestalten.
Bauherren sollten schließlich nicht vergessen, auch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zu regeln, denn wenn das Haus bezahlt ist, muss der Lieferant die Bürgschaftsurkunde zurückgeben. Schließlich bemessen sich die Gebühren an der Laufzeit für die Sicherungs-Bürgschaft.
Mittwoch, September 29, 2010
Vier Wände als Maßstab für Wohlfahrt im Wohlstand
Wer ‘Wohlfahrt’ im ‘Wohlstand’ unter zweierlei Aspekten betrachtet, der erkennt, dass das eine die gefühlsorientierte Bewertung dessen ist, was man ideell ereicht hat, was man für sich selbst oder kollektiv nutzen kann - wie die begrünte Naherholung - oder was man individuell oder familiär als Sicherheitsanspruch wertschätzt - wie nahe Wege ins Krankenhaus. Wohlstand hingegen markiert absolute Werte wie Einkommen, Lohnabzüge, reale Kaufkraft oder Energiepreise.
Reduziert man die Menschen in Deutschland auf ihren ‘Reichtum’, haben sie im abgelaufenen Jahrzehnt ihr Privatvermögen deutlich erhöhen können. Dazu zählen besonders die Eigentümer von Wohnraum, und zwar unabhängig vom laufenden Einkommen.
Tatsachen, die als Ergebnis einer Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes gelten, durchgeführt vom Berliner Forschungsinstitut empirica im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS).
Eigentümer führend
Danach haben Eigentümer-Haushalte zwischen 50 und 60 Jahren ein Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro pro Monat und damit ein doppelt so hohes Geldvermögen wie die Mieter gleichen Alters und derselben Einkommensklasse. Zählt man die Immobilie hinzu, ist das Gesamtvermögen knapp sechsmal so hoch.
Was als überraschend gelten muss, ist die Tatsache, dass Wohneigentümer wenige Jahre vor dem Ruhestandsalter auch nach Abzug der noch vorhandenen Restschulden aus den Baukrediten im Schnitt gleich viel Geldvermögen haben wie Mieter.
Ergebnis: die Immobilie ist bereits mit 55 Jahren in deren vollem Wert “zusätzliches” Vermögen, wenn sich die Eigentümer mit dem Vermögen von Mietern vergleichen.
Weniger Risiko beim Eigentümer
Für Experten ist auch klar, dass die Zusammensetzung des Geldvermögen von Eigentümern mit weniger Risiko einzuschätzen ist als bei Mietern. Halten Wohneigentümer auch statistisch zwar weniger Dividenden-Papiere (Aktien), dafür aber in höherem Wert Fest- und Termingelder und auch höhere Lebensversicherungsansprüche und Bausparguthaben als nach Alter und Einkommen vergleichbare Mieterhaushalte.
Die herausragende Bedeutung der eigenen vier Wände als private Altersvorsorge wird dann auch aus einer weiteren Analyse deutlich. Auch wenn die Möglichkeiten der Riester-Geldrente in vollem Maße ausgeschöpft wurden, ist deren Kapitalwert im Durchschnitt nur gut die Hälfte dessen, was in der mittleren Einkommensklasse den Kapitalwert des angewachsenen Immobilienvermögen ausmacht.
Eigentümer-Familien größer
Bleiben die sozio-demografischen Unterschiede von Mietern und Eigentümern unbeachtet, werden die Vermögensunterschiede noch deutlicher, weil die Familien der Wohneigentümer tendenziell größer und einkommensstärker sind.
In Zahlen bedeutet dies für 2008, dass das durchschnittliche Brutto-Gesamtvermögen aller Wohneigentümer in den neuen Bundesländern mit über 160.000 Euro beim 7-fachen lag wie das beim Durchschnittsmieter der Fall war. Für die alten Bundesländer war die Differenz noch deutlicher: mit 300.000 Euro war das Gesamtvermögen der Selbstnutzer rund 8-mal so hoch wie bei den vergleichbaren Mietern.
