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Mittwoch, März 10, 2010

Versicherungskunden mit hohem Einkommen erwarten individuelle Angebote

Kunde ist nicht gleich Kunde. Diese Erkenntnis ist weder neu noch sonderlich aussagekräftig, doch für Versicherungsunternehmen durchaus von Belang. Sie müssen wissen, wie der Hase läuft, sprich: Was will der Kunde, wie spricht man ihn an und überzeugt ihn nach Möglichkeit von den Produkten? Dazu gibt es eine Reihe von Umfragen. Das Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGovPsychonomics hat mit der Studie „Gehobene Privatkunden als Zielgruppe in der Assekuranz“ jetzt für neuen Lesestoff gesorgt.

Dabei zeigt sich, dass die Versicherer gerade bei dieser Kundengruppe Nachholbedarf haben. Verbraucher mit überdurchschnittlichem Einkommen bilden einen nicht zu unterschätzenden Wachstumsmarkt. Innerhalb von zehn Jahren hat sich ihr Anteil an den Versicherungskunden auf vier Prozent verdoppelt. Konzepte, mit denen im sogenannten Private-Wealth-Segment Überzeugungsarbeit geleistet werden könnte, sind allerdings nach wie vor Mangelware.

Leicht ist es ohnehin nicht. Denn Kunden mit einem Nettoeinkommen über 5.000 Euro – in der Regel im mittleren Alter, gut gebildet, kinderlos und alleinstehend, beamtet oder selbständig – wissen bei Versicherungen genau, was sie wollen. Im Vergleich zu Verbrauchern mit einem geringeren Budget vergleichen sie deutlich öfter Angebote, ehe sie einen Versicherungsvertrag unterschreiben. Zudem zeichnen sich Gut-Verdiener durch ihre hohe Versicherungskompetenz aus, zeigen sich Direktversicherern nicht abgeneigt und haben meistens Policen von mehreren Anbietern im Portfolio. Beratung ist ihnen dabei ganz wichtig. Dazu stehen sie im engen Kontakt mit Beratern, Vermittlern, Maklern und Banken.

Das spiegelt sich auch in der Erwartungshaltung der gutbetuchten Kundschaft wider. Mit Policen von der Stange kann man sie nicht überzeugen. Stattdessen wünschen sie individuelle Angebote und dass die Versicherungen damit auf sie zukommen. Für die Unternehmen kann sich das rentieren. Schon jetzt verfügen Verbraucher mit höherem Einkommen über doppelt so viele Verträge wie der Durchschnitt – zumindest wenn es um die Bereiche Krankenversicherung und Vorsorge über Lebensversicherungen geht.

Posted by Andre on 03/10 at 11:56 AM
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Montag, März 08, 2010

Arbeitsausfallversicherung für Film-Ratten

Lebensversicherungen, Rentenpolicen, Hausrat und Haftpflicht gehören zum Angebot, das man einer Versicherung gemeinhin zuschreibt. Weitgehend unbekannt sind die vielen Spezialversicherungen einzelner Konzerne. Fireman´s Fund aus Kalifornien gehört zu den Unternehmen, die dabei in einem mehr oder weniger glamourösen Umfeld aktiv sind. Die Allianz-Tochter versichert Risiken bei Filmproduktionen und wird die Oscar-Nacht deshalb genauso gespannt verfolgt haben wie Fans und Schauspieler.

Wendy Diaz, Direktorin des Bereiches Entertainment bei Fireman´s Fund, erklärte im Gespräch mit dem Tagesspiegel jedenfalls, sie wäre sehr stolz, „wenn einer der von uns versicherten Filme einen Oscar gewinnt“. Leicht ist ihr Job nicht. Sie muss die Risiken einschätzen. Die sind, je nach Produktion, extrem hoch. Da sich die Studios Ausfälle nicht leisten können, wird bereits im Vorfeld nahezu jedes Detail berücksichtigt. Eine der kurioseren Geschichten, die Wendy Diaz erzählen kann, stammt vom Film „Indiana Jones und der letzte Kreuzzug“. 2.000 Ratten sollten gegen (Arbeits-)Ausfall versichert werden, etwa wenn die Nager krank werden oder schlicht die Arbeit verweigern. Schließlich wurde die Police zu der Bedingung unterschrieben, dass erst gezahlt wird, wenn mindestens 1.000 Ratten nicht „mitspielen“ können.

