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Hausratversicherung
Samstag, September 03, 2011
Neuwertentschädigung sorgt manchmal für Überraschungen
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsnehmer nach der Schadensregulierung von ihrem Versicherer sehr enttäuscht sind. Besonders bei der Hausratversicherung ist dies oft der Fall – denn immer häufiger erhalten die Versicherten weniger Geld als sie ursprünglich für den Hausrat bezahlt haben.
Zumindest trifft dies für Hausrat aus den Bereichen Computer und Unterhaltungselektronik zu: Hier ist festzustellen, dass Neugeräte immer günstiger werden. Musste man bis vor ein paar Jahren für einen großen Flachbildfernseher noch 5.000 Euro oder mehr bezahlen, so kann man heutzutage ein vergleichbares Gerät schon für gut 1.000 Euro kaufen. Das ist auch der Grund, weshalb die Versicherer weniger erstatten: Es wird auf die Neuwerte geachtet.
Die Hausratversicherung entschädigt nach dem sogenannten Neuwertprinzip: Wenn ein Versicherungsfall vorliegt, prüft der Versicherer im ersten Schritt, zu welchem Preis sich die Sache neu beschaffen lässt. Im Anschluss wird der ermittelte Preis als Entschädigungssumme festgesetzt. Nicht selten bedeutet dies, preisliche Abschläge hinnehmen zu müssen. Weil Computer, Fernseher, Stereoanlagen etc. immer günstiger werden, erstatten die Versicherer nicht den Betrag, den man als Versicherungsnehmer einst bezahlt hat. Allerdings befindet sich der Versicherungsnehmer deswegen nicht im Nachteil - schließlich kann er sich vom Entschädigungsbetrag ein Gerät vom selben Typ oder ein vergleichbares Gerät anschaffen.
Im Übrigen ist dies eine besonders faire Form der Entschädigung - die meisten anderen Sachversicherungen entschädigen nach dem Zeitwertprinzip. Bei diesem Prinzip wird der Wert der Sache um die Abnutzung verringert, weshalb der Versicherungsnehmer kein neues Gerät auf Kosten des Versicherers anschaffen kann. Stattdessen muss er einen Teil der Kosten selbst tragen.
Posted by Jochen on 09/03 at 09:30 AM
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Samstag, August 27, 2011
Blitzschlag: Hausrat ist nicht durch Gebäudeversicherung abgesichert
Bislang ging es diesen Sommer vergleichsweise ruhig zu – wegen der niedrigen Temperaturen gab es nicht ganz so viele Gewitter. Doch nun hat die Anzahl der Gewitter deutlich zugenommen, wodurch es automatisch zu mehr Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt. Die größte Gefahr geht dabei vom Blitzschlag aus: Wenn der Blitz in ein Gebäude einschlägt, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Generell gilt, dass die meisten Haushalte abgesichert sind, weil eine Gebäudeversicherung existiert. Die Gebäudeversicherung deckt Risiken wie Blitzschlag und Feuer ab, sodass man sich im Schadensfall auf der sicheren Seite befindet – zumindest wenn es um das eigentliche Gebäude geht. Was viele Leute übersehen, ist jedoch die Tatsache, dass ausschließlich das Gebäude versichert ist - nicht aber der darin befindliche Hausrat. Dabei ist der Wert des Hausrats nicht zu unterschätzen. Eine vollständige Wohneinrichtung zuzüglich Bekleidung und anderer Dinge kann einen stattlichen Wert aufweisen. Aus diesem Grund sollte der Schutz einer Hausratversicherung nicht fehlen. Zwar mag vielen Personen das Risiko eines Blitzschlags nicht unbedingt hoch erscheinen, allerdings sprechen die Statistiken eine andere Sprache. Im Übrigen muss es nicht immer gleich zum Gebäudebrand kommen: Ein Blitzschlag kann auch dafür sorgen, dass alle angeschlossenen elektrischen Geräte beschädigt werden – in solch einem Fall kann die Hausratversicherung ebenfalls Schutz bieten.
Übrigens richtet sich der Ratschlag, auf eine Hausratversicherung zu setzen, nicht nur an Immobilieneigentümer. Mieter sind im Schadenfall oft auf sich allein gestellt und können nur selten Forderungen gegen den Vermieter geltend machen. Dementsprechend darf der Schutz einer Hausratversicherung auch bei ihnen nicht fehlen.
