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Mittwoch, Januar 25, 2012

Riester- und Rürup-Rente: Kritik am Produktinformationsblatt

Ziel des neuen Produktinformationsblattes für Riester- und Rürup-Renten (wir berichteten) ist mehr Transparenz zu den Kosten und dem Nutzen der Verträge. Ziel verfehlt, sagt nun der Bund der Versicherten (BdV). Die Verbraucherschützer halten die Daten, die den Kunden präsentiert werden, für Augenwischerei. Axel Kleinlein vom Vorstand des BdV bringt es auf den Punkt. Seiner Ansicht nach „öffnen die vorgeschlagenen Vergleichszahlen der Irreführung Tür und Tor“.

Die Kostenquote ließe sich von den Versicherungsunternehmen durch Tricksen mit den Vertragslaufzeiten so manipulieren, dass selbst die teuersten Angebote im strahlenden Licht erscheinen. Hinzu komme, dass zentrale Kennwerte wie die Effektivkosten und die Rendite-Erwartung von den Sparern nicht nachvollzogen werden können. Denn für die Risiko-Rendite-Profile der Verträge seien komplexe Berechnungen durch Rating-Agenturen nötig. Weil diese Daten nur schwer nachprüfbar seien, könne man nicht von Transparenz sprechen.

Dazu nennt der Bund der Versicherten ein Beispiel: Wird bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren eine Effektivkostenquote von 2,1 Prozent ausgewiesen, läge der Wert bei einem Rentenbeginn mit 70 und ausgehend von der identischen Kalkulation rein rechnerisch bei 1,8 Prozent. „Bittere Folge: Das Produkt erscheint kostengünstiger, obwohl die Abschlusskosten bei gleichen Verwaltungskosten dann sogar höher sind“, mahnt Axel Kleinlein. Unter dem Strich stünden bei einem 67-Jährigen 54.569 Euro für die Rentenzahlungen zur Verfügung, bei einem 70-Jährigen aber nur 53.732 Euro. Für Verbraucher sei das nicht erkennbar. Deshalb fordert der BdV einfache und verständliche Angaben, etwa das Alter, das erreicht werden muss, um den Betrag herauszubekommen, der eingezahlt wurde.

Posted by Andre on 01/25 at 05:16 PM
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Freitag, Januar 20, 2012

Riester-Rente: Mehr Transparenz durch neuen Beipackzettel

Das Bundesfinanzministerium macht Nägel mit Köpfen: Nachdem die Riester-Rente in der Vergangenheit aufgrund der teils exorbitant hohen Kosten immer wieder kritisiert worden war, liegen jetzt erste Entwürfe für den sogenannten „Beipackzettel“ vor. Er soll Interessenten vor Abschluss eines Vertrages zur privaten Altersvorsorge über die Chancen und, was angesichts der Diskussion um die Rentabilität viel wichtiger scheint, die Risiken und Gebühren informieren. Erarbeitet wurden die Muster für die Produktinformationsblätter vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF).

Die Papiere, die sowohl für die Riester-, als auch für die Rürup- bzw. Basis-Rente vorliegen, umfassen in der Regel zwei Seiten. Hier finden Verbraucher alle relevanten Daten, inklusive einer detaillierten Kostenaufstellung, Hinweisen zu Verlusten beim Anbieterwechsel und einer individuellen Musterrechnung. Wichtig sind dabei neben den Effektivkosten, in denen verschiedene Kostenarten zusammengefasst werden, vor allem die Erträge. Beide Faktoren erlauben es, die Angebote miteinander zu vergleichen. Weist ein Unternehmen eine Bruttorendite von fünf Prozentpunkten aus und effektive Kosten in Höhe von 1,5 Prozent, steht unter dem Strich eine Nettorendite von 3,5 Prozent. Diese Zahlen werden zusätzlich mit Euro-Angaben untermauert. Darüber hinaus soll nach fünf Risikoklassen – inflationsgeschützt bis Spekulation – und nach der Renditeerwartung – sehr niedrig bis sehr hoch – unterschieden werden.

Zwar könnten noch weit mehr Details auf die Produktinformationsblätter gedruckt werden, zum Beispiel historische Renditen, ob ethisch und ökologisch korrekt investiert wird und die Firmengeschichte. Darauf wurde nach Gesprächen mit den Verbraucherverbänden und den Anbietern allerdings verzichtet. Entscheidend ist, dass die Beipackzettel verständlich sind und für mehr Transparenz sorgen. Der Punkt Verständlichkeit wurde bereits getestet. „Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher hat das Produkt richtig erkannt sowie Risiken und Kosten von Produkten gut vergleichen können“, sagt das IFF. Werden die neuen Vorgaben zeitnah umgesetzt, wäre das nur zum Vorteil für Riester-Sparer.