In diesem Fall musste der Spezialversicherer keine Leistung erbringen, alles lief glatt. Bei „Troja“ hingegen sorgte ein Hurrikan für einen Schaden in Millionenhöhe. Ein Großteil der Kulissen wurde zerstört. Neben den reinen Sachversicherungen, unter anderem für Kameras und Requisiten, werden auch Verträge für die Schauspieler aufgesetzt und gibt es Haftpflichtversicherungen für die Studios. Damit deckt Fireman´s Fund im Filmgeschäft das gesamte Spektrum an Versicherungsleistungen ab.

An Erfahrung mangelt es dem Unternehmen nicht: Es ist seit den Tagen des Stummfilms im Geschäft und arbeitet für vier der fünf großen Studios. 2009 hat das der Allianz-Tochter Prämieneinnahmen von rund 200 Millionen US-Dollar eingebracht. Im Schnitt sind das zwei Prozent des Budgets. Dafür sind die Mitarbeiter von Anfang an in die Produktion integriert. Das beginnt mit dem Studium der Drehbücher, um unnötige Risiken zu vermeiden. Danach stehen Experten beratend zur Seite, wenn die Drehorte bestimmt werden, und achten darauf, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Posted by Andre on 03/08 at 10:31 AM
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Donnerstag, März 04, 2010

Statusmeldungen in sozialen Netzwerken könnten Versicherungen teurer machen

Ende November 2009 geisterte die Meldung durch die Medien, dass eine kanadische Versicherung einer Frau die Leistung strich, weil sie Bilder von sich auf Facebook veröffentlicht hatte. Da sie auf den Fotos lache, sei sie nicht depressiv, sondern könne arbeiten, lautete damals die Begründung. Ein Versicherungsexperte aus England geht jetzt noch einen Schritt weiter: Er prophezeit höhere Prämien, weil zu viele private Informationen über Netzwerke wie Facebook und Twitter verbreitet werden und es Dieben damit erheblich leichter machen.

Freunden und Bekannten mitzuteilen, man sei jetzt für drei Wochen im Urlaub und freue sich auf den Strand, mag auf den ersten Blick harmlos sein. Beim falschen Adressaten ist es wie eine Einladung. Da nützt es auch nichts, wenn die Nachbarn sich um die Post, die Blumen und den Rasen kümmern oder eine Zeitschaltuhr das Licht ein- und ausschaltet. Inzwischen gibt es mit „pleaserobme.com“ - übersetzt: Bitte raub mich aus – sogar eine Internetpräsenz, auf der entsprechende Statusmeldungen von Twitter und anderen Seiten zu finden sind. Der Hinweis, man verlasse das Haus und trinke einen Kaffee beim Bäcker, reicht manchmal schon aus, um andere auf dumme Gedanken zu bringen.

Wem die Gefährdung durch persönliche Infos im Netz zu theoretisch scheint: Ein Video-Podcaster aus den Vereinigten Staaten fand sein Haus leergeräumt vor, als er nach einer Reise zurückkam. Von unterwegs hatte er fleißig getwittert, damit jeder wusste, wo er sich gerade aufhält. Für den Experten ist das Grund genug zur Annahme, dass Gebührensteigerungen von bis zu zehn Prozent möglich seien – zumindest für die Nutzer der sozialen Medien. Denn im Schadensfall werden die Versicherungen genau prüfen, ob nicht möglicherweise eine Kurznachricht im Netz den Dieb erst auf die Idee gebracht hat, es mal bei dieser Adresse zu versuchen.

Im Gespräch mit der „Zeit“ erklärte Katja Klopsch von der Asstel, es gebe zwar noch keine geltende Rechtsprechung zu diesem Thema. Geprüft werden müsse aber, ob der Kunde vielleicht grob fahrlässig gehandelt habe, wer online über was informiert wurde und wie leicht es war, die Anschrift zu ermitteln. Persönliche Daten sollten daher eher sparsam im Internet verbreitet werden. Das gilt auch für Kinder. In Großbritannien heißt es diesbezüglich, Eltern haften für ihre Kinder. Wenn der Nachwuchs bei Facebook oder Twitter aktiv ist, könnten die Gebühren steigen, mahnt ein Versicherungsunternehmen. Von daher: Internetnutzer dürfen alles essen, müssen aber nicht alles wissen.

