Firmenversicherung
Mittwoch, Mai 13, 2009
Rechtsschutzversicherung gegen Urheberrechtsverletzungen
Neue Ideen sind in der Versicherungswelt eher die Ausnahme. Als innovativ gilt bereits, wenn bewährte Konzepte modifiziert oder bekannte Produkte zu Paketen gebündelt werden. In der Schweiz haben drei Rechtsanwälte ihre Erfahrungen aus der Berufspraxis jetzt in eine weitgehend neue Form der Rechtsschutzversicherung gegossen und bieten Kreativen an, ihre Urheberrechte zu versichern. CopyrightControl nennt sich die Firma, deren Gründer auf persoenlich.com, dem Online-Portal der Schweizer Kommunikationswirtschaft, die Hintergründe und den Sinn der Police erläutern.
Ziel von CopyrightControl ist es, Betroffenen mehr Rechtssicherheit zu geben. Daran mangelte es bislang und ließ viele davor zurückschrecken, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch der finanzielle Aspekt spielt eine große Rolle. Vor Gericht zu ziehen, weil Konzepte oder Texte kopiert wurden, ist Kreativen ganz einfach zu teuer. Hier möchten die Gründer des in Europa einzigartigen Projektes ansetzen. An Nachfrage wird es nicht mangeln. Laut persoenlich.com sind in der Schweiz etwa 87.000 Menschen kreativ tätig und erwirtschaften über 30 Milliarden Franken im Jahr. Schon bevor die Firma ihre Pforten offiziell öffnete, lagen die ersten Anfragen auf dem Schreibtisch. Das belegt, wie wichtig Kreativen, die das unternehmerische Risiko selbst tragen müssen, rechtliche Sicherheit ist.
Kunden der neuartigen Rechtsschutzversicherung profitieren einerseits von präventiven Maßnahmen. Andererseits hilft CopyrightControl, wenn eine Urheberrechtsverletzung juristisch geklärt werden soll. Im Rahmen der Prävention geht es in erster Linie um die Beratung rund um das Urheberrecht. In diesen Bereich fällt auch der Ideentresor. Hier können Kreative ihre Arbeiten elektronisch hinterlegen und erhalten damit einen zeitlichen Prioritätsnachweis. Auf Wunsch wird das Datum, an dem die Arbeit in den Tresor gelegt wurde, auch von einem Notar beglaubigt. Bei Rechtsstreitigkeiten prüft das Unternehmen erst, ob eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt und welche Option den größten Erfolg verspricht. Möglich sind mehrere Optionen bis hin zum Gerichtsverfahren.
CopyrightControl sieht sich mit seinem Angebot als Ergänzung zu bestehenden Versicherungsangeboten. Wichtig ist den Gründern dabei vor allem der Solidaritätsgedanke. Teure Prozesse werden über Partnerschaftsbeiträge finanziert. Denn letztlich kommt jedes Urteil zugunsten eines Kreativen der gesamten Branche zugute.
Montag, Mai 04, 2009
Finanzkrise weckt einige Versicherungen aus dem Dornröschenschlaf
Versicherungen, deren Prospekte und Anträge in den vergangenen Jahren eine dicke Staubschicht angesetzt haben, werden durch die Finanzkrise offenbar aus ihrem Dornröschenschlaf geweckt. Die Angst von Unternehmen, auf Rechnungen sitzenzubleiben, beschert der Forderungsausfallversicherung einen neuen Boom. Auf der anderen Seite fürchten Verbraucher, den laufenden Verpflichtungen aus Ratenverträgen wie beispielsweise einer Immobilienfinanzierung oder dem Autokauf nicht mehr nachkommen zu können. Sie setzen vermehrt auf die Ratenausfallversicherung, um für den Fall der Arbeitslosigkeit und beschränkter finanzieller Mittel abgesichert zu sein.
Angeboten wird die Ratenausfallversicherung unter anderem von der Baden-Badener Versicherung-AG, einem Unternehmen der Zurich Gruppe Deutschland. Die Police hatte bei Maklern bislang nicht gerade den Ruf eines „Dauerbrenners“. Verkaufen ließ sie sich so gut wie gar nicht. Erst jetzt, mit der zunehmenden Angst, den Job und damit die finanzielle Grundlage zu verlieren, gelangt sie wieder in den Fokus der Verbraucher. „Diese Versicherung wird in Zeiten der Krise wieder verstärkt nachgefragt“, sieht Peter Naumann einen klaren Trend. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Assekuranz für ein Jahr die vereinbarten Raten bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstsumme. Während dieser Zeit ist der Kunde von den Beitragszahlungen befreit.
