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KFZ-Versicherung
Freitag, Juni 05, 2009
Wenn das Fax bei der Versicherung Faxen macht
Es gibt Technik, die begeistert, und Technik, die man am liebsten aus dem Fenster werfen würde, weil sie nie so funktioniert wie sie eigentlich sollte. Für einen österreichischen Versicherungsmakler gehörte das Faxgerät kurzzeitig in die zweite Kategorie. Dabei machte nicht sein Gerät Faxen, sondern das auf der anderen Seite, in den Räumen der Generali Versicherung im Burgenland. Wie wahrscheinlich schon hunderte Male zuvor hatte der Makler für einen seiner Kunden die Kfz-Versicherung per Fax gekündigt. Er bekam auch eine Bestätigung mit dem Hinweis „Sendung o.k.“ und ein Jahr später mächtig Ärger mit dem Unternehmer, der plötzlich zwei Policen zahlen musste.
Hätte der Makler sich etwas mehr Zeit genommen und einen Blick auf die Faxbestätigung geworfen, wäre ihm aufgefallen, dass die wichtigsten Daten auf dem Beleg fehlten. Dort stand weder, an wen er das Fax geschickt hatte, noch die Kennung des Absenders. Damit war das Stück Papier als Nachweis nicht einen Cent wert. Der Makler hakte den Geschäftsvorgang ab. Der Kunde freute sich über eine günstigere Versicherung für sein Auto. Aber auch nur bis zu dem Tag, an dem er merkte, dass gleich zwei Kfz-Versicherungen die fälligen Prämien von seinem Konto abbuchten. Ein Jahr lang war der Unternehmer doppelt versichert und musste doppelt zahlen.
Das darauf folgende Gespräch mit dem Makler wird vermutlich etwas lauter gewesen sein, insbesondere nachdem sich die Faxbestätigung als „unbrauchbar“ herausstellte. Das ließ der Versicherungsprofi nicht auf sich sitzen. Er faxte munter drauf los und merkte recht bald, dass mit der Technik in der Burgenländer Geschäftsstelle der Generali etwas nicht stimmen kann. Die entscheidenden Daten fehlten auf jedem Fax-Beleg. Daraufhin schaltete der Makler den Versicherungsverband ein, schließlich nutzen auch seine Kollegen gerne das Fax für ihre Geschäfte. Jetzt läuft alles wieder rund und rechtlich „sauber“. Was lernt man nun aus dieser Geschichte: Genau hingucken oder doch lieber per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
Posted by Andre on 06/05 at 05:04 AM
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Freitag, April 10, 2009
Gut versichert bei Probefahrten
Was geschieht eigentlich, wenn bei einer Probefahrt ein Unfall geschieht? Entscheidend sind dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden Dritter ersetzt, und die Kaskoversicherung, die nach einem selbst verschuldeten Unfall Schäden am Verkaufsfahrzeug übernimmt.
Sollte ein Auto bei einem Händler gekauft werden, hat es in der Regel eine amtliche Zulassung für den Straßenverkehr oder ein rotes Kennzeichen, das den Kfz-Haftpflichtschutz verbrieft. Damit ist also der Kaufinteressent während der Probefahrt abgesichert und sollte es zu einem Unfall kommen, sind alle Sach- und Personenschäden, die Dritten zugefügt wurden, versichert. Für den Kfz-Haftpflichtversicherer des Händlers gilt der Kaufinteressent als berechtigter Fahrer des Wagens, womit die Haftungsfrage geklärt ist.
Das gleiche gilt auch für Schäden, die am zum Verkauf stehenden Fahrzeug entstehen: Der Fahrer hat dabei regelmäßig nicht zu haften. Grund dafür ist, dass beim Händlerkauf eine „stillschweigenden Haftungsfreistellung“ zu Gunsten des Fahrers angenommen werden kann. Das bedeutet nach der aktuellen Rechtsprechung, dass der Kaufinteressent davon ausgehen kann, dass das Auto durch den Händler vollkaskoversichert ist. Grundlegend steht es dem Händler auch offen, sich von der „stillschweigenden Haftungsfreistellung“ zu befreien, indem der Händler den potenziellen Käufer des Pkws oder Motorrads vor der Probefahrt ausdrücklich darauf hinweist, dass entweder keine Kaskoversicherung besteht oder der Käufer bei einem Unfall selbst haftet.
Beim Auto- oder Motorradkauf unter Privatleuten ist es sehr wichtig, dass das Auto angemeldet und infolgedessen haftpflichtversichert ist. Wenn das Fahrzeug kein amtliches Kennzeichen hat, ist es für den Kaufinteressenten ratsam, das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen zu bewegen, schließlich gibt es keinen Versicherungsschutz. Ist das Fahrzeug zugelassen, kann sich der Kaufinteressent sicher sein, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem von ihm verschuldeten Unfall die Schäden zahlt. Bei Schäden am Verkaufsfahrzeug selbst gibt es verschiedene Fälle: Sollte ein Vollkaskoschutz für das Fahrzeug existieren, übernimmt der Versicherer den Schaden, außer es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Sollte für das Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden sein, muss der Probefahrer den Schaden unter gewissen Umständen selbst bezahlen, und zwar bereits bei leichter Fahrlässigkeit. In der letzten Zeit fielen die Urteile der Gerichte in diesem Fall sehr unterschiedlich aus. Einige Richter folgten bei ihrem Urteil den Regeln des Händlerverkaufs, also der stillschweigenden Haftungsfreistellung, andere entschieden sich, dass der Probefahrer die gesamte Haftung zu tragen hatte.
Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, dass Verkäufer und Käufer vor Antritt der Probefahrt genau vereinbaren, wie die Haftung bei einem Unfall geregelt sein sollte. Ferner sollte sich der Verkäufer des Autos vor der Probefahrt unbedingt Personalausweis und Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen, da es zu einem Verlust des Versicherungsschutzes des Verkäufers kommt, wenn dieser ohne gültigen Führerschein die Fahrt antritt. Sinnvoll kann es auch sein, den Ausweis des Interessenten während der Probefahrt einzubehalten: Behält er nämlich das Auto einfach, liegt nach Auffassung der Versicherungen kein Diebstahl, sondern ein Gewahrsamsbruch vor – und der ist nicht von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Posted by Saskia on 04/10 at 07:00 PM
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Sonntag, März 01, 2009
Ab März 2009: Blau für leichte Zweiräder
Vergleich lohnt sich, auch wenn der Geldbeutel voll ist. Im Tarifvergleich für die Versicherung von Motorrädern und Mofas durch die Financial Software Systems Online AG (FSS Online) ist zu erkennen, dass für Haftpflicht (100 Millionen Euro) und Teilkasko (150 Euro Selbstbeteiligung) bei bundesweit auftretenden Versicherern das Tarifpaket der WGV mit 88 Euro am günstigsten ist. Nahe dabei ist der Regionalanbieter Öffentliche Versicherungen Oldenburg.
Grundlage für den Tarifvergleich ist eine Haftpflicht mit einer Deckung von 100 Millionen Euro sowie eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Rangerster wurde das Versicherungspaket der WGV mit 88 Euro, bei dem eine Erhöhung um fünf Euro aus dem Vorjahr wieder zurück genommen wurde.
Nur einen Euro teurer ist das Paket bei der HUK-Coburg, gefolgt vom Münchener Versicherungsverein mit 93,99 Euro und der VGH mit 94 Euro.
Und auch HanseMerkur, der VHV und die DEVK bleiben unter der 100 Euro Grenze. Wird auf die Teilkasko verzichtet und wird nur eine Haftpflicht-Police abgeschlossen, kommt mit der WGV bereits mit nur 48 Euro zum Zuge; gefolgt von der HUK-Coburg und dem Münchener Verein, die 49 Euro verlangen.
Neu ab März
Für Kleinkrafträder ist ab März ein blaues Versicherungskennzeichen erforderlich. Wer danach noch “in Schwarz” fährt, was eben nur bis Ende Februar zulässig war, fährt dann aber ohne Haftpflicht-Schutz und macht sich strafbar.
Dazu weist die Versicherungswirtschaft auf das noch immer hohe Unfallrisiko mit Kleinkrafträder hin. Zählte man doch bei 1,65 Millionen Mofa- und Mopedfahrern in 2007 rund 36.300 Haftpflichtschäden mit einer Regulierungs-Summe von 80 Millionen Euro.
Ein Versicherungsbereich, in dem die Schadenhäufigkeit mit 22 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge doppelt so hoch ist wie bei den Mopeds der Großen, den richtigen Motorrädern.
Mit einem blauen Versicherungskennzeichen sind neben Mofas oder Mopeds auch Segways, Quads und Minicars auszustatten, die mit höchstens 50 Kubikzentimetern Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer unterwegs sind.
Günstige Regionalanbieter
Billiger als die Anbieter am Gesamtmarkt sind einige Regionalversicherer; mit dabei die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg und die WGV. Die Badischen Versicherungen (BGV) liegen ebenfalls in der Spitzengruppe, wozu auch die Lippische Brandversicherung unter der 100 Euro-Marke zählt.
Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Paket liegt also ein Preisunterschied von 131 Euro oder rund 155 Prozent.
Auch bei der Haftpflicht liegen 82 Euro zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter, was wiederum eine Ersparnis von circa 171 Prozent ausmachen kann.
Donnerstag, Februar 26, 2009
Jetzt blaues Versicherungskennzeichen besorgen
Wer ab dem 1. März ohne blaues Versicherungskennzeichen am Mofa oder Moped unterwegs ist, fährt ohne Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich damit strafbar. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin. Im Farbwechselspiel hat Schwarz damit vorerst ausgedient.
Für ein neues Kennzeichen reicht der Gang zur Versicherung oder in vielen Orten auch zur Bank. Verlangt wird es für die elektrisch betriebenen Stadtroller, auch Segways genannt, Minicars und Quads, deren Hubraum 50 Kubikzentimeter nicht übersteigt und die maximal 45 km/h schnell sind, sowie für Kleinkrafträder, also Mopeds und Mofas. Passend zum Wechseltermin, zu dem das bislang schwarze mit dem blauen Versicherungskennzeichen ausgetauscht werden muss, ist vermehrt mit Kontrollen durch die Polizei zu rechnen. Eine Übergangsfrist gibt es in diesem Fall nicht.
