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Haftpflicht

Sonntag, Juni 20, 2010

Kfz-Haftpflicht soll wieder Gewinne bringen

”...und sagen Sie nie wieder Unkosten!” Denn es sind tatsächlich “echte und kalkulatorische Kosten”, die das unternehmerische Ergebnis belasten, auch wenn rein steuerlich der Aufwand bei gegebenem Umsatz an Versicherungsbeiträgen den Gewinn oder auch den Verlust bestimmt.

Wenn seit Anfang 2010 einige der Autoversicherer die Tarife für den Versicherungsschutz verteuert haben, ist für die Verbraucher nur schwer erkennbar, wenn behauptet wird, “Geschäfte lassen sich mit der Kfz-Sparte nicht machen”. Doch die absoluten Zahlen sprechen wohl ein anderes Ergebnis: Durch die Regulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden ergab sich seit der Jahrtausendwende eine Unterdeckung bei den Prämien von rund drei Milliarden Euro. Verluste, die mit Erträgen aus anderen Sparten zwar ausgeglichen werden konnten, doch sanken bei hartem Wettbewerb die Durchschnittstarife bei der Kfz-Haftpflicht bei Neuverträgen von 2005 bis 2009 um etwa 23 Prozent.

Hohe Zahl an Fahrzeugwechsel

Warum die Kfz-Versicherung als Verlustbringer gilt, liegt trotz hoher Abschlussquoten an der Pflichtversicherung für neun Millionen Fahrzeugwechsel pro Jahr daran, dass parallel dazu versucht wird, den Kunden auch für andere private Versicherungen zu ködern.
Da waren dann Prämienerhöhungen erforderlich, doch nicht zu realisieren, weil Verbraucher sehr wechselwillig sind. Das ergab lange Zeit Prämien wie noch in 1996. Deren Einnahmen hätten zwar bei gesunkener Schadenhäufigkeiten gereicht, doch waren es die Preissteigerungen, die inflationär wirkten.

Das derzeitige Preisniveau veranlasste die Anbieter, auch über Werkstattbindung Minderungen bei Teilepreisen oder Stundenverrechnungssätzen einzufordern. Reichte dies nicht, waren Versicherer gezwungen, Reserven anzugreifen. Damit lag auf der Hand, dass Preiserhöhungen fällig wurden, um das Minus aus dem Schadenbedarf auszugleichen. Wenn künftig Schadenabwicklung und Verwaltung optimiert werden, wenn Werkstatt-Steuerungstarife oder Vereinbarungen mit Herstellern und Händlern greifen und wenn Standards bei elektronischen Prozessen laufen, wird sich der Schadenbedarf reduzieren lassen.

Noch gelten beliebige Rabatte

Noch aber konkurriert man in der Branche mit fast beliebigen Rabatten, obwohl in den Medien das Ende der Tarife-Talfahrt bereits verkündet wurde. Im operativen Geschäft der konkurrierenden Angebote sind nämlich Beliebigkeitsrabatte und Sondereinstufungen sowohl privat wie gewerblich noch immer angezeigt.

Noch fehlt das Branchen-Bewusstsein, dass es in der Auto-Versicherung zu Erträgen kommen muss. Zusätzlich muss es gelingen, den Kunden im Autohaus die Qualität der Schadenregulierung als Wert zu verkaufen. Dann lassen sich auch Prämien durchsetzen, bei denen Autohaus und Versicherer Erträge erzielen können. Für 2010 wird sich der Markt jedoch kaum mehr auffangen lassen, gibt es ja noch das Risiko jährlich wiederkehrender Elementarschäden wie den des Hagels. Qualitätsversicherer haben gegen die Billiganbieter das Argument, die Zufriedenheit bei den Kunden und die partnerschaftliche Beziehung zum Kfz-Gewerbe im Schadenfall herauszustellen. Wenn dann noch weitere Versicherungsunternehmen sich für ihre Servicequalität bei der Kfz-Schadensregulierung noch zertifizieren lassen, kann dies die Branche auf besondere Weise beleben.

Posted by wob. on 06/20 at 03:09 PM
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Samstag, Mai 29, 2010

Bau-Risiken (I)

Was der Bauherr gegen sein Risiko so braucht! Folge I

“Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder!” Gemeinsam mit ”...oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker” dürften dies die beiden häufigsten und markantesten Hinweise sein, die der Bundesbürger so kennt. Und eines ist ebenso klar: Wer einen Bau “umtreibt”, betreibt oder eben als Bauherr auftritt, der haftet für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen.

