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Hausratversicherung
Mittwoch, Januar 18, 2012
Test: Gegenstands-Schutz der Ergo
Versicherungen für Handys, Notebooks und Touchpads gibt es schon lange. Als Technik- oder Elektronikversicherung können sie direkt beim Händler abgeschlossen werden. Ergo und Ergo Direkt gehen jetzt noch einen Schritt weiter. Sie bieten mit ihrem „Gegenstands-Schutz“ die Option, wertvolle Einzelstücke zu versichern. Ob das nun ein technisches Gerät ist oder aber der Sekretär vom Großvater, bleibt dem Kunden überlassen. Die Stiftung Warentest hat sich die Konditionen näher angesehen und kommt zu einem wenig schmeichelhaften Urteil.
Die Idee hinter dem Gegenstands-Schutz ist nicht neu. Vom Prinzip her deckt der Vertrag die Leistungen einer Hausratversicherung ab und ergänzt sie um einige weitere Bausteine. So gilt der Versicherungsschutz auch für leichten Diebstahl, wenn man unterwegs ist und wenn der Schaden selbst verursacht wurde – zum Beispiel der berühmt-berüchtigte Becher Kaffee, der umfällt und das Notebook schachmatt setzt. Auf diese Weise lassen sich nahezu alle Gegenstände versichern, wobei Höchstgrenzen (5.000 Euro bei einer Geige) und Altersgrenzen (das Handy darf nicht von anno dazumal sein) gelten. Die Prämie bestimmt der Wert des Objektes, der per Gutachten oder Kaufbeleg nachgewiesen werden muss.
Kommt es zum Schadensfall, wird der Gegenstand repariert oder es gibt Bares in Höhe der Versicherungssumme. Dabei sinkt die Leistung bei technischen Geräten von Jahr zu Jahr. Für ein Handy im Wert von 500 Euro, für das in drei Jahren Versicherungsbeiträge in Höhe von 168 Euro abgebucht werden, würden im zweiten Jahr nur noch 350 Euro gezahlt, im dritten Jahr 250 Euro. Handelt es sich um eine Halskette, die mit 5.000 Euro taxiert wurde, gibt es maximal 4.500 Euro. Dafür zahlt der Kunde Jahr für Jahr 333,60 Euro. Die Stiftung Warentest spricht von einem „teuren Vollkaskoschutz“. Ihr Fazit: Für einen derart hohen Versicherungsbeitrag bekommen Verbraucher schon eine sehr gute Hausratversicherung, die den gesamten Besitz und nicht nur einen einzelnen Gegenstand schützt“. Auch für wirklich teure Objekte, ob Schmuck oder Instrumente, taugt der Gegenstands-Schutz nicht. Hier muss schon eine Spezialversicherung her.
Freitag, Januar 06, 2012
Sturmschäden sofort melden
Das war ein stürmischer Start ins Jahr 2012. Erst kam „Ulli“, dann meldete sich „Andrea“ mit Orkanböen und Gewittern zu Wort. Vielerorts hielten Bäume den enormen Windgeschwindigkeiten nicht mehr Stand und krachten auf Straßen oder Häuser. Dächer wurden abgedeckt und Ziegelsteine wie trockenes Laub durch die Luft gewirbelt. Wenn es dabei zu Schäden am Wohneigentum, dem Hausrat oder dem Auto kam, gilt es, sofort aktiv zu werden.
Schritt eins: Die Schäden sollten so exakt wie möglich dokumentiert werden. In Zeiten digitaler Technik ist das kein Problem mehr. Fotos oder Videos sind als Nachweis bestens geeignet. Ergänzt werden sie durch schriftliche Aufzeichnungen, die man von Zeugen – einfach mal den Nachbarn fragen – bestätigen lassen sollte. Drohen Folgeschäden, weil es durch ein Loch im Dach regnet und das Haus nach und nach unter Wasser gesetzt wird, ist es ratsam, umgehend zu reagieren und zumindest für einen provisorischen Schutz zu sorgen.
Schritt zwei: Die Versicherung muss informiert werden. Nicht erst Tage später, sondern ohne weitere Umschweife. Ansprechpartner ist je nach Schadensbild die Teilkaskoversicherung bei Fahrzeugen, die Wohngebäudeversicherung, die Glasbruchversicherung oder die Hausratversicherung. Befindet sich das Haus noch im Bau, gilt es, die Bauleistungsversicherung in Kenntnis zu setzen. Um die Höhe des Schadens beziffern zu können – insbesondere beim Hausrat – gehören zur Dokumentation auch die Kaufbelege, aus denen der Preis und das Kaufdatum hervorgehen. Die meisten Versicherungen zahlen allerdings erst ab Windstärke 8, das heißt ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern je Stunde.
