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Haftpflicht

Dienstag, Februar 09, 2010

YoungTravel Work&Learn der Allianz

Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.

Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.

Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.

Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.

Posted by Andre on 02/09 at 08:49 AM
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Donnerstag, Januar 21, 2010

Vierfach versichert: ARAG Recht&Heim Aktiv

Versicherungen nicht mehr ausschließlich einzeln, sondern im Paket anzubieten, hat sich inzwischen bei den meisten Unternehmen durchgesetzt. Kunden haben damit alles aus einer Hand und können sich mit einer Police gleich gegen mehrere Risiken absichern. Ob es immer die günstigste Lösung ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt auch für den Vierfachschutz, den die ARAG mit Recht&Heim Aktiv auf den Markt gebracht hat.

Das Produkt umfasst laut Pressemitteilung des Unternehmens „vier leistungsstarke Versicherungen“, die in einem Vertrag gebunden sind. Abgeschlossen werden mit Recht&Heim Aktiv eine Rechtsschutz-, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung inklusive Glasbruch-Schutz. Hinzu kommt wahlweise eine Wohngebäudeversicherung. Statt nach einem Schadensfall nur die Kosten zu ersetzen, geht die ARAG mit ihrem Kombiprodukt einen Schritt weiter – und entspricht auch damit dem allgemeinen Trend: Sie bietet zusätzliche Serviceleistungen.

Bei Rechtsstreitigkeiten stellt das Unternehmen einen Mediator, der eine gemeinsame Konfliktlösung herbeiführen soll. Zudem können sich Versicherte über das Anwalts-Telefon JuraTel® zu Rechtsfragen beraten lassen, erhalten psychologische Soforthilfe nach einem Einbruch, können den Urlaubs-Service mit einem zuverlässigen House-Sitter in Anspruch nehmen und die eigenen vier Wände einem Sicherheits-Check unterziehen lassen. Damit Schäden recht schnell behoben werden, steht sogar ein Handwerker-Service bereit.

Die Idee hinter dem Vierfachschutz mit Serviceleistungen erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Produkte ein aktives Risikomanagement bieten. Zum Beispiel erwartet der Verbraucher heute konkrete Hilfestellungen zur Konfliktlösung und insbesondere zur Konfliktvermeidung“. Im Sinne der Kunden dürfte es auch sein, dass sie bei Recht&Heim einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen.

Abgesichert sind sämtliche Familienmitglieder, die an der amtlichen Meldeadresse des Versicherungsnehmers wohnen – also auch die Kinder sowie verwandte und verschwägerte Personen. Wer sich nun Gedanken wegen bereits bestehender Verträge für Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude macht, den beruhigt die ARAG: Sie rechnet die Beiträge für Fremdversicherungen maximal drei Jahre bis zu deren Ablauf an.

Posted by Andre on 01/21 at 10:20 AM
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Mittwoch, Januar 13, 2010

Der Versicherungsschutz wackelt bei Alkohol auf der Skipiste

Nach ein paar Stunden im Schnee und mehreren Abfahrten gönnt sich mancher Hobbysportler einen Jagertee oder andere alkoholische Getränke. Ob es sich damit „besser“ fahren lässt, ist eher fraglich. Denn Alkohol im Blut ist nicht nur den Versicherungen ein Dorn im Auge, sondern wirkt in Kombination mit Kälte auch nicht gerade gesundheitsfördernd. Das scheint viele aber nicht zu interessieren. Für sie gehört ein Schlückchen zum guten Ton.

Studien in der Schweiz ergaben, dass 20 Prozent derer, die verunglückten, zu tief ins Glas geschaut hatten. Von denen, die unversehrt im Hotel ankamen, waren immerhin 30 Prozent alkoholisiert. In der Bundesrepublik, wo eher Tagesgäste unterwegs sind, die am Abend wieder mit dem Auto nach Hause fahren und gerade deshalb schon nüchtern bleiben, liegt die Quote von Alkohol als Unfallursache bei einem Prozent. Ob man auf einen angeheiterten Skifahrer trifft – möglichst nicht im buchstäblichen Sinne – richtet sich also auch nach dem Skigebiet.