Posted by Andre on 02/26 at 08:15 AM
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Donnerstag, Januar 22, 2009
Unfall mit ‘ner Wildsau
Wenn die Rotte die Straße kreuzt…
Wildunfälle sind während der “dunklen Monate” deutlich häufiger als viele Kraftfahrer annehmen. Bei einem solchen Unfall mit “Freiwild” richtig zu handeln, ist immer mal wieder eine Information wert. Denn meist geschieht der Unfall wie es ein Unfall so an sich hat - nämlich plötzlich: Wildsau oder Reh überqueren aus dem Waldrand heraus die Straße und die Gefahr ist perfekt.
Vom Umstand her sowohl schädlich, ärgerlich und auch noch gefährlich. Wenn was passiert ist, macht sich ein Handy nicht schlecht, mit dem möglichst bald die Polizei zu erreichen ist. “Volle Kanne” alle Lichter setzen - auch am Tag -, Warnblinker rein, Warndreieck aufstellen und die Warnweste anziehen, damit man auch gesehen wird, so die ersten Maßnahmen, sofern man selbst ohne Schaden zum Stehen kommen konnte.
Möglichst mit Jagdpächter
Experten aus dem Forstbetrieb halten drei Dinge für wichtig:
an die eigene Sicherheit denken und die Unfallstelle absichern;
dem Wild, das vielleicht die Flucht ergriff, nicht hinterher laufen und
die Stelle markieren, an der das Tier von der Straße verschwand.
Nicht praktikabel ist es, das Tier in den Kofferraum zu verfrachten, den der Betroffene darf das Tier nicht mitnehmen, weil das nun als Wilderei gelten würde.
Wer die Polizei informierte, dem hilft bald sicher der nächste Förster oder
der zuständige Jagdpächter.
Wer zahlt den “Wildschein-Braten”?
Ob nun auch das tote Tier von der Straße zu zerren ist, hängt von den Umständen ab; nicht jeder traut sich dies zu. Sich zu infizieren, besteht aber als Gefahr nicht. Größer ist das Risiko, selbst noch vom weiteren Verkehr nicht erkannt und erfasst zu werden.
Lebt das Tier noch, lasse man jedoch die Finger weg, denn das ist dann eine Angelegenheit für den gelernten Waidmann.
Wenn ‘s problemlos geht, stellen Polizei oder Forstamt eine Wildunfall-Bestätigung für den Anspruch an die Kaskoversicherung aus. Bei Haarwild wird erstattet; nicht aber bei Flugwild wie Fasan oder Ente. War es Reh, Wildsau oder Hirsch, wird die Reparatur in der Regel von der Versicherung reguliert.
Wer ohne Mobil-Telefon unterwegs war, der muss entweder einen anderen Verkehrsteilnehmer um Kontaktnahme bitten und über diesen genau sagen, wo der Unfall passiert ist. Schließlich kann auch ein Jagdhund zum Einsatz kommen, um das verletzte Tier zu finden.
Mittwoch, November 19, 2008
Fahr- und Nutzer-Profil mit Rabatten
Jeder Kaufmann weiß, was für die Bezugskalkulation gilt: Von Hongkong bis Toronto - erst Rabatt und dann der Skonto. Letzteren gibt es bislang bei der Kfz-Versicherung jedoch noch nicht, doch Rabatte gibt es jede Menge. Wer aber angibt, was gar nicht zutrifft, muss bei Entdeckung mit Konsequenzen rechnen.
Die Rabatte hat sich die Versicherungswirtschaft bei der Kfz-Versicherung unter verschiedenen Merkmalen einfallen lassen. Die eine Versicherung ist für Alleinfahrer die beste, eine andere Kfz-Versicherung hat Vorteile, wenn Kinder im Auto mitfahren. Doch sollten die Rabatte allesamt kritisch betrachtet werden, denn wer einen Garagen-Rabatt hat und das Auto trotzdem immer nachts auf der Straße abstellt, kann je nach Sachlage bei einem Einbruchdiebstahl leer ausgehen.
Auch der ‘Wenigfahrer’ bezahlt weniger in der Kfz-Versicherung, was vor einigen Jahren dazu führte, dass von allen Kunden einer Versicherung fast 90 Prozent nach eigenen Angaben lediglich 5000 Kilometer pro Jahr fahren wollten. Auch solche Kunden wollen die Versicherungsvermittler nicht verlieren und betonten beim Abschluss, dass wer nur 5000 Kilometer angebe, aber im laufenden Jahr was Außergewöhnliches bei mehr Kilometer passiere, man halt im nächsten Jahr “nachmelden” müsse…
Nicht schummeln bei Kilometern!
Das nun ergibt für ein Jahr schon mal den günstigen Preis, doch gibt’s erhebliche Bedenken, wenn herauskommt, dass bei den Kilometern geschummelt wurde. Dann ist zwar der Versicherungsschutz nicht weg, aber der Beitrag muss nachbezahlt werden - eine Strafzahlung kann folgen..
