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Hausratversicherung

Samstag, Juli 07, 2007

Neue Hausratversicherungsprodukte der Inter Versicherung

Zwei neue Tarife im Hausratversicherungsbereich bringt die Inter Allgemeine AG auf den Markt. Zur Auswahl stehen die Deckungskonzepte Standard und Standard Plus. Im Standard Plus Tarif sind die Leistungen gegenüber der Standard- Deckung wesentlich erhöht.

Zu den erweiterten Leistungen gehören unter anderem eine Entschädigungsgrenze von Wertsachen in Höhe von 30 Prozent der Versicherungssumme. Sengschäden die nicht durch einen Brand entstanden sind, sind in Höhe von 5 Prozent maximal 1000 Euro mitversichert. Auch erhebt die Versicherung keinen Einwand bei grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenshöhe von 2500 Euro. Ebenfalls ist der Fahrraddiebstahl bis zu jeweils 1 Prozent der Versicherungssumme bzw. 750 Euro eingeschlossen.
Eine Haushaltsglasversicherung ohne Flächenbegrenzung für Gebäude- und Mobiliarverglasung in Wohnungen oder Einfamilienhäusern ist im Standard Plus- Tarif inklusive. Absicherung bis zu 1000 Euro besteht auch für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Ceran- Kochfelder und Aquarien oder Terrarien. Weiterhin beitragfrei mitversichert sind in der Haushaltsglasversicherung die Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1500 Euro.
Ferner werden in der Standard Plus- Deckung Kostenschäden bis 20 Prozent der Versicherungssumme, eine Entschädigung für Gefriergut in Gefrier- und Tiefkühlanlagen bei unvorhergesehenem Stromausfall und ständig außerhalb der Wohnung befindliche Sportartikel (Tennis- und Angelausrüstung oder Reitsportartikel) mitversichert.

Für einen verbesserten Versicherungsschutz in der Hausratversicherung ist der Standard Plus Tarif der Inter Allgemeine AG eine gute Möglichkeit der Absicherung.

Posted by Sabine on 07/07 at 08:20 AM
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Donnerstag, Juni 28, 2007

Körnerkissen in der Mikrowelle kostet Versicherungsschutz

„Lesen Sie die Gebrauchsanleitung, bevor Sie das Gerät anschließen.“ So oder ähnlich lauten die Formulierungen, die Hersteller gerne verwenden. Und man sollte sich tunlichst daran halten. Denn Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung resultieren, werden nicht von der Hausratversicherung übernommen. So passiert bei einem Mann, der nur ein Körnerkissen in der Mikrowelle auf Temperatur bringen wollte.

Das Gerät fing Feuer – so wie in der Gebrauchsanweisung prognostiziert. Doch genau diesen Passus hatte der Mann nicht gelesen und sich vor dem Landgericht Kleve auch darauf berufen. Ein Fehler. Denn nicht nur die Hausratversicherung, sondern auch die Richter warfen dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, weil er sich nicht die Mühe gemacht hatte, sich vorher eingängig mit dem Gerät zu beschäftigen und die Anleitung zu lesen.

Dass er die Mikrowelle, eigentlich gedacht, um Speisen zu erwärmen, mit einem Körnerkissen nun auch noch zweckentfremdet hatte, machte die Sache nicht besser. Das heißt für Verbraucher also: Erst lesen, dann nutzen. Was aber, wenn die Gebrauchshinweise absolut unverständlich sind? Das soll, wie man so hört, bei einigen Herstellern durchaus der Fall sein.

Posted by Andre on 06/28 at 11:20 AM
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Montag, Juni 11, 2007

Tchibo - ASSTEL Versicherungsgruppe und Ihr Versicherungsschutz

Tchibo bietet seit Jahren mehr als nur Kaffee an. Im Versicherungsbereich ist der kompetente Partner die ASSTEL Versicherungsgruppe. Durch diese Zusammenarbeit kann sich der Kunde zum günstigen Tchibo Tarif Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall versichern.