Posted by Jochen on 08/27 at 01:21 PM
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Sonntag, Juni 26, 2011
Einbruchrisiko: Abwesenheit besser nicht online ankündigen
Das Internet hat den Alltag vieler Menschen verändert. Dies gilt besonders für Social Networks, in denen sie sich öffentlich mit Freunden und Bekannten austauschen kann. Besonders Facebook erfreut sich einer großen Popularität: Täglich loggen sich Millionen Deutsche ein, um Statusmitteilungen zu erzeugen, Kommentare zu schreiben oder Bilder hochzuladen.
Dabei kann es vorkommen, dass sie Kriminelle auf sich aufmerksam machen. Wie die Zurich Gruppe Deutschland kürzlich per Pressemitteilung bekanntgegeben hat, sollten sich Privatpersonen genau überlegen, welche Informationen sie über sich im Internet preisgeben. Wer nicht aufpasst, macht womöglich Einbrecher auf sich aufmerksam. Sollte man beispielsweise seinen nächsten Urlaub im Internet ankündigen und es zugleich möglich sein, Rückschlüsse auf die Adresse zu ziehen, kann dies zu einem Problem werden. Nun werden einige Versicherte vielleicht denken, dass die Hausratversicherung im Schadensfall trotzdem zahlen muss. Auf den ersten Blick scheint dies plausibel: Wer sein Haus oder seine Wohnung ordnungsgemäß verschließt und nicht für den Zeitraum von mehreren Monaten verreist, ist prinzipiell versichert. Öffentliche Ankündigungen führen jedoch zu einer Änderung der Situation: Derartige Meldungen verletzen nämlich die sogenannte Vorsorgepflicht. Mitteilungen über Abwesenheit und gleichzeitig mögliche Rückschlüsse auf die Adresse gleichen laut einem Versicherungsexperten von Zurich schon fast Einladungen zu Straftaten. Wegen der Verletzung der Vorsorgepflicht wäre die Hausratversicherung im Schadensfall dazu berechtigt, den Entschädigungsbeitrag zu kürzen oder sogar vollständig auf Leistungsfreiheit zu bestehen.
Wer verreist und darüber im Internet berichten möchte, sollte seine Mitteilungen so einstellen, dass sie nicht öffentlich einsehbar sind. Noch sicherer wäre es, bis zur Rückkehr zu warten und dann beispielsweise Fotos zu veröffentlichen.
Posted by Jochen on 06/26 at 01:17 PM
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Samstag, Juni 25, 2011
Randalierende Partygäste: Hausratversicherung muss nicht zahlen
Unglücklicherweise verlaufen Partys nicht immer so, wie man es sich ursprünglich vorgestellt hat. Schon so mancher Gastgeber durfte am nächsten Tag feststellen, dass die Gäste mit dem Inventar seiner Wohnung nicht gerade sorgsam umgegangen sind. Besonders wenn Jugendliche feiern und gleichzeitig Alkohol im Spiel ist, können Partys gewaltig schiefgehen. Unter Umständen muss ein Gastgeber im Anschluss jede Menge zerstörten Hausrat entdecken, was hohe Kosten nach sich ziehen kann.
Ein besonderes Problem stellen sogenannte Social Media-Partys dar. Hierunter sind Partys zu verstehen, die im Internet bekanntgegeben werden und dadurch besonders viele Gäste anziehen. In den vergangenen Wochen haben sich mehrere Fälle ereignet, bei denen auf Partys mehrere hundert oder gar tausend Personen erschienen sind, obwohl diese überhaupt nicht eingeladen waren. Zwar sind derartige Geschichten eher im Unterhaltungsteil von Magazinen und Zeitungen zu finden, doch für die Gastgeber und Wohnungsbesitzer ist dies weniger unterhaltsam.
Der Versicherer „Zurich“ hat nun sogar eine Warnung ausgesprochen. Es wird davor gewarnt, Social Media-Partys zu veranstalten bzw. Partys im Internet anzukündigen. Der oftmals unkontrollierbare und gleichzeitig sehr große Besucherzulauf kann ein enorm großes Risiko darstellen. Zugleich macht der Versicherer darauf aufmerksam, dass die Hausratversicherung in solch einem Fall keinen Schutz bietet. Sollten die Partygäste oder auch nicht eingeladene Personen zu randalieren beginnen, liegt kein versicherungspflichtiger Schaden vor. Partyveranstalter oder Eigentümer des Hausrats bleiben somit auf den entstandenen Kosten sitzen. Wer in solchen Fällen auf Entschädigungszahlungen hofft, muss Haftungsansprüche gegen die Schadensverursacher geltend machen. Doch gerade bei Minderjährigen gestaltet sich dies ungemein schwierig.
