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Hausratversicherung
Sonntag, Februar 28, 2010
Schlüsselverlust über Hausratversicherung unbedingt absichern
Wenn man einen Haustürschlüssel verloren hat, kann es unter Umständen richtig teuer werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um den Verlust von Schlüsseln geht, die Zutritt zu Unternehmensgebäuden verschaffen oder wenn es um Schlüssel von Wohnanlagen geht. In solch einem Fall können die Kosten, die durch einen Schlossersatz resultieren, äußerst schnell in die Höhe klettern. Während es lediglich ein paar hundert Euro kostet, das Haustürschloss eines Einfamilienhauses zu ersetzen, sind bei Unternehmensgebäuden, Wohnanlagen usw. sehr viel höhere Kosten möglich. Wie die „Financial Times Deutschland“ diese Woche berichtet, sind Kosten bis in Höhe von 10.000 Euro durchaus realistisch.
Doch selbst wenn man versichert ist, kann es richtig teuer werden. So bietet beispielsweise die private Haftpflichtversicherung keinen Schutz, weil dort Schlüsselverluste für gewöhnlich ausgeschlossen sind – auch wenn man die Schlüssel anderer Leute verlegt hat oder sie einem gestohlen wurden.
Deshalb ist es umso wichtiger, über eine gute Hausratversicherung zu verfügen. Die Betonung liegt in diesem Fall auf „gut“, denn im Falle eines Schlüsselverlusts springt nicht jede Hausratversicherung ein. Hier kann es je nach Tarif beachtenswerte Unterschiede geben, weshalb längst nicht immer sichergestellt ist, dass ein Versicherungsschutz existiert bzw. die Kosten im Schadensfall vom Versicherer übernommen werden. Daher kann allen Versicherungsnehmern nur dazu geraten werden, die bestehende Hausratversicherung zu überprüfen. Wer noch keinen Versicherungsschutz genießt, sollte diesen Punkt bei der Auswahl auf jeden Fall berücksichtigen.
Ebenso ist es immer gut, sich der Verantwortung bewusst zu sein bzw. über die möglichen Folgen eines Schlüsselverlustes Bescheid zu wissen. Denn eine sorgsame Umgangsweise mit Schlüssel verkörpert immer noch die beste Form der Absicherung.
Posted by Jochen on 02/28 at 11:39 AM
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Donnerstag, Februar 18, 2010
Hausratversicherung: Nicht nur auf den Beitrag achten
Noch nie zuvor haben die Verbraucher so sehr auf die Beitragshöhe geachtet, wenn der Abschluss einer Versicherung ansteht. Für einen großen Teil der Interessenten ist es heutzutage eine Sache der Selbstverständlichkeit, erst einmal im Internet nach Versicherungstarifen zu suchen und die Höhe der Beiträge zu vergleichen. Die trifft auch für den Abschluss der Hausratversicherung zu – was insbesondere auch daran liegt, dass man sich als Verbraucher in der Lage befindet, die Beiträge von Hausratversicherungen mit Hilfe der angesprochenen Versicherungsrechner selbst zu ermitteln.
Der Trend ist ganz klar: Angehende Versicherungsnehmer zielen darauf ab, den gewünschten Versicherungsschutz zu günstig wie nur möglich zu erhalten. Dies ist verständlich, schließlich möchte man nicht unnötig viel Geld ausgeben. Allerdings wird ein ganz wichtiger Punkt immer wieder außer Acht gelassen: Eine gute Hausratversicherung zeichnet sich längst nicht nur durch einen niedrigen Versicherungsbeitrag aus – auch die Leistungen müssen stimmen.
Doch gerade bei den ganz billigen Versicherungstarifen werden längst nicht immer die Leistungen geboten, die man eigentlich erwarten sollte. Da kann es im Schadensfall schon einmal vorkommen, dass man auf den Kosten sitzen bleibt oder das Versicherungsunternehmen die Kosten nicht in voller Höhe trägt. Daher wäre es falsch, bei der Suche nach einer Hausratversicherung ausschließlich auf die Beitragshöhe zu achten. Selbstverständlich ist es wichtig, auch diesen Punkt zu berücksichtigen, aber letztlich zählt das Gesamtpaket: Auf der einen Seite soll die Beitragshöhe überzeugen, auf der anderen Seite aber auch die Leistung. Denn sollte es zu einem Schadensfall kommen, ist es umso wichtiger, ausreichend abgesichert zu sein, damit der Versicherer auch tatsächlich alle Kosten übernimmt.