Wer bis zum 31.07.2007 bei Tchibo eine Hausratversicherung oder eine Haftpflichtversicherung abschließt, kann mit 30 % Schadenfreiheitsrabatt rechnen. Konkret bedeutet das, dass der Kunde der in den letzten zwei Jahren keinen Haftpflicht- oder Hausrat-Versicherungsschaden gemeldet hat, mit einem Beitrag von 70 Prozent des üblichen Tarifes einsteigen kann. Bei weiteren schadensfreien Jahren ist außerdem eine Beitragssenkung auf bis zu 65 % möglich.

Zu einem weiteren Punkt des Angebotes gehört ein Garantie-Versprechen. 50 Euro Einkaufsgutscheine von Tchibo werden den ersten 1000 Kunden geschenkt, die einen Vertrag für eine Hausrat- bzw. Haftpflicht-Versicherung vorweisen können, wo die Versicherungsleistungen besser oder wenigsten entsprechend des Tchibo Tarifes sind und die Prämie sich unter dem günstigen Tchibo Aktionstarifes befindet.

Wer den Kündigungstermin seiner Vorversicherung nicht verpassen möchte, kann den Service des „Kündigungsweckers“ nutzen. Es muss einfach ein Formular ausgefüllt werden und der „Kündigungswecker“ erinnert den Kunden per Mail an den Kündigungstermin. Ein weiterer interessanter Tchibo-Vorteil ist, dass für den Tchibo–Kunden ein tägliches Kündigungsrecht gilt.

Posted by Sabine on 06/11 at 02:52 AM
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Dienstag, Juni 05, 2007

Blitzeinschlag – Überspannungsschaden in der Hausratversicherung

Gewitter mit Blitz und Donner entstehen zu allen Jahreszeiten. Unter bestimmten Witterungsbedingungen entstehen sie auch häufiger. Vorsichtige Verbraucher schalten bei Gewitter ihre elektronischen Geräte aus. Die Verbraucher, die das nicht tun, können bei einem Blitzeinschlag mit Überspannungsschäden an Ihrem PC, ihrem Fernseher oder anderen elektronischen Geräten rechnen. Wenn es zu einem Überspannungsschaden gekommen ist, bleibt der Ärger meist nicht aus, denn eine Neuanschaffung eines Gerätes oder mehrerer Geräte ist meist teuer. Gut, wer in diesem Falle eine Hausratversicherung hat, die den Schaden anschließend übernimmt.

Aber Vorsicht, bei älteren Hausratversicherungen kann es sein, dass Überspannungsschäden überhaupt noch nicht mitversichert sind. In neuen Hausratversicherungen ist der Überspannungsschaden nahezu obligatorisch mitversichert. Lediglich die prozentuale Höhe der Versicherungssumme bei Überspannungsschäden kann abhängig vom beantragten Schutz variieren.

Für die Schadensmeldung an das Versicherungsunternehmen ist es notwendig, sich sofort den Tag und die Uhrzeit aufzuschreiben, da sonst ein Schaden abgelehnt werden kann. Wichtig ist auch, wie bei allen anderen versicherungstechnisch abrechbaren Schäden, den Schaden sofort dem Versicherungsunternehmen zu melden. Überspannungsschäden können natürlich auch während eines Urlaubes oder einer Geschäftreise entstehen, damit ist die genau Dokumentierung nicht möglich. Jedoch gibt es Möglichkeiten diese Daten rauszufinden. Auf der Website www.unwetter.de werden Gewitter bzw Blitze angezeigt. Aber auch auf anderen Seiten wie www.wetteronline.de können die Blitzeinschläge nachvollzogen werden.

Auch die Versicherungsgesellschaften überprüfen bei Meldung eines Überspannungsschadens, meist auch anhand einer Blitzkarte, ob am Schadensort tatschlich ein Gewitter stattgefunden hat.

Posted by Sabine on 06/05 at 11:46 AM
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Mittwoch, Mai 30, 2007

Unwetterschäden über Pfingsten

Die Bilder, die sich am Pfingstwochenende in vielen Bundesländern boten, erinnerten stark an die Verwüstungen durch Kyrill. In vielen Häusern stand das Wasser über einen Meter hoch und hinterließ eine zentimeterdicke Schlammschicht. Autos wurden durch umgestürzte Bäume und Äste beschädigt. Kurzum: Für die Versicherungen beginnt ein hartes Stück Arbeit.