Dies zwar nur dann, wenn niemand anderer verantwortlich ist. Verantwortlich auch in dem Sinne, dass weder ein Besucher noch ein Passant in die Baugrube stürzt, falls diese des nachts nicht beleuchtet war. So ist der Bauherr verantwortlich, weil er als Auftraggeber des Bauvorhabens gilt, womit die Haftung bereits damit beginnt, dass ein Vertrag mit dem Architekten läuft oder aber ein Bauingenieur sich der Planung widmet.

Ganz vorne: die BHHP

An erster Stelle dafür, sein Vermögen vor Schadenersatz zu schützen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, steht die Bauherren-Haftpflicht (BHHP). Ihre Laufzeit liegt meist bei zwei Jahre, während denen auch die Haftpflicht aus dem neuen Eigentum und der Besitznahme des Grundstückes mitversichert ist. Das heißt, die Bauherren-Haftpflicht sollte schon beim Kauf des Grundstückes greifen. Damit wäre auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht mehr erforderlich. Was die Bauherren-Haftpflicht sinnvoll macht ist die Tatsache, dass auch Freunde oder Nachbarn mitversichert sind, falls Schadenersatzansprüche Dritter gegen Bauhelfer gefordert würden. Einen Anspruch aus der BHHP hat der Bauherr jedoch nicht, wenn seine Helfer ihm einen Schaden anrichten. Ohne Deckung aus der BHHP bleiben auch Ansprüche der Helfer gegen den Bauherrn bei Personenschäden durch Unfall.

Wer bereits als Mieter eine Privathaftpflicht PHP hat, die auch Vermögens-Risiken aus Bauvorhaben mitversichert, ist gut beraten, wenn er die vereinbarte ursprünglich Deckungssummen prüft. Liegt nämlich die Bausumme darüber, entfällt der Versicherungsschutz, was wiederum eine BHHP erforderlich macht. Bei der PHP sollte die Deckungssumme mindestens auf drei Mio Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. Und zum Schluss: eine BHHP ist unnötig, wenn Haus und Grundstück vom Bauträger gekauft werden.

Wer Angebote eingeholt hat, der möge prüfen, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt, und wer in Eigenregie baut, der sollte den Versicherungsschutz erweitern. Dabei richtet sich der Beitrag nach Deckungssumme und Bausumme. Für Fertighäuser gelten meist Sondertarife mit niedrigeren Prämien.

Posted by wob. on 05/29 at 07:00 AM
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Mittwoch, Mai 05, 2010

Firma oder Fabrik, Betrieb oder Büro?

Wenn’s klemmt, bleibt meist ein Schaden…

Nicht alle kaufmännischen Lehrling erinnern sich an die Definition “Firma” und meist wissen sie auch nicht, wem eigentlich ihr Unternehmen gehört, wer die Inhaber, die Gesellschafter oder die Beteiligten sind. Worüber sie eher schon mal spekulieren oder vermuten sind die Ereignisse, die auch schon mal indirekte Ereignisse zum sonstigen Geschäftsbetrieb darstellen. Und die sind manchmal auch mit großem finanziellen oder eben materiellen Schaden verbunden.

Grundsätzlich gilt: Für Risiken in Firmen, auf Baustellen, in Büros mit oder ohne Kundenverkehr gibt es keinen pauschalen Versicherungsschutz. Und weil es von der BGB-Gesellschaft bis zur Offenen Handelsgesellschaft, von der Form & Licht AG im Familienbesitz bis zur Winzer-Genossenschaft in Deutschland die verschiedenen Rechtsformen gibt, gibt es ebenso unterschiedliche gewerbliche Firmenversicherungen.
Da ist zum einen die Betriebshaftpflicht: Sie schützt das Vermögen des Unternehmens, wenn durch das Handeln oder Unterlassen, durch Fahrlässigkeit oder Schuld mit Mitarbeitern oder durch Gerätschaften Personen- und Sachschäden verursacht wurden, die ohne Haftpflicht aus dem Vermögen der Firma, sprich mit Geld auszugleichen wären. Würde hierzu die Liquidität fehlen, kann dies das Aus für das Unternehmen bedeuten.
Die Gefahr des Untergangs oder des Verderbs durch Brand, höhere Gewalt, Wasser oder Feuer, Diebstahl oder Vandalismus sichert die Inventarversicherung. Sie schützt Computer und Maschinen und die sogenannte BuGA, die Betriebs- und Geschäftsaustattung.

