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Firmenversicherung
Mittwoch, Januar 23, 2008
Modula Start - Insolvenzversicherung für kleinere Unternehmen
Speziell kleinere Firmen will der Kreditversicherer Atradius mit seinem Produkt vor einer Insolvenz infolge der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden schützen. Bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines zahlungsunfähigen Kunden soll über die Forderungsausfallversicherung 90 Prozent der offenen Forderungen erstattet werden.
Die von Atradius angebotene Forderungsausfallversicherung “Modula Start“ wendet sich vor allem an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro. Im Unterschied zur klassischen Kreditversicherung soll die Forderungsausfallversicherung “Modula Start“ nicht der Risikoprüfung jedes einzelnen Kunden unterliegen. Nach Angaben von Atradius ist der Abschluss der Versicherung ab einer Prämie von 1.500 Euro möglich. Damit ist das Insolvenzrisiko der Geschäftskunden für bis zu 30.000 Euro pro Jahr automatisch versichert.
Laut Michael Timmermann, Country Manager Atradius Deutschand, gab es bis jetzt für Kleinunternehmen keine Möglichkeit, sich pauschal gegen eines ihre größten Geschäftrisiken - die Insolvenz ihrer Kunden - zu versichern. Mit dem Produkt “Modula Start“ soll diese Lücke nun geschlossen werden. “Modula Start“ minimiert das Risiko einer Folgeinsolvenz, ohne einen Mehraufwand in der Verwaltung zu verursachen. Auf diese Weise wird die Handhabung einer Kreditversicherung so einfach wie die einer Hausratversicherung.
Über das Vertriebsnetz des Atradius Partners DBV-Winterthur wird die Forderungsausfallversicherung “Modula Start“ angeboten.
Elektronikversicherung: wenn Ihre Daten vom Blitz getroffen werden
Bei Gewitter kann es zu Brand oder Blitzschlag kommen – zwei Gefahren, gegen die man sich sowohl mit der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung finanziell schützen kann. Sollte zum Beispiel der PC durch den Blitzschlag beschädigt werden, so übernimmt die Hausratversicherung die Kosten.
Ein Betroffener hatte das Pech, dass durch einen Blitzschlag nicht nur sein Computer beschädigt wurde, sondern auch die darauf befindlichen Daten. Aus diesem Grund forderte er die Versicherungsgesellschaft, bei der er zuvor eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte dazu auf, auch die Kosten für eine professionelle Datenrettung zu übernehmen. Jedoch weigerte sich die Versicherung zu bezahlen. Sie berief sich auf die Versicherungspolice, in welcher diese Art von Schaden nicht aufgeführt war, und zog vor Gericht – wo sie dann auch Recht bekam. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Hausratversicherung zwar die Kosten für den PC, aber nicht die Kosten der Datenrettung übernehmen muss.
Dennoch besteht die Möglichkeit, elektronisch gespeicherte Daten zu versichern. Dazu ist der Abschluss einer so genannten Elektronikversicherung erforderlich. Sollte es zum Schadensfall kommen, dann übernimmt die Versicherung die Kosten, die durch die Datenrettung entstehen. Allerdings ist der Abschluss einer Elektronikversicherung mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so dass sie eigentlich nur für Selbständige und Freiberufler interessant ist. Für diese Gruppe kann es besonders wichtig sein, ihre elektronischen Geräte inklusive der darauf befindlichen Daten zu versichern – da ist man unter Umständen auch dazu bereit, einen jährlichen Versicherungsbeitrag von rund 1.000 Euro zu entrichten. Aufgrund der hohen Kosten kommt diese Möglichkeit für Privathaushalte normalerweise nicht in Frage, schließlich können sie die Versicherungskosten nicht steuerlich geltend machen.