Posted by Jochen on 06/25 at 07:00 AM
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Dienstag, Mai 17, 2011
Bei der Hausratversicherung ist eine schnelle Tarifauswahl riskant
Wenn der Blitz einschlägt, ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Rohrbruch auftritt, kann es richtig teuer werden. In den meisten Haushalten findet sich nämlich Hausrat, dessen Wert sich auf mehrere tausend Euro beläuft. Folglich ist es umso wichtiger, über den Schutz einer Hausratversicherung zu verfügen, damit die Kosten im Schadensfall vom Versicherer getragen werden.
Viele Interessenten müssen jedoch einräumen, dass sie sich für das Thema Versicherungen nicht besonders interessieren. Aus diesem Grund wird oft nur wenig Zeit in die Tarifsuche investiert. Der örtliche Versicherungsvertreter schaut vorbei und empfiehlt ein Produkt, das meist direkt abgeschlossen wird. Einige Interessenten schließen auch kurzerhand online ab – allerdings ohne ausreichend lange zu suchen. Dabei gilt es gerade bei der Hausratversicherung als sehr wichtig, eine gezielte Tarifauswahl vorzunehmen. Das Versicherungsangebot in diesem Segment ist immens groß und die Unterschiede, die zwischen den einzelnen Tarifen existieren, sind nicht zu unterschätzen. Besonders wegen des Leistungsumfangs lohnt es sich, die Tarife genau anzusehen. Ein voreiliger Abschluss gilt daher als riskant: Es besteht das Risiko, eine Versicherung abzuschließen, die keinen ausreichenden Schutz bietet und unter Umständen auch noch zu teuer ist. Auch die Beitragsunterschiede fallen teilweise recht groß aus. Folglich ist jeder Interessent gut damit beraten, einen Onlinevergleich durchzuführen, um somit den passenden Tarif zu finden. Sofern Wert auf Beratung gelegt wird, empfiehlt sich das Einschalten eines unabhängigen Versicherungsmaklers. Dieser kann eine Beratung anbieten und gleichzeitig die Tarifsuche übernehmen. Auf diesem Weg gestaltet es sich besonders einfach, eine gute und zugleich günstige Hausratversicherung abzuschließen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Makler in der Tat eine neutrale Beratung anbietet. Ein Indiz dafür sind beispielsweise die von ihm angebotenen Policen: Stammen sie nur von einem oder einigen wenigen Anbietern, arbeitet der Makler in der Regel nicht unabhängig.
Posted by Jochen on 05/17 at 10:52 AM
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Dienstag, April 26, 2011
Blitzschlag: Die Hausratversicherung zahlt nicht immer
Kaum steigen die Temperaturen, kommen auch schon die ersten Gewitter auf. Noch hält sich die Gewitterhäufigkeit in Grenzen, doch in den nächsten Monaten wird sich das deutlich ändern. Besonders während der Monate Juli und August haben Gewitter Hochsaison, was in der Regel unzählige Blitzeinschläge zur Folge hat.
Der Blitzschlag verkörpert ein Risiko, das es ernst zu nehmen gilt: Im Endeffekt kann es jeden Haushalt treffen. Welche Folgen der Einschlag eines Gewitterblitzes nach sich zieht, hängt immer vom Einzelfall ab. Häufig entsteht jedoch ein großer finanzieller Schaden, weil ein Großteil der Elektrogeräte beschädigt wird. Allerdings hält sich die Angst der meisten Personen in Grenzen, was nicht zuletzt an der Tatsache liegt, dass sie über den Schutz einer Hausratversicherung verfügen. Jedoch wird dieser Schutz häufig falsch eingeschätzt bzw. überbewertet. Bei einem Blitzeinschlag zahlt die Hausratversicherung nicht in jedem Fall. Wer Pech hat, bleibt auf den entstandenen Kosten sitzen.
Eine der größten Gefahren ist eine unzureichende Absicherung. Leider gibt es viele Hausrattarife, die zwar den Blitzschlag versichern, gleichzeitig jedoch Folgeschäden durch Überspannung ausschließen. Versichert ist lediglich der direkte Blitzeinschlag. Sollte beispielsweise der Blitz in eine Antenne einschlagen und diese dadurch beschädigt werden, kommt der Versicherer für den Schaden auf. Der Überspannungsschaden, der gleichzeitig eingetreten ist, wird hingegen nicht reguliert.
