
|
Gesundheit
Montag, März 01, 2010
Achtung, Regress durch GKV!
Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.
Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Mittwoch, Januar 13, 2010
Der Versicherungsschutz wackelt bei Alkohol auf der Skipiste
Nach ein paar Stunden im Schnee und mehreren Abfahrten gönnt sich mancher Hobbysportler einen Jagertee oder andere alkoholische Getränke. Ob es sich damit „besser“ fahren lässt, ist eher fraglich. Denn Alkohol im Blut ist nicht nur den Versicherungen ein Dorn im Auge, sondern wirkt in Kombination mit Kälte auch nicht gerade gesundheitsfördernd. Das scheint viele aber nicht zu interessieren. Für sie gehört ein Schlückchen zum guten Ton.
Studien in der Schweiz ergaben, dass 20 Prozent derer, die verunglückten, zu tief ins Glas geschaut hatten. Von denen, die unversehrt im Hotel ankamen, waren immerhin 30 Prozent alkoholisiert. In der Bundesrepublik, wo eher Tagesgäste unterwegs sind, die am Abend wieder mit dem Auto nach Hause fahren und gerade deshalb schon nüchtern bleiben, liegt die Quote von Alkohol als Unfallursache bei einem Prozent. Ob man auf einen angeheiterten Skifahrer trifft – möglichst nicht im buchstäblichen Sinne – richtet sich also auch nach dem Skigebiet.
Die Auswirkungen von Jagertee oder Schnaps bei Eiseskälte sind jedenfalls fatal: Aus medizinischer Sicht steigt das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, gleichsam geht es mit der Selbsteinschätzung bergab und die Aufmerksamkeit lässt rapide nach. Die Gefahr eines Unfalls nimmt dank dieser Konstellation deutlich zu. Mit einer Strafe wie etwa im Straßenverkehr müssen Skifahrer allerdings nicht rechnen, weil es in dem Sinne keine Promillegrenze auf den Pisten gibt. Dafür schauen die Versicherungen ganz genau hin, sollte es zur Kollision kommen.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt zwar auch bei grober Fahrlässigkeit – und die liegt vor, wenn man betrunken auf die Bretter steigt. Das heißt jedoch nicht, dass man gänzlich aus dem Schneider ist. „Es kann sein, dass der Versicherer Sie bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auch bei der privaten Unfallversicherung sind Probleme vorprogrammiert. Bleiben nach einem Skiunfall dauerhafte Schäden und war Alkohol im Spiel, gibt es in der Regel kein Geld – das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Posted by Andre on 01/13 at 06:00 AM
Gesundheit •
Haftpflicht •
Unfallversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Mittwoch, Januar 06, 2010
Gutachten! - Kommentar zur eigenen Sache?
Drei Experten - vier Meinungen, weiß der Volksmund. Und für die Spezies der Gutachter dürfte diese Haltung in ähnlicher Weise gelten. Wie aber, wenn ein Haftpflichtversicherer einen Versicherten dazu auffordert, pauschal zum Gutachten eines Sachverständigen Stellung zu nehmen? Das darf er eben nicht!
Dies gilt seit einem Urteil des OLG Frankfurt, wonach der Betroffene seinen Versicherungsschutz auch dann nicht verlieren kann, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (AZ: 7 U 185/08).
Vorausgegangen war ein zunächst gegenteiliges Urteil des LG Wiesbaden, das nun im Sinne eines klagenden Mediziner gegen seine Haftpflicht-Versicherung aufgehoben wurde. Im strittigen Fall hatte die Versicherung ein Gutachten eingeholt, ob sie für einen Behandlungsfehler des Klägers einstehen müsse. Als das Gutachten vorlag, forderte der Versicherer den Kläger dazu auf, pauschal Stellung zu nehmen. Als der Kläger dies ablehnte, verweigerte die Versicherung die Regulierungspflicht.
Doch das OLG gab dem Kläger Recht. Die Richter argumentierten, dass die Versicherung dem Mediziner hätte „konkrete Fragen“ zu dem Gutachten stellen dürfen respektive müssen. Erlaubt wären dabei jedoch nur Fragen zu Tatsachen gewesen, nicht aber zu den spezifizierten Ausführungen des Gutachters.