Wer für einen der Schäden verantwortlich ist, weil der morsche Baum im Garten auf das Nachbarhaus gefallen ist oder Blumentöpfe und Dachziegel auf parkende Autos gekracht sind, wendet sich an seine Haftpflichtversicherung. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht zuständig, bei Einfamilienhäusern reicht eine Privathaftpflichtversicherung. Hat man sich das Geld für eine solche Police gespart, wird es teuer. Dann muss der Schaden aus eigener Tasche beglichen werden.
Montag, November 28, 2011
Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
Die erste Kerze am Adventskranz brennt. Heimelig, hübsch anzuschauen und in gewisser Weise ist das Flackern der Flamme auch beruhigend. Nur sollte man sich angesichts der vorweihnachtlichen Stimmung nicht dazu hinreißen lassen, die Gefahren zu verkennen. Bisweilen reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder ein sachter Windhauch, und das Tannengrün samt Deko fängt Feuer. Damit die Kerze nicht zum Fall für die Hausratversicherung oder, noch schlimmer, für die Wohngebäudeversicherung wird, gilt es also, aufmerksam zu sein.
Sollte doch etwas passieren, wird sich die Assekuranz ganz genau mit den Umständen befassen. Stellt sich heraus, dass Gestecke oder der Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt waren, muss sich der Versicherungsnehmer den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. Statt den Schaden in voller Höhe zu erstatten, wird die Hausratversicherung die Leistung in einem solchen Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kürzen. Vor ein paar Jahren hätte es keinen Cent gegeben. Da galt noch das simple Prinzip „Alles-oder-Nichts“. Ärger ist jedenfalls vorprogrammiert. Notfalls muss dann ein Gericht entscheiden, ob der Kunde den Schaden hätte vermeiden können.
Diesen Ärger und eine rußgeschwärzte Wohnung kann man sich sparen, wenn die Kerzen kurzerhand gelöscht werden, wenn man das Zimmer längere Zeit verlässt. Denn brennt es erst einmal, breitet sich das Feuer aufgrund der trockenen Zweige – das gilt umso mehr für den Weihnachtsbaum – relativ schnell aus. Mit einem Eimer Wasser ist es dann meist nicht mehr getan. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. rät daher, für Notfälle einen Feuerlöscher in der Nähe zu haben und Rauchmelder zu installieren, um sofort auf kleinste Rauchpartikel in der Luft hingewiesen zu werden. Wäre doch schade, wenn die schöne Stimmung sich im wahrsten Sinne des Wortes in Rauch auflöst.
Montag, November 07, 2011
Hausrat: Die Hausnummer gibt den Ton an
Wenige Meter machen bei der Hausratversicherung bereits einen Riesen-Unterschied. Gemeint sind nicht die Quadratmeter einer Wohnung, sondern die Adresse. Selbst Anwohner der gleichen Straße, die nur ein paar Häuser auseinander wohnen und die gleiche Wohnfläche zur Verfügung haben, berappen unter Umständen völlig andere Beiträge. Aspect Online hat sich die Prämien näher angesehen und dabei ein paar kuriose und für Betroffene durchaus ärgerliche Differenzen ausgemacht.
Für 85 Quadratmeter am Schwalbenweg 36 in Bohnsdorf berechnet die Hausratversicherung schlappe 154 Euro. Die Bewohner des Hauses Nr. 16 zahlen für eine gleich große Wohnung nur 57,73 Euro. Der Grund für diesen enormen Preissprung sind die Risikogruppen, anhand derer die Assekuranzen die Prämien berechnen. Sie wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erarbeitet und unterteilen die Bundesrepublik nach Postleitzahlen sortiert in sichere und weniger sichere Gebiete. Insgesamt gibt es fünf Zonen. „Häuser der Zone 1 zahlen wenig, Häuser in Zone 5 am meisten“, so Wolfgang Schütz von Aspect Online gegenüber der Berliner Morgenpost. Im genannten Beispiel entspricht Hausnummer 36 der Zone 5 und die Nummer 16 der Zone 2 – und das nur, weil sie unterschiedliche Postleitzahlen haben. Ähnliche Beispiele finden sich überall in Deutschland, sind in dieser extremen Ausprägung aber eher selten. Nicht ganz so auffällig sind die Unterschiede im folgenden Fall: In Köln müssen für eine 85 Quadratmeter-Wohnung an der Bergisch Gladbacher Straße 99,06 Euro Jahresbeitrag überwiesen werden. Ein paar Schritte gen Osten wird aus der Bergisch Gladbacher die Mühlheimer Straße. Dort kostet die Hausratversicherung dann nur noch 69,13 Euro.
