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Mittwoch, Oktober 26, 2011

Urteil zur Provisionsabgabe

Über Provisionen, die für die erfolgreiche Vermittlung einer Versicherung bezahlt werden, ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Dabei ging es in erster Linie um eine mögliche Deckelung der Zahlung, wenn eine private Krankenversicherung an den Mann oder die Frau gebracht wird. Jetzt hat sich auch das Verwaltungsgericht Frankfurt mit dem Thema Provisionen befasst, allerdings aus einer ganz anderen Blickrichtung. Dieses Mal stand die Frage im Mittelpunkt, ob Vertreter einen Teil der Provision an ihre Kunden abtreten dürfen. Das Urteil: Ja, Rabatte sind erlaubt (Aktenzeichen 9 K 105/11.F).

Das Verbot, den Obolus für den Abschluss zumindest teilweise an den Kunden weiterzugeben, stammt aus dem Jahr 1934, hat also schon ein paar Jahre auf dem Buckel und wurde seither nicht mehr angerührt. Das Verwaltungsgericht befand die Bestimmung für zu ungenau. Den Discount-Finanzvertrieb AVL aus Weinstadt freut der Richterspruch: Das Unternehmen hatte die Feststellungsklage eingereicht. Das heißt, es handelt sich nicht um eine Klage zu einem bestimmten Fall, sondern um eine grundsätzliche Entscheidung zur Provisionsabgabe. Dieser Weg scheint jetzt offen zu sein. „Letztlich sind es die Verbraucher, die davon profitieren können. Denn in einem gesunden Wettbewerb entstehen üblicherweise bessere Angebote und Konditionen“, so AVL-Inhaber Uwe Lange.

Doch was heißt das nun genau? Rein theoretisch könnte die gleiche Lebensversicherung jetzt zu völlig unterschiedlichen Preisen abgeschlossen werden. Makler A gibt 50 Prozent seiner Provision ab, Makler B keinen Cent und Makler C immerhin ein Viertel seiner Entlohnung. Im schlimmsten Fall beginnt dann das Schachern um den besten Preis. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fürchtet, dass sich viele Verbraucher dann „weg vom individuell besten Produkt hin zum billigsten Vermittler“ bewegen. Beratung würde dann zur Nebensache. Auf der anderen Seite lobt der Bund der Versicherten (BdV) die Entscheidung: „Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot. Die Verbraucher können nun von mehr Wettbewerb profitieren.“ Noch besteht allerdings die Möglichkeit, dass Revision eingelegt wird und der Fall von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof oder dem Bundesverwaltungsgericht landet.

Posted by Andre on 10/26 at 03:06 PM
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Freitag, Oktober 21, 2011

Ergo-Konzern versicherte einen Terroristen

Der Ergo-Konzern ist in diesem Jahr schon öfter negativ aufgefallen und jedes Mal gab es eine mehr oder weniger plausible Erklärung für den Fauxpas bzw. wurden Konsequenzen gezogen. Der neue dunkle Schatten, der sich jetzt über die Gesellschaft legt, konkret über die Victoria Versicherung, wird sich nicht mit wenigen Worten beiseite schieben lassen. Dafür ist der Fall zu brisant, dürfte auch international auf Kritik stoßen und schadet dem Ansehen vermutlich mehr als die bisherigen Fehltritte. Die Assekuranz hat, obwohl sie von den Absichten des Kunden wusste, einen Terroristen versichert.

Der Verfassungsschutz hatte die Victoria Versicherung darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei Abu Shaweeshs nicht um einen x-beliebigen Kunden handelt, sondern um eine Person, die auf der Terrorliste der Vereinten Nationen steht. Der Mann ist im Netzwerk des Top-Terroristen Abu Musab al-Zarqawi aktiv, der für Dutzende Bombenattentate mit über 700 Toten verantwortlich gemacht wird. Trotz dieses Hintergrundwissens blieben die meisten Policen bestehen, die der Terrorist im September 2004 unterschrieben hatte. Darunter eine Haftpflichtversicherung über zwei Millionen Euro. Die entsprechenden Unternehmensaufzeichnungen liegen dem Handelsblatt vor, das den Skandal jetzt ans Tageslicht brachte.

Selbst der Versicherungsagent, der die Verträge unter Dach und Fach gebracht hatte, bat darum, die Policen zu kündigen. Ohne Erfolg. Auf dem Ohr waren die Vorgesetzten offenbar taub – auch dazu verfügt das Handelsblatt über eine eidesstattliche Versicherung. Abgeschlossen worden waren die Verträge, um mit einem vorgetäuschten Unfall und einem gekauften Totenschein ordentlich zu kassieren und mit dem Geld Anschläge im Namen von El Kaida zu finanzieren. Gekündigt wurde letztlich nur die Lebensversicherung des Terroristen. Mehr passierte seinerzeit nicht. Abu Shaweesh blieb bis Dezember 2006 aktiver Kunde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist empört. „Versicherung dürfen keine Geschäfte mit Terroristen machen“, so Christian Lübke vom GDV. Ähnlich äußerte sich auch der Bund der Versicherten gegenüber dem Handelsblatt: „Wenn es Hinweise für einen geplanten Betrug gibt, muss der Versicherer natürlich handeln. Es kann ja nicht sein, dass ein Terrorist sich für den Bau einer Bombe einen Haftpflichtversicherungsschutz besorgt und die Versicherungsgesellschaft einfach zusieht.“ Die Ergo selbst sagt nur, man halte sich an die Vorgaben zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.