Noch ist das Urteil des OLG allerdings nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung liegt der Sachverhalt dem BGH in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen: IV ZR 108/09).
Mittwoch, Dezember 30, 2009
Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!
Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?
Früh richtig versichern schützt!
Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.
Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.
Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.
Mittwoch, Dezember 09, 2009
Bauqualität muss wieder besser werden
Bis in die Kleinstadt zieht sich die Gefahr der Insolvenz in der Baubranche. Untersteht doch die Bauwirtschaft einem massiven Preiskampf. Europaweite Ausschreibungen, latente Angst, dass Korruption zum Vorwurf wird, wenn kommunal-politisches Entscheiden eine Rolle spielt, die Wirtschaftskrise und verzweifelte, weil ruinöse Angebote von Firmen, die eigentlich schon platt sind, schädigen volkswirtschaftlich, verursachen den Verdrängungswettbewerb und verhindern seriöse Arbeit von qualitätsbewussten Unternehmen.
Doch was tun? Statt Billig-Bauen sollte wieder Qualitäts-Bauen praktiziert werden. Das nun würde wenigstens die deutsche Bauwirtschaft sichern und am ehesten die Folgekosten von Bauschäden verhindern. Doch ohne gemeinsame Zielsetzung wird sich wirtschaftliches, nachhaltiges und gesundes Bauen nicht durchsetzen können. Deshalb müssen Bauherren und Planer, Bauunternehmen und Handwerker im Sinne der Initiative Neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) handeln.
Unter diesem Dach werden Referenzen und Kooperationen auch regional genutzt, indem Partner ihre Strukturen und Angebote abstimmen und Qualitätsstandards für die jeweilige Region definieren. Ergebnisse aus Netzwerken für Berlin Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, NRW und das Saarland sind bereits gegeben.
Jetzt auch im “Ländle”
Für “Gutes Bauen in Baden-Württemberg” fand der Auftakt im November 2009 statt, wobei “Gutes Bauen” mit hoher Bauqualität einhergeht. Über die Initiativen “Architektur und Baukultur”, “Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” und das “Leitbild Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland” sind
* Bauherren zu motivieren, qualitätsbewusst und wirtschaftlich zu bauen,
* Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bei Arbeits- und
Geschäftsabläufen zu unterstützen,
* Planer und Architekten zum engeren Kommunikationsaustausch zu bringen und
* Dienstleister regional auf abgestimmte Angebote zu trimmen.
Die Ziele mit regionalen Netzwerken und verschiedener Praxishilfen und Instrumente umzusetzen könnte gelingen mit
* Check-bauen,
* CASA-bauen und
* Gute-Bauunternehmen.de.
Check-bauen hilft, Bauprojekte erfolgreich durchzuführen; CASA-bauen liefert Bauunternehmern systematische Informationen durch Selbstbewertung, was zur Voraussetzung wird, in die Datenbank Gute-Bauunternehmen.de aufgenommen zu werden.
Dabei ist vorgesehen, dass die Datensätze die Unternehmen angeben, die Qualitätssiegel besitzen und insbesondere auch, ob diese durch den Verein für die Prä-Qualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifiziert sind.
Donnerstag, Dezember 03, 2009
Gesetzlich versichert beim Betriebsfest?
Wer nicht mehr zu den jüngeren Arbeitnehmern zählt, der kennt den Begriff des “incentives” vielleicht noch nicht. Wird er aber zum Weihnachtsfeier-Wochenende auf die Burg und dort ins Burg-Restaurant mit anschließender Übernachtung eingeladen, darf er sicher sein: die Mitarbeiter sind auch während der Betriebsfeier gesetzlich versichert.
Der Schutz vor Schäden durch Unfall umfasst damit nicht nur die Arbeit selbst und den Weg dorthin, sondern auch Betriebsfeste wie die Weihnachtsfeier. Dies bestätigte jüngst der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der Versicherungsschutz gilt also auch dann, wenn der Arbeitgeber besonders originell feiern lassen will und die Mitarbeiter beim Outdoor-Event - einem Segeltörn oder beim Rafting - einem höheren Unfall-Risiko aussetzt. Sollte es zu Schäden kommen, übernimmt die BG die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Sie würde bei einer Behinderung als Folge auch eine Rente zahlen. Stets vorausgesetzt, dass die Veranstaltung von der Geschäftsleitung gebilligt und gefördert ist und der oder die Chefs ebenfalls teilnehmen. Wird im Verlauf des Ereignisses dieses als beendet erklärt (oder gilt ein fester Zeitpunkt als Finale), gilt ein Versicherungsschutz nur noch für den direkten Heimweg.
Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind Personen, die nicht als Festangestellte gelten, die also nur ein angestelltenähnliches Arbeitsverhältnis haben wie Pauschalisten oder feste Freie. Dürfen Angehörige von Mitarbeitern an der Fete teilhaben - oder auch deren Gäste - sind diese während einer Weihnachtsfeier nicht gesetzlich unfallversichert.
Bull-Riding gegen den Chef
Was nun nicht passieren sollte, ist, dass sich die Mitarbeiter Gefahren aussetzen, die sie selbst geschaffen haben. Dann nämlich gibt es keinen Versicherungsschutz. Dazu könnte Bull-Riding zählen, das unsachgemäße Abschießen von Feuerwerkskörpern usw. Wer bei der Betriebsfeier zu stark trinkt und betrunken nach Hauses fährt, trägt sein Unfall-Risiko natürlich allein. In diesem Fall ist ein Taxi oder eine Fahrgemeinschaften die bessere Lösung.
Maßgeblich für den intakten Versicherungsschutz ist darüberhinaus die Art der Veranstaltung. Mutiert die Weihnachtfeier zu einem vermeintlichen Wettkampf pseudo-sportlicher Übungen mit erheblichem körperlichen Einsatz, kann dies schnell zur versicherungs-rechtlichen Grauzone werden. Auch für “organisierte Turniere” gilt der Versicherungsschutz nur bedingt. Damit die BG für Schäden aus dem gesetzlichen Unfallschutz überhaupt haftet, muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen.
Mag der Chef die gemeinsame Skitour, die Nacht- und Abenteuer-Wanderung oder sonstige Aktivitäten durchführen, die ein “Mindestmaß an körperlicher Fitness” voraussetzen, muss gelten, dass wegen ungewöhnlicher Anforderungen eben alle und nicht nur Teile der Belegschaft mitmachen. Andernfalls entfällt auch hier der Versicherungsschutz.
Am besten also: vor Beginn des Events spricht man mit dem Versicherungsträger, damit Mitarbeiter auch bei “ungewöhnlichen Betriebsfeiern” versichert sind und sicher sein können.
Dienstag, Dezember 01, 2009
Berufsunfähig – wenn die Seele leidet
Berufsunfähigkeit: Was heißt das überhaupt? Der Begriff scheint vielen zu abstrakt, als dass man ihn richtig greifen und von allen Seiten betrachten könnte. Vielleicht liegt es auch nur daran, dass man sich ungern mit Themen befasst, die für die eigene Person als unwahrscheinlich eingestuft werden und irgendwie Unbehagen hervorrufen. „Berufsunfähig? Ich passe schon auf“, heißt es dann. Dabei hat Berufsunfähigkeit nicht ausschließlich mit Vorsicht zu tun, sind nicht nur schwere Unfälle verantwortlich. Immer öfter leidet die Seele so sehr, dass keiner Arbeit mehr nachgegangen werden kann.
Ein Beispiel sind Depressionen. Seit dem Freitod von Nationaltorhüter Robert Enke werden sie zumindest nicht mehr tabuisiert. Es wurde kurze Zeit darüber gesprochen und diskutiert, aber ebenso schnell vergessen, dass weit mehr Menschen betroffen sind als gemeinhin angenommen. Depressionen führen bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Berufsunfähigkeit. Der Rücken, Herz und Kreislauflauf sowie Krebs – sie stehen in der Ursachenstatistik weit hinter den psychischen Leiden. Davor gefeit, dass die Seele aufgrund von Stress, Leistungsdruck oder Mobbing einen Knacks bekommt, ist niemand. Das sollte man bedenken, wenn man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als unnötig oder übertrieben bezeichnet.