Posted by Andre on 11/07 at 09:04 AM
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Donnerstag, Oktober 20, 2011
Hausratversicherung: Ein guter Tresor muss nicht teuer sein
Wertsachen sind über die Hausratversicherung sehr gut abgesichert, sofern man sie denn korrekt aufbewahrt. Allerdings ist dies leichter gesagt als getan: Wer keinen Stahlschrank bzw. Tresor besitzt, muss sich mit niedrigen Entschädigungsgrenzen abfinden. Bei lose aufbewahrtem Bargeld oder Schmuck entschädigen die meisten Versicherer im Falle eines Diebstahls nicht mehr als 500 Euro. Damit eine wesentlich höhere Entschädigungsgrenze greift, müssen die Wertsachen in einem Tresor aufbewahrt werden.
Zahlreiche Versicherungsnehmer ärgern sich über diese Vorgehensweise, weil sie keinen Tresor besitzen und ihre Wertsachen deshalb nur unzureichend versichert sind. Gerade in Zeiten, in denen sich immer mehr Privatpersonen mit Gold eindecken, kommt es immer häufiger vor, dass der Wert des Hausrats die niedrige Entschädigungsgrenze bei lose aufbewahrten Wertsachen maßgeblich überschreitet.
Am einfachsten löst man dieses Problem, indem ein Tresor angeschafft wird. Zahlreiche Personen schrecken vor diesem Schritt zurück, weil sie hohe Kosten sowie einen enormen Aufwand befürchten. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einen Tresor günstig anzuschaffen und zu installieren. Zwar gelten neue Stahlschränke als vergleichsweise kostspielig, doch häufig geht es auch wesentlich günstiger. Über Kleinanzeigen oder Online-Auktionen ist es heutzutage möglich, günstig an Stahlschränke zu gelangen. Schon für wenig Geld sind erstklassige Modelle erhältlich.
Bei der Auswahl eines Stahlschranks muss im Endeffekt nur darauf geachtet werden, dass er einer ausreichenden Sicherheitsklasse entspricht – diesbezüglich sind die Versicherer sehr pingelig. Wer sich unsicher ist, fragt am besten direkt beim Versicherer nach, welche Sicherheitsanforderungen gelten.
Es dürfte problemlos möglich sein, für ein paar hundert Euro einen gebrauchten Tresor zu erwerben und diesen ggf. für ein paar weitere hundert Euro sicher installieren zu lassen. Im Gegenzug steigt die Entschädigungsgrenze von 500 auf 30.000 Euro oder sogar noch höher – bei diesem Zuwachs an Sicherheit lohnt sich der Aufwand.
Posted by Jochen on 10/20 at 09:31 AM
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Dienstag, Oktober 18, 2011
Betrug in der Hausratversicherung ist kein Kavaliersdelikt
Wenn es in der Haushaltskasse nicht besonders gut aussieht und eine Besserung nicht in Sicht scheint, unterliegen einige Menschen der Versuchung, ihre Versicherung zu betrügen. Vor allem die Hausratversicherung wird gerne genutzt, um Schäden zu regulieren, die fingiert wurden. Auf diese Weise soll neues Geld in die Haushaltskasse gespült werden. Dass vor allem die Hausratversicherung herhalten muss, hat vor allem damit zu tun, dass sie so viele Objekte und Risiken absichert – dementsprechend bieten sich viele Ansatzmöglichkeiten für einen Betrug.
Eines der größten Probleme besteht dahingehend, dass viele Betrüger die rechtliche Tragweite ihres Handelns unterschätzen. Viele Personen können sich nicht vorstellen, wie sehr sie den Versicherern schaden. Häufig wird angenommen, die großen Versicherungsunternehmen hätten ohnehin genug Geld, weshalb ein kleiner Betrug, bei welchem man ein paar tausend Euro ergaunert, nicht auffällt.