Posted by Jochen on 02/18 at 10:59 AM
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Mittwoch, Februar 10, 2010
Online schneller die passende Hausratversicherung finden
Im meinem vorangegangenen Beitrag wurde aufgezeigt, wie sehr sich der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren verändert hat. Nur weil man von ein paar Jahren eine günstige Hausratversicherung abgeschlossen hat, muss heute nicht mehr günstig sein. Neue Tarife, die exklusiv über das Internet vertrieben werden, sind oftmals günstiger, sodass man bares Geld sparen kann.
Allerdings muss es einem erst einmal gelingen, eine solche Hausratersicherung zu finden. Die Suche nach einem günstigen Tarif gestaltet sich auch im Internet nicht immer leicht – nur wenn man genau weiß, wie zu verfahren ist, ist die passende Versicherung für Wohnung und Hausrat schnell gefunden.
Etliche Interessenten nutzen beispielsweise die Versicherungsrechner, die auf den Webseiten der Versicherungsgesellschaften zu finden sind. An und für sich ist dies keine schlechte Idee: So stößt man garantiert auf die Versicherungstarife, die an günstige Online-Konditionen gekoppelt sind. Andererseits gilt es vergleichsweise viel Zeit zu investieren, wenn man auf diese Weise verfahren und Angebote verschiedener Anbieter einholen und vergleichen möchte. Es würde Stunden dauern – und trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man seine Möglichkeiten nicht voll ausschöpft, weil einem gar nicht alle Versicherer bekannt sind.
Daher ist es besser, gleich auf einen Versicherungsvergleich bzw. Onlinerechner zu setzen, der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen berücksichtigt. Unabhängige Versicherungsexperten wie wir bieten solche Rechner an. Mit unserem Versicherungsrechner können Sie innerhalb weniger Minuten herausfinden, welche Hausratversicherung tatsächlich günstig ist und zugleich einen guten Versicherungsschutz bietet. Die Angabe der wichtigsten Rahmendaten reicht aus, um auf diesem Weg schnell und zielstrebig die ideale Hausratversicherung zu finden.
Posted by Jochen on 02/10 at 11:05 AM
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Nach der Party Kerzen auspusten
Zu Karneval wird vielerorts kräftig gefeiert, auch im privaten Kreis und mehr oder minder „feuchtfröhlich“. Wenn dabei Kerzen brennen, sollten der Hausherr oder die Hausdame rechtzeitig reagieren und sie löschen, bevor sie sich ins Bett legen oder auf der Couch im Partykeller einschlafen. Wenn eine der Kerzen später ein Feuer verursacht, während der Gastgeber selig schlummert, muss die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigt (Aktenzeichen: 9 U 113/09).
Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungskunde einen fünfarmigen Kerzenständer komplett bestückt und entzündet. Sicherlich ein heimeliges Bild, wenn der Mann nicht vergessen hätte, die Kerzen auszupusten. Stattdessen schlief er alkoholisiert im Keller ein. Es kam, wie es kommen musste: Eine der Kerzen fiel zu Boden, entfachte dank mehrerer übereinander liegender Teppiche ein Feuer und hinterließ einen nicht unerheblichen Schaden. Da keiner der Gäste mehr da war, der helfend hätte eingreifen können, und der Hausherr fest schlief eine für die Richter eindeutige Situation.
Sie werteten das Verhalten als grob fahrlässig, was für den Mann in letzter Konsequenz heißt: Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Sachschaden nicht. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, der Gastgeber habe die Kerzen bewusst brennen lassen. Er sei weder abgelenkt noch auf andere Weise davon abgehalten worden, die Kerzen zu löschen. Doch statt sich um das offene Feuer zu kümmern, habe er sich auf das Sofa im Keller gelegt. Dabei hätte er aus Sicht des Oberlandesgerichtes Zeit genug gehabt, vorher nach den Kerzen zu sehen.
Posted by Andre on 02/10 at 11:04 AM
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Montag, Februar 08, 2010
Ist Ihre alte Hausratversicherung überhaupt noch günstig?