Posted by Andre on 03/04 at 10:26 AM
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Mittwoch, März 03, 2010

Schutzbriefe für Mobiltelefone und Netbooks

image Handy, Smartphone und Netbook haben sich langsam aber sicher in unseren Alltag eingeschlichen. Mal eben im Café die E-Mails kontrollieren oder mit dem Mobiltelefon den schnellsten Weg zum Discounter finden – dank moderner Geräte kein Problem mehr. Allerdings weckt Hightech auch die Begierden von Langfingern. Wird der digitale Begleiter gestohlen, greift keine Garantie. Auch bei selbst verschuldeten Schäden, etwa wenn die Tasse Kaffee umfällt und sich das braune Nass über die Tastatur ergießt, geht die Reparatur zu Lasten des Besitzers. Diese Lücke im Schutz für die Geräte haben Telekom und Axa jetzt mit speziellen Schutzbriefen geschlossen.

Die Versicherungspakete für iPhone & Co. decken die Bereiche ab, die nicht von der Herstellergarantie oder einer Hausratversicherung erfasst werden. Darunter fallen eben auch der Verlust und selbst verschuldete Schäden. Bei einem Kaufpreis von mehreren hundert Euro macht es durchaus Sinn, die Geräte zu versichern – insbesondere, wenn man tagtäglich auf sie angewiesen ist. Voraussetzung dafür, dass ein Schutzbrief erworben werden kann, ist in diesem Fall allerdings, dass das Handy oder das Netbook bei der Deutschen Telekom gekauft bzw. zusammen mit einem Laufzeitvertrag erworben wurden.

Die einfache Variante nennt sich Schutzbrief Basic. Sie kostet einmalig 49,95 Euro und ist für Handys und Smartphones gedacht, mit Ausnahme des iPhones. Die Versicherungssumme beträgt 400 Euro, wobei je Schadensfall ein Selbstbehalt von 40 Euro gezahlt werden muss. Im Rahmen des Versicherungsschutzes wird das Gerät entweder ersetzt oder wieder in Schuss gebracht. Wer ein iPhone oder ein Netbook sein Eigen nennt, also etwas teurere Geräte, zahlt für den Schutzbrief Premium 79,95 Euro und erhält dafür eine Technik-Versicherung bis maximal 600 Euro. Auch bei dieser Variante gibt es eine Selbstbeteiligung. Sie beträgt 60 Euro. Dafür geht mit dem Schutzbrief die Garantiezeit für das iPhone in die Verlängerung – um ein Jahr.

Beide Policen umfassen den „Lost & Found“ Service. Der ehrliche Finder erhält hierüber 50 Euro Belohnung. Damit dieser Dienst in Anspruch genommen werden kann, muss der Käufer sich online registrieren. Neben den persönlichen Daten werden dazu auch die des Gerätes benötigt.

Posted by Andre on 03/03 at 11:14 AM
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Montag, März 01, 2010

Noch längst nicht einfach: Die Steuererklärung mit KAP

Die Steuerpflicht transparenter zu machen war Ziel der noch recht neuen Abgeltungsteuer, wodurch ab 2009 alles oder auch nur vieles einfacher werden sollte. Ein neues System der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen wurde eingeführt. Für den Steuerbürger war dies jedoch keine spürbare Entlastung, auch wenn dies die eigentliche Absicht des Bundesfinanzministeriums war.

Gleichzeitig die Banken zu entlasten, weil diese die zig-millionenschweren Jahresbescheinigungen nicht mehr ausstellen müssen, blieb als Spareffekt jedoch eher aus.
Fakt wurde: Ein hohe Zahl an Steuer-Bürgern kommt nicht darum herum, weiterhin individuelle Steuerformulare auszufüllen. So mancher würde gar Geld verschenken, wenn er dies nicht tut.

