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Finanzen
Samstag, April 03, 2010
Bauen, Kaufen oder Mieter bleiben?
Noch immer schwer zu entscheiden!
Kein Aprilscherz: Geld ist auch am 1.4. 2010 günstig zu leihen. Wer einen gesicherten Arbeitsplatz hat und wer bereit ist, der kann eigentlich die Entscheidung für die eigenen vier Wände wagen. Wirklich?
Zweifel am Kaufen oder Bauen bleiben immer, denn Wohneigentum bindet und verhindert oft berufliche Mobilität. Kommt es regional zu einer wirtschaftlichen Krise durch einen der großen Arbeitgeber, lässt sich Wohneigentum auch nur schwer verkaufen.
Galt der Wohnungsbau seit den 1990er Jahren als ständig schwach und bedenklich eingebrochen, mehr noch bei Mehrfamilien-Häusern als bei Eigenheimen, gab es einen neuen Minusrekord in 2009. Damit wurde auch das Angebot an Wohnraum auch dort knapper, wo wirtschaftlich stabile Verhältnisse herrschten und auch in prosperierenden Städten. Die Folge: Steigende Preise bei Mieten und Immobilien.
Zwar sind auch die Staatshilfen für Bau und Kauf derzeit mager. Doch diese sollten ohnehin nicht der entscheidende Faktor für die Entscheidung sein, ob Sie kaufen oder Mieter bleiben. Da gibt es andere, bedeutsamere Gründe: Wohngefühl und künftige Wohnkosten. Doch immer wieder hört und liest man Argumente, die von Hausbau und -kauf abraten.
Kapitaldienst meist höher als Miete
Mancher mag es für eine Milchmädchen-Rechnung halten, dass ein Mieter monatlich weniger für den Wohnraum ausgibt als jemand im Wohneigentum. Doch auf lange Sicht ändert sich die rechnerische Betrachtung. Und dennoch überschlagen sich die Spekulationen:
* Mieten könnten und dürften gesetzlich alle drei Jahre um 20 Prozent steigen
* Zins und Tilgung ändern sich vertraglich nur alle fünf, zehn oder fünfzehn Jahre
* langfristig könnten Mieten doppelt so hoch werden wie sie heute sind
* Raten für Haus oder Wohnung sind irgendwann bei Null
* wer mietet, kann nebenbei deutlich Kosten sparen, was ihn langfristig so geldvermögend macht, wie ein Eigenheimer seinen Wert einschätzt.
Wer wie auch immer vergleicht - als Mieter oder Eigentümer - kommt zu ganz subjektiven Ergebnissen. Und dies hängt davon ab, wer wie kalkuliert: Vermieter- oder Mieter-Verbände, Bausparkassen oder Anbieter von Fertighäusern. Vieles lässt sich rechnerisch beweisen, wenn… Doch geht es nicht ums Tricksen oder Fälschen, denn die künftige Entwicklung ist stets nur Prognose, für die an Zahlen geschraubt und gedreht wird. Bei entschlossenen Mietern bleiben Mieten und Immobilienwerte vermeintlich niedrig und die Zinsen eher hoch; lustvolle Bauherren oder Käufer sehen es umgekehrt. Doch die Realität ist anders: Mieter sparen nicht aufs Zins-Konto sondern geben aus, was sie haben. Und im Übrigen ist Geldanlage von Kursen und Pleiten bedroht, wie es Immobilienvermögen nicht ist.
Was Banker nicht mehr kennen…
Wer ‘s mal sauber rechnen will, wie er es in der Berufsschule gelernt haben müsste, der stelle sich vor:
* eine geliehene Bau- oder Kostensumme von z.B. 240.000 Euro (ohne Eigenkapital oder Eigenleistung) bei einer Schuldnerzeit von z.B. 20 Jahren macht ohne Zinsen schon mal 1.000.- Euro monatliche Tilgung (240.000 durch 240 Monate).
* Nimmt man nun den einfachen Durchschnitt aus höchster Schuld (240.000) am Anfang und der letzten Monats-Schuld nach 20 Jahren (= 1000) und dividiert durch zwei, ergibt dies eine durchschnittliche Schuld von 120.500 über die gesamte Laufzeit.
* Daraus nun die langfristige, durchschnittliche Verzinsung am Kapitalmarkt von z.B. 6 Prozent, macht pro Monat: 120.500 mal 6 % durch 12 = 602,50 Euro; plus Tilgung ergibt dies 1602,50 Euro monatliche Belastung.