Das Versicherungswesen unterlag in den letzten Jahren einem sehr großen Wandel. Schuld daran hat das Internet: Weil zunächst ein paar Versicherer ihre Vertriebswege angepasst haben, mussten letztlich alle anderen Anbieter nachziehen. Bei den meisten Versicherungsunternehmen ist es heutzutage möglich, Versicherungen online abzuschließen. Der direkte Abschluss bringt für den Versicherungsnehmer zwei Vorteile mit sich: Zum einen kann er Zeit, zum anderen auch Geld sparen.
In Folge dieser Entwicklung sind viele neue Tarife auf den Markt gekommen – unter anderem auch im Bereich der Hausratversicherungen. Viele der neuen Versicherungen, die man ausschließlich über das Internet abschließen kann, gelten als besonders preiswert. Allein aus diesem Grund ist jeder Versicherungsnehmer gut damit beraten, sich Zeit für einen kurzen Versicherungsvergleich zu nehmen und zu überprüfen, ob die eigene Hausratversicherung überhaupt noch günstig ist.
Selbst wenn man vor Jahren eine günstige Versicherung für seinen Hausrat abgeschlossen hat, hat dies nichts zu bedeuten. Es ist möglich, dass die gewählte Hausratversicherung in der heutigen Zeit nur noch bedingt überzeugen kann. Etliche Versicherer haben in den letzten Jahren neue Tarife für Hausratversicherungen aufgelegt, von denen einige besonders preiswert sind. Aus diesem Grund sollte man sich ruhig einmal ein wenig Zeit nehmen und überprüfen, wie es um die eigene Versicherung bestellt ist. Unter Umständen stößt man auf eine Versicherung, die mehr zu bieten hat und gleichzeitig mit einem niedrigeren Beitrag aufwartet.
Grundsätzlich gilt es daher als ratsam, die Möglichkeit eines Vergleichs nicht im Vornherein auszuschließen. Stattdessen sollten sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter die Chance nutzen und ihre bestehende Hausratversicherung mit unseren Vergleichsrechnern überprüfen - schließlich könnte sich die Möglichkeit ergeben, dass man durch den Wechsel in einen neuen Tarif bares Geld spart.
Posted by Jochen on 02/08 at 11:21 AM
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Sonntag, Januar 31, 2010
Hausratversicherung: Entschädigungsgrenzen unbedingt beachten
In Abhängigkeit vom Wert des Hausrats kann die Versicherungssumme einer Hausratversicherung durchaus sehr hoch bemessen sein. Allerdings ist es im Schadensfall nicht immer so, dass der Versicherer eine Entschädigung in bis in Höhe der Versicherungssumme leistet. Auf welche Höhe sich eine Entschädigung beläuft, hängt auch immer davon ab, welche Art von Schaden vorliegt.
Für bestimmte Schadensarten gelten Entschädigungsgrenzen die sich ein ganzes Stück unterhalb der Versicherungssumme befinden können. Insbesondere was den Diebstahl von Wertsachen betrifft, setzen viele Versicherer eine Grenze von etwa 20.000 Euro fest. Sollten Wertsachen von höherem Wert gestohlen werden, so bleibt der Versicherungsnehmer zumindest auf einem Teil des entstandenen Schadens sitzen.
Bei der Auswahl einer Hausratversicherung sollte man sich dieser Tatsache bewusst sein, damit es später zu keinen unnötigen Streitigkeiten mit der Versicherung kommt. Die Entschädigungsgrenzen sind nämlich rechtens – so hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Ein Versicherungsnehmer hatte gegen den Versicherungsanbieter seiner Hausratversicherung geklagt, weil diese im Falle des Diebstahls von Wertsachen lediglich eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro bzw. in Höhe der für Wertsachendiebstahl geltenden Entschädigungsgrenze leisten wollte. Weil der Schaden höher bemessen war, wollte der Versicherungsnehmer den Restbetrag einklagen. Das Gericht stellte im Verlauf des Verfahrens fest, dass die Entschädigungsgrenze aus den Versicherungsbedingungen zweifelsfrei zu entnehmen war. Dementsprechend wurde der Klage des Versicherungsnehmers nicht stattgegeben, weshalb der Versicherer keine zusätzliche Zahlung leisten muss, die über die bereits geleistete Zahlung in Höhe von 20.000 Euro hinausreicht.