Die Unternehmen wird es freuen, wenn Verträge eingehalten werden und das Geld Monat für Monat auf dem Konto verbucht wird. Selbstverständlich ist das schon lange nicht mehr. Die Zahlungsmoral ist sprichwörtlich im Keller. Das macht insbesondere dem Mittelstand zu schaffen. Davor, dass Rechnungen nicht bezahlt werden, soll die Forderungsausfallversicherung schützen. Galt sie bei vielen Firmen bisher als überflüssig, entwickelt sie sich immer mehr zum begehrten Sicherungsanker. Um bis zu 50 Prozent sind die Anfragen nach den Policen gestiegen. Versichert wird das gesamte Geschäft. Anhand von Datenbanken prüft die Versicherung die Bonität der Kunden und Vertragspartner. Gibt sie ihr „o.k.“, kann geliefert werden. Bleibt die Zahlung dennoch aus, kommt die Versicherung für rund 90 Prozent des Schadens auf. Hat die Assekuranz Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, liegt es beim Unternehmen, ob es sich auf das Geschäft einlässt.
Künftig selbständig - und wie versichert?
Wer sich in Zeiten schwankender Konjunktur auf sein Können und seine Tugenden, seine Qualitäten und sein Wissen besinnt, der macht sich irgendwann dann doch selbständig.
Da diese Art des wirtschaftlichen Handelns als Selbstständiger oft als Ein-Mann- oder auch als Ein-Frau-Unternehmen betrieben wird, haben sich diese “Solo-Selbstständigen” zu fragen, wer hat welche Ansprüche und Forderungen an Versicherungen und Vorsorge. Neben dem Engagement für den Erhalt gewerblicher Einkünfte nach Steuerrecht als gewerblicher Unternehmer gilt das Gleiche natürlich auch für Freie Berufe wie Journalisten, Hebammen, Berufssportler oder Physiotherapeuten.
Gibt es in Deutschland mittlerweile mehr als 2,3 Millionen Ein-Mann-Unternehmen als Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte oder freiberufliche Lehrer, liegt diese hohe Zahl vor allem an den Gründungen im Dienstleistungsbereich. Zunehmend werden Dienste aus großen Unternehmen out-gesourced und an freie Mitarbeiter und Subunternehmen abgegeben.
“Einzel-Selbständige” sind und bleiben jedoch meist noch längere Zeit ohne Rücklagen, Vermögen und Immobilien, die man beleihen könnte, sind nicht vorhanden. Breit spannt sich die Einkommensstruktur: Bei 37 von 100 der Solo-Selbstständigen liegt das verfügbare Monatseinkommen bei weniger als 1.100 Euro. Da stellt sich schnell die Frage: Welche Versicherung ist unbedingt erforderlich und was ist aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von familiärer Bedingung sinnvoll. Am besten ist ein Gespräch mit einem Spezialisten, der sich auch darin auskennt, was für die gesetzliche Rentenversicherung als Pflicht gilt oder eben auch nicht gilt.
Montag, Februar 09, 2009
Haben Sie ‘ne AE…?
Ausbilder-Eignung soll wieder Pflicht werden
Mit dem Auto des Lehrlings soll dieser Botenfahrten fürs Geschäft machen…ein wöchentliches Ausbildungsgespräch von wenigstens 20 Minuten fand über Monate nicht statt… schon nach wenigen Wochen war der Lehrling für hohe Kassenumsätze verantwortlich! - Ausbildungsverhältnisse “mit ohne” wirklicher Eignung beim Ausbilder wurden in den vergangenen Jahren immer mal wieder zugelassen, auch wenn der Ausbilder seine Fähigkeiten und Kenntnisse der jeweiligen IHK nicht nachweisen konnte. Man vertraute halt auf die mehrjährige Kaufmannseigenschaft des “Lehrherrn”.