Wer ‘s nun günstiger will, der muss halt länger finanzieren. Und wenn erst das Arbeitsleben bis 67 geht, dann - so der Dauer-Mieter - müsste sich das einrichten lassen…
Donnerstag, März 18, 2010
Klappt kaum: Bauen oder Kaufen ohne Risiko
Neugier im Neubaugebiet und das oft nicht nur am Wochenende. Wie baut man denn heute so? Wie sieht das denn aus? Ob das lange und dauerhaft hält…? Ob die zwei Rohre noch gebraucht werden…? Wer ‘Fremde’ auf der Baustelle hat, der schützt sich meist mit einem Schild „Betreten verboten“. Doch nicht immer ist die Gefährdungshaftung klar oder auszuschließen, wenn trotzdem was passiert.
Wer sich beziehungsweise seinen Rohbau, Neubau oder Ausbau versichern lässt, der muss als Konsequenz natürlich auch die Prämien zahlen. Wer vergleicht und abschätzt, kann dann aber doch manche Ausgabe als Bauherr sparen. Bevor man schließlich mit Stress, wenn auch freudvoll, einziehen kann, sind einige Risiken zu bedenken. Wer baut, sollte sich überlegen, welche Versicherungen er kaum vermeiden kann und welche er ganz sicher benötigt.
Für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, haftet während der Bauarbeiten der Bauherr als Auftraggeber. Er trägt die Verantwortung. Da ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schon eine beruhigende Sache. Wer das Risiko bereits in der allgemeinen Privat-Haftpflichtversicherungen eingeschlossen hat, ist dann bereits fein raus, weil die Risiken aus Bauvorhaben bereits mitversichert sind. Zu beachten ist, dass dabei die spätere reale Bausumme dem Wert entspricht, der in der Versicherung genannt ist. Weichen die Summen voneinander ab, weil man dann auch „Prämie gespart“ hätte, entfällt der Versicherungsschutz komplett und die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird separat verpflichtend. Werden Haus und Grundstück „schlüsselfertig“ und ohne Eigenleistung vom Bauträger gekauft, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht erforderlich, wenn man davon absieht, dass beim Einzug mit fremder oder verwandter Hilfe noch etwas Schädigendes passieren könnte…
Falls es überraschend wird
Wer Risiken aller Art so gar nicht mag, für den ist eine Bauleistungsversicherung angezeigt. Mit ihr können Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen versichert werden. Läuft eine Baugrube mit Wasser voll, würde bei anschließenden Schäden die Versicherung leisten. Die Deckung kann erweitert werden auf mögliche Schäden durch Diebstahl, auf dem Transport, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Brand. Um die Kosten gering zu halten, ist eine Absprache mit den Auftragsnehmern und den Handwerkern sinnvoll, damit dieses sich beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch dann im Schadensfall, wenn der durch die beteiligten Firmen ausgelöst wurde.
Regen, Wind und Sturm
Da man bei Immobilien immer auch mit Eigentum zu tun hat, weiß man eigentlich auch, dass die Wohngebäudeversicherung vor den Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasserschäden schützt. Doch auch hier gilt die Aufmerksamkeit dem Detail.
Wird also ein Haus gekauft, sollte der bisherige Wert einer bestehenden Wohngebäude-Versicherung nicht einfach übernommen werden. Wäre nämlich der heutige ‘Wiederaufbauwert des Gebäudes’, der sogenannte “Versicherungswert 1914”, zu hoch, wären es die Beiträge für den neuen Eigentümer auch. Und wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die neue Beziehung zur Hausverwaltung nutzen und klären, ob diese bereits eine Wohngebäude-Versicherung für das gesamte Objekt vorgesehen oder bereits abgeschlossen hat.
Teuer, aber komplett: Elementarschutz
Eine Elementarschutzversicherung rundet die Risiko-Übernahme ab. Jedoch kann selten nur die eine oder andere Gefahr wie Erdbeben oder Überschwemmung versichert werden. Angeboten werden fast immer teure Komplettlösungen. Und dann noch was: Nicht jeder, der sie will, bekommt sie auch. Denn für wirklich gefährdete Regionen wird diese Zusatzversicherung meist gar nicht angeboten.
Montag, März 01, 2010
Noch längst nicht einfach: Die Steuererklärung mit KAP
Die Steuerpflicht transparenter zu machen war Ziel der noch recht neuen Abgeltungsteuer, wodurch ab 2009 alles oder auch nur vieles einfacher werden sollte. Ein neues System der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen wurde eingeführt. Für den Steuerbürger war dies jedoch keine spürbare Entlastung, auch wenn dies die eigentliche Absicht des Bundesfinanzministeriums war.