Posted by Andre on 01/20 at 05:28 PM
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Mittwoch, Januar 11, 2012

Das falsche Hobby kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten

Versicherungen sind von Haus aus neugierig. Deshalb gleichen die Anträge für viele Policen Katalogen mit Dutzenden Fragen, die angehende Kunden Punkt für Punkt wahrheitsgemäß beantworten müssen. Notlügen, mit denen man sich sonst durchs Leben mogeln kann, haben hierbei keine Chance. Falsche Angaben führen später dazu, dass die Leistung im Schadensfall gekürzt oder ganz gestrichen wird. Wer hingegen ehrlich ist, muss damit rechnen, gar nicht erst angenommen zu werden oder einen Risikozuschlag zahlen zu müssen. Das gilt nicht nur bei Vorerkrankungen, sondern auch bei vielen Hobbys.

Für die Assekuranzen zählt dabei ausschließlich das Risikopotenzial einer Beschäftigung. Dass darunter auch sexuelle Vorlieben fallen, bestätigte jüngst das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-20 U 10/11). Darauf machte die Fachzeitschrift „recht und schaden“ in ihrer Ausgabe 11/2011 aufmerksam. Aufgegriffen wurde das Thema nun von der Bild-Zeitung. Im konkreten Fall hatte der Mann seine Partnerin beim Sex gewürgt. Die Dame wurde bewusstlos, musste in ärztliche Behandlung und forderte Schadenersatz von ihrem Liebhaber. Dessen private Haftpflichtversicherung winkte ab. Derlei Praktiken fallen unter „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen“ und dürfen daher vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, bestätigten auch die Richter.

Die Frage ist nun: Welche Hobbys sind aus Sicht der Versicherungsbranche gefährlich? Die Antwort dazu lieferte der Bild-Zeitung der Experte für Risikomanagement der Allianz Lebensversicherungs-AG, Dr. Olaf Hottinger: „Prinzipiell sind solche Hobbys relevant, die mit erhöhten Unfall- und Gesundheitsgefahren verbunden sind.“ Dazu zählen neben Klettern – selbst bei kleinen Höhen – auch Tauchen, Reiten und Motorradfahren. Nur weil man selbst davon überzeugt ist, in der Freizeit ausschließlich harmlosen Tätigkeiten nachzugehen, sollte man sie besser nicht verschweigen. Das ist umso wichtiger bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Notfalls lässt sich eine Ausschlussklausel vereinbaren, sodass Schäden, die durch ein Hobby verursacht werden, nicht versichert sind. Übrigens: Handball, Fußball und Skifahren gelten nicht als riskant.

Posted by Andre on 01/11 at 09:28 AM
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Montag, Januar 02, 2012

Vorsorgepflicht für Selbstständige

Der wichtigste Baustein der Altersvorsorge ist für Angestellte und Arbeiter nach wie vor die gesetzliche Rente. Sie mag zwar nicht mehr ausreichen, den aktuellen Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten, bildet aber nach wie vor die Basis, die mit privater und betrieblicher Vorsorge aufgestockt werden kann. Bei Selbstständigen und Freiberuflern gestaltet sich die Situation ein wenig anders. Sie zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind somit ganz auf private Vorsorgemaßnahmen angewiesen, zum Beispiel über eine Basis- bzw. Rürup-Rente. Nur leider vernachlässigen es viele Selbstständige, sich für das Alter abzusichern. Jetzt will die Politik aktiv werden, mit einer Pflichtversicherung oder einer Versicherungspflicht.

Den Stein ins Rollen gebracht hat die CSU. Sie spricht sich für eine obligatorische Altersvorsorge aus. Dabei kristallisiert sich aufseiten der Christdemokraten mehr und mehr der Wunsch nach einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte der Vorsitzende der Unionsarbeitnehmergruppe im Bundestag, Peter Weiß: „Jeder Selbstständige sollte verpflichtet werden, in der gesetzlichen Rentenversicherung so viele Entgeltpunkte anzusparen, dass er dem Staat nicht eines Tages auf der Tasche liegt.“ Verhindert werden soll, dass später Grundsicherung im Alter gezahlt werden muss. Denn genau dieses Szenario zeichnet sich ab. Denn: „Nicht allen Selbstständigen ist die Notwendigkeit, für das Alter vorzusorgen, bewusst“, so Gerda Hasselfeldt (CSU) in der „Süddeutschen Zeitung“.