(Quelle: Spiegel)
Freitag, Januar 18, 2008
Nur in ganz wenigen Fällen lohnt sich eine Elektronikversicherung
Der Blitz schlägt ein oder es kommt zu einer Überspannung und schwupps: Alle Urlaubsfotos, die dank digitaler Technik auf dem PC gespeichert waren, sind unwiederbringlich zerstört. Die Hausratversicherung nimmt sich dieses Problems nicht an, da Daten keine Sachen sind. Hier könnte eine Elektronikversicherung helfen, zumindest bei jenen, die beruflich auf die Daten angewiesen sind, Freiberufler oder Unternehmen beispielsweise.
Bei einer Prämie von rund 1.000 Euro im Jahr je 100.000 Versicherungssumme gehört die Elektronikversicherung allerdings nicht gerade zu den günstigen Varianten, zumal die Versicherungsbedingungen klare Regeln vorgeben. Ohne stets aktuelle Firewall und die regelmäßige Datensicherung gibt es im Schadensfall kein Geld. Geht es einzig und allein darum, die Daten sicher zu verwahren, kann sich eine externe Lösung wie ein Server rentieren. Sie ist meist erheblich preiswerter und die Daten stehen sofort wieder zur Verfügung, falls es zu einem Ausfall kommt. Beim Schutz von technischen Geräten reicht im privaten Bereich die Hausratversicherung, sie kann – wenn vereinbart – auch auf ein Home Office erweitert werden.
Als spezielle Form der Elektronikversicherung wird immer häufiger eine Handyversicherung angeboten. Die Prämie richtet sich in der Regel nach dem Preis des Mobiltelefons. Kostet es rund 300 Euro, fallen während der zweijährigen Vertragslaufzeit Kosten von fast 90 Euro an. Im Schadensfall kommt je nach Anbieter noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von etwa 75 Euro hinzu. Von daher lohnt es sich in den meisten Fällen nicht, eine Handyversicherung abzuschließen.
Freitag, Januar 11, 2008
AIG Europe entwickelt neuen Deckungsschutz bei Industriespionage
Zum Schutz gegen Wirtschafts- und Industriespionage hat die AIG Europe mit Business-Guard COBRA 2008 ein neues Versicherungsprodukt erschaffen. Das AIG Spionageschutz-Konzept bietet deutschen Know-how Trägern Unterstützung weltweit bei der Vorsorge und Aufklärung einer Spionage mit exklusiven Partnern, unterstützt schon bei einem Spionageverdacht den Kunden professionell mit Ermittlern und Anwälten und räumt auf Wunsch auch Versicherungsschutz für Vermögensschäden ein, sofern die vertraulichen Informationen von Dritten benutzt werden.
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung steigt auch das Risiko für Industriespionage, wobei für Konzerne der Informationsabfluss durch eigene Mitarbeiter die größte Gefahrenquelle ist. Mithilfe des Versicherungskonzepts von SecuNet wird dieser Bereich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt. Aber eines ist klar. Vorbeugen ist die beste Medizin. Anbei ein paar Tipps gegen Spione.
UKDW als Unterstützer bei Vermeidung von Haftungsrisiken
Die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern wird immer größer, da sich der Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte verschärft hat. Um gut ausgebildete Fachleute für sich zu gewinnen und zu seinem Unternehmen zählen zu können, braucht es interessante und ansprechende Konzepte insbesondere bei der Altersversorgung. Die Unterstützungskasse deutsche Wirtschaft e.V., die sogenannte UKDW, bietet eine Absicherung qualifizierter Mitarbeiter und unterstützt Arbeitgeber, Haftungsrisiken bei der Altersversorgung zu vermeiden. Dadurch, dass die UKDW durch ihren Status als freier und unabhängiger Versorgungsträger tätig ist, kann sie Rückdeckungsversicherungen verschiedener Gesellschaften verwalten und ist demzufolge flexibler.
In einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes München vom 15. März 2007 wurde deutlich gezeigt, dass es zu erheblichen Haftungsrisiken für Unternehmer kommt, wenn ihre Mitarbeiter sich für die Entgeltumwandlung mithilfe der Unterstützungskasse entschieden haben. Die Richter verurteilten den Arbeitgeber dazu, der Arbeitnehmerin nach Austritt aus dem Unternehmen die Differenz zwischen dem kleineren Rückkaufwert und der in die Unterstützungskasse eingezahlten Beiträge vollkommen zu erstatten. Der Konzern legte gegen die Entscheidung Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ein. Wie auch immer dieser Fall ausgehen wird, ist deutlich zu erkennen, dass Arbeitgeber enorme Haftungsrisiken zu tragen haben.
Dienstag, Januar 01, 2008
39 Prozent der IT- Mittelständler ohne Vermögensschaden Haftpflicht-Versicherung
In einer Studie des VDEB (Verband der EDV-Software- und Beratungsunternehmen) kamen erschreckende Zahlen zum Vorschein. 39 Prozent der mittleren und kleinen IT- Unternehmen haben keine IT- Vermögensschaden- Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen.
Der Chef des VDEB erklärte, dass kleinere Software Hersteller oft den Einfluss ihrer eigenen Software unterschätzen und das Risiko ignorieren. Dies wird auch in der Studien noch einmal sehr deutlich, denn jeder dritte Studienteilnehmer verneint die Frage, ob er Interesse an einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz gegen IT- Vermögensschäden habe.
Firmen die einen Vertrag abgeschlossen haben, sicher sich zu 80 Prozent gegen Datenverlust ab. 65 Prozent schließen zugleich noch die Programmierfehler mit ein. Alle weiteren Optionen blieben unter der 50 Prozent- Marke. 40 Prozent der Befragten Mittelständler sichern sich immerhin vor Schäden ab, die durch nicht reproduzierbarer Fehler, zugesicherter Eigenschaften und Schäden an Erwartungen ordnungsgemäßer Leistungen entstehen können.
Die IT- Unternehmen die eine Versicherungsschutz besitzen sind auch meist mit ihren Versicherern zufrieden. Knapp die Hälfte (44%) der Studienteilnehmer haben tatsächlich eine ausreichende Deckungssumme (zwei Millionen und mehr) gewählt. Allerdings haben 27 Prozent auch nur eine Deckungssumme von 500.000 Euro vereinbart.
13 Prozent der Studienteilnehmer haben ihre Versicherung in der Tat schon einmal in Anspruch genommen. Dabei wurde im Durchschnitt eine Schadenssumme von 5.128 Euro ausgezahlt. Andererseits hat auch die gleiche Menge der Befragten angegeben, Schäden nicht geltend gemacht zu haben, weil der Schaden zu gering war.
Der VDEB hat in seiner Studie 116 Unternehmen befragt und man kann den Mittelständlern nur wünschten, dass es tatsächlich nie zu größeren Schadensereignissen kommt.
Mittwoch, Oktober 31, 2007
Rechtsschutz wird von Firmen eher stiefmütterlich behandelt
Eine von der Psychonomics AG im Auftrag der Roland-Rechtsschutz-Versicherung organisierte und ausgewertet Umfrage bei 500 Unternehmern – vom Inhaber bis zum Vorstand – hat einen eher sorglosen Umgang mit finanziellen Risiken aus Rechtsstreitigkeiten zutage gebracht. Lediglich fünf Prozent sehen sich besonderen Gefahren ausgesetzt. Dabei ist die Blickrichtung, von wo potentiell ein Risiko ausgeht, recht eingeschränkt: Steuern und Arbeitsunfälle in Folge von Sicherheitsmängeln.
Mit dieser Einschätzung wird nur ein Bruchteil dessen abgedeckt, was passieren könnte. Rechtsschutzversicherungen für Manager und Firmen decken drei große Bereiche ab: Arbeitsrecht, wenn es beispielsweise um Arbeitsverträge geht, Vermögensschäden und Strafrecht, wobei in diesem Punkt ganz klare Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gelten. Ist der Schaden durch vorsätzliches Handeln entstanden, müssen die Leistungen aus der Rechtsschutz-Police erstattet werden.