Galt alles auch als recht vielversprechend, dass der Steuerpflichtige die Summe seiner Kapitalerträge nicht mehr in verwirrende Formulare eintragen muss, ist das örtliche Finanzamt bezüglich der Steuerlast nicht immer auch zweifelsfrei zufrieden…
Berechnet also die Bank die Steuer, dann liegen die Erträge für den Single über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 oder über 1602 Euro bei Ehepaaren. Einbehalten werden 25 Prozent der Kapitalerträge, die darüber liegen, plus Soli und Kirchensteuer. Damit ist grundsätzlich diese eine von insgesamt sieben Einkunftsarten im Zusammenhang mit der Jahres-Einkommensteuer abgegolten.
Doch nicht alle Anleger sind damit „aus dem Schneider“. Sie müssen trotzdem Bescheinigungen von ihrem Institut anfordern und die Werte in den Anlagebogen eintragen. Wer nämlich noch anderes zu anderen Einkunftsarten absetzen will, der kann sich der Anlage KAP nicht verweigern. Sie ist für Kapitalerträge Pflicht. Wer nun weiterhin hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus Operation, Todesfall, Wegeunfall oder Scheidung im Jahr 2009 von seinen Einkünften absetzen will, der muss auch alle Kapitalerträge und die geleistete Ertragssteuer nennen. Damit kann es sich lohnen, Erträge anzugeben, denn im Steuerrecht gibt es ohne eigentliche Überraschung auch Ausnahmen von der Regel. Also, Steuerpflichtige, auch wenn bereits ein bestimmter Betrag an Abgeltungsteuer geleistet wurde, Anlage KAP ausfüllen!
Dies Aufforderung gilt jenen, die als Steuerpflichtige einer der beiden Volkskirchen treu sind, aber dem Institut, das die Anlage betreut, keinen Auftrag erteilt hat, auch die anteiligen Kirchensteuer abzuführen. Die Abgabe der Anlage KAP ist natürlich auch dann obligat, wenn die Abgeltungsteuer noch nicht abgeführt wurde, weil die Erträge aus dem Ausland stammen.

Alles auf den Tisch…

Steuerzahler sind oft auch verblüfft, dass eine besondere finanzielle Belastung im Steuerjahr dazu veranlassen kann, die Kapitalerträge offen zu legen. Wer nämlich Ausgaben für eine Scheidung, eine teure Therapie samt Arztkosten, teure Medikamente, die Ausgaben für einen Todesfall oder die Brille mit Verlaufsgläsern auf das Implantat einer künstlichen Linse absetzen will, muss das Kreuzchen im Mantelbogen bei KAP machen. Mit Beleg sind auch anzugeben absetzbare Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder zu den Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes in der Ausbildung, was mit dem Kindergeld korrespondiert. Auch Zinseinnahmen über dem Sparer-Pauschbetrag machen die Finanzämter neugierig.

Und dann auch noch Gebühren

Seit die Abgeltungsteuer eingeführt ist, werden Freistellungsaufträge immer wichtiger. Wer dabei schlampt, sollte wenigstens bei der Steuererklärung aufpassen. Wer als Anleger nun seine Steuererstattung sichern will, braucht eine Steuerbescheinigung der Bank. Doch da wartet man auf die früher klassische Jahresbescheinigung vergeblich, denn die Institute haben den gewohnten Versand der Jahresbescheinigung vielfach eingestellt. Da bleiben Beschwerden über Gebühren für einen Jahressteuerbeleg nicht aus, denn nicht nur der Bankenverband stellt fest: Gesetzlich verpflichtende Aufstellungen sind entgeltfrei; für allen anderen Aufstellungen sind Gebühren denkbar. Möglicherweise mit der Abgeltungsteuer auch ein Fall für die Juristen…

Posted by wob. on 03/01 at 11:30 AM
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Donnerstag, Februar 25, 2010

Kapitalisierte Leben   o d e r   Früher war alles besser….

„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.

Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.

Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.

Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“

Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.

In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.

Posted by wob. on 02/25 at 08:00 AM
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Dienstag, Februar 23, 2010

Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!

Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.

Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.

Auch fixe Kosten bleiben Pflicht

Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.

Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz

Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?

Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus”  steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.

Pflicht bleibt beim Eigentümer

Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.

Posted by wob. on 02/23 at 07:00 AM
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Montag, Februar 22, 2010

Beim Umzug an die Versicherungen denken

In jedem Zimmer türmen sich Kartons, im Flur lehnt der Stubenbesen neben einem großen blauen Sack an der Wand – untrügliche Zeichen dafür, dass ein Umzug bevorsteht. Den Versicherungsordner sollte man dabei auf Anraten des Bundes der Versicherten (BdV) nicht allzu weit nach unten packen. Spätestens wenn nach dem Transport des Kühlschranks oder der sperrigen Couch Macken an Türen und Wänden zu beklagen sind, wird es Zeit, sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen. Das ist allerdings längst nicht alles, was bei einem Umzug in punkto Versicherungen zu beachten ist. Der BdV hat dazu ein Merkblatt herausgegeben.

Schon bevor die ersten Kisten und Kästen gepackt werden ist es an der Zeit, sich die Verträge vorzunehmen und die Unternehmen zu informieren. Sie benötigen zum einen die neue Anschrift, zum anderen die Kontodaten, wenn mit dem Wohnortwechsel eine neue Bankverbindung einhergeht. Sonst laufen Lastschriften irgendwann ins Leere und das kann unangenehme Folgen haben. Gerade bei einem neuen Konto sollte man die alten Seile nicht zu früh kappen und das laufende Girokonto keinesfalls von jetzt auf gleich kündigen. Es dauert ein wenig, bis sich alles eingependelt hat.

Für die Hausratversicherung ist es besonders wichtig, dass die Daten zum neuen Domizil möglichst früh vorliegen. Laut Bund der Versicherten ist es ratsam, sich spätestens am Tag des Einzugs bei der Versicherung zu melden und den Umzug mitzuteilen. Steigt dadurch die Prämie, besteht ein Sonderkündigungsrecht und hat man die Möglichkeit, über einen Versicherungsvergleich nach günstigeren Alternativen Ausschau zu halten. Auch bei der Kfz-Versicherung kann sich durch das neue Wohnumfeld etwas ändern. Gegebenenfalls wird die Prämie neu berechnet.

Wie man sieht: Bei einem Umzug gibt es auch in punkto Versicherungsschutz viel zu bedenken. Idealerweise kümmert man sich rechtzeitig darum und nicht mitten im Umzugsstress. Steht der Lkw erst einmal vor der Tür, hat man andere Dinge im Kopf. Worauf bei welcher Police zu achten, verrät der Bund der Versicherten im Merkblatt „Umzug und Versicherungen”. Es steht online kostenlos zur Verfügung auf www.bundderversicherten.de – im Menü unter Versicherungs-Info / Sonstiges.

Posted by Andre on 02/22 at 10:59 AM
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Donnerstag, Februar 18, 2010

Der Bankenverband zum Risiko Altersarmut

„Risiko Altersarmut“ nennt sich die Broschüre, die der Bundesverband deutscher Banken am Mittwoch präsentierte. Sie enthält die Ergebnisse der gleichnamige Studie und hat einen unmissverständlichen Tenor: „Wenn wir nicht gegensteuern, könnte Altersarmut in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten zu einem gravierenden Problem werden“, so Geschäftsführer Bernd Brabänder. Beste Chancen, die Gefahr zu umschiffen, sieht er in einem höheren Niveau bei Bildung und Ausbildung, Wirtschaftswachstum und letztlich auch einem besseren Altersvorsorgesystem. Die zwei Säulen gesetzliche und Riester-Rente reichten zukünftig nicht mehr aus, um im Alter über die Runden zu kommen.

Aus Sicht des Bundesverbandes deutscher Banken könnte die betriebliche Altersvorsorge mit eingebauter Dynamik der Schlüssel sein, um Altersarmut zu vermeiden. Der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages müsse direkt an die Vorsorge gekoppelt sein. Damit es arbeitsrechtlich keine Probleme gebe, schlägt der Bankenverband eine Widerspruchslösung vor. Das heißt, wer möchte, könnte sich aktiv gegen diese Vorsorgelösung entscheiden. Die Erfahrung habe jedoch gezeigt, dass viele die Vereinbarung annehmen, wenn sie vor die Wahl Zusatzabsicherung ja oder nein gestellt würden. Anderenfalls werde die Entscheidung für eine kapitalgedeckte Vorsorge meistens aufgeschoben.

Wie genau das System aussehen soll, darüber schweigt sich der Bankenverband aus. Da es bereits ähnliche Zusatz-Rentenmodelle gebe, wolle man als Verband, in dem Geldhäuser miteinander konkurrieren, keine Empfehlung aussprechen. Eindeutig ist hingegen die Aussage gegen eine aus Steuermitteln finanzierte Mindestrente. Auch eine Umverteilung bei der Rente, etwa durch Extra-Boni bei den Rentenanwartschaften, um die Zeiten von Langzeitarbeitslosigkeit höher werten zu können, lehnt der Verband ab. „Eine Mindestrente enthält nur solange einen Arbeitsanreiz, bis die Mindest-Anwartschaft erreicht ist“, so Brabänder. Positiv sieht der Verband die Riester-Rente, wenngleich nur 40 Prozent der Berechtigten sie auch nutzen.

Posted by Andre on 02/18 at 10:58 AM
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Montag, Februar 15, 2010

Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…

Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert. 

Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.

Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!

Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.

Kündigung nach zehn Jahren möglich

Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.

Posted by wob. on 02/15 at 07:59 PM
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Donnerstag, Februar 11, 2010

Versichert per Eintrittskarte

imageIn spanischen Fußballstadien geht es hoch her. Emotionen kochen über. Rivalisierende Fans schlagen – sicherlich nicht immer, aber oft genug – vor, nach und zuweilen auch während der Spiele aufeinander ein. Und über allem brennt gerade im Hochsommer eine unbarmherzige Sonne.

Ganz ungefährlich ist es also nicht, in Spanien ein Spiel der 1. oder 2. Liga zu besuchen. Es drohen Hitzschlag, Herzinfarkt, andere Unglücke und möglicherweise Schäden durch Ausschreitungen bis hin zur Erwerbsunfähigkeit. Ab sofort sind die Zuschauer mit dem Kauf der Eintrittskarte gegen diese Risiken versichert. Möglich macht es die Kooperation der Liga des Profi-Fußballs (LFP) mit der Großbank BBVA. Der Hauptsponsor der Primera División sorgt fortan für den nötigen Versicherungsschutz.

Wie wichtig der Schutz werden kann, zeigt die Statistik dieser Saison mit bislang zwei Toten – in Cádiz in Folge von Hitzschlag, in Madrid nach einem Herzinfarkt. Gegen diese Risiken sind die Fans nun abgesichert. Für Mitglieder von organisierten Fanclubs reicht die schützende Hand der Versicherung per Ticket noch weiter. Sie gilt auch für die An- und Abreise zu den Spielen. Die Versicherungssumme ist mit 25.000 Euro, bei Jugendlichen bis 14 Jahren sind es lediglich 5.000 Euro, zwar vergleichsweise niedrig. Dafür, dass sie direkt mit der Eintrittskarte abgeschlossen wird, aber perfekt auf die Umstände abgestimmt. Die Idee ist bislang einmalig in Europa – könnte aber durchaus Nachahmer finden.

Posted by Andre on 02/11 at 10:51 AM
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Dienstag, Februar 02, 2010

Der goldene Roland für mehr Ritterlichkeit

An Preisen und Auszeichnungen mangelt es im Versicherungswesen wahrlich nicht. Dass nun auch eine der Assekuranzen unter die „Laudatoren“ geht und einmal jährlich einen Titel verleiht, ist hingegen eher ungewöhnlich. Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG hat sich dazu entschieden, den „Goldenen Roland“ auszuloben. Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung ist für Menschen, die sich für „Sicherheit sowie Ritterlichkeit im Straßenverkehr und im Alltag einsetzen“. In diesem Jahr wurde der FC-Bayern-Spieler und Nationalfußballer Philipp Lahm geehrt.