Wer ein Leasingfahrzeug oder ein finanziertes Auto hält, sollte auf die Werkstatt-Bindung verzichten, denn sonst ist die Garantie weg, und da der Leasinggeber Eigentümer des Autos ist, könnte dies problematisch werden. Doch auch bei neueren Autos, für die der Eigentümer die Garantie nicht verlieren will, sollte man die Werkstatt-Bindung weglassen. Grund dafür ist auch, weil keine Werkstatt für alle Fahrzeug-Marken die geeigneten Werkzeuge hat.
Beim Rabatt zu ‘Kinder im Auto’ muss man nicht lange nachdenken, entweder man hat sie oder nicht. Somit hat auch hier die Lüge kurze Beine und kann nachträglich viel Geld kosten. Aufpassen sollten Eltern, wenn der Sohn oder die Tochter mit dem Auto der Eltern fahren wollen und die Eltern bei der Kfz-Versicherung vor Jahren mal angekreuzt haben, dass kein Fahrer unter 23 Jahren mit ihrem Auto fahren. Denn die Kids wachsen heran!
Samstag, November 15, 2008
Auto und Versicherung “tunen”
Die “Bastelzeit” in der Vor-Weihnacht sieht familiär eigentlich ganz traditionell aus; nicht so beim “Autotuner”. Denn der braucht kein Geschenkpapier, auch wenn er neue Zubehörteile im Blick hat, die in so mancher Garage in den nächsten Tagen zum Einbau, Umbau oder Ausbau bereit stehen. Der Automobilclub von Deutschland AvD bietet dazu auf seiner Homepage - ww.avd.de/tuning in Kooperation mit der der Initiative TUNE IT! SAFE! einen besonderen Service an.
Der virtuelle Tuning-Experte “Mr. Safe T.” beantwortet wohl die meisten, wenn nicht gar alle Fragen zu “Tieferlegung”, Spoiler, Fahrwerk, Bremsen, Räder und Umbauten. Grundsatz Nummer eins: Bei den Teilen ist vor allem auf Qualität zu achten. Nicht nur “Mr. Safe T.” weiß, dass sich einige graue bis schwarze Schafe auf dem Markt tummeln, deren Handelswaren eher minderwertigen Billig-Produkten entsprechen. Die Folgen sind in vielen Fällen recht schnell deutlich: die Sicherheit geht verloren, die Gefährdung von Menschen und Sachen steigt.
Um vor unangenehmen Überraschungen sicher zu sein, sollten kluge Autobastler auch ihre Versicherung einbinden und mit dem Ergebnis ihres Tuns auch die Versicherungs-Police “tunen”. Halter von aufgemotzten Fahrzeugen laufen sonst Gefahr, bei Schäden mit “juristischem Anhang” dann auch vor Gericht belastet zu werden. Solcher Ärger kann nach Ansicht des AvD vermieden werden, wenn die technischen Veränderungen samt deren Teile korrekt in der Zulassung eingetragen wurden und Umbauten zeitgleich der Versicherung gemeldet werden.
Höhere Prämie
Wenn durch Chip-Tuning die Motorleistung erhöht wird, ist die Versicherung zu informieren. Erhöht sich dadurch die Prämie, wurde zwar auch das getunte Fahrzeug nach neuem Risiko eingestuft, doch ist dies allemal besser, als dass verändertes Fahrverhalten durch Tuning wegen höherer Unfallgefahr ungeschützt zum finanziellen Risiko wird.
Als Standard-Bedingung sind zwar Tuning-Teile im Wert bis 5000 Euro in der Regel beitragsfrei mitversichert, was jedoch voraussetzt, dass die Teile bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurden. Ist Zubehör nicht-eintragungspflichtig, muss zumindest die dazugehörige ABE, die nötige Bauart-Genehmigung, ein Teilegutachten oder die durchgeführte Anbauabnahme mitgeführt werden. Versicherung setzt voraus, dass alle eingebauten Tuning-Teile zulässig sind. Wer dagegen unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt oder ein Teil verbaut und nicht eingetragen lässt, der riskiert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und verliert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz.
Quittungen aufbewahren
In der Folge eines Unfalls wird es meist auch schwierig, den Wert des Fahrzeugs ersetzt zu bekommen, der durch Tuning oder hochwertige Airbrush-Verzierungen zustande kam. Der AvD empfiehlt deshalb, Rechnungen abzulegen, um später nachweisen zu können, was die exotische Lackierung oder die Spezial-Felge gekostet hat. Den Schaden abzuwickeln wird dadurch leichter, auch wenn zuvor Zuschläge fällig wurden. Richtig teure Umbauten am Auto sollte man seiner Versicherung also immer mitteilen, damit hochwertiges Zubehör auch tatsächlich versichert ist.
Donnerstag, November 06, 2008
Privates Leasing - warum eigentlich nicht?