Posted by Andre on 10/21 at 10:29 AM
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Mittwoch, Oktober 19, 2011

Finanztest zieht Riester-Bilanz

Die Stiftung Warentest gehört ohne jeden Zweifel zu den Verfechtern der Riester-Rente. Selbst in Zeiten, da andere immer wieder auf die Schwachstellen hingewiesen oder den finanziellen Nutzen infrage gestellt haben, brachen die Redaktionen von „Test“ und „Finanztest“ eine Lanze für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Empfehlung zu riestern gilt jedoch nicht uneingeschränkt. In einer Pressemitteilung zum Zehnjährigen der Riester-Rente schreiben die Tester: „Sie lohnt sich – wenn der Vertrag günstig ist und zum Sparer passt. Dann ist der Riester-Vertrag auch die erste Wahl, um für das Alter vorzusorgen.“

Aktuell schwächelt die Riester-Rente zwar ein wenig, schließen immer weniger Verbraucher einen neuen Vertrag ab und sind vor allem junge Sparer eher abgeneigt, ihr schwer verdientes Geld in eine der Policen zu stecken. Gleichwohl steht das Produkt mit fast 15 Millionen Verträgen in der Gunst der Deutschen nach wie vor ganz weit oben in der Liste. Bislang wurden knapp 37 Milliarden Euro in die Verträge eingezahlt. Leider auch in Policen, die nicht zum Kunden passen. Hier liegt einer der größten Schwachpunkte – neben dem komplizierten Zulagenverfahren –, von der Stiftung Warentest als „Kinderkrankheiten“ bezeichnet: „Vermittler, die Sparern unpassende Produkte verkaufen.“

Angst um ihr Kapital müssen sich Riester-Sparer nicht machen, auch wenn sie sich zu einem Vertrag haben überreden lassen, der nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sowohl die Beiträge als auch die Zulagen bei der Auszahlung garantiert sein müssen. Dafür kann der falsche Vertrag die Rendite spürbar mindern. Damit kommt zu Rentenbeginn weniger Kapital aus der privaten Altersvorsorge als erwartet. Immerhin: Der Kunde kann wechseln. „Meist ist es jedoch sinnvoller, den alten Vertrag beitragsfrei zu stellen und die Raten in einen neuen, passenden Vertrag fließen zu lassen“, raten die Experten der Stiftung Warentest. Sie haben der Riester-Riester und den Angeboten der Assekuranzen für die November-Ausgabe von „Finanztest“ etwas genauer auf den Zahn gefühlt.

Posted by Andre on 10/19 at 09:18 AM
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Freitag, Oktober 14, 2011

BGH spricht Machtwort: Versicherer müssen Bedingungen anpassen oder zahlen

2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) reformiert. Seither heißt es bei einem Schaden nicht mehr barfuß oder Lackschuh – sprich alles oder nichts –, wenn der Kunde gegen die vertraglichen Pflichten verstößt. Stattdessen wird quotiert und die Leistung der Versicherung gekürzt, aber nur in wenigen Ausnahmefällen ganz gestrichen. Ein Jahr lang hatten die Assekuranzen Zeit, die Vertragsbedingungen den neuen Regeln entsprechend zu überarbeiten. Einige Unternehmen haben dabei offenbar geschludert und bekamen jetzt die Quittung vom Bundesgerichtshof.

„Betroffen sind Policen aus der Zeit von vor dem 1. Januar 2008, deren Bedingungen nicht bis zum 1. Januar 2009 an das neue Versicherungsvertragsgesetz angepasst worden sind“, so der Bund der Versicherten (BdV) in einer Pressemitteilung. Verbraucherschützer freut das Urteil: Der BGH erklärte sämtliche Klauseln aus alten Policen für unwirksam, sollten sie den neuen Vorgaben aus dem VVG widersprechen. Benachteiligen die bisherigen Bedingungen den Versicherungsnehmer, dürfen sich die Assekuranzen nicht mehr darauf berufen (Aktenzeichen IV ZR 199/10). Der BDV zieht ein positives Fazit: „Die Richter haben ein versicherungsnehmerfreundliches Urteil gefällt.“

Ins gleiche Horn stoßen auch andere Organisationen. Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, sagte nach dem Urteil: „Oft weiß der Verbraucher nichts von seinen Rechten, wenn im Vertrag noch die alte, für ihn ungünstigere Rechtslage steht.“ Den Stein ins Rollen gebracht hatte übrigens ein Wohnungseigentümer: Entgegen seiner vertraglichen Pflichten hatte er vergessen, die Wasserrohre einer leer stehenden Wohnung zu entleeren. Daraufhin kam es im Winter zu einem Rohrbruch. Die Gebäudeversicherung – in dem Fall die Axa – warf ihrem Kunden eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vor. Nichtsdestotrotz bot sie an, die Hälfte des Schadens von 6.000 Euro zu übernehmen. Der Anwalt des Versicherungsnehmers monierte, dass der Vertrag auf dem alten Stand ist - und bekam nun Recht.

