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Haftpflicht

Samstag, April 05, 2008

Ärzte, Piloten, Anwälte und Lokführer sind Risikogruppen in der Haftpflichtversicherung

Wie bei fast allen Haftungsrisiken, so gibt es auch in der Haftpflichtversicherung bestimmte risikobehaftete Berufsgruppen. Zu den Berufsgruppen mit erhöhtem Haftungsrisiko gehören:

Anwälte
Die Haftung hängt davon ab, wie die Kanzlei organisiert ist. In der Partnergesellschaft haften alle Partner persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung sollte unbedingt auf die Selbstbeteiligung geachtet werden. Ein Selbstbehalt von 25.000 € ist durchaus möglich.

Ärzte
Ob Gynäkologe, Geburtshelfer, Chirurg oder Anästhesist, auch dieser Berufszweig gehört zu der Risikogruppe. Ärzte die ihr Beschäftigungsverhältnis in einem Krankenhaus haben, sind meist über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Bei grob fahrlässigen Kunstfehlern werden jedoch oft Vereinbarungen mit dem Krankenhaus getroffen, dass der Arzt mit bis zu drei Monatsgehältern selbst haften muss.

Piloten/ Fluglotsen
Auch sie gehören zu den risikobehafteten Berufsgruppen. Haftpflichtrisiken werden nur mit relativ hohen Zuschlägen angeboten. Speziell auf die Berufsgruppe zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung werden zusätzlich angeboten.

Lokführer
Sie gehören ebenso zu den Risikogruppen. Im Rahmen des Transportvertrages zwischen Deutscher Bahn und Kunden und nach Ersatzansprüchen werden hier die Haftungsfragen geklärt. Nach dem Gesetz muss der Bahnbetreiber für alle Schäden die durch seine Mitarbeiter verursacht werden aufkommen. Dabei bei ist es völlig unerheblich wie groß der Schuldanteil des Mitarbeiters ist.

Wie bei allen Risiken ist es leider nicht möglich, sich auch in diesem Bereich rundum abzusichern. Ein Restrisiko des Einzelnen bleibt.

Posted by Sabine on 04/05 at 10:32 PM
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Freitag, April 04, 2008

Haftpflichtkasse Darmstadt mit verbesserter Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Zum 01.04.2008 hat die Haftpflichtkasse Darmstadt (Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes – VVaG) ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde erheblich optimiert. Bei unverändert guten Bedingungen wurde ein neuer Tarif mit Selbstbehalt eingeführt und der Grundbeitrag wurde um 23 Prozent reduziert.

Zusätzlich ist der Tarif für Senioren von nun an auch ohne eine bereits bestehende private Haftpflichtversicherung abschließbar.

Die Verbesserungen auf einen Blick:

  • Tarif ohne Selbstbehalt 57,00 EUR*
  • Tarif mit 125 EUR Selbstbehalt 33,50 EUR*
  • Tarif für Senioren auch ohne PHV abschließbar 37,00 EUR*
Über einen Treuerabatt kann der Beitrag noch einmal reduziert werden. Kunden können diesen Treuerabatt selbstverständlich auch bei Abschluss der Tierhalter-Haftpflichtversicherung erhalten. Sofern eine Hausrat- oder Unfallvertrage bei der Haftpflichtkasse Darmstadt besteht, kann ein zusätzlicher Rabatt von 5% gewähren werden.  Bestehen sogar mindestens ein Hausrat- und ein Unfallvertrag ist ein Rabatt von 10% möglich.

Sofern Sie Fragen zu der Tierhalter-Haftpflichtversicherung haben kann das telefonische Service-Center Ihnen weiterhelfen (Telefon: 06154/601-1270) oder sie können selbst den Versicherungsschutz online beantragen.