Wenn Umsätze gestört sind

Kann ein Unternehmen zeitweise nicht arbeiten, produzieren oder verkaufen - zum Beispiel durch Einsturzgefahr eines Nebengebäudes in der Innenstadt - kann die Betriebsunterbrechung versichert werden. Der Vertrag gilt auch in der Folge von Schäden durch Feuer oder Überschwemmung.
Transportiert das Unternehmen Lieferungen an ihre Kundschaft mit eigenen Fahrzeugen oder tritt sie als Frachtführer in fremdem Auftrag auf, kann eine Kfz- und Transportpolice die Schäden an hochwertigen Gütern sichern. Risiken dieser Art sind mit einer normalen Kfz-Haftpflicht nicht abgedeckt. Das kann nur eine Transportversicherung.
Stellen speditierte Güter im eigenen Fahrzeug auch eine mögliche Umweltgefahr dar, sofern diese Fracht durch Unfall aufbricht, ausläuft oder mit der Außenluft eine Reaktion eingeht, ist für dieses Gefahren-Potenzial eine Umwelt-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Bei manchen Versicherern können mögliche Risiken aus Umweltschäden über die Betriebshaftpflicht versichert werden.
Schließlich ist da noch die Produkthaftpflicht, die dann verpflichtend wird, wenn national produzierte oder auch importierte Ware auf eine Weise schadhaft oder schädigend ist, dass nicht die mangelhafte Ware allein ersetzt werden muss (wie bei einer Schlechtleistung) sondern dass zusätzlich Sach- oder Personenschäden beim Nutzer oder Anwender auftreten.

Posted by wob. on 05/05 at 11:24 AM
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Montag, Mai 03, 2010

Hundehalter-Haftpflichtversicherung wird von vielen Tierfreunden unterschätzt

„Der beißt nicht. Der will nur spielen“, gehört zu den Standardsprüchen vieler Hundehalter. Was aber, wenn aus dem Spiel Ernst wird und das Tier zuschnappt? Oder wenn Fiffi sich losreißt, einen Radfahrer umwirft oder gar einen Auto-Unfall verursacht? Darüber denken viele Hundefreunde offenbar nicht nach. Denn von den fünf Millionen Vierbeinern in der Bundesrepublik steht nur etwa die Hälfte unter dem schützenden Mantel einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Die übrigen Frauchen und Herrchen leben mit der Gefahr, irgendwann das Sparbuch plündern zu müssen. Denn sie haften für jeden Schaden von Bello oder Waldi.

Das passiert öfter als vielen Tierhaltern lieb sein kann. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht von 30.000 bis 50.000 Biss-Verletzungen pro Jahr aus, die von einem Arzt behandelt werden müssen. Dass es vermutlich weit mehr Fälle sind, steht zu befürchten. Ob nun großer oder kleiner Hund, spielt keine Rolle – der Schaden kann enorm sein. Deshalb besteht in Berlin und Hamburg seit dem 1. Januar 2010 die Pflicht, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorweisen zu können. Ähnlich sieht es in Sachsen-Anhalt aus, wenn das Tier nach dem 1. März 2009 (teils auch eher) geboren wurde.

Der mahnende Finger des Gesetzgebers scheint allerdings keine Wirkung zu haben. Die Zahl der Vertragsabschlüsse ist in diesem Jahr weder sprunghaft gestiegen noch spüren die Unternehmen ein erhöhtes Interesse an der Haftpflichtpolice für Hundehalter. Den Grund sehen die DEVK Versicherungen darin, dass viele vorgesorgt und schon vor dem eigentlichen Termin ihre Unterschrift auf einen Vertrag gesetzt hätten. Trotzdem ist die Police in den Haushalten mit Vierbeiner noch absolute Mangelware, obwohl sie mit etwa 40 bis 60 Euro Jahresbeitrag bei einer Deckungssumme von fünf bis zehn Millionen Euro vergleichsweise günstig ist.

Den Ausschlag sollte der Leistungsumfang geben. Je mehr mögliche Schäden in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden, desto besser. Ungewollte Deckakte sind dabei ebenso möglich wie der Verstoß gegen den Leinenzwang oder Schäden an (Wohn-)Räumen und Gebäuden. Wer den Hund regelmäßig in die Obhut von Freunden oder Bekannten gibt, ist gut beraten, die Option Fremdhüter bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu wählen.

Posted by Andre on 05/03 at 08:21 AM
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Freitag, April 23, 2010

Versicherungscheck für frisch Vermählte

Der Wonnemonat Mai steht an. Traditionell die Zeit, in der sich viele Paare das Jawort geben. „Ehen werden im Himmel geschlossen, wer denkt da schon an so irdische Dinge wie Versicherungen“, weiß auch die HUK-Coburg. Sie rät frisch Vermählten trotzdem zum Versicherungscheck. Das entlastet das Budget und hilft, Doppelversicherungen zu vermeiden.