Nicht zuletzt deshalb soll zum 1. August 2009 die reformierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft treten. Vor sechs Jahren hatte der Gesetzgeber die alte Regelung außer Kraft gesetzt, um es Betrieben zu erleichtern, Ausbildungsplätze zu bieten.
Die AEVO auszusetzen, bedeutete auch, dass vom Ausbilder weder ein Zeugnis noch eine gleichartige Ausbildung seiner berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kenntnisse noch irgendein anderer Nachweis vorzulegen war. Da war dann auch der Ein-Mann-Betrieb als inhabergeführtes Unternehmen plötzlich zur Ausbildungsfirma mutiert.
Ein Prinzip des Berufsbildungsgesetzes wurde jedoch stets unterstellt: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist.
Die Kammern hatten und haben damit die Aufgabe, die Qualität der Ausbildung zu überwachen, auch wenn diese Lehrlings-Pflege manches mal von Lehrern, die von allen möglichen Ungereimtheiten gehört hatten, initiiert werden musste.
Nach einer wissenschaftlichen Analyse des Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Aussetzung der AEVO zu folgendem Ergebnis geführt:
* die Zahl der Ausbildungsverhältnisse ist tatsächlich gestiegen, allerdings nicht so stark wie erhofft;
* Qualitätseinbußen in der Ausbildung waren fest zu stellen
Weil nun die inhaltlichen Anforderungen gestiegen sind und weil die pädagogischen Herausforderungen gewachsen sind - die Berufsschullehrer können ein Lied davon singen - gilt nun erneut ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für Ausbilder als unverzichtbar.
Kompetenz beim Lehrherrn sichern
Nur mit der Qualifikation für Ausbilder lässt sich nach Ansicht des zuständigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung auch die Qualität der Berufsausbildung sichern. Wird diese zum Prinzip, gelte später auch der qualifizierte Fachkräftenachwuchs als zahlenmäßig gesichert.
Ab dem 1. August 2009 und damit ab dem kommenden Ausbildungsjahr der Grundstufen 2009/10 gilt also wieder die neue Ausbilder-Eignungsverordnung.
Vorschriften zur möglichen Befreiung sollen sicher stellen, dass alle Ausbilder, die in den vergangenen Jahren ohne Beanstandungen ihre Lehrlinge zum Erfolg geführt haben, auch weiterhin kein Zeugnis zu ihrer AE vorlegen müssen.
Damit sei ein gleitender Übergang in die neue Rechtslage möglich und desweiteren blieben alle alten Zeugnisse nach der bisherigen Ausbilder-Eignungsverordnung gültig.
Freitag, Dezember 19, 2008
Wenn eine Bürgschaft sittenwidrig ist!
“Bürgen”? - “Nie!”, so die Einen, die Vorsichtigen. Denn, dass der Fall des Falles für den Bürgen eintritt, ist eher möglich als unmöglich. In manchen Fällen - je nach Risiko - sogar wahrscheinlich. Ob ein Bürgschaftsvertrag überhaupt gilt und wie er für bürgerliche Personen oder eben für Kaufleute gilt, ist den meisten Normalos nicht geläufig. Ein Bürgschaftsvertrag, der gar zu einer lebenslangen Überschuldung des Bürgen führt, ist jedenfalls nicht. Das geht aus einem Urteil des OLG Saarbrücken hervor.
Die Richter am OLG kamen zu der Auffassung, dass dies besonders dann gilt, wenn die Bank als Gläubigerin ‘emotionale oder verwandtschaftliche Bindungen’ ausgenutzt hat (Az.: 8 U 502/07-141).
Publik wurde der Urteilsspruch über die Fachzeitschrift “OLG-Report”, worin die Klage einer Bank abgewiesen wurde.
Das Geldinstitut wollte die Ehefrau eines Firmeninhabers wegen mehrerer Kredite über insgesamt 165 181 Euro als Bürgin in Anspruch nehmen.
Zum Zeitpunkt der durch Darlehen entstandenen Schulden hatte die Bank die Frau durch mehrere Bürgschaftsverträge verpflichtet. Mittels der sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaften sollte die Frau im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Firma persönlich haften, ohne dass man zunächst alle Maßnahmen gegen den Erst-Schuldner, den Ehemann, auszuschöpfen und zu versuchen sind.