* Die genannten Beiträge sind Jahres-Nettobeiträge zuzüglich 19% Versicherungsteuer und beziehen sich auf eine Deckungssumme in Höhe von 3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Posted by Sabine on 04/04 at 02:56 AM
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Mittwoch, März 05, 2008

Keine Ruhe nach dem Sturm

Viele haben im Moment alle Hände voll zu tun, die Schäden von Sturmtief Emma zu beseitigen, sich mit der Versicherung zu einigen und Handwerker zu beauftragen, damit das Dach neue Ziegel bekommt, die Holzhütte ein paar neue Latten und das Auto eine neue Windschutzscheibe. Je nach Schaden ist die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder aber die Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. In einigen Fällen, sollte man selbst für einen Schaden beim Nachbarn verantwortlich sein, hilft auch die private Haftpflichtversicherung. Sie verlangen, dass der Kunde sich unverzüglich meldet und seinen Obliegenheiten nachkommt.

Dass heißt allerdings nicht, dass der Kunde auch schnell und einfach mal nebenbei an der Haustür jedes Angebot des Schadensregulierers annehmen muss. Häufig hat man in der Hektik und dem Stress noch keinen richtigen Überblick. Nimmt man ein solches Angebot an und kommt mit dem Geld nicht aus, schaut man in die Röhre. Denn in der Regel ist der Neuwert versichert, damit – wie der Name schon sagt – im Schadensfall etwas Neuwertiges angeschafft werden kann. Das Geld der Versicherung darf dann auch nur für den Schaden, beispielsweise die Garage, verwendet werden. Etwas anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Hier wird entweder der Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur bezahlt.

Eine weitere Falle, in die man jetzt nach dem Sturmtief tappen kann, sind unseriöse Angebote von Handwerkern, die ganz unvermittelt ihre Dienste anbieten. Sicherlich ist man froh, schnell Hilfe zu bekommen. Bei derlei Offerten, die ohne Auftrag an der Haustüre gemacht werden, sollte man allerdings sehr vorsichtig sein. Die Versicherungsbranche bezeichnet diese Handwerker, die in erster Linie als Dachdecker auftreten, als „Dach-Haie“. Sie liefern meist schlechte Arbeit und berechnen horrende Preise, die von der Versicherung im schlimmsten Fall nicht komplett erstattet werden. Besser ist es in Ruhe zu vergleichen und das Dach vorerst von einem Fachbetrieb provisorisch abdecken zu lassen, damit keine größeren Schäden entstehen.

Posted by Andre on 03/05 at 02:35 PM
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Mittwoch, Februar 27, 2008

Ihre Haftpflichtversicherung, der Zeit angepasst?

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die tatsächlich jeder Bürger haben sollte. Die meisten Haushalte in diesem Land haben auch einen Haftpflichtschutz, der allerdings oft Jahre nicht genutzt wird. Im Schadensfall kann dann das böse Erwachen kommen, denn eventuell ist die private Haftpflichtversicherung nicht mehr zeitgemäß und der Kunde muss mit seinem Vermögen aufkommen.

Grundsätzlich sollte sich die private Haftpflichtversicherung an der persönlichen Lebenssituation ausrichten und möglichst alle Risiken absichern, die zu unvorhersehbaren finanziellen Belastungen führen können.

Eine Lücke in der alten Haftpflichtversicherung kann die Versicherungssumme (Deckungssumme) sein. Ältere Haftpflichtpolicen haben oft nur eine Deckungssumme von 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, viel zu niedrig für die heutigen Verhältnisse. Eine 5 Mio. Deckung sollte es heute schon sein, damit auch extreme Schadenshöhen nicht zum finanziellen Ruin führen und eine gewisse Sicherheit geboten ist.

Bedingt sind obendrein nicht alle Bereiche des privaten Lebens absicherbar.  Allerdings können über bestimmte Zusätze weitere Risiken mit eingeschlossen werden. Ein Beispiel wäre das Schlüsselrisiko. Der Austausch von Schlössern und Schlüsseln bei einer modernen Schließanlage kann schnell in die Zehntausende gehen und ist von daher eine vernünftige Option für die entsprechenden Risikogruppen.