Wie man ein Auto finanziert
Eigentum und Besitz oder nur Besitz und Nutzung? - Wer ein Auto fahren will, der muss sich entscheiden, ob es ihm laut Fahrzeugbrief gehören soll, oder ob er es mit dem Fahrzeugschein nur fahren will. Wesentlich dürfte sein, wieviel Kaufkraft dem Mobilisten pro Monat abfließt, wenn es darum geht, von A nach B zu kommen. Und so kann nur derjenige den tatsächlichen Unterschied zwischen ‘echter’ Finanzierung ermessen, der sich rechnerisch dieselbe (!) Laufzeit darstellt, was ihn die Finanzierung pro Monat kostet.
Damit ist eines klar: wer ein Auto auf drei Jahre least, der muss schon wegen des Restwertes nach drei Jahren auch weniger an Abnutzung bedienen, die er seinem Fahrzeug “zugefügt” hat. Der, der finanziert, muss in derselben Zeit das Fahrzeug auf den Schuldwert “null” bedienen oder bis zur Schluss-Ballon-Rate.
Wenn er diese leistet, hat er aber dann einen dreijährigen Gebrauchten und woher die Schlussrate nehmen…? Wer also least, der kann pro Monat Kaufkraft sparen, die er entweder in eine andere Verwendung einsetzt oder er die rechnerische Differenz zur Abzahlungsfinanzierung einfach aufs Sparkonto trägt.
Autoverkäufer sind trotz allem in der Bredouille: die Zahlen der Neuzulassungen gehen stetig zurück, was die Hersteller zu immer neuen Rabatt- und Sonderaktionen veranlasst. Wenn es darum geht, wie ein neues Auto bezahlt werden soll, gibt es drei Möglichkeiten: Finanzierung oder Leasing oder eben bar bezahlen.
Vergleich nur bei gleicher Laufzeit zulässig!
Sind die drei Möglichkeiten genannt, gerät - warum auch immer- das Leasing für private Käufer in die “Nebenrolle”. Nur elf von 100 Befragten gaben an, dass sie für ihr nächstes Auto Leasing als Bezahlungsart wählen würden.
Als “großer Gewinner” gilt dagegen der “Finanzierer”.
Beim Leasing betonen zwar auch Experten, dass es eigentlich nur lohne, wenn man die Leasingrate von der Steuer absetzen könne. Doch die Betrachtung ist zu einseitig. Und auch beim AvD in Frankfurt/Main gilt Leasing als “die teuerste Variante”, wenn auch die Begründung ausbleibt.
Legt der Verkäufer keine “Fallstricken in Leasingverträgen” und gilt auch die Kilometerleistung als ausreichend, hat man den richtigen Leasingpartner gefunden, auch wenn zusätzliche Kilometer schließlich gesondert bezahlt werden müssen.
Bei der Finanzierung mit Ballonrate lockt zunächst eine niedrige monatliche Rate, die dann aber durch eine hohe Schlussrate erkauft wird. Andere Modelle sehen eine höhere Zahlung beim Kauf und danach moderate monatliche Zahlungen vor. Korrekt, um zum Leasing zu vergleichen, sind monatlich gleich bleibende Raten, die den Vorteil der ersparten Kaufkraft beim Leasing erkennen lassen.
Rabatte - aber wie??
Die Theorie bei der Barzahlung: Wer mit Bargeld beim Händler auftaucht, hat bessere Chancen auf einen großzügigen Rabatt. Und: dem Käufer gehört das Auto von Anfang an. Das nun ist manchem sehr wichtig, auch wenn es auf dem Fahrzeug nicht drauf steht.
Rabatte haben sich dennoch im Automobilgeschäft durchgesetzt, allerdings waren die Minderungen zuletzt wieder rückläufig. Lag das durchschnittliche Rabattniveau im Juli noch bei 17,5 Prozent, waren es nach CAR, dem Center Automotive Research, der Fachhochschule Gelsenkirchen kurz danach nur noch 16 Prozent. Zur Zeit lässt sich in Anbetracht der Krise bei Neuwagenverkauf (November 2008) wieder besser verhandeln. Wenn der Partner erst mal angibt, wieviel er an einem Fahrzeug verdient, könnte man sich auf “Kippe” einigen - jeder von beiden soll denselben Vorteil haben. Das nun könnte tatsächlich noch kommen…
Montag, Oktober 20, 2008
Preisvergleich Autoversicherung
Wenn es um die Zulassung eines Fahrzeugs geht, haben es die meisten Autobesitzer sehr eilig: Um ihr neues Fahrzeug schon bald fahren zu können, wird nur selten Zeit aufgebracht, um die passende Autoversicherung zu finden. Anstatt die Tarife mehrerer Versicherungsanbieter miteinander zu vergleichen und somit einen Versicherungstarif zu finden, der einen optimalen Schutz bietet und zudem auch noch sehr günstig ist, wendet man sich lieber an den Versicherer, bei dem man bereits seit vielen Jahren versichert ist.