Fegte das Unwetter die Ziegel vom Dach, hinterließ kaputte Fenster oder Schäden am Mauerwerk, etwa durch Masten oder Bäume, müssen sich Betroffene an ihre Wohngebäudeversicherung wenden. Sie greift auch, wenn das Wasser sich nicht aufhalten ließ, allerdings nur, wenn Elementarschäden zusätzlich abgesichert sind. Wurde das Haus so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass auch Einrichtungsgegenstände Schaden davontrugen, ist für diese die Hausratversicherung zuständig. Beim Auto ist es die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Grundsätzlich sollte eine Liste erstellt werden, der die Schäden im Einzelnen zu entnehmen sind. Hilfreich ist es, wenn man die entsprechenden Kaufbelege beifügen kann. Zu Fotos und Filmaufnahmen raten Verbraucherschützer bei Gebäudeschäden.

Posted by Andre on 05/30 at 08:41 AM
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Montag, Mai 21, 2007

Wird die Rolex in Neapel geraubt, muss die Versicherung zahlen

Eine goldene Rolex am Handgelenk ist in einer Stadt wie Neapel sicherlich keine allzu gute Idee angesichts der Statistiken der dortigen Polizei. Das bekam ein Kölner hautnah zu spüren. Lange dauerte der Einkaufsbummel nicht und schon zog jemand am Armband, bis es schließlich riss. Nun muss die Versicherung zahlen, sagt das Oberlandesgericht Köln. (Aktenzeichen 9 U 26/05)

Die Hausratversicherung des Opfers hatte sich erst dagegen gewehrt, den Schaden in Höhe von immerhin 8250 Euro zu begleichen. Sie wertete das Verhalten des Betroffenen als grob fahrlässig. Das sahen die Richter anders. Der Mann war in Begleitung von einheimischen Ortskundigen auf einer belebten Einkaufsstraße unterwegs und wurde vom Täter mehrere Meter gezogen. Diese Gewaltanwendung belege, dass es sich um einen Raub handele, nicht aber um einen Trickdiebstahl.

Zudem habe sich der Mann nicht auf abgelegenen Straßen Neapels aufgehalten oder sei gar nachts spazieren gegangen. Der Rolex-Besitzer habe daher keinesfalls die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht gelassen.

Posted by Andre on 05/21 at 09:21 PM
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Mittwoch, Mai 09, 2007

Die Hausratversicherung vergleichen

Dass ein Versicherungsvergleich sich durchaus lohnen kann, hat jetzt einmal mehr die Stiftung Warentest nachgewiesen. Sie hat sich 63 Hausratversicherungen angesehen und deutliche Unterschiede beim Preis und in der Leistung festgestellt. Bis zu 266 Euro im Jahr können gespart werden, wenn man vergleicht und sich für einen günstigeren Tarif entscheidet.

Die Hausratversicherung, die bei Feuer, Wasserschäden und Einbruch einspringt und den Schaden in Höhe der vereinbarten Summe begleicht, wird von der Stiftung Warentest nicht als unbedingt notwendig eingestuft. Wichtig sei sie, wenn nicht genug Kapital vorhanden sei, um die Wohnungseinrichtung aus eigener Tasche neu beschaffen zu können. Wenn eine solche Versicherung abgeschlossen werde, müsse darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt ist. Sonst gebe es die Leistung immer nur anteilig.

Ist ein Schaden eingetreten, bieten laut Test viele Versicherungen nicht nur den Ersatz von Möbeln und anderem Inventar, sondern auch Zusatzleistungen wie Unterbringungskosten, sollte das Haus unbewohnbar sein. Soll auch das Fahrrad geschützt werden, gelte es, die Vertragsbedingungen genau zu studieren. Oft werde ein Zuschlag fällig, wenn der Drahtesel auch draußen versichert sein soll.

Posted by Andre on 05/09 at 11:28 AM
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Dienstag, April 10, 2007

Sonnenschein lockt auch Fahrraddiebe

Das schöne Osterwetter hat sich geradezu angeboten, um mal wieder eine Tour mit dem Drahtesel zu machen. Sonnenschein und angenehme Temperaturen locken jedoch nicht nur die Zweiradfreunde, die ein paar Kilometer zum nächsten Biergarten radeln, sondern auch zwielichtige Gestalten, die mit einem Bolzenschneider bewaffnet die teuren Räder stehlen, um sie später zu versilbern.