Versicherungsnehmer sollten daher prüfen, wie es um ihre eigene Police bestellt ist. Gerade bei neueren Versicherungspolicen ist es immer häufiger erforderlich, Überspannungsschäden separat zu versichern. Die Möglichkeit durch Wahl einer Tarifoption ist im Regelfall gegeben, jedoch verteuert sich dadurch der Beitrag. Aufgrund des großen Nutzens ist es ratsam, den erweiterten Versicherungsschutz zu wählen.
Posted by Jochen on 04/26 at 09:05 AM
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Samstag, April 23, 2011
Eigenständige Fahrradversicherung lohnt sich nur selten
Relativ häufig bekommt man zu hören, dass die Hausratversicherung keinen ausreichenden Schutz bietet, wenn es um das Absichern von Fahrrädern geht. Gerade bei wertvollen Rädern sei es oftmals besser, bewusst eine separate Fahrradversicherung abzuschließen. Auf diesem Weg könne man einen deutlich besseren Versicherungsschutz erhalten.
Wie die „Berliner Morgenpost“ schreibt, sind derartige Ratschläge jedoch nur bedingt empfehlenswert. Das Problem bei eigenständigen Fahrradversicherungen besteht darin, dass die Policen relativ teuer sind. Bei Fahrrädern von durchschnittlichem Wert fällt ein Jahresbeitrag von etwa 50 bis 100 Euro an. Wer ein vergleichsweise wertvolles Fahrrad versichern möchte, muss bis zu 200 Euro an jährlichem Beitrag in Kauf nehmen. Bei diesen hohen Kosten lohnt es sich nur noch bedingt, eine Versicherung abzuschließen. Außerdem lässt der Versicherungsschutz manchmal zu wünschen übrig: So mancher Versicherer nimmt deutliche Einschränkungen vor, sodass die Fahrräder an bestimmten Orten oder zu ausgewählten Uhrzeiten nicht gegen Diebstahl versichert sind. Deshalb besteht der bessere Weg zumeist darin, den Schutz der Hausratversicherung zu nutzen.
Bei den meisten Hausratversicherungen sind Fahrräder bereits im Leistungsumfang eingeschlossen, wodurch ohne zusätzliche Kosten zumindest ein Grundschutz erlangt werden kann. Zwar wird dieser Schutz den Anforderungen vieler Radfahrer nicht gerecht, doch zum Glück räumen immer mehr Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit ein, eine gezielte Erweiterung des Versicherungsschutzes vorzunehmen. Zwar führt die Erweiterung des Versicherungsschutzes zu einem höheren Beitrag der Hausratversicherung. Doch unter Berücksichtigung der Mehrkosten ist es oftmals günstiger, diesen Weg zu gehen als eine separate Fahrradversicherung abzuschließen – zumal die erweiterte Hausratversicherung häufig einen besseren Versicherungsschutz verspricht.
Posted by Jochen on 04/23 at 09:06 AM
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Donnerstag, April 21, 2011
Hauratversicherung: Terrassenmöbel sind nicht versichert
In den letzten Tagen haben viele Personen das gute Wetter genutzt, um ihre Garten- oder Terrassenmöbel aufzustellen. Mittlerweile sind derartige Möbel sehr stark verbreitet: Kaum jemand möchte sich die Möglichkeit entgehen lassen, bei gutem Wetter draußen zu entspannen. Zugleich ist festzustellen, dass bei den Garten- und Terrassenmöbeln zunehmend auf Qualität gesetzt wird: Die Zeiten, in denen günstige Campingmöbel aufgestellt wurden, sind längst vorüber. Massive Möbelstücke aus Metall oder gar aus Edelhölzern sind mittlerweile weit verbreitet. Weil diese Möbelstücke zum Teil einen sehr hohen Wert aufweisen, sind Diebe längst darauf aufmerksam geworden. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Gartenmöbel oder Terrassenmöbel gestohlen werden. Die Diebe haben in den meisten Fällen ein relativ leichtes Spiel: Weil die Möbel im Freien stehen, können sie rasch zuschlagen.
Viele Besitzer entsprechender Möbelstücke gehen davon aus, dass sie in solch einem Fall auf ihre Hausratversicherung vertrauen können. Diese Annahme ist jedoch falsch: Hausrat ist in der Hausratversicherung nur gegen Diebstahl versichert, wenn er sich in einem abschließbaren Raum befindet. Wer seine Möbel im Garten oder auf der Terrasse aufbewahrt, macht es den Dieben zu leicht. Im Schadensfall wird die Hausratversicherung nicht zahlen.