Ebenso kann die Ausfalldeckung ein vernünftiger Einschluss sein, denn sie übernimmt Zahlungen, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher Ihren Haftpflichtanspruch aber nicht ausgleichen kann (z.B. weil er selbst keine Versicherung besitzt).
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Für Familien mit Kindern unter sieben Jahren ist die Option des Einschlusses von deliktunfähigen Kindern sicherlich eine Chance mit dem Nachbarn auch bei einer, durch die Kinder, kaputt gegangenen Fensterscheibe in Frieden weiterzuleben, denn Eltern haften nicht für unter 7 Jährige (Verkehr- nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihre Aufsichtspflicht nachkommen. Die Schäden können aber über den Einschluss der „deliktunfähigen Kinder“ versichert werden.

Die Nürnberger Versicherung empfiehlt desweiteren regelmäßig einen Blitz-Check für eventuelle Lücken im Versicherungsschutz durchzuführen.

Wird eine der folgenden Fragen mit „ja“ beantwortet sollte sich der Kunde mit seinem vorhandenen Versicherungsschutz auseinandersetzen.

  • Sind die Kinder inzwischen volljährig?
  • Ist ein Öltank vorhanden?
  • Wird ein Haus gebaut oder ist ein Umbau geplant?
  • Gibt es vermietete Wohnräume?
  • Sind im Haushalt größer Tiere dazu gekommen (Hunde, Pferde)?
  • Wird gejagt?
  • Werden Modellfahrzeuge genutzt?
  • Sind Wasserfahrzeuge im Besitz der versicherten Person?
  • Sind ehernamtliche oder berufliche Risiken dazu gekommen?
  • Steht ein längerer Auslandsaufenthalt bevor?

Posted by Saskia on 02/27 at 07:30 PM
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Montag, Januar 21, 2008

Nachbarschaftshilfe

Überall in diesem Land ist es eine verbreitete Sitte, dem guten Nachbarn einen Schlüssel während des Urlaub zu überlassen. Da wird die Post geholt, werden die Blumen gegossen oder das Haustier versorgt. Was aber passiert, wenn der gute Nachbar versehentlich den Hund erschreckt, der Hund die Stehlampe umwirft und die Lampe in den neuen Fernseher fällt? Wer kommt dann für den entstandenen Schaden auf?

Laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Helfer voll schadenspflichtig (BGB § 823). Ein Gesetz, das den meisten Menschen vom gesunden Menschenverstand eher nicht nachvollziehbar erscheint. Dankenswerter Weise urteilen hier die Gerichte doch oft im Interesse des sozialen Miteinanders. In einem Urteil des Landgerichts Aachen (Az.: 40 536/86) wies der Richter die Schadensersatzpflicht des Beklagten ab, denn “hätte der Helfer gewusst, auf welche Gefahren er sich einlässt, wäre er niemals ohne Haftungsverzicht bereit gewesen zu helfen“ (ein stillschweigender Haftungsausschluss).

Diese Urteilssprechung ist aber sicherlich nur bei leichter Fahrlässigkeit zu erwarten.

Grundsätzlich sollten bei Nachbarschaftsaktionen kurze Nichthaftungsnotizen abgefasst werden. Diese Notiz hilft im Zweifel den Nachbarschaftsfrieden zu erhalten und klärt von vornherein die Haftungsansprüche. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Gefälligkeitsschäden ist ein weiterer guter Aspekt um Streitigkeiten mit Freunden und Nachbarn zu vermeiden. Sollte schon eine private Haftpflicht vorhanden sein, hilft ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft um den Einschluss zu beantragen oder aber im Zweifel den Versicherungsschutz zu wechseln.

Posted by Saskia on 01/21 at 03:51 PM
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Freitag, Januar 18, 2008

Allianz- Neuerungen in der Privat Haftpflichtversicherung

In der privaten Familienhaftpflichtversicherung besteht seit dem 1. Januar 2008 nicht nur Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen, sondern auch für alle Personen, die zusammen mit dem Hauptversicherten in einem Haushalt leben. Das können Großeltern ebenso wie pflegebedürftige Verwandte sein.

Ebenfalls spielt nunmehr das Alter der Kinder keine Rolle. Demzufolge sind die Kinder auch dann beitragsfrei mitversichert, wenn sie volljährig sind bzw. einer Beschäftigung nachgehen. Durch den neuen Familienschutz werden die bisher geltenden Regelungen aufgehoben, wonach Kinder nur mitversichert waren, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten bzw. noch nicht beruflich tätig waren.