Aktuell sind drei Viertel der Selbstständigen nicht zu einer Mitgliedschaft in einem berufsständigen Versorgungswerk verpflichtet. Diese Zielgruppe haben CDU/CSU und FDP im Visier. Uneins ist man über die Umsetzung. In einem Papier der CSU heißt es dazu: „Voraussetzung ist, dass die Vorsorge als Rente ausgezahlt wird.“ In diesem Punkt stimmt die FDP zu. Der Sozialexperte der Liberalen, Pascal Kober, fordert allerdings: „Wie sie es tun, soll aber ihnen selbst überlassen bleiben.“ Der Industrie- und Handelskammertag schlägt zum Beispiel vor, die Riester-Rente auch für Selbstständige zu öffnen. Ziel der Politik ist es, schon 2013 alles in trockenen Tüchern zu haben. Bis dahin wird noch viel diskutiert werden müssen.

Posted by Andre on 01/02 at 09:46 AM
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Mittwoch, Dezember 14, 2011

Rechtsschutzversicherungen im Test

Erfreulich: Rechtsschutzversicherungen werden aus Sicht der Stiftung Warentest immer besser. Der aktuelle Versicherungsvergleich für die Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest brachte gleich drei Spitzenreiter mit der Note 1,8 zutage, mehr als beim letzten Vergleich dieser Art. Insgesamt haben die Tester sich 54 Tarife zur Brust genommen, von denen 25 mit einem „gut“ abschnitten, 28 mit einem „befriedigend“ und einer mit „ausreichend“. Die Beiträge für die Top-Angebote bewegen sich zwischen 342 und 403 Euro im Jahr.

Getestet wurden Komplettpakete mit Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz. Allerdings sollten Versicherungsnehmer nicht erwarten, dass die Policen in jedem Fall Hilfe bei einem Rechtsstreit bieten. Geht es ums Baurecht oder die Kosten einer Scheidung, winken fast alle Rechtsschutzversicherungen ab. „Verbessert hat sich aber zum Beispiel, dass wieder mehr Versicherungen bei Geldanlagestreitigkeiten helfen, oder dass die meisten inzwischen eine telefonische Rechtsberatung im Angebot haben“, so die Stiftung Warentest. Sich fernmündlich beraten zu lassen lohne aber eher bei Standardfragen, weniger bei komplexen Sachverhalten, die besser im Vieraugengespräch geklärt werden.

Grundsätzlich raten die Tester, sich intensiv mit dem Kleingedruckten zu befassen, um sich ein besseres Bild vom Leistungsspektrum machen zu können. Das gilt umso mehr, wenn die Rechtsschutzversicherung auch nach einer Falschberatung beim Fondskauf juristischen Beistand bieten soll. Derlei Fälle bleiben nämlich häufig außen vor oder sind in puncto Anlagebetrag gedeckelt. Die besten Angebote stammen übrigens von der DAS mit dem Tarif Premium sowie HDI Direkt und HDI-Gerling, jeweils mit dem Tarif Rundum Sorglos. Auf dem vierten Platz landete die WGV mit ihrem Tarif Optimal.

Posted by Andre on 12/14 at 01:40 PM
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Freitag, Dezember 09, 2011

Unisextarife machen Policen teurer

Spätestens zum Dezember 2012 muss die Versicherungsbranche umdenken. Von da an sind nur noch geschlechtsneutrale Tarife erlaubt, ob nun für Lebensversicherungen oder Kfz-Policen. Dafür sorgt das sogenannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Frühjahr 2011. Doch welche Auswirkungen hat die neue Kalkulationsbasis, bei der nicht mehr nach Männlein und Weiblein unterschieden werden darf? Eine Studie des Beratungsunternehmens Oxera im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft kommt auf Beitragssteigerungen von bis zu 30 Prozent.

Michaela Koller, Generaldirektor des Europäischen Versicherungsverbandes (CEA), erklärte bei der Präsentation der Ergebnisse: „Die Studie zeigt, dass die Pflicht zu geschlechtsneutralen Tarifen eine Vielzahl unerwünschter Nebenwirkungen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die Gesellschaft im Allgemeinen haben kann.“ Die Neuregelung führe nicht zu mehr Beitragsgerechtigkeit für Männer und Frauen, meint auch der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth. Gerade die Tarife, bei denen bislang vor allem das Geschlecht als Risikomerkmal berücksichtigt wurde, wiesen derzeit die höchste Beitrags-Leistungs-Gerechtigkeit auf.

Letztlich wird es aber wohl so kommen wie vermutet. „Je nach Versicherungsprodukt werden sich die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen“, heißt es in einer Pressemitteilung des GDV. Dafür sind zwei Effekte verantwortlich: die Umverteilung und die Sicherheitszuschläge. Umverteilung heißt in dem Zusammenhang schlichtweg, dass „die Prämien von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt“ werden. Hinzu kommen die Sicherheitszuschläge, weil die Unternehmen nicht abschätzen können, wie hoch der Anteil welchen Geschlechts am Neugeschäft ist. Das wird sich laut Oxera vor allem bei der Risikolebensversicherung bemerkbar machen. Frauen müssen demnächst mindestens 30 Prozent mehr berappen als bislang.

Das Urteil dürfe den Unternehmen allerdings nicht als Vorwand für generelle Prämiensteigerungen dienen, mahnen Verbraucherschützer. Auch sie gehen davon aus, dass das Beitragsniveau steigen wird. Der Bund der Versicherten spricht allerdings eher vom „Versuch der Gesellschaften, daraus Kapital zu schlagen“. Noch ist übrigens nicht sicher, ob auch alte Verträge von dem Urteil betroffen sind. Die Frage, wie der Richterspruch des EuGH ausgelegt werden muss, wird derzeit noch heftig diskutiert.

Posted by Andre on 12/09 at 02:49 PM
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Mittwoch, Dezember 07, 2011

Versicherer verteidigen die Riester-Rente

Wer ständig nur Schläge einstecken muss, teilt irgendwann auch aus: Nachdem die Riester-Rente in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder runtergemacht, als intransparent und unrentabel bezeichnet wurde, hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gestern vor die staatlich geförderte Altersvorsorge gestellt. Mit eigenen Berechnungen widersprach die Branche dem vernichtenden Urteil des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW), die Riester Rente sei nicht besser als der Sparstrumpf, und verkündete im Brustton der Überzeugung: „Und sie lohnt sich doch.“

„Für die Allermeisten rechnet sich die Riester-Rente so gut wie keine andere Vorsorge“, erklärt der GDV in einer Pressemitteilung. Beleg dafür sind Zahlen. Analog zum DIW ermittelte auch der Branchenverband, wie lange es dauert, ehe ein Riester-Sparer seine eigenen Beiträge wieder raus hat – den sogenannten Break-even-Punkt. Bei einem 35-jährigen Normalverdiener mit einem Einkommen von 30.000 Euro jährlich ist dieser Punkt, ausgehend von einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren, mit dem 74. Lebensjahr erreicht. Berücksichtigt man auch die Zulagen des Staates, gleichen sich Ein- und Rentenzahlungen aus, wenn der Sparer 75 wird. Deutlich besser sieht es bei einer Alleinerziehenden mit Kind aus. Die 30-Jährige mit einem Jahreseinkommen von 18.000 Euro ist mit 71 Jahren bzw. 74 Jahren pari.

Das DIW hatte für den Normalsparer ein Mindestalter von 85 Jahren genannt, damit sich die Riester-Rente überhaupt lohnt. In dem Zusammenhang wurden insbesondere die Sterbetafeln kritisiert, anhand derer die Versicherungsbranche die Rentenzahlungen berechnet. Darauf entgegnete Peter Schwark von der Hauptgeschäftsführung des GDV gestern: „Wir kalkulieren sehr vorsichtig, damit das Geld auch für jeden Riester-Rentner reicht“. Der Risikopuffer sei insofern nötig, da 81 Prozent der Frauen, die heute 40 Jahre jung sind, das 85. Lebensjahr erreichen. Auch gegen den Vergleich mit dem Sparstrumpf verwehren sich die Versicherer. Lege man das Geld 32 Jahre in die Socke, wäre sie bei einer Rente in Höhe von 357 Euro nach acht Jahren leer. Würde das Geld verzinst, wären es knapp 17 Jahre. Spannend bleibt die Diskussion allemal, vor allem mit Blick auf die Reaktion der Regierung.

Posted by Andre on 12/07 at 12:44 PM
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Mittwoch, November 30, 2011

Zusatzdienste sind gefragter Mehrwert

Verbraucher erwarten von ihrer Versicherung inzwischen deutlich mehr als nur eine Summe x im Schadensfall. Das Zauberwort, mit dem die Assekuranzen bei vielen Kunden und Interessenten punkten können, lautet Zusatzleistungen – insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Mehrwerte in der Assekuranz durch Assistance-Leistungen 2011“, für die das Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGovPsychonomics über 2.000 Finanzentscheider ab 25 Jahren befragt hat.

Erwartet werden in erster Linie Service-, Hilfe- und Dienstleistungen. Jeder vierte Umfrageteilnehmer hat derlei Assistance-Leistungen schon in Anspruch genommen. Mehr noch: Geht es um die Auswahl einer Police, fiel die Entscheidung bei rund der Hälfte der Befragten bereits zugunsten des Vertrages mit den besseren Serviceleistungen aus. Marcus Hansen, Vorstand der Deutschen Assistance Versicherung, sieht diesbezüglich einen klaren Trend, von dem auch die Branche profitieren kann: „Assistance-Leistungen bieten den Kunden besondere Mehrwerte rund um die Kernleistung Leistungs- und Schadenregulierung, die sowohl die Kundenbindung als auch den Produktnutzen steigern.“

Dass viele Kunden auf der anderen Seite ein wenig skeptisch sind und fürchten, fremdbestimmt zu werden, ist durchaus nachvollziehbar. Dafür ist die Bereitschaft, sich helfen zu lassen, wenn Fachwissen oder spezielle Kenntnisse nötig sind, umso größer – zum Beispiel bei der Beantragung einer Pflegestufe und der Suche nach Fachärzten oder Reha-Einrichtungen. Diese Leistungen bergen auch aus Sicht der Makler, die parallel zu dem Thema befragt wurde, ein enormes Wachstumspotenzial. Dass derzeit noch keine großartigen Erfolge im Vertrieb zu verzeichnen sind, liegt daran, dass sich die Makler nur schlecht über die Assistance-Leistungen informiert fühlen. Sie wünschen sich in dieser Hinsicht mehr Unterstützung und (Produkt-)Informationen von den Versicherungsgesellschaften.

Posted by Andre on 11/30 at 02:17 PM
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Freitag, November 25, 2011

Die Riester-Rente und der Sparstrumpf

Ein Tiefschlag folgt auf den nächsten: Die Riester-Rente hat zu ihrem Geburtstag wahrlich keinen leichten Stand. Zu den Gästen, die statt zu gratulieren nicht mit Kritik am System und den Anbietern der staatlich geförderten Altersvorsorge sparen, gehört jetzt auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Dessen Expertin für Verbraucherpolitik, Kornelia Hagen, und Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten (BdV) schrieben einen nachdenklich stimmenden Satz auf die Grußkarte zum Zehnjährigen: „Riester-Sparer erzielen in vielen Fällen nur so viel Rendite, als hätten sie ihr Kapital im Sparstrumpf gesammelt.“

Die Riester-Rente habe sich zu Ungunsten der Verbraucher entwickelt, lautet das ernüchternde Fazit der Experten. Sie haben sich die Mühe gemacht und die mögliche Rendite des Produkts berechnet. Demnach müsste eine 35-jährige Frau, die sich 2001 für die private Altersvorsorge nach Riester entschieden hat, das 78. Lebensjahr erreichen, um ihre eigenen Beiträge plus die Zulagen ausgezahlt zu bekommen. Für eine Rendite von 2,5 Prozent sei eine Lebenserwartung von 90 Jahren nötig; unwahrscheinliche 128 Jahre bei einer Rendite von fünf Prozent. Abhängig von den Überschüssen, die seitens der Versicherung erwirtschaftet werden, verschiebe sich die Altersgrenze – in den Beispielen auf 82 und 92 Jahre.

Als eines der Probleme der Riester-Rente haben Kornelia Hagen und Axel Kleinlein die Sterbetafeln der Unternehmen ausgemacht. „Die Lebensversicherer kalkulieren dabei mit sehr hohen Lebenserwartungen“, erklärten die Experten. Hier spielt dann auch die Pflicht zu Unisex-Tarifen, also gleichen Beiträgen für Männer und Frauen, eine Rolle. Wurden 2011 noch 12,7 Prozent des Kapitals für den Fall zurückgelegt, dass ein 35-jähriger Mann älter als 85 Jahre wird, sind es jetzt bereits 33,2 Prozent. Immerhin haben DIW und BdV zumindest eine gute Nachricht: „Man kann nicht sagen, dass es sich um eine gute Anlage handelt, wahrscheinlich ist sie aber sicherer als irgendwelche spekulativen Anlagen.“ Bei den Assekuranzen stößt die Kritik auf herbe Gegenwehr. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plant inzwischen, die Kostentransparenz zu verbessern.

Posted by Andre on 11/25 at 10:26 AM
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Mittwoch, November 23, 2011

Wechsel- und Optimierungswille bei der Kfz-Versicherung am größten

Ihren Versicherungsordner rühren die Bundesbürger nur selten an. Notgedrungen im Schadensfall, ansonsten bleiben die Policen genau dort, wo man sie nach Erhalt abgeheftet oder abgelegt hat. Die Bereitschaft, sich intensiver mit dem Versicherungsschutz zu befassen, alte Verträge zu überprüfen, Sparpotenzial auszuloten und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln oder das Portfolio zu ergänzen, hält sich jedenfalls in Grenzen. Das bestätigt jetzt einmal mehr eine Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna.