Dass es zum Schaden kommt, ist bei Firmen wesentlich seltener der Fall als bei Privatkunden, gesteht auch die Roland-Versicherung ein. Wenn aber das Kind in den Brunnen fällt, handelt es sich um Streitfälle mit hohem Wert. Ein Beispiel aus der Praxis ist der Ex-Manager, dessen Handeln der Firma einen Vermögensschaden von 2,5 Millionen zufügte. Die Kosten für den Anwalt liegen in diesem Fall bei fast 100.000 Euro. Ähnlich teuer wird es im Arbeitsrechtsschutz, wenn ein Manager gekündigt wird und klagt. Immerhin ginge es dann um das Gehalt, das ihm bis Vertragsende zugestanden hätte. Von daher ist es für Firmen sicherlich besser, neben der obligatorischen Betriebshaftpflichtversicherung auch ein paar Euro in den Rechtsschutz zu investieren.
Mittwoch, Oktober 24, 2007
D&O Versicherungen mit steigendem Bekanntheitsgrad
„Directors and Officers Liability Insurance“ bekannt als D&O-Policen sind Manager-Haftpflichtversicherungen. Es ist noch nicht all zu lange her, da war die Manager-Haftpflichtversicherung eher ein sehr selten abgeschlossenes oder nachgefragtes Produkt und wenn, dann lag das Interesse an diesem Produkt vor allem bei Vorständen von Großunternehmer. Der deutsche Markt wandelt sich jedoch und damit ist das Produkt der D&O-Police auch keine Ausnahmeerscheinung mehr. Nicht nur immer mehr mittelständische Unternehmen und ehrenamtliche Vorstände von Vereinen und Stiftungen sondern auch das Mittelmanagement fragen gezielt danach und immer häufiger kommt es zum Abschluss.
Mit der D&O-Versicherung kann der Versicherungsnehmer sich dahingehend absichern, dass er bei grober Fahrlässigkeit, die bis zur Insolvenz führen kann, nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. Vorsätzliche Gesetzesverstöße sowie unternehmerische Fehlentscheidungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht nicht nur gegen Ansprüche von Dritten, der sogenannten Außenhaftung, sondern auch für die Innenhaftung, bei der Organe der Gesellschaften Schadensersatz geltend machen. Aus den Handlungsvollmachten des zu Versichernden wird das individuelle Risiko ermittelt und dementsprechend die Versicherungssumme festgelegt.
Durch die sich wandelnden Sichtweisen der deutschen Unternehmen wächst schrittweise der Markt der D&O-Versicherungen. Die Angebote werden vielfältiger, die Versicherer, die diese Produkte anbieten, vermehren sich und die Beitragsprämien sind deutlich gesunken. Aber auch hier gilt es, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen, denn besonders in dem, was sie nicht versichern, unterscheiden sich die Angebote der Gesellschaften erheblich.
Sonntag, September 23, 2007
IT Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Neben der Absicherung der privaten Risiken gibt es freilich ebenso Risiken, die Firmen und Unternehmen haben und für die ebenfalls vorgesorgt werden muss.
Besonders die IT- Branche unterliegt immensen Risiken, insbesondere im Gebiet des Schadensersatzes für Gewinnausfälle, Verzugsschäden oder Hackerangriffen. Die hierbei entstehenden Schäden können sehr hoch sein. Deswegen ist es für Unternehmen der IT-Branche, selbst wenn sie erst seit kurzem auf dem Markt „mitmischen“, wichtig sich gegen derartige Risiken mittels einer IT- Haftpflichtversicherung abzusichern.
Es existieren mehrere Anbieter, wie zum Beispiel die Gothaer Versicherung, der Gerling Konzern und die Hiscox Versicherung, die eine solche Versicherung in ihrem Angebot haben.
Sonntag, September 16, 2007
Selbstständig – welche Versicherungen sind wichtig?