Die Bürgschaftsverträge wertete das OLG jedoch als sittenwidrig. Es ließ sich zweifelsfrei berechnen, dass die Ehefrau nicht einmal die monatlichen Zinsen in Höhe von rund 754 Euro aus ihrem Einkommen von nur 592 Euro hätte zahlen können.
Somit sei davon auszugehen, dass sie nur aus emotionaler Bindung zu ihrem Ehemann die Bürgschaft übernommen habe und dies von der Bank mit Vorsatz und damit bewusst ausgenutzt wurde.
Donnerstag, August 28, 2008
Die Existenzgründung richtig versichern
Jedes Jahr beweisen tausende Bundesbürger ihren Mut zum Risiko und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Dass damit nicht nur sonnige Tage, sondern auch schwere Zeiten verbunden sind, ist in der Regel kein Geheimnis. Was dagegen für jeden Existenzgründer im ersten Moment als unlösbare Aufgabe erscheint, ist die Auswahl der passenden Versicherungen. Anders als Angestellte oder Arbeitnehmer muss jeder Selbstständige und Freiberufler für die persönliche Absicherung selbst sorgen und darf dabei auch die gewerbliche Sicherheit nicht vergessen.
Aus diesem Grund sollte im Zusammenhang mit Versicherungen immer zwischen den privaten und geschäftlichen Policen unterschieden werden. Zu den Erstgenannten zählt unter anderem die Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der PKV wird zudem eine Pflegeversicherung abgeschlossen, neben der auch das Krankentagegeld nicht vernachlässigt werden darf. Darüber hinaus sollten Existenzgründer bereits an ihre Zukunft denken und sich auch um eine private Rentenversicherung bemühen.
Die Bandbreite der gewerblichen Versicherungen richtet sich vor allem nach den ausgeführten Tätigkeiten. Baubetriebe können auf eine betriebliche Haftpflichtversicherung auf keinen Fall verzichten. Programmierern und Designern dürften Vermögensschäden an Dritten dagegen eher schwer fallen. Lagern in den Betriebsräumen hochwertige Waren und Einrichtungen, empfiehlt sich ebenfalls der Abschluss einer Inhaltsversicherung, welche in ihren Leistungen einer privaten Hausratversicherung ähnelt.
Eine weitere Versicherung, die in jedem Fall die Aufmerksamkeit eines Unternehmens genießen sollte, ist eine Firmenrechtsschutz-Versicherung. Hiermit lassen sich die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits im Rahmen halten bzw. Ärger abwehren. Einige Anbieter führen inzwischen Produkte, mit denen sich eine private und gewerbliche Rechtsschutzversicherung problemlos kombinieren lässt. Um mit einer Existenzgründung langfristig Erfolg zu haben, reicht also nicht nur die passende Geschäftsidee aus, es sollte auch eine gute Versicherung im Hintergrund den Schutzengel spielen.
Sonntag, August 24, 2008
WÜBA mit Angebotserweiterung im Betriebssegment
Heutzutage sind die Märkte in der Wirtschaft vorwiegend dynamisch, was eine gute Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig macht. Außerdem schreitet die Globalisierung auch im Bereich Wirtschaft stark voran, weswegen Risiken diverser werden und häufig sehr schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen können. Existenzängste haben dabei nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Firmen. Auf dem deutschen Markt hat sich zusätzlich einiges im rechtlichen Bereich getan. Gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, oder auch das Umweltschadensgesetz, erschweren den Handel. Die Württembergische und Badische Versicherungs-AG, kurz WÜBA, hat aus diesem Grunde ein neues Produkt lanciert, das alle möglichen Risiken abdeckt.
Die WÜBA Haftpflicht Premium ist eine Police, die modular aufgebaut ist und ein umfangreiches Regel- und Bedingungswerk zur Grundlage hat. Besonders interessant ist die Versicherung für mittelständische Produktions- und Handelsunternehmen, deren Geschäftsführung und Mitarbeiter eine weitreichende Risikoabsicherung benötigen. Für sie enthält die Versicherung viele bislang nicht versicherbare Risiken. Das gesamte Haftpflichtrisiko der Firma wird mithilfe der Versicherung abgedeckt, wobei die Deckungssummen Höhen von 20 Millionen Euro erreichen. Je nach individueller Risikosituation des Unternehmers ist der Deckungsumfang aber auch eigens zu gestalten. Der Eigenanteil ist durch feste Selbstbehalte sehr gut voraussehbar. Manko der Versicherung könnte sein, dass sie von der Schadensübernahme sogenannter Sublimits weitgehend absieht, dazu gehören unter anderem Bearbeitungs-, Mietsache- und Schlüsselschäden. Jedoch können auch nicht versicherbare Risiken, wie zum Beispiel die Umweltschadensversicherung, durch diese Police eingeschlossen werden.