Gleichzeitig die Banken zu entlasten, weil diese die zig-millionenschweren Jahresbescheinigungen nicht mehr ausstellen müssen, blieb als Spareffekt jedoch eher aus.
Fakt wurde: Ein hohe Zahl an Steuer-Bürgern kommt nicht darum herum, weiterhin individuelle Steuerformulare auszufüllen. So mancher würde gar Geld verschenken, wenn er dies nicht tut.
Galt alles auch als recht vielversprechend, dass der Steuerpflichtige die Summe seiner Kapitalerträge nicht mehr in verwirrende Formulare eintragen muss, ist das örtliche Finanzamt bezüglich der Steuerlast nicht immer auch zweifelsfrei zufrieden…
Berechnet also die Bank die Steuer, dann liegen die Erträge für den Single über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 oder über 1602 Euro bei Ehepaaren. Einbehalten werden 25 Prozent der Kapitalerträge, die darüber liegen, plus Soli und Kirchensteuer. Damit ist grundsätzlich diese eine von insgesamt sieben Einkunftsarten im Zusammenhang mit der Jahres-Einkommensteuer abgegolten.
Doch nicht alle Anleger sind damit „aus dem Schneider“. Sie müssen trotzdem Bescheinigungen von ihrem Institut anfordern und die Werte in den Anlagebogen eintragen. Wer nämlich noch anderes zu anderen Einkunftsarten absetzen will, der kann sich der Anlage KAP nicht verweigern. Sie ist für Kapitalerträge Pflicht. Wer nun weiterhin hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus Operation, Todesfall, Wegeunfall oder Scheidung im Jahr 2009 von seinen Einkünften absetzen will, der muss auch alle Kapitalerträge und die geleistete Ertragssteuer nennen. Damit kann es sich lohnen, Erträge anzugeben, denn im Steuerrecht gibt es ohne eigentliche Überraschung auch Ausnahmen von der Regel. Also, Steuerpflichtige, auch wenn bereits ein bestimmter Betrag an Abgeltungsteuer geleistet wurde, Anlage KAP ausfüllen!
Dies Aufforderung gilt jenen, die als Steuerpflichtige einer der beiden Volkskirchen treu sind, aber dem Institut, das die Anlage betreut, keinen Auftrag erteilt hat, auch die anteiligen Kirchensteuer abzuführen. Die Abgabe der Anlage KAP ist natürlich auch dann obligat, wenn die Abgeltungsteuer noch nicht abgeführt wurde, weil die Erträge aus dem Ausland stammen.
Alles auf den Tisch…
Steuerzahler sind oft auch verblüfft, dass eine besondere finanzielle Belastung im Steuerjahr dazu veranlassen kann, die Kapitalerträge offen zu legen. Wer nämlich Ausgaben für eine Scheidung, eine teure Therapie samt Arztkosten, teure Medikamente, die Ausgaben für einen Todesfall oder die Brille mit Verlaufsgläsern auf das Implantat einer künstlichen Linse absetzen will, muss das Kreuzchen im Mantelbogen bei KAP machen. Mit Beleg sind auch anzugeben absetzbare Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder zu den Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes in der Ausbildung, was mit dem Kindergeld korrespondiert. Auch Zinseinnahmen über dem Sparer-Pauschbetrag machen die Finanzämter neugierig.
Und dann auch noch Gebühren
Seit die Abgeltungsteuer eingeführt ist, werden Freistellungsaufträge immer wichtiger. Wer dabei schlampt, sollte wenigstens bei der Steuererklärung aufpassen. Wer als Anleger nun seine Steuererstattung sichern will, braucht eine Steuerbescheinigung der Bank. Doch da wartet man auf die früher klassische Jahresbescheinigung vergeblich, denn die Institute haben den gewohnten Versand der Jahresbescheinigung vielfach eingestellt. Da bleiben Beschwerden über Gebühren für einen Jahressteuerbeleg nicht aus, denn nicht nur der Bankenverband stellt fest: Gesetzlich verpflichtende Aufstellungen sind entgeltfrei; für allen anderen Aufstellungen sind Gebühren denkbar. Möglicherweise mit der Abgeltungsteuer auch ein Fall für die Juristen…
Samstag, Februar 27, 2010
Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?
„Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.
Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.
Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.
Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden
Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.
Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.
Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.