1.000 Verbraucher standen für die Studie Rede und Antwort. Die Mehrheit von 70 Prozent gehört der Sorte Versicherungsnehmer an, die den Assekuranzen am liebsten ist: Sie lassen alles beim Alten oder sind unentschlossen, ob nicht doch Änderungen nötig wären. In dem Fall würden dann aber nicht konsequenterweise alle Verträge unter die Lupe genommen, sondern nur bestimmte Policen. An erster Stelle steht dabei die Kfz-Versicherung. 54,2 Prozent der Umfrageteilnehmer erklärten, in dieser Sparte über einen Wechsel respektive Neuabschluss nachzudenken. Wenn, dann müssen sie sich jetzt wirklich sputen. Noch knapp eine Woche, dann ist die Wechselsaison in der Autoversicherung beendet und bleibt im Anschluss nur noch die Hoffnung, außerordentlich kündigen zu können.

Weit hinter der Kfz-Versicherung folgt die private Haftpflichtversicherung. Sie steht in der Liste der Policen, bei denen ein Wechsel am ehesten infrage kommt oder angedacht wird, mit 28,6 Prozent auf Platz zwei. Den dritten Rang nimmt die Hausratversicherung mit rund 26,35 Prozent ein. In den übrigen Versicherungssparten ist der Wechsel- und Optimierungswille noch schwächer ausgeprägt: private Lebens- oder Rentenversicherungen (18,09 Prozent), private Krankenversicherung (17,57 Prozent) und die Berufsunfähigkeitsversicherung (10,47 Prozent). Dabei macht es durchaus Sinn, zu kontrollieren, ob die vorhandenen Policen noch auf dem neuesten Stand sind – in erster Linie mit Blick auf die Leistung, die bei neuen Verträgen nicht immer, aber oft deutlich besser ist.

Posted by Andre on 11/23 at 10:11 PM
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Freitag, November 18, 2011

Vorsorgeatlas 2011

Der „Vorsorgeatlas Deutschland 2011“, erstellt vom Forschungszentrum Generationsverträge der Universität Freiburg im Auftrag der Fondsgesellschaft Union Investment, zeigt einmal mehr: Die Riester-Rente funktioniert, hat aber noch Schwächen. Das liegt nicht allein am System, sondern bisweilen auch daran, dass Sparer und Versicherte sich nicht ausreichend mit dem Thema befassen und ihrerseits Fehler machen. Dadurch verschenken viele der 15 Millionen Riester-Sparer Jahr für Jahr Geld. Für 2008, das als abgeschlossen gilt, weil keine Anträge mehr gestellt werden können, liegen die Zahlen nun vor.

Verbraucher, die bei der privaten Altersvorsorge auf die Riester-Rente bauen, haben vor drei Jahren insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro an Zulagen verschenkt. Seinerzeit gab es 12,1 Millionen Verträge. Davon waren allerdings nur 9,3 Millionen mit Zulagenantrag unterwegs und wurden entsprechend gefördert. Der Rest ging schlichtweg leer aus. Doch auch von denen, die einen Antrag gestellt hatten, kassierten lediglich 5,7 Millionen die vollen Riester-Zuschüsse. Alles in allem erhielten 2008 nur 57,1 Prozent der Riester-Kunden die maximale Förderung. Aus Sicht der Sparer eine höchst unerfreuliche Quote. Dafür verantwortlich sind in der Regel falsche Angaben zum Einkommen oder es wurde zu wenig in den Vertrag eingezahlt.

Generationenforscher Bernd Raffelhüschen, zuständig für den Vorsorgeatlas, erklärte bei der Vorstellung der Daten: „Die Riester-Rente macht ihren Job, es gibt aber weiter Verbesserungsmöglichkeiten.“ Das ist umso wichtiger mit Blick auf die mögliche Rentenlücke. Wer auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten möchte, benötigt aus Sicht der Forscher mindestens 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Einen kleinen Teil steuert die Riester-Rente bei, es sei aber noch mehr möglich. Bernd Raffelhüschen schlägt daher vor, die Beiträge nicht wie bisher bei 2.100 Euro sondern bei vier Prozent des Einkommens zu deckeln. Darüber hinaus sei es sinnvoll, die Zulagen anzuheben.

Posted by Andre on 11/18 at 10:28 AM
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Montag, November 07, 2011

Hausrat: Die Hausnummer gibt den Ton an

Wenige Meter machen bei der Hausratversicherung bereits einen Riesen-Unterschied. Gemeint sind nicht die Quadratmeter einer Wohnung, sondern die Adresse. Selbst Anwohner der gleichen Straße, die nur ein paar Häuser auseinander wohnen und die gleiche Wohnfläche zur Verfügung haben, berappen unter Umständen völlig andere Beiträge. Aspect Online hat sich die Prämien näher angesehen und dabei ein paar kuriose und für Betroffene durchaus ärgerliche Differenzen ausgemacht.