Gerade diese Police wird aus gutem Grund empfohlen: Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Ohne private Absicherung bleibt – wenn überhaupt – nur eine mickrige Rente vom Staat. Das bedroht die Existenz. Auf den gewohnten Lebensstandard wird man ohne Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedenfalls sehr schnell verzichten müssen. „Doch ausgerechnet bei der wichtigsten Absicherung halten sich die Menschen noch immer zurück“, so Bianco Boss, Expertin vom Bund der Versicherten. Nur jeder Sechste hat sich bislang gegen Berufsunfähigkeit versichert.

Wenn, dann sollte man sich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitspolice entscheiden. Der Schutz kann damit erheblich günstiger erworben werden. Entscheidend ist, auf die Leistung zu achten und nicht am falschen Ende zu sparen. Experten empfehlen, dass die vereinbarte Rente ohne weitere Gesundheitsprüfung der Lebenssituation anpassbar sein sollte – also eine Nachversicherungsgarantie besteht. Verzichtet werden sollte hingegen auf eine abstrakte Verweisung. Sie könnte dafür sorgen, dass die Versicherung auf einen anderen, auch schlechter bezahlten Beruf verweist, der mit dem diagnostizierten Krankheitsbild vereinbar wäre.
Posted by Andre on 12/01 at 11:09 AM
Gesundheit •
Berufsunfähigkeit •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Dienstag, November 17, 2009
Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!
Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.
Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.
Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.
Was zu Mängeln führt
Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.
“Quali” bei Handwerkern
Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..
Mittwoch, Oktober 28, 2009
Neuer Verbraucherschutz für Alter und Pflege
Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz seit Oktober in Kraft
Was die Soziologie längst weiß, ist der Politik manchmal fremd geblieben: Kinder und Senioren bedürfen des besonderen Schutzes - der besonderen Förderung die einen und der besonderen Fürsorge der anderen.
Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stärkte die Bundesregierung den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Das vom Bundesministerium für Familie vorgelegte Gesetz trat am 1. Oktober 2009, dem internationalen Tag des älteren Menschen, in Kraft.
Wird es künftig konsequent angewendet, soll es davor schützen, bei Verträgen benachteiligt zu werden, die geschlossen werden, wenn Wohnraum mit Betreuungs- oder Pflegeleistungen überlassen wird.
Nach ministeriellem Anspruch sollen Menschen im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben. In ihrer Vita waren und sind ältere Menschen ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, weshalb auch im fortgeschrittenen Alter die Weichen für ihren Lebensabend zu stellen sind. Dazu benötigen die Senioren und die Angehörigen in besonderen Maße Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit. In diesem Sinne markiert das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-Einrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Konsequente Vorschriften
Maßgebliche Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sind:
* Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf vorherige Informationen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte
und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen;
* Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen;
* eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht;
* das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein; ein höheres Entgelt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung;
* bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Unternehmer einen angepassten Vertrag anbieten; Ausnahmen bedürfen der
gesonderten Vereinbarung;
* eine Kündigung des Vertrages durch die Einrichtung ist nur aus wichtigem Grund möglich; für Verbraucher gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Durch das neue Gesetz wurden die Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiterentwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
Wer wird geschützt?
Mit der Reform werden nicht nur mehr als 700.000 Menschen geschützt, die in Pflegeheimen leben, sondern auch alle Menschen, die vertraglich im “Betreuten Wohnen” leben. Dazu ist Bedingung, dass zum überlassenen Wohnraum auch das Vorhalten von Pflege- oder Betreuungsleistungen vereinbart ist.
Gesetzlich ausgenommen sind Verträge, bei denen zum Wohnraum ausschließlich allgemeine Leistungen zur Betreuung vertraglich vereinbart sind, wie Pflege, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Mittels einer Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten auf Alt-Verträge nach bisherigen Heimrecht angewandt werden. Für Altverträge anderer Art wie Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch künftig nicht.
Dienstag, Oktober 20, 2009
EnEV 2009 verschärft Energiesparen am Haus
Wenn die Regierung was schafft, tritt meistens in Kraft…Na? Richtig, ein Gesetz oder eine Verordnung. Gerade so wie die EnEV 2009 nach der ab 1. Oktober 2009 verschärfte Energiespar-Regeln beim Bau oder Umbau und Ausbau gelten.