Versicherungsbetrug ist jedoch kein Kavaliersdelikt – wer erwischt wird, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Dies durften in den vergangenen Wochen gleich mehrere Versicherungsnehmer feststellen. In den Medien wurde mehrfach über Betrugsdelikte in der Hausratversicherung informiert. So schummelte zum Beispiel ein in der Nähe von Hamm lebender Mann, in dessen Wohnung eingebrochen wurde, bei der Schadenssumme. Er gab gegenüber dem Versicherer einen deutlich größeren Diebstahlschaden an als dieser tatsächlich vorlag. Der Betrug fiel allerdings aus, was den gesamten Versicherungsschutz kostete. Der Versicherungsnehmer enthält nur gar keine Entschädigung.
Wesentlich härter wird ein junger Mann aus Kassel bestraft, der seine Wohnung in Brand setzte, um die Versicherungssumme zu kassieren. Er wurde vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von knapp fünf Jahren verurteilt – allerdings nicht nur wegen des Versicherungsbetrugs sondern auch weil er die Leben der anderen Hausbewohner in Gefahr brachte.
Posted by Jochen on 10/18 at 09:09 AM
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Mittwoch, Oktober 05, 2011
Hausrat: Wie ist Gold geschützt?
Gold hat auch in Krisenzeiten den Ruf als sicherer Fels in der Brandung – wenngleich auch hier mit Kursschwankungen und damit Wertverlusten gerechnet werden muss. Wer sich dennoch die eine oder andere Münze und ein paar kleinere Barren des Edelmetalls in den Wohnzimmerschrank legen möchte, sollte sich auch Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Gold, Silber und andere Wertgegenstände wie Briefmarken, Münzen und Gemälde sind im Rahmen der Hausratversicherung nur bedingt geschützt. Die meisten Verträge sehen eine Deckelung der Entschädigung vor, sollten Diebe sich an den Preziosen zu schaffen machen.
In der Regel sind Wertsachen mit maximal 20 Prozent der Versicherungssumme oder einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gedeckt. Das richtet sich nach Tarif und Gesellschaft. Vorausgesetzt wird in den meisten Fällen, dass Gold und Co. nicht einfach so in der Küche oder zwischen den Bettlaken aufbewahrt werden, sondern in einem zertifizierten Wertschutzschrank. Das trifft auf die günstigen Modelle, die in Baumärkten ergattert werden können, nur selten zu. Der Tresor muss eingemauert werden oder zumindest ein Gewicht von über 200 Kilogramm haben und darüber hinaus das Zertifikat der VDS Schadenverhütung GmbH oder einer anderen Zertifizierungsstelle tragen. Die Assekuranzen stehen in diesem Punkt meist beratend zur Seite.
Die Entscheidung für Gold sollte daher immer mit einem Anruf bei der Hausratversicherung einhergehen. Zumindest, wenn ein größerer Betrag in das Edelmetall investiert wurde und die Errungenschaft in den eigenen vier Wänden lagert. Eine einzelne Münze mit 1/20 Unze wird noch keine schlafenden Hunde wecken. Ansonsten lohnt es sich, die Entschädigung für Gold und generell Wertsachen anpassen und sich über die richtige Aufbewahrung beraten zu lassen. Damit ist man auf der sicheren Seite. Denn: Eine Unterversicherung sollte tunlichst vermieden werden, unabhängig davon, ob nun Wertgegenstände berücksichtigt werden müssen oder nicht. Von daher raten Experten, die Hausratpolice regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.
Posted by Andre on 10/05 at 09:46 AM
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Donnerstag, September 29, 2011
Schadensbegrenzung: Bei Unsicherheit lieber erst den Versicherer anrufen
Es gibt Schäden, nach deren Eintritt man relativ schnell reagieren muss, um das Schadensausmaß einzugrenzen. Ein typisches Beispiel sind Wasserschäden: Wenn Wasser durch die Wohnung läuft, kann nicht einfach abgewartet werden. Das Wasser kann im Laufe der Zeit einen immensen Schaden anrichten, der nicht nur den Hausrat sondern womöglich auch das Gebäude beschädigt. Im Übrigen ist man als Versicherungsnehmer sogar dazu angehalten, auf diese Weise zu verfahren. Die Vertragsbedingungen einer Hausratversicherung sehen vor, dass sich der Versicherungsnehmer um eine Begrenzung des Schadens bemüht.