Posted by Andre on 10/14 at 09:48 AM
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Freitag, Oktober 07, 2011

Private Altersvorsorge in Österreich

In der Bundesrepublik wird offen und teils heftig über die drohende Altersarmut diskutiert. In Österreich steht man kurz davor: Zwar steigt das Interesse an der privaten Altersvorsorge auch in der Alpenrepublik. Doch nach wie vor sieht ein Drittel der Österreicher keinerlei Anlass, sich darum zu kümmern, wie groß die Pensionslücke künftig einmal sein wird und wie man sie gezielt füllen könnte. „Wenn wir aber die Augen verschließen, wird es zu Altersarmut kommen – auch im Mittelstand“, mahnt Gerhard Hopfgartner, Vorstand der Skandia Austria Holding AG.

Die Assekuranz hat mithilfe des Marktforschungsunternehmens GfK Austria GmbH zum zweiten Mal eine Umfrage zum Thema private Altersvorsorge auf die Beine gestellt. Die Ergebnisse sind zwar ein wenig besser als vor einem Jahr. Letztlich bleibt als Fazit aber eine aus Sicht von Gerhard Hopfgartner eher unerfreuliche Erkenntnis: „Die Diskussion um das Pensionsloch läuft immer noch auf Sparflamme.“ Nach aktuellem Stand der Dinge haben sich 39 Prozent bereits intensiv mit Vorsorgethemen befasst (Vorjahr: 33 Prozent). Auf der anderen Seite stehen 19 Prozent, die sich weder darum gekümmert haben noch Handlungsbedarf sehen. Ihr Anteil ist allerdings merklich gesunken. 2010 lag die Quote noch bei 26 Prozent.

Das größte Problem und damit auch der eigentliche Grund, warum sich nur wenige Österreicher um die private Altersvorsorge kümmern: Kaum jemand kennt seine künftige Pensionshöhe. Lediglich acht Prozent haben bei der Pensionsversicherungsanstalt und vier Prozent bei ihrer Bank oder Versicherung eine Berechnung angefordert. Die Mehrheit mit 34 Prozent ist absolut ahnungslos. Dass sich 21 Prozent gar nicht zu dem Thema äußern wollten, ist für Alexander Zeh von der GfK nicht verwunderlich: „Die Verweigerung, sich mit seiner zukünftigen Pension zu befassen, deutet darauf hin, wie unangenehm vielen dieses Thema ist und wie viel Unsicherheit auf diesem Gebiet herrscht.“

Dabei könnte die Lücke zwischen letzten Gehalt und Rente bzw. Pension „existenzgefährdend“ sein, weiß Gerhard Hopfgartner. Bei einem 40-jährigen Durchschnittsverdiener seien es knapp 500 Euro – mit steigender Tendenz. Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, sind viele Unternehmen bereit, aktiv zu werden. Die GfK rechnet damit, dass diese Bemühungen durchaus auf fruchtbaren Boden fallen könnten.

Posted by Andre on 10/07 at 09:35 AM
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Mittwoch, September 28, 2011

Vertrauen in Vorsorgeberater wächst

Die private Altersvorsorge sollte man nicht dem Zufall überlassen: Eine auf die individuellen Lebensumstände abgestimmte Beratung bildet nach wie vor die solideste Basis. Doch wem kann man noch vertrauen? Diese Frage stellte die Heidelberger Lebensversicherung AG im Rahmen einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung. Das Ergebnis: Die meisten Bundesbürger setzen auf professionelle Hilfe, wenn es um Renten- und Lebensversicherungen geht. 46,3 Prozent wenden sich an den Berater der Bank oder Sparkasse (plus 3,0 Prozent), 45,7 Prozent an unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler (plus 5,4 Prozent).