Lebt das Paar noch nicht in einer gemeinsamen Wohnung und zieht erst nach der Hochzeit zusammen, wird es Zeit, sich Gedanken über die Hausratversicherung zu machen. Wenn beide vorher einen eigenen Haushalt und damit auch eigene Hausratpolicen hatten, reicht jetzt ein Vertrag. „In der Regel steht der Kündigung einer der beiden Versicherungen schon vor Ablauf des Versicherungsjahres nichts Wege“, erklärt die HUK-Coburg. Welche Police behalten und gegebenenfalls an die neue Situation angepasst werden soll, wenn der Wert des Hausrats steigt, könne anhand der Versicherungsbedingungen entschieden werden. Werde eine vorzeitige Kündigung abgelehnt, sei es sinnvoll, die Versicherungssummen der beiden Verträge aufeinander abzustimmen, um zumindest auf diese Weise zu sparen.

Ähnlich verhält es sich mit der privaten Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Aus zwei mach eins lautet auch bei diesen Policen die Devise. „Denn durch die Heirat ist der Ehepartner in den allermeisten Fällen mitversichert“, heißt es in der Pressemitteilung. Welcher der Verträge gekündigt wird, sollte sich nach der Leistung richten. Die Assekuranz rät, die Police mit dem besseren Versicherungsschutz fortzuführen. Halten sich die Leistungen die Waage, ist die Laufzeit das ausschlaggebende Kriterium. Beendet werde dann der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit. Ob die Versicherung vorzeitig gekündigt werden kann, lässt sich mit einem Anruf oder Besuch beim zuständigen Makler relativ schnell klären.

Posted by Andre on 04/23 at 09:36 AM
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Montag, April 05, 2010

Haftpflichtversicherungen sollten über eine Ausfalldeckung verfügen

Es ist nie erfreulich, wenn das persönliche Eigentum von Dritten beschädigt wird. Doch zum Glück haben wir in Deutschland eine klare Rechtssprechung: Sollte unser Eigentum von Dritten beschädigt werden, haben wir ein Recht darauf, Haftungsansprüche gegen die jeweiligen Personen geltend zu machen und somit den entstandenen Schaden ersetzen zu lassen.

Zumindest ist dies in der Theorie der Fall. Ob der Schaden tatsächlich ersetzt wird, hängt von anderen Faktoren ab. Denn hierfür muss sich die Person, gegen die man einen Haftungsanspruch geltend macht, erst einmal in der Lage befinden, den Schaden übernehmen zu können. Entweder muss sie über ausreichende finanzielle Mittel oder alternativ einen Versicherungsschutz verfügen. Sollte beides nicht der Fall sein, so sieht es oftmals schlecht aus: Womöglich bleibt man auf dem Schaden und somit auch auf den Kosten sitzen – da nützt es auch wenig, wenn man vor Gericht einen Titel erstreitet. Wenn es nichts zu holen gibt, kann man lange auf sein Geld warten.

Glücklicherweise kann man sich gegen dieses Risiko versichern. Alles was man dafür benötigt, ist eine Haftpflichtversicherung, die über eine sogenannte Ausfalldeckung verfügt. Der Hintergrundgedanke, welcher hinter der Ausfalldeckung steckt, ist ganz einfach: Droht ein Ausfall bei einem Haftpflichtschaden, weil die andere Partei nicht zahlen kann, so werden die Kosten von der eigenen Versicherung übernommen.

Im Wesentlichen gibt es zwei Versicherungen, die über eine Ausfalldeckung verfügen können und für die meisten Leute von Bedeutung sind. Hierbei handelt es sich zum einen um die private Haftpflichtversicherung, zum anderen um die Autoversicherung. In beiden Fällen ist es ratsam, sich für Tarife zu entscheiden, die über eine Ausfalldeckung verfügen. Der Aufpreis ist minimal und im Schadensfall kann diese Option sehr viel Geld wert sein.

Posted by Jochen on 04/05 at 09:33 AM
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Donnerstag, März 18, 2010

Klappt kaum: Bauen oder Kaufen ohne Risiko

Neugier im Neubaugebiet und das oft nicht nur am Wochenende. Wie baut man denn heute so? Wie sieht das denn aus? Ob das lange und dauerhaft hält…? Ob die zwei Rohre noch gebraucht werden…? Wer ‘Fremde’ auf der Baustelle hat, der schützt sich meist mit einem Schild „Betreten verboten“. Doch nicht immer ist die Gefährdungshaftung klar oder auszuschließen, wenn trotzdem was passiert.