Wer teure Gartenmöbel besitzt, sollte sich daher gut überlegen, wie eine ausreichende Absicherung erzielt werden kann. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, die Möbelstücke über Nacht wegzuschließen. Aber auch eine Erweiterung der Hausratversicherung kommt in Frage: Mittlerweile räumen einige Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit ein, im Freien befindliche Gartenmöbel zusätzlich zu versichern. Allerdings ist diese Leistung an einen Aufpreis gekoppelt, sodass es im Vorfeld erst einmal zu rechnen gilt.
Posted by Jochen on 04/21 at 08:58 AM
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Donnerstag, März 31, 2011
Hausratversicherung: Versicherungsbedingungen werden verbraucherfreundlicher
Der Schutz einer Hausratversicherung ist wertlos, wenn der Versicherer im Schadensfall nicht zur Zahlung bereit ist. Leider kommt dies in der Praxis häufiger vor, sodass der Ombudsmann schlichten muss oder Streitigkeiten sogar vor Gericht ausgetragen werden. Im Fokus stehen dann zumeist die Versicherungsbedingungen. Oftmals sind sie schwammig formuliert, weshalb sie von den einzelnen Parteien unterschiedlich interpretiert werden.
Wenn es nach dem Bundesverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (BDV) und der HUK Coburg Versicherung geht, soll damit möglichst bald Schluss sein. Der Verband und der Versicherer setzen sich für mehr Transparenz bei den Versicherungsbedingungen ein, wovon die Verbraucher maßgeblich profitieren sollen. Um diese Transparenz zu erreichen, wurde keine Ermahnung ausgesprochen. Stattdessen ist man einen Schritt weiter gegangen. Gemeinsam wurden neue Versicherungsbedingungen formuliert, die sich durch ihr hohes Maß an Transparenz auszeichnen.
Die meisten Versicherer definieren zum Beispiel nicht genauer, wie groß die Entfernung zwischen den versicherten Wohnräumen und der Garage sein darf, damit die Garage mitversichert ist. Die neuen Versicherungsbedingungen sorgen hier für Klarheit: Eine Garage gilt als versichert, sofern sie nicht weiter als drei Kilometer von den Wohnräumen entfernt liegt. Und das war lediglich ein Beispiel - mehr als 1.000 Textpassagen wurden insgesamt überarbeitet.
Laut einem Sprecher der HUK Coburg rechnet man durch die erhöhte Transparenz und Klarheit mit einem Zuwachs beim Schadenaufwand, der sich auf rund fünf Prozent belaufen wird. Trotzdem wolle man die neuen Versicherungsbedingungen einführen, ohne an der Beitragsschraube zu drehen. Weil die Versicherungsbedingungen zusammen mit dem BDV entwickelt wurden, sind sie auch anderen Assekuranzen zugänglich. Die Versicherer können selbst entscheiden, ob sie das Werk übernehmen möchten und somit ihren Versicherungsschutz transparenter gestalten wollen.
Posted by Jochen on 03/31 at 08:03 AM
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Dienstag, März 29, 2011
Janitos mit neuer Zonierung in der Hausratversicherung
Wie hoch der Beitrag einer Hausratversicherung bemessen ist und ob bestimmte Risiken überhaupt versichert werden können, hängt vom Standort des Gebäudes ab. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat ein Zonenmodell entwickelt, das bereits seit vielen Jahren eingesetzt wird und den Versicherern beim Einschätzen der Standorte hilft.
Die Janitos Versicherung löst sich nun vom Zonenmodell des GDV. Ab dem 1. April wird der Versicherer neue Hausratversicherungstarife anbieten, die an eine eigene Zonierung gekoppelt sind. Das Zonenmodell von Janitos zeichnet sich dadurch aus, dass es gegenüber dem Modell des GDV deutlich genauer unterscheidet. Während der GDV lediglich vier Zonen kennt, setzt die Janitos Versicherung auf sechs Grundzonen zur Bewertung der klassischen Gefahren, Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Hinzu kommen sechs Überspannungszonen sowie vier Fahrraddiebstahlzonen.
Mit der neuen Zonierung möchte Janitos bessere Hausratversicherungen anbieten. Versicherungsnehmer sollen hinsichtlich des Standortes ihrer Wohnräume fairer behandelt werden. Zugleich soll die Möglichkeit gegeben werden, mehr Interessenten einen Versicherungsschutz anzubieten. Viele Haushalte können sich aufgrund des GDV Modells nicht versichern, da sich ihre Häuser oder Wohnungen schlichtweg in Gefahrenzonen befinden. Mit der genaueren Differenzierung will die Janitos eine Absicherung besser zugänglich machen.
