Firmenversicherung
Dienstag, August 21, 2007
Teure Stellenausschreibung wegen Diskriminierung
Stellenausschreibungen an sich sind eine gute Sache. Für Firmen, die sie schalten, kann sich eine solche Annonce on- oder offline seit August 2006 allerdings schnell zum Boomerang entwickeln. Entspricht die Formulierung nicht den neuesten Regeln und damit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, drohen Klagen von Bewerbern, die sich benachteiligt fühlen. Streitwert: 6.000 bis weit über 100.000 Euro je nach Fall.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll dafür sorgen, dass es keine Benachteiligungen für Arbeitnehmer und Bewerber mehr gibt. Das betrifft das Alter, das Geschlecht, die ethnische Herkunft, Rasse, Religion und zum Teil auch die Weltanschauung. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, liegt die Haftung bei den Firmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Fälle nicht oder nur mäßig ab. Zwei Beispiele: Ist die Stellenausschreibung nicht geschlechtsneutral gehalten, können BewerberInnen dagegen vorgehen. Ansprüche bis zu 30.000 Euro wurden bereits geltend gemacht. Wird ein Höchstalter aufgeführt und sehen sich ältere Bewerber dadurch im Nachteil, ist Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro möglich. 110.000 Euro wurden in einem solchen Fall auch schon gefordert.
Experten beobachten teilweise ein gezieltes AGG-Hopping. Bewerber picken sich genau die Stellenangebote heraus, die nicht mehr dem gültigen Standard entsprechen und versuchen ihr Glück. Firmen sollten sich daher, weil Flüchtigkeitsfehler immer mal passieren, auch bei der Formulierung einer Ausschreibung, mit einer AGG-Police absichern. Kommt es zur Klage oder Forderungen wegen Diskriminierung, bietet sie ausreichend Schutz.
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Andre on 08/21 at 03:14 PM
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Dienstag, Juli 31, 2007
Online-Umfrage des Handelsblattes zum Thema Betriebliche Versicherungen
Auf der Homepage des Handelsblattes kann seit 3 Wochen an einer Online-Umfrage zum Thema „Betriebliche Versicherungen“ teilgenommen werden, nach Auswertung soll jeder Teilnehmer einen detaillierten Berichtsband zu den Studienergebnissen als PDF-Datei zugeschickt bekommen, außerdem wird unter allen Teilnehmern ein iPod nano verlost.
Momentan ist das Prämienniveau für Industrieversicherungen hierzulande erfreulich niedrig, insofern macht es Sinn über eine Neuausschreibung der betrieblichen Versicherungen nachzudenken. Im Rahmen der Umfrage werden Fragen wie „Nach welchen Kriterien entscheidet Ihr Unternehmen, ob für ein Risiko Versicherungsschutz eingekauft wird?“, „Nach welchen Kriterien entscheidet sich Ihr Unternehmen für einen Versicherer?“ oder auch „Was hat für Ihr Unternehmen höchste Priorität beim Versicherungsabschluss“ gestellt.
Die Daten werden vertraulich behandelt und persönliche Angaben nicht mit den Antworten aus dem Fragenkatalog in Verbindung gebracht. Die Umfrage wird in Zusammenarbeit mit dem Maklerunternehmen AON durchgeführt.
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Sabine on 07/31 at 03:38 PM
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Dienstag, Juni 05, 2007
R&V und die neue Umweltschadensversicherung
Weitreichende Konsequenzen haben die neuen Regelungen für die Haftung bei Umweltschäden in Deutschland. Die neuen Regelungen gelten seit dem 30.04.2007 und das neue Umweltschadensgesetz wird voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft treten. Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stufen das Gesetz als einen bedeutenden Fortschritt ein. Durch die Einführung von umweltgesetzlichen Festlegungen sollen Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und Boden geschützt werden.
Anders als bislang werden die Verursacher für Schäden an Böden, Gewässern, Flora und Fauna haftbar gemacht. Dem Gesetz nach können auch Umweltsünder durch Anträge aus der Bevölkerung von der Umweltbehörde belangt und zur Sanierung des Schadens gezwungen werden.
Vor allem für mittelständische Firmen und Landwirte ist das ein kaum zu kalkulierendes Risiko. Mit der neuen R&V-Umweltschadensversicherung-Police bietet die R&V Versicherung ein Produkt an, mit dem Firmen einen Teil dieser Risiken absichern können. Die Police deckt Schäden an Böden, Gewässern und der Biodiversität, also geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen ab. Nicht versichert bleiben weiterhin Umweltschäden, die durch Verschleiß entstehen.