Posted by Jochen on 01/31 at 09:50 PM
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Sonntag, Januar 24, 2010
Hausratversicherung der Eltern sichert Kinder während der Ausbildung ab
Wenn die erste Berufsausbildung oder das erste Studium beginnt, ziehen die meisten Kinder (auch wenn sie schon erwachsen sind) bei ihren Eltern aus und gründen ihren eigenen Haushalt. Hierbei stellt sich unter anderem die Frage, wie es um den Versicherungsschutz für den Hausrat bestellt ist – viele Leute sind nicht informiert und machen deshalb Fehler.
So ist es schon häufiger vorgekommen, dass Auszubildende und Studenten eigene Hausratversicherungen abgeschlossen haben. Sie tun dies oftmals nur ungern, weil dadurch ihr (zumeist ohnehin nur geringes) Einkommen stark geschmälert wird. Schließlich soll der Hausrat, der unter anderem wichtige Arbeitsgeräte wie Laptop & Co. umfasst, ausreichend abgesichert sein.
Dabei geht es in den meisten Fällen auch ganz anders. Fast immer ist es möglich, den Versicherungsschutz der Eltern zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Hausrat versichert ist, obwohl er sich nicht im Haushalt der Eltern befindet. Fast alle Hausratversicherungen bieten diesen Schutz: Hierbei handelt es sich um eine typische Leistung. Der Hausrat der Kinder ist mitversichert, wenn diese eine berufliche Ausbildung absolvieren.
Je nach Versicherer kann es gewisse Unterschiede geben. Oftmals gilt der Versicherungsschutz nur für die sogenannte Erstausbildung. Des Weiteren können Einschränkungen im Hinblick auf den Versicherungsumfang existieren. Verallgemeinert lässt sich aber trotzdem sagen, dass ein ausreichender Schutz für den Hausrat geboten wird.
Damit der Hausrat auch tatsächlich versichert ist, gilt es den Versicherer zu informieren. Der Versicherungsschutz der elterlichen Hausratversicherung gilt für Auszubildende und Studenten ausschließlich dann, wenn der Versicherer über den zusätzlichen Haushalt informiert ist und entsprechende Ausbildungsnachweise gesehen hat – erst dann können Schadensfälle gemeldet und über den Versicherer reguliert werden.
Posted by Jochen on 01/24 at 10:02 AM
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Donnerstag, Januar 21, 2010
Vierfach versichert: ARAG Recht&Heim Aktiv
Versicherungen nicht mehr ausschließlich einzeln, sondern im Paket anzubieten, hat sich inzwischen bei den meisten Unternehmen durchgesetzt. Kunden haben damit alles aus einer Hand und können sich mit einer Police gleich gegen mehrere Risiken absichern. Ob es immer die günstigste Lösung ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt auch für den Vierfachschutz, den die ARAG mit Recht&Heim Aktiv auf den Markt gebracht hat.
Das Produkt umfasst laut Pressemitteilung des Unternehmens „vier leistungsstarke Versicherungen“, die in einem Vertrag gebunden sind. Abgeschlossen werden mit Recht&Heim Aktiv eine Rechtsschutz-, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung inklusive Glasbruch-Schutz. Hinzu kommt wahlweise eine Wohngebäudeversicherung. Statt nach einem Schadensfall nur die Kosten zu ersetzen, geht die ARAG mit ihrem Kombiprodukt einen Schritt weiter – und entspricht auch damit dem allgemeinen Trend: Sie bietet zusätzliche Serviceleistungen.
Bei Rechtsstreitigkeiten stellt das Unternehmen einen Mediator, der eine gemeinsame Konfliktlösung herbeiführen soll. Zudem können sich Versicherte über das Anwalts-Telefon JuraTel® zu Rechtsfragen beraten lassen, erhalten psychologische Soforthilfe nach einem Einbruch, können den Urlaubs-Service mit einem zuverlässigen House-Sitter in Anspruch nehmen und die eigenen vier Wände einem Sicherheits-Check unterziehen lassen. Damit Schäden recht schnell behoben werden, steht sogar ein Handwerker-Service bereit.
Die Idee hinter dem Vierfachschutz mit Serviceleistungen erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Produkte ein aktives Risikomanagement bieten. Zum Beispiel erwartet der Verbraucher heute konkrete Hilfestellungen zur Konfliktlösung und insbesondere zur Konfliktvermeidung“. Im Sinne der Kunden dürfte es auch sein, dass sie bei Recht&Heim einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen.