Je nach Schadensfall kann durchaus die Frage aufkommen, wie man eine Begrenzung des Schadens am besten vornimmt. Am leichtesten wäre es natürlich, professionelle Hilfe zu holen. Bei größeren Wasserschäden besteht die beste Lösung meist darin, einen Klempner per Notdienst oder auch die Feuerwehr zu rufen. Nun ist es allerdings so, dass die Experten nicht umsonst arbeiten. Nach getaner Arbeit wird eine Rechnung ausgestellt – und wenn es ganz schlecht läuft, will der Versicherer die Kosten nicht übernehmen. In solch einem Fall steht man vor einem ernsthaften Problem - schließlich müssen die Kosten von jemandem getragen werden.
Aus diesem Grund ist es immer gut, wenn man nicht übereilt handelt, sondern erst einmal mit dem Versicherer in Kontakt tritt. Wird der Fall am Telefon besprochen, so lassen sich Absprachen über die weitere Vorgehensweise treffen. werden. Je nach Art des Schadens muss es unter Umständen sehr schnell gehen. Glücklicherweise sind die meisten Versicherer heutzutage gut erreichbar und geben auch schnell Auskunft. Bei Schäden, die nicht ganz so bedrohlich sind bzw. bei denen sich das Risiko von Folgeschäden in Grenzen hält, sind derartige Anrufe umso wichtiger. Denn je besser die Verfahrensweise abgesprochen wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten später anstandslos übernommen werden.
Posted by Jochen on 09/29 at 09:00 PM
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Samstag, September 17, 2011
Tipps zur Hausratversicherung in Wohngemeinschaften
Bald beginnt das neue Wintersemester und zahlreiche Studenten werden ihre erste eigene Wohnung beziehen. Nach wie vor ist es so, dass sich viele Studenten für den Einzug in eine Wohngemeinschaft entscheiden, um somit die Kosten gering zu halten. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Miete, sondern auch für bestimmte Versicherungsbeiträge. So kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich die Mitglieder einer Wohngemeinschaft den Beitrag für die Hausratversicherung teilen.
Allerdings macht es zumeist keinen Sinn, auf diese Weise zu verfahren. Es ist nicht möglich, dass mehrere Personen ihren Hausrat gemeinsam mit einer Hausratversicherung absichern. Letzten Endes kann nur eine Person als Versicherungsnehmer auftreten. Der Hausrat dieser Person gilt als versichert – der Hausrat anderer Personen hingegen nicht. Dementsprechend entrichten die anderen Personen ihren Beitragsanteil umsonst. Sollte es zum Schadensfall kommen, wird die Versicherung nicht zahlen.
Dennoch ist es möglich, in einer Wohngemeinschaft zu leben und gleichzeitig eine günstige Hausratversicherung abzuschließen. Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft ist dazu berechtigt, eine eigene Versicherungspolice abzuschließen. Die Mehrkosten liegen übrigens gar nicht so viel höher, als es oft vermutet wird. Dies hat mit der Wohnfläche zu tun: Man gibt ausschließlich die Wohnfläche des Raums an, der ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt wird. Es gibt Versicherer, die eine solche Verfahrensweise zulassen. Allerdings ist zu bedenken, dass eine ausreichende Sicherheit gegeben sein muss. Der private Raum muss abschließbar sein, damit das Diebstahlrisiko in der Hausratversicherung eingeschlossen ist.
Weil die Versicherer bei Wohnungsgemeinschaften sehr unterschiedlich verfahren, sind Interessenten gut damit beraten, einen Versicherungsvergleich zu machen. Es empfiehlt sich, möglichst viele Angebote einzuholen, damit der Hausrat am Ende gut und gleichzeitig auch günstig versichert ist.
Posted by Jochen on 09/17 at 11:57 AM
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Donnerstag, September 15, 2011
Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden
Eine gute Hausratversicherung punktet nicht nur mit einem günstigen Beitrag, sondern auch mit einem ausreichend bemessenem Versicherungsumfang. Damit ist gemeint, dass ein breites Spektrum an Gefahren abgedeckt und der Versicherungsnehmer entsprechend gut abgesichert ist. Deshalb ist es auch so wichtig, die Versicherung nicht ausschließlich auf Basis des Beitrags auszuwählen. Wer einen Versicherungsvergleich durchführt, sollte immer darauf achten, dass auch die Leistungen stimmen.