Wer sich beziehungsweise seinen Rohbau, Neubau oder Ausbau versichern lässt, der muss als Konsequenz natürlich auch die Prämien zahlen. Wer vergleicht und abschätzt, kann dann aber doch manche Ausgabe als Bauherr sparen. Bevor man schließlich mit Stress, wenn auch freudvoll, einziehen kann, sind einige Risiken zu bedenken. Wer baut, sollte sich überlegen, welche Versicherungen er kaum vermeiden kann und welche er ganz sicher benötigt.
Für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, haftet während der Bauarbeiten der Bauherr als Auftraggeber. Er trägt die Verantwortung. Da ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schon eine beruhigende Sache. Wer das Risiko bereits in der allgemeinen Privat-Haftpflichtversicherungen eingeschlossen hat, ist dann bereits fein raus, weil die Risiken aus Bauvorhaben bereits mitversichert sind.  Zu beachten ist, dass dabei die spätere reale Bausumme dem Wert entspricht, der in der Versicherung genannt ist. Weichen die Summen voneinander ab, weil man dann auch „Prämie gespart“ hätte, entfällt der Versicherungsschutz komplett und die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird separat verpflichtend. Werden Haus und Grundstück „schlüsselfertig“ und ohne Eigenleistung vom Bauträger gekauft, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht erforderlich, wenn man davon absieht, dass beim Einzug mit fremder oder verwandter Hilfe noch etwas Schädigendes passieren könnte…

Falls es überraschend wird

Wer Risiken aller Art so gar nicht mag, für den ist eine Bauleistungsversicherung angezeigt. Mit ihr können Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen versichert werden.  Läuft eine Baugrube mit Wasser voll, würde bei anschließenden Schäden die Versicherung leisten. Die Deckung kann erweitert werden auf mögliche Schäden durch Diebstahl, auf dem Transport, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Brand. Um die Kosten gering zu halten, ist eine Absprache mit den Auftragsnehmern und den Handwerkern sinnvoll, damit dieses sich beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch dann im Schadensfall, wenn der durch die beteiligten Firmen ausgelöst wurde.

Regen, Wind und Sturm

Da man bei Immobilien immer auch mit Eigentum zu tun hat, weiß man eigentlich auch, dass die Wohngebäudeversicherung vor den Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasserschäden schützt. Doch auch hier gilt die Aufmerksamkeit dem Detail.
Wird also ein Haus gekauft, sollte der bisherige Wert einer bestehenden Wohngebäude-Versicherung nicht einfach übernommen werden. Wäre nämlich der heutige ‘Wiederaufbauwert des Gebäudes’, der sogenannte “Versicherungswert 1914”, zu hoch, wären es die Beiträge für den neuen Eigentümer auch. Und wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die neue Beziehung zur Hausverwaltung nutzen und klären, ob diese bereits eine Wohngebäude-Versicherung für das gesamte Objekt vorgesehen oder bereits abgeschlossen hat.

Teuer, aber komplett: Elementarschutz

Eine Elementarschutzversicherung rundet die Risiko-Übernahme ab. Jedoch kann selten nur die eine oder andere Gefahr wie Erdbeben oder Überschwemmung versichert werden. Angeboten werden fast immer teure Komplettlösungen. Und dann noch was: Nicht jeder, der sie will, bekommt sie auch. Denn für wirklich gefährdete Regionen wird diese Zusatzversicherung meist gar nicht angeboten.

Posted by wob. on 03/18 at 07:00 AM
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Mittwoch, März 17, 2010

Privathaftpflichtpolicen werden immer besser

Die Privathaftpflichtversicherung – sie ist eine der wichtigsten Versicherungen - wird in Ratgebern immer an erster Stelle genannt und kostet angesichts des Leistungsumfangs vergleichsweise wenig. Sparpotenzial gibt es dennoch. Deshalb lohnt es sich, hin und wieder die Police daraufhin zu überprüfen, ob sie noch zu den Lebensumständen passt oder ob es nicht vielleicht eine bessere und günstigere Alternative gibt. Hilfe bietet dabei der Test, der aktuell in der Zeitschrift „Finanztest“ zu finden ist. Erfreulicherweise werden die Tarife immer besser und dürfen sich 34 von 200 Angeboten mit einem „sehr gut“ schmücken.