Die Auswirkungen von Jagertee oder Schnaps bei Eiseskälte sind jedenfalls fatal: Aus medizinischer Sicht steigt das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, gleichsam geht es mit der Selbsteinschätzung bergab und die Aufmerksamkeit lässt rapide nach. Die Gefahr eines Unfalls nimmt dank dieser Konstellation deutlich zu. Mit einer Strafe wie etwa im Straßenverkehr müssen Skifahrer allerdings nicht rechnen, weil es in dem Sinne keine Promillegrenze auf den Pisten gibt. Dafür schauen die Versicherungen ganz genau hin, sollte es zur Kollision kommen.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt zwar auch bei grober Fahrlässigkeit – und die liegt vor, wenn man betrunken auf die Bretter steigt. Das heißt jedoch nicht, dass man gänzlich aus dem Schneider ist. „Es kann sein, dass der Versicherer Sie bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auch bei der privaten Unfallversicherung sind Probleme vorprogrammiert. Bleiben nach einem Skiunfall dauerhafte Schäden und war Alkohol im Spiel, gibt es in der Regel kein Geld – das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Posted by Andre on 01/13 at 06:00 AM
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Mittwoch, Januar 06, 2010

Gutachten! - Kommentar zur eigenen Sache?

Drei Experten - vier Meinungen, weiß der Volksmund. Und für die Spezies der Gutachter dürfte diese Haltung in ähnlicher Weise gelten. Wie aber, wenn ein Haftpflichtversicherer einen Versicherten dazu auffordert, pauschal zum Gutachten eines Sachverständigen Stellung zu nehmen? Das darf er eben nicht!

Dies gilt seit einem Urteil des OLG Frankfurt, wonach der Betroffene seinen Versicherungsschutz auch dann nicht verlieren kann, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (AZ: 7 U 185/08).

Vorausgegangen war ein zunächst gegenteiliges Urteil des LG Wiesbaden, das nun im Sinne eines klagenden Mediziner gegen seine Haftpflicht-Versicherung aufgehoben wurde. Im strittigen Fall hatte die Versicherung ein Gutachten eingeholt, ob sie für einen Behandlungsfehler des Klägers einstehen müsse. Als das Gutachten vorlag, forderte der Versicherer den Kläger dazu auf, pauschal Stellung zu nehmen. Als der Kläger dies ablehnte, verweigerte die Versicherung die Regulierungspflicht.
Doch das OLG gab dem Kläger Recht. Die Richter argumentierten, dass die Versicherung dem Mediziner hätte „konkrete Fragen“ zu dem Gutachten stellen dürfen respektive müssen. Erlaubt wären dabei jedoch nur Fragen zu Tatsachen gewesen, nicht aber zu den spezifizierten Ausführungen des Gutachters.

Noch ist das Urteil des OLG allerdings nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung liegt der Sachverhalt dem BGH in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen: IV ZR 108/09).

Posted by wob. on 01/06 at 05:00 AM
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Mittwoch, Dezember 30, 2009

Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!

Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?

Früh richtig versichern schützt!

Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.

Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.

Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.

Posted by wob. on 12/30 at 07:00 AM
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Montag, Dezember 28, 2009

Haftpflichtversicherung für Tierhalter: Häufig unterschätzt

Für das Thema Versicherung können sich nur wenige Verbraucher erwärmen, was genau betrachtet auch kaum verwunderlich ist, schließlich sind die Beiträge etlicher Versicherungen nicht gerade niedrig bemessen und können daher die Haushaltskasse ganz schön belasten. Deshalb kommt es auch häufiger vor, dass einige Leute bewusst vom Abschluss bestimmter Versicherungsprodukte absehen. Teilweise wird auch einfach angenommen, dass der Versicherungsschutz nicht benötigt wird – was manchmal eine große Fehlannahme darstellt.

Dies trifft insbesondere für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu. Haftpflichtversicherungen werden sowohl für die Halter von Nutztieren als auch für Halter von Haustieren angeboten und spielen eine wichtige Rolle. Häufig wissen Tierhalter überhaupt nicht, welche Verbindlichkeiten die Haltung von Tieren mit sich bringt. Wenn beispielsweise ein Hund zwischenzeitlich ausbüchst und bei seinem Ausflug der Auslöser für einen Verkehrsunfall ist (weil er z.B. eine Fahrbahn überquert hat), so kann der Tierhalter die Schuld nicht auf den Hund schieben und sich der Haftung entziehen. In Deutschland ist die Gesetzeslage in solch einem Fall zweifelsfrei geregelt: Der Tierhalter haftet für seine Tiere. Demnach muss er die Kosten, die aus einem Schaden resultiert sind, auch selbst tragen. Dies gilt übrigens nicht nur für Hunde – auch andere Haustiere sowie Nutztiere können immense Schäden verursachen.