Donnerstag, Februar 25, 2010
Kapitalisierte Leben o d e r Früher war alles besser….
„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.
Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.
Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.
Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“
Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.
In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.
Dienstag, Februar 23, 2010
Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!
Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.
Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.
Auch fixe Kosten bleiben Pflicht
Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.
Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz
Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?
Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus” steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.
Pflicht bleibt beim Eigentümer
Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.
Montag, Februar 15, 2010
Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…
Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert.
Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.
Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!
Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.
Kündigung nach zehn Jahren möglich
Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.
Donnerstag, Dezember 31, 2009
Baugeld: Niedrig und günstig in 2010!
“Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!”, lautete ‘vor Urzeiten’ ein Werbeslogan der Volksbanken. Mit einiger Ironie wurde daraus: Wir bieten mehr als Sie schulden und zinsen… Heute lässt sich auch ohne markante Werbung ein Blick auf die zu erwartenden Baugeldzinsen in 2010 wagen. Und was meinen die Zinsexperten zur jüngsten Marktentwicklung und den Folgen für Baugeld-Konditionen? Worauf ist von Immobilienkäufern und Eigenheimern im neuen Jahr unbedingt zu achten?
War das Jahr 2009 überschattet von der Finanzmarktkrise und der Rezession in den USA und in Europa, was bei den Notenbanken die Leitzinsen in den Keller drückte, haben die Fast-Null-Zins-Politik und die sinkenden Renditen von Staatsanleihen zu historisch niedrigen Baugeldzinsen in Deutschland geführt. Mit klarem Vorteil für Bauherren und Immobilienkäufer.
Für die kommenden Monate in 2010 muss als entscheidend gelten, woran die Zentralbanken ihre Leitzinspolitik ausrichten. Viel ändern wird sich bei der Europäischen Zentralbank und deren Leitzins von 1,0 in den nächsten sechs Monate wohl nichts.
Baugeld-Konditionen mit kurzen Laufzeiten bleiben demnach relativ stabil; wer sich für seine Zinskonditionen langfristig festlegen will, der muss eher mit Schwankungen rechnen. Käme im zweiten Halbjahr die erste Leitzinserhöhung, macht dies dann auch beim Baugeld weitere Prozentpunkte aus. Wer als Bauherr und Immobilienkäufer aktuell entscheiden will, der sollte 2010 gleich nutzen, um noch günstige Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt dann bei niedrigen Zinsen auch punktuell eine höhere Tilgung und Schuldenabbau.
Als bisherige Top-Konditionen von unter 4,5 Prozent effektiv gehörten die Zinssätze für lange Laufzeiten Ende 2009 zu den tiefsten der vergangenen 50 Jahre. Ein Darlehen über 150.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren kann selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 800 Euro bedient werden. Für 200.000 Euro läge die Rate bei 1.050 Euro.
Folglich sollten auch Darlehensnehmer, die bereits im Eigentum sind, das Frühjahr 2010 nutzen, mit unabhängigem Berater klären, wie bei einer Anschlussfinanzierung ein Zinsanstiegs-Risiko vermeidbar sein könnte. Trotz derzeitiger Zinsbindung für die nächsten 12 bis 60 Monaten können Anschlussfinanzierer bereits 2010 aktuell niedrige Zinsen nutzen - abhängig von der Vorlaufzeit auch durch Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder über Forward-Darlehen.
Samstag, Dezember 26, 2009
Bei Restschuld-Versicherung Widerruf beachten!
Bei Krediten gibt es immer zwei Seiten: Die des Darlehensgebers bzw. Gläubigers und die des Darlehensnehmers bzw. Schuldners. Fordert der Darlehensgeber bei zweifelhafter, weil unsicherer Zukunft seines Schuldners eine Restschuld-Versicherung, gelten beide Verträge als verbundenes Geschäfte. Dies hat jüngst der BGH entschieden (Az.: XI ZR 45/09), weil in der Rechts-Literatur und auch in den Instanzgerichte die Frage noch nicht zweifelsfrei beantwortet wurde.
Im strittigen Fall nahm die klagende Bank ein Ehepaar wegen Rückzahlung eines gekündigten Darlehens in Regress. Die beiden hatten mit dem Darlehensvertrag einen Restschuld-Versicherung bei erhöhter Darlehenssumme vereinbart. Deswegen vertraten sie vor Gericht die Auffassung, dass beide Verträge verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden würden.