Bereits bei der Planung eines Neubaus muss dies berücksichtigt werden. Und auch Eigentümer von Altbauten müssen je nach Status nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Bauherren künftig noch energieeffizienter bauen müssen, damit sich die langfristig orientierten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen. Für sogenannte “Bestandsimmobilien” haben nun auch deren Käufer und Eigentümer künftig drauf zu achten, wann der Bauantrag gestellt wurde: Nach dem 30. September gilt jedenfalls die neue Energie-Verordnung.
Was sich für Bauherren ändert
Deutlich verschärft wurden die Auflagen bei Neubauten. Das bedeutet in Zahlen, der Energieverbrauch muss 30 Prozent niedriger sein als nach alter Regelung. Als Richtwert gilt der Jahres-Primär-Energiebedarf. Das ist die “End-Energie”, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird und den Energie-Verlusten, die durch die Erzeugung der Endenergie entstehen. Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein als bisher. Und mit dem “Wärmegesetz” sind Bauherren nunmehr verpflichtet, ihren Energiebedarf teilweise über erneuerbare Energien wie Bioenergie, Solar-Thermie, Geo-Thermie oder Umweltwärme zu decken. Wem dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, der kann Maßnahmen durchführen, die ähnlich Klima schonende Wirkung haben. Als Ersatzmaßnahmen gelten hierbei Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämm-Maßnahmen.
Und bei Alt-Gebäuden?
Wird die “Gebäude-Hülle” eines Hauses saniert, also Außenwände, Dach, Fenster, Gaupen oder Dachflächen-Fenster, gilt - wie bereits bisher bei der Alt-Verordnung - dass die EnEV nur einhalten muss, wer mit den zu sanierenden Flächen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Berechnung ergibt sich als Ergebnis aus dem Quotient (= Verhältnis) der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteil-Fläche des Gebäudes. Damit sind kleinere Reparaturen bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausgenommen. Für den Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern ist seit 1. Oktober 2009 nachzuweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllt.
Für Altbau-Eigentümer obligatorisch
Für Altbauten gilt, dass die oberste, bislang meist ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden muss. Auch wenn diese nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Als Alternative gilt es das bislang ungedämmte Dach zu isolieren.
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizung zu ersetzen. Dies jedoch nur dann, wenn die Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten beheizt werden. Öfen solcher Bauweise, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen jedoch noch bis 2020 betrieben werden. Geräte, die ab 1990 installiert wurden, dürfen noch 30 Jahren im Einsatz bleiben.
Kreditbank fördert EnEV
Wie oft bei anderen Förderungen gilt auch hier: Je höher die Effizienz einer Maßnahme, desto attraktiver die Förderung. Deshalb wurden die Förderprogramme der KfW an die EnEV 2009 angepasst; die Struktur ist geblieben. Als einheitlich gelten nach wie vor die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55” sowie drei weitere Förderstufen.
Montag, September 14, 2009
Von wegen 2 linke Hände…
Was ist die Eigenleistung des Bauherren wert?
Mann, Mann, Mann…was habe ich 1996 geschuftet! Das Haus Baujahr 1936 war nicht nur der Lage wegen recht teuer, es war auch in einem völlig überkommenem Zustand. - So oder ähnlich lauten Schilderungen von jenen, die es wagten Eigenleistung einzubringen, die sich irgendwie nie berechnen ließ aber doch recht wertvoll war. Und sei es nur, den Schutt wegzuräumen…
Wer als neuer Eigentümer beim Hausbau oder bei der Sanierung mit anpackt, kann einiges sparen. Dabei gehören Tapezieren und Wände streichen zu den Arbeiten, mit denen am häufigsten Eigenleistung dem Bauherrn hilft Ausgaben zu sparen. Doch nur wer realistisch plant, wer seine Fähigkeiten und den Aufwand an Zeit richtig einschätzt, kann finanziellen Schaden und Verzug am Bau vermeiden.
Fußboden verlegen, Tapezieren oder Streichen - an solchen handwerklichen Arbeiten haben sich viele schon versucht - mit mehr oder minder großem Erfolg. Geht es nämlich um die eigenen vier Wände, ist für viele Bauherren schnell klar, dass kräftig mit angepackt wird. Werden muss! Vor die Tat hat die Logik aber die Gedanken zu Vorteilen und Risiken gestellt.