Im Gegensatz zum Angestellten muss der Selbstständige oder der Freiberufler für alle seine Absicherungen selber sorgen. Das Unternehmen wie auch der Unternehmer brauchen Schutz. Dabei gilt die Regel: Jedes existenzbedrohende Risiko sollte abgesichert werden. Denn im Schadensfall kann sonst ganz schnell das Unternehmen oder der Unternehmer vor dem finanziellen Bankrott stehen.
Ein Muss für jeden Freiberufler oder Selbstständigen sollte die Krankenversicherung sein, dabei steht es ihm/ihr frei, sich privat oder gesetzlich krankenversichern zu lassen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem Einkommen und dem Beitragssatz der Gesellschaft berechnet. Der Vorteil bei den gesetzlichen Krankenkassen ist, dass es für nicht-berufstätige Kinder und Ehegatten die beitragsfreie Familienversicherung gibt. Sofern der Selbstständige sich für eine private Krankenkasse entscheidet und bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind, muss für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen und bezahlt werden.
Der zweite wichtige Versicherungsschutz für Freiberufler sollte die Berufsunfähigkeitversicherung sein, denn dies kann durchaus die einzige Einnahmequelle werden, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Heikel kann es bei gefährlichen oder krankheitsanfälligen Berufen werden. Dann kann aber immer noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung helfen. Diese bietet wenigstens noch Schutz, wenn der Versicherte überhaupt keine regelmäßige Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann.
Für das Unternehmen selbst sollte eine:
- Betriebshaftpflichtversicherung (schützt vor allen Schadenersatzansprüchen, die an den Betrieb gerichtet sind)
- in einigen Fällen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (tritt ein, wenn den Kunden eines Unternehmens oder eines Freiberuflers finanzielle Vorteile entgehen oder finanzielle Nachteile entstehen)
- Inhaltsversicherung (eine Art Hausratversicherung für den Inhalt der Geschäfts- und Lagerräume)
- Elektronikversicherung, bei aufwändigen Ausrüstung von Computer, Fernseher, Kassen, Telefonanlagen ( Versicherungsschutz besteht gegen Diebstahl, Kurzschluss und Überspannung)
- Betriebsunterbrechungsversicherung (Ist der Betrieb arbeitsunfähig - etwa nach einem Feuer - wird der Verdienstausfall des Betriebes von der Versicherung übernommen)
Für alle Bereich kann man nur empfehlen sich mehrere Angebote einzuholen, da es am Markt große Preis-/Leistungsunterschiede gibt. Außerdem kann es durchaus sinnvoll sein eine Beratung durch einen Versicherungsmakler, der auf Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen spezialisiert ist, in Anspruch zu nehmen.
Montag, September 10, 2007
Volle Leistung trotz Unterversicherung bei falscher Beratung
Unterversicherung ist eines der Worte, mit denen ein Kunde nach einem Schaden auf keinen Fall konfrontiert werden will. Denn das heißt, die Leistung entspricht nicht den wirklich entstandenen Kosten. Da Versicherungsnehmer es selbst in der Hand haben, wie hoch sie sich versichern, sollte man meinen, diese Probleme sind hausgemacht. Was aber, wenn die Versicherung einen Experten schickt, der den Versicherungswert bestimmen soll, sich dabei aber dermaßen verschätzt, dass eine Unterversicherung vorprogrammiert ist?
Dann muss die Versicherung den Schaden in voller Höhe ersetzen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 11. Mai diesen Jahres (AZ: 6 U 191/06) und stellte sich damit auf die Seite eines Bäckereibesitzers. Er hatte sich um eine Geschäftsinhaltsversicherung für seinen Betrieb bemüht. Der Makler zog einen Spezialisten zu Rate, der den Wert des Inventars und der Vorräte auf 45.000 Euro schätzte. Schon kurz darauf schickte die Versicherung aufgrund eines Wasserschadens einen Gutachter. Er stellte sofort fest, dass Versicherungssumme nicht dem Wert entspricht und teilte dem Unternehmen mit, es liege eine Unterversicherung vor. Denn tatsächlich hätte der erste Experte die Summe auf 80.000 Euro festlegen müssen.