Eine eigene Haftpflichtversicherung für Kinder ist erst dann notwendig, wenn sie ausziehen bzw. einen eigenen Hausstand gründen. Hingegen bedeute eine vorübergehende Abwesenheit aufgrund von Ausbildung/ Studium nicht den Verlust des Versicherungsschutzes.

Grundsätzlich ist das Alter und der Familienstand der Person nun für den Versicherungsschutz unbedeutend. Der versicherte Personenkreis ist damit wesentlich erweitert und vereinfacht worden.

Eine Neuerung der sich hoffentlich bald weitere Versicherungsgesellschaften anschließen werden.

Posted by Sabine on 01/18 at 09:36 PM
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Freitag, Januar 04, 2008

2008 – Das Jahr der Privaten Haftpflichtversicherung

So scheint es zumindest zu sein. Gravierende Änderungen in den Regelungen für die Private Haftpflichtversicherung. Denn seit dem 1. Januar gelten neue Bedingungen für den versicherten Personenkreis. Während bis einschließlich 31. Dezember 2007 nur der Versicherte und seine nächsten Angehörigen wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder abgesichert waren, sind nun alle Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben, mit eingeschlossen. Dies können die Großeltern sein, die Tante, der Onkel oder Nichten und Neffen. Wo früher das Recht galt, dass Kinder nur bis einschließlich des vollendeten 18. Lebensjahres, oder höchstens bis zum Ende ihrer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert waren, ist nun eine andere Regelung in Kraft getreten.

Egal wie alt die Kinder sind, die zuhause leben, und egal, ob sie berufstätig oder noch in der Ausbildung sind, sie sind so lange in der Privaten Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert, bis sie von Zuhause ausziehen und in ihre eigene Wohnung oder in ein externes Zimmer in einer WG ziehen. Hierbei zählt nun der Zeitpunkt der Gründung des eigenen Hausstandes, nicht mehr jedoch das Alter. Anders ist dies jedoch, wenn das Wohnen außerhalb des Elternhauses aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums erfolgt. In diesem Falle ist das Kind auch weiterhin über die Private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.

Dies ist wichtig zu wissen, damit einem keine zusätzliche Private Haftpflichtversicherung untergejubelt wird, obwohl man sie eigentlich gar nicht benötigt, da sowieso alle Personen des Haushaltes als eine zusammengehörige und gemeinsam versicherte Familie angesehen werden, ganz egal, wie der Verwandtschaftsgrad denn nun ist. Denn selbst wenn die verwandtschaftlichen Bande nur um fünf Ecken herum sind, wenn man zusammen unter einem Dach in einem gemeinsamen Haushalt lebt, wird man seit dem neuesten Recht für Private Haftpflichtversicherungen als gemeinsam Versicherte angesehen. Eine grundlegende Änderung, die da gemacht wurde. Das neue Versicherungsrecht zeigt auch hier einschneidende Veränderungen, die vor allem den Versicherten zugute kommen. 

Posted by Christel on 01/04 at 05:43 PM
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Montag, Dezember 03, 2007

Versicherungen für Tiere

Lösten einst die „101 Dalmatiner“ einen Boom aus, war es in diesem Jahr der Film „Ratatoullie“ mit einer possierlichen, kochbegabten Ratte. Plötzlich steht das Nagetier auf vielen Wunschzetteln und lässt Mütter wie Väter erschaudern. Einfacher fällt es ihnen, den Weihnachtswunsch zu erfüllen, wenn es um ein Hündchen oder ein Kätzchen geht. Doch gerade lebende Geschenke sollten gut überlegt sein. Denn zum Kaufpreis kommen nicht nur beim Hund noch die laufenden Kosten, unter anderem für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Sie ist nicht für alle Rassen verpflichtend, wird aufgrund der Möglichkeit, dass auch ein niedlicher und wohlerzogener Hund mal zuschnappen kann, allerdings von allen Experten empfohlen. Verletzt das Tier jemanden, zerkratzt es den teuren Eichenschrank des Nachbarn oder löst einen folgenschweren Verkehrsunfall aus, ist der Halter mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen in der Pflicht. Deshalb rentiert sich die Prämie für eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung. Gar keine Wahl haben Besitzer von so genannten „Kampfhunden“ oder auch Listenhunden. Sie müssen eine Versicherung nachweisen. Beißt der Hund allerdings den Halter, geht dieser leer aus.

