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Hausratversicherung

Freitag, Dezember 24, 2010

Diebstahl von Bargeld: Hausratversicherung zahlt nicht immer

Der Abschluss einer Hausratversicherung gilt als äußerst empfehlenswert. Denn im Schadensfall kann der Versicherungsschutz von großem Nutzen sein – zumal er ein relativ breites Spektrum an Risiken abgedeckt. Im Falle eines Einbruchsdiebstahls gilt zum Beispiel auch das Abhandenkommen von Bargeld als versichert. Allerdings ist diesbezüglich zu berücksichtigen, dass man als Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer nachweisen muss, das angeblich gestohlene Geld auch besessen zu haben.

Diese Erfahrung durfte auch ein Münchner Versicherungsnehmer machen, dem bei einem Einbruch gut 2.000 Euro gestohlen worden waren. Der Hausratversicherer weigerte sich, den Schaden zu regulieren bzw. den gestohlenen Bargeldbetrag zu erstatten. Als Grund wurden Zweifel angeführt: Der Versicherer konnte sich nicht vorstellen, dass der Versicherungsnehmer so viel Geld in seinem Haushalt aufbewahrte.

So kam es zu einem Rechtsstreit, der vor dem Amtsgericht München geführt wurde. Wie die „Süddeutsche“ Zeitung berichtet, konnte sich der Kläger nicht behaupten. Das Gericht hatte ebenfalls Zweifel an den Aussagen des Versicherungsnehmers, zumal dieser verschiedene Beträge im Hinblick auf das gestohlene Geld nannte.

Für all diejenigen, die größere Bargeldbeträge zu Hause aufbewahren, dürfte dieses Gerichtsurteil eine Warnung sein. Im Grunde ist es kein Problem, Bargeld aufzubewahren und im Falle eines Einbruchsdiebstahls einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Allerdings sollte man gegenüber dem Versicherer und der Polizei nachweisen können, den gestohlenen Betrag auch tatsächlich besessen zu haben. Deshalb ist es umso wichtiger, für Nachweise zu sorgen, beispielsweise indem man Auszahlungsbelege der Bank aufbewahrt (am besten getrennt von anderen Wertsachen) oder man sich auf die Suche nach einem vertrauenswürdigen Zeugen begibt.

Posted by Jochen on 12/24 at 12:40 PM
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Donnerstag, November 11, 2010

Policen für den Pistenurlaub

Im Winter zieht es viele Deutsche in die Berge zum Ski- oder Snowboard-Fahren. Beliebt sind dabei vor allem die Pisten in unseren Nachbarländern. Wer sich bei einer der Abfahrten auf die Nase legt und im Krankenhaus behandelt werden muss, sollte über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügen. Sonst könnte der Urlaub deutlich teurer werden als geplant. Welche weiteren Versicherungen ins Gepäck gehören, verrät der Bund der Versicherten (BdV).

An erster Stelle nennen die Experten nicht nur für den Winter- sondern auch den Sommerurlaub besagte Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Denn die Kassen zahlen nur in dem Umfang, der in der Bundesrepublik üblich ist. Fällt die Arztrechnung des Spitals in Österreich oder der Schweiz höher aus, ginge die Differenz ansonsten zu Lasten des Urlaubers. Abgesehen davon organisiert die Auslandsreisekrankenversicherung im Ernstfall auch den Rücktransport. Der Preis für diese Leistungen liegt laut BdV deutlich unter dem für ein Abendessen.

Sollte man sich bei einem Sturz schwer verletzen und möglicherweise invalide werden, hilft eine Unfallversicherung. Je nach Tarif bieten die Verträge eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente. Sinnvoll – und das nicht nur im Urlaub – ist darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Sie überweist ebenfalls eine Rente, wenn der verunglückte Wintersportler seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV. Wird bei einem selbst verschuldeten Sturz auch noch eine dritte Person verletzt, ist eine Privathaftpflichtversicherung „von existenzieller Bedeutung“. Sinnvoll ist zudem eine Hausratversicherung. Sie schützt das Eigentum, wenn im Hotelzimmer eingebrochen werden sollte.

Posted by Andre on 11/11 at 02:00 PM
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Dienstag, November 09, 2010

Kerzen in der Weihnachtszeit: Hausratversicherung sorgt für Schutz

Es wird nicht mehr lange dauern, bis die Adventszeit voll im Gange ist. Schließlich haben die ersten Weihnachtsmärkte bereits geöffnet und die Leute fangen damit an, Adventskränze zu kaufen oder sie zu basteln. An den Adventsonntagen werden die Kerzen angezündet, um für eine angenehme Stimmung in der Vorweihnachtszeit zu sorgen.