Abgesichert sind sämtliche Familienmitglieder, die an der amtlichen Meldeadresse des Versicherungsnehmers wohnen – also auch die Kinder sowie verwandte und verschwägerte Personen. Wer sich nun Gedanken wegen bereits bestehender Verträge für Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude macht, den beruhigt die ARAG: Sie rechnet die Beiträge für Fremdversicherungen maximal drei Jahre bis zu deren Ablauf an.
Samstag, Januar 09, 2010
Hausratversicherung bei Scheidung richtig anpassen
Im Rahmen der Ehescheidung ist es üblich, dass eine Aufteilung des Vermögens erfolgt. Die Aufteilung erstreckt sich logischerweise auch über den Hausrat, der nach einer Trennung oftmals auf beiden Seiten stark dezimiert wird – dementsprechend ist es oftmals erforderlich, eine Anpassung der Hausratversicherung vorzunehmen.
Im ersten Schritt gilt es zu überprüfen, ob die Hausratversicherung noch auf den richtigen Versicherungsnehmer lautet. Es kommt häufiger vor, dass Eheleute ihre Versicherungen zusammen abschließen. Nach einer Scheidung besteht an einem solchen Schutz in der Regel kein Interesse mehr. Für die Person, die in der bisherigen Wohnung weiterhin leben wird bedeutet dies, die Versicherung anpassen zu müssen – was zumeist zur Folge hat, dass sie künftig als einziger Versicherungsnehmer auftritt.
Sollte keiner der beiden Partner in der Wohnung verbleiben wollen, verliert die bestehende Hausratversicherung zunächst einmal ihren Nutzen, da sie an den Versicherungsort gekoppelt ist. In solch einem Fall existieren zwei Möglichkeiten: Entweder die Versicherung wird angepasst und an einen neuen Versicherungsort gekoppelt, oder sie wird gekündigt. Wobei die Anpassung fast immer die bessere Lösung darstellt: Eine Scheidung berechtigt nämlich nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Hinsichtlich des aufgeteilten Hausrats ist anzumerken, dass es unter Umständen erforderlich sein kann, die Versicherungssumme der Hausratversicherung anzupassen. Dies ist möglich, wenn der Wert des Haurats nicht pauschal anhand der Wohnfläche, sondern individuell festgesetzt wurde. Allerdings sollte man in solch einem Fall nicht zu schnell handeln: Oftmals ist der Hausrat zu knapp bemessen – nach einer Aufteilung sehen sich die meisten Leute dazu gezwungen, ihn wieder aufzustocken bzw. lebensnotwenige Sachen dazukaufen zu müssen. Dementsprechend sollte die Anpassung der Versicherungssumme nicht zu früh erfolgen.
Posted by Jochen on 01/09 at 11:27 AM
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Sonntag, Januar 03, 2010
Hausratversicherung bietet nicht automatisch Schutz für eine Zweitwohnung
Es ist wichtig, den eigenen Hausrat zu versichern bzw. mit einer Hausratversicherung gegen Gefahren wie Brand, Wasser usw. ausreichend zu schützen. Die Versicherungen, die heutzutage auf dem Markt angeboten werden, haben eine Menge zu bieten: Je nach Versicherer warten sie mit einem umfangreichen Versicherungsschutz auf.
Allerdings darf dieser Schutz auch nicht überschätzt werden. Dies trifft insbesondere für Zweitwohnungen zu: Wer nicht nur in einem Haushalt lebt, sollte überprüfen, ob der Versicherungsschutz seiner bestehenden Hausratversicherung ausreichend bemessen ist bzw. ob dieser auch den Hausrat versichert, der sich in der Zweitwohnung befindet. Im Bereich der Hausratversicherungen kann es nämlich große Unterschiede geben: Längst nicht immer gilt der Hausrat der Zweitwohnung als versichert.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ist es durchaus möglich, dass für die Zweitwohnung eine zusätzliche Hausratversicherung abgeschlossen werden muss. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist es ausschließlich auf diese Weise möglich, den benötigten Versicherungsschutz zu erlangen und somit den eigenen Hausrat vollständig abzusichern.
Selbstverständlich existieren auch Ausnahmen. Je nach Tarifangebot besteht bei einigen Versicherern durchaus die Möglichkeit, mit einer Police gleich beide Haushalte abzusichern. Allerdings sollte man nicht darauf schließen, dass dies automatisch der Fall ist. Stattdessen gilt es sich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und nachzufragen, welcher Schutz tatsächlich besteht.
