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Krankenversicherung

Freitag, Mai 09, 2008

Private Krankenzusatzversicherung - Die Besten für 2008

Gesetzlich Krankenversicherte können sich nur besonders gut absichern, indem sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Über dieses Produkt ist die Chefarztbehandlung, das Einzelzimmer oder die bessere Zahnversorgung wählbar. Die Preis- und Serviceunterschiede sind jedoch enorm.

Vom Deutschen Institut für Service-Qualität wurden jetzt 20 private Krankenversicherer hinsichtlich ihrer Produkte und der Servicequalität unter die Lupe genommen. In die Analyse flossen 640 verdeckte Test- Anfragen und über 4.000 Tarifdaten ein. Die Krankenversicherer wurden bezüglich ihrer Servicequalität am Telefon, per E-Mail und im Internet auf die Probe gestellt

Nur drei von den Getesteten konnte in der Servicequalität das Urteil gut erhalten. Den besten Service bot die AXA gefolgt von der HanseMerkur und der DKV. Der HUK- Coburg überzeugte bei den Tarifen:

  • Stationärer Zusatz mit Einbettzimmer
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld

Bei den Tarifen Stationärer Zusatz mit Zweibettzimmer führt die KarstadtQuelle Versicherung. Beim Pflegetagegeld konnte sich die Viktoria an die Spitze setzen.

Das Interessante an der Untersuchung ist, dass es tatsächlich zahlreiche Defizite beim Service gab. Nur 30 Prozent der Versicherer wurde eine gute Kompetenz bei der telefonischen Beratung attestiert. Jede vierte Anfrage per E-Mail wurde überhaupt nicht beantwortet. Wurde dann doch geantwortet, geschah dass in einem Zeitraum von 31 Stunden.

Tatsache ist, dass kein Versicherer mit Service und Preis überzeugen kann. Der Verbraucher muss eine Entscheidung treffen. Guter Preis oder guter Service. Sicherlich keine akzeptable Aussage für den Kunden. Jedoch ist bei den Tarifsiegern eine Preisersparnis von bis zu 60 Prozent gegenüber dem teuersten möglich. Diese Gegebenheit wird dem Verbraucher bei der Entscheidung ein hilfreiches Kriterium sein. 

Posted by Sabine on 05/09 at 04:09 PM
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Montag, Mai 05, 2008

Die PKV-Versicherer und ihre Beitragsrückerstattungen

In der Februarausgabe der Zeitschrift €uro (www.euro-magazin.de) wurden die Beitragsrückerstattungen der Privaten Krankenversicherer untersucht.

Der exorbitante Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen fiel dabei zuerst ins Auge. Konnten die PKV-Versicherer für das Jahr 950 Millionen Euro in Form von Barausschüttungen an ihre Versicherten auszahlen, so wurde gerade einmal ein Fünftel dieses Betrages von den gesetzlichen Krankenkassen als Überschuss erwirtschaftet. Ein Gesichtspunkt, der den zukünftigen Versicherungswechslern, sicherlich bei der Überlegung zu wechseln, helfen sollte!

Es wird bei den Beitragsrückerstattungen der privaten Krankenversicherer zwischen zwei Modellen unterschieden.

Erfolgsabhängige Rückerstattung
Die Krankenversicherungsunternehmen müssen selbst Überschüsse für die Kunden erwirtschaften. Eine gute Beitragskalkulation, ein günstiger Schadensverlauf, eine solide Antragsannahmepolitik, niedrige Verwaltungs- und Betriebskosten, Erträge aus Vermögensanlagen und eine möglichst unangetastete Sicherheitszulage sind die verlässlichen Grundlagen dafür.

Erfolgsunabhängige Rückerstattung
Die erhält der Kunde dann, wenn er im Versicherungsjahr „leistungsfrei“ geblieben ist, das heißt, er hat keine Rechnungen bei seiner Versicherungsgesellschaft eingereicht.

€uro hat bei dem Vergleich aktuelle Beitragsrückerstattungen mit denen der letzten fünf Jahre in die Waagschale geworfen. Dadurch wurde im Vergleich sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, welches Unternehmen seine Kosten über die Jahre im Griff hatte.

Positiv können grundsätzlich Versicherer bewertet werden, die über viele Jahre nur geringe Schwankungen in ihren Ausschüttungen aufzweisen.