Aufgrund dieser Umstände sollte man als Tierhalter gar nicht erst lange über das Für und Wieder einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachdenken. Stattdessen ist es besser, sich gleich auf die Suche nach einer günstigen Versicherung zu begeben. Wer dabei auf einen Onlinevergleich zurückgreift oder sich direkt mit uns in Verbindung setzt, wird garantiert eine günstige Versicherung finden.

Hundehaftpflicht-Versicherung Vergleich


Posted by Jochen on 12/28 at 09:51 AM
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Donnerstag, Oktober 08, 2009

Vernachlässigte Kehrpflicht wird schnell zum Fall für die Haftpflicht

Es ist Herbst. Das Laub fällt – und muss von den Bürgersteigen gefegt werden, damit niemand auf den feuchten Blättern ausrutscht und sich dabei verletzt. Wenn die Gemeinde die Pflicht, die Gehsteige sauber zu halten, an die Hausbesitzer übertragen hat, obliegt es ihnen, für die nötige Verkehrssicherheit vor der Haustür und auf den Wegen zu sorgen. Halten sie sich nicht daran, kann es ganz schnell zu einem Fall für die Versicherung werden, wenn jemand auf dem glitschigen Laub den Halt verliert und sich auf den Hosenboden setzt.

Das heißt nicht, dass der Besen den ganzen Tag parat stehen und jedes Blatt einzeln vom Gehweg beseitigt werden muss. Das wäre übertrieben. Allerdings sollte man es nicht so weit kommen lassen, dass sich Laubberge auf dem Weg türmen. Gerade im Herbst ist es daher ratsam, regelmäßig und wenn nötig auch mehrmals am Tag mit Besen und Kehrblech aktiv zu werden. Stürzt ein Fußgänger trotz all der Mühen, kann er nicht zwangsläufig Schadensersatzansprüche geltend machen. Geht es vor Gericht, wird genau geprüft, ob nicht vielleicht doch ein zu sorgloses Verhalten des Fußgängers den Unfall verursacht hat.

Wenn es nun aber am Laub lag, kommen die Versicherungen der Hausbesitzer ins Spiel. Bei selbst genutzten Häusern und Eigentumswohnungen – darunter fallen auch Ferienwohnungen – ist die Privathaftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Bei Eigentumswohnungen in Wohnanlagen wird es etwas komplizierter. Denn der Geschädigte kann seine Ansprüche bei allen oder auch nur bei einem einzelnen Eigentümer geltend machen, der sich dann seinerseits an die Miteigentümer wenden muss.

Vermieter von Mehr- oder Einfamilienhäusern informieren bei einem Schaden ihre Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung. Auch wenn die Kehrpflicht der Mieter explizit im Mietvertrag festgehalten wird, bleibt immer noch der Hausbesitzer in der Pflicht. Der Vermieter muss kontrollieren, ob es auch wirklich sauber ist und notfalls die Mieter darauf hinweisen, dass zu viel Laub auf den Wegen liegt.

Posted by Andre on 10/08 at 05:14 AM
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Freitag, September 25, 2009

Paketlösung: Generali Junge Starter

Eines haben Auszubildende, Berufseinsteiger und Studierende in der Regel gemeinsam: Einen recht eng gefassten finanziellen Spielraum, in dem für Absicherung nur bedingt Platz ist. Um auch dieser Kundengruppe einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu bieten, hat die Generali ein pralles Paket geschnürt. „Junge Starter“ nennt sich die Kombination aus mehreren Policen, mit der das Unternehmen 15- bis 29-Jährigen „Top-Sicherheiten zu einem günstigen Preis“ ermöglichen möchte. Abgedeckt werden laut Pressemitteilung der Generali die vier wichtigsten Risiken.

