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KFZ-Versicherung
Montag, April 16, 2007
Allianz24 und die iPod Gewinnaktion
... oder wie man mit dem Vergleichen von Kfz-Tarifen einen iPod gewinnen kann
Um Kunden zu werben, gibt es seit einiger Zeit bei der Allianz24 Versicherung eine interessante Gewinnaktion. Wenn man online über den Kfz-Tarifrechner den günstigsten Versicherungstarif für sein Fahrzeug ausrechnen lässt, so erhält man die Möglichkeit damit gleichzeitig einen iPod zu gewinnen. Die drei Minuten, die für die Berechnung aufgebracht werden müssen, können sich also richtig lohnen, zudem die Allianz24 in mehreren Magazinen als Testsieger gelistet wird.
Posted by Sabine on 04/16 at 03:28 PM
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Freitag, April 13, 2007
Verbesserung beim Versicherungsschutz im Straßenverkehr
Um den Versicherungsschutz im Straßenverkehr zu verbessern und den Wechsel zwischen Haftpflichtversicherungen zu erleichtern, stimmte das Bundes-Kabinett am Mittwoch einem Entwurf der Bundesregierung zu. Das Bestreben der Gesetzespläne ist die Stärkung der Rechte der Unfallopfer. Das heißt, der Mindest-Versicherungsschutz soll ausgeweitet und die Haftungsbeträge im Straßenverkehr sollen angehoben werden.
Hier einige Punkte, die der Gesetzesentwurf vorsieht:
- Bei Sachschäden wird die Mindestversicherungssumme auf eine Million Euro je Schadensfall verdoppelt werden.
- Bei Personenschäden gilt die Mindestversicherungssumme nur noch für den gesamten Schadensfall
- Beibehalten wir die bisherige Summe von siebeneinhalb Millionen Euro pro Unfall. jedoch kann künftig dieses auch von einem einzelnen Unfallopfer ausgeschöpft werden.
- Erhöhung der Haftungshöchstbeträge bei der sog. Gefährdungshaftung
- Künftig haftet der Entschädigungsfonds für Schäden an einem Fahrzeug, die durch ein nicht zu ermittelndes Fahrzeug verursacht wurden, sofern bei demselben Unfall neben dem Sachschaden auch enormer Personen schaden entstanden ist.
- Ferner werden Personen abgesichert, die durch nicht versicherte selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder landwirtschaftliche Anhänger geschädigt werden und der Schädigende illiquid ist.
Um die Angebote der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besser vergleichen zu können, sollen die Versicherungsnehmer zukünftig immer die Möglichkeit haben, während des Vertragsverhältnisses eine Bescheinigung über ihre Schadensfreiheit zu beantragen.
Posted by Sabine on 04/13 at 12:27 AM
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Donnerstag, April 05, 2007
Auch mit weniger als 18 Punkten zum „Idiotentest“
Die landläufig als „Idiotentest“ bezeichnete medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist der Alptraum eines jeden Autofahrers. Aber, sagen sich viel, es müssen ja erst einmal 18 Punkte auf dem Konto in Flensburg sein, ehe es soweit kommt. Pustekuchen: Wer innerhalb kurzer Zeit zu viele Eingänge auf seinem Punktekonto hat, erhält die wenig beliebte „Einladung“ zum Test.
Acht Punkte in neun Monaten für zu schnelles Fahren reichten jetzt, um einen Autofahrer aus München zur MPU zu schicken. Gegen den Bescheid der Behörde legte der Mann Widerspruch, allerdings vergeblich. Denn auch das Verwaltungsgericht München bestätigte die Entscheidung (VG München DAR 07, 167), da die Verkehrsverstöße gehäuft auftraten und es somit offensichtlich an Einsicht mangele.
Während der ADAC das Urteil kritisiert, weil das Punktesystem ausgehebelt werde, befürworten die Experten der ARAG-Versicherung die Entscheidung. Schließlich handele es sich bei dem System nur um eine Richtschnur, die Raum für eigene Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden lasse.