Damit können sich Landwirte und Unternehmen durch den Abschluss einer R&V Umweltschadensversicherung teilweise vor den Folgen des Umweltschadengesetzes schützen.
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Sabine on 06/05 at 11:31 PM
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Sonntag, Mai 06, 2007
Hiscox- Experte für den Versicherungsschutz für Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche
Hiscox ist ein Spezialversicherer für besondere private und gewerbliche Risiken. Der Hauptsitz ist auf den Bermudas. Der exzellente Service und die Qualitätsprodukte zeichnen dieses Unternehmen aus. Hiscox hat sich seit über 10 Jahren unter anderem auf den Versicherungsschutz für Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche spezialisiert. Ob Internet, E-Mails oder Virenschutzprogramme – IT ist heute aus dem alltäglich Leben nicht mehr wegzudenken. Demzufolge ist der Bedarf an Dienstleistern und entsprechendem Versicherungsschutz in diesem Segment hoch.
Der Spezialversicherer präsentierte zum 2. Mai 2007 die wesentlich verbesserte Version der bereits etablierten Police “Hiscox Net IT”. Es ist eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit klar gegliedertem und leicht verständlichem Bedingungswerk und einem weltweiten Versicherungsschutz (inklusive den USA und Kanada). Zu den abgesicherten Risiken gehören unter anderem:
- Schäden durch Programmierfehler sowie die Mehrkosten, die durch fehlerhafte Installationen entstehen
- Hardwarehandel
- Schadenforderungen aufgrund von Umsatz- bzw. Gewinnausfällen sowie für Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
- Verlust oder Beschädigung von Daten inklusive Kosten für die Wiederherstellung
- Schadenforderungen aufgrund von Umsatz- bzw. Gewinnausfällen sowie für Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistungen
- Verletzung von Namens-, Persönlichkeits-, Urheber und Markenrechten
- Das Vertrauensschadenelement beinhaltet eine Eigenschadenversicherung für Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter
- Der Ersatz der Reparaturkosten bietet Schutz bei der Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerzugriffe
Dies sind nur einige der versicherten Risiken in der verbesserte Version “Hiscox Net IT”. Bei vielen der IT- Unternehmen sind die Risiken der Branchen zwar bekannt, jedoch ist oft der notwendige Versicherungsschutz nicht vorhanden. Firmen der IT- Branche kann nur empfohlen werden sich an Versicherungsgesellschaften oder besser noch an Spezialversicherer zu wenden. Diese sollten die allgemeinen Risiken und besonders auch Risiken, die durch ungewöhnliche Umstände und Wettbewerbsdruck entstehen, absichern.
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Sabine on 05/06 at 01:29 PM
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Mittwoch, März 28, 2007
Existenz-Rechtsschutz für Gewerbetreibende
Probleme mit der Kundschaft die nicht zahlen möchte? Ein teures Vergnügen wenn ein Anwalt involviert werden muss!
Die D.A.S bietet für Gewerbetreibende einen Existenz-Rechtsschutz an. Dieser deckt das Kostenrisiko für die außergerichtliche Betreibung unstreitiger Forderungen ab einer Höhe von 100 EUR ab. Sie können ebenfalls bei Auftragswerten ab 10.000 EUR die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihrer Kunden prüfen lassen und so das Risiko von Forderungsausfällen verringern.
Der D.A.S. Existenz-Rechtsschutz stellt Ihnen z.B. Forderungsmanager zur Seite, die Sie entlasten.
Was bedeutet professionelles Forderungsmanagement?
Inkasso durch den Inkassodienstleister D.A.S. Prozessfinanz AG
> hoch seriösen Inkassomethoden,
> mit über 25 jähriger Erfahrung
> im kundenschonendem und gleichzeitig wirkungsvollem, erfolgreichem Inkasso
Ein Misserfolgsrisiko im Hinblick auf die Inkassokosten sind durch Versicherungsleistungen abgedeckt! Grundsätzlich sind alle Selbständigen / Gewerbetreibenden (Ausnahme Bauhauptgewerbe) versicherbar.
Hinweis: Interessant wird diese Police für Sie ab 240 € jährlichen außergerichtlichen Kosten.