Gedanken um den Versicherungsschutz sollten sich auch die Eltern machen, deren Mädchen oder Jungen auf dem Wunschzettel ein Pony bzw. ein Pferd vermerkt haben. Auch hier gilt die Haftungspflicht für alle Schäden. Zu beachten ist dabei, sollten auch andere das Pferd reiten dürfen, dass in der Police ein Fremdreiterrisiko vermerkt ist. Sonst kann es sein, dass die gute Freundin nach einem Sturz vom Pferd keinen Cent von der Versicherung erhält.

Posted by Andre on 12/03 at 11:04 AM
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Montag, November 12, 2007

Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung bei der Württembergischen

Die Württembergische Versicherung bietet seit kurzer Zeit ein neues Produkt, die Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung, an. Dieser neue Versicherungsschutz soll vor Kosten schützen, die sich aus der Nichteinhaltung des seit August 2006 existierenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entwickeln können. Mit dem AGG sollen Personen vor Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und der Weltanschauung geschützt werden.

Für die Abwehr sich aus dem AGG entwickelnden Streitigkeiten ist der Abschluss der Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung ein interessantes Produkt.

Die Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung zahlt bei gerichtlicher und außergerichtlicher Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund von Benachteiligungen aus Arbeitsverhältnissen oder Massengeschäften. Versichert sind Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands oder der Geschäftführung des Versicherungsnehmers. Selbst bei vorvertraglicher Benachteiligung, wenn diese dem Versicherungsnehmer oder anderen mitversicherten Personen nicht bekannt waren, besteht Versicherungsschutz. Für Schäden im Ausland gilt eine weltweite Deckung allerdings mit der Ausnahme der USA, Kanada und Staaten in denen das Common-Law* gilt. Sollten die Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden, besteht auch für Benachteiligungen in diesen Ländern Deckungsschutz. Eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro ist Bestandteil der Police. Die Selbstbeteiligung wird aber nur im Falle begründeter Ansprüche erhoben. Nach Beendigung des Vertrages wird eine dreijährige Nachmeldefrist gewährt.

Da offensichtlich das AGG noch nicht wirklich wahrgenommen wird, kam es bis jetzt zu relativ wenigen Schadenersatzanspruchsmeldungen. Aber wie bei allen Versicherungsprodukten ist eine rechtzeitige Vorsorge immer der richtige und sichere Weg.

* Das Common Law ist das in den angelsächsischen Ländern teilweise fortgeltende Recht, dass sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird.

Posted by Sabine on 11/12 at 03:34 AM
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Sonntag, September 30, 2007

Wenn Kinder spielen – die private Haftpflichtversicherung schützt

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Kinder, auch dann wenn Sie ab- und zu Kinder betreuen. Der Versicherer springt dann ein, wenn Kinder etwas anstellen und Sie Schadensersatz zahlen sollen.  Ob der Versicherer bzw. der Erwachsene für einen Schaden haften muss, hängt stark von zwei Faktoren ab.

  • Hat der Erwachsene die Aufsichtpflicht für die Kinder gehabt
  • Hat er die Aufsichtpflicht verletzt

Selbstverständlich haben in aller erster Linie die Eltern die Aufsichtspflicht. Jedoch kann diese Aufsichtspflicht an andere Personen übertragen werden (Kindermädchen, Großeltern). Der Umfang der Aufsichtspflicht hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Wichtig ist dabei klare Absprachen mit der zu betreuenden Person zu treffen. Im Ernstfall erleichtert die Absprache die Klärung der Haftung und die Übernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft.

Für Kinder unter sieben Jahren müssen per Gesetz keine Schadensersatzleistungen erbracht werden, da sie als schuldunfähig angesehen werden. Um sich aber eventuell den Ärger mit dem Nachbarn bei einem schuldunfähigen Kind zu ersparen, gibt es auch private Haftpflichtversicherungen die den Einschluss von deliktunfähigen Kindern ermöglichen.