Sonntag, April 01, 2007
Neue Kfz- Versicherung der HUK Coburg
Ab dem 1. April beinhaltet das Angebot der HUK Coburg Versicherung einen weiteren Autoversicherungstarif, der insoweit neu ist, als dass die Kfz- Versicherung für den Schadensfreiheitsrabatt einen sogenannten Rabattschutz anbietet. Mithilfe des Rabattschutzes soll der Versicherte vor einer Rückstufung in seiner jeweiligen Schadensfreiheitsklasse abgesichert werden. Infolge dieses Prinzips könnte der Versicherte pro Kalenderjahr einen Schaden verursachen und würde auch im Folgejahr nach dem Schadensfall seine Schadensfreiheitsklasse beibehalten. Der Rabattschutz ist ab 7,5% des Beitrages für alle Kunden der HUK Coburg verfügbar. Jedoch gilt dieses Angebot nur, wenn der bereits bestehende Vertrag für Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkasko Versicherung wenigstens in der Schadensfreiheitsklasse 4 eingestuft ist.
Am Rande sei erwähnt, dass auch die HUK24 Online Tocher immer einen Blick und vor allem einen Vergleich wert ist. Und unter Garantie handelt es sich hierbei um keinen Aprilscherz :)
Quelle: HUK Coburg Autoversicherung mit Rabattschutz
Posted by Sabine on 04/01 at 08:57 PM
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Freitag, März 16, 2007
Rennsimulationen und ihre Auswirkungen auf die Risikobereitschaft
Es ist bloß Spekulation. Doch angesichts aktueller Entwicklungen und Trends sowie zunehmender Verbote könnten die Verträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung zukünftig eine Zeile mehr umfassen: „Spielen Sie regelmäßig Rennsimulationen am PC?“
Grund ist das Ergebnis einer Studie, die von der Ludwig-Maximilian Universität und dem Allianz Center for Technology im Auftrag der gleichnamigen Versicherung erstellt wurde. Sie hat ergeben, dass gerade männliche Probanden, die sich zuvor mit einem Rennspiel beschäftigt hatten, ein wesentlich risikofreudiger Verhalten im Straßenverkehr an den Tag legten, beispielsweise mit erhöhtem Tempo.
Insgesamt 83 Kandidaten nahmen an dem Test teil. Einige spielten eine Renn-, andere eine Fußballsimulation. Diejenigen, die sich virtuell hinter das Steuer geklemmt hatten, gingen später im echten Auto höhere Risiken ein – zumindest die männlichen Teilnehmer zeigten dieses Verhalten. Denn auf Frauen, so die Forscher, färbt das Computerspiel nicht ab.
Posted by Gerald on 03/16 at 03:35 PM
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Mittwoch, Februar 21, 2007
Lackschäden durch Karnevalstrubel sind nur über die Vollkasko versichert
Karneval ist vorbei. Die Kostüme sind verpackt und warten aufs nächste Jahr. Für viele fängt Aschermittwoch wieder die Arbeit an und nicht selten dürfte der Tag mit einer bösen Überraschung beginnen. Dann nämlich, wenn das ordnungsgemäß abgestellte Auto im Karnevalstrubel Schäden davon getragen hat.
Ob nun Betrunkene mutwillig die Scheibenwischer oder die Außenspiegel abgebrochen haben oder ganz einfach der Lack ein paar Kratzer abgekommen hat: Ohne Vollkasko-Versicherung muss man selbst in die Tasche greifen. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Nur, wenn der Wagen aufgebrochen wurde, kommt die Teilkasko-Versicherung für die Schäden auf.
Die ersten Schritte, wenn man eine solche Beschädigung feststellt, sind, die Polizei und die Versicherung zu informieren. Selbst Fotos zu machen, kann nie schaden. Sie können später als Beweismittel dienen. Ehe man den Wagen in die Werkstatt bringt, sollte man warten, ob die Versicherung einen Gutachter einschalten möchte.