Diese Vorgehensweise ist jedoch alles andere als empfehlenswert: Wer bei der Autoversicherung sparen möchte, muss auf jeden Fall einen Preisvergleich zur Kfz Versicherung vornehmen. Nur auf diese Weise ist es möglich, den Versicherungsmarkt zu durchleuchten und einen Versicherungsanbieter zu finden, der wirklich günstig ist. Es ist erstaunlich, wie groß die Kostenersparnis sein kann: Insbesondere die neuen Versicherungstarife, die direkt online abgeschlossen werden können, bieten eine großes Potential zur Kostensenkung.
Dies gilt übrigens nicht nur für die Neuzulassung von Fahrzeugen: Auch für zugelassene Fahrzeuge sollte man in regelmäßigen Abständen (zumindest einmal im Jahr) einen Preisvergleich der Autoversicherung durchführen. Selbst wenn man damals eine günstige Kfz Versicherung abgeschlossen hat, besteht heute die Chance, einen noch günstigen Tarif zu finden – immerhin befindet sich der Markt in einem starken Wandel.
Bestehende Autoversicherungen können noch bis Ende November gekündigt und gewechselt werden. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit und nehmen Sie jetzt einen Preisvergleich zur Kfz Versicherung vor. Wir bieten eine unabhängige und neutrale Beratung, die darauf ausgelegt ist, die passende Autoversicherung für Sie zu finden. Die Anfrage ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Posted by Sven on 10/20 at 08:58 AM
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Freitag, Oktober 17, 2008
DEVK versichert Parkschäden beitragsfrei mit
Die meisten Autofahrer können ein Lied davon singen: Einen Moment auf dem Parkplatz nicht aufgepasst oder nur kurz weg gewesen, und schon ist die Delle in der Karosse oder hat der Lack eine Macke. Parkschäden gehören zu den Ärgernissen, bei denen 75 Prozent der Fahrzeugbesitzer die Hutschnur platzt. Bekanntschaft mit den Kratzer und Beulen haben schließlich schon 87 Prozent aller Autohalter gemacht. Regulieren lässt diese Schäden allerdings nur knapp ein Drittel der Versicherungskunden, weil ihnen die Kosten mit teils mehreren hundert Euro zu hoch sind. Darauf reagierte die DEVK Versicherung – fünftgrößter Kfz-Versicherer in Deutschland – jetzt mit dem Parkschadenschutz für Pkw in allen Tarifvarianten.
„Bisher war die kostengünstige und fachmännische Reparatur von Beulen und Schrammen im Lack an den Kfz-Tarif Kasko-Komfort gebunden“, erklärt die DEVK in ihrer Pressemitteilung, „seit dem 1. September profitieren nun alle Kunden spürbar von diesem bundesweit einzigartigen Leistungspaket für Pkw-Verträge.“ Eine Beitragserhöhung müssen Kunden deshalb nicht befürchten. Der Parkschadenschutz fällt unter die Teilkaskoversicherung. Der Schadensfreiheitsrabatt einer bestehenden Vollkaskoversicherung bleibt daher unberührt. Vielmehr haben die Kunden jetzt einmal im Jahr die Möglichkeit, Kleinschäden an Karosseriebauteilen ausbessern zu lassen, bei einer Selbstbeteiligung von lediglich 50 Euro. Dazu nutzt die DEVK das so genannte Smart-Repair Verfahren und arbeitet mit Partnerwerkstätten zusammen.
Smart-Repair ist laut DEVK Versicherung hervorragend dazu geeignet, kleine und lokal begrenzte Schäden zu beheben und auszubessern, ohne Ersatzteile einbauen zu müssen. Das gelte insbesondere für Stoßstange, Kotflügel und Türen. Die Bereiche, die zuvor zerkratzt oder eingedellt waren, sähen danach aus wie neu. Das liege an der hohen Reparaturqualität der Fachpartnerwerkstätten.
Posted by Andre on 10/17 at 06:49 AM
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Mittwoch, Oktober 15, 2008
Deutsche Autos viel zu teuer versichert
Die Deutschen zahlen zu viel für ihre Kfz-Versicherung. Das jedenfalls behaupten dieser Tage verschiedene Experten unabhängig voneinander. Anlässlich der bevorstehenden Wechselfrist in der Kfz-Versicherung, die am 30. November ausläuft, raten viele Fachleute dazu, den eigenen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen und sich ggf. nach einer anderen Lösung umzusehen. Der Wechsel in einen anderen Tarif kann dabei ebenso zu spürbaren Entlastungen führen wie die Kündigung des Vertrages und der Gang zu einer anderen Assekuranz.
Viele Autofahrer zahlen nach Ansicht von Brancheninsidern nur deshalb zu viel für ihren Versicherungsschutz, weil sie ihrem Anbieter über einen langen Zeitraum treu bleiben. Im Versicherungsgeschäft allerdings wird Treue nicht belohnt: Besonders günstige Offerten der Anbieter richten sich meist nur an neue Kunden und bleiben anderen verwehrt. Auch allgemeine Prämiensenkungen, die im Zuge des intensiven Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für Sachversicherungen in regelmäßigen Abständen erfolgen, werden an Bestandskunden nicht weitergereicht.