Deutlich nachgelassen hat das Vertrauen in die Tipps von Freunden und Bekannten. Sie standen im vergangenen Jahr noch unangefochten auf dem ersten Platz und rutschten jetzt um 6,3 Prozentpunkte auf einen Wert von 38,5 Prozent und damit den dritten Rang. Ähnlich erging es den Ratschlägen von Verwandten - auch hier scheint die Vertrauensbasis zu bröckeln. Nur noch 24,7 Prozent der Befragten würden innerhalb der Verwandtschaft um Hilfe bitten (minus 5,5 Prozent). Thomas Bahr, Vorstandsvorsitzender der Heidelberger Leben, sieht darin ein positives Ergebnis: „Es zeigt, dass das Vertrauen in Vorsorgeberater wieder steigt. Mit transparenter und individueller Beratung, bei der die jeweilige Situation der Kunden sowie seine Wünsche und Ziele offen besprochen und berücksichtigt werden, kann das Vertrauen weiter gefestigt werden.“

Geht es um Informationen zur privaten Altersvorsorge, ob nun Riester-Rente, Rürup-Policen oder Renten-Verträge, haben die klassischen Medien leicht an Boden verloren. Nur noch jeder Fünfte (19,7 Prozent, minus 0,3 Prozentpunkte) informiert sich auf diesem Weg. Das Internet bzw. das Web 2.0 liegen bereits bei 27 Prozent – wobei es hier große Unterschiede in den einzelnen Altersklassen gibt. Die Quote bei den über 40-Jährigen beträgt 19,8 Prozent, bei den unter 40-Jährigen sind es immerhin 41,3 Prozent. Für die Branche heißt das, so Bahr: „Das ist eine Entwicklung, die Finanzdienstleister im Auge haben müssen. Sie sind gefordert, ihre Kommunikation auf die Mediengewohnheiten ihrer jeweiligen Zielgruppe zu prüfen und je nach Bedarf und Ansprache auszurichten.“

Posted by Andre on 09/28 at 09:37 AM
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Mittwoch, September 21, 2011

Frontal 21 zerpflückt die Riester-Rente

Das ZDF-Magazin „Frontal 21“ hat sich die Riester-Rente vorgeknöpft. Die Ergebnisse, die gestern im Rahmen der Sendung präsentiert wurden, sind alles andere als erfreulich. In einer Pressemitteilung erklärt die Redaktion ohne Umschweife, die Riester-Rente sei kein Erfolgsmodell und unrentabel, weil die Fördergelder bei den Anbietern versickerten. Damit reiht sich der Beitrag nahtlos in eine lange Kette von Kritiken ein, die der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge immer mehr Schwachstellen nachweisen.

„Frontal 21“ wartet dazu vor allem mit Zahlen auf. Die Daten belegen, dass Kunden, die heute einen Riester-Vertrag unterschreiben, deutlich schlechter gestellt sind, als Verbraucher, die sich vor zehn Jahren für eine Police entschieden haben. Die Rente falle um mehr als ein Drittel niedriger aus als bei Alt-Verträgen. Das Problem seien die Rahmenbedingungen: Den neuen und schlechteren Vertragskonditionen ist der Finanzmathematiker Axel Kleinlein im Auftrag der Friedrich-Ebert Stiftung auf den Grund gegangen. Zum einen sei der Garantiezins zwischenzeitlich gesunken, zum anderen legten die Unternehmen neue Sterbetafeln zugrunde und packten bis zu 30 Prozent des Kapitals auf die hohe Kante, um den Kunden auch jenseits von 85 Jahren eine Rente zahlen zu können.

Das Fazit von Axel Kleinlein ist ernüchternd und wird von der Zeitschrift „Öko-Test“ bestätigt: Die Riester-Rente lohnt sich bei vielen Verträgen nicht. Ein Vergleich mit ungeförderten Rentenversicherungen ergab, dass Riester-Policen aufgrund ihrer Kostenstruktur eine deutlich niedrigere Garantierente bieten. Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey kommt zu dem Schluss: „Die Produkte sind zu teuer.“ Sie plädiert dafür, die staatliche Förderung sinnvoller anzulegen, um Altersarmut zu vermeiden. Diesem Ziel haben sich inzwischen auch die Verbraucherschutzminister einiger Bundesländer verschrieben. Sie planen ein von öffentlichen Einrichtungen verwaltetes Vorsorgekonto. Nur so würden die Zulagen wieder den Kunden und nicht den Konten der Versicherungen gutgeschrieben.

Posted by Andre on 09/21 at 12:42 PM
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Montag, August 22, 2011

Unfallversicherung für 48 Stunden

Normalerweise werden Versicherungen für ein volles Jahr abgeschlossen. Bei Vorsorgeprodukten sind es mitunter auch schon mal 30 oder 40 Jahre. Die Ergo Direkt Versicherung verfolgt nun eine völlig andere Strategie – zumindest bei der Unfallversicherung. Die Police gilt nur 48 Stunden, ist dafür mit 99 Cent aber auch vergleichsweise günstig. „Einzige Bedingung: Der Kunde braucht ein iPhone und die kostenlose App Unfall-Schutz 48“, erklärt der Direktversicherer in einer Pressemitteilung. Die Reaktion des Bundes der Versicherten (BdV) in Form einer Warnung ließ nicht lange auf sich warten.