Darüber hinaus wird bei der Janitos ab April die Absicherung gegen Elementarschäden verbessert. Der Versicherer bietet drei Tarifvarianten, nämlich „Best Selection“, „Balance“ und „Basic“ an. Alle Varianten können so erweitert werden, dass sie auch Elementarrisiken versichern. Dies gilt sogar für Gebäude, die sich in der ZÜRS-Zone 4 befinden: Grundlegende Elementarrisiken wie Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, Vulkanausbruch und Schneedruck lassen sich versichern. Außerdem wurden die Deckungserweiterungen umfassend überarbeitet, damit Versicherungsnehmer einen noch besseren Schutz genießen können.
Posted by Jochen on 03/29 at 09:57 AM
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Samstag, März 26, 2011
Radfahrer sollten jetzt Hausratversicherung prüfen
In den vergangenen zwei Wochen hat sich das Wetter maßgeblich verbessert, weshalb zunehmend mehr Personen damit beginnen, das Fahrrad aus dem Keller oder vom Dachboden hervorzuholen und es fit für die Saison zu machen. Doch nicht nur aus technischer Sicht empfiehlt es sich, das Fahrrad zu prüfen und startklar zu machen. Auch für den Versicherungsschutz sollte man sich ein wenig Zeit nehmen, um eine Überprüfung durchführen zu können.
Das Problem besteht darin, dass viele Räder entweder gar nicht oder nur unzureichend versichert sind. Ein großer Teil der Radfahrer ist sich dieser Tatsache jedoch gar nicht bewusst – und umso größer ist der Ärger, wenn es zum Diebstahl kommt. Gerade in der heutigen Zeit können durch Fahrraddiebstähle hohe Schadenssummen entstehen. Für zunehmend mehr Personen ist das Fahrrad nämlich nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern ein richtiges Sportgerät. Deshalb kommt es auch häufiger vor, dass relativ hohe Beträge beim Radkauf investiert werden.
Fahrräder werden über die Hausratversicherung abgesichert. Das Risiko des Fahrraddiebstahls ist im Regelfall automatisch eingeschlossen. Allerdings gilt dies nicht für jede Police, weshalb eine genaue Überprüfung als sehr empfehlenswert gilt. Zugleich sollte geprüft werden, unter welchen Umständen das Fahrrad als versichert gilt und welche Versicherungssumme festgesetzt ist. Meist ist der standardmäßig gebotene Schutz nicht ausreichend hoch bemessen. Viele Hausratversicherungen zahlen nur, wenn das Fahrrad am Versicherungsort gestohlen wird. Sofern der Schutz auch an anderen Orten gilt, dann häufig nur von 6:00 bis 22:00 Uhr – was in den meisten Fällen nicht den Anforderungen der Radfahrer gerecht wird.
Um einen besseren Schutz zu erlangen, gilt es die Hausratversicherung anzupassen. Im Normalfall stellt das überhaupt kein Problem dar. Die meisten Hausrattarife können mittlerweile gezielt ergänzt werden, damit Fahrräder besser versichert sind.
Posted by Jochen on 03/26 at 12:56 PM
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Donnerstag, März 17, 2011
Beim Atomunfall zahlt keine Hausratversicherung
Zugegeben, wenn sich in Deutschland eine Atomkatastrophe ereignen würde, wie sie derzeit in Japan zu erleben ist, wären unsere Sorgen nicht unbedingt auf unseren Hausrat gerichtet. Wer sein Haus oder seine Wohnung mitsamt der gesamten Einrichtung bzw. mit allem Hausrat für immer zurücklassen müsste, würde sich allerdings trotzdem fragen, wer die Kosten dafür trägt und ob die Möglichkeit besteht, den verstrahlten Hausrat von der Hausratversicherung ersetzen zu lassen.
Allerdings kann gleich an dieser Stelle vorweggenommen werden, dass solch eine Möglichkeit nicht besteht. Unfälle oder andere Ursachen, die eine Freisetzung von radioaktiver Strahlung zur Folge haben, werden über die Hausratversicherung nicht abgedeckt. Sollte es zum Schadensfall kommen, kann der Versicherungsnehmer nicht mit Unterstützung seines Versicherers rechnen. Die Versicherer bieten für dieses Risiko bewusst keinen Schutz an. Übrigens gilt dies längst nicht nur für die Hausratversicherung: Keine private Sachversicherung bietet einen solchen Schutz.