Mit von der Partie sind eine Privathaftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. Beide Verträge lassen sich in der Basis- und der KomfortPlus-Variante abschließen. Sie unterscheiden sich in Preis und Leistung. So sind bei der Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden im Basisschutz mit einer Versicherungssumme von pauschal fünf Millionen Euro abgesichert. Der KomfortPlus-Vertrag deckt bis zu 15 Millionen ab und umfasst zudem den Ersatz beruflich genutzter und fremder privater Schlüssel sowie Schäden, die bei Gefälligkeitshandlungen entstehen – etwa, wenn beim Umzug eines Bekannten geholfen wird und etwas zu Bruch geht.

Dritter Bestandteil des „Generali Junge Starter“-Paketes ist die Berufsunfähigkeitsversicherung smart. Der Versicherungsschutz gilt von Anfang an zu 100 Prozent, selbst wenn die jungen Kunden in den ersten fünf Jahren nur 40 Prozent und bis zum zehnten Jahr nur 80 Prozent des regulären Beitrages zahlen müssen. Die Einstufung erfolgt in die Berufsgruppe 2 für Schüler und Studenten, und zwar dauerhaft, unabhängig vom späteren Beruf. Eine Nachmeldung wird nicht verlangt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn der Kunde mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Darüber hinaus lässt sich eine lebenslange Rente versichern – für den Fall einer frühen und dauerhaften Berufsunfähigkeit vor dem 40. Lebensjahr.

Abgerundet wird das Starter-Paket durch die private und betriebliche Altersvorsorge. Angeboten werden eine Riester-Rente, bei der die junge Kundschaft von den staatlichen Zuschüssen inklusive Berufseinsteigerbonus profitiert, und die Generali PowerRente, die dafür sorgt, dass sich die vermögenswirksamen Leistungen voll entfalten können. Ob eine solche Komplett-Lösung allerdings tatsächlich die günstigste Variante ist, sollte in einem Gespräch mit einem Versicherungsmakler oder im Zuge eines ausführlichen Vergleichs geklärt werden.

Posted by Andre on 09/25 at 11:01 AM
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Donnerstag, September 24, 2009

Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch bringt viel Ärger mit sich

Grob fahrlässig oder nur einfach fahrlässig – zwischen diesen beiden Einschätzungen pendelt Justitia derzeit noch, wenn ein Versicherungsnehmer seine Wasch- oder Spülmaschine unbeaufsichtigt lässt und es zu einem Wasserschaden kommt. Für Betroffene ist das eine Spanne von extrem teuer bis „mit blauem Auge davongekommen“. Denn gleich drei Versicherungen könnten in einem solchen Fall involviert sein und werden bei einem Gang vor Gericht ganz genau hinhören, wie die Richter die Situation einschätzen: die Hausrat-, die Wohngebäude- und die Privathaftpflichtversicherung.

Grundsätzlich dreht sich bei einem Schaden, der durch eine der Maschinen verursacht wird, alles um die Frage, wo sich der Versicherungsnehmer gerade aufgehalten hat. Kontrolliert er regelmäßig, ob die Waschmaschine noch „rund“ läuft, hört er nur hin, wie die Spülmaschine ihre Arbeit verrichtet oder verlässt er gar das Haus? Wer sich nicht darum kümmert, ob alles in Ordnung ist, verhält sich aus Sicht der Versicherungen grob fahrlässig. „In solchen Fällen haben häufig die Richter das letzte Wort“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten.

Sie nennt ein klassisches Beispiel: Der Schlauch an der Waschmaschine im Badezimmer platzt. Die Möbel in dem Raum sind nicht mehr zu gebrauchen und die Wand ist feucht. Für die Schäden an der Wand muss die Wohngebäudeversicherung eingeschaltet werden. Sie wird ganz genau prüfen, ob der Mieter die Reparaturen zahlen muss. Das wäre denkbar, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Dem Mieter bleibt dann die Hoffnung auf seine Privathaftpflicht. Ob der Schaden von dieser Versicherung reguliert wird, richtet sich allerdings auch danach, inwieweit fahrlässig gehandelt wurde. Das gleiche Prinzip wendet die Hausratversicherung an, die für die beschädigten Möbel zuständig ist.