Die Versicherung nahm den Hinweis zur Kenntnis und zog die Papiere beim nächsten Schaden wieder hervor. Dem Bäcker teilte sie mit, er sei unterversichert und kürzte die Leistung ihrerseits. Dagegen klagte der Mann und bekam Recht. Zwar sei der Versicherungsnehmer prinzipiell selbst für den Umfang und den Inhalt des Vertrages verantwortlich. Er müsse sich aber auf die Beratung durch die Versicherung verlassen können, Stichwort „gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung“. Das Unternehmen habe den Kunden zudem nicht unverzüglich über die Unterversicherung aufgeklärt.
Dienstag, August 21, 2007
Teure Stellenausschreibung wegen Diskriminierung
Stellenausschreibungen an sich sind eine gute Sache. Für Firmen, die sie schalten, kann sich eine solche Annonce on- oder offline seit August 2006 allerdings schnell zum Boomerang entwickeln. Entspricht die Formulierung nicht den neuesten Regeln und damit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, drohen Klagen von Bewerbern, die sich benachteiligt fühlen. Streitwert: 6.000 bis weit über 100.000 Euro je nach Fall.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll dafür sorgen, dass es keine Benachteiligungen für Arbeitnehmer und Bewerber mehr gibt. Das betrifft das Alter, das Geschlecht, die ethnische Herkunft, Rasse, Religion und zum Teil auch die Weltanschauung. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, liegt die Haftung bei den Firmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Fälle nicht oder nur mäßig ab. Zwei Beispiele: Ist die Stellenausschreibung nicht geschlechtsneutral gehalten, können BewerberInnen dagegen vorgehen. Ansprüche bis zu 30.000 Euro wurden bereits geltend gemacht. Wird ein Höchstalter aufgeführt und sehen sich ältere Bewerber dadurch im Nachteil, ist Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro möglich. 110.000 Euro wurden in einem solchen Fall auch schon gefordert.
Experten beobachten teilweise ein gezieltes AGG-Hopping. Bewerber picken sich genau die Stellenangebote heraus, die nicht mehr dem gültigen Standard entsprechen und versuchen ihr Glück. Firmen sollten sich daher, weil Flüchtigkeitsfehler immer mal passieren, auch bei der Formulierung einer Ausschreibung, mit einer AGG-Police absichern. Kommt es zur Klage oder Forderungen wegen Diskriminierung, bietet sie ausreichend Schutz.
Dienstag, Juli 31, 2007
Online-Umfrage des Handelsblattes zum Thema Betriebliche Versicherungen
Auf der Homepage des Handelsblattes kann seit 3 Wochen an einer Online-Umfrage zum Thema „Betriebliche Versicherungen“ teilgenommen werden, nach Auswertung soll jeder Teilnehmer einen detaillierten Berichtsband zu den Studienergebnissen als PDF-Datei zugeschickt bekommen, außerdem wird unter allen Teilnehmern ein iPod nano verlost.
Momentan ist das Prämienniveau für Industrieversicherungen hierzulande erfreulich niedrig, insofern macht es Sinn über eine Neuausschreibung der betrieblichen Versicherungen nachzudenken. Im Rahmen der Umfrage werden Fragen wie „Nach welchen Kriterien entscheidet Ihr Unternehmen, ob für ein Risiko Versicherungsschutz eingekauft wird?“, „Nach welchen Kriterien entscheidet sich Ihr Unternehmen für einen Versicherer?“ oder auch „Was hat für Ihr Unternehmen höchste Priorität beim Versicherungsabschluss“ gestellt.
Die Daten werden vertraulich behandelt und persönliche Angaben nicht mit den Antworten aus dem Fragenkatalog in Verbindung gebracht. Die Umfrage wird in Zusammenarbeit mit dem Maklerunternehmen AON durchgeführt.