Ersparte Kosten und reale Zeit
Um die immer wieder als teuer geltenden Handwerker über Eigenleistung zu sparen, sollte überlegt werden, wie sich Zeit und Geschick kombinieren lassen. Denn im Vergleich mit gelernten Handwerkern schaffen Laien laut Verband Privater Bauherren (VPB) von drei Leistungseinheiten nur zwei. Demnach rät der Bauherren-Schutzbund (BSB), nicht mehr als fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme beim Bau als Eigenleistung einzuplanen. Für ein Reihenhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und Baukosten von 275.000 Euro können rein rechnerisch bis zu 25.000 Euro durch Eigenleistung gespart werden. Dafür werden jedoch 850 Stunden benötigt, was bei einjähriger Bauzeit bedeutet, dass etwa 22 Stunden pro Woche auf der eigenen Baustelle geschuftet werden müssen.
Einfach mal anpacken
Die Ausbau-Gewerke eignen sich für Eigenleistung am besten: Tapezieren, Walzen und Streichen sind lernbar und mit Talent geht eh alles besser. Etwas mehrt Geschick erfordern die Bodenbeläge; recht “easy” geht es beim Anlegen des Gartens. Wenig Sinn macht es, wenn der Laie sich an Leistungen versucht, die eigentlich Fachwissen erfordern, wofür Bauvorschriften und Regelwerke erforderlich sind. Dazu zählen Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen, die unbedingt vom Fachmann erledigt werden.
Kapitalkosten senken
Da viele Banken Eigenleistung wie fehlendes Eigenkapital gewichten, kann mit einer “Muskelhypothek” der eigentliche Kreditbedarf gesenkt werden. Das kann sich sogar bei den Kredit-Konditionen bemerkbar machen. Doch kennen die Kreditinstitute auch das Risiko aus unrealistischer Planung bei Bauherren. Damit nicht eine Nach-Finanzieren die Belastung erhöht, fordert die Bank meist gelistete Leistungen und Materialkosten.
Eigenleistung vertraglich festlegen
Wer sich als Bauherr in seiner Belastbarkeit und seinen Fähigkeiten überschätzt, der kann schon mal den Bau verzögern oder teures Nacharbeiten durch einen Fachmann verursachen.
Dagegen sind geplante Eigenleistungen in den Bauablauf einzuordnen und vertraglich mit den Baufirmen festzulegen. Das vermeidet finanzielle Schwierigkeiten.
Zu beachten ist, dass für Eigenleistungen keine Gewähr besteht, was klar macht, dass auch zu bestimmen ist, wer denn wie haftet, falls entstandene Schäden den Baufortschritt blockieren.
Bauhelfer versichern
Helfen Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer unentgeltlich mit, ist dies für kurze Zeit und für bestimmte Arbeiten grundsätzlich zulässig. Eigenleistungen müssen allerdings bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um die begleitende gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu garantieren.
Mit Sachverstand auf Nummer sicher
Wer insgesamt mit Planung und Realisierung sicher gehen will, sollte einen Bausachverständigen auffordern, weil der die Risiken bei Eigenleistung erkennt und helfen kann, realistisch zu sein. Auf diese Weise können bei guter Selbsteinschätzung und nötigem Engagement auf der eigenen Baustelle Kosten gesenkt werden.
Und wenn es denn punktgenau zum Einzug kommt, hat man als Bauherr nicht nur Geld gespart, man darf auch stolz sein auf den eigenen Beitrag zum Traumhaus.
Montag, August 03, 2009
Unfallversichert auf dem Weg zur Schule
Berufstätige Eltern durch gesetzliche UV geschützt
Wer als Arbeitnehmer seine Kinder nach den Sommerferien vor seinem eigentlichen Weg zur Arbeitsstelle noch schnell zur Schule bringt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Dann ist schließlich nicht nur das eigene Kind, sondern auch die berufstätige Mutter oder der Vater abgesichert, so die VBG.
Sind Eltern als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers und dessen Branche gesetzlich unfallversichert, ist für die Schülerinnen und Schüler die Landesunfallkasse oder auch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.
Auf diese Weise sind Mütter und Väter auch dann versichert, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit die Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, zu einem Kinderhort oder zu einer Betreuungsperson oder -stelle bringen und sie diese auf dem Nachhauseweg von dort auch wieder abholen.