Um sich gar nicht erst mit einer, zwei oder gar drei Versicherungen herumschlagen zu müssen und aufgrund der vollkommen unterschiedlichen Bewertung der Vorkommnisse durch deutsche Gerichte, hat der Bund der Versicherten einen ganz einfachen Tipp: „Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen und dafür sorgen, das sich in der Zuleitung ein Aqua-Stopp befindet. Am Schluss schalten Sie die Maschine ab und schließen den Zulauf.“.

Posted by Andre on 09/24 at 09:26 AM
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Dienstag, September 15, 2009

Versicherungen beim Umzug nicht vergessen

Ein Umzug will gut geplant sein, damit alles reibungslos über die Bühne geht. Dazu gehört auch, sämtliche Versicherungen rechtzeitig über die neue Anschrift und gegebenenfalls die neue Bankverbindung zu informieren. Darauf weist aktuell der Bund der Versicherten (BdV) hin und gibt einige Tipps, damit es später keinen Ärger gibt.

Einen Schwerpunkt setzt der BdV auf die Hausratversicherung. Sie muss auf jeden Fall vor dem Umzug über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden. Damit stellt man sicher, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang für die alte wie auch die neue Wohnung gilt, um dann endgültig auf die neue Unterkunft überzugehen. Verlangt werden von der Versicherung ebenso Angaben über die neue Wohnfläche und den Wert des Hausrates. Sollte die Neuberechnung eine höhere Prämie ergeben, besteht die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und über einen Versicherungsvergleich einen neuen, günstigeren Anbieter zu suchen.

Für den Umzug an sich ist die private Haftpflichtversicherung von größter Bedeutung. Meist geht es etwas hektischer zu und kann es im Eifer des Gefechts schon einmal zu Kratzern an Türen, Wänden oder Schäden im Bad kommen. Wenn sogenannte Mietsachen im Vertrag für die Privathaftpflicht aufgeführt sind, übernimmt sie die Kosten für die Reparatur. Wenn aber ein Helfer den teuren Fernseher fallen lässt, wird es schwieriger. Die Versicherung greift dann nur in wenigen Ausnahmefällen. Das ist zum einen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Zum anderen, wenn Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind. Ansonsten gilt, so Lilo Blunck, Vorstandsvorsitze des BdV: „Nur, wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein.“.

Posted by Andre on 09/15 at 09:08 AM
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Montag, September 14, 2009

Von wegen 2 linke Hände…

Was ist die Eigenleistung des Bauherren wert?

Mann, Mann, Mann…was habe ich 1996 geschuftet! Das Haus Baujahr 1936 war nicht nur der Lage wegen recht teuer, es war auch in einem völlig überkommenem Zustand. - So oder ähnlich lauten Schilderungen von jenen, die es wagten Eigenleistung einzubringen, die sich irgendwie nie berechnen ließ aber doch recht wertvoll war. Und sei es nur, den Schutt wegzuräumen…

Wer als neuer Eigentümer beim Hausbau oder bei der Sanierung mit anpackt, kann einiges sparen. Dabei gehören Tapezieren und Wände streichen zu den Arbeiten, mit denen am häufigsten Eigenleistung dem Bauherrn hilft Ausgaben zu sparen. Doch nur wer realistisch plant, wer seine Fähigkeiten und den Aufwand an Zeit richtig einschätzt, kann finanziellen Schaden und Verzug am Bau vermeiden.

Fußboden verlegen, Tapezieren oder Streichen - an solchen handwerklichen Arbeiten haben sich viele schon versucht - mit mehr oder minder großem Erfolg. Geht es nämlich um die eigenen vier Wände, ist für viele Bauherren schnell klar, dass kräftig mit angepackt wird. Werden muss! Vor die Tat hat die Logik aber die Gedanken zu Vorteilen und Risiken gestellt.

Ersparte Kosten und reale Zeit

Um die immer wieder als teuer geltenden Handwerker über Eigenleistung zu sparen, sollte überlegt werden, wie sich Zeit und Geschick kombinieren lassen. Denn im Vergleich mit gelernten Handwerkern schaffen Laien laut Verband Privater Bauherren (VPB) von drei Leistungseinheiten nur zwei. Demnach rät der Bauherren-Schutzbund (BSB), nicht mehr als fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme beim Bau als Eigenleistung einzuplanen. Für ein Reihenhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und Baukosten von 275.000 Euro können rein rechnerisch bis zu 25.000 Euro durch Eigenleistung gespart werden. Dafür werden jedoch 850 Stunden benötigt, was bei einjähriger Bauzeit bedeutet, dass etwa 22 Stunden pro Woche auf der eigenen Baustelle geschuftet werden müssen.