Posted by Sabine on 05/05 at 12:08 AM
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Freitag, April 25, 2008

CSS Gruppe arbeitet ohne Altersrückstellung bei den Krankenzusatzversicherungen

„Alter Zopf“, nennt die CSS Versicherung AG, zweitgrößte Schweizer Gesundheitsversicherung, die Altersrückstellungen bei den Krankenzusatzversicherungen und kündigt an, ihn jetzt auch in Deutschland radikal abzuschneiden. Das Unternehmen arbeitet ganz ohne die Rückstellung. „Unsere Tarifkalkulation belastet die Versicherten nur mit den tatsächlich risikorelevanten Beiträgen und schützt bei einem Wechsel vor finanziellen Verlusten“, erklärt der Vorsitzende der Geschäftsführung, Beat Moll.

Zwei Gründe nennt die CSS dafür, dass sie die Altersrückstellung ablehnt. Zum einen würde ohnehin nur jeder vierte Versicherte das Alter erreichen, in dem ein solches Polster sich auszahle, weil die Policen häufig vor dem 65. Lebensjahr gekündigt würden. Zum anderen, weil die Rückstellung eine um bis zu 50 Prozent höhere Prämie verursache. Ohne die Rücklagen für das Alter könnten Kunden über Jahre hinweg die Hälfte der Beiträge sparen und anderweitig anlegen, beispielsweise für die private Altersvorsorge. Zudem sei man trotz Altersrückstellung nicht vor Beitragserhöhungen um 20 Prozent und mehr gefeit.

Von diesem Prinzip möchte die CSS Versicherung AG nun auch die deutschen Kunden überzeugen und bietet fünf Krankenzusatztarife an, die allesamt ohne Altersrückstellung kalkuliert werden. Somit seien auch jüngere Versicherungsnehmer in der Lage, sich einen umfassenden Schutz zu leisten. Dazu habe die CSS Gruppe auch im Bereich der Krankenversicherungen Schadensfreiheitsrabatte eingeführt. Benötigt man die Versicherung nicht, wird es günstiger. Das gilt für alle Tarife, vom CSS.mini über den CSS.flexi bis zum CSS. Maxi sowie die beiden Alternativen für den Bereich Krankenhaus: CSS.clinic und CSS.clinic2. 

Posted by Andre on 04/25 at 01:14 PM
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Donnerstag, April 03, 2008

Zusatzversicherungen boomen dank der Gesundheitsreform

Die gesetzlichen Krankenkassen beschweren sich über nicht zahlende Neukunden. Die privaten Krankenversicherungen hadern mit der Gesundheitsreform. Mittendrin steht der Kunde und weiß nicht so recht, wie er sich verhalten soll angesichts der für ihn kaum verständlichen Änderungen und immer neuen Kürzungen. Vielleicht haben genau aus diesem Grund die Krankenzusatzversicherungen derzeit einen enorm starken Zulauf. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Werbung für eine Zahnzusatzversicherung im Briefkasten liegt.

Die Sparte Zusatzversicherungen ist der aktuell am stärksten wachsende Markt bei den privaten Krankenversicherern. Sie nutzen die Chance, Kunden mit Argumenten zu überzeugen, die Patienten von ihrer gesetzlichen Versicherungen schon seit Jahren nicht mehr geboten bekommen. Doch nicht alles, was angeboten wird, ist auch für jeden sinnvoll. Möchte man rundum bestens versorgt sein, beim Hausarzt, dem Zahnarzt oder auch in der Klinik, gilt zumindest der Rat der Verbraucherzentrale Hessen, vorher genau zu vergleichen und sich die Versicherungsbedingungen anzusehen oder von einem versierten Versicherungsberater erklären zu lassen. Einen Tipp haben die Verbraucherschützer auch noch parat: Mit dem Abschluss einer Zusatzpolice bis zum nächsten Jahr warten. Derzeit gibt es noch einen Fehler im Gesetz, der einen Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Anbieter unmöglich macht.