Dieser Tatsache habe jedoch die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften nicht entsprochen, weshalb man noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt sei. Dieser Argumentation stimmte der BGH zu. Beide Verträge bildeten deswegen eine “wirtschaftliche Einheit”, weil aus dem Darlehensbetrag teilweise auch die Restschuldversicherung bedient werden sollte, so die Richter. Um aufzuklären, inwieweit und in welcher Höhe der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, nachdem diese wirksam den Widerruf des Darlehensvertrages erklärten, der sich auch auf den verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Bankenfachverband entwarnt!
Trotz dieses Urteils geht der Bankenfachverband nicht davon aus, dass es gleich massenhaft zu Kündigungen bestehender Kreditverträge kommen wird. Wenn nämlich Verbraucher ihren Kreditvertrag widerrufen, ist der Kreditbetrag sofort fällig, was bei eventueller Umschuldung des Kredits den Verbrauchern erhöhte Konditionen brächte. Zudem würden Verbraucher bei einem Widerruf ihres Kreditvertrags mit sofortiger Wirkung ihren Versicherungsschutz verlieren. Wer dies so entscheide und veranlasse, der muss nun bei einem allgemeinen Arbeitsmarkt-Risiko als Kreditnehmer abwägen, ob die Versicherung nicht lieber doch bleiben solle oder ob in jedem Fall für den Kapitaldienst haften will.
Statistisch gilt nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung GfK, dass 27 von 100 Schuldner eines Ratenkredits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben. Das Geschäft mit Ratenzahlungen machen zumeist die 57 Kreditbanken des Bankenfachverbandes. Sie finanzieren privaten Konsum und gewerbliche Investitionen, insbesondere Fahrzeuge. Das Volumen beträgt nach deren Angaben mehr als 115 Milliarden Euro, die an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen sind. Dies nun macht einem Anteil von 48 Prozent aus, mit dem man Marktführer in der Konsumfinanzierung sei.
Mittwoch, Dezember 16, 2009
Bauherren denken an Energetik!
Zum Jubeln war sie nicht, die Baukonjunktur 2009. Meist bewegte sich der Wohnungsneubau in fallende Richtung. Jetzt scheint es so, als ob die Geschäfte wieder anziehen oder wenigstens leicht angezogen hätten. Einen Maßstab dafür bietet die KfW Bankengruppe, die für 2009 bei zusätzlichen Mitteln aus dem ersten Konjunkturpaket höchste Förderungs-Quoten für energieeffiziente Gebäude meldet.
Seit die Förderprogramme aufgelegt wurden, waren noch nie mehr Mittel beansprucht und genehmigt worden wie in 2009. Und nicht nur private Bauherren wurden begünstigt, auch Baufirmen und letztendlich die Umwelt partizipierten.
Angesagt: Wärmedämmung
Und so liegt energetisches Sanieren und Bauen von Wohngebäuden noch immer im Trend: Bis Ende November 2009 vergab die KfW über 200.000 Kredite oder Zuschüsse. Es entstand ein Fördervolumen von mehr als 8 Milliarden Euro. In der Summe ein knappes Viertel dessen, was seit 2001 die bisherige Gesamtsumme von 30 Milliarden Euro ausmacht. Und weil die Mittel ausgeschöpft wurden, sind weitere mit dem ersten Konjunkturpaket bei hoher Nachfrage zur Jahresmitte genehmigt worden. Fördergelder, mit denen Investitionen im Umfang von 17 Milliarden angestoßen wurden. Mehr als eine halbe Million Wohnungen (550.000) wurden auf neueste energetische Standards gebracht.
Wieder mehr Deckungsbeitrag
Mit positiven Deckungsbeiträgen - nach Abzug der variablen Kosten vom Stückpreis - konnte sich auch die Bauindustrie erholen und fließende Mittel abschöpfen. Für die KfW bedeutet dies auch Sicherheit für 270.000 Arbeitsplätze bis Ende 2009 und wohl auch darüber hinaus. Auch wird der Ausstoß des Treibhausgases CO² durch besser gedämmte Gebäude mit moderner Heiztechnik dauerhaft um jährlich 1,3 Millionen Tonnen gesenkt. Und Hausbesitzer und Mieter können sich zudem über geringere Heizkosten trotz steigender Gaspreise freuen.