Posted by Gerald on 02/21 at 12:18 PM
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Donnerstag, Februar 15, 2007
Ein Heizlüfter gehört nicht zum Auto
... deshalb muss die private Haftpflichtversicherung zahlen.
Die private Haftpflichtversicherung und das Auto bzw. sein Gebrauch haben normalerweise wenig miteinander zu tun, denn die Regulierung von Schäden durch die Verwendung eines Fahrzeuges ist in dieser Versicherung nicht vorgesehen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel, wie jetzt der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 120/05) entschied.
Ein junger Mann hatte angesichts vereister Scheiben einen Heizlüfter in das Auto gestellt, um sich auf diese etwas unkonventionelle Art freie Sicht zu verschaffen. Warm wurde es. Zu warm. Denn der Wagen fing Feuer. Die Bitte des Fahrers an seine private Haftpflichtversicherung, den Schaden zu regulieren, blieb unerhört. Sie berief sich auf die Versicherungsbedingungen, wonach Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen, nicht mitversichert sind.
Der Bundesgerichtshof sah in dem Gebrauch eines Heizlüfters in einem stehenden Auto jedoch keine Gefahr, die direkt vom Auto ausgeht, also keine typische Betriebsgefahr. Der Heizlüfter gehöre nicht zum Auto, sei kein fester Bestandteil. Daher müsse die Versicherung zahlen.
Posted by Gerald on 02/15 at 12:43 PM
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Freitag, Januar 26, 2007
Eis und Schnee sorgen für Mehrarbeit bei den Versicherungen
Petrus meint es im Moment wahrlich nicht gut mit uns. Erst tobt Orkan „Kyrill“, jetzt kommen Schnee und Glatteis. Autos schlittern über spiegelglatte Straßen, landen im Graben oder kollidieren. Fußgänger rutschen aus und setzen sich auf den Hosenboden. Viel Arbeit für die Versicherungen.
Werden im Fahrzeug Bei- und/oder Mitfahrern verletzt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Personen- und Sachschäden auf. Das gilt auch, wenn den Fahrer keine Schuld trifft. Gefährdungshaftung nennt sich dieses Prinzip, bei dem es nicht darum geht, ob der Fahrer schuldhaft gehandelt hat, sondern ganz einfach, dass er Auto und Umgebung in Gefahr gebracht hat. Das macht es auch recht schwer, bei der Vollkaskoversicherung Schäden geltend zu machen. Sie wird prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat, etwa wenn keine Winterreifen aufgezogen waren.
Bei Fußgängern, die sich aufgrund von Eis und Schnee verletzen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Problematisch wird es, wenn der Unfall dauerhafte Schäden zur Folge hat. Dann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie zahlt je nach Invaliditätsgrad. Kommt es dazu, dass man durch den Sturz nicht mehr erwerbs- oder berufsfähig ist, greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist der Sturz darauf zurückzuführen, dass die Wege nicht geräumt waren, haftet der Eigentümer des Grundstücks.
Freitag, Januar 19, 2007
„Kyrill“ lässt Telefone bei Versicherern Sturm klingeln
Orkan „Kyrill“, der Donnerstag über Deutschland zog, sorgt bei den Versicherern nun für Telefone, die Sturm klingeln. Allerorten wurden Dächer abgedeckt, Autos beschädigt oder Passanten verletzt. Im Schadensfall gilt es, trotz allen Ärgers einen kühlen Kopf zu bewahren und die Versicherung umgehend zu informieren.
Ein Tipp von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist unter anderem, alle Schäden aufzulisten. Diese Liste beschädigter und zerstörter Gegenstände sollte am besten um Einkaufsbelege bzw. den ungefähren Kaufzeitpunkt und Neupreise ergänzt werden. Ebenso wichtig ist es, die Dinge aufzubewahren oder – bei einer Reparatur – Fotos zu machen oder zu filmen. Hat der Orkan Schäden am Haus verursacht sei es umso wichtiger, alles genau zu protokollieren und im Bild festzuhalten, am besten gemeinsam mit den Nachbarn. Von den Unterlagen, die dann die Versicherung geschickt werden, sollten grundsätzlich Kopien angefertigt werden. Wird die Versicherung telefonisch informiert, ist es laut Verbraucherzentrale ratsam, Zeugen zu haben.