Die Idee an sich ist ganz interessant, allerdings nicht neu. Eine Versicherung kurzfristig per Handy abzuschließen, zum Beispiel eine Lebensversicherung für einen fest umrissenen Zeitraum, ist in anderen Ländern schön länger üblich. Der Versuch der Ergo Direkt Versicherung, das Prinzip mithilfe einer Unfallpolice auf dem deutschen Markt zu etablieren, beweist zumindest Innovationsfreude. Das Problem, das der BdV bei diesem Vertrag sieht, ist weniger die technische Umsetzung, sondern schlichtweg die Leistung hinter der privaten Unfallversicherung. Im Schadensfall gibt es ein Krankenhaushausgeld von 50 Euro pro Tag, Rettungskosten bis zu 5.000 Euro und bei Unfalltod 50.000 Euro für die Angehörigen. Hört sich gut an. Was fehlt, ist die Invaliditätsleistung.

„Verbraucher können sich keineswegs in Sicherheit wiegen. Die wichtigste Leistung – nämlich die bei Invalidität – ist gar nicht versichert“, schreibt der Bund der Versicherten. Das zweite Problem ist die aus Sicht des BdV viel zu geringe Versicherungssumme beim Unfalltod. Um die Familie für den Todesfall abzusichern sei eine Risikolebensversicherung wesentlich besser geeignet. Die Leistung der Assekuranz könne frei gewählt werden, würde auch bei Tod durch Krankheit gezahlt und sei darüber hinaus nicht auf 48 Stunden begrenzt. Die Ergo Direkt Versicherung sieht das etwas anders: „Wer eine einfache Versicherung sucht, die sich an den Bedürfnissen des Kunden orientiert, hat sie mit unserer Unfall-App gefunden.“

Posted by Andre on 08/22 at 10:02 AM
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Freitag, August 19, 2011

Versicherungsschutz für Auszubildende

Der Start ins Berufsleben markiert für junge Menschen einen völlig neuen Lebensabschnitt. Da gilt es, sich auch Gedanken über den Versicherungsschutz und möglicherweise die private Altersvorsorge zu machen. Das heißt nicht, dass gleich ein ganzes Bündel an Policen abgeschlossen werden muss, um rundum bestens abgesichert zu sein. Anfangs sollte es erst einmal darum gehen, sich vor existenziellen Risiken zu schützen. Zudem besteht in vielen Fällen noch Schutz über die Verträge der Eltern.

Einer der ersten Schritte vor dem Gang zum Versicherungsmakler oder der Online-Recherche sollte daher der Blick auf die Vertragsunterlagen von Vater und Mutter sein. Denn solange noch keine eigene Versicherung unterschrieben werden muss, kann man sich das Geld auch sparen. Das kommt Auszubildenden angesichts der meist mageren Ausbildungsvergütungen durchaus entgegen. Zu den Policen, bei denen junge Menschen noch über die Eltern mitversichert sind, zählt die private Haftpflichtversicherung. Das gilt allerdings nur für die erste Berufsausbildung und solange der Nachwuchs noch nicht verheiratet ist. Wer bei den Eltern wohnt, benötigt darüber hinaus auch keine eigene Hausratversicherung. 

Sofern der nächste Urlaub ins Ausland geht oder ein Ausbildungsabschnitt im Ausland absolviert werden soll, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Beim Thema Kfz-Versicherung gibt es zwei Optionen: Entweder versichern Berufseinsteiger ihren Wagen selbst und zahlen eine vergleichsweise hohe Prämie. Oder sie nutzen die Zweitwagenversicherung über die Eltern und sparen in den ersten Jahren. Das Geld könnte zum Beispiel in eine Riester-Rente investiert werden, sofern sie finanzierbar ist. Bleibt noch eine Police, die wichtigste Versicherung, zum Schluss: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Experten raten, sie direkt nach Beginn der Ausbildung abzuschließen. Die Arbeitskraft ist schließlich das höchste Gut und sollte entsprechend abgesichert werden. Wichtig ist hierbei eine Nachversicherungsgarantie und der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

Posted by Andre on 08/19 at 08:07 PM
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Freitag, August 12, 2011

Die Jugend ist äußerst sparsam

Heute ist der „Internationale Tag der Jugend“. Die Deutsche Bank hat sich im Vorfeld unter den 14- bis 25-Jährigen umgehört, ob und wie viel sie sparen. Das Ergebnis: „Von durchschnittlich 503 Euro, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen monatlich zur Verfügung stehen, legen sie rund 112 Euro auf die Seite“, erklärt der Konzern in einer Pressemitteilung. Vor einem Jahr lag der Wert mit 98 Euro noch 14 Prozent niedriger. Der Spareifer macht sich auch bei der Sparquote bemerkbar. Sie liegt aktuell bei 22 Prozent. Zum Vergleich: Die deutschen Haushalte kommen laut Bundesbank nur auf 11,4 Prozent.

Dabei zeigen sich leichte Unterschiede im Sparverhalten von Männern und Frauen. „Junge Männer sparen durchschnittlich 137 Euro pro Monat, junge Frauen hingegen 86 Euro“, so die Deutsche Bank. Der Grund liegt einfach darin, dass die Herren jeden Monat knapp 75 Euro mehr im Portemonnaie haben (541 zu 466 Euro). Die finanzielle Grundlage schaffen sich die 14- bis 25-Jährigen entweder über das Taschengeld von Papa und Mama oder sie verdienen sich das Geld durch Nebenjobs, Ausbildung bzw. Berufstätigkeit.

Gespart wird in erster Linie für konkrete Konsumwünsche wie den Führerschein, das erste eigene Auto oder eine Reise (57 Prozent, Vorjahr 49 Prozent). Dahinter folgen mit 29 Prozent (33 Prozent) Rücklagen für Studium, Ausbildung oder Praktika und mit immerhin 19 Prozent (26 Prozent) die private Altersvorsorge. Geht es darum, wie die Ersparnisse investiert werden, liegen Sparbuch, Sparcard und der Sparplan mit 65 Prozent ganz klar an erster Stelle. Das Tagesgeldkonto kommt auf 40 Prozent. In einen Bausparvertrag zahlen 25 Prozent der Jugendlichen ein. Für die Riester-Rente haben sich bislang zwölf Prozent entschieden. Aktien und Fonds landen mit elf Prozent auf dem vorletzten Platz. Schlusslicht ist die klassische Lebensversicherung mit sieben Prozent.

Posted by Andre on 08/12 at 05:47 PM
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Mittwoch, August 10, 2011

Vertragsbedingungen und Werbung sind zwei Paar Schuhe

Prospekte und Broschüren sind in der Regel hübsch anzuschauen, bunt, voller Bilder und Versprechen. Die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen hingegen wirken wie das graue Mäuslein: klein gedruckt, für viele Verbraucher absolut unverständlich formuliert und darüber hinaus noch ellenlang. Doch es nützt alles nichts: Wer wissen möchte, was eine Versicherung leistet und worauf Kunden möglicherweise verzichten müssen, kommt nicht umhin, die Bedingungen zu lesen. Sie bilden die Grundlage für den Vertrag, nicht die Werbeaussagen. Daran erinnert ein Urteil des Amtsgerichtes München vom Februar dieses Jahres (Aktenzeichen: 261 C 25225/10).

Geklagt hatte seinerzeit eine Frau, nachdem sie die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt hatte. Anlass für diesen Schritt war ein Prospekt oder vielmehr eine Passage aus dem bunten Blatt. Darin versprach die Kasse attraktive Beitragsrückerstattungen. Konkret sollten bereits nach dem ersten leistungsfreien Jahr drei Monatsbeiträge erstattet werden. Hörte sich gut an, insbesondere für junge und gesunde Kundinnen und Kunden. Doch es kam anders als erwartet und in der Broschüre zu lesen war. In 2009, dem Jahr, in dem die Frau den Vertrag bei der neuen Krankenversicherung unterschrieben hatte, nahm sie keinerlei Leistungen in Anspruch. Aus der Vorfreude über die anstehende Rückerstattung wurde ganz schnell grollender Zorn: Aufgrund der Finanzkrise gab es keinen Cent.
Dass sie leer ausgehen sollte, passte der Versicherten nun gar nicht. Sie zog vor Gericht und erklärte, sie habe die Krankenversicherung nur aufgrund der in Aussicht gestellten Beitragsrückerstattung gewechselt. Damit kam sie beim Amtsgericht München allerdings nicht weit. Die Klage wurde abgelehnt. Die Frau – als verständige Verbraucherin – hätte wissen müssen, dass Werbeaussagen und allgemeine Geschäftsbedingungen zwei Paar Schuhe sind. Die AGB richteten sich nicht zwangsläufig nach den Aussagen im Prospekt. Hinzu kommt: In der Broschüre wurde eindeutig auf die Bedingungen hingewiesen. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man sich also doch die Mühe machen und ein wenig Zeit in das Studium des Kleingedruckten investieren.

Posted by Andre on 08/10 at 10:14 AM
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Mittwoch, Juli 27, 2011

Verständlicher formuliert: Mitteilungen zum Stand der Riester-Rente

Die Riester-Rente geht einher mit einer jährlichen Information über den aktuellen Stand der Dinge, sprich: Die Versicherung oder Bank teilt dem Sparer mit, wie viel Geld er investiert hat, welche Zulagen gewährt und in welcher Höhe Kosten geltend gemacht wurden. Beim Blick auf dieses Papier hat es vielen Kunden bislang die Sprache verschlagen, weil sie die Jahresmitteilung nur bedingt oder gar nicht verstanden haben. Die Stiftung Warentest machte bereits vor drei Jahren auf dieses Dilemma aufmerksam. Seither hat sich viel getan.

Die Kritik scheint bei den Unternehmen angekommen und auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Statt im alten Trott weiterzumachen und die Kunden in gewohnter Weise über ihre Riester-Rente zu informieren, wurden die Mitteilungen bei vielen Assekuranzen grundlegend überarbeitet. Schließlich macht es wenig Sinn, die Vorzüge der privaten Altersvorsorge in den buntesten Farben zu schildern, um die Kunden später mit feinstem Amtsdeutsch zu verärgern und im Unklaren darüber zu lassen, was die Bemühungen künftig bringen werden.