Mittwoch, Juni 06, 2007
R&V und die neue Umweltschadensversicherung
Weitreichende Konsequenzen haben die neuen Regelungen für die Haftung bei Umweltschäden in Deutschland. Die neuen Regelungen gelten seit dem 30.04.2007 und das neue Umweltschadensgesetz wird voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft treten. Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stufen das Gesetz als einen bedeutenden Fortschritt ein. Durch die Einführung von umweltgesetzlichen Festlegungen sollen Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und Boden geschützt werden.
Anders als bislang werden die Verursacher für Schäden an Böden, Gewässern, Flora und Fauna haftbar gemacht. Dem Gesetz nach können auch Umweltsünder durch Anträge aus der Bevölkerung von der Umweltbehörde belangt und zur Sanierung des Schadens gezwungen werden.
Vor allem für mittelständische Firmen und Landwirte ist das ein kaum zu kalkulierendes Risiko. Mit der neuen R&V-Umweltschadensversicherung-Police bietet die R&V Versicherung ein Produkt an, mit dem Firmen einen Teil dieser Risiken absichern können. Die Police deckt Schäden an Böden, Gewässern und der Biodiversität, also geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen ab. Nicht versichert bleiben weiterhin Umweltschäden, die durch Verschleiß entstehen.
Damit können sich Landwirte und Unternehmen durch den Abschluss einer R&V Umweltschadensversicherung teilweise vor den Folgen des Umweltschadengesetzes schützen.
Sonntag, Mai 06, 2007
Hiscox- Experte für den Versicherungsschutz für Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche
Hiscox ist ein Spezialversicherer für besondere private und gewerbliche Risiken. Der Hauptsitz ist auf den Bermudas. Der exzellente Service und die Qualitätsprodukte zeichnen dieses Unternehmen aus. Hiscox hat sich seit über 10 Jahren unter anderem auf den Versicherungsschutz für Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche spezialisiert. Ob Internet, E-Mails oder Virenschutzprogramme – IT ist heute aus dem alltäglich Leben nicht mehr wegzudenken. Demzufolge ist der Bedarf an Dienstleistern und entsprechendem Versicherungsschutz in diesem Segment hoch.
Der Spezialversicherer präsentierte zum 2. Mai 2007 die wesentlich verbesserte Version der bereits etablierten Police “Hiscox Net IT”. Es ist eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit klar gegliedertem und leicht verständlichem Bedingungswerk und einem weltweiten Versicherungsschutz (inklusive den USA und Kanada). Zu den abgesicherten Risiken gehören unter anderem:
- Schäden durch Programmierfehler sowie die Mehrkosten, die durch fehlerhafte Installationen entstehen
- Hardwarehandel
- Schadenforderungen aufgrund von Umsatz- bzw. Gewinnausfällen sowie für Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
- Verlust oder Beschädigung von Daten inklusive Kosten für die Wiederherstellung
- Schadenforderungen aufgrund von Umsatz- bzw. Gewinnausfällen sowie für Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistungen
- Verletzung von Namens-, Persönlichkeits-, Urheber und Markenrechten
- Das Vertrauensschadenelement beinhaltet eine Eigenschadenversicherung für Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter
- Der Ersatz der Reparaturkosten bietet Schutz bei der Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerzugriffe
Dies sind nur einige der versicherten Risiken in der verbesserte Version “Hiscox Net IT”. Bei vielen der IT- Unternehmen sind die Risiken der Branchen zwar bekannt, jedoch ist oft der notwendige Versicherungsschutz nicht vorhanden. Firmen der IT- Branche kann nur empfohlen werden sich an Versicherungsgesellschaften oder besser noch an Spezialversicherer zu wenden. Diese sollten die allgemeinen Risiken und besonders auch Risiken, die durch ungewöhnliche Umstände und Wettbewerbsdruck entstehen, absichern.
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