Grund genug, sich Gedanken zu machen, ob das Fahrrad richtig versichert ist. In der Hausratversicherung sind die Zweiräder in der Regel nur gegen Einbruchdiebstahl geschützt. Das heißt, um Geld von der Versicherung zu bekommen, muss das Rad aus einem verschlossenen Gebäude oder einer geschossenen Garage gestohlen werden. Dass das Fahrrad zusätzlich mit einem Schloss gesichert sein muss, versteht sich. Gegen einen Beitragszuschlag kann man den Schutz erweitern, beispielsweise für Fahrten zum Kino oder zur Arbeit.

Von der Versicherung gibt es dann bei Diebstahl maximal zwei Prozent der Hausratsversicherungssumme. Nicht viel, wenn man bedenkt, dass ein gutes Bike weit über 1.000 Euro kostet. Wer sein Rad liebt, der schiebt nicht einfach, sondern informiert sich über eine spezielle Fahrradversicherung. Grundsätzlich gilt: Fahrrad immer abschließen und alle Belege vom Kauf gut aufbewahren.

Posted by Gerald on 04/10 at 08:28 AM
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Freitag, Februar 16, 2007

Versicherung zahlt nur bei gewaltsamem Eindringen

In jedem Vortrag, den Kripobeamte zum Thema Vorbeugung von Einbrüchen halten, heißt es: Schließen Sie die Türen gut ab und halten die Fenster verschlossen. Das heißt im Zweifelsfall den Schlüssel nicht nur einmal, sondern zweimal im Schloss herumzudrehen, um ganz sicher zu sein. Hat es ein Dieb zu leicht, in eine Wohnung zu gelangen, liegt kein Einbruchdiebstahl vor und zahlt auch die Hausratversicherung nicht.

Das hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 19 U 140/05) entschieden. Eine Frau hatte erklärt, ein Dieb habe mit einem Werkzeug das Küchenfenster geöffnet, es wieder verschlossen und dann Schmuck und Pelze mitgehen lassen. Um aus der Wohnung zu gelangen, habe er einen Schlüssel vom Schlüsselbrett genommen und die Tür von innen aufgeschlossen.

Einen Beweis für ein gewaltsames Eindringen konnte die Frau nicht erbringen. Eine besondere körperliche Kraftentfaltung, um die in die Wohnung zu gelangen, sei nicht nötig gewesen. Die Richter zweifelten auch an der Beschreibung des Tathergangs, vor allem daran, dass ein Fenster für den Einbruch geöffnet worden sei.

Vielmehr habe die Türe offen gestanden. Die Untersuchungen eines Sachverständigen hatten ergeben, dass die Haustür, so sie nur zugezogen oder nur einmal abgeschlossen ist, problemlos hätte aufgedrückt werden können. Dazu sei nur wenig Druck nötig, da der Türriegel kaum hinter das Schließblech griff. Anders hätte es ausgesehen, wenn die der Schlüssel nicht ein-, sondern zweimal herumgedreht worden wäre. Davon fand sich im Bericht der Versicherten allerdings kein Hinweis.

Posted by Gerald on 02/16 at 11:23 AM
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Freitag, Januar 19, 2007

„Kyrill“ lässt Telefone bei Versicherern Sturm klingeln

Orkan „Kyrill“, der Donnerstag über Deutschland zog, sorgt bei den Versicherern nun für Telefone, die Sturm klingeln. Allerorten wurden Dächer abgedeckt, Autos beschädigt oder Passanten verletzt. Im Schadensfall gilt es, trotz allen Ärgers einen kühlen Kopf zu bewahren und die Versicherung umgehend zu informieren.

Ein Tipp von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist unter anderem, alle Schäden aufzulisten. Diese Liste beschädigter und zerstörter Gegenstände sollte am besten um Einkaufsbelege bzw. den ungefähren Kaufzeitpunkt und Neupreise ergänzt werden. Ebenso wichtig ist es, die Dinge aufzubewahren oder – bei einer Reparatur – Fotos zu machen oder zu filmen. Hat der Orkan Schäden am Haus verursacht sei es umso wichtiger, alles genau zu protokollieren und im Bild festzuhalten, am besten gemeinsam mit den Nachbarn. Von den Unterlagen, die dann die Versicherung geschickt werden, sollten grundsätzlich Kopien angefertigt werden. Wird die Versicherung telefonisch informiert, ist es laut Verbraucherzentrale ratsam, Zeugen zu haben.