Das Umdenken der Riester-Anbieter wurde jetzt belohnt, wenngleich die Zeitschrift „Finanztest“ nach wie vor Verbesserungspotenzial sieht. Sie hat sich erneut mit dem Thema Jahresmitteilung befasst und die Unterlagen von 37 Unternehmen überprüft. Entscheidend war dabei, ob die Informationen logisch und vollständig aufgebaut sowie lesbar und verständlich formuliert sind. Einige der Kandidaten schafften im zweiten Anlauf ein „gut“ oder „sehr gut“. Probleme bereiten nach wie vor Riester-Renten auf Fondsbasis. Sie gelten, insbesondere aufgrund der Kostenstruktur, als sehr kompliziert. Hier war das höchste der Gefühle ein „befriedigend“. Ein wenig Feinschliff kann daher nicht schaden. Denn nur Kunden, die von A bis Z verstehen, was ihnen schwarz auf weiß vorgelegt wird, sind auch zufriedene Kunden.

Posted by Andre on 07/27 at 09:09 AM
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Mittwoch, Juli 06, 2011

Zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung besteht großer Informationsbedarf

Die Bedeutung und der Nutzen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschließen sich der Mehrheit der Bundesbürger offenbar nur bedingt. Eine TNS-Infratest-Studie im Auftrag der Continentale Lebensversicherung AG deckte jetzt eklatante Wissenslücken auf. Sie lassen darauf schließen, dass die Versicherungsbranche noch weit mehr Informationsarbeit leisten muss als bisher. Schließlich steht die Empfehlung von Verbraucherschützern, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen sollte, nicht erst seit gestern im Raum.

Das größte Problem: Die völlig falsche Einschätzung des Themas Berufsunfähigkeit. In der Pressemitteilung zur Studie erklärt die Assekuranz. „Nur 13 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sehen für sich das persönlich das Risiko, berufsunfähig zu werden.“ Tatsächlich muss jeder Fünfte (andere Statistiken sprechen übrigens von jedem Vierten) den Hammer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig an den Nagel hängen. Dass dabei psychische Erkrankungen inzwischen an erster Stelle stehen, ist nur 27 Prozent der Umfrageteilnehmer bewusst. Sie gehen nach wie vor davon aus, dass hauptsächlich Rückenschmerzen und Unfälle zu Berufsunfähigkeit führen.

Das falsche Bild, das sich in den Köpfen vieler Verbraucher eingebrannt hat, birgt Gefahren, erklärt Dr. Dr. Michael Fauser, Vorstandsmitglieder der Continentale: „Das führt dazu, dass das persönliche Risiko unterschätzt wird: Wer nicht körperlich arbeitet, sondern am Schreibtisch sitzt, der macht sich keine Sorgen.“ Dementsprechend mangelt es oft an den nötigen Vorsorgemaßnahmen. 75 Prozent der Deutschen sind für den Fall der Berufsunfähigkeit nur unzureichend abgesichert. Denn Immobilien, Lebensversicherungen und Krankenzusatzversicherung können die finanziellen Auswirkungen nicht auffangen. Dr. Dr. Fauser bringt es auf den Punkt: „Im übertragenen Sinn kaufen sich die Menschen also einen Fallschirm und sind dann davon überzeugt, dass er auch gegen Ertrinken hilft.“

Posted by Andre on 07/06 at 10:30 PM
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Freitag, Juli 01, 2011

GDV: Riester-Rente bleibt auch in Zukunft attraktiv

Zehn Jahre Riester-Rente. Während dieser Zeit gab es immer mal wieder Kritik an den Kosten, den Rahmenbedingungen und der Rendite. Letztlich hat sich die staatlich geförderte Altersvorsorge aber durchsetzen können und sorgt beinahe quartalsweise für neue Rekordmeldungen. Aktuell steht der Pegel bei etwa 14,7 Millionen Policen. Wir haben den runden Geburtstag zum Anlass genommen, beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nachzufragen. Hasso Suliak von der Pressestelle stand Rede und Antwort zur Erfolgsgeschichte der Riester-Rente, der Zukunft und den Wünschen der Branche.