Ebenso muss die Versicherung optimal abgestimmt sein, was letztlich bedeutet, die richtigen Optionen zu wählen und außerdem korrekte Angaben gegenüber dem Versicherer zu machen. Wer zum Beispiel den Wert des Hausrats falsch angibt bzw. einen etwas niedrigeren Wert nennt, um den Beitrag ein wenig zu drücken, geht das Risiko der Unterversicherung ein.
Wenn die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Hausrats bemessen ist, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Diese ist gleich aus zwei Gründen von Nachteil. Sollte der gesamte Hausrat bei einem Schaden zerstört werden, würde man zwangsläufig auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Doch auch bei kleineren Schäden stellt die Unterversicherung ein Problem dar. Wenn der Versicherer eine Unterversicherung feststellt, berücksichtigt er den Grad der Unterversicherung beim Ermitteln der Entschädigungsleistung. Es wird eine Kürzung des Entschädigungsbetrags vorgenommen, sodass der Versicherungsnehmer auch mit keiner vollständigen Entschädigung rechnen kann.
Dementsprechend ist es wichtig, eine Unterversicherung unbedingt zu verhindern. Dies ist möglich, indem der Wert des Hausrats präzise ermittelt wird. Alternativ bietet sich die Wahl eines Tarifs an, der einen sogenannten Unterversicherungsverzicht beinhaltet. Der Beitrag ist dann meist ein wenig höher bemessen, aber dafür kann eine Unterversicherung gar nicht erst eintreten.
Posted by Jochen on 09/15 at 08:58 AM
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Samstag, September 10, 2011
Worauf es bei der Hausratversicherung für Studienanfänger ankommt
In den nächsten Wochen werden sich viele junge Menschen an Hochschulen einschreiben, um ihr erstes Studium anzutreten. Für die meisten bedeutet dies einen großen Schritt in Richtung Eigenständigkeit: Heutzutage ist es üblich, dass Studenten in andere Städte ziehen und dort in eigenen Wohnungen oder Wohngemeinschaften leben.
Leider kommt es häufiger vor, dass Studienanfänger nicht daran denken, ihren Hausrat zu versichern. Dabei ist dieser Schutz von hoher Bedeutung, denn auch in einem studentischen Haushalt kann sich der Hausrat schnell auf einen stolzen Wert belaufen. Man denke nur an den Laptop, den heutzutage so gut wie jeder Student besitzt. Hinzu kommen Kleidung und Einrichtungsgegenstände.
Studenten, die ihren Hausrat versichern möchten, haben mehrere Möglichkeiten. Im Idealfall muss gar keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden, weil der Schutz der elterlichen Versicherung greift. Ob solch ein Fall vorliegt, muss individuell überprüft werden. Zu diesem Zweck setzt man sich am besten direkt mit dem Versicherer in Verbindung. Außerdem sollte man sich nach Besonderheiten und Einschränkungen erkundigen. Oftmals ist die Versicherungssumme auf einen niedrigen Betrag begrenzt, der für Studenten aber meist trotzdem ausreichend bemessen ist.
Wenn der Schutz der elterlichen Hausratversicherung nicht greift, gilt es eine eigene Versicherung abzuschließen. Am besten nimmt man einen umfassenden Versicherungsvergleich vor, in dessen Rahmen man überprüft, ob spezielle Tarife für Studenten oder kleine Wohnungen erhältlich sind. Durch Wahl eines entsprechenden Hausrattarifs lassen sich die Kosten niedrig halten.
Studenten, die in einer Wohngemeinschaft leben, sollten ebenfalls über eine eigene Hausratversicherung verfügen. Gemeinschaftliche Hausratpolicen gibt es im Grunde nicht: Oftmals beteiligen sich alle Mitbewohner am Beitrag, doch im Endeffekt ist nur eine Person versichert. Da ist es sinnvoller, sich gleich eigenständig zu versichern.
Posted by Jochen on 09/10 at 01:08 PM
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Donnerstag, September 08, 2011
Versicherungswechsel: Jetzt Hausratversicherungen vergleichen
Seitdem das Internet im Versicherungsgeschäft eine enorm wichtige Rolle spielt, hat sich am Markt eine Menge getan. Zunehmend mehr Versicherer legen Tarife auf, die ausschließlich online erhältlich sind und zugleich einen Kostenvorteil bieten. Dies gilt für nahezu alle Versicherungsbereiche, unter anderem auch für den Bereich der Hausratversicherung.