Die Versicherer haben sich ganz bewusst für den Ausschluss dieses Risikos entschieden. Letztlich geht es hierbei einzig und allein um eine finanzielle Kalkulation: Ein Atomunfall würde höchstwahrscheinlich so viele Haushalte betreffen, dass die Versicherer große Schwierigkeiten damit hätten, jeden Schadensfall zu regulieren.
Im Übrigen ist es auch nicht möglich, den Hausrat gegen das Risiko eines Atomunfalls separat zu versichern. Kein Versicherer bietet eine Versicherungserweiterung oder spezielle Tarifoptionen an. Einen vollständigen Versicherungsschutz gibt es so gesehen nicht – zumal Atomunfälle nicht das einzige Risiko verkörpern, das nicht versichert werden kann. Ebenso verhält es sich zum Beispiel beim Kriegsrisiko: Auch in diesem Fall bieten private Sachversicherungen keinen Schutz.
Posted by Jochen on 03/17 at 09:59 AM
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Freitag, Februar 18, 2011
Ein Mordanschlag als Versicherungsfall
Manche Schadensmeldungen an die Hausratversicherung weichen so weit vom Standard ab, dass erst ein Richter entscheiden muss, ob ein Leistungsanspruch besteht oder nicht. Der Fall, der jetzt vor dem Oberlandesgericht München verhandelt wurde, dürfte an Skurrilität – wenngleich vor einem bitterernsten Hintergrund – kaum zu überbieten sein. Assekuranz und Versicherte stritten sich darüber, ob Schüsse aus Maschinenpistolen Explosionen sind und somit unter den Versicherungsschutz fallen oder ob der Mordanschlag und die dabei entstandenen Schäden nicht über die Hausratpolice gedeckt sind.
Auf den 74-Jährigen Versicherungskunden und seine Frau war 2009 mit einer Maschinenpistole Marke „Skorpion“ geschossen worden. 15 Mal hatte der Täter, der inzwischen in Haft sitzt, durch die Terrassentür auf die beiden gefeuert. Das Ehepaar überlebte, musste sich anschließend aber mit seiner Hausratversicherung herumärgern. Denn die weigerte sich, für die Schäden am Mobiliar in Höhe von 9.114,82 Euro aufzukommen. Begründet wurde die Ablehnung seitens der Mannheimer Versicherung damit, dass Schüsse nicht als Explosionsschäden zu werten seien. Dem hielt das Ehepaar entgegen, dass die Kugeln aus einer Pistole nur dann beschleunigen und zum tödlichen Geschoss werden könnten, wenn es zu einer Explosion komme.
Das Landgericht Ingolstadt neigte dazu, sich der Interpretation der Hausratversicherung anzuschließen. Das Oberlandesgericht wiederum wollte sich nicht zu 100 Prozent festlegen, tendierte aber eher in Richtung Kläger. Die Versicherungsbedingungen würden zwar nicht explizit erklären, dass unter Explosionsschäden auch Kugeln aus Pistolen fallen. Je länger man jedoch über den Tatbestand nachdenke, desto mehr könne man jedoch der Auffassung der Versicherten zustimmen. „Der auslösende physikalische Vorgang in einer Waffe ist eine Explosion“, so der Richter. In diesem Fall gingen die Zweifel zulasten der Mannheimer Versicherung, weil sie die Versicherungsbedingungen erarbeitet hat. Sie muss dem Ehepaar jetzt einen Großteil des Schadens ersetzen und 7.921,85 Euro plus Zinsen überweisen.
Posted by Andre on 02/18 at 10:00 AM
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Montag, Januar 31, 2011
Hausratversicherung: Wenn Diebe es auf Schmuck und Uhren abgesehen haben
Im März wird das Bundeskriminalamt (BKA) seine aktuellen Statistiken vorlegen, unter anderem zur Zahl der Wohnungseinbrüche. Nachdem schon 2009 ein Plus von fünf Prozent vermeldet wurde - insgesamt waren es 113.800 Fälle -, gehen Experten auch für 2010 von einem deutlichen Anstieg aus. Im Fokus der Langfinger stehen dabei weniger der neue Flachbildfernseher oder die Luxus-HiFi-Anlage, sondern vielmehr Schmuck und Uhren. Leicht zu transportieren, relativ wertstabil und darüber hinaus auch noch sehr gut verkäuflich, machen sie bereits 80 Prozent der Beute aus.