Einfach mal anpacken

Die Ausbau-Gewerke eignen sich für Eigenleistung am besten: Tapezieren, Walzen und Streichen sind lernbar und mit Talent geht eh alles besser. Etwas mehrt Geschick erfordern die Bodenbeläge; recht “easy” geht es beim Anlegen des Gartens. Wenig Sinn macht es, wenn der Laie sich an Leistungen versucht, die eigentlich Fachwissen erfordern, wofür Bauvorschriften und Regelwerke erforderlich sind. Dazu zählen Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen, die unbedingt vom Fachmann erledigt werden.

Kapitalkosten senken

Da viele Banken Eigenleistung wie fehlendes Eigenkapital gewichten, kann mit einer “Muskelhypothek” der eigentliche Kreditbedarf gesenkt werden. Das kann sich sogar bei den Kredit-Konditionen bemerkbar machen. Doch kennen die Kreditinstitute auch das Risiko aus unrealistischer Planung bei Bauherren. Damit nicht eine Nach-Finanzieren die Belastung erhöht, fordert die Bank meist gelistete Leistungen und Materialkosten.

Eigenleistung vertraglich festlegen

Wer sich als Bauherr in seiner Belastbarkeit und seinen Fähigkeiten überschätzt, der kann schon mal den Bau verzögern oder teures Nacharbeiten durch einen Fachmann verursachen.
Dagegen sind geplante Eigenleistungen in den Bauablauf einzuordnen und vertraglich mit den Baufirmen festzulegen. Das vermeidet finanzielle Schwierigkeiten.
Zu beachten ist, dass für Eigenleistungen keine Gewähr besteht, was klar macht, dass auch zu bestimmen ist, wer denn wie haftet, falls entstandene Schäden den Baufortschritt blockieren.

Bauhelfer versichern

Helfen Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer unentgeltlich mit, ist dies für kurze Zeit und für bestimmte Arbeiten grundsätzlich zulässig. Eigenleistungen müssen allerdings bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um die begleitende gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu garantieren.

Mit Sachverstand auf Nummer sicher

Wer insgesamt mit Planung und Realisierung sicher gehen will, sollte einen Bausachverständigen auffordern, weil der die Risiken bei Eigenleistung erkennt und helfen kann, realistisch zu sein. Auf diese Weise können bei guter Selbsteinschätzung und nötigem Engagement auf der eigenen Baustelle Kosten gesenkt werden.
Und wenn es denn punktgenau zum Einzug kommt, hat man als Bauherr nicht nur Geld gespart, man darf auch stolz sein auf den eigenen Beitrag zum Traumhaus.

Posted by wob. on 09/14 at 04:00 AM
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Mittwoch, August 26, 2009

Kompliziert: Kinder in der Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Wer darauf verzichtet, läuft Gefahr, bei einem selbst verursachten Schaden mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen – bis zum bitteren Ende und dem persönlichen Bankrott. Dazu muss es nicht kommen. Denn allzu teuer sind die Privathaftpflichtverträge nicht. Familien sollten allerdings darauf achten, dass auch wirklich alle Risiken abgedeckt werden, insbesondere wenn Kinder im Haus sind und gerne mal toben.

Bei Schäden durch deliktunfähige Kinder winken die meisten Versicherungen ab und zahlen keinen Cent. Auch die Eltern müssten nicht haften. Es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die meisten übernehmen dennoch die Kosten um des lieben Friedens willen oder sie erklären, kurz nicht aufgepasst zu haben. Dann springt die Assekuranz ein. Das ist kompliziert, ärgerlich und in gewisser Weise auch paradox. Um gar nicht erst vor diesem Problem zu stehen, sollten sich Eltern rechtzeitig um eine Absicherung bemühen, die auch die Haftung für deliktunfähige Kinder einschließt.

Die Zeitschrift Finanztest hat sich die Vielzahl der Tarife, die am deutschen Markt erhältlich sind, einmal näher angesehen, 140 Stück an der Zahl. Davon übernehmen gerade einmal die Hälfte Schäden, die auf Kinder zurückzuführen sind. Die meisten Versicherungen zahlen maximal 5.000 Euro, wenn Sohnemann oder Tochter beispielsweise das Auto des Nachbarn beschädigen. In den meisten Fällen mag dieser Betrag reichen. Besser ist eine höhere Versicherungssumme, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Das kostet zwar mehr, spart im Schadensfall aber eine Menge Ärger.

Möglich sind solche Haftpflichtversicherungen mit hoher Deckungssumme laut Finanztest unter anderem bei der Interrisk. Im Tarif XXL zahlt das Unternehmen bei Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu drei Millionen Euro bei Personen- und 100.000 Euro bei Sachschäden. Die Jahresprämie beträgt 131 Euro. Einen Euro mehr verlangt die Axa für ihr Produkt „Boxplus Extra“. Dafür liegt der Schutz bei zehn Millionen bzw. 30.000 Euro. Hoher Schutz wird auch von der HDI-Gerling, der Arag, der VHV, der Haftpflichtkasse Darmstadt, dem Volkswohl Bund und der Janitos geboten.

Online Versicherungsvergleich


Posted by Andre on 08/26 at 08:35 AM
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Dienstag, August 11, 2009

Tierhalter-Haftpflicht: Nicht nur für Hundebesitzer empfehlenswert

Hund ist, wenn bellt! - Eine solche Definition als Begriffsbestimmung hilft allenfalls als humorige Betrachtung weiter. Wenn ein Hund jedoch zuschnappt, auch wenn der Halter lange Jahre im Glauben war und es stets auch erklärte, der tut nichts, dann sind Verletzungen oder Schädigungen bei Dritten schon mal zu ersetzen.

Wohl deshalb sind nach Angaben aus der Versicherungsbranche jeweils 70 von 100 gemeldeten Hunden auch durch Tierhalter-Haftpflicht im Risiko geschützt. Ausgaben, die bei recht hohen Deckungssummen eher nicht als Luxus gelten sollten. Können sich Personenschäden durch bellende, kläffende und dann doch beißende Vierbeiner recht schnell in Werten ergeben, die man nur ungern aus der eigenen Tasche zahlen will.

Zu beachten ist auch, dass das Führen ohne Leine sowie das Hüten von Hunden durch andere Personen als dem Halter, also Nachbarn, Dog-Guides oder Freunde, ausreichend gedeckt ist.

Als nicht versichert sind Schäden einzuordnen, die dem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen. Gleichgültig ob es sich um häusliche Schäden handelt oder ob der Familien-Liebling dann doch mal Herrchen oder ein Familienmitglied an der Wade packt. Für eigene Schäden wird kaum eine Versicherung aufkommen (wollen). Auch Schäden, die mehr oder minder mit Absicht herbei geführt wurden - ganz abgesehen vom eventuellen Straftatbestand - werden natürlich nicht reguliert.

Als vergleichsweise sorglos zum Hundehalter gelten noch immer viele Reitsportler. Hierzu stellt die Versicherungsbranche fest, dass nur jeder dritte Pferdehalter (in Eigentum oder im Besitz oder eben beides) eine Versicherung für sein Pferd abgeschlossen hat. Dieser Status trägt aber Risiko in sich, was fatale Folgen haben kann. Sind doch zerbissene Satteldecken bei anderen Vierbeinern derselben Kategorie, Trittschäden Pferd gegen Pferd oder gar Kollisionen mit oder an Autos mehr als nur ein kleines Risiko.

Wer günstige Tarife sucht, der findet diese auch im Netz, wo auch zahlreiche Spezial-Tarife zu entdecken sind - nicht nur für Reitpferde, sondern auch für Miet-Sachschäden, etwa an Pferdeboxen oder auch für Esel, Fohlen oder Vierbeiner, die im Gnadenbrot stehen.