Für 85 Quadratmeter am Schwalbenweg 36 in Bohnsdorf berechnet die Hausratversicherung schlappe 154 Euro. Die Bewohner des Hauses Nr. 16 zahlen für eine gleich große Wohnung nur 57,73 Euro. Der Grund für diesen enormen Preissprung sind die Risikogruppen, anhand derer die Assekuranzen die Prämien berechnen. Sie wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erarbeitet und unterteilen die Bundesrepublik nach Postleitzahlen sortiert in sichere und weniger sichere Gebiete. Insgesamt gibt es fünf Zonen. „Häuser der Zone 1 zahlen wenig, Häuser in Zone 5 am meisten“, so Wolfgang Schütz von Aspect Online gegenüber der Berliner Morgenpost. Im genannten Beispiel entspricht Hausnummer 36 der Zone 5 und die Nummer 16 der Zone 2 – und das nur, weil sie unterschiedliche Postleitzahlen haben. Ähnliche Beispiele finden sich überall in Deutschland, sind in dieser extremen Ausprägung aber eher selten. Nicht ganz so auffällig sind die Unterschiede im folgenden Fall: In Köln müssen für eine 85 Quadratmeter-Wohnung an der Bergisch Gladbacher Straße 99,06 Euro Jahresbeitrag überwiesen werden. Ein paar Schritte gen Osten wird aus der Bergisch Gladbacher die Mühlheimer Straße. Dort kostet die Hausratversicherung dann nur noch 69,13 Euro.

Posted by Andre on 11/07 at 09:04 AM
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Montag, Oktober 31, 2011

Altersvorsorge scheitert oft an Trägheit

Die Riester-Rente darf sich mit 15 Millionen Verträgen nach zehn Jahren getrost als Erfolgsmodell feiern lassen. Allerdings, und hier setzt die Kritik an: Sie erreicht längst nicht jeden. Von den Förderberechtigten, die sich vom Staat Jahr für ein Jahr ein paar Euro für die private Altersvorsorge spendieren lassen könnten, hat bislang nur jeder Dritte einen Vertrag unterschrieben. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat jetzt Ursachenforschung betrieben, woran es liegen könnte, dass viele Bundesbürger sich die Zuschüsse entgehen lassen.

Das Fazit der Autoren Elena Lausberg und Marco Habschick ist relativ simpel: Finanzielle Anreize alleine locken niemanden mehr hinter dem Ofen hervor. Die Deutschen sind zum einen zu träge, zum anderen ist ihnen das Riester-System häufig zu komplex und schreckt durch die mangelnde Transparenz der Kostenstrukturen ab. Nötig seien zusätzlich Mechanismen, um potenzielle Sparer mit an Bord zu holen. Dazu hat die Financial Times Deutschland ein wenig über die Grenzen geschaut und nennt drei Beispiele, wie andere Länder dafür sorgen, dass die Bürger (ausreichend) privat vorsorgen.

In Neuseeland nennt sich das Programm „KiwiSaver“. Es läuft seit 2007, verbindet die private Vorsorge mit der staatlichen und betrieblichen Förderung und setzt – man höre und staune – auf die Trägheit der Bürger. Jeder Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 64 ist automatisch im Programm, sobald eine neue Stelle angetreten wird. Wer nicht mitmachen möchte, muss sich dagegen entscheiden (Opting Out), sprich: Man muss aktiv werden, um nicht mehr vorzusorgen. Das System hat Erfolg. Schon jetzt sind 38 Prozent aller Berechtigten im KiwiSaver-Programm.
Schweden geht einen etwas anderen Weg. Hier erhalten die Bürger den berühmten orangefarbenen Brief mit allen Informationen zur Altersvorsorge, ob staatlich oder privat. Alles auf einen Blick zu haben, inklusive Prognose für die Zukunft, macht es deutlich leichter, Versorgungslücken zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Die Bundesbürger müssen ihre Daten selbst zusammentragen. In Großbritannien wird bei der Betriebsrente ebenfalls auf Opting-Out gesetzt. Zusätzlich greifen Bildungsmaßnahmen zur privaten Altersvorsorge in den Firmen. 60 Prozent der Teilnehmer haben die Informationen bereits umgesetzt.

Posted by Andre on 10/31 at 10:15 PM
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Mittwoch, Oktober 26, 2011

Urteil zur Provisionsabgabe

Über Provisionen, die für die erfolgreiche Vermittlung einer Versicherung bezahlt werden, ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Dabei ging es in erster Linie um eine mögliche Deckelung der Zahlung, wenn eine private Krankenversicherung an den Mann oder die Frau gebracht wird. Jetzt hat sich auch das Verwaltungsgericht Frankfurt mit dem Thema Provisionen befasst, allerdings aus einer ganz anderen Blickrichtung. Dieses Mal stand die Frage im Mittelpunkt, ob Vertreter einen Teil der Provision an ihre Kunden abtreten dürfen. Das Urteil: Ja, Rabatte sind erlaubt (Aktenzeichen 9 K 105/11.F).