Wie eine Maßnahme durch die KfW gefördert wird, hängt von der Energiemenge ab, die ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau verbraucht. So wurde das Förderprogramm durch den “KfW-Effizienzhaus”-Standard gestrafft und vereinfacht. Ein “Effizienzhaus 70” verbraucht demnach nur 70 Prozent der Energie eines Standard-Neubaus. Je kleiner die Zahl, desto höher die Energie-Effizienz. Alles ganz easy…
Mittwoch, Dezember 09, 2009
Bauqualität muss wieder besser werden
Bis in die Kleinstadt zieht sich die Gefahr der Insolvenz in der Baubranche. Untersteht doch die Bauwirtschaft einem massiven Preiskampf. Europaweite Ausschreibungen, latente Angst, dass Korruption zum Vorwurf wird, wenn kommunal-politisches Entscheiden eine Rolle spielt, die Wirtschaftskrise und verzweifelte, weil ruinöse Angebote von Firmen, die eigentlich schon platt sind, schädigen volkswirtschaftlich, verursachen den Verdrängungswettbewerb und verhindern seriöse Arbeit von qualitätsbewussten Unternehmen.
Doch was tun? Statt Billig-Bauen sollte wieder Qualitäts-Bauen praktiziert werden. Das nun würde wenigstens die deutsche Bauwirtschaft sichern und am ehesten die Folgekosten von Bauschäden verhindern. Doch ohne gemeinsame Zielsetzung wird sich wirtschaftliches, nachhaltiges und gesundes Bauen nicht durchsetzen können. Deshalb müssen Bauherren und Planer, Bauunternehmen und Handwerker im Sinne der Initiative Neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) handeln.
Unter diesem Dach werden Referenzen und Kooperationen auch regional genutzt, indem Partner ihre Strukturen und Angebote abstimmen und Qualitätsstandards für die jeweilige Region definieren. Ergebnisse aus Netzwerken für Berlin Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, NRW und das Saarland sind bereits gegeben.
Jetzt auch im “Ländle”
Für “Gutes Bauen in Baden-Württemberg” fand der Auftakt im November 2009 statt, wobei “Gutes Bauen” mit hoher Bauqualität einhergeht. Über die Initiativen “Architektur und Baukultur”, “Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” und das “Leitbild Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland” sind
* Bauherren zu motivieren, qualitätsbewusst und wirtschaftlich zu bauen,
* Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bei Arbeits- und
Geschäftsabläufen zu unterstützen,
* Planer und Architekten zum engeren Kommunikationsaustausch zu bringen und
* Dienstleister regional auf abgestimmte Angebote zu trimmen.
Die Ziele mit regionalen Netzwerken und verschiedener Praxishilfen und Instrumente umzusetzen könnte gelingen mit
* Check-bauen,
* CASA-bauen und
* Gute-Bauunternehmen.de.
Check-bauen hilft, Bauprojekte erfolgreich durchzuführen; CASA-bauen liefert Bauunternehmern systematische Informationen durch Selbstbewertung, was zur Voraussetzung wird, in die Datenbank Gute-Bauunternehmen.de aufgenommen zu werden.
Dabei ist vorgesehen, dass die Datensätze die Unternehmen angeben, die Qualitätssiegel besitzen und insbesondere auch, ob diese durch den Verein für die Prä-Qualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifiziert sind.
Montag, November 23, 2009
Eigenheim bietet sichere Altersruhe
Ersparte Miete erlaubt Rentenalter mit finanziellen Vorteilen
Auch ohne die Schlagzeilen, die Tatsachen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre der beständige Wunsch nach Wohneigentum stark wie schon immer. Das belegt eine der jüngsten Allensbach-Umfrage zur Altersvorsorge, wonach 63 von 100 Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als “besonders sicher” empfunden.
Aktuell wohnen 50 von 500 Deutschen in den eigenen vier Wänden, von denen noch viele Mieter träumen. So steigt die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die zum Ziel haben, mittelfristig ins eigene Heim zu ziehen.
Bei der Begründung steht dann auch für 90 von 100 Mietern ganz vorne, dass man unabhängig sein will vom Vermieter, dass man lieber in die eigene Tasche zahlen, dass wahrscheinlich ein Wert verbleibe, den man vererben könne und dass Wohneigentum Vorsorge fürs Alter bedeute.
Auch ohne die gestrichene Eigenheimzulage ist festzustellen, dass der Staat beim Bau einer Immobilie noch immer fördert und zinsbegünstigte Darlehen auf Bundes- und Landesebene bietet. Dabei bleiben sämtliche Erträge aus der eigenen Immobilien - Mietersparnis, Wertsteigerung oder staatliche Zulagen - steuerfrei. Wer als Mieter freie Mittel in Wertpapieren oder Versicherungen anlegt, der muss in der Regel die Erträge versteuern (Abgeltungsteuer). Dagegen bleibt das Wohneigentum für die private Altersvorsorge also deutlich interessanter.