Kein Wunder: Laut einer von der Allianz Versicherung in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage besitzen 50 Prozent der Privathaushalte echten Schmuck und immerhin 45 Prozent hochwertige Armbanduhren. Bei fast drei Millionen Haushalten summieren sich die Schätze auf einen Wert von über 5.000 Euro. Ein gefundenes Fressen für Diebe. Die haben es nicht einmal sonderlich schwer, an die begehrte Ware zu kommen, denn die Deutschen sind nicht gerade erfinderisch, wenn es um die Aufbewahrung geht: Sie verstecken ihre Schätze in der Regel unter der Matratze, zwischen den Socken, hinter Büchern, im Aquarium oder in der Blumenerde.
Sicher sieht jedenfalls anders aus. Denn die Diebe kennen die Verstecke. Das gilt auch für den Tresor in den eigenen vier Wänden. Von der Idee her nicht schlecht. Doch leider wird zu wenig Wert auf Qualität gelegt, sodass Einbrecher die meisten Tresore problemlos knacken oder aus dem Haus schaffen können. Passiert das, ist es von Vorteil, der Hausratversicherung eine exakte Liste präsentieren zu können – nach Möglichkeit mit Kaufnachweisen, Fotos und eventuell auch mit Gutachten zum Wert. Zumindest Bilder, damit die Polizei weiß, wonach sie sucht, kann jeder selbst machen, der digitalen Technik sei Dank. Doch darauf verzichten nach wie vor 73 Prozent der Bundesbürger. Selbstredend dürfen diese Unterlagen dann nicht zusammen mit dem Schmuck oder den Uhren aufbewahrt werden.
Wenn es denn passiert, dass Diebe ins Haus oder die Wohnung einsteigen, kann eine Hausratversicherung zwar nie den ideellen Wert ersetzen. Dafür sorgt sie für finanziellen Ersatz. Entscheidend ist, sich vorab sehr genau über die Konditionen zu informieren. Gerade wer wertvolle Preziosen im Haus hat, sollte nicht an der Prämie sparen und sich gegebenenfalls sogar von der Assekuranz beraten lassen, wie der Schmuck am sichersten gelagert werden kann.
Posted by Andre on 01/31 at 08:42 AM
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Freitag, Januar 07, 2011
Bei Schäden durch Tauwasser hilft nur eine Elementarschadenversicherung
Nach dem Ende der weißen Pracht und des grauen Matschs plätschert jetzt vielerorts das Tauwasser. Schäden, die durch die Wassermassen angerichtet werden, regulieren allerdings weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung. Wenn sich das Nass den Weg bis in den Keller oder die Wohnung bahnt, hilft nur eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden. Sie wird angesichts der Wetterextreme immer wichtiger. Laut Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten 98,5 Prozent aller Wohngebäude problemlos versichert werden. Die übrigen 1,5 Prozent befinden sich in sogenannten Gefahrengebieten, wo es den Schutz nur mit individuell ausgehandelten Verträgen gibt.
Ohne den Zusatz Elementarschäden bleiben Hausbesitzer und Mieter in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen, sollte das Schmelzwasser nicht direkt in den Kanal fließen, sondern ins Gebäude eindringen. Jetzt noch schnell eine solche Police abzuschließen oder den bestehenden Vertrag aufzustocken, würde wenig bringen. Die Wartezeit, ehe ein Schaden reguliert wird, beträgt mindestens zwei Wochen. Basiert der Wassereinbruch auf einem bekannten Mangel oder weil der Bauträger gepfuscht hat, kann der Verantwortliche zur Kasse gebeten werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Türen oder Fenster schlecht abgedichtet sind und nicht umgehend repariert wurden. In dem Fall hätte der Vermieter fahrlässig gehandelt und müsste zahlen, so der GDV.
Sinn macht eine Elementarschadenversicherung, die bislang nur 25 Prozent der Haushalte haben, insbesondere als Zusatz zur Gebäudeversicherung. Ob sie sich auch im Rahmen der Hausratversicherung lohnt, hängt davon ab, wo Wasser eindringen könnte und welche Schäden zu befürchten sind. Da in der Regel der Keller betroffen ist, wo nur selten Wertgegenstände zu finden sind, sollte genau gerechnet oder ein wenig umgepackt werden. Die Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft raten Verbrauchern dazu, sich rechtzeitig Gedanken zum Versicherungsschutz zu machen. Den Versicherungsordner erst im Schadensfall zur Hand zu nehmen und zu prüfen, ob man ausreichend abgesichert ist, sorgt meist für böse Überraschungen.
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