Im vergangenen Jahr schafften es nicht ganz so viele Tarife, die Tester vollends zu überzeugen. Auch die Note gut – aktuell 26 Mal vergeben – fand sich seltener in der Tabelle. Die guten Ergebnisse und die besseren Leistungen sind ein weiterer Grund, einen ganz persönlichen Privathaftpflicht-Versicherungsvergleich vorzunehmen. Empfohlen werden Tarife, die von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurden. Soll die ganze Familie abgesichert werden, ist der Tarif Pro Domo Komfort der Grundeigentümer mit 62 Euro am günstigsten. Singles, Senioren und auch im öffentlichen Dienst Beschäftigte sollten genau hinschauen, ob die Angebote speziell für sie auch wirklich die preiswertesten sind.

Online Versicherungsvergleich


Letztlich kommt es aber auf die Leistung an: Die Redaktion der Zeitschrift Finanztest geht dazu von einem sogenannten Grundschutz aus, der auf jeden Fall gewährleistet sein muss. An erster Stelle steht bei der Privathaftpflichtversicherung die Leistung im Schadensfall. Drei Millionen Euro pauschale Versicherungssumme gelten hier als Minimum bei Personen- und Sachschäden. Sollte noch ein Vertrag bestehen, der deutlich darunter liegt, ist es an der Zeit, neue Konditionen zu vereinbaren. Auf eine Selbstbeteiligung sollte man aus Sicht der Tester verzichten. Deckungserweiterungen hingegen sind von Fall zu Fall durchaus empfehlenswert, zum Beispiel bei Sportlern und Hausbesitzern.

Posted by Andre on 03/17 at 07:55 AM
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Dienstag, Februar 09, 2010

YoungTravel Work&Learn der Allianz

Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.

Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.

Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.

Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.

Posted by Andre on 02/09 at 08:49 AM
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Donnerstag, Januar 21, 2010

Vierfach versichert: ARAG Recht&Heim Aktiv

Versicherungen nicht mehr ausschließlich einzeln, sondern im Paket anzubieten, hat sich inzwischen bei den meisten Unternehmen durchgesetzt. Kunden haben damit alles aus einer Hand und können sich mit einer Police gleich gegen mehrere Risiken absichern. Ob es immer die günstigste Lösung ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt auch für den Vierfachschutz, den die ARAG mit Recht&Heim Aktiv auf den Markt gebracht hat.

Das Produkt umfasst laut Pressemitteilung des Unternehmens „vier leistungsstarke Versicherungen“, die in einem Vertrag gebunden sind. Abgeschlossen werden mit Recht&Heim Aktiv eine Rechtsschutz-, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung inklusive Glasbruch-Schutz. Hinzu kommt wahlweise eine Wohngebäudeversicherung. Statt nach einem Schadensfall nur die Kosten zu ersetzen, geht die ARAG mit ihrem Kombiprodukt einen Schritt weiter – und entspricht auch damit dem allgemeinen Trend: Sie bietet zusätzliche Serviceleistungen.

Bei Rechtsstreitigkeiten stellt das Unternehmen einen Mediator, der eine gemeinsame Konfliktlösung herbeiführen soll. Zudem können sich Versicherte über das Anwalts-Telefon JuraTel® zu Rechtsfragen beraten lassen, erhalten psychologische Soforthilfe nach einem Einbruch, können den Urlaubs-Service mit einem zuverlässigen House-Sitter in Anspruch nehmen und die eigenen vier Wände einem Sicherheits-Check unterziehen lassen. Damit Schäden recht schnell behoben werden, steht sogar ein Handwerker-Service bereit.

Die Idee hinter dem Vierfachschutz mit Serviceleistungen erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Produkte ein aktives Risikomanagement bieten. Zum Beispiel erwartet der Verbraucher heute konkrete Hilfestellungen zur Konfliktlösung und insbesondere zur Konfliktvermeidung“. Im Sinne der Kunden dürfte es auch sein, dass sie bei Recht&Heim einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen.

Abgesichert sind sämtliche Familienmitglieder, die an der amtlichen Meldeadresse des Versicherungsnehmers wohnen – also auch die Kinder sowie verwandte und verschwägerte Personen. Wer sich nun Gedanken wegen bereits bestehender Verträge für Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude macht, den beruhigt die ARAG: Sie rechnet die Beiträge für Fremdversicherungen maximal drei Jahre bis zu deren Ablauf an.