Da Kyrill Windstärke 8 deutlich erreicht hat, werden die Schäden – abgesehen von Fahrlässigkeit – von den Versicherungen übernommen. Gebäudeschäden, auch an Zaun und Gartenschuppen, regelt die Gebäudeversicherung. Bei Autos ist die Kaskoversicherung Ansprechpartner. Wird jemand durch einen Blumentopf oder andere Gegenstände vom Balkon verletzt, kann die Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Möbel, die durch ein zerstörtes Fenster in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten der Hausratversicherung gemeldet werden.
Mittwoch, Januar 17, 2007
Mietwagen dürfen nicht zu teuer sein
Nach einem Unfall einfach einen Mietwagen zu nehmen und darauf zu bauen, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt schon alle Kosten, ist der falsche Weg. Im Zweifelsfall geht es ans eigene Portmonee.
Die Rechtsanwaltskammer Oldenburg verweist auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (Az: VI ZR 161/05 und VI ZR 237/05). Demnach ist die Haftpflichtversicherung nicht dazu verpflichtet, Kosten, die über dem Durchschnitt liegen, komplett auszugleichen. Sie müssen dann nur zu einem Teil bezahlt werden.
Für Unfallopfer bedeutet dass, sie müssen genau schauen, wie hoch die Preise für einen Mietwagen sind, um ihrer Pflicht nachzukommen, wirtschaftlich vernünftig zu handeln. Dazu gehört unter anderem ein Vergleich der Angebote für Mietwagen. Der Unfalltarif eines Autovermieters muss dabei nicht zwangsläufig die günstigste Variante sein. Ein Blick in die Mietwagen-Preislisten hilft, einen Tarif zu finden, der dem Durchschnitt entspricht.
Posted by Gerald on 01/17 at 10:05 PM
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Freitag, August 04, 2006
Rasenmäher als Steinschleuder
Außerhalb einer Ortschaft, entlang der Straße, mähte ein städtischer Mitarbeiter eine Rasenfläche. Er benutzte dabei einen Motor-Rasenmäher, welcher durch Herausschleudern eines Steines die Tür eines vorbeifahrenden Fahrzeugs beschädigte. Der Fahrer des Autos war über den Steinschlag wenig begeistert und verlangte von der Gemeinde die Erstattung des entstanden Schadens.
Die Gemeinde war sich jedoch keiner Schuld bewusst, hatte sie doch alles Erforderliche getan um die Umgebung vor Schaden zu bewahren. So war der Rasenmäher mit Blechschutz und Auffangkorb versehen und hatte der Mitarbeiter die Rasenfläche vor Arbeitsbeginn nach Steinen abgesucht.
Die Sache wanderte vor Gericht und wurde am 20. Juli 2006 vom Oberlandesgericht Celle entschieden. Das Gericht war der Meinung die Gemeinde wäre ihrer Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Maß nachgekommen und wies die Klage zurück.
Die ganze Geschichte gibt’s im Versicherungsjournal zu lesen.
[via KFZ Blog]
Posted by Gerald on 08/04 at 12:47 AM
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Dienstag, Juni 20, 2006
Unfall bei der Bedienung des Autoradios
Autofahren und Radiohören gefährdet die Gesundheit und manchmal auch den Versicherungsschutz. So fuhr ein PKW Fahrer mit seinem Wagen aus Unachtsamkeit auf eine Verkehrsinsel und die Versicherung wollte den Schaden nicht zahlen. Der Versicherer wollte sich auf Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls berufen und klagte. Das Gericht jedoch entschied zu Gunsten des PKW Fahrers. Die Begründung: Gefahr zum Verreißen des Lenkrads besteht beim Radioeinstellen nicht zwingend. Deswegen bleibt der Vollkasko-Versicherungsschutz bestehen.
Posted by Gerald on 06/20 at 11:31 PM
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