Das Verbot, den Obolus für den Abschluss zumindest teilweise an den Kunden weiterzugeben, stammt aus dem Jahr 1934, hat also schon ein paar Jahre auf dem Buckel und wurde seither nicht mehr angerührt. Das Verwaltungsgericht befand die Bestimmung für zu ungenau. Den Discount-Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt freut der Richterspruch: Das Unternehmen hatte die Feststellungsklage eingereicht. Das heißt, es handelt sich nicht um eine Klage zu einem bestimmten Fall, sondern um eine grundsätzliche Entscheidung zur Provisionsabgabe. Dieser Weg scheint jetzt offen zu sein. „Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen“, so AVL-Inhaber Uwe Lange.

Doch was heißt das nun genau? Rein theoretisch könnte die gleiche Lebensversicherung jetzt zu völlig unterschiedlichen Preisen abgeschlossen werden. Makler A gibt 50 Prozent seiner Provision ab, Makler B keinen Cent und Makler C immerhin ein Viertel seiner Entlohnung. Im schlimmsten Fall beginnt dann das Schachern um den besten Preis. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fürchtet, dass sich viele Verbraucher dann „weg vom individuell besten Produkt hin zum billigsten Vermittler“ bewegen. Beratung würde dann zur Nebensache. Auf der anderen Seite lobt der Bund der Versicherten (BdV) die Entscheidung: „Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot. Die Verbraucher können nun von mehr Wettbewerb profitieren.“ Noch besteht allerdings die Möglichkeit, dass Revision eingelegt wird und der Fall von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof oder dem Bundesverwaltungsgericht landet.

Posted by Andre on 10/26 at 03:06 PM
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Freitag, Oktober 21, 2011

Ergo-Konzern versicherte einen Terroristen

Der Ergo-Konzern ist in diesem Jahr schon öfter negativ aufgefallen und jedes Mal gab es eine mehr oder weniger plausible Erklärung für den Fauxpas bzw. wurden Konsequenzen gezogen. Der neue dunkle Schatten, der sich jetzt über die Gesellschaft legt, konkret über die Victoria Versicherung, wird sich nicht mit wenigen Worten beiseite schieben lassen. Dafür ist der Fall zu brisant, dürfte auch international auf Kritik stoßen und schadet dem Ansehen vermutlich mehr als die bisherigen Fehltritte. Die Assekuranz hat, obwohl sie von den Absichten des Kunden wusste, einen Terroristen versichert.

Der Verfassungsschutz hatte die Victoria Versicherung darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei Abu Shaweeshs nicht um einen x-beliebigen Kunden handelt, sondern um eine Person, die auf der Terrorliste der Vereinten Nationen steht. Der Mann ist im Netzwerk des Top-Terroristen Abu Musab al-Zarqawi aktiv, der für Dutzende Bombenattentate mit über 700 Toten verantwortlich gemacht wird. Trotz dieses Hintergrundwissens blieben die meisten Policen bestehen, die der Terrorist im September 2004 unterschrieben hatte. Darunter eine Haftpflichtversicherung über zwei Millionen Euro. Die entsprechenden Unternehmensaufzeichnungen liegen dem Handelsblatt vor, das den Skandal jetzt ans Tageslicht brachte.

Selbst der Versicherungsagent, der die Verträge unter Dach und Fach gebracht hatte, bat darum, die Policen zu kündigen. Ohne Erfolg. Auf dem Ohr waren die Vorgesetzten offenbar taub – auch dazu verfügt das Handelsblatt über eine eidesstattliche Versicherung. Abgeschlossen worden waren die Verträge, um mit einem vorgetäuschten Unfall und einem gekauften Totenschein ordentlich zu kassieren und mit dem Geld Anschläge im Namen von El Kaida zu finanzieren. Gekündigt wurde letztlich nur die Lebensversicherung des Terroristen. Mehr passierte seinerzeit nicht. Abu Shaweesh blieb bis Dezember 2006 aktiver Kunde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist empört. „Versicherung dürfen keine Geschäfte mit Terroristen machen“, so Christian Lübke vom GDV. Ähnlich äußerte sich auch der Bund der Versicherten gegenüber dem Handelsblatt: „Wenn es Hinweise für einen geplanten Betrug gibt, muss der Versicherer natürlich handeln. Es kann ja nicht sein, dass ein Terrorist sich für den Bau einer Bombe einen Haftpflichtversicherungsschutz besorgt und die Versicherungsgesellschaft einfach zusieht.“ Die Ergo selbst sagt nur, man halte sich an die Vorgaben zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Posted by Andre on 10/21 at 10:29 AM
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