In der Praxis wird es sich als positiv erweisen, dass ein globales Netzwerk von Sicherheitsspezialisten in jeder erdenklichen Wirtschaftsregion kompetente und sofortige Unterstützung leisten kann.
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Saskia on 08/24 at 02:28 PM
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Freitag, August 01, 2008
Atradius mit Forderungsausfallversicherung
Durch die Zusammenarbeit des Kreditversicherers Atradius und der Neuen Rechtsschutzversicherungsgesellschaft AG ist ein Produkt entwickelt worden, das sehr interessant für die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sogenannte KMU, ist. Im Rahmen der KMU-Offensive hat Atradius nun eine Forderungsausfallversicherung mit integriertem Rechtsschutz in ihr Angebot aufgenommen. Dadurch soll es Firmen ermöglicht werden, vor Liquiditätsengpässen wegen säumiger Kunden geschützt zu sein sowie in Rechtsstreitsfragen die Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Die Neue Rechtsschutzversicherungsgesellschaft, auch NRV genannt, ist der Risikoträger für den Baustein Rechtsschutz. Die NRV sorgt dabei für den gesamten Kostenschutz im Falle von streitigen Forderungen, der sich von Anwaltskosten über Gutachter und Gerichte ziehen kann. Auch die Rechtsverfolgungskosten werden von der NRV getragen, sollte der Streit vor das Gericht gehen. Der Jahresumsatz des jeweiligen zu versichernden Unternehmens stellt die Berechnungsgrundlage für die Prämie der neuen Forderungsausfallversicherung dar. Ab 1.320 EURO ist die Police bereits über das Makler- und Vertriebsnetzwerk der Atradius und den Vertriebspartnern der NRV zu erhalten.
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Saskia on 08/01 at 02:09 AM
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Montag, Juli 28, 2008
HELVETIA mit neuer All-Inclusive-Versicherung für Hotels
In ihr Programm aufgenommen hat die HELVETIA seit Kurzem die neuartige MultiLine-Police mit individuell kombinierbaren Lösungen für perfekte Sicherheit für Hoteliers und Gastwirte. Es gibt diverse Versicherungsbausteine, die sich in Kombination als auch einzeln abschließen lassen und daher für Cafés, Hotels, Pensionen, Gaststätten, Restaurants und sogar Eiscafés bestens geeignet sind. Kostspielige Versicherungslücken können lediglich durch den Besitz eines Versicherungsscheins für Betriebs- und Umwelthaftpflicht-, Betriebsschließungs-, Sach-, Ertragsausfall-, Elektronik- und auch Glasversicherung vermieden werden, so zumindest das Versicherungsunternehmen. Bei Hotels und Gaststätten ist die Zahl und Art der möglichen Haftpflichtschäden immens. Aus diesem Grunde wurde die Betriebshaftpflichtversicherung der Helvetia auch sehr weit angelegt.
Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt beispielsweise Schäden, die bei Entseuchung oder Desinfektion entstehen, und auch weitere laufende Kosten wie Löhne und Pacht. Auch der Diebstahl von Angestellten- und Gästeeigentum ist bis zu einer Höhe von insgesamt 30.000 Euro mitversichert. Bis zu 400 Euro pro Tag und Gast ist sogar der Besitz von Restaurantbesuchern versichert. Selbst wenn das Kühlgut durch einen Stromausfall verderben sollte, wird der entstehende Schaden von der HELVETIA All-Inclusive-Versicherung übernommen. Die Sach- und Ertragsausfallversicherung kommt hingegen für Schäden bei Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch oder Vandalismus auf. Diese neue Offerte der HELVETIA ist also eine sehr lohnenswerte Anschaffung im Versicherungsbereich.