Wer sich ungünstig behandelt fühlt und seine Kosten senken möchte, sollte deshalb nach Ansicht von Experten zunächst den eigenen Berater aufsuchen und in einem Gespräch klären, inwieweit der Anbieter Entgegenkommen zeigen kann: Ein günstigerer Tarif oder ein Beitragsrabatt können dabei eine Lösung darstellen. Zeigt sich die Versicherung wenig nachgiebig, sollte die Kündigung des Vertrages erfolgen. Bei der Konkurrenz lassen sich insbesondere dann günstige Konditionen realisieren, wenn die Angebote verschiedener Assekuranzen miteinander verglichen werden und die günstigste, den eigenen Anforderungen entsprechende Police gewählt wird.
Fazit: Wo Treue nicht belohnt wird, sollte sie auch nicht geboten werden – ganz besonders im Versicherungsgeschäft.
Posted by Gerald on 10/15 at 10:38 AM
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Bonitätsprüfung bei KFZ-Versicherung?
Der Focus Online berichtet unter Berufung auf die Fachzeitschrift „Finanztest“, dass eine wachsende Zahl Versicherer bei Sachversicherungen wie etwa der Kfz-Versicherung die Bonität ihrer Kunden überprüft. Dabei sollen das bisherige Zahlungsverhalten und der berufliche Status ebenso in die Beurteilung einfließen wie persönliche Daten. Dem Bericht zufolge bedienen sich insbesondere Assekuranzen, die ihren Fokus auf den Vertrieb ihrer Produkte über das Internet legen, der elektronischen Bonitätsprüfung, die nicht nur bei Banken, sondern darüber hinaus auch bei Mobilfunkanbietern und Versandhändlern schon längste gängige Praxis ist.
Will eine Versicherung die Bonität des Kunden auf diesem Wege prüfen, muss sie (wie jedes andere Unternehmen auch) dazu das Einverständnis des Kunden einholen. Dieses wird in der Regel über die so genannte „Schufa-Klausel“ im Versicherungsantrag getan: Der Kunde willigt der Einholung von Daten bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der Schufa oder auch Infoscore ein. Ohne die Zustimmung sind Abfragen nicht zulässig.
Das Ergebnis der Bonitätsprüfung hat den Experten zufolge potenziell Einfluss auf die Vertragsentscheidung: Im schlimmsten Fall wird die Versicherung nicht abgeschlossen, weil die Assekuranz das Risiko eines Adressausfalls zu hoch einschätzt. Weiterhin können Aufschläge auf die Prämien erfolgen wie es bei Zinsen für Verbraucherdarlehen der Fall ist.
Wer die Prüfung seiner Bonität verhindern möchte, sollte einen Blick in das Kleingedruckte des Antrags werfen. Findet sich hier eine entsprechende Klausel, die die Abfrage von Auskunfteidaten ermöglicht, sollte ein anderer Anbieter gewählt werden.
Welchen Sinn die Prüfung der Kreditwürdigkeit seitens der Versicherer macht, darf allerdings kritisch hinterfragt werden: Die meisten Policen werden ohnehin zumindest teilweise im Voraus bezahlt.
Posted by Stefan on 10/15 at 10:37 AM
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Dienstag, Oktober 14, 2008
Versicherungsvergleich: Tausend Euro und mehr sparen
Trägheit ist eine Sünde – die Versicherte mit erheblichen finanziellen Einbußen bestraft. Wer vorbehaltlos Sachversicherungen beim erstbesten Anbieter abschließt, zahlt oft deutlich zu viel für Hausrat, Haftpflicht und Co. Versicherungsportale, die Verbrauchern den Vergleich der Konditionen verschiedener Assekuranzen ermöglichen, stellen Einsparungen von eintausend Euro und mehr in Aussicht, wenn die eigenen Policen auf den Prüfstand gestellt und ggf. günstigere Angebote wahrgenommen werden.
Allein bei der Kfz-Versicherung lassen sich nach Einschätzung von Experten für den Durchschnittsbürger 200 Euro und mehr im Jahr sparen, wenn eine günstige Police erworben wird. Welcher Vertrag zu den persönlichen Anforderungen am besten passt, lässt sich dabei leicht durch die Nutzung entsprechender Tools im Internet herausfinden: Mit nur wenigen Minuten Aufwand werden dabei mögliche Einsparpotenziale zuverlässig identifiziert.
Auch bei anderen Sachversicherungen lässt sich viel sparen: Wer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung bei einem Direktanbieter unterhält, der nicht in ein kostenintensives Filialnetz investiert, kann oft dreißig Prozent der Beiträge sparen und so das Haushaltsbudget entlasten. Der Abschluss gleich mehrere Policen in einem Hause kann dabei mit etwas Geschick zu weiteren Rabatten genutzt werden: Je nach Vertriebsweg, über den Versicherungsprodukte erworben werden, gewähren die Assekuranzen teils großzügige Nachlässe auf die laufenden Prämien. Darüber hinaus lässt sich durch die Wahl eines längerfristigen Zahlungsintervalls oft viel Geld sparen: Jährliche Zahlungen bedeuten für den Versicherungsgeber geringeren Verwaltungsaufwand und werden gesondert honoriert.