Entscheidend für die Kosten, die durch eine Krankenzusatzversicherung entstehen, sind mehrere Faktoren wie Geschlecht, Alter und der gewünschte Leistungsumfang. Wichtiger ist allerdings der Gesundheitszustand, über den man im Vertrag Auskunft geben muss. Sind die Fragen eher vage gehalten, sollte man sehr genau aufpassen, so die Verbraucherschützer. Im Zweifelsfall empfehlen sie, die Fragen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt zu beantworten. Ob eine Zusatzversicherung nötig ist, muss nach wie vor der Kunde selbst entscheiden. Geht er regelmäßig zum Zahnarzt und hat die Stempel im Bonusheft, ist eine Zahnzusatzversicherung – bei der es aus Erfahrung der Verbraucherzentralen öfter zum Rechtsstreit kommt – nicht unbedingt notwendig. Und für den Fall, dass man ins Krankenhaus muss, sei es oft günstiger, die Kosten für das Zweitbettzimmer aus eigener Tasche zu zahlen.

Posted by Andre on 04/03 at 01:19 PM
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Mittwoch, April 02, 2008

Die Krankenversicherung und die Gesellschaft der Zwei Klassen …

Es war oft die Rede davon, es wurde schon immer vermutet. Nun ist sie belegt, die Tatsache, dass in Deutschland eine Zwei-Klassen-Gesellschaft herrscht, und zwar genau da, wo es nicht so sein dürfte: Bei der Gesundheitsversorgung der Bürger. Nun belegt eine Studie genau das Befürchtete: Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Nachsehen. Bis zu drei Mal so lange müssen Pflichtversicherte wie auch Freiwillig Versicherte der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Termin warten als Patienten, die bei einer Privaten Kasse versichert sind.

Und wer kennt es nicht von sich selbst. Man wartet bereits eine Stunde drauf, beim Arzt drangenommen zu werden. Und dann rauscht da ein Herr im Anzug oder eine Dame, behangen mit Goldschmuck, an einem vorbei und sitzt erstmal eine halbe Stunde im Behandlungsraum. Und man wartet und wartet und wartet …

Dabei scheint all dies nur der Anfang zu sein. Noch gibt es Ärzte und Praxen, in denen es anders gehandhabt wird. Fatal ist es dennoch jetzt schon. Wenn in einem Krankenhaus Krebsdiagnosen quasi im Vorübergehen und am Fließband verteilt werden an Gesetzlich Versicherte (und das habe ich persönlich erlebt, sonst würde ich eine solche Aussage gar nicht glauben), dann wird das Gesundheitssystem fragwürdig. Und es scheint immer mehr zu zerbrechen. Der Patient spielt keine Rolle mehr. Wohl ergreifen Menschen wie Professor Dr. Grönemeyer das Wort für die Patienten und für eine menschliche Medizin. Und es gibt Mediziner, die Patienten wie Menschen behandeln. Aber dies scheint die Ausnahme zu sein. Die Regel sind die Zwei Klassen, und der Grat zwischen beiden Klassen wird breiter und breiter. Je mehr Einschnitte unsere Frau Gesundheitsministerin und der Gesetzgeber in unserem Gesundheitssystem machen, desto kälter wird der Wind für gesetzlich Versicherte Menschen.

Doch wie heißt es immer noch schön in Artikel 1 Absatz 1 des für unser Land geltenden Grundgesetzes (GG)?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Ja, welch schöne Formulierung. Leider nur Worte, und Worte sind ja bekanntlich oft wie Schall und Rauch. Schade, dass die Gesetzgeber das Grundgesetz im Bereich von Gesundheit und Sozialem längst vergessen haben.

Posted by Christel on 04/02 at 11:20 PM
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Sonntag, März 30, 2008

Teurer Wechsel in die PKV

Der Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung erfreut sich seit Jahren einer zunehmenden Beliebtheit. Es ist in erster Linie die Aussicht auf einen niedrigeren Versicherungsbeitrag, der viele Menschen zu einem Wechsel der Krankenversicherung bewegt. Allerdings kann sich dieser im Nachhinein als teuer herausstellen. Die Stiftung Warentest hat in der vergangenen Woche auf einen Fall aufmerksam gemacht, der solch eine Situation beschreibt.

Ein Familienvater entschied sich für den Wechsel von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung, um seine Versicherungsausgaben zu senken. Seine berufstätige Frau blieb weiterhin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, über die auch das gemeinsame Kind mitversichert war. Als sich erneut Nachwuchs anbahnte, hörte die Frau auf zu arbeiten. Als Folge dessen, war sie nicht mehr über die GKV versichert. Somit mussten nun auch die Frau sowie die beiden Kinder mit in die PKV aufgenommen werden, was einen erheblichen Anstieg der Versicherungsprämie zur Folge hatte. Weil die PKV nun erheblich teurer als die GKV war, fühlte sich der Versicherungsnehmer schlecht beraten und zog gegen seinen Versicherungsberater sowie die Versicherungsgesellschaft vor Gericht, um Schadensersatz bzw. eine Ausgleichszahlung einzuklagen.

Der Fall wurde vor dem OLG Celle entschieden, wo der Familienvater mit seiner Klage scheiterte. Nach Ansicht des Gerichts sind Vermittler und Versicherungsgesellschaft nicht dazu gezwungen, den Versicherungsnehmer über die konkreten Unterschiede zwischen GKV und PKV aufzuklären. Sie müssen den Verbraucher lediglich über ihre eigenen Produkte ausführlich informieren, was in diesem Fall auch erfolgt ist.

Dementsprechend warnt die Stiftung Warentest vor einem unüberlegten Wechsel in die PKV. Ein Wechsel kann zwar finanzielle Vorteile mit sich bringen, sollte jedoch nur vollzogen werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Themen, wie zum Beispiel die Familienplanung, sind von hoher Bedeutung und sollten deshalb bei der Entscheidung über einen Versicherungswechsel nicht außer Acht gelassen werden.

Posted by Jochen on 03/30 at 03:06 PM
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Mittwoch, März 12, 2008

Statistisches Bundesamt - 211.000 Menschen im 1. Quartal 2007 ohne Krankenversicherungsschutz

Nach Aussagen des statistischen Bundesamtes waren im ersten Quartal 2007 cirka 211.000 Menschen nicht krankenversichert. Dabei war eine bedeutende Zuwachsrate bei den männlichen Nicht- Versicherten zu erkennen. Da die Gesamtzahlen der Nicht-Versicherten für 2007 erst Mitte des Jahres vorliegen werden, kann man den Unterschied zwischen gesetzlichen und privaten Nicht- Krankenversicherten noch nicht darstellen.

Über die Zahlen der Nicht-Versicherten wurde in den Jahren zuvor stark gestritten. Tatsache war und ist, dass schätzungsweise 0.3 Prozent der Bevölkerung ohne Krankenversicherungsschutz ist. Um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu bieten, wurde mit der Gesundheitsreform eine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Die positiven Folgen lassen sich erkennen, denn nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind im vergangenen Jahr ungefähr 100.000 Personen (einschließlich Familienangehörige) in die gesetzliche Versicherung (GKV) zurückgekehrt. Bei den privaten Krankversicherern (PKV) lag die Zahl bei ungefähr 3.300 zurückgekehrten Personen.

Hierbei muss beachtet werden, dass in der GKV ab 1. April 2007 die Pflicht besteht, sich wieder zu versichern. Bei der PKV wird diese Pflicht erst ab 1. Januar 2009 bestehen. Zur Zeit besteht bei der Privaten Krankenversicherung nur ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in den Standardtarif.

Zu hoffen ist, dass die Gesundheitsreform tatsächlich eine enormen Rückgang der Nicht-Krankenversicherten bewirkt und die ausgewerteten Zahlen für 2007 dies später bestätigen werden.

Posted by Sabine on 03/12 at 05:49 PM
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In England zahlen Dicke bald mehr für ihre Lebensversicherung

Dicken geht es in Großbritannien jetzt an den Kragen oder genauer ans Portmonee. Die Versicherer des Königreichs wollen Menschen mit Übergewicht und Adipositas mehr berechnen als jenen Zeitgenossen, deren Waage sich im Normalbereich einpendelt. Bis zu 50 Prozent mehr sollen Betroffene mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 und darüber demnächst für ihre Lebens- und die Krankenversicherung zahlen. Eine Entscheidung, die abgesehen von den Versicherungsunternehmen, nicht einmal die Ärzte akzeptieren.

Dass Übergewicht für gesundheitliche Probleme sorgt und mit einem höheren Krankheitsrisiko verbunden ist, sei es ein zu hoher Blutdruck oder Probleme mit den Gelenken und dem Rücken daran gibt es keinen Zweifel. Genau diese Argumente führen die Versicherungsunternehmen jetzt an. Alleine bei „Legal & General“, die sich als größter Lebensversicherer des Landes sieht, wären rund 13 Prozent der Kunden von der Neuerung betroffen. Hinzu gerechnet werden müssen noch all die Raucher, mit denen ähnlich verfahren werden soll. Auch hier wollen die Gesellschaften die Prämie erhöhen. Morbiditätstrends nennt sich der neue Bezugspunkt für die Beiträge.

Dass dieses Vorgehen für einen Aufschrei sorgen würde, dürfte selbst die Versicherungen nicht wundern. Die Verbände der Patienten sehen die Beitragsanpassungen als Diskriminierung. Bei den Ärzten geht man davon aus, dass sich das Verhältnis zu ihren Patienten aufgrund der Neuerung erheblich verschlechtern wird. Sie halten nicht viel vom BMI als Grundlage für höhere Beiträge. Diese Kennzahl gibt ihrer Ansicht nach keinen Aufschluss über vorhandene Risiken, da sportliche Menschen mit athletischer Figur häufig auch einen höheren Body-Mass-Index hätten. Für den britischen Dachverband der Versicherungen ist das irrelevant. Für sie ist Übergewicht ein Faktor, der sich negativ auf die Lebenserwartung auswirke und müsse finanziell entsprechend berücksichtigt werden.

Posted by Andre on 03/12 at 03:17 PM
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Mittwoch, März 05, 2008

125 Jahre GKV

Heute ist ein Krankenversicherungsschutz eine Selbstverständlichkeit. Im deutschen Kaiserreich des 19. Jahrhunderts sah das noch ganz anders aus. Krank zu sein, bedeutete für die meisten Familien bittere Not, denn nur wer Arbeit hatte, bekam auch Lohn.  Kaiser Wilhelm I. änderte diesen Zustand im Jahr 1883. Er führte die gesetzliche Krankenversicherung ein.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es bereits Betriebs- und Innungskassen, sowie knappschaftliche Versicherungen. Aber auch Hilfs- und Unterstützerkasse waren auf dem Vormarsch. Aus diesen Vorläufern entwickelten sich später die Ersatzkassen. Trotzdem erreichte dieser Versicherungsschutz nur einen begrenzten Kreis an Personen.

Am 31. Mai. 1883 kam dann die entscheidende Wende. Der Deutsche Reichstag beschloss an diesem Tag eine Krankenversicherungspflicht für alle Arbeiter. Jeder Arbeiter musste sich bei einer Krankenkasse versichern und dementsprechend Beiträge bezahlen. Kam es zum Krankheitsfall, erhielt er von seiner Krankenkasse ein entsprechendes Krankengeld.

In den letzten 125 Jahren gab es viele Reformen und politische Umbrüche, all das hat die gesetzliche Krankenkasse überstanden und vor allem blieb das Grundprinzip bestehen: Die Solidargemeinschaft! Die Solidargemeinschaft gewährleistet, dass jedermann unabhängig von seinem Beitrag, seinem Gesundheitszustand oder seinem Alter, jede notwendig medizinische Hilfe erhält.

Bis jetzt hat die gesetzliche Krankenkasse Krisen überlebt und war immer wieder anpassungsfähig. Man kann hoffen, dass das so bleibt und dass die Versicherten nicht langsam an der Zukunftstauglichkeit der GKV zweifeln müssen.

Posted by Sabine on 03/05 at 05:42 PM
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Montag, Februar 18, 2008

Krankenversicherung für Eltern und ihre Kinder

Normalerweise ist die Geburtenrate mit durchschnittlich 1,4 Kindern pro Kopf in Deutschland eher gering, aber im ersten Quartal des letzten Jahres stieg die Geburtenrate um ungefähr ein halbes Prozent an - als Resultat des Fussballsommers 2006.

Spätestens mit der Geburt des Kindes kommt auch die Frage der Krankenversicherung auf. Soweit einer der Elternteile nicht mehr verpflichtet ist zu arbeiten, haben sie als privat Krankenversicherte in ihrer Versicherung zu verbleiben, was dann heißt, dass es unmöglich ist, eine Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des anderen Elternteiles abzuschließen. Wenn ein privat krankenversichertes Elternteil nur noch in Teilzeit arbeiten sollte, um sich Zeit für die Kindeserziehung zu nehmen, dann könnte das im gegebenen Fall die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Sofern sich das Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze befindet, kommt es zum Entstehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Für diejenigen, die sich dazu entschließen sollten nach dem Erziehungsurlaub wieder in die private Krankenversicherung zurück zu kehren, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die sogenannte Anwartschaftsversicherung zu kümmern. Diese ermöglicht es einem ohne zusätzlich erneute Gesundheitsprüfung wieder zu alten Konditionen in die Police einzusteigen. Zu einer Rückkehr kann es kommen, sollte das Entgelt innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Ratsam für solche Eltern, die es bevorzugen in der privaten Krankenversicherung auch während der Elternzeit zu bleiben, ist es sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das kann dadurch erreicht werden, dass der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Anfang der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zugegangen ist; die Befreiung würde dann vom Beginn der Versicherungspflicht wirken. Zusätzlich muss die Arbeitszeit auf die Hälfte oder noch weniger als die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit gekürzt werden. Einziges Problem, das sich ergibt, ist, dass private Krankenkassen-Patienten seit Anfang dieses Jahres meist mehr zu zahlen haben. Im Durchschnitt sind es zwei bis drei Prozent mehr. Verantwortlich dafür sind vor allem erhebliche Zusatzausgaben für Arzneimittel und Behandlungen im Krankenhaus. Aber auch die höhere Lebenserwartung und der damit gekoppelte gestiegene Finanzbedarf dürfen nicht unbedacht bleiben. Außerdem ist die Neuverteilung der Schwangerschaftskosten auf beide Elternteile ein weiterer zu beachtender Punkt. Männer haben dabei ein wenig mehr zu zahlen als die Frauen. Bei jeder Gesellschaft haben sich allerdings die Beiträge anders verändert. Entscheidender Faktor dabei ist, wie sehr die einzelnen Behandlungen von den Versicherungsnehmern in den diversen Versicherungskollektiven nachgefragt werden. Viele Menschen können heutzutage nicht mehr so leicht Unsummen an Versicherungsbeiträgen aufbringen, daher gibt es mittlerweile einige Möglichkeiten, diese Beiträge zu senken.

Eine Möglichkeit ist es, den Tarif zu wechseln. Dazu ist es empfehlenswert, sich bei seinem Versicherer über ähnliche Tarife zu informieren, die kostengünstiger sind als der bislang gewählte. Häufig sind dies neuere Tarife, die auf eine jüngere Zielgruppe gerichtet sind. Ein unproblematischer Wechsel ist bei Bestehen eines derartigen Angebotes möglich. In diesem Fall gehen auch die bis zu diesem Zeitpunkt ersparten Altersrückstellungen mit über. Komplizierter wird es, sofern der bisherige Tarif einen geringeren Leistungsumfang hatte als der neue. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist für zusätzliche Leistungen notwendig. Sollte eine Erkrankung vorleigen, kann es zu einer Ablehnung kommen oder zumindest zu Risikoabschlägen, was sich allerdings nur auf die Zusatzleistungen bezieht. In diesem Fall sollte mit dem Versicherungsunternehmen gesprochen werden. Abgeraten wird von einem vollständigen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, da dadurch die Alterungsrückstellungen nicht übertragen werden könnten.

Des Weiteren ist es empfehlenswert, den Selbstbehalt zu erhöhen, um Beiträge zu senken. Solche Selbstbehalte sind in einer Privatversicherung normal. Bis zu der vertraglich festgelegten Summe hat der Versicherungsnehmer alle Kosten selbst zu tragen, dabei gilt je höher der Selbstbehalt ist, desto geringer der Monatsbeitrag. Es kann sogar dann gespart werden, wenn der Selbstbehalt ausgeschöpft werden muss.http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/und zwar aus dem Grunde, dass die Versicherung keine weiteren Kosten zu übernehmen. Meistens existieren derartige Selbstbehalte aber nur im ambulanten Bereich.
Durch das verzichten auf Luxusleistungen können auch kleinere Einsparungen gemacht werden. Pro Monat können beispielsweise bei einer 40- jährigen Person 35 EURO gespart werden, wenn im Vertrag vom Tarif mit dem Chefarzt- und Einbettzimmer zu einem gewechselt wird, der die Behandlung durch Stationsarzt und Pflege in Mehrbettzimmern beinhaltet.

Mithilfe von einem Wechsel zurück in Standardtarife kann ebenfalls gespart werden, doch dieses sollte nur in sozialen Notlagen getan werden. Der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenkassen. Der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse definiert hier den Monatsbeitrag der Standard-Versicherten. Der Beitrag kann gegebenenfalls aufgrund der Alterungsrückstellungsanrechnung auch niedriger sein. Voraussetzung bei dieser Wechseloption ist eine zehnjährige Vorversicherungszeit. Auch können bisher nicht Krankenversicherte, die als letztes privat versichert waren, trotz dieser Frist in den Standardtarif aufgenommen werden. Für all diejenigen, die zurückkehren, bestimmt sich die Beitragshöhe nach Alter und Geschlecht. Auch für Menschen, die diese Summe nicht aufbringen können, ist eine Abhilfe geschaffen, sie müssen im gegebenen Fall nur die Hälfte bezahlen.

Seit Beginn dieses Jahres gibt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Auf 48.150 EURO ist die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung angelegt. Damit kommt es auch dieses Jahr, wie auch bereits in den letzten, zu einer Erhöhung um 450 EURO. Durch diese Grenze wird der Wert definiert, der beschreibt, ab welchem Jahresbruttoeinkommen ein Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung übergehen darf. Auf ein Monatsgehalt bezogen dürfen das monatlich nur 4012,50 EURO sein, wobei Weihnachts- und Urlaubsgelder schon einbezogen sind. Für geringer Verdienende bleibt es Pflicht Mitglied zu sein. Für besser Verdienende gilt jedoch, dass sie nicht sofort nach Überschreitung dieser Grenze die Versicherung wechseln dürfen. Nach der aktuellen Gesundheitsreform beträgt die Frist nun drei Monate. Nach Ablauf von drei Kalenderjahren mit einem Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze kann diese Wechseloption wahrgenommen werden. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für Arbeitnehmer entscheidend, Selbstständige und Beamte können immer in die private Krankenversicherung übergehen.

Des Weiteren wurde die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung neu beschlossen. Ein Monatsbruttoverdienst von 3600 EURO gilt dabei seit Januar dieses Jahres als Summe, bis zu der Beiträge an die gesetzlichen an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen sind. Ist das Gehalt wesentlich niedriger, so ist wenigstens ein Mindestbeitrag zu entrichten.

Der Bund der Versicherten hat zu der Thematik Krankenversicherung eine neue, kostenlose Broschüre veröffentlicht „Gut versichert… gesetzlich oder privat“, die auch im Internet herunter geladen werden kann. 

Posted by Saskia on 02/18 at 04:35 PM
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Freitag, Februar 15, 2008

Sorgenvolle Blicke in die Zukunft des Gesundheitswesens

Die Zahl spricht für sich: 52 Prozent sehen schwarz für das zukünftige Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen. Sie gehen davon aus, dass sich die Lage weiter verschlechtert und mit neuen Kürzungen zu rechnen ist. Das „Health Care Monitoring“, eine Umfrage de psychonomics AG unter 3.000 Personen ab 16 Jahren, brachte dieses Mal kaum gute Nachrichten mit sich. Denn auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen (PKV) bröckelt es langsam und scheint die Zufriedenheit nachzulassen.

Fühlten sich im März 2007 noch 96 Prozent gut in der PKV versichert, waren es im November vorigen Jahres nur noch 91 Prozent. Noch deutlicher ist der Rückgang, geht es darum, ob auch wirklich die Behandlungsmöglichkeiten nach neuestem technischem Standard in Anspruch genommen werden können. Hier hatten im Frühjahr 2007 nur 21 Prozent Zweifel. Wenige Monate später im November stieg die Zahl auf 34 Prozent.

Etwas detaillierter sind die Ergebnisse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Hier sind 85 Prozent grundsätzlich zufrieden mit ihrer Kasse. Um die Leistungs-Lücken zu schließen, wollen 46 Prozent sich um eine private Zusatzversicherung bemühen. In die Tat umgesetzt hat es gerade einmal ein Drittel der Befragten. Dafür wären über die Hälfte bereit, einen höheren Beitrag zu bezahlen, wenn das Leistungsspektrum verbessert und mehr Innovationen mit sich bringen würde. Um die Kosten zu senken, wären zudem 77 Prozent mit Abstrichen bei den Arzneimitteln in Form von Rabattierung oder günstigