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Montag, Dezember 29, 2008

Neues zu Wohnen und Bauen

Steuerwirkung entlastet private Auftraggeber

Lohnanteile in Handwerker-Rechnungen sind künftig besser absetzbar

Jeder Jahreswechsel bringt der Gesellschaft, den Unternehmen und den Bürgern eine Reihe gesetzlicher Änderungen - einige entlasten, andere belasten. Handwerkerrechnungen für Leistungen in privaten Haushalten und für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sollen stärker von der Steuer absetzbar sein. Faktoren mit Nutzen und Kosten im Privatbereich sind dabei

* Wärme & Heizung - ein hohes Einsparpotenzial an Energie und damit geringere Kosten ist im Wärmebereich von Gebäuden zu erwarten. Mit einem höheren Anteil an erneuerbarer Energien wird die Steigerung von derzeit 6 auf 14 Prozent im Jahr 2020 angestrebt.
Mit einem Mindestanteil für Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasse-Heizungen oder Solaranlagen eingesetzt werden. Zulässig sind dabei auch Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme und Wärmedämmung.
Die Sanierung der Heizung in bestehenden Gebäuden wird weiterhin über das Marktanreiz-Programm (bis 500 Millionen Euro) gefördert; die Verordnung zur Verbesserung der Wärmebilanz um 30 Prozent und das Gebäudesanierungs-Programm schaffen begleitende Anreize zum Energiesparen.

* Wohngeld & Heizkosten - Während Gaspreise und Stromkosten steigen und für ärmere Familien und Rentner kaum mehr tragbar wird, wird aus diesem Grund das Wohngeld erhöht: im Schnitt von 90 auf 142 Euro im Monat. Damit richtet sich die Wohnhilfe erstmals nach der Entwicklung der Heizkosten. Die nun stiegen stark, weil die Versorger, meist lokale Stadtwerke im Eigentum der Gemeinde für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben immer auch Gewinne aus dem Energiegeschäft erwarten.
Sozialpolitisch umstritten, weil dazu auch die Empfänger von Wohngeld beitragen, die bereits rückwirkend für das Quartal IV/ 2008 einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss nach Familiengröße gestaffelt erhalten können. Der nun soll mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.

* Bausparvertrag - Für diese Art des Sparens und Finanzierens wird die Wohnungsbauprämie neu geregelt. Durch Prämien begünstigt zu werden, soll sich bei Neuverträgen auf das später zu realisierende Wohneigentum konzentrieren. Bausparern bis zum Alter von 25 Jahren wird freigestellt, wie sie ihre Prämie verwenden.

* Handwerk - Private Haushalte sollen Rechnungen von Handwerker und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von ihren Einkünften bei der Steuererklärung absetzen können. Der Lohnanteil auf einer Rechnung soll bis auf abzugsfähige 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4000 Euro erhöht werden.

* Energieausweis - Ein solcher Gebäudepässe soll jetzt für alle Wohngebäude verlangt werden können. Das galt bisher nur für Häuser bis Baujahr 1966. Für die Käufer und Mieter von morgen wird also frühzeitig vor dem Erwerb, Pacht oder Miete von Wohnungen, Gewerberäumen und Häusern über deren Energie-Zustand unterrichtet.

* Ökostrom - Die Techniken und Methoden für Ökostrom auszubauen wurde zum Jahreswechsel mit den Fördersätzen für Windenergie an Land zwar gesenkt, aber weniger stark als zunächst vorgesehen. Dafür wurden die Anreize für Windkraft aus dem Meer deutlich erhöht, um die aufwändigen, teuren Projekte in Nord- und Ostsee voran zu bringen. Höhere Anreize gibt es auch für die Energiegewinnung aus Biogas und der Wasserkraft. Es solle damit in erster Linie die dezentrale und effiziente Parallel-Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Koppelung) ausgebaut werden. Dadurch soll bis 2020 der Öko-Anteil am Stromverbrauch von derzeit 15 (2008) auf 30 Prozent verdoppelt werden.

Posted by Wolfgang on 12/29 at 07:58 AM
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Sonntag, Dezember 28, 2008

Sanieren statt Abreißen

Warum nicht in die Altstadt?

Planer und Architekt haben meist gut reden: beim erwünschten Eigenheim sollte nicht immer nur der nach dem Neubau auf der grünen Wiese geschielt werden, viel eher sollten auch mal alte Häuser in den Stadtzentren modernisiert werden. Insgesamt spielten bisher de ökologische Gedanke und der Umweltschutz nach Expertenansicht bisher eine zu kleine Rolle.

Würde der Rat des Umweltbundesamt (UBA) in Berlin konsequenter verfolgt, würde nicht nur weniger freie Fläche bebaut - eine hochwertige Sanierung würde auch deutlich weniger Baumaterial erfordern als ein vergleichbar großer Neubau. Um fast 85 Prozent ließe sich in den kommenden 25 Jahren ohne Komfortverluste der Flächenverbrauch senken.
Der jährliche Verbrauch an mineralischen Rohstoffen wie Sand, Ton, Kalk und Kies könne um etwa 30 Prozent verringert werden. Der Ausstoß an Kohlendioxid würde nach Hochrechnungen um mehr als 50 Prozent verringert.

Wer als Bauherren oder Käufer bei der Entscheidung für ein Eigenheim bereits früh im Leben an geänderte Bedürfnisse im Alter denkt, der könne erkennen, dass das Häuschen im Grünen für Senioren ganz sicher nicht als die ideale Lösung gilt. Von der sanierten Altbauwohnung in der Stadt sind die Wege zu Arzt und Apotheke, zum Discounter oder ins Theater meist deutlich kürzer.

Weitere Tipps zum umweltfreundlichen Bauen und Wohnen:
Die neue UBA-Broschüre “Nachhaltiges Bauen und Wohnen”; kostenlos runter zu laden über “umweltdaten.de” unter “Publikationen”.

Posted by Wolfgang on 12/28 at 10:32 AM
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Samstag, Dezember 27, 2008

Hausbau 2009 (II) - Verordnungen und wie weiter…?

Wer in zwei, drei Jahren ein Haus verkaufen will, das nach der geltenden EnEV 2007 erbaut wurde, wird erfahren, dass dieses Objekt nach dem Standard der EnEV 2012 bereits in ‘jungen Jahren’ nachzurüsten ist. Mit einer verbesserten Wärmedämmung ist es dann allerdings nicht getan.

Eine Gebäudehülle hoch zu dämmen, ohne dass diese “luftdicht” wird und eventuell bauphysikalisch und gesundheitlich schädigt, fordert vom den Eigentümer, auch eine geregelte Be- und Entlüftung einbauen zu lassen. Das nun wird technisch aufwändig und teuer.

Solche Auflagen dämpfen aber die Bereitschaft potenzieller Bauherren, in eine Immobilie zu investieren. Ob damit die Regierung ihre Klimaschutzziele erreichen wird, bleibt fraglich.
Auch wenn jeder private Bauherren auf zu ersparende Energiekosten achtet und bereit ist, dafür zu investieren, kann nicht jeder finanziell in jedem Umfang mithalten und Wertverluste bestimmter Größenordnung verkraften. Somit fürchtet der Verbands Privater Bauherren, VPB, eine rückläufige Baukonjunktur.

Privaten Bauherren wird deshalb zu Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten. Nur nichts überstützen, lautet die Devise. Wer also neu baut, sollte demnach schon den Standard der neuen EnEV 2009 einhalten, denn die Nutzung erneuerbarer Energien müssen ab 1. Januar 2009 ohnehin realisiert werden.

Wer “schlüsselfertig” kauft, der sollte sich auf den Bauvertrag verlassen können, zu dessen Abschluss der Stand der Energieeinspar-Verordnung festgeschrieben wurde. Dabei ist jedoch stets “nur die Fassung der EnEV maßgeblich”, die zum Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige gegolten hat.
Liegt also ein längerer Zeitraum zwischen Vertrag und Bau, und die EnEV wurde angepasst und verschärft, dann schwächelt das Haus energetisch und muss nachgerüstet werden. Die unangenehme Folge: Meist ein Streitfall für Unternehmer und Bauherr, wer die Nachrüstkosten trägt.

Wer sanieren möchte, der sollte ebenfalls gelassen vorgehen und nicht übereilt zu einer Einzelmaßnahme wie einem Wärmedämm-Verbund-System drängen lassen. Da ist ein Gutachter angeraten, der prüft, welche Sanierung für die Immobilie nötig und auch technisch sinnvoll ist.
So lässt sich manche teure Investition über einige Jahre strecken, wenn sie sachverständig begleitet und vorbereitet wurde.

Der VPB macht folgende kleine Checkliste publik:

Was muss zum Jahreswechsel 2008/2009 beachtet werden?

Ab 1. Januar 2009
* tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft. An Neubauten sind regenerative Energie-Techniken einzusetzen.

* müssen Vermieter und Verkäufer von Altbauten, die nach 1965 gebaut wurden, Mietern und Käufern den Energieausweis vorlegen. Damit gilt die Pflicht zum Energieausweis im gesamten Wohnungsbau.

Bis zum 31. Dezember 2008
* müssen alle Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel) ersetzt werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden.
Dies gilt auch, wenn sie nach dem 1. Januar 1996 modernisiert wurden und seither die Abgasverlustgrenzwerte einhielten.

* müssen alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im Wohnungsbestand gedämmt werden, die durch unbeheizte Räume laufen.

* müssen alle bislang ungedämmten (nicht begehbaren, aber zugänglichen) Dachböden energetisch gegenüber dem beheizten Wohnbereich gedämmt sein.

Die beiden letzten Punkte sind Nachrüstpflichten, die alle privaten Bauherren betreffen, die in den vergangenen Jahren einen Altbau gekauft und neu bezogen haben. Sie gelten dagegen nicht für private Hausbesitzer, die ihr Haus (mit maximal zwei Wohnungen) schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnten.
Der VPB rät aber auch hier: Trotzdem dämmen, diese Maßnahmen sind sinnvoll und relativ preiswert.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Posted by Wolfgang on 12/27 at 10:51 AM
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Sonntag, Dezember 21, 2008

Auf “Deutsch” versichert - auch im Ausland?!

Hongkong oder Toronto - im Zuge der Globalisierung ist die Arbeitsleistung eines deutschen Angestellten durchaus auch im Ausland denkbar. Sei dies in der Akquise, dem Aufbau neuer Produktlinien oder bei den laufenden Geschäften in Niederlassungen. Ob dabei die Risiken der entsandte Arbeitnehmer im Ausland nach deutschem Recht auch in der Sozialversicherung gedeckt sind, wird kaum zur Frage. Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder späterem Rentenbezug kann man jedoch nachträglich überrascht werden.

Erstens: das Territorial-Prinzip

Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Sozialversicherung das Territorialprinzip, was bedeutet, dass das Sozialversicherungssystem des Landes gilt, in welchem gerade gearbeitet wird. Demnach gilt das deutsche System nur für Arbeitnehmer die in Deutschland beschäftigt sind, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Im Ausland gelten somit die rechtlichen Regelungen des “Gastgeberlandes”

Bei Arbeiten im Ausland ist zu unterscheiden, ob die Tätigkeit in der Europäischen Union ausgeübt wird. Dann nämlich gilt Sozialversicherungsschutz über europarechtliche Verordnungen (VO EWG 1408/71, VO EG 883/2004, VO 574/72).
Der Aufenthalt im EU-Ausland sollte jedoch nicht länger als 12 Monate dauern, um den deutschen Sozialversicherungsschutz zu halten. Um sich von der ausländischen Sozialversicherungspflicht frei stellen zu lassen, sind bei den Krankenkassen besondere Formblätter auszufüllen.

Bilaterale Abkommen

In Nicht-EU-Staat kann eine zusätzliche Sozialversicherungspflicht auftreten, was zwar zu Dopplungen führt, die jedoch von zahlreichen bilateralen Sozialversicherungsabkommen geregelt werden. Dies sichert den üblichen Sozialversicherungsschutz, wenn auch nicht immer für sämtliche Risiken.
Doch gibt es auch Länder, wo weder EU-Verordnungen noch staatliche Einzelabkommen (gelten.
Für entsandte Arbeitnehmer bedeutet dies, sich privat abzusichern, da eine Deckung durch die deutsche Sozialversicherung nicht gegeben ist.
Nur unter besonderen Umständen kann für eine Beschäftigung im Ausland ohne Sozialversicherungsabkommen das deutsche Recht gelten.
Diese “Ausstrahlung” ins Ausland wird über § 4 SGB IV geregelt.
Dafür muss eine Entsendung vorliegen, für die der Aufenthalt im Ausland vorab als vertraglich begrenzt gilt. Das Arbeitsverhältnis muss folglich tatsächlich und rechtlich im Inland liegen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird vom deutschen Arbeitgeber für elf Monate seiner Tätigkeit in Venezuela eingestellt. Das gilt als Entsendung nach § 4 SGB IV, so dass eine Ausstrahlung und damit eine Sozialversicherungspflicht wie in Deutschland gilt, sofern der Arbeitnehmer bei der Einstellung in Deutschland wohnt. Eine Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer im Ausland lebt und dort eine Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen aufnimmt.

… eine Befristung erforderlich ist!

Der Auslandseinsatz muss als vorab vertraglich befristet sein, auch wenn das Gesetz Höchstfristen nicht benennt. Der Auslandseinsatz sollte nicht länger als drei Jahre dauern, wenn die deutsche Sozialversicherungspflicht erhalten bleiben soll. Es reicht allerdings nicht aus, dass der Arbeitgeber sich den Rückruf vorbehält oder der Arbeitsvertrag - wie allgemein üblich - bis zum Eintritt des Rentenalters befristet ist.
Fazit: Arbeitnehmer werden motiviert ihre Tätigkeit im Ausland aufnehmen, wenn ihnen keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile erwachsen.
Die Sozialversicherungsträger prüfen zugleich die Voraussetzungen von § 4 SGB IV sehr streng. Deshalb empfiehlt es sich, vor einem Auslandseinsatz durch den zuständigen Sozialversicherungsträger die Sachverhalte zu klären (auch über die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung).

Dienstag, Dezember 16, 2008

Im Alter stören Schwellen und Treppen!

Wer hat schon Treppen-"Lifta" oder Penthouse?

Vermeiden kann auch eine Gemeinnützige Baugenossenschaft die Treppen bis in den dritten (badischen) Stock, das 2. OG, nicht. Das gilt insbesondere auch für Sanierungen von alten Bausubstanzen, bei denen die Bau-Genossen unabhängig von ihrem Alter auch schon mal auszuquartieren sind. Manchmal geht’s gar für einige Wochen ins Apart-Hotel. Doch ohne Treppen geht’s je nach Ursprungs-Baujahr danach meist eben doch nicht.

Deshalb ist es wohl für die meisten Mieter und auch für Eigenheimer im Alter von 70 plus ein Traum, den Lebensabend in den angestammten, barrierefreien Wohnräumen zu verbringen - weit ab noch vom Gedanken ans Altersheim - und das möglichst ohne Treppen oder Schwellen. Barrierefrei zu wohnen oder gar zu bauen, ist jedoch keine unbezahlbare Vorstellung; wird dies doch finanziell gefördert.

Die Wohnsituation im Alter wird jedoch als seniorengerechtes Bauen oder Umbauen von den Betroffenen viel zu lange außer acht gelassen. Und dabei gilt es als Chance, durch Planung auf unnötig viele Türen, Schwellen oder Wände zu verzichten. Am ehesten lassen sich während der Planung Einzelheiten klären, die später bautechnisch oder finanziell auch noch günstig umzusetzen sind.

Die bisherige Wohnung oder Immobilie altengerecht umzugestalten, ist aufwändig, weiß man längst auch bei den Aktivisten von Das Sichere Haus (DSH) in Hamburg.
Da Bauarbeiten Lärm, Schutt und Arbeit verursachen, die im höheren Alter nur schwer zu ertragen und zu meistern sind, sollten Eigentümer von Wohnraum mögliche Sanierungen schon in jüngeren Jahren angehen.

Mit Rollstuhl oder Rollator

“Barrierefrei” beginnt beim Eingang mit Verzicht auf unnötige Treppen und Schwellen; es geht weiter mit breiten Haus- und Innentüren, die den Zutritt mit Rollstuhl oder Rollator ermöglichen. Besonders wichtig sind auch ausreichend Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und für Menschen, die eine Gehhilfe benötigen.

Und auch beim Bad - in dem man sich einen großen Zeitanteil des Tages aufhält - sollte an den Zutritt mit Gehwagen oder Rollstuhl gedacht werden.
Haltegriffe und Duschsitze geben zusätzliche Sicherheit; trittsichere Fliesen sollten Gefährdung vermeiden.
Auch wenn frühere Senioren dies nicht kennen gelernt haben, heißt die Devise heute: Verzicht auf Wände und Türen.
Beim Neubau lassen sich Wohnzimmer, Esszimmer und Küche als großzügigen Raum gestalten.
Bei zwei Stockwerken sollte man auch im Erdgeschoss ein Bad mit Schlafraum vorsehen; kann oder muss das zweite Geschoss vielleicht später mit einer Wohnung für Pflegekräfte oder wegen möglicher Miet-Nebeneinnahmen als zweite Wohnung ausgewiesen werden.
Seniorengerecht zu bauen oder umzubauen, wird künftig und von 2009 an mit Mitteln der KfW-Bank gefördert. Motto: Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung im Wohnungsbestand.

Weitere Infos unter:

Bauherren-Ratgeber: www.vpb.de

Aktuelle Gesetze: nullbarriere.de/gesetze.htm
Tipps und Richtlinien zum barrierefreien Bauen

Posted by Wolfgang on 12/16 at 08:15 AM
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Dienstag, Dezember 09, 2008

Auch mit Promillen versichert…

.. bis auch der Chef geht!

“Den Letzten beißen die Hunde...” - eine Redewendung, die manch einer noch aus Großvaters Zeiten kennt. Wer hingegen als einer der Letzten oder gar als der Vorletzte auf der betrieblichen Weihnachtsfeier verbleibt - unabhängig vom physischen und psychischen Zustand - ist als Angestellter auch zu später Stunde noch gesetzlich unfallversichert - zumindest solange der Chef noch mitfeiert.

Ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Az.: S 10 U 2623/03) macht deutlich, so die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin, dass der Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft bis zum offiziellen Ende einer betrieblichen Weihnachtsfeier gilt. Wird ein solches Ende nicht verkündet, dürfen Angestellte davon ausgehen, dass die Feier weitergeht, solange ihr Chef noch dabei ist.

Im strittigen Fall war ein Verwaltungsangestellter während der Weihnachtsfeier seiner Behörde betrunken die Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen.
In der therapeutischen Folge wollte die gesetzliche Unfallversicherung den Aufwand für die Behandlung jedoch nicht übernehmen und argumentierte, die Feier sei zum Zeitpunkt des Unfalls bereits beendet gewesen.
Als Begründung galt, dass der Angestellte kurz vor seinem Sturz bereits der letzte Gast auf der Feier neben seinem Chef und den Pächtern der Gaststätte war.
Das sahen die Richter anders und verwiesen darauf, dass es kein offizielles Ende der Veranstaltung gegeben habe. Der Geschädigte habe deshalb auch bei vermindertem Bewusstsein davon ausgehen können, dass die Veranstaltung weitergehe, solange sein Vorgesetzter noch anwesend war.

Posted by Wolfgang on 12/09 at 08:18 AM
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Samstag, November 01, 2008

Sport mit Haftpflicht: Günstig Golfen

Fern-Mitgliedschaften in DGV-Golfclubs

“Querschläger beim Sport..??”, das gibt es wohl am ehesten bei den Sportschützen. Doch auch ein Golfer kann in Haftpflicht genommen werden, wenn sein kleiner, weißer Ball “abirrt” und nicht die erwünschte Flugbahn nimmt; er mit zweifelhafter Flugbahn ins Gelände, gegen den Spazierweg, die Straße oder auf die Bahn daneben streut. Doch für die Rabbits, die Anfänger bei Golfsport, die kreuz und quer wie die Hasen ihren Bällen hinterher rennen oder sie diese am Rande des Fairways suchen, muss es halt irgendwie mit dem einst elitären Sport losgehen.

So hat der Einsteiger seinen Schnupperkurs längst hinter sich, andere spazierten bereits mehrmals ums Golfgelände und ließen sich neugierig machen und immer mehr Nachwuchsgolfer (aller Jahrgänge) wissen mit dem Kurs zur Platzreife, was alles zu geschehen hat, um überhaupt spielen zu dürfen.
Bei recht hohen Aufnahmegebühren und ebenfalls hohen Jahrsbeiträgen sind dann auch sogenannte Fernmitgliedschaften eine Möglichkeit, sich dem Golfspiel zu verschreiben.
Sport- oder Event-Agenturen vermitteln Fernmitgliedschaften in Golfclubs, die dem Deutschen Golfverband (DGV) angeschlossen sind. Eine solche Fernmitgliedschaft berechtigt zum Golfspiel auf allen Plätzen in Deutschland (und weltweit) gegen Greenfee, die Spielgebühr.
Mehrere Tausend Mitglieder, die mindestens 150 Kilometer von ihrem Club entfernt wohnen, haben sich bereits für eine Golf-Fernmitgliedschaft in einem DGV-Golfclub anmelden lassen.

Die Clubheimat fehlt!

Mit einer Fernmitgliedschaft 2009 im deutschen DGV-Golfclub entstehen für den Golfsportler keine weiteren Kosten; er erhält - zwar weitab von seinem Golfclub - von diesem den erforderlichen und zweifelsfrei anerkannten Original DGV-Ausweis - so auch für 2009
Um eine günstige Golf Fernmitgliedschaft zu beantragen, benötigt der meist noch in den spielerischen Anfängen steckende Golfer die sogenannte Golf-Platzreife oder ein bereits erspieltes Handicap.
Wer seine Golf-Kosten senken will, der nutzt seine Fernmitgliedschaft, wo immer er will. In Clubs mit einer 9-Loch-Anlage besteht meist gar kein Zweifel, ob Fremde spielen dürfen; bei Gästen mit Fernmitgliedschaft ist auf “nur” 18-Loch-Plätzen jedoch oft ein Handicap von besser 36 erforderlich

Der Vorteil: es ist günstig!

Zahlreich sind die Mitglieder, die seit Jahren auf ihre “fremden” DGV-Golfclubs vertrauen, für deren Vermittler bereits “Testsieger” gefunden wurden. Der fremde, neue Heimatclub übernimmt die Handicapverwaltung inklusive.
Zum offiziellen DGV-Ausweis gehört das kostenlose DGV-Stammblatt für das jeweilige Restjahr; eine Fernmitgliedschaft kostet keine Aufnahmegebühr, die Handicap-Verwaltung und alle weiteren Gebühren (DGV, LGV) sind im Preis inklusive.
Eine Fernmitgliedschaft in einem deutschen Golfclub berechtigt zum weltweiten Golfspiel bietet all jenen ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, die im Jahr nur fünf mal oder auch 20 mal spielen.
Nicht zu vergessen: von Gästespieler verlangt jeder Club das Greenfee, die Spielgebühr, und die liegt wochentags meist bei mindestens 20 Euro.

Posted by Wolfgang on 11/01 at 10:06 AM
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Donnerstag, Oktober 30, 2008

Wegeunfall

Tankfahrt ist nur bedingt versichert

Die Fahrt zur Tankstelle und der Aufenthalt beim Tanken sind grundsätzlich nicht gesetzlich versichert und gehören zum unversicherten privaten und persönlichen Lebensbereich.

Eine Auffassung, die jetzt das Landessozialgericht Hessen als Urteil entschieden hat (Az. L 3 U 195/07).
Grund für das Verfahren war eine Fahrt zur Tankstelle - trotz genügend Kraftstoff im Tank -, um vor dem eigentlichen Weg zur Arbeit
erst noch einen Umweg zu fahren. Wer einen solchen Weg nimmt, kann im Schadensfall nicht mit den Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung rechnen.
Ein Versicherungsschutz könne eigentlich nur dann gegeben sein, so die Entscheidung der Richter, wenn sich der Füllstand im Tank während der Fahrt als plötzlich fast leer erweise und das Ziel ‚Arbeitsort’ ohne Nachtanken nicht hätte erreicht werden können.

Im konkreten Fall fuhr eine Arbeitnehmerin statt zur Arbeit zunächst in Gegenrichtung bis zum Nachbarort, um zur frühen Morgenstunde die Möglichkeit zum Tanken zu nutzen.
Dabei verunfallte die 26-Jährige. Weil sich jedoch das Schadensereignis - hier der Unfall - nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignete, lehnte die Berufsgenossenschaft die Regulierung im Sine eines Arbeitsunfalls ab.

Damit gilt jedoch nicht, dass Versicherte ausschließlich auf dem kürzesten Weg von und zur Arbeitsstätte geschützt sind, doch kommen längere Wege nur in Betracht, wenn es dafür objektiv nachvollziehbare, betriebsbezogene Gründe gibt.
Wenn die Reserve-Warnlampe kurz vor dem Unfallereignis noch nicht leuchte, könne eine Strecke von 18 km zum Arbeitsplatz noch problemlos ohne nachzutanken erreicht werden. Insofern konnten die Richter keinen Grund erkennen, dass ein erhebliche Umweg gefahren wurde.

Posted by Wolfgang on 10/30 at 08:36 AM
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Sonntag, Oktober 26, 2008

Student in der Pflicht

Teurer wie für andere auch!

Ohne geht’s nicht und mit nur teurer! Die Rede ist von der Krankenversicherung für Studenten. Ab dem Wintersemester 2008/2009 steigen die Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung um 10, 7 Prozent oder von 58,49 Euro auf 64,76 Euro im Monat.

Studiker ohne Kinder, die über 23 Jahre alt sind, zahlen künftig monatlich 66,04 Euro statt 59,65 Euro ( ebenfalls 10,7 Prozent plus). Für viele Studenten gilt aber die Beitragspflicht deshalb noch nicht, weil sie über ihre Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse mit-versichert sind.

Das gilt zwar in der Regel längstens bis zum 25. Lebensjahr, kann aber auch schon vorher enden. Wenn Studenten nämlich während der Semesterferien oder auch während der Semester arbeiten und über der Freigrenze verdienen, sind sie nicht mehr familienversichert.
Zulässig für den einzelnen Studiker sind Einkommen von 355 Euro monatlich oder aus einem 400-Euro-Mini-Job. Liegt die Zeit der Beschäftigung über zwei Monate im Jahr, in denen die Einkünfte die Einkommensgrenze übersteigen, endet die Familienversicherung. Dann hat der Student die Pflicht, sich selbst gegen Krankheit zu versichern und die Beiträge zu zahlen.

Wer bereis vor Beginn des Studiums privat krankenversicherte war, gerät mit seiner Immatrikulation in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Den personenbezogenen Beitrag muss der Einzelne unabhängig von Alter und Einkommen zahlen. Wie viel, hängt davon ab, ob er sich für die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten oder für die fortgesetzte Private entscheidet, für die sich der Versicherte von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen muss.

Posted by Wolfgang on 10/26 at 10:16 AM
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Freitag, Oktober 24, 2008

Später Wille für den Fall der Fälle

Die Patientenverfügung gilt vielen als wichtig!

“Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!” - Nicht so bei schwerwiegender Krankheit, durch die der Patient als erheblich bis unheilbar krank gilt und er sich zu besseren Zeiten eigentlich der Apparatemedizin verweigern wollte. Doch die Patientenverfügung PV fehlte, weil man statt sie abzufassen sie stets vor sich her geschoben hat. Die PV ist eine Willenserklärung, wenn bei medizinischer Behandlung die akute Einwilligungsfähigkeit nicht mehr besteht. Ob eine solche Verfügung auch Patienten-Testament benannt wird, ist unerheblich, da eine “Legaldefinition” nicht existiert.

Gab und gibt es derzeit in Deutschland (anders als in Österreich und anderen europäischen Staaten) noch keine gesetzliche Regelung zur PV, liegt zwar seit 2004 ein Gesetzgebungsentwurf durch Ministerin Zypries (SPD) vor, der aber bis Mitte 2008 auf Eis lag und jetzt erst (Oktober 2008) aufgetaut wurde durch ein parteiübergreifendes Bündnis aus CDU, FDP, den Grünen und der SPD.
Kernpunkt: Grundsätzlich sollen Patientenverfügungen verbindlich sein. Auch soll der Wille keine hohen formalen Auflagen erfüllen müssen. Er gilt handgeschrieben oder maschinengetippt.
Motiv für eine PV ist bei älteren Menschen meist die Angst, als Pflegefall willenlos einer Behandlung ausgeliefert zu sein, die da ist Dialyse, Beatmung oder künstliche Ernährung.

Was ist was?!

Von der “einfachen” Vorsorgevollmacht, was am Lebensende zu tun oder zu unterlassen ist, ist die Patientenverfügung zu unterscheiden, durch die verfügt wird, was medizinisch erwünscht wird. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen also einander und sollten nebeneinander bestehen.

Mit der sog. Betreuungsverfügung unterbreitet der Verfügende dem Vormundschaftsgericht einen Vorschlag für die Auswahl der Person des Betreuers. Die Betreuungsverfügung kann dabei auch auf die Patientenverfügung verweisen, damit auch der Betreuer daran gebunden wird.

Nicht nur aus der Erfahrung gilt: Einer medizinische Behandlung muss der Patient zuvor zustimmen (mit Ausnahme eines akuten Notfalls). Folglich sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt - entweder die des dazu fähigen Patienten oder die seines Vertreters.

Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten, auch Patientenanwaltschaft genannt, ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Personen ohne Angehörige und ohne explizit benannte Vertrauenspersonen.

Hierzu ist die Rechtslage eindeutig: Ärzte können nicht nach eigenem Ermessen Behandlungen einfach einleiten, beschränken oder abbrechen, ohne dass der Patientenwillen zugrunde liegt.
Als Formulierungshilfen wurden seit Juni 2004 vom Bundesjustizministerium ausdrücklich empfohlen, was schließlich auch die Schmerztherapie und eine palliativ-medizinischen Linderung betrifft:

* “Optimalvariante" für eine individuelle Patientenverfügung (als erweitertes Selbstbestimmungsmodell, besonders anspruchsvoll):

* “Standardvariante" einer Patientenverfügung (auch online anzukreuzen):

Neben Palliativmedizinern und Ärztekammervertretern haben auch Vertreter der Kirchen, des Humanistischen Verbandes sowie der Hospizbewegung mitgewirkt.

Ansätze, Muster und Modelle

Inzwischen bieten viele Organisationen unterschiedliche Muster, Vordrucke und Formulare an. Doch auch wenn der Text von einem Rechtsanwalt ausgewählt oder aufgesetzt worden ist, bietet dies keine Gewähr.
Dringend empfohlen und entscheidend ist, sich zu medizinischen Fragen und verschiedenen Behandlungen beraten zu lassen.
Gerade bei unheilbar schwerer Krankheit ist zwingend ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt über Verlaufsformen und spätere Komplikationen zu führten.
Spätere Aktualisierung im Abstand von ca. 2 Jahren - vor allem wenn Änderungen eingetreten sind - ist dringend anzuraten.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden, auch mündlich oder später mit “schlüssigem Handeln”, was auch nur ein “Kopfschütteln” sein kann.
Ob es sinnvoll ist, eine PV bei der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen, zu hinterlegen, hängt von der individuellen Situation ab.

Posted by Wolfgang on 10/24 at 07:10 AM
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Freitag, Oktober 17, 2008

Skifahr’n mit Helm!

Auf jeden Fall empfehlenswert?

Es gibt sie, die gereiften Sportler, die schon ein ganzes Leben lang Ski fahren und dabei auch so manchen Sturz hingelegt haben. Nicht immer waren diese selbst verschuldet. Grund genug, sich endlich Gedanken darüber zu machen, den immer populäreren Skihelm jetzt endlich doch auch als Erwachsener zu tragen.

Ob also nötig oder nicht, vielleicht kommt für den Einzelnen bald auch der Rücken-Protektor, wie man ihn bei den Motorradfahrern kennt…

Wieviel Sicherheit muss also sein? Will man wirklich auf den nächsten Crash warten, bei dem es einen dann auch noch über Harsch oder Eis schleift? Nein! Also: Sicherheit muss sein! Und ob die Unfälle selbst oder fremd verschuldet werden, wird dem Helm gleichgültig sein. Wer des Helmes “Inhalt” jedoch braucht, der wird seinen Kopf wohl doch eher schützen.

Unterstellt man - weil wohl auch realistisch - dass die Skier immer schneller und die Abfahrten immer rasanter werden, wird also so mancher vieles bis alles dafür tun, im Falle eines Sturzes seinen Kopf zu schützen. Je nach Abfahrt und Risiko ist dann auch der Rückenpanzer nicht verkehrt. Lieber also, so die Fürsorglichen, etwas “over-protected”, als mit Schädelverletzung oder Lähmung zu Tal gebracht werden müssen.

Schwere Unfälle mit Kopfverletzungen können tödlich ausgehen. Ein Zusammenprall mit anderen Skifahrern oder Snowboardern oder der Stürze auf der Eisplatte sind mit Helm ganz sicher weniger schlimm. Und auch Reitschüler haben neben dem Reithelm als Pflicht längst auch den Rücken-Protector unterm Jackett.

Helme längst komfortabel

Waren vor Jahren die ersten Helme noch wenig komfortabel, gar sperrig und wenig modisch, sind Helme von heute genau das Gegenteil. Manch einer spürt gar mehr Tragekomfort mit Helm als mit Mütze.
Selbst schützende Rückenprotektoren werden getragen wie flache Rucksäcke und mindern Unfallfolgen erheblich.
Nicht alle Skifahrer fahren auch gut und dazu oft auch noch unsicher.
Diese sportlichen Anfänger auf den Pisten, sind in der direkten Begegnung dann auch eine Gefahr. Wer also viel fährt und gut beobachtet, der weiß: ein Helm muss! Vor allem auch bei Kindern!!
Nicht immer wird rücksichtsvoll gefahren, weshalb einer mit Köpfchen immer auch den Kopf schützt. Das ist nichts anderes wie auch beim Rad fahren.

Wer’s aus der Schilderung von Notfallhelfern erfährt, der hört auch, dass die häufigsten nicht mehr Bein und Fuß betreffen, sondern den Kopf, den Nacken und die Wirbelsäule. Bestes Schuhwerk und technisch hochwertige Bindungen machen längst also einen Helm zur Pflicht.

Posted by Wolfgang on 10/17 at 07:59 AM
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Donnerstag, Oktober 16, 2008

Bahn frei - Kartoffelbrei!

Versicherungsschutz beim Wintersport

Alle Jahre wieder: Ski und Rodel - Gut! - Eine Information, die viele tausend Wintersportler von mal zu mal erfreut. Im Zusammenhang mit den beliebten Sportarten auf einem Brett oder - wie bei den meisten - auf zwei Brettern stehen aber auch klare Unfallzahlen. Nach Angaben aus der Statistik erleiden jährlich 55 000 bis 65 000 deutsche Wintersportler einen Unfall.

Zu empfehlen ist also immer auch eine private Haftpflicht für verschuldete Unfälle und eine Unfallversicherung gegen Schäden, die man sich selbst zufügt oder die einem zugefügt werden, ohne dass vielleicht der Schädiger “dingfest” gemacht werden kann.
Die Unfallversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Bergung eines Opfers und leistet eine finanzielle Hilfe bei Invalidität nach einem Unfall.

Das private Unfallrisiko über eine Versicherungen zu schützen, ist bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro schon für circa 100 Euro pro Jahr zu haben.
Wer bereits eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit hat, benötigt diesen Schutz nicht.
Für Urlaube im Ausland sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die gibt es schon für unter 10 Euro Beitrag im Jahr. Zu beachten ist, das die gesetzliche Krankenversicherung für einen Kranken-Rücktransport aus dem Ausland nie aufkommt.

Retten auch beim Heli-Skiing!?

Verursacht ein Skifahrer einen Unfall auf der Piste, ist er für die Folgen verantwortlich. Werden dadurch Personen verletzt, können Ansprüche in großer Höhe auf ihn zukommen. Dieses Risiko lässt sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, die nicht nur im Winterurlaub, sondern grundsätzlich für alle Lebensbereiche mehr als sinnvoll ist.

Versicherungspakete wie denen, die der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Deutsche Skiverband (DSV) seinen Mitgliedern anbietet, eignen sich wegen der weltweiten Deckung von Bergungskosten bis zu 25 000 Euro für Wintersportler, die auch in den Rocky Mountains zum Heli-Skiing aufbrechen.

Die Angebote des DSV sind in den Deckungssummen der Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung auf das individuelle Risiko und den persönlichen Bedarf zu prüfen.
Interessant für Wintersportler, die ihre Ausrüstung versichern wollen, ist meist die im Paket enthaltene Sportgeräte-Versicherung.

Posted by Wolfgang on 10/16 at 06:28 AM
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Freitag, Oktober 10, 2008

Rauchen macht Versicherungen teuer

Auf jeder Zigarettenschachtel stehen schwarz umrandet Hinweise, dass Rauchen der Gesundheit schadet. Ob jemand, der regelmäßig zum Glimmstängel greift, überhaupt noch darauf achtet, ist zweifelhaft. Vielleicht würde sich das ändern, wenn zusätzlich noch die Information aufgedruckt wäre, dass Rauchen die Beiträge für einige Versicherungen deutlich in die Höhe treibt. Denn die Unterschiede in der Kalkulation für Raucher und Nicht-Raucher sind enorm. Die Versicherungen lassen sich das durch Statistiken belegte Risiko, dem man sich mit jedem Zug an einer Zigarette aussetzt – unter anderem, früher zu sterben –, gut bezahlen. Damit wird Rauchen erheblich teurer als mancher denkt.

Ob man nun jeden Tag dutzende Fluppen in Rauch aufgehen lässt, nur angeheitert auf einer Party oder mal zwischendurch, wenn die Seele durchhängt, ist für die Assekuranzen vollkommen egal. Der Bund der Versicherten weist darauf hin, dass für die Unternehmen jeder als Raucher gilt, der innerhalb der letzten zwölf Monate Tabak gleich in welcher Form – Zigarette, Zigarre oder Pfeife – konsumiert hat. Die Auswirkungen zeigen sich in erster Linie bei der Risikolebensversicherung. Doch auch bei Kapitallebens-, Berufsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen müssen Raucher mehr bezahlen. Als Beispiel nennt der Bund der Versicherten eine Risikolebensversicherung für einen 30jährigen Vater. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro läge die Prämie im günstigsten Fall bei rund 20 Euro im Monat. Der Genuss von Nikotin sorgt für, dass sich dieser Beitrag verdoppelt.

Nun könnte man auf die Idee kommen, sich als Nichtraucher auszugeben, vor allem, wenn man nur hin und wieder mal zur Zigarette greift. Doch das kann dazu führen, dass der Vertrag aufgelöst wird, es keine Leistungen gibt und die gezahlten Beiträge flöten gehen. Fängt man wieder mit dem Rauchen an und teilt es der Versicherung nicht mit, wird der Tarif dank der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes zwar nicht storniert, dafür aber angepasst. In dem Beispiel würde die Versicherungssumme nach unten korrigiert, auf den Betrag, der einem Raucher bei gleicher Prämie zustehen würde. Ärgerlich, wenn durch die Versicherung ein Immobiliendarlehen abgesichert werden sollte. Spätestens im Todesfall würde durch die Information des Arztes auffallen, dass man sein Laster verschwiegen hat.

Wie genau das Thema bei den einzelnen Assekuranzen behandelt wird, ist nur dem Kleingedruckten zu entnehmen. Jedes Unternehmen handhabt die Details selbst, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Palette reicht vom Verzicht auf die Nachmeldepflicht des Kunden bis hin zur Erklärung, dass man auch in Zukunft nicht beabsichtige, zu rauchen – und wenn doch, muss es unverzüglich gemeldet werden. Wer mit dem Rauchen aufhört, quasi zum Nichtraucher wird, sollte allerdings gut überlegen, ob es sich lohnt, den Vertrag oder Tarif zu wechseln. Der GDV rät, genau zu rechnen, zumal das Eintrittsalter dann höher ist und eine erneute Gesundheitsprüfung anstehen könnte.

Posted by Andre on 10/10 at 09:04 AM
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Sonntag, September 14, 2008

Barrierefreies Bauen nützt nicht nur Älteren

Haus & Wohnung altersunabhängig von jedermann nutzbar

Ohne Barrieren zu bauen, zu sanieren und zu modernisieren, ist nicht nur für ältere und behinderte Menschen von alltäglicher Bedeutung. Neben Energieeffizienz ist der Begriff inzwischen weiter gefasst: barrierefreies Bauen gilt als eines der großen Zukunftsthemen, heißt es bei der Messe München.

Los gelöst von Alter, körperlicher Befindlichkeit oder besonderem Status ist mit dem Begriff die Gleichstellung aller Menschen gemeint,.
Mit Blick auf Architektur und Planung gehe es darum, Wohnung und Wohnumfeld so zu gestalten, dass Menschen mit und ohne Behinderungen und über alle Jahrgänge des Lebens möglichst selbstständig, bequem und komfortabel leben können.
Unter diesem Aspekt achteten immer mehr Hersteller bei Produkten und Systemlösungen darauf, dass ihre Leistungs-Produkte für die Generationen übergreifend und altersunabhängig von jedermann nutzbar sind.

Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum wird mit der demographischen Entwicklung stark anwachsen, so die Experten in den Landesberatungsstellen ‘Barrierefrei Bauen und Wohnen’.
Gebäude und Wohnungen sollten stufen- und schwellenlos, also niveaugleich zugänglich und mit breiten Türen und bodengleichen Duschen ausgestattet sein.
Nur dann bietet sich der Komfort, den längst auch immer mehr junge Leute zu schätzen wissen. Mehrfamilienhäuser sollten mit einem Aufzug ausgestattet sein.
Wohnungen oder Häuser, die nicht barrierefrei sind, bedeuten dagegen für viele ältere Menschen, dass bei ihnen der Wunsch größer wird umzuziehen, auch wenn dazu die vertraute Umgebung verlassen werden muss.
Wohnraum, der nicht von Menschen aller Jahrgänge genutzt werden kann, wird sich in Zukunft voraussichtlich nur noch mit Wertverlust vermieten oder verkaufen lassen.
Wer mehr zu diesem Thema oder zu anderen Themen des barrierefreien Bauens und Wohnens erfahren möchte, wendet sich an die Fachleute der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Mainz, die mit Ratschlägen und Problemlösungen kostenlos und firmenunabhängig informieren.

Landesberatungsstelle der Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Gymnasiumstraße 4
55116 Mainz
Telefon (0 61 31) 22 30 78 Telefax (0 61 31) 22 30 79
barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
oder Link zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
http://www.verbraucherzentralerlp.de/UNIQ122131639904590/link194550A.html

Posted by Wolfgang on 09/14 at 07:10 AM
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GoDentis erhält Auszeichnung/Gesundheitswesen erfährt Strukturwandel

Die GoDentis GmbH, die zur DKV Deutsche Krankenversicherung AG gehört, wurde vom renommierten Wirtschaftsmagazin „Impulse“ als eines der besten Franchise-Systeme in Deutschland ausgezeichnet und war in der betreffenden Untersuchung das einzige Unternehmen aus dem medizinischen Bereich. Die GoDentis GmbH versteht sich als Praxis-Netzwerk für Zahnärzte und ist seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt tätig. Das Unternehmen sieht die Auszeichnung eigenen Angaben zufolge als Bestätigung der erfolgreichen Geschäftspolitik.

GoDentis steht stellvertretend für tiefgreifende strukturelle Änderungen im Gesundheitswesen. In den zurückliegenden Jahren konnten sich verschiedene private Unternehmen etablieren, die Dienstleistungen auf dem medizinischen Bereich erbringen und sie entweder an den Endkunden direkt oder an private Versicherungen veräußern. Das Spektrum der von rein privaten Anbietern gebotenen Leistungen reicht dabei von Services im zahnmedizinischen Bereich bis hin zu einer individuellen Betreuung depressiver Patienten. Die Vorgehensweise der Unternehmen beim Markteintritt sieht dabei häufig die Kooperation mit einer privaten Krankenversicherung vor, die exklusiv die Leistungen für ihre Mitglieder bezahlt. Insbesondere innovative Behandlungsmethoden werden von den gesetzlichen Krankenkassen oft nicht bezahlt und müssen etabliert werden.

Privatpatienten profitieren bei den Kooperationen zwischen medizinischer Privatwirtschaft und den Assekuranzen von dem Zugriff auf modernste Therapiemöglichkeiten und erweitern damit ihren Leistungskatalog. Versicherte, die Wert auf eine bestimmte im Schutz der Police enthaltene Leistung legen, sind daher gut beraten, sich über eventuell bestehende Abkommen des eigenen Anbieters zu informieren. In der Regel wird für die Leistungen aus den Kooperationen kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

Posted by Stefan on 09/14 at 06:08 AM
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