Gründe fürs Wohneigentum
Vergleicht man auf längere Sicht Mieter und ‘junge’ Eigenheimer, ist zu erkennen, dass Mieter auf den ersten Jahren finanziell im Vorteil liegen. Anfängliche Nebenkosten bei Bau oder Kauf sind für den Eigenheimer “verloren” und auch die monatlichen Belastungen sind über Jahre deutlich höher als bei der Miete. Die Betrachtung kehrt sich erst nach ungefähr 18 bis 20 Jahren um. Dann hat der Eigentümer seinen ersten Vermögensvorteil: Mit zunehmender Restschuld-Tilgung wird dann der Vorsprung im Eigenheim größer.
“Mietfrei” zu sein, ist ein weiterer Grund, in eigenen Wänden zu wohnen. Mit dem Blick des noch jungen Erwachsenen gilt dies eher als schwaches Argument, doch im höheren Alter bringt das mietfreie Wohnen in einer Immobilie, die frei von Schulden ist, kräftige Vorteile. Als monatlich ersparte Miete berechnete das Statistische Bundesamt beim Einpersonen-Haushalt 519 und bei Ehepaaren 613 Euro.
Stimmen zudem gepflegte Qualität und Wohnlage, darf der Eigentümer davon ausgehen, dass der Wert seiner Immobilie langfristig steigt.
Aktuell (November 2009) sind die Konditionen zur Finanzierung für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen günstig wie selten. Ein Baudarlehen mit durchschnittlich 4,25 Prozent ist auf zehn Jahre zu haben.
Gute Chancen für Mehr-Kind-Familien
Seit Juli 2008 ist durch das Eigenheimrentengesetz auch der Weg frei, selbst genutztes Wohneigentum durch die Riester-Förderung zu begünstigen. Dies gilt für Spar- und Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro jährlich (abzüglich der Zulagen). Berechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro; für jedes Kind 185 Euro. Sind Kinder nach 2008 geboren, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind. Nach Berechnung von Stiftung Warentest kann eine Familie, die mit zwei Kindern in 20 Jahren eine Immobilie abbezahlt, in derselben Zeit Riester-Zulagen bis zu 13.560 Erhalten. Fließt dieser als Tilgung aufs Darlehenskonto, spart die Familie bei 5,5 Prozent Kreditzinssatz weitere 10.000 Euro an Zinsen. Leider wissen wohl nur 50 von 100 Bundesbürger überhaupt etwas von dem sogenannten “Wohn-Riestern”.
Donnerstag, November 19, 2009
Wie die “klassische Leben” den Hausbau finanziert
Was zu Lebensversicherungen als populäres Wissen gilt, nämlich die Unterscheidung in die kapitalisierte Version und die mit “nur Todesfall-Risiko” - bei denselben Summen die eine teurer, die zweite günstig - kann für den Hausbau nur im kapitalisierten Fall der Finanzierung und der Tilgung dienen.
Wer für 20 oder mehr Jahre ab dem Zeitpunkt des Hausbaus eine Versicherung abschließt oder eine Bestehende aufstockt, der sichert zum einen seine Familie, bietet zum anderen der geldgebenden Bank damit eine erhebliche Sicherheit und praktiziert damit eine besondere Variante für den anschließenden Kapitaldienst.
Während der Laufzeit der Baufinanzierung muss nämlich zu den laufenden Zinsen nicht zwingend auch eine Tilgung geleistet werden. Statt die Schulden laufend zu senken, wird die “ersparte Tilgung” in gleichen Beträgen in eine Lebensversicherung einbezahlt. Diese Beiträge, die als Sonderausgaben ganz oder zum Teil bei der Steuererklärung als einkommens-mindernd angerechnet werden, verzinsen sich über die Laufzeit der Lebensversicherung. Tritt das Schlussalter ein - zum Beispiel 55 oder älter - wird die durch Zession an die Bank abgetretene LV zur Tilgung verwendet.
Eine solche Kombination aus Lebensversicherung und Baufinanzierung ist sinnvoll bei eher hohem Steuersatz des Bauherrn und wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Dann nämlich können die Zinsen des Darlehens gegen die Mieteinnahmen angerechnet werden. Und weil die Tilgung ausgesetzt wurde, bleiben die Darlehenszinsen bei Zinsfestschreibung für zehn oder mehr Jahre oder auch nach Anschlussverträgen für die gesamte Laufzeit (ziemlich oder nahezu) gleich hoch. Das sichert dem Bauherrn den Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.
Doch sollen Nachteile nicht verschwiegen werden: Wird die Auszahlung im Erlebensfall fällig und soll mit der doch recht hohe Summe getilgt werden, tritt dieser Fall in erwarteter Höhe nur dann ein, wenn sich die Überschussprognosen der Lebensversicherung nicht schlechter entwickeln als geplant. Im schlechtesten Fall reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um das Darlehen voll zu tilgen.
Und die Vorteile?
Bleibt der Zinssatz über die Laufzeit konstant, erlaubt dies dem Bauherrn eine klare Kalkulation über die monatliche Belastung. Zusätzlich ist zur Finanzierung gegenüber den Angehörigen ein Todesfallschutz gegeben. Gilt die Überschussentwicklung der Lebensversicherung als günstig, ist mit Erreichen des Schlussalters die Leistungssumme höher als die zu tilgende Summe. Geht man also bei den Prognosen von hohen Überschussbeteiligungen aus, darf dies nicht zu einer Tiefzinsphase während der Laufzeit kommen. Dann nämlich werden durch die weniger rentablen Anlagen beim Versicherer die Überschussanteile niedriger als geplant und erwartet. Das ausgezahlte Kapital der Lebensversicherung reicht dann eventuell nicht ausreicht, um das Darlehen komplett zu tilgen; der Differenzbetrag muss auf andere Weise getilgt werden. Eine verlängerte Baufinanzierungsphase ist denkbar.
Dienstag, November 17, 2009
Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!
Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.
Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.
Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.
Was zu Mängeln führt
Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.
“Quali” bei Handwerkern
Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..
Donnerstag, November 05, 2009
Hallo, Rentner! Steuererklärung Ja oder Nein?
Neue Steuerregeln für Renteneinnahmen und die demnächst bevorstehende Kontrolle durch die Finanzverwaltung “bedroht” viele Rentner und macht diese unsicher. Gegen dieses ungute Gefühl bieten die Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), einer Lobby-Organisation für Senioren, Rentner und Pensionäre, und der Renten Service der Deutschen Post allen interessierten Rentnerinnen und Rentnern einen Steuer-Check im Internet an.
Wird bundesweit in über 2.800 Beratungsstellen der VLH nach wie vor viel gefragt zur neuen Rentenbesteuerung von Ruhegehaltsempfängern, so benötigen viele Rentner Informationen auch dazu,
* wann eine Einkommensteuererklärung verpflichtend wird,
* welche Steuer-Sparmöglichkeiten sich ergeben,
* was passiert, wenn keine Steuererklärung abgegeben worden ist oder was ist,
* wenn versehentlich nicht sämtliche Bezüge erklärt worden sind.
Wegen dieser Unsicherheiten, wegen der Ängste und wegen des großen Informationsbedarfs der Rentner hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ein Internet-basierter Check-Up-Angebot ins Netz gestellt.
Schon seit langem bietet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. die steuerliche Beratung und erstellt auf Antrag die Einkommensteuererklärung. Wie bei allen Lohnsteuerhilfevereinen geschieht dies im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Renten gegeben sind und die Nebenkosten aus Überschuss-Einkünften wie Vermietung oder Zinsen 13.000 Euro bei Alleinstehenden oder 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Die Mitglieds-Beiträge sind in diesem Sinne sozial gestaffelt und liegen zwischen 32 und 240 Euro. Bis zum 30. Juni 2010 entfällt die Aufnahmegebühr für Rentner.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V (BAG-SO) vertritt 101 Verbände mit ca. 13 Mio. älteren Menschen als deren Mitglieder.
Rentner ans Netz!
Der Steuer-Check ist auf den Internetseiten der BAGSO unter www.bagso.de/steuern.html, der des Renten Service unter www.rentenservice.de/steuern und der der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. unter www.vlh.de zu erreichen.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist mit fast 500.000 Mitgliedern und rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit der größte Lohnsteuerhilfeverein. Der Verein betreut seine Mitglieder als Arbeitnehmer und Rentner bei deren Einkommen-Steuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Der Renten Service der Deutschen Post AG sorgt dafür, dass monatlich rund 25 Millionen Renten pünktlich an über 19 Millionen Rentenempfänger ausgezahlt werden. Außerdem erhalten die Rentenempfänger im Internet nützliche Informationen zu Themen rund um die Lebenswelt älterer Menschen und die Rente. Weitere Infos www.rentenservice.de .
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