Weil sich das Versicherungsgeschäft fortlaufend in Bewegung befindet bzw. immer wieder neue Tarife aufgelegt werden, sollte man einmal pro Jahr überprüfen, wie es um den eigenen Versicherungsschutz bestellt ist. Womöglich findet man hierbei heraus, dass ein Wechsel die Chance bietet, von einem niedrigeren Beitrag oder besseren Versicherungsleistungen zu profitieren.
Versicherungsnehmer, die ihre Hausratversicherungen überprüfen möchten, sollten möglichst bald damit anfangen. Bei zahlreichen Versicherern sind die Laufzeiten der Policen an das Kalenderjahr gekoppelt. Wer wechseln möchte, muss eine Kündigungsfrist einhalten. Weil das letzte Quartal des Jahres schon bald anbricht, empfiehlt sich ein zeitnaher Vergleich – denn sollte man tatsächlich einen besseren Hausratversicherungstarif finden, so kann der Wechsel noch problemlos in diesem Jahr eingeläutet werden.
Den eigentlichen Vergleich der verschiedenen Hausrattarife führt man am besten online durch. Onlinevergleiche gestatten es nämlich, die Mehrheit der am Markt angebotenen Tarife zu berücksichtigen und auszuwerten. Außerdem lockt eine große Zeitersparnis. Innerhalb weniger Minuten ist es möglich, den Versicherungsmarkt gezielt zu durchleuchten.
Bei der Onlinesuche nach einem passenden Versicherungstarif zum Schutz des eigenen Hausrats sollte stets bedacht werden, dass es nicht ausschließlich um den Beitrag geht. Am Ende muss der Tarif den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers gerecht werden. Dementsprechend muss der günstigste Tarif nicht automatisch die beste Wahl verkörpern. Viel wichtiger ist es, gut versichert zu sein.
Posted by Jochen on 09/08 at 06:09 PM
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Samstag, September 03, 2011
Neuwertentschädigung sorgt manchmal für Überraschungen
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsnehmer nach der Schadensregulierung von ihrem Versicherer sehr enttäuscht sind. Besonders bei der Hausratversicherung ist dies oft der Fall – denn immer häufiger erhalten die Versicherten weniger Geld als sie ursprünglich für den Hausrat bezahlt haben.
Zumindest trifft dies für Hausrat aus den Bereichen Computer und Unterhaltungselektronik zu: Hier ist festzustellen, dass Neugeräte immer günstiger werden. Musste man bis vor ein paar Jahren für einen großen Flachbildfernseher noch 5.000 Euro oder mehr bezahlen, so kann man heutzutage ein vergleichbares Gerät schon für gut 1.000 Euro kaufen. Das ist auch der Grund, weshalb die Versicherer weniger erstatten: Es wird auf die Neuwerte geachtet.
Die Hausratversicherung entschädigt nach dem sogenannten Neuwertprinzip: Wenn ein Versicherungsfall vorliegt, prüft der Versicherer im ersten Schritt, zu welchem Preis sich die Sache neu beschaffen lässt. Im Anschluss wird der ermittelte Preis als Entschädigungssumme festgesetzt. Nicht selten bedeutet dies, preisliche Abschläge hinnehmen zu müssen. Weil Computer, Fernseher, Stereoanlagen etc. immer günstiger werden, erstatten die Versicherer nicht den Betrag, den man als Versicherungsnehmer einst bezahlt hat. Allerdings befindet sich der Versicherungsnehmer deswegen nicht im Nachteil - schließlich kann er sich vom Entschädigungsbetrag ein Gerät vom selben Typ oder ein vergleichbares Gerät anschaffen.
Im Übrigen ist dies eine besonders faire Form der Entschädigung - die meisten anderen Sachversicherungen entschädigen nach dem Zeitwertprinzip. Bei diesem Prinzip wird der Wert der Sache um die Abnutzung verringert, weshalb der Versicherungsnehmer kein neues Gerät auf Kosten des Versicherers anschaffen kann. Stattdessen muss er einen Teil der Kosten selbst tragen.