Die Rechtsschutzversicherung begründet ihre Wahl mit dem großen sozialen Engagement des Kickers. Philipp Lahm warne in der Kampagne „Hast Du Größe?“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. vor rücksichtsloser Raserei und helfe damit, junge Fahrerinnen und Fahrer gezielt und öffentlichkeitswirksam auf die Risiken im Straßenverkehr hinzuweisen. Darüber hinaus engagiere sich der Fußballprofi für die SOS-Kinderdörfer, den Welt-Aids-Tag, mehr Toleranz im Sport und mit einer eigenen Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Deutschland und Afrika. Themen, die sich Lahm auf die Fahnen geschrieben hat, sind neben dem Sport vor allem Bildung und Gesundheit.

„Für mich ist der Preis sowohl Auszeichnung als auch Ansporn, mich auch in Zukunft abseits des Fußballplatzes für andere Menschen einzusetzen und insbesondere Kindern und Jugendlichen eine bessere Lebensperspektive zu geben“, so Philipp Lahm. Er nahm den „Goldenen Roland“ am 29. Januar im Rahmen einer Abendgala im Berliner Meilenwerk von Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, entgegen. „Als Versicherer sind wir täglich mit Rechtsstreitigkeiten und oft auch Ungerechtigkeiten konfrontiert“, so Horrion, „mit dem goldenen Roland setzen wir uns daher für mehr Ritterlichkeit und damit auch für einen fairen Umgang miteinander ein.“

Posted by Andre on 02/02 at 10:34 AM
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Dienstag, Januar 19, 2010

Mehr Beschwerden gegen Versicherer

Wie die Frankfurter Rundschau heute berichtet, ist die Zahl der Beschwerden gegen Versicherer auch im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die offizielle Jahresbilanz der Schiedsstelle steht zwar noch aus. Dafür hat der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, Günther Hirsch, im Gespräch mit der Zeitung erste Trends und Entwicklungen genannt. Nach einem Anstieg der Beschwerden in 2008 um sieben Prozent auf insgesamt rund 19.000 sei dieses Niveau erneut übertroffen worden.

Der Anstieg lasse sich nicht an wenigen Punkten festmachen, sondern habe viele Gründe. Zwei der Faktoren nannte Günther Hirsch, ehemals Präsident des Bundesgerichtshofes, beim Namen: Seit 2007 sei sein Büro auch für Beschwerden gegen selbständige Versicherungsvermittler zuständig. Hier greife dann das Vermittlergesetz. Zudem sei die Streitwert-Obergrenze auf 80.000 Euro gestiegen. Das habe sich in der Schiedsstelle, wo er mit 18 Juristen die Beschwerden bearbeitet, durchaus bemerkbar gemacht. Für zusätzliche Arbeit sorgte laut Hirsch auch die Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie habe dafür gesorgt, dass sich die Assekuranzen nicht mehr ganz so kulant zeigten.

Oftmals reiche es, wenn er direkt mit der Versicherungsspitze Kontakt aufnehme, um eine Lösung herbeizuführen. Sein Schiedsspruch werde von den Unterenhmen in den meisten Fällen akzeptiert, allerdings sollten Kunden ihre Hoffnungen auf einen Erfolg ein wenig bremsen. Günther Hirsch nennt eine Faustregel: Positiv für den Kunden gingen rund ein Drittel der Beschwerden gegen Sachversicherungen aus. Bei Widersprüchen, die Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen betreffen, sei nur noch jeder sechste Einwand von Erfolg gekrönt. Das größte Problem sieht der Ombudsmann dabei in der mangelnden Transparenz, zum Beispiel im Bezug auf die Überschuss- und Schlussbeteiligungen.

Posted by Andre on 01/19 at 11:15 AM
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Montag, Januar 11, 2010

Versicherung gegen Karten-Missbrauch

Ende vorigen Jahres mussten aus Sicherheitsgründen Millionen von Kreditkarten ausgetauscht werden. Wenig später, zum Jahreswechsel, machte ein Chip-Fehler vielen Bankkunden einen Strich durch die Rechnung, wenn sie mit ihrer EC- oder Kreditkarte am Automaten Bargeld abheben oder im Geschäft bezahlen wollten. Derlei Pannen sorgen nicht unbedingt für Vertrauen und schüren ein wenig die Angst, was passieren könnte, wenn die Karte gestohlen wird und Diebe sich munter am Ersparten bedienen. Der Direktversicherer Cosmosdirekt reagierte als erstes Unternehmen und wird am 18. Januar einen Kontoschutzbrief auf den Markt bringen.