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Saskia on 07/28 at 04:46 PM
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Samstag, Juli 19, 2008
Der Schritt in die Selbstständigkeit, sollte auch ein Schritt in den Versicherungsschutz sein
Bei dem Schritt in die Selbstständigkeit gibt es viele Faktoren die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Ein gewisses Maß an unternehmerischem Risiko muss der Selbstständige natürlich auch persönlich tragen, doch es gibt Risiken, die durch einen konkret abgestimmten Versicherungsschutz abgesichert werden können.
In erster Linie sollten kostspielige und existenzbedrohende Risiken, die entweder zum finanziellen Ruin oder zum Untergang des Unternehmens führen können, abgesichert sein.
Hierzu gehören verschiedenste Risiken:
Das Unternehmen oder die Mitarbeiter können zum Beispiel bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit einen Dritten schädigen. Das können Personen- oder Sachschäden aber auch Vermögensschäden sein. Die Schadenshöhe ist vermutlich nicht kalkulierbar, so dass in diesem Fall der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen ist. Diesen Schutz sollte eigentlich jedes Unternehmen, jede Firma haben.
Beratende Berufe, wie Anwälte, Notare und einige Dienstleister müssen bzw. sollten zusätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern oder Dritten ist der Abschluss einer Rechtschutz-Versicherung anzuraten, denn Rechtsstreitigkeiten können auch sehr schnell zu enormen Kosten führen. Hier ist jedoch die Notwenigkeit für das jeweilige Unternehmen zu überprüfen.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten wären die
Inhaltsversicherung
Über die Inhaltsversicherung kann beinahe die gesamte zum Unternehmen gehörende bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung versichert werden, wie z. B. Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.
Elektronik- oder Maschinenversicherung
Über die Elektronikversicherung können alle technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Die Maschinenversicherung kann alle stationären Maschinen, maschinellen und elektrischen Einrichtungen absichern, beispielsweise Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen wie Kessel, Turbogeneratoren oder Transformatoren.
und
Betriebsunterbrechungsversicherung
Sofern durch Sachschäden der Betriebsablauf im Unternehmen unterbrochen werden muss, entstehen Einnahmeausfälle und es gibt fortlaufende Betriebskosten. Daraus entwickelt sich ein Vermögensschaden. Über die Betriebsunterbrechungsversicherung sind bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Geschäftskosten, der durch Umsatzausfall entgangene Gewinn, Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen gedeckt. Das Unternehmen wird finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nicht eingetreten.
Alle diese genannten Produkte sichern das konkrete Unternehmen ab. Die eigene Arbeitskraft ist damit aber noch nicht geschützt. Deshalb sollte für jeden Existenzgründer eine Krankenversicherung ein „muss“ sein. Ein real berechnetes Krankentagegeld wäre genauso sinnvoll, wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung. Der Abschluss einer Rentenversicherung ist sicherlich nicht immer bei einer Existenzgründung möglich, sollte aber im Auge behalten werden, denn auch ein Unternehmer wird älter!
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Sabine on 07/19 at 03:44 PM
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Sonntag, Juli 13, 2008
Patentrechtsschutz für Erfinder und Markeninhaber
Die GMP GmbH (Gesellschaft für Marken – und Patentrechtsschutz) bietet ein Rechtschutzversicherung für Domain- und Markenrecht an. Entwickelt wurde das neue Versicherungskonzept in Kooperation mit der GMP aus Darmstadt, der NRV – Rechtsschutzpartner der Nürnberger Versicherungsgruppe, der VHV Gruppe, der Stuttgarter Lebensversicherungs a. G. und der Mannheimer AG Holding.
Es gibt den Tarif Premium 100 und Premium 100 plus. Beiden Tarife umfassen die Abwehr von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen (Premium 100) und zusätzlich deren Geltendmachung (Premium 100 plus). Privatpersonen wie auch kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern können diese Rechtsschutzversicherung abschließen. Der Schutz gilt für die Abwehr und Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen aus den folgenden Bereichen:
- Patentrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Geschmacksmusterrecht
Ebenso wie bei vielen anderen Rechtsschutzversicherungen, werden die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes erstattet. Die Deckungssumme beträgt 100.000 €. Um den Beitrag zu reduzieren ist es möglich eine Selbstbeteiligung zu wählen ( 2.500 € oder 5.000 €). Die Jahresprämie liegt zwischen 2.200 € und 3.900 €.