Dienstag, September 21, 2010
Vorsorge für die Kaufkraft im Alter
Trends, Tendenzen und Ausblicken haften immer die Zweifel der Schätzung, der Zukunft und der Spekulation an. Doch gibt es auch für die wirtschaftliche und materielle Zukunftsforschung Rentenexperten, die nun mal ausrechnen, dass sich in Zukunft die gesetzliche Versorgung aus der Altersrente und über ihre Träger von derzeit 67 Prozent des letzten Einkommens stetig nach unten entwickeln und auf 46 Prozent der dann zuvor erreichten Einkommen im Jahr 2020 sinken wird.
Unselbständig Tätige, also alle Arbeitnehmer, die ab etwa 2035 in den Ruhestand gehen, haben sich heute schon vorzustellen, von 10 Euro des letzten Einkommens in der Rente nur noch vier Euro zur Verfügung zu haben, denn die gesetzliche Rentenkasse wird wegen der demographischen Entwicklung nun mal nicht voller werden.
Personen im Rentenalter, ob Single oder verheiratet, müssen in Zukunft nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in stärkerem Umfang selbst zahlen, sondern auch auf einen immer höheren Ertragsanteil an der monatlichen Rente Steuern abführen. Was den Pensionären, den ehemaligen Beamten schon längst als Faktum gilt.
Kaufkraft auch nach Beruf und Arbeit
Um nun die Kaufkraft und ein “auskömmliches” Leben auch im Altersruhestand zu sichern, muss möglichst schon in frühen Jahren des Berufslebens jeder seine Möglichkeiten ausloten, neben den Abzügen für die Rente auch noch privat vorzusorgen.
Als Varianten gelten dabei die beiden Wege, sofern finanziell möglich, die kombiniert werden sollten:
* einmal die Anlagemöglichkeiten für die private Vorsorge, egal ob mit hoher Flexibilität oder langfristig, mit oder ohne staatliche Förderung, und zum zweiten
* die betriebliche Vorsorge, die vom Arbeitgeber mit gestaltet und organisiert wird und in der Regel auch in hohem Maße mit finanziert wird.
Die betriebliche Rente trägt dazu bei, dass Mitarbeiter und/oder dessen Angehörige für den akuten Versorgungsfall, also bei erlangtem Ruhestandsalter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall, besser abgesichert sind. Hierbei fördert der Staat zusätzlich.
Um die die optimale Vorsorge als Strategie zu wählen, sind viele Faktoren des Individuums abzuklopfen: Alter, Familienstand und Höhe des Einkommens.
Da Entscheidungen nicht allein über Prospekte getroffen werden sollten, ist der gelernte Versicherungskaufmann und -Makler der Experte, an den es sich in Sachen vertrauensvolle Beratung zu wenden gilt.
Montag, September 13, 2010
KfW fördert nur noch Effizienz-Sanierung
” Meine Bank und ich, wir haben Geld…” lautet die kecke Feststellung desjenigen, der auf seinem Kontoauszug immer mal wieder den Hinweis auf seinen Dispositionskredit liest. Wer aber bestehendes Immobilieneigentum in Form eines Altbaus sanieren will, der muss zur Kenntnis nehmen, dass es zinsgünstige Modernisierungskredite von der KfW für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Altbau nicht mehr gibt. Die Förderung wurde nämlich zum 1. September 2010 gestoppt.
Vom Förderstopp betroffen ist das Programm, bei dem es darum ging, Einzelmaßnahmen energieeffizient zu sanieren. Das nun gilt eben für Altbau-Eigentümer, die die Fassade ihrer Alt-Immobilie dämmen lassen wollten.
Wenn nun die Fördermittel für einzelne Sanierungs-Maßnahmen aufgebraucht sind, geht jedoch die Förderung für das Gesamtpaket „Energieeffizient Sanieren“ weiter. Weiterhin können Fördermittel für Altbauten fließen, wenn dieser grundlegend energetisch saniert werden soll, und zwar so, dass Arbeiten nach Abschluss dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen.
Pro Wohneinheit gibt es derzeit bis zu 75.000 Euro als zinsvergünstigtes Darlehen zu 2,32 Prozent effektiv pro Jahr. Der Eigentümer als Modernisierer kann zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Darlehenssumme erhalten. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 30 Jahre.
Mittwoch, September 01, 2010
Das Leben - ein Berufs-Risiko
Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.
Risiko nach persönlichem Status
Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.
360 Kalendertage sind ein Jahr
Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.
Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.
Damit nichts schief geht
Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.
Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.