Ebenfalls ist ein Zusatzschutz für Tagesmütter nötig, denn werden Kinder gegen Bezahlung betreut ist das meist in einem normalen Basisschutz nicht mitversichert. Diese Zusatzleistung ist bei den meisten Versicherern in einem Top/ Plus/ Exklusiv – Privathaftpflicht Tarif versicherbar. 

Posted by Sabine on 09/30 at 12:21 PM
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Die AXA Bauherrenhaftpflicht

Sofern der Kunde eine Privathaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat, ist auch automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Bauherren oder Unternehmer für Bauarbeiten mitversichert. Dieses jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung und der Bauherr sollte separat eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließen.

In dem Produkt der AXA-Bauherrenhaftpflichtversicherung sind folgende Vorteile zu nennen:

  • Versichert sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten
    Das bedeutet, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten umfasst.  Mit der Beendigung der Bauarbeiten endet auch der Versicherungsschutz. Spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Verzögern sich die Bauarbeiten in dieser Zeit und die maximale Vertragslaufzeit kann nicht eingehalten werden, so ist es möglich eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
  • Das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück ist automatisch mitversichert
    Dabei gilt zu beachten dass mit Beendigung der Haftpflichtversicherung für Bauherren auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer endet. Ein Anschlussvertrag sollte unbedingt beantragt werden.
  • Optional können Sie auch beim Bauen in eigener Regie Risiken absichern
    Möchte der Versicherungsnehmer an der Bauausführung, Bauplanung oder Bauleitung mitwirken, empfiehlt sich im Rahmen der Komfortlösung Bauherrenhaftpflicht der Zusatzbaustein „Bauen in eigener Regie“. Mit diesem zusätzlich gewählten Schutz, ist der Kunde als aktiver Mitarbeiter am Bau gegen alle eventuellen Haftpflichtschäden versichert. Das Selbe gilt außerdem für eingesetzten Helfer und den Einsatz von Maschinen am Bau.

Zwischen zwei Produkten kann gewählt werden. Die AXA-Bauherrenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro (3-fach maximiert p.a.) und der AXA Bauherrenhaftpflicht alternativ mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro (2-fach maximiert p.a.). Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.

Posted by Sabine on 09/30 at 12:09 AM
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Dienstag, September 25, 2007

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

… unverzichtbar für Vermieter und unbebaute Grundstücke

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie grundsätzlich verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Sie haften für jemanden der zu Schaden kommt, ob vor dem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten ist dabei völlig einerlei.

Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims, bzw. Reihen- oder Doppelhaushälften sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist für alle Vermieter und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks ein Muss. Denn nur diese Police kann Sie vor dem finanziellen Risiko schützen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet unter anderem für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte). Dieser Baustein ist sehr wichtig, denn als Hausbesitzer obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht. Sie sind als Grundstückseigentümer verpflichtet das Grundstück so abzusichern, dass keine Person zu Schaden kommt. Selbst wenn im Mietvertrag bestimmt wurde, dass der Mieter z. B. für die Streu- und Reinigungspflichten zuständig ist, haftet trotzdem der Hauseigentümer.

Aber auch hier gilt wie bei anderen Versicherungspolicen vergleichen! Denn bei einem Mehrfamilienhaus mir 4 Wohneinheiten, einer Jahresbruttomiete von 16.000 Euro und einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro ist ein jährlicher Beitrag von 32 Euro aber auch von 133 Euro möglich.

Posted by Sabine on 09/25 at 02:21 AM
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Donnerstag, September 20, 2007

VHV- Privathaftpflicht – ab 1.10.2007 mit verbesserten Leistungen

Die VHV wird ihre Privathaftpflichtversicherung mit der bekannten Produktlinie BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV zum 1.10.2007 mit deutlich überarbeiteten Vorteilen anbieten.