Weiter Informationen zu diesen Tarifen können über die Website www.patent-rechtsschutz.de angefordert werden.
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Saskia on 07/13 at 06:55 PM
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Die EUROPÄISCHE und der verbesserte Geschäftsreiseschutz RundumSorglos Business
Der Marktführer für Reiseschutz, die EUROPÄISCHE Reiseversicherung, hat ihren soliden Geschäftsreiseschutz - RundumSorglos Business - wieder weiterentwickelt und verbessert.
Das RundumSorglos Business Paket ist ein erstklassiges Mittelstandsprodukt für Firmenkunden. Es wurde für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter sowie jährlichen 1.500 Reisetagen konzipiert. Mit dem Produkt werden alle Geschäftrisiken abgesichert. Neu ist, dass nun im RundumSorglos Business teilweise die bislang begrenzten Versicherungssummen entfallen.
Wie bei der Absicherung von großen Unternehmen gilt jetzt in der Dienstreise-Krankenversicherung eine unbegrenzte Versicherungssumme. Die Deckungssummen in der Soforthilfe-Versicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und der optionale Reisegepäck-Versicherung sind nicht verändert worden. Eine namentliche Nennung der Reisenden ist nicht notwendig. Die Prämienberechnung erfolgt nach Anzahl aller Mitarbeiter des Unternehmens und der Reisetage.
Das RundumSorglos Business – Paket der EUROPÄISCHEN gibt es in zwei Varianten. Einmal mit und einmal ohne Reisegepäckversicherung. Das RundumSorglos Business mit Reisegepäckversicherung ist ab einer Jahresprämie von 475 Euro erhältlich. Die Variante ohne Reisegepäckversicherung ist ab einem jährlichen Beitrag von 215 Euro abschließbar.
Mit diesem Produkt kommen Mittelständische Unternehmen ihren Fürsorgepflichten (neben § 618 BGB, ungeschriebene Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag) bei Geschäftsreisen ihrer Mitarbeiter bestmöglich nach. Ein guter Versicherungsschutz kann sicherlich immer nur empfohlen werden, im Schadensfall wird sich aber der Vorteil klar und deutlich zeigen.
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Sabine on 07/13 at 02:12 AM
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Montag, Juni 30, 2008
Haftpflichtschutz speziell für „Handwerker“
Mithilfe des neuen Konzepts Top-Schutz „Handwerk“ ist eine Deckung geschaffen worden, durch die die herkömmlichen Haftungsprobleme eines Handwerksbetriebes umfangreich abgesichert werden. Dieses Angebot gibt es nun bei der Interrisk Vienna Insurance Group.
Zu den Höhepunkten bei den Leistungen gehören Allmählichkeits- und Abwasserschäden, Vertragshaftung, das Subunternehmerrisiko, Mängelbeseitigungsnebenkosten, Leitungsschäden und Bearbeitungsschäden. Als äußerst positiv ist auch zu werten, dass typische Schadensbeispiele mitversichert sind. Beispielsweise ist der Fall versichert, wenn ein Elektroinstallateur beim Abstemmen einer Wand ein Wasserrohr beschädigt ohne es zu merken. Aufgrund des entstandenen Haarrisses dringt dann Wasser in die Wand und es kommt zu einem Feuchtigkeitsschaden an der Wand des Kunden. Oder auch bei dem Fall, wenn nach Lieferung und Montage einer Küche durch einen Möbelhandelsbetrieb die Wand in der Wohnung des Kunden beschädigt wird. Selbst wenn der Betriebsleiter einer Firma für einen übernommenen Auftrag eine ungeeignete Firma beauftragt, die dann den Schaden entstehen lässt. Alle diese Beispielsfälle werden vom Konzept TOP-SCHUTZ der Interrisk übernommen, was belegt wie vorteilhaft und kostensparend dieser Tarif ist.