Freitag, Februar 09, 2007
Rechtsschutz als Betriebsausgabe geltend machen
Eine Rechtsschutzversicherung kann nie schaden. Wie schnell kommt es zum Streit mit den Nachbarn oder einem Crash mit dem Pkw, der dann nicht selten vor Gericht endet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für den Anwalt. Wer als Selbständiger eine Rechtsschutzversicherung abschließt und auch den privaten Bereich damit abdeckt, kann sie auch als Betriebsausgabe geltend machen.
Dafür ist allerdings nötig, dass die beiden Bereiche – privat und geschäftlich – deutlich voneinander getrennt aufgeführt werden. Nur so kann festgestellt werden, wie hoch der betriebliche Anteil der Kosten ist. Bei einer Rechtsschutzversicherung mit einer Prämie von 280 Euro, von denen 210 Euro auf den Betrieb entfallen, würde die Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 30 Prozent immerhin 70 Euro betragen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor, das am 31. Januar 1997 gefällt wurde (Az. VI R 97/94). Demnach ist das Finanzamt verpflichtet, bei entsprechender Aufschlüsselung der Angaben, den geschäftlichen Teil zu 100 Prozent anzuerkennen.
Mittwoch, Januar 31, 2007
Auch als Start-Up auf den Versicherungsschutz achten
Der Schritt in die Selbständigkeit verlangt Mut, kommt er für die meisten doch dem Sprung ins kalte Wasser gleich. Hilfen gibt es viele, auch seitens des Staates. Doch in einem Bereich mangelt es noch an ausreichender Beratung im Vorfeld: Dem Versicherungsschutz für Unternehmer.
Wer sich nicht von Anfang absichert, riskiert, irgendwann mit leeren Händen dazustehen. Denn beispielsweise Krankheit kann schnell dazu führen, dass ein Betrieb still steht und auf lange Sicht nichts mehr geht. Um dem vorzubeugen, sind eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die „Dread Disease“-Versicherung ideal. Die „Dread Desease“-Versicherung sichert eine ganze Reihe von Erkrankungen ab, vom Herzinfarkt über Krebs bis hin zum Schlaganfall. Das Geld steht dann sofort zur Verfügung. Anders bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, hier müssen erst viele Kriterien erfüllt sein – auch auf Dauer – um Zahlungen zu erhalten.
Gleich, in welchem Bereich man sich selbständig macht, macht eine „Dread Desease“-Versicherung durchaus Sinn. Um nicht nur bei einem eigenen Ausfall, sondern auch dem wichtiger Mitarbeiter, bestens gerüstet zu sein, bietet sich eine „Key-Man“-Versicherung an. Sie zahlt in dem Fall einen Sofortbetrag, um etwa eine qualifizierte Ersatzkraft einstellen zu können. Entscheidend ist, dass man sich rechtzeitig Gedanken um den Versicherungsschutz macht und nicht am falschen Ende spart.
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Gerald on 01/31 at 01:36 PM
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Donnerstag, Januar 18, 2007
Haftpflichtschutz wird von Firmen gerne vernachlässigt
Die Haftpflichtversicherung wird von Unternehmen in Deutschland und Europa teils viel zu lasch gehandhabt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die belegt, dass viele Firmen sich zu wenig Gedanken über ihre Haftpflichtversicherung machen. Für sie gilt das alte Sprichwort „aus Schaden wird man klug“.
Denn erst, wenn ein Schadensfall eintritt, sehen viele Unternehmen ein, dass dieser Schutz dringend notwendig ist. In Europa steigern Firmen die Deckung dann um das siebenfache. Der allgemeine Trend geht allerdings dahin, dass Prämien und Deckungssummen niedriger werden. Gerade in Deutschland werde, so die Studie, weniger Deckungsschutz eingekauft. Im Durchschnitt liegt die Haftpflichtsumme bei 29 Millionen, zwölf Prozent weniger als im Vorjahr.
Ebenfalls gesunken ist das Niveau der Prämien. Statt rund 13.500 Euro je Million waren es 2006 etwa 11.300 Euro. Einer der Gründe hierfür liegt im hart umkämpften Markt und den daher gewährten Preisnachlässen. Besser versichert sind Firmen, die auch in den USA tätig sind. Ihr Deckungsschutz liegt achtmal höher.
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Gerald on 01/18 at 02:42 PM
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