Im Basis, Klassik und Exklusiv Tarif gilt die Grundversicherungssumme (5, 8 bzw. 10 Mio. Euro) nun auch für die Vorsorgeversicherung. Mitversichert sind dann auch zahlreiche Tätigkeiten wie z.B. Ehrenämter, Freiwilligenarbeiten, Babysitter, Ferienjobs oder Tätigkeiten im Rahmen von Betriebspraktika.

Zusätzlich wird in der Klassik und Exklusiv Produktlinie der Nachversicherungsschutz für aus dem Versicherungsschutz ausscheidende Personen mitversichert sein. Ebenso sind nun im Abhandenkommen von fremden, privaten Schlüsseln die Hotelschlüssel eingeschlossen.

Ferner wird im Exklusiv Tarif der Einschluss des Schlüsselrisikos auch für Ehrenamts- und /oder Vereinsschlüssel möglich. Das Gleiche gilt für die Mitversicherung des „Notfallhelfers“ inklusive dessen Aufwendungen, sowie die Mitversicherung von Enkelkindern zu Besuch.

Mit den genannten veränderten Leistungen, sind die Tarife der VHV Produktlinie BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV erfolgreich optimiert worden und das zu einem unveränderten Beitrag.

Posted by Sabine on 09/20 at 08:18 PM
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Freitag, September 14, 2007

Studenten Haftpflichtversicherung

Studienanfänger haben sich neben der Suche nach einem Studienplatz und einer Bleibe ebenfalls um solche Angelegenheiten kümmern, die sonst noch wichtig sind, wie beispielsweise ein ausreichender Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung ist dabei unabdingbar.

Viele Studenten sind während ihrer Ausbildung noch bei den Eltern in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Dafür müssen die Eltern jedoch erstens tatsächlich haftpflichtversichert sein und zweitens muss der Student noch zum Haushalt der Eltern gehören, d.h. dass er muss zumindest noch “formal” zu Hause wohnen. Ist er zum Beispiel am Studiensitz wohnhaft bzw dort gemeldet, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich selbst zu versichern.

Eine derartige Police über eine Haftpflichtversicherung für Studenten ist schon ab 50 € im Jahr erhältlich und damit selbst für Studenten noch bezahlbar. Wer sich einen Überblick über die Preise verschaffen möchte, der darf gerne mal einen Blick auf unseren Online Vergleichsrechner für die Privat-Haftpflichtversicherung werfen.

Posted by Sabine on 09/14 at 01:55 PM
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Donnerstag, August 23, 2007

Tierhalterhaftpflicht von Janitos erhält das Gold-Siegel

Die Janitos Versicherung AG punktete in diesem Jahr mit ihrer Tierhalterhaftpflicht schon zwei Mal. Ein erster Platz beim „Finanzwelt-Komposit-Award“ und das Gold-Siegel der Zeitschrift „Rating-Sieger“ sowohl für die Hundehalter-, als auch die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zeigen, so Vorstand Peter Schneider, dass die Strategie stimme und der eingeschlagene Weg richtig sei.

Bei „Rating Sieger“ sind es in erster Linie die Interessen der Verbraucher, die bei der Bewertung berücksichtigt werden. Die Bedingungen und Deckungseinschlüsse bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung werden dabei besonders genau unter die Lupe genommen. Insgesamt 40 Versicherungen und ihre Tarife stellten sich dem strengen Test um das begehrte Gold-Siegel. Bereits im Juni ging es darum, wer den Finanzwelt-Komposit-Award erhält. Hier zählte neben den Maklergesichtspunkten ebenfalls, wie es um die Verbraucherfreundlichkeit bestellt ist. In beiden Wettbewerben konnte die Janitos Versicherung AG überzeugen.

Für Halter von Hunden, insbesondere jener Rassen, die in den Landeshundeverordnungen gesondert aufgeführt werden, und Pferden ist die Tierhalterhaftpflicht elementar wichtig. Selbst gut erzogene Tiere reagieren nicht immer so, wie erwartet. Beißt der Dackel den Nachbarsjungen oder tritt der stolze Hengst aus, ist man zumindest finanziell abgesichert.

Posted by Andre on 08/23 at 01:31 PM
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