Da Kyrill Windstärke 8 deutlich erreicht hat, werden die Schäden – abgesehen von Fahrlässigkeit –  von den Versicherungen übernommen. Gebäudeschäden, auch an Zaun und Gartenschuppen, regelt die Gebäudeversicherung. Bei Autos ist die Kaskoversicherung Ansprechpartner. Wird jemand durch einen Blumentopf oder andere Gegenstände vom Balkon verletzt, kann die Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Möbel, die durch ein zerstörtes Fenster in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten der Hausratversicherung gemeldet werden.

Posted by Gerald on 01/19 at 11:24 AM
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Mittwoch, Januar 10, 2007

Hausratversicherung nach Umzug anpassen

Ein Umzug lässt sich sehr gut planen. Hilfen und Checklisten gibt es im Internet, bei Umzugsunternehmen oder aber in Buchform. Arbeitet man diesen Plan ab, nachdem die Tinte unter dem neuen Mietvertrag trocken ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Kartons besorgen und packen, Transportmittel organisieren und Freunde aktivieren sind nur einige Aufgaben hin in die neue Wohnung oder das neue Haus. Auch die offiziellen Schritte wie Ummeldung bei der Gemeinde, neue Telefonnummer und Nachsendeantrag lassen sich mittlerweile recht flott erledigen. Darüber hinaus sollte aber eines nicht vergessen werden: Den Versicherungsschutz für die Wohnung anzupassen, sprich die Hausratversicherung auf den neuesten Stand zu bringen. Sonst, so warnen die Experten, besteht immer die Gefahr der Unterversicherung. Eine Hausmarke, die sie nennen, sind 650 Euro Versicherungssumme je Quadratmeter.

Posted by Gerald on 01/10 at 03:18 PM
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Montag, November 06, 2006

Defekter Computer durch Blitzeinschlag

Wenn es bei einem Gewitter kräftig geblitzt hat, kommt manch einer auf die Idee, seiner Hausratsversicherung den (vorgetäuschten) Schaden seines alten Computers durch „Überspannungsschaden“ zu melden. Doch Vorsicht….
Rund ein Drittel aller gemeldeter Schäden in der Hausratversicherung sind bereits „Blitz- und Überspannungsschäden“. Tatsächlich hat sich die Zahl der registrierten Blitze in Deutschland seit 1992 auf rd. 1,5 Millionen im Jahr verdoppelt.

Aus Sicht der Versicherer sind ca. 50 Prozent der Schadensmeldungen von solchen Schäden jedoch nicht plausibel. Aus diesem Grund werden entsprechende Überprüfungen durch die Versicherer vermehrt durchgeführt. Hilfreich ist hierbei, dass durch „Geoinformationssysteme“ genau festgestellt werden kann, wann, an welchem Ort und mit welcher Stärke ein Blitz niedergegangen ist. In Einzelfällen kann das zerstörte Gerät zur Begutachtung angefordert werden.

 

Posted by Caspar on 11/06 at 11:46 AM
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Donnerstag, August 24, 2006

Auf eine Reisegepäckpolice verzichten ?

Laut Stiftung Warentest können Bezitzer einer Hausratversicherung auf eine zusätzliche Reisegepäckpolice verzichten. Bis zu einem Wert von ca. 10000 Euro schützt die Hausratversicherung ihre Sachen auch ausser Haus. Vorausgesetzt sie sind nicht länger als 3 Monate abwesend. Einbruchdiebstahl in der Ferienwohnung und im Hotelzimmer ist wie zuhause dabei mit abgesichert. Selbst beim Strandspaziergang ist ihre Tasche gegen Raub (nicht gegen einfachen Diebstahl) versichert.
Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen für die Erstattung von Bargeld, Wertpapieren und Schmuck. Diese variieren z.B. beim Bargeld laut Stiftung Warentest so zwischen 250 und 1000 Euro.

Posted by Micha on 08/24 at 06:59 AM
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