Was den Abschluss einer zusätzlichen bzw. eigenständigen Hausratversicherung für die Zweitwohnung betrifft, so können von einigen Versicherungsunternehmen vergleichsweise hohe Anforderungen gestellt werden. So ist es meistens sehr wichtig, dass das Gebäude regelmäßig genutzt bzw. bewohnt wird. Des Weiteren setzen einige Versicherungen voraus, dass auch die Erstwohnung bei ihnen versichert ist.
Posted by Jochen on 01/03 at 07:42 AM
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Mittwoch, Dezember 09, 2009
GDV gibt Tipps für eine sichere Weihnacht
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präsentiert eine erfreuliche, wenngleich nach wie vor traurige Statistik: Für dieses Jahr werden mehr als 12.000 Wohnungsbrände während der Weihnachtszeit prognostiziert. Das sind zwar elf Prozent weniger als im vorigen Jahr, aber immer noch zu viele.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Schadensfälle seit drei Jahren in Folge rückläufig sind. Dafür stiegen die Kosten je Feuerschaden auf durchschnittlich 2.600 Euro. Im Jahr 2008 mussten die Versicherer im Schnitt 2.300 Euro aufbringen. Der Anstieg um 13 Prozent wird mit höherwertiger Technik wie zum Beispiel Flachbildfernsehern begründet.
Insgesamt mussten die Assekuranzen laut GDV-Statistik für die Wohngebäude- und Hausratversicherung im vergangenen Jahr rund 1,2 Milliarden Euro für kleine und große Brände aufbringen. Im Sommer sorgten Überspannungs- und Blitzschäden für Brandherde. In den Wintermonaten Dezember und Januar, insbesondere zwischen den Jahren, sorgen hauptsächlich Kerzen, Raketen und Böller für Schäden.
Damit die Weihnachtszeit möglichst ohne Einsatz der Feuerwehr genossen werden kann, hat der GDV eigens ein kleines Weihnachtsportal mit Versicherungstipps gestaltet (www.gdv.de/weihnachtsbraende). Dort sind unter anderem zehn Sicherheitstipps rund um den Weihnachtsbaum zu finden. „Lassen Sie Ihren Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt. Behalten Sie Ihre Kinder und Haustiere immer im Auge“, lautet zum Beispiel Tipp Nr. 8.
Montag, November 30, 2009
Mit Wunderkerzen am Weihnachtsbaum erlischt der Versicherungsschutz
Sie funkeln schön und werden bei Konzerten entzündet: Wunderkerzen. Der dünne Draht und die grau-braune Masse haben es allerdings in sich. So hübsch Wunderkerzen anzuschauen sind, so gefährlich sind sie. Das erfuhr eine Großmutter auf schmerzliche Art, als sie ihrem Enkel mit dem Funkenspiel eine Freude machen wollte. Sie brannte die Kerzen am Weihnachtsbaum ab. Die Dekoration fing Feuer. Das Ende vom Lied: Ein Schaden in Höhe von 16.000 Euro. Die Hausratversicherung zahlte nicht, weil die Frau grob fahrlässig gehandelt und die Warnhinweise auf der Papierverpackung ignoriert hatte. Das Landgericht Offenburg (Aktenzeichen 2 O 197/02) gab der Versicherung Recht.
Hätte die Frau sich an die Vorschriften des Wunderkerzen-Herstellers gehalten, wären der Baum und die Einrichtung nicht Opfer von Flammen, Ruß und Löschwasser geworden. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Kerzen nur im Freien angewendet werden dürfen. So reichte ein Funke und das trockene Moos, das zu Dekorationszwecken unter dem Baum drapiert war, brannte lichterloh. Statt zu löschen, nahm die Oma den Enkel, rannte aus der Wohnung und rief um Hilfe.
Für die Richter ein klarer Fall. Die Frau habe keinen Anspruch darauf, dass die Hausratversicherung den Schaden reguliere. Allgemein gültige Sicherheitsregeln seien außer Acht gelassen worden. Die Warnhinweise stünden, eindeutig und verständlich formuliert, auf der Packung, seien aber nicht gelesen worden. Zudem, was ebenso schwer wiege, habe die Frau die Kerzen ausgerechnet an einem leicht brennbaren, weil trockenen Tannenbaum entzündet. Wer es zu Weihnachten etwas heimelig haben möchte, verzichtet besser auf Wunderkerzen am Baum. Und bei Kerzen, deren Licht nicht elektrisch erzeugt wird, sollte ein Eimer Wasser in der Nähe sein. Sicher ist sicher.
Posted by Andre on 11/30 at 09:00 AM
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Dienstag, November 24, 2009
Wie günstig ist Ihre Hausratversicherung tatsächlich?
Sobald man nicht mehr bei den Eltern, sondern im eigenen Haushalt wohnt, darf die Hausratversicherung einfach nicht fehlen: Der Wert des eigenen Hausrats fällt oftmals sehr beachtlich aus, weshalb man um einen Versicherungsschutz nicht herum kommt. Denn sollte es einmal zu einem Schadensfall kommen und größere Teile des Hausrats beschädigt werden, so ist es immer gut, wenn der entstandene Schaden von einem Versicherer übernommen wird.
Zunehmend mehr Privatpersonen werden sich der Tatsache bewusst, dass es einfach sehr wichtig ist, den eigenen Hausrat über eine Hausratversicherung abzusichern. Allerdings nehmen sich nur wenige Leute ausreichend Zeit, um gezielt nach einem guten Versicherer zu suchen. Daher kommt es vergleichsweise häufig vor, dass relativ hohe bzw. sogar unnötig hohe Versicherungsbeiträge entrichtet werden.
Es ist immer sehr ärgerlich, wenn man einen zu hohen Beitrag entrichtet – schließlich könnte man das Geld auch anderweitig einsetzen. Deshalb gilt es als äußerst empfehlenswert, einen regelmäßigen Vergleich vorzunehmen. Experten raten dazu, einmal im Jahr einen Versicherungsvergleich durchzuführen und zu überprüfen, ob die eigenen Versicherungen noch zeitgemäß und vor allem auch preiswert sind.
Nicht selten kommt es vor, dass Hausratversicherungen kurzerhand am Bankschalter abgeschlossen werden. Andere Haushalte werden seit Jahren fest von einem einzigen Versicherungsvertreter betreut, über welchen sie letztlich alle Versicherungen abschließen. In beiden Fällen ist es so, dass oftmals überteuerte Versicherungen gewählt werden. Deshalb ist es einfach nur ratsam, sich einmal im Jahr ein wenig Zeit zu nehmen und kurzerhand auf einen Onlinevergleich zu setzen. Gerade bei der Hausratversicherung existiert oftmals ein großes Einsparpotential, welches ganz einfach genutzt werden kann.
Posted by Jochen on 11/24 at 09:51 AM
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Montag, November 23, 2009
Eigenheim bietet sichere Altersruhe
Ersparte Miete erlaubt Rentenalter mit finanziellen Vorteilen
Auch ohne die Schlagzeilen, die Tatsachen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre der beständige Wunsch nach Wohneigentum stark wie schon immer. Das belegt eine der jüngsten Allensbach-Umfrage zur Altersvorsorge, wonach 63 von 100 Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als “besonders sicher” empfunden.
Aktuell wohnen 50 von 500 Deutschen in den eigenen vier Wänden, von denen noch viele Mieter träumen. So steigt die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die zum Ziel haben, mittelfristig ins eigene Heim zu ziehen.
Bei der Begründung steht dann auch für 90 von 100 Mietern ganz vorne, dass man unabhängig sein will vom Vermieter, dass man lieber in die eigene Tasche zahlen, dass wahrscheinlich ein Wert verbleibe, den man vererben könne und dass Wohneigentum Vorsorge fürs Alter bedeute.
Auch ohne die gestrichene Eigenheimzulage ist festzustellen, dass der Staat beim Bau einer Immobilie noch immer fördert und zinsbegünstigte Darlehen auf Bundes- und Landesebene bietet. Dabei bleiben sämtliche Erträge aus der eigenen Immobilien - Mietersparnis, Wertsteigerung oder staatliche Zulagen - steuerfrei. Wer als Mieter freie Mittel in Wertpapieren oder Versicherungen anlegt, der muss in der Regel die Erträge versteuern (Abgeltungsteuer). Dagegen bleibt das Wohneigentum für die private Altersvorsorge also deutlich interessanter.