Gilt auch bei Fahrgemeinschaften
Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so sind auch mitfahrende Personen, die nicht zur Familie zählen, in den Versicherungsschutz eingebunden.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte bei der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den knapp 650.000 Mitgliedsunternehmen mit verschieden hohen Risikostufen für ihre Beschäftigten zählen solche aus über 100 Gewerbezweigen und Branchen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Privates Risiko nicht vergessen
Trotz einer solchen gesetzlichen Regelung darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur einen Teil der wöchentlich 168 Stunden abdeckt. Neben den Berufswegen und den Fahrten zum Arbeitsplatz sind zahlreiche Stunden mir Risiko behaftet, für die eine private Unfall-Verscherung angezeigt ist.
Weitere Informationen zur VBG unter www.vbg.de
Originaltext der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG als digitale Pressemappe unter http://presseportal.de/pm/16868
Donnerstag, Juli 09, 2009
Neues Konzept für das Gesundheitssystem
Ideen, wie das Gesundheitssystem sozial verträglicher, gerechter und besser finanziert werden kann, gibt es viele. Durchgesetzt hat sich bislang keine davon. Eckart Fiedler, seines Zeichens Gesundheitsökonom und ehemaliger Chef der Barmer Ersatzkasse, hat jetzt zusammen mit anderen Experten für die Friedrich-Ebert-Stiftung ein neues Modell gezeichnet. Es greift alte Vorschläge auf und modifiziert sie vor allem mit Blick auf die finanzielle Lage der Versicherten. Der Grundgedanke: ein solidarisch finanziertes Gesamtsystem.
Damit würde die bisherige Zweiteilung in gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherung (PKV) aufgebrochen. Das erinnert ein wenig an das Prinzip Bürgerversicherung, das jüngst immer mal wieder diskutiert wurde. Allerdings ist das Fiedler-Modell einkommensabhängig. Das Experten-Team rechnet angesichts der besser Verdienenden, die bislang zumeist in der PKV versichert sind, mit Mehreinnahmen von zehn Milliarden Euro. Berücksichtigt wurden bei dieser Rechnung bereits die Leistungen, die von den 8,6 Millionen Privatpatienten in Anspruch genommen werden.
Weitere 2,2 Milliarden Euro erhofft sich die Gruppe um Eckart Fiedler aus Einnahmen, die über die Kapitaleinkünfte der Versicherten generiert werden sollen. Der Gerechtigkeit halber müsse auch diese Einnahmequelle in die Beitragsberechnung einfließen. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, soll das Geld in Form eines fünfprozentigen Aufschlags auf die Abgeltungssteuer kassiert und in den Gesundheitsfonds gezahlt werden. Fünf Milliarden Euro erhofft man sich zudem von einer Neuregelung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern, die nicht erwerbstätig sind.
Der dickste Batzen, mit stolzen 15 Milliarden Euro, soll über die Kindermitversicherung in die Kassen gespült werden. Die Beitragsbefreiung bliebe bestehen, werde aber nicht länger von den Versicherungen, sondern von den Steuerzahlern getragen. Unter dem Strich stehen damit 32,2 Milliarden Euro mehr für das Gesundheitssystem zur Verfügung, um auch für schlechte Zeiten gewappnet zu sein. Aus Expertensicht wird sich die demographische Entwicklung ab 2030 besonders deutlich bemerkbar machen. Bis dahin werden vermutlich noch viele Ideen präsentiert.
Dienstag, Juni 30, 2009
Bis wohin reicht die Rente?
Vorsorge fürs Alter und das möglichst früh!
Wer als Angehöriger schon einmal im Alten- und Pflegeheim das Appartement für Oma oder Opa mit einrichtete und Besuche machte, der weiß längst, wie die Deutschen immer älter werden. Frauen noch deutlicher als Männer. Und weil in unseren Dekaden immer weniger Kinder geboren werden und bis ins Jahr 2050 wohl 40 Prozent der deutschen Bevölkerung Rente beziehen werden - für durchschnittlich 25 Jahre - ist allein auf die gesetzliche Rente nicht genügend Verlass.