Fazit: Es lohnt sich, die eigenen Versicherungsprodukte hin und wieder zu überprüfen und ggf. zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Montag, Oktober 13, 2008
Kfz-Versicherungskosten durch Wechsel senken
Wie in jedem Herbst ist auch in diesem Jahr wieder Hochsaison unter deutschen Autofahrern: Wer noch bis zum 30.11. seine Kfz-Versicherung kündigt, kann nach Branchenangaben viel Geld sparen. Viele Experten haben auch dieses Jahr wieder die Kosten und die Einsparmöglichkeiten für Versicherte mit verschiedenen Voraussetzungen untersucht und festgestellt, dass sich mit wenig Aufwand merklich Beträge einsparen lassen.
Eine Familie mit zwei Kindern zahlt den Angaben zufolge für einen VW Passat bei der Allianz in Hamburg 672 Euro jährlich für die Kfz-Versicherung. Der Wechsel zum Tochterunternehmen des Versicherungsriesen, der Allianz 24, ermöglicht die Reduktion der Beiträge um rund 250 Euro – bei denkbar geringem Zeitaufwand. Ebenso sparen können ältere Fahrer mit viel Erfahrung hinterm Steuer: Durch geeignete Schadenfreiheitsklassen können die Belastungen für die Kfz-Versicherung um 44 Prozent gesenkt werden.
Das enorme Einsparpotenzial überrascht auf den ersten Blick, gilt der deutsche Markt für Sachversicherungen doch als außerordentlich wettbewerbsintensiv. Grund für die Diskrepanz in den Konditionen ist vielfach die Trägheit der Versicherten: Nicht wenige unterhalten für Jahre und sogar Jahrzehnte ihre Versicherung bei einem einzigen Anbieter und profitieren so nicht von der langfristig sinkenden Beitragsentwicklung am Markt.
Experten raten dazu, den eigenen Versicherungsschutz und die dafür anfallenden Kosten in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. Angebote der Konkurrenz einzuholen. Durch einen Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter im Internet lassen sich nicht selten signifikante Teile der zu entrichtenden Prämien einsparen, ohne dass auf einen guten und den eigenen Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz verzichtet werden muss.
Posted by Gerald on 10/13 at 01:31 PM
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Dienstag, Oktober 07, 2008
Student ‘Sorglos’
Weg von Hotel Mama und doch gesichert!
“Kürzlich macht’ ich Abitur, doch wie schaffte ich das nur…?” - Und schon ist er Student, der Herr Sohn. Und auch wenn die Tochter ihre Füße inzwischen unter den Tisch der Studenten-WG stellt, kann sie für einige Zeit günstig oder sogar kostenlos mit-versichert sein.
Vor Aufnahme des Studium sind nicht nur die monatlich erforderlichen Finanzen zu bestimmen, sondern auch die allgemeinen Lebens-Risiken zu checken.
Mindestens zwei Versicherungen sind abzuschließen: eine Kranken- und
eine Haftpflicht-Versicherung. Weitere Policen sind empfehlenswert.
Haftpflicht
Gibt es auch keine gesetzliche Pflicht, sich gegen Ersatzansprüche versichern zu müssen, ist die Haftpflicht allemal bürger-gesetzlich.
Wer einen Schaden an Sachen oder Personen verursacht, muss mit seinem Vermögen und seinen Einkünften bis zur Pfändungsgrenze aufkommen. Kinder über 18, die vorher nicht berufstätig waren, sind bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über die privaten Haftpflicht der Eltern abgesichert. Wehr- und Zivildienst gelten in dieser Zeit nicht als Berufstätigkeit.
Krankenversicherung
Sind Kinder schon als Schüler über die Eltern bei der gesetzlichen KV mit-versichert, kann dies bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Danach gilt auch beim Studium, dass der Studierende sich selbst versichert. Gleiches gilt für Studenten, die monatlich mehr als 400 Euro verdienen.
Alle Krankenversicherungen bieten einen Studententarif, der bei 55 Euro plus Pflegeversicherung liegt und bis zum Abschluss des 14. Semesters oder dem 30. Lebensjahr gilt.
Bafög-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss. Wer bereits als Jugendlicher privat versichert war, kann dies auch bleiben.
Hausratversicherung
Eine “Hausrat” leistet dann, wenn nach Einbruch oder Einbruch mit Diebstahl. Schaden entstanden ist. Das nun ist bei teurer Ausstattung und hochwertigen Geräten eher der Fall als in der normalen Studentenbude.
Kfz-Versicherung
Bei eigenem Auto während des Studiums lässt sich Prämie sparen, wenn der Wagen als Zweitwagen der Eltern zugelassen ist. Verbunden damit ist eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse.
Auslandsschutz
Bei einem Studienaufenthalt oder einem Auslandssemester reicht die gesetzliche KV gegen die Risiken aus Krankheit oder Unfall nicht. Haben normale Auslandsreise-Krankenversicherungen immer auch eine Frist-Begrenzung, sollte für einen längeren Aufenthalt im Ausland eine spezielle Police abgeschlossen werden.
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