Gründe fürs Wohneigentum
Vergleicht man auf längere Sicht Mieter und ‘junge’ Eigenheimer, ist zu erkennen, dass Mieter auf den ersten Jahren finanziell im Vorteil liegen. Anfängliche Nebenkosten bei Bau oder Kauf sind für den Eigenheimer “verloren” und auch die monatlichen Belastungen sind über Jahre deutlich höher als bei der Miete. Die Betrachtung kehrt sich erst nach ungefähr 18 bis 20 Jahren um. Dann hat der Eigentümer seinen ersten Vermögensvorteil: Mit zunehmender Restschuld-Tilgung wird dann der Vorsprung im Eigenheim größer.
“Mietfrei” zu sein, ist ein weiterer Grund, in eigenen Wänden zu wohnen. Mit dem Blick des noch jungen Erwachsenen gilt dies eher als schwaches Argument, doch im höheren Alter bringt das mietfreie Wohnen in einer Immobilie, die frei von Schulden ist, kräftige Vorteile. Als monatlich ersparte Miete berechnete das Statistische Bundesamt beim Einpersonen-Haushalt 519 und bei Ehepaaren 613 Euro.
Stimmen zudem gepflegte Qualität und Wohnlage, darf der Eigentümer davon ausgehen, dass der Wert seiner Immobilie langfristig steigt.
Aktuell (November 2009) sind die Konditionen zur Finanzierung für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen günstig wie selten. Ein Baudarlehen mit durchschnittlich 4,25 Prozent ist auf zehn Jahre zu haben.
Gute Chancen für Mehr-Kind-Familien
Seit Juli 2008 ist durch das Eigenheimrentengesetz auch der Weg frei, selbst genutztes Wohneigentum durch die Riester-Förderung zu begünstigen. Dies gilt für Spar- und Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro jährlich (abzüglich der Zulagen). Berechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro; für jedes Kind 185 Euro. Sind Kinder nach 2008 geboren, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind. Nach Berechnung von Stiftung Warentest kann eine Familie, die mit zwei Kindern in 20 Jahren eine Immobilie abbezahlt, in derselben Zeit Riester-Zulagen bis zu 13.560 Erhalten. Fließt dieser als Tilgung aufs Darlehenskonto, spart die Familie bei 5,5 Prozent Kreditzinssatz weitere 10.000 Euro an Zinsen. Leider wissen wohl nur 50 von 100 Bundesbürger überhaupt etwas von dem sogenannten “Wohn-Riestern”.
Mittwoch, November 18, 2009
Bei Wohnungswechsel an die Hausratversicherung denken
Beim Umzug in ein anderes Haus oder eine andere Wohnung geraten bestimmte Angelegenheiten oftmals in Vergessenheit – oder sie werden einfach nur übersehen. Dies gilt insbesondere für die Anpassung des Versicherungsschutzes. Gleich mehrere Versicherungen können an ein Gebäude gekoppelt sein, so wie auch die Hausratversicherung. Daher ist es wichtig, den Versicherer über den Umzug zu informieren.
Nun braucht man natürlich keine Angst zu entwickeln, wenn ein Umzug kurz bevorsteht: Der Hausrat ist bei einem Umzug mitversichert. Vorübergehend besteht ein doppelter Schutz. Denn sowohl im alten als auch im neuen Gebäude gilt der Hausrat als versichert. Eine Hausratversicherung bietet für diesen Fall eine grundlegende Absicherung an. Es ist lediglich zu berücksichtigen, dass dieser doppelte Schutz nur für kurze Zeit geboten wird. Außerdem geht der Versicherungsschutz bei einem Wohnungswechsel nicht automatisch von einem Objekt auf das andere Objekt über.
Was den vorübergehenden Schutz betrifft, so gilt dieser für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten. Bei den meisten Versicherern verhält es sich so, dass jedoch eine Auflage existiert: Dem Versicherer muss bereits vor dem Umzug die Adresse des neuen Zuhause mitgeteilt werden. Dementsprechend ist es ganz wichtig, den Versicherer rechtzeitig zu informieren.
Nach dem Umzug gilt es sich um die Änderung der Versicherung zu kümmern. Eine einfache Umschreibung reicht oftmals nicht aus. Bei den meisten Hausratversicherungen sind Versicherungssumme und Beitragshöhe an die Wohnfläche gekoppelt. Weil sich diese bei einem Umzug ändert, muss die Versicherung angepasst werden. Wegen dieser Änderungen werden in den meisten Fällen neue Versicherungsverträge geschlossen - wobei die Versicherer meist so kulant sind, und die bestehenden Verträge vorzeitig kündigen.
Posted by Jochen on 11/18 at 08:13 AM
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