Posted by Andre on 01/21 at 10:20 AM
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Mittwoch, Januar 13, 2010

Der Versicherungsschutz wackelt bei Alkohol auf der Skipiste

Nach ein paar Stunden im Schnee und mehreren Abfahrten gönnt sich mancher Hobbysportler einen Jagertee oder andere alkoholische Getränke. Ob es sich damit „besser“ fahren lässt, ist eher fraglich. Denn Alkohol im Blut ist nicht nur den Versicherungen ein Dorn im Auge, sondern wirkt in Kombination mit Kälte auch nicht gerade gesundheitsfördernd. Das scheint viele aber nicht zu interessieren. Für sie gehört ein Schlückchen zum guten Ton.

Studien in der Schweiz ergaben, dass 20 Prozent derer, die verunglückten, zu tief ins Glas geschaut hatten. Von denen, die unversehrt im Hotel ankamen, waren immerhin 30 Prozent alkoholisiert. In der Bundesrepublik, wo eher Tagesgäste unterwegs sind, die am Abend wieder mit dem Auto nach Hause fahren und gerade deshalb schon nüchtern bleiben, liegt die Quote von Alkohol als Unfallursache bei einem Prozent. Ob man auf einen angeheiterten Skifahrer trifft – möglichst nicht im buchstäblichen Sinne – richtet sich also auch nach dem Skigebiet.

Die Auswirkungen von Jagertee oder Schnaps bei Eiseskälte sind jedenfalls fatal: Aus medizinischer Sicht steigt das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, gleichsam geht es mit der Selbsteinschätzung bergab und die Aufmerksamkeit lässt rapide nach. Die Gefahr eines Unfalls nimmt dank dieser Konstellation deutlich zu. Mit einer Strafe wie etwa im Straßenverkehr müssen Skifahrer allerdings nicht rechnen, weil es in dem Sinne keine Promillegrenze auf den Pisten gibt. Dafür schauen die Versicherungen ganz genau hin, sollte es zur Kollision kommen.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt zwar auch bei grober Fahrlässigkeit – und die liegt vor, wenn man betrunken auf die Bretter steigt. Das heißt jedoch nicht, dass man gänzlich aus dem Schneider ist. „Es kann sein, dass der Versicherer Sie bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auch bei der privaten Unfallversicherung sind Probleme vorprogrammiert. Bleiben nach einem Skiunfall dauerhafte Schäden und war Alkohol im Spiel, gibt es in der Regel kein Geld – das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Posted by Andre on 01/13 at 06:00 AM
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Mittwoch, Januar 06, 2010

Gutachten! - Kommentar zur eigenen Sache?

Drei Experten - vier Meinungen, weiß der Volksmund. Und für die Spezies der Gutachter dürfte diese Haltung in ähnlicher Weise gelten. Wie aber, wenn ein Haftpflichtversicherer einen Versicherten dazu auffordert, pauschal zum Gutachten eines Sachverständigen Stellung zu nehmen? Das darf er eben nicht!

Dies gilt seit einem Urteil des OLG Frankfurt, wonach der Betroffene seinen Versicherungsschutz auch dann nicht verlieren kann, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (AZ: 7 U 185/08).

Vorausgegangen war ein zunächst gegenteiliges Urteil des LG Wiesbaden, das nun im Sinne eines klagenden Mediziner gegen seine Haftpflicht-Versicherung aufgehoben wurde. Im strittigen Fall hatte die Versicherung ein Gutachten eingeholt, ob sie für einen Behandlungsfehler des Klägers einstehen müsse. Als das Gutachten vorlag, forderte der Versicherer den Kläger dazu auf, pauschal Stellung zu nehmen. Als der Kläger dies ablehnte, verweigerte die Versicherung die Regulierungspflicht.
Doch das OLG gab dem Kläger Recht. Die Richter argumentierten, dass die Versicherung dem Mediziner hätte „konkrete Fragen“ zu dem Gutachten stellen dürfen respektive müssen. Erlaubt wären dabei jedoch nur Fragen zu Tatsachen gewesen, nicht aber zu den spezifizierten Ausführungen des Gutachters.

Noch ist das Urteil des OLG allerdings nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung liegt der Sachverhalt dem BGH in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen: IV ZR 108/09).

Posted by wob. on 01/06 at 05:00 AM
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Mittwoch, Dezember 30, 2009

Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!

Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?

Früh richtig versichern schützt!

Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.

Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.

Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.