Doch so schön Kerzen auch sein mögen, leider geht von ihnen stets eine Brandgefahr aus. Dies gilt besonders wenn sie auf Adventskränzen angezündet werden. In den ersten Tagen und Wochen mag das Risiko noch nicht ganz so hoch bemessen sein. Doch je älter und trockener die Kränze werden, desto mehr nimmt das Brandrisiko zu. Wenn sich ein Kranz entzündet, gilt es schnell zu handeln, denn sonst könnte sich das Feuer rasch ausbreiten. Die trockenen Zweige der Nadelbäume brennen gut bzw. erzeugen viel Hitze, sodass Teile des Hausrats schnell in Brand geraten können – womöglich kommt es sogar zu einem Gebäudebrand.

Dies soll nicht heißen, dass es falsch wäre, mit Kerzen für eine gewisse Advents- und Weihnachtsstimmung zu sorgen. Allerdings gilt es gut aufzupassen: Die Kerzen sollten durchweg beaufsichtigt werden. Außerdem ist es wichtig, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen. Der Schutz einer Gebäude- und Hausratversicherung darf nicht fehlen. Gerade bei kleineren Brandunfällen wird man über die Hausratversicherung dankbar sein. Sollte es zum Gebäudebrand kommen, ist die Gebäudeversicherung mehr als eine Hilfe – ohne diesen Schutz wären die meisten Leute finanziell ruiniert.

Das Risiko Feuer gilt im Rahmen beider Versicherungen als standardmäßig abgedeckt. Allerdings müssen die Versicherer bei Fahrlässigkeit nicht oder nur zum Teil entschädigen. Dementsprechend ist es trotzdem wichtig, offene Flammen stets zu beaufsichtigen.

Posted by Jochen on 11/09 at 07:00 AM
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Freitag, Oktober 29, 2010

Diebstahlschäden erreichen Rekordniveau

In eine verwüstete Wohnung zu kommen, aus der sämtliche Wertgegenstände gestohlen wurden, ist und bleibt ein Albtraum. Im vergangenen Jahr erlebten ihn laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 370.000 Bundesbürger. Das sind zwar weniger Einbrüche als 2008 (390.000). Dafür stieg der Schaden je Fall von 1.103 auf 1.224 Euro. Daraus resultierten in der Sparte Hausratversicherung Ausgaben in Höhe von immerhin 460 Millionen Euro und damit knapp zehn Prozent mehr als im Vergleichszeitraum.

Die Summe setzt sich zusammen aus den reinen Diebstahlschäden, wenn zum Beispiel der neue Flachbildfernseher und das Notebook entwendet wurden, und den Schäden, die durch das gewaltsame Eindringen an Fenstern, Türen und Mobiliar entstanden. Dass die Hausratversicherung inzwischen mehr Geld je Einbruchdiebstahl aufbringen muss, liegt aus Sicht des GDV daran, dass die Häuser und Wohnungen immer wertvoller eingerichtet sind, insbesondere in puncto technische Geräte.

Anlass aufzuatmen geben die aktuellen Statistiken zwar nicht. Erfreulich ist jedoch, dass seltener eingebrochen wird. „Keine Frage, jeder Einbruch ist einer zu viel“, weiß auch GDV-Chef Jörg von Fürstenwerth. Verglichen mit den Zahlen zur Jahrtausendwende, als fast eine halbe Million Einbrüche zu Buche standen, ist man in der Verbrechensprävention aber schon einen großen Schritt vorangekommen. Dazu beigetragen haben unter anderem Aufklärungskampagnen der Versicherer und der Polizei, die gemeinsam auf www.nicht-bei-mir.de Tipps zum aktiven Einbruchschutz geben.

Die Befürchtung, dass aufgrund des höheren Schadenvolumens die Prämien für die Hausratversicherung steigen, ist derzeit noch unbegründet. „Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass unsere Kunden immer mehr Leistungen für teilweise sogar sinkende Prämien bekommen“, erklärt Jörg von Fürstenwerth. Dafür sorge alleine schon der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt. Dass es dort noch Potenzial gibt, belegen die jüngsten Daten: Aktuell haben 77 Prozent der bundesdeutschen Haushalte einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. 23 Prozent sind noch ohne Fahrschein.