Aufgrund der Daten der demographischen Entwicklung läst sich hochrechnen, dass die gesetzliche Rente künftiger Generationen von derzeit 67 Prozent des letzten Einkommens stetig auf 46 vom 100 bereits im Jahr 2020 sinken wird. Arbeitnehmer, die ab etwa 2035 in den Altersruhestand gehen, sollten damit rechnen, gerade einmal jeweils 40 von 100 ihres letzten Nettoeinkommens aus der gesetzlichen Rentenkasse zu erhalten. Künftige Empfänger von Rentenleistungen werden dann aber auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in stärkerem Umfang selbst zahlen müssen sowie auf die monatlichen Rentenbeträge auch mit Lohn- bzw. Einkommensteuer belastet werden.
Um nun den Standard in gewohnter Weise auch im Ruhestand zu sichern, sollte für die Zeiten der gesetzlichen Rentenerwartung privat vorgesorgt werden. Dabei lassen sich unterschiedliche Möglichkeiten kombinieren. Für die private Vorsorge gibt es Anlagen mit hoher Flexibilität oder langfristigem Anlagehorizont; beides mit oder ohne staatliche Förderung. Eine betrieblich zugesagte Vorsorge wird vom Arbeitgeber organisiert und meist auch von ihm getragen. Das ermöglicht, dass der Mitarbeiter bei Eintritt der Versorgung, also bei Erreichen des Altersgrenze, bei Pensionierung, Erwerbsminderung oder Tod, besser abgesichert ist. Dies fördert auch der Staat zusätzlich.
Für eine möglichst optimale Anlagestrategie spielen als Faktoren beim Einzelnen das aktuelle Alter, sein Familienstand sowie die Höhe seines Einkommens eine Rolle.
Dienstag, Mai 19, 2009
Ärzte fordern: Riestern für die Gesundheit
Das deutsche Gesundheitswesen gleicht einer Dauerbaustelle, bei der ständig nachfinanziert werden muss. Das Problem: Die am Bau beteiligten Parteien sind sich nicht in allen Punkten „grün“ und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt als Polier lässt sich nur ungern ins Handwerk pfuschen. Deshalb wundert es auch niemanden, dass der jüngste Vorschlag des Marburger Bundes als Gewerkschaft der Ärzte mit wenigen lapidaren Worten vom Tisch gefegt wird. Wunsch der Mediziner, deren Ärztetag heute beginnt: Eine ähnlich der Riester-Rente organisierte, staatlich geförderte Möglichkeit der Zusatzkrankenversicherung.
Der Gesundheitsfonds deckt aus Sicht der Ärzte längst nicht mehr alle Leistungen, die einst versprochen wurden. Die Lücken müssten durch private Zusatzvorsorge geschlossen werden. Momentan entschieden sich jedoch zu wenige Bürger, den Schutz der gesetzlichen Krankenkassen zu ergänzen. Rudolf Henke, Chef des Marburger Bundes, hat daher ein klares Ziel vor Augen: Eine Breitenbewegung hin zur Krankenzusatzversicherung. Damit die Verbraucher auch wissen, in welchen Bereichen sich eine solche Police überhaupt lohnt, wird eine Prioritätenliste angestrebt. Sie soll die Behandlungen umfassen, die auf jeden Fall aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden. Ganz weit vorne stehen lebensbedrohliche, ansteckende und schmerzhafte Krankheiten. Behandlungen, die als weniger wichtig eingestuft werden, würden dann nur noch aus dem großen Topf bezahlt, wenn er ausreichend voll ist.
Ulla Schmidt kann sich mit dieser Idee nicht anfreunden. Ihrer Meinung nach müssen alle Leistungen aus dem Gesundheitsfonds gezahlt werden. Die Gesundheitsministerin wertet den Vorstoß des Marburger Bundes zu staatlich geförderten Zusatzversicherungen in gewisser Weise als Strohfeuer. Solche Forderungen tauchten kurz vor dem Ärztetag immer wieder auf und es sei normal, dass Ärzte nach Einsparungsmöglichkeiten suchten. Denkbar sei allerdings, dass höhere Steuerzuschüsse in den Fonds fließen müssen, weil die Wirtschaftskrise auch vor den Krankenkassen keinen Halt mache und mit mehr Arbeitslosen zu rechnen sei. Wie sich das letztlich in Zahlen auswirkt, darüber verliert Ulla Schmidt leider kein Wort.
|
 |
|