Posted by wob. on 08/11 at 09:28 AM
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Freitag, August 07, 2009

Wichtige Versicherungen für Azubis

Mit der Ausbildung und dem Einstieg ins Berufsleben startet in diesen Tagen für viele jungen Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Dabei sollten sie sich nicht wundern, wenn sie plötzlich heftig umworben werden - von Versicherungen. Auszubildende sind begehrte Kunden und erhalten entsprechend viel Post, Anrufe oder gar Besuche von Vertretern. Der Bund der Versicherten (BdV) hat diesbezüglich einen ganz einfachen Tipp: „Gut, wenn sich Berufseinsteiger schon vorher Gedanken gemacht haben“. Welche Policen sinnvoll sind und schon in jungen Jahren abgeschlossen werden sollten, verrät der BdV unter anderem in der Broschüre „Gut versichert in Ausbildung und Studium“, die auf www.bundderversicherten.de im Bereich Publikationen abgerufen werden kann.

Zum absoluten Pflichtprogramm gehört die Krankenversicherung: In der Regel werden die Auszubildenden in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, wobei sie die Wahl haben, welcher Kasse sie ihr Vertrauen schenken. An zweiter Stelle folgt direkt die private Haftpflichtversicherung. Hier gilt es, genau in den Vertrag der Eltern zu sehen. „Wenn die Eltern eine solche Police haben, sind Kinder meist mitversichert. Vorausgesetzt, sie sind in der Ausbildung und nicht verheiratet“, erklärt die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, Lilo Blunck.

Als unverzichtbar bezeichnet sie die Berufsunfähigkeitsversicherung, die so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Von der gesetzlichen Rentenversicherung darf die heutige Generation der Auszubildenden nicht mehr viel erwarten, wenn Krankheit oder ein Unfall dafür sorgen sollten, dass der Beruf nicht länger ausgeübt werden kann. Fünf Jahre muss mindestens in die gesetzlichen Kassen eingezahlt werden, bis ein minimaler Betrag fällig wird. „Die private Berufsunfähigkeitsversicherung springt dagegen sofort ein“, so Lilo Blunck. Empfohlen werden eine monatliche Rente von mindestens 1.000 Euro und eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Die Police sollte auf jeden Fall eine Nachversicherungsgarantie enthalten, um den Vertrag flexibel auf veränderte Gegebenheiten anpassen zu können.

Posted by Andre on 08/07 at 09:42 AM
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Montag, Juli 06, 2009

Bestens abgesichert in Bad Balkonien entspannen

Während sich zu Beginn der Ferienzeit nahezu alle Medien wieder auf das Thema Reiseversicherungen stürzen und auf die Bedeutung einer Auslandsreisekrankenversicherung hinweisen, bleibt der Versicherungsschutz in Bad Meingarten, Bad Balkonien und Terrassien weitgehend außen vor. Diese Lücke schließt der Bund der Versicherten (BdV) und informiert darüber, welche Policen beim Urlaub zu Hause wichtig sind.

Unverzichtbar sei die private Haftpflichtversicherung, unabhängig davon, ob man nun auf dem Balkon ausspannt, mit dem Rad unterwegs ist oder am Baggersee liegt. Denn passieren könne schnell etwas: Man schrammt bei einer Radtour mit dem Pedal an einem fremden Auto entlang oder passt kurz nicht auf und es kommt zum Personenschaden. „Ohne eigene Haftpflichtversicherung kann das schnell zum finanziellen Ruin führen“, erklärt der Bund der Versicherten in seiner Mitteilung. Sollte man bei einem Sturz vom Rad selbst schwer verletzt werden, sei eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Damit auch der Drahtesel bestens geschützt ist rät der BdV, das Rad bei jeder noch so kleinen Pause stets abzuschließen.

Doch auch wer sich während der Sommermonate fast ausschließlich auf der Terrasse oder dem Balkon aufhalte und sie zum Esszimmer umfunktioniere, sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Insbesondere während der Grillsaison könne es schnell mal brenzlig werden. Dann müsse der Verursacher haften. Kümmert man sich in den Ferien um die Blumen und den Postkasten des Nachbarn, bestehe hingegen keine Haftungspflicht, sollte man einen Schaden anrichten. Damit die Versicherung auch bei Gefälligkeiten wie dem Blumengießen greift, müsse eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen werden, die sich aber sofort in der Prämie niederschlage.

Posted by Andre on 07/06 at 09:15 AM
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