Posted by wob. on 12/30 at 07:00 AM
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Montag, Dezember 28, 2009

Haftpflichtversicherung für Tierhalter: Häufig unterschätzt

Für das Thema Versicherung können sich nur wenige Verbraucher erwärmen, was genau betrachtet auch kaum verwunderlich ist, schließlich sind die Beiträge etlicher Versicherungen nicht gerade niedrig bemessen und können daher die Haushaltskasse ganz schön belasten. Deshalb kommt es auch häufiger vor, dass einige Leute bewusst vom Abschluss bestimmter Versicherungsprodukte absehen. Teilweise wird auch einfach angenommen, dass der Versicherungsschutz nicht benötigt wird – was manchmal eine große Fehlannahme darstellt.

Dies trifft insbesondere für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu. Haftpflichtversicherungen werden sowohl für die Halter von Nutztieren als auch für Halter von Haustieren angeboten und spielen eine wichtige Rolle. Häufig wissen Tierhalter überhaupt nicht, welche Verbindlichkeiten die Haltung von Tieren mit sich bringt. Wenn beispielsweise ein Hund zwischenzeitlich ausbüchst und bei seinem Ausflug der Auslöser für einen Verkehrsunfall ist (weil er z.B. eine Fahrbahn überquert hat), so kann der Tierhalter die Schuld nicht auf den Hund schieben und sich der Haftung entziehen. In Deutschland ist die Gesetzeslage in solch einem Fall zweifelsfrei geregelt: Der Tierhalter haftet für seine Tiere. Demnach muss er die Kosten, die aus einem Schaden resultiert sind, auch selbst tragen. Dies gilt übrigens nicht nur für Hunde – auch andere Haustiere sowie Nutztiere können immense Schäden verursachen.

Aufgrund dieser Umstände sollte man als Tierhalter gar nicht erst lange über das Für und Wieder einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachdenken. Stattdessen ist es besser, sich gleich auf die Suche nach einer günstigen Versicherung zu begeben. Wer dabei auf einen Onlinevergleich zurückgreift oder sich direkt mit uns in Verbindung setzt, wird garantiert eine günstige Versicherung finden.

Hundehaftpflicht-Versicherung Vergleich


Posted by Jochen on 12/28 at 09:51 AM
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Donnerstag, Oktober 08, 2009

Vernachlässigte Kehrpflicht wird schnell zum Fall für die Haftpflicht

Es ist Herbst. Das Laub fällt – und muss von den Bürgersteigen gefegt werden, damit niemand auf den feuchten Blättern ausrutscht und sich dabei verletzt. Wenn die Gemeinde die Pflicht, die Gehsteige sauber zu halten, an die Hausbesitzer übertragen hat, obliegt es ihnen, für die nötige Verkehrssicherheit vor der Haustür und auf den Wegen zu sorgen. Halten sie sich nicht daran, kann es ganz schnell zu einem Fall für die Versicherung werden, wenn jemand auf dem glitschigen Laub den Halt verliert und sich auf den Hosenboden setzt.

Das heißt nicht, dass der Besen den ganzen Tag parat stehen und jedes Blatt einzeln vom Gehweg beseitigt werden muss. Das wäre übertrieben. Allerdings sollte man es nicht so weit kommen lassen, dass sich Laubberge auf dem Weg türmen. Gerade im Herbst ist es daher ratsam, regelmäßig und wenn nötig auch mehrmals am Tag mit Besen und Kehrblech aktiv zu werden. Stürzt ein Fußgänger trotz all der Mühen, kann er nicht zwangsläufig Schadensersatzansprüche geltend machen. Geht es vor Gericht, wird genau geprüft, ob nicht vielleicht doch ein zu sorgloses Verhalten des Fußgängers den Unfall verursacht hat.

Wenn es nun aber am Laub lag, kommen die Versicherungen der Hausbesitzer ins Spiel. Bei selbst genutzten Häusern und Eigentumswohnungen – darunter fallen auch Ferienwohnungen – ist die Privathaftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Bei Eigentumswohnungen in Wohnanlagen wird es etwas komplizierter. Denn der Geschädigte kann seine Ansprüche bei allen oder auch nur bei einem einzelnen Eigentümer geltend machen, der sich dann seinerseits an die Miteigentümer wenden muss.

Vermieter von Mehr- oder Einfamilienhäusern informieren bei einem Schaden ihre Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung. Auch wenn die Kehrpflicht der Mieter explizit im Mietvertrag festgehalten wird, bleibt immer noch der Hausbesitzer in der Pflicht. Der Vermieter muss kontrollieren, ob es auch wirklich sauber ist und notfalls die Mieter darauf hinweisen, dass zu viel Laub auf den Wegen liegt.

Posted by Andre on 10/08 at 05:14 AM
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