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Saskia on 06/30 at 12:22 PM
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Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen wird immer wichtiger. Schmiergeldaffären wie bei Siemens oder der „Steuertransfer“ nach Liechtenstein machen das als Beispiele in der Tagespresse sehr anschaulich. Staatsanwaltschaften haben viel zu tun in der letzten Zeit, seitdem sich solche Vorfälle mehren. Auch jeder rechtschaffene Unternehmer sollte sich mit dem Risiko strafrechtlicher Ermittlungen auseinander setzen. Gründe dafür gibt es mehrere: Beispielsweise können immer wieder tragische Unfälle in einem Betrieb geschehen oder es können durch die Herstellung eines fehlerhaften Produkts Menschen verletzt beziehungsweise sogar getötet werden. Daher kann eine Untersuchung durchgeführt werden. Auch kann eine unzureichende Dokumentation der Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen Grund für eine Ermittlung sein, wie auch die Kooperation mit Subunternehmern, die, ohne dass es der Auftraggeber wusste, als illegale Beschäftigte arbeiten.
Es gibt also unzählige Beispiele, die verdeutlichen, wie leicht es ist in solch ein Dilemma zu geraten. Einhergehend mit einem solchen Strafverfahren ist der Imageverlust des Unternehmens oder einer Marke, aber auch die privaten Belastungen der Betroffenen sind sehr groß. Neben diesen Unannehmlichkeiten spielen die Verfahren noch eine erschwerende Rolle, schließlich sind sie meist langwierig und sehr teuer. Die Erstellung von Gutachten und Gegengutachten ist sehr kostenintensiv und zieht die Verfahrensdauer in die Länge. Mithilfe der Arbeit spezialisierter Strafverteidiger kann ein schnelles und qualifiziertes Handeln möglich gemacht werden.
Der Allianz Straf-Rechtsschutz für Unternehmen setzt genau hier an. Er beinhaltet einen umfangreichen Kostenschutz und ist durch intensive Verbesserungen seit dem Mai 2008 noch ausgebaut worden. Zum Leistungspaket gehören nicht nur die bewährten Leistungsinhalte wie Gebührenvereinbarungen mit Strafverteidigern und Deckung bei Vorsatzvorwurf, sondern es sind durch die verbesserte Rechtsschutzfall-Definition noch sehr viele zusätzliche Aspekte hinzugekommen. Nun beinhaltet der Schutz noch die erweiterte Firmenstellungnahme, eine aktive Strafverfolgung, die Entsendung von Geschäftsleitungsmitgliedern in fremde Unternehmen, die Mitversicherung von Adhäsions- und Privatklageverfahren, die Mitversicherung von steuer- und sozialrechtlichen Verfahren zur Unterstützung in eingeleiteten Strafverfahren sowie die beitragsfreie Nachhaftung bei Vertragsbeendigung für ein Jahr.
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Saskia on 06/30 at 12:54 AM
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Freitag, Juni 06, 2008
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – ein Muss für Berater und Vermittler
Eine etwas unterschätzte, aber absolut notwendige Versicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Insbesondere für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen die in rechtlichen und finanziellen Situationen beraten, also z.B. Steuerberater, Anwälte, Notare. Allerdings auch Publizisten, Journalisten, Verlage, Zeitungen etc. tun gut daran, eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, die Personenschäden und Sachschäden abdeckt, ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein Schutz gegen Schäden finanzieller Natur, die ein Kunde meint, erlitten zu haben.
Eine solche Versicherung greift bei finanziellen Folgeschäden z.B. aus falscher Beratung oder Fehlern, die schnell passieren in Beratungsgesprächen. Für bestimmte Berufsgruppen ist sie zwingend vorgesehen wie z.B. für die genannten Rechtsanwälte und Steuerberater, für andere freiwillig, wie z.B. Journalisten etc. Besonders interessant wird sie für Versicherungsvermittler, bei denen die Versicherung zur Pflichtversicherung geworden ist und mit nicht unerheblichen Beiträgen zu Buche schlägt. Aber auch Sachverständige und Gutachter tun gut daran, eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben.
Ein interessanter Aspekt ist noch die Datierung des Schadenfalles. Hier gilt, im Gegensatz zu manch anderen Versicherungen, der Zeitpunkt des Verstoßes, also der Moment, als dieser Verstoß Schäden initiiert hat. Er kann also auch in der Vergangenheit liegen. Insgesamt eine Versicherung, die sich für viele Berufsgruppen unbedingt lohnt.
Von Uwe Kraus
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Uwe on 06/06 at 06:46 AM
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