Posted by Jochen on 09/03 at 09:30 AM
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Samstag, August 27, 2011
Blitzschlag: Hausrat ist nicht durch Gebäudeversicherung abgesichert
Bislang ging es diesen Sommer vergleichsweise ruhig zu – wegen der niedrigen Temperaturen gab es nicht ganz so viele Gewitter. Doch nun hat die Anzahl der Gewitter deutlich zugenommen, wodurch es automatisch zu mehr Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt. Die größte Gefahr geht dabei vom Blitzschlag aus: Wenn der Blitz in ein Gebäude einschlägt, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Generell gilt, dass die meisten Haushalte abgesichert sind, weil eine Gebäudeversicherung existiert. Die Gebäudeversicherung deckt Risiken wie Blitzschlag und Feuer ab, sodass man sich im Schadensfall auf der sicheren Seite befindet – zumindest wenn es um das eigentliche Gebäude geht. Was viele Leute übersehen, ist jedoch die Tatsache, dass ausschließlich das Gebäude versichert ist - nicht aber der darin befindliche Hausrat. Dabei ist der Wert des Hausrats nicht zu unterschätzen. Eine vollständige Wohneinrichtung zuzüglich Bekleidung und anderer Dinge kann einen stattlichen Wert aufweisen. Aus diesem Grund sollte der Schutz einer Hausratversicherung nicht fehlen. Zwar mag vielen Personen das Risiko eines Blitzschlags nicht unbedingt hoch erscheinen, allerdings sprechen die Statistiken eine andere Sprache. Im Übrigen muss es nicht immer gleich zum Gebäudebrand kommen: Ein Blitzschlag kann auch dafür sorgen, dass alle angeschlossenen elektrischen Geräte beschädigt werden – in solch einem Fall kann die Hausratversicherung ebenfalls Schutz bieten.
Übrigens richtet sich der Ratschlag, auf eine Hausratversicherung zu setzen, nicht nur an Immobilieneigentümer. Mieter sind im Schadenfall oft auf sich allein gestellt und können nur selten Forderungen gegen den Vermieter geltend machen. Dementsprechend darf der Schutz einer Hausratversicherung auch bei ihnen nicht fehlen.
Posted by Jochen on 08/27 at 01:21 PM
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Sonntag, Juni 26, 2011
Einbruchrisiko: Abwesenheit besser nicht online ankündigen
Das Internet hat den Alltag vieler Menschen verändert. Dies gilt besonders für Social Networks, in denen sie sich öffentlich mit Freunden und Bekannten austauschen kann. Besonders Facebook erfreut sich einer großen Popularität: Täglich loggen sich Millionen Deutsche ein, um Statusmitteilungen zu erzeugen, Kommentare zu schreiben oder Bilder hochzuladen.
Dabei kann es vorkommen, dass sie Kriminelle auf sich aufmerksam machen. Wie die Zurich Gruppe Deutschland kürzlich per Pressemitteilung bekanntgegeben hat, sollten sich Privatpersonen genau überlegen, welche Informationen sie über sich im Internet preisgeben. Wer nicht aufpasst, macht womöglich Einbrecher auf sich aufmerksam. Sollte man beispielsweise seinen nächsten Urlaub im Internet ankündigen und es zugleich möglich sein, Rückschlüsse auf die Adresse zu ziehen, kann dies zu einem Problem werden. Nun werden einige Versicherte vielleicht denken, dass die Hausratversicherung im Schadensfall trotzdem zahlen muss. Auf den ersten Blick scheint dies plausibel: Wer sein Haus oder seine Wohnung ordnungsgemäß verschließt und nicht für den Zeitraum von mehreren Monaten verreist, ist prinzipiell versichert. Öffentliche Ankündigungen führen jedoch zu einer Änderung der Situation: Derartige Meldungen verletzen nämlich die sogenannte Vorsorgepflicht. Mitteilungen über Abwesenheit und gleichzeitig mögliche Rückschlüsse auf die Adresse gleichen laut einem Versicherungsexperten von Zurich schon fast Einladungen zu Straftaten. Wegen der Verletzung der Vorsorgepflicht wäre die Hausratversicherung im Schadensfall dazu berechtigt, den Entschädigungsbeitrag zu kürzen oder sogar vollständig auf Leistungsfreiheit zu bestehen.
Wer verreist und darüber im Internet berichten möchte, sollte seine Mitteilungen so einstellen, dass sie nicht öffentlich einsehbar sind. Noch sicherer wäre es, bis zur Rückkehr zu warten und dann beispielsweise Fotos zu veröffentlichen.
Posted by Jochen on 06/26 at 01:17 PM
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