Die Police zahlt für Schäden bei Kartenmissbrauch – und die können sehr schnell mehrere tausend Euro betragen. Kunden müssen aufgrund der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken bei Verlust einer Karte ohnehin bis zu 150 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Wird ihnen auch noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, wird es richtig teuer. Das ist meist dann der Fall, wenn der Dieb die Geheimzahl für die EC-Karte, die PIN-Nummer für das Online-Banking und eine Transaktionsnummer (TAN) kannte. Es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass er für einen ausreichenden Schutz dieser Daten gesorgt hat. Das dürfte in der Regel eher schwer sein.

Beim Kontoschutzbrief der Cosmosdirekt soll es keine Rolle spielen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht. Die Versicherung zahlt, sobald sich jemand am Konto zu schaffen macht. Das gilt für Bargeldverfügungen am Automaten ebenso wie den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Geschäft und sämtliche Formen der Kontoverwaltung – online, telefonisch oder per Brief. Gedeckelt wird die Leistung bei einem Betrag von 50.000 Euro. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind der Diebstahl von elektronisch gespeichertem Geld oder Schäden, die bei der Abrechnung mit Providern von Telefon- und Internetdienstleitungen entstehen könnten. Der Preis für die Police: Singles zahlen 24 Euro im Jahr. Bei Familien beträgt die Prämie 36 Euro jährlich.

Posted by Andre on 01/11 at 11:22 AM
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Mittwoch, Januar 06, 2010

Umweltschutz als Prämienfaktor

Für Versicherungen ist der Klimawandel keine bloße Randnotiz. Die Unternehmen, insbesondere die reinen Sachversicherer, sind von den Wetterkapriolen insofern betroffen, als dass sie für die Schäden aufkommen müssen, die Gewitter oder Hagelstürme hinterlassen. Daher kann es nur im Sinn der Assekuranzen sein, sich Umwelt- und Klimaschutz auf die Fahnen zu schrieben. Die britische RSA-Gruppe, einer der größten Versicherungskonzerne der Welt, hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und arbeitet eng mit der Naturschutzorganisation WWF zusammen.

Gitte Seeberg, Generalsekretärin des WWF Dänemark, sieht in der Kooperation etwas „Besonderes“. Während des Weltklimagipfels in Kopenhagen erklärte sie, der WWF habe nun die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung von Versicherungsprodukten zu nehmen, weil man erstmals in den „innersten Kreis“ eingeladen worden sei. Die Umweltschützer haben zum Beispiel Zugriff auf die Daten der RSA. Dazu gehören unter anderem die Statistiken zu den Auswirkungen von Wind und Wetter. Jeanette Fangel Løgstrup von der RSA-Tochterversicherung Codan, wertet die Zusammenarbeit durchaus pragmatisch: Als Versicherer zahle man für die Erstattung zerstörter Häuser nach Waldbränden und Überschwemmungen. Daher wolle man die Klimaarbeit des WWF unterstützen.

Dabei wird vor allem Geld fließen. Geplant ist, dass die Versicherung die Kartierung der Küstenlinien von Skandinavien, Kanada und dem Ostseeraum finanziert. Damit sollen klimabedingte Veränderungen besser dokumentiert werden können. Zusätzlich engagiert sich die RSA bei der Wiederherstellung des natürlichen Flussbettes der Themse, wird sich am Hochwasserschutz und neuen Deichanlagen beteiligen und in China den Wechsel von Kohle auf erneuerbare Energien vorantreiben. Ganz uneigennützig ist das Engagement nicht. Das Unternehmen wird zukünftig klimafreundliche Technik fördern, indem beispielsweise Halter von Elektroautos günstigere Kfz-Versicherungen erhalten und die Prämien anderer Policen niedriger ausfallen, wenn energie- und wassersparende Technik zum Einsatz kommt.

Posted by Andre on 01/06 at 04:00 AM
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