Posted by Andre on 10/29 at 08:42 AM
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Donnerstag, Oktober 28, 2010

Schutzbriefe für Assistenz-Leistungen rund um Haus und Wohnung

Versicherungskunden wünschen sich vor allem eines: Service. Dem wird die Branche gerne gerecht. Assistance- oder auf gut Deutsch Assistenz-Leistungen lautet das neue Zauberwort. Im Rahmen einer Unfallversicherung bieten entsprechende Policen zum Beispiel zusätzlich eine professionelle Hilfe im Haushalt oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Das Spektrum ist groß und hat inzwischen auch die Sparten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erreicht.

Schlüssel vergessen, Stromausfall oder ein Wespennest – kein Problem: Darum kümmert sich die Versicherung, wenn man einen Schutzbrief hat. Er wird bei den meisten Unternehmen ausschließlich als Zusatz zur eigentlichen Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Abhängig vom Leistungsumfang, der bis hin zur Datenrettung reichen kann, kosten die Policen zwischen 21 und 58 Euro pro Jahr. Dafür übernehmen die Assekuranzen die Kosten bis maximal 500 Euro (jährlich insgesamt höchstens 1.000 bis 1.5000 Euro), wenn im Versicherungsfall ein Handwerker oder Spezialist anrücken muss. Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, ist es ratsam, die Leistungskataloge der Schutzbriefe genau zu lesen. Denn nicht alle decken auch alles ab.

Das Interesse an den Schutzbriefen ist groß. Sie sind einerseits relativ günstig, andererseits spart man sich möglicherweise viel Ärger. Wer schon einmal den „falschen“ Schlüsseldienst gerufen und eine gepfefferte Rechnung bekommen hat, weiß es zu schätzen, wenn sich die Versicherung um derlei Dinge kümmert. Allerdings: Einfach einen x-beliebigen Handwerker anzurufen ist nicht möglich. Die Unternehmen haben sich ein Netzwerk von Fachfirmen aufgebaut, mit denen sie zusammenarbeiten und direkt abrechnen. Deshalb sollte man die Servicenummer seiner Versicherung immer greifbar hinterlegt haben (im Handyspeicher oder bei einem Bekannten). Der Vorteil: Es handelt sich um geprüfte Firmen, die in der Regel rund um die Uhr einsatzbereit sind und den hohen Qualitätsansprüchen der Assekuranzen genügen.

Posted by Andre on 10/28 at 12:36 PM
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Dienstag, Oktober 26, 2010

Hausratversicherung: Bestandskunden sollten ihre Policen überprüfen

Lange Zeit galt es im Versicherungswesen als empfehlenswert, an alten Versicherungslösungen festzuhalten. Als Hauptgrund für diese Empfehlung waren und sind die Versicherungsbeiträge zu nennen. Bestandskunden profitieren meist von niedrigeren Beiträgen, während Neukunden oftmals für einen vergleichbaren Schutz tiefer in die Tasche greifen müssen.

Trotzdem wäre es falsch, an alten Versicherungen zu lange festzuhalten. Dies trifft besonders für die Hausratversicherung zu. Wer schon seit einigen Jahren über eine Hausratversicherung verfügt, sollte diese unbedingt überprüfen. Womöglich ist es besser, in einen neueren Tarif zu wechseln oder sogar einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Diese Empfehlung ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass sich das Versicherungswesen in den vergangenen Jahren stark gewandelt hat. Noch nie sind die Versicherer so serviceorientiert gewesen. Dies bekommen Neukunden vor allem bei den Leistungen zu spüren: Ein großer Teil der heutzutage verfügbaren Hausrattarife umfasst zahlreiche Leistungen - Leistungen, die bei alten Tarifen oftmals nicht enthalten sind.

Zugleich besteht bei den heutigen Tarifen die Möglichkeit, einen besser abgestimmten Versicherungsschutz zu erhalten. Optionen erlauben es, die Hausratversicherung an den persönlichen Bedarf anzupassen, damit ein optimaler Schutz geboten wird. Dementsprechend kann es sich richtig lohnen, aus dem bestehenden Tarif in einen neuen Tarif zu wechseln. Im Übrigen muss die neue Versicherung nicht teurer sein. Gerade durch Onlineabschluss ist es möglich, erstklassige Versicherungsprodukte günstig abzuschließen. Wer einen Versicherungsvergleich durchführt und gezielt nach der passenden Hausratversicherung sucht, hat gute Chancen, eine Versicherung zu finden, die gegenüber der bestehenden Versicherung mehr Leistungen zu bieten hat und gleichzeitig auch noch günstiger ist.

Posted by Jochen on 10/26 at 12:10 PM
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Sonntag, Oktober 17, 2010

Schäden durch Kälte: Hausratversicherung zahlt nicht immer

Das Wetter hat sich in den vergangenen Wochen langsam aber sicher in Richtung Herbst bzw. teilweise sogar schon in Richtung Winter verändert. Die Temperaturen sind merklich gesunken, was man vor allem nachts zu spüren bekommt. In zahlreichen Regionen Deutschlands fallen die nächtlichen Temperaturen sogar unter den Gefrierpunkt. Trotzdem stellen diese niedrigen Temperaturen für den Großteil des Hausrats noch keine Gefahr dar. Solange die Temperaturen tagsüber wieder in die Höhe bzw. über den Gefrierpunkt klettern, kann relativ wenig passieren. Wer beispielsweise in einem modernern (und somit gut isolierten Haus wohnt) braucht daher nicht zwingend zu heizen. Die niedrigen Temperaturen können den Wasserleitungen nichts anhaben.

Doch in ein paar Wochen könnte es schon anders aussehen: Ab November kann es länger kalt bleiben, wodurch gewisse Risiken deutlich zunehmen. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass Personen nicht geheizt haben und sich die Kälte über mehrere Tage hinweg im Gebäude festsetzen bzw. auch tief in die Wände eindringen konnte. Dann besteht eine ernsthafte Gefahr: Wasserleitungen können einfrieren und daraufhin bersten. Das gefrorene Wasser dehnt sich aus und sprengt somit die Rohrleitungen. Sobald die Temperaturen steigen, verflüssigt sich das Eis, das Wasser tritt aus der beschädigten Leitung aus und richtet einen entsprechenden Schaden an.

Wer in den kommenden Wochen für mehrere Tage verreisen möchte, sollte sich dieser Gefahr bewusst sein und sie unbedingt berücksichtigen. Denn ein Schutz durch die Hausratversicherung ist in solchen Fällen nicht zwingend gegeben. Sofern kein Defekt an der Heizungsanlage vorliegt, wird es schwer, den Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren. Zur Vermeidung derartiger Schäden muss der Versicherungsnehmer selbst Vorsorge leisten und beispielsweise die Heizung einschalten – oder er muss jemanden damit beauftragen, diese Aufgabe im Bedarfsfall zu übernehmen.

Für andere Schäden, die durch Kälte hervorgerufen werden, gilt dies selbstverständlich auch. So werden beispielsweise Pflanzen als Hausrat betrachtet. Sollten diese aufgrund von Kälte eingehen, wird die Hausratversicherung ebenfalls nicht zahlen. Auch hier muss vorsorglich gehandelt werden, beispielsweise indem die Pflanzen rechtzeitig ins Gebäude geholt werden.

Posted by Jochen on 10/17 at 11:17 AM
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Donnerstag, September 30, 2010

Diese Wasserschäden deckt die Hausratversicherung ab

Eine Hausratversicherung schützt den Hausrat vor zahlreichen Gefahren. Allerdings kommt es relativ häufig vor, dass Versicherungsnehmer über den genauen Umfang nicht Bescheid wissen. Besonders wenn es um Wasserschäden geht liegen häufig Fehlannahmen vor. Versicherungsnehmer versuchen Schäden über ihren Versicherer zu regulieren, die gar nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Folge sind Streitigkeiten, die sich im Grunde hätten vermeiden lassen.

Gerade bei den Wasserschäden lassen sich unzählige Schadensursachen ausmachen bzw. kann das Wasser unterschiedlichsten Ursprungs sein. Allerdings sind ausschließlich Schäden versichert, die auf austretendes Frischwasser (Leitungswasser) und Abwasser zurückzuführen sind. Hierbei muss es sich um Leitungsschäden handeln: Nur wenn Frisch- oder Abwasser aus den gebäudeeigenen Wasserleitungen austreten, bestehen Aussichten, den entstandenen Schaden über die Hausratversicherung regulieren zu können.
Beschädigte Rohre sowie technische Defekte an Verbindungselementen (zum Beispiel am Anschluss einer Waschmaschine) sind Ursachen, die zu einem Wasserschaden führen können, bei denen eine Regulierung über die Hausratversicherung möglich ist. Alle anderen Arten von Wasserschäden gelten nicht als versichert.

So wird häufig angenommen, dass das Austreten von Reinigungswasser (das zum Beispiel aus umgekippten Putzereimern stammt) ebenfalls als versichert gilt. Diese Annahme ist jedoch falsch - im Schadensfall braucht der Versicherer nicht zu zahlen. Dasselbe gilt auch für Hochwasser: Gerade bei Katastrophen wie sie sich derzeit in einigen Teilen Brandenburgs und Sachsens abspielen, bietet die Hausratversicherung keinen Schutz. Gegen derartige Risiken muss ein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

Wer bei Wasserschäden auf Nummer sicher gehen möchte und nicht nur gegen austretendes Frisch- und Abwasser versichert sein möchte, erweitert seine Versicherung am besten um einen Elementarschadenschutz. Gegen einen Aufpreis von ca. 30 bis 50 Euro pro Jahr ist es je nach Risiko-Eintrittswahrscheinlichkeit möglich, Risiken wie Hochwasser und Sturmflut ebenfalls zu versichern.

Posted by Jochen on 09/30 at 10:03 AM
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Sonntag, September 19, 2010

Hausratversicherung für 30 Euro um Elementarschäden erweitern

Leider gibt es nur relativ wenige Versicherungsnehmer, deren Gebäude- und Hausratversicherungen auch Elementarschäden abdecken. Standardmäßig ist ein solcher Schutz in den meisten Tarifen zwar nicht enthalten, jedoch können die Versicherungen gezielt erweitert werden: Fast alle Versicherer erlauben eine relativ unkomplizierte Erweiterung des Versicherungsschutzes, so dass auch Elementarschäden als versichert gelten. Hierfür muss eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.

Wie Ulrich Rüther, Vorstandsvorsitzender der Provinzial Nordwest Holding, in der „Financial Times Deutschland“, schreibt, haben bei der Gebäudeversicherung ca. 25 Prozent der Provinzial Kunden einen zusätzlichen Elementarschutz abgeschlossen. Bei der Hausratversicherung sind es 15 Prozent.

Einen Grund, weshalb vergleichsweise wenige Kunden diesen Schutz wählen, kann Herr Rüther nicht nennen. Allerdings macht er in seinem Beitrag sehr schön deutlich, dass der Schutz überhaupt nicht teuer muss. Immerhin ist anzunehmen, dass sich viele Versicherungsnehmer gegen den Schutz entscheiden, weil sie vor den zusätzlichen Kosten zurückscheuen. Dabei kann eine Gebäudeversicherung für rund 90 Euro im Jahr entsprechend erweitert werden. Bei der Hausratversicherung belaufen sich die zusätzlich anfallenden Kosten sogar nur auf rund 30 Euro im Jahr.

Wenn man die gebotenen Leistungen betrachtet, ist der Schutz sogar als äußerst günstig einzustufen. Im Schadensfall geht es meist um relativ viel Geld. Wenn beispielsweise ein Keller mit Regenwasser vollläuft, kann Hausrat von hohem Wert beschädigt werden – schnell beläuft sich der Schaden auf mehrere tausend Euro. Hält man sich nun vor Augen, dass heutzutage jeder betroffen sein kann (man denke nur an die Wetterkapriolen dieses Sommers), dann ist es einfach ratsam, auf diesen Schutz nicht zu verzichten.

Posted by Jochen on 09/19 at 02:17 PM
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Mittwoch, September 08, 2010

Aufgepasst bei Hausratversicherung in Wohngemeinschaften

Es ist Studienbeginn: In den kommenden Tagen werden zahlreiche junge Menschen von zuhause ausziehen. Um günstig zu wohnen, entscheiden sich viele Studienanfänger für den Einzug in eine Wohngemeinschaft. So können die Mietkosten geteilt werden, was letztlich zu einer geringeren finanziellen Belastung führt.
Wer umzieht, nimmt im Regelfall auch den Großteil seines Hausrats mit. Dieser sollte natürlich geschützt sein, weshalb eine Hausratversicherung als besonders wichtig gilt. Doch gerade innerhalb von Wohngemeinschaften ist es gar nicht so leicht, für einen wirklichen Versicherungsschutz zu sorgen.

Auf welche Weise für den benötigten Schutz zu sorgen ist, hängt vor allem von den Mietverhältnissen ab. Sollte eine Person als Hauptmieter auftreten und letztlich die Miete an den Eigentümer überweisen, so werden die andere WG-Mitglieder als Untermieter bezeichnet. In solch einem Fall ist es nicht möglich, eine klassische Hausratversicherung abzuschließen. Dann wäre ausschließlich der Hauptmieter versichert, der Hausrat der anderen Bewohner hingegen nicht. Daher gilt es in solchen Situationen auch gut aufzupassen: Es nützt nicht, sich am Versicherungsbeitrag zu beteiligen, da im Schadensfall mit keiner Regulierung zu rechnen ist. Um einen gültigen Versicherungsschutz zu erlangen, bleibt den WG-Mitgliedern nur eine Möglichkeit: Jeder muss seinen Hausrat eigenständig versichern.

Treten die WG-Mitglieder nicht als Untermieter sondern als direkte Mieter auf, sieht die Situation ganz anders aus. In solchen Fällen können sie sich jeweils einzeln versichern oder auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen. Hierbei handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, das speziell auf solche Situationen zugeschnitten ist und den Hausrat aller WG-Mitglieder versichert.

Posted by Jochen on 09/08 at 11:40 AM
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Dienstag, August 31, 2010

Diebstahl von Schmuck: Belege sind äußerst wichtig

Wenn Einbrecher zuschlagen, kann unter Umständen ein äußerst hoher Schaden entstehen. Denn längst nicht nur Bargeld wird von Dieben gerne mitgenommen – letztlich ist alles gefragt, das sich schnell mitnehmen und anschließend gut zu Geld machen lässt. Hierzu zählen vor allem Schmuck und Luxusuhren.

Wie die Allianz mitteilt, sind echter Schmuck und Luxusuhren in jedem zweiten Haushalt zu finden. Unter diesem Gesichtspunkt verwundert es nicht, dass Einbrecher vergleichsweise häufig zuschlagen und letztlich immens hohe Schäden herbeiführen. Daher ist es wichtig, entsprechend abgesichert zu sein. Mit einer Hausratversicherung lässt sich sicherstellen, dass ein Schutz besteht: Sollte der Hausrat (wozu auch Schmuck und Uhren zählen) gestohlen werden, so ist es möglich, den entstandenen Schaden über die Hausratversicherung zu regulieren und eine entsprechende Entschädigungszahlung zu erhalten.

Allerdings wird die Entschädigung längst nicht immer so schnell ausgezahlt wie dies viele Versicherungsnehmer gerne hätten – und auch nicht unbedingt in der erwarteten Höhe. Sobald es um größere Schadensbeträge geht, sind die Versicherer vorsichtig. Dies gilt besonders für Diebstahl: Die Versicherer möchten den Sachverhalt überprüfen. Erst wenn feststeht, dass in der Tat ein Diebstahl stattgefunden und der Versicherungsnehmer auch die angegebenen Wertsachen tatsächlich besessen hat, erfolgt die Leistung einer Entschädigungszahlung.

Für den Versicherungsnehmer ist es daher wichtig, über entsprechende Nachweise zu verfügen. Hierzu zählen in erster Linie Kassenzettel und Rechnungen, um Anschaffung und Wert belegen zu können. Bei richtig wertvollem Schmuck sowie Luxusuhren reicht dies oftmals nicht aus. Laut Allianz ist es wichtig, dass Versicherungsnehmer auch Echtheitszertifikate vorlegen können – schließlich möchte der Versicherer keine wertlosen Fälschungen ersetzen.

Belege und Zertifikate sollten übrigens stets getrennt von den Wertsachen aufbewahrt werden – schließlich nützt es einem nichts, wenn Einbrecher die Wertsachen zusammen mit den Belegen stehlen.

Posted by Jochen on 08/31 at 09:02 AM
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Montag, August 23, 2010

Teure Hausratversicherungen bieten nicht immer den besten Schutz

Wer seinen Hausrat gegen Risiko wie Brand, Explosion, Leitungswasser oder Diebstahl versichern möchte, hat die Qual der Wahl. Die Anzahl der auf dem Markt angebotenen Hausratversicherungen ist nämlich immens groß. Unzählige Versicherungsunternehmen warten mit einer noch viel größeren Anzahl an Versicherungstarifen auf. In einem solchen Umfeld kann man relativ schnell den Überblick verlieren.

Kein Wunder, dass sich etliche Interessenten viel Arbeit ersparen, indem sie bewusst auf namhafte Versicherer setzen. Grund ist vor allem das Vertrauen: Den großen und namhaften Versicherern, die man allesamt aus der Werbung kennt, vertraut ein Großteil der Versicherungsnehmer. Allerdings ist es nicht gerade clever, auf diese Weise nach einer Hausratversicherung zu suchen. Wie „Finanztest“ erst vor ein paar Tagen deutlich gemacht hat, bieten Hausratversicherungen, die von besonders namhaften Anbietern stammen, längst nicht immer den besten Schutz. Dies gilt auch für die teuren Versicherungstarife: Nur weil eine Versicherung teuer ist, muss sie noch lange nicht gut sein. Eine Untersuchung hat ergeben, dass bei weniger bekannten Versicherungsunternehmen, die mit günstigen Tarifen überzeugen, in einigen Fällen ein wesentlich besserer Versicherungsschutz erlangt werden kann.

Interessenten sollten daher bei der Versicherungssuche sehr vorsichtig sein. Es lohnt sich, die Scheuklappen abzunehmen und den Markt gezielt zu durchleuchten. Zumal dies gar nicht viel Zeit kosten muss: Mit unserem Onlinevergleich ist es möglich, schnell und gezielt nach günstigen Hausratversicherungen zu suchen. Gleichzeitig können die gebotenen Leistungen ebenfalls genau vergleichen werden, damit die Hausratversicherung am Ende nicht nur günstig ist, sondern auch einen umfassenden und starken Schutz bietet.

Posted by Jochen on 08/23 at 08:32 AM
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Dienstag, August 10, 2010

Elementarschäden rechtzeitig versichern

Wasser ist lebensnotwendig, kann aber auch enorme Schäden verursachen. Das zeigt sich derzeit in Ostsachsen. Ganze Städte und Gemeinden wurden von den Wassermassen überrollt. Die Folgen der Überschwemmungen lassen sich derzeit zwar noch nicht absehen. Klar ist hingegen: Hausbesitzer und Mieter, die keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, werden die Schäden weitgehend mit eigenen finanziellen Mitteln beheben müssen. Denn weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung decken Schäden durch Hochwasser ab. Darauf weist angesichts der jüngsten Entwicklung im Dreiländereck der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Zusätzlich zur Wohngebäude- und/oder der Hausratversicherung müsse eine Elementarschadenversicherung vorhanden sein, damit auch bei Überschwemmungen Leistungen erbracht werden, so Christian Lübke vom GDV. Bislang verfügen in Deutschland nur knapp 25 Prozent aller Haushalte über eine solche Police. Das könnte sich auf Dauer als fatale Lücke im Versicherungsschutz erweisen. Denn Unwetter, damit auch Hochwasser und Überschwemmungen, nehmen zu. „Wir haben heute starke Regenfälle in Regionen, die früher verschont blieben“, erklärt Christian Lübke. Aktuell könnten 98,5 Prozent aller Häuser ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden. Lediglich bei 1,5 Prozent werde es aufgrund der Lage in einem Gefahrengebiet schwierig – zum Beispiel im Oderbruch.

Wird die Elementarschadenversicherung in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung unterschrieben, kommt sie für sämtliche Arbeiten am Haus auf, bis hin zur Sanierung oder dem Abriss inklusive Abtransport des Bauschutts. Sogar Mietausfälle sind versichert. In Verbindung mit einer Hausratpolice breitet die Elementarschadenpolice ihren schützenden Mantel über die gesamte Einrichtung aus. Der Präsident des Vereins Geld und Verbraucher, Siegfried Karle, hält diesen Hausrat-Zusatzvertrag nicht für zwingend notwendig. Seine Begründung: „In der Regel sind die Keller betroffen, und da werden kaum Wertgegenstände gelagert.“ Wichtig sei, sich früh genug mit dem Thema zu befassen. Viele informierten sich erst, wenn der Schaden bereits eingetreten sei.

Posted by Andre on 08/10 at 11:15 AM
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Sonntag, August 01, 2010

Mieter schließen am besten eine eigene Hausratversicherung ab

Es kommt häufiger vor, dass Vermieter für ihre Mieter eine Hausratversicherung abschließen und diese Kosten dann per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Diese Verfahrensweise ist in der Praxis relativ häufig anzutreffen – obwohl sie nicht zulässig ist. Hierauf verweist die „Berliner Morgenpost“, die am Samstag einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht hat und sich dabei auf den Deutschen Mieterbund beruft.

Laut dem Mieterbund gibt es viele Vermieter, die ihr Immobilieneigentum gut schützen möchten und deshalb entsprechende Versicherungen abschließen. Allerdings dürfen nur wenige Versicherungskosten auf den Mieter umgelegt werden, so wie beispielsweise die Wohngebäudeversicherung. Sollten andere Versicherungen berechnet werden, können sich Mieter dagegen wehren.

Gleich zwei Punkte können dafür sprechen, sich gegen diese Verfahrensweise zu wehren. Da wäre zunächst einmal die Tatsache, nicht über die Gewissheit zu verfügen, ob der Vermieter eine günstige Hausratversicherung abgeschlossen hat. Womöglich ist der Versicherungsschutz vergleichsweise teuer, wodurch unnötige Kosten entstehen. Außerdem muss der Versicherungsschutz nicht unbedingt überzeugen: Eventuell sind wichtige Leistungen nicht darin enthalten.

Daher gilt es im Allgemeinen als ratsam, als Mieter selbst nach einer geeigneten Hausratversicherung zu suchen. So kann ein günstiger und vor allem auch gezielt abgestimmter Versicherungsschutz erlangt werden. Zumal sich die Suche nach einer solchen Versicherung auch gar nicht so schwierig gestaltet: Mit einem guten Onlinevergleich kommt man schnell ans Ziel.

Übrigens kann man vom Vermieter nicht zum Abschluss einer Hausratversicherung oder Mieterhaftpflichtversicherung gezwungen werden. Entsprechende Klauseln, die in einigen Mietverträgen zu finden sind, verfügen über keine Gültigkeit. Allerdings sollte man sich genau überlegen, ob man in der Tat auf den Schutz verzichten möchte: Grundsätzlich gilt es als empfehlenswert, darüber zu verfügen.

Posted by Jochen on 08/01 at 11:45 AM
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Freitag, Juli 23, 2010

Dank Außenversicherung auch im Urlaub versichert sein

Am Urlaubsort bestohlen zu werden ist nicht gerade erfreulich. Doch leider kommt es gerade in den bekannten Urlaubsregionen sehr häufig zu Einbruchdiebstählen: Diebe brechen in Hotelzimmer ein, um dort die Wertsachen der Urlauber zu stehlen. Wird der Diebstahl entdeckt, ist die gute Urlaubsstimmung meist schnell verflogen – besonders wenn es den Dieben gelungen ist, wertvolle Sachen wie Bargeld, Technik, Uhren oder Schmuck zu stehlen.

Wer über eine Hausratversicherung verfügt, kann den Schaden unter Umständen regulieren und sich somit den Verlust erstatten lassen. Das Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Außenversicherung. Dieser Versicherungsschutz stellt sicher, dass Teile des Hausrats nicht nur am Versicherungsort, sondern auch anderen Ortes versichert sein können.

In den meisten Fällen steht es um die Chancen einer Regulierung durch den Versicherer ziemlich gut. Damit der Versicherer zahlt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es wichtig, dass der Hausrat bzw. Wertsachen sicher aufbewahrt wurden. Hotelzimmer müssen bei Verlassen abgeschlossen werden – Wertsachen sollten sich im Hotelsafe befinden. Wenn ein Diebstahl bemerkt wird, gilt es umgehend die Polizei einzuschalten und den Diebstahl zu melden.

Im Wesentlichen reicht die Erfüllung der genannten Voraussetzungen aus, damit eine Schadensregulierung über die Hausratversicherung erfolgen kann. Sicherheitshalber sollte man jedoch vor Antritt der Urlaubsreise noch einmal in den Versicherungsbedingungen nachlesen, wie es um den gebotenen Schutz im Einzelnen bestellt ist – möglicherweise können Einschränkungen gelten. So können beispielsweise bestimmte Urlaubsziele (die außerhalb Europas liegen) vom Versicherungsschutz ausgenommen sein oder es gelten gesonderte Bedingungen aus. Außerdem ist es gut, die geltende Entschädigungsgrenze zu kennen: Die maximale Entschädigung bei Diebstahl im Urlaub beläuft sich meist auf rund 10 Prozent der Versicherungssumme oder maximal 10.000 Euro.

Posted by Jochen on 07/23 at 08:51 AM
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