Die Riester-Rente werde vom Gesetzgeber konzeptionell als ein unverzichtbares Instrument zur Reduzierung von Versorgungslücken gesehen und von der Bevölkerung auch entsprechend verstanden. „Dieser Notwendigkeit entspricht die durchaus positive Entwicklung, die die Verbreitung der Riester-Rente in den letzten zehn Jahren genommen hat. Unsere Geschäftszahlen von 2010 bestätigen den Trend: Bei der geförderten Altersvorsorge wuchsen die Bestände weiter an (plus 5,0 Prozent bei Riester bzw. plus 18,1 % bei den Basisrenten). Viele Rentner von morgen tun also etwas gegen das Armutsrisiko und erschließen sich schon heute mehrere Quellen für ihre Versorgung im Alter“, betont Hasso Suliak.
Beim Blick nach vorn ist der GDV zuversichtlich gestimmt: „Wir gehen davon aus, dass Riester-Produkte auch in Zukunft für die Menschen als notwendige Ergänzung der staatlichen Altersvorsorge attraktiv sein werden.“ Gleichwohl zeige sich immer wieder, dass man Gutes durchaus noch besser machen und einzelne Rahmenbedingungen bedarfsgerecht weiter optimieren könne. Dazu nennt Hasso Suliak zwei Beispiele. So wünscht sich der GDV zum einen, „dass die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge entsprechend den mit der Einkommens- und Inflationsentwicklung wachsenden Versorgungslücken angehoben werden sollte“. Konkret heißt das: Die Förderhöchstgrenze von derzeit 2.100 Euro soll dynamisiert werden – aktuell auf 2.640 Euro. Der zweite Punkte, an dem der GDV Verbesserungen vornehmen würde, ist die Zielgruppe der Riester-Rente: „Für die Stärkung der notwendigen kapitalgedeckten Vorsorge innerhalb des bewährten gegliederten Systems der Alterssicherung sollte die Förderung künftig insbesondere auch Gewerbetreibenden und anderen selbständig Tätigen eröffnet werden. Gerade für sie wäre eine Einbeziehung in den Kreis der Förderberechtigten sozialpolitisch sinnvoll und wünschenswert, zumal wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und Kinder haben.“ Damit sei es auch für Selbstständige und Freiberufler möglich, nachhaltig Altersvorsorge zu betrieben.

Lob gibt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft für die jüngsten Bemühungen der Regierung, die Riester-Rente attraktiver zu gestalten (Beiträge können nachgezahlt werden, um die volle Zulage zu erhalten), und den Vorschlag für ein neues Produktinformationsblatt. „Der Zielsetzung des Vorhabens – Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten – stimmen wir uneingeschränkt zu“, betont Hasso Suliak. Diesbezüglich erinnert er an das vom GDV entwickelte Preis-Leistungsverhältnis und stellt noch einmal klar: „Im langfristigen Vergleich haben Riester-Rentenversicherungen de facto deutlich niedrigere Kosten als vergleichbare Produkte.“

Posted by Andre on 07/01 at 09:58 PM
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Mittwoch, Juni 08, 2011

King of Pop soll beim Versicherungsantrag geschummelt haben

Gesundheitsfragen sind fester Bestandteil vieler Versicherungsanträge. Die Bandbreite reicht von der privaten Krankenversicherung und Zusatzversicherungen über Berufsunfähigkeitspolicen bis hin zur Lebensversicherung. Doch auch in Verträgen, mit denen der Ausfall eines oder mehrerer Konzerte versichert werden soll, müssen die Künstler Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Genau darüber ist jetzt ein Streit entbrannt zwischen dem Veranstalter AEG Live, der die „This Is It“-Konzerte für Michael Jackson organisierte, und der britischen Versicherungsbörse Lloyd´s of London.

Die Auftritte in der o2-Arena in London sollten das Comeback des Popstars markieren. Daraus wurde jedoch nichts: Michael Jackson starb wenige Tage vor dem ersten Konzert am 25. Juni 2009 an einer Überdosis Propofol. Da sämtliche Termine abgesagt werden mussten, fordern der Konzertveranstalter und der Nachlassverwalter des King of Pop jetzt die Versicherungssumme, immerhin 17,5 Millionen Dollar (umgerechnet rund zwölf Millionen Euro). Doch die Assekuranz weigert sich und wirft den gegnerischen Parteien Betrug vor. Anlass dafür ist der Gesundheitsfragen-Katalog, in dem vorsätzlich falsche Angaben gemacht worden sein sollen. Ob dem tatsächlich so ist, müssen jetzt Richter klären.

Lloyd´s of London sieht sich im Recht, so das Portal tmz.com, weil der Gesundheitszustand völlig falsch dargestellt wurde. Der Sänger habe weder angegeben, dass er verschreibungspflichtige Medikamente nehme, noch darüber informiert, dass er bei einem Arzt in Behandlung sei. Laut Versicherung steht im Antrag, dass Michael Jackson seit 2005 keinen Arzt mehr aufgesucht habe. Das sei Grund genug, den Vertrag für nichtig zu erklären. Der Nachlassverwalter spricht hingegen von einem „berechtigten Anspruch“.

Dass sich eine Assekuranz querstellt, weil bei den Gesundheitsfragen falsche Daten eingetragen wurden, ist nicht neu. So kann es durchaus passieren, dass jemand leer ausgeht, der sich als Nichtraucher ausgibt, aber 30 Kippen am Tag anzündet. Das gilt für alle Versicherungssparten. Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten raten daher, bei der Wahrheit zu bleiben und, um auf Nummer sicher zu gehen, die Fragen gemeinsam mit dem Hausarzt zu beantworten. Denn jedes noch so winzige Detail kann sich im Schadensfall als Bumerang erweisen und richtig teuer werden.

Posted by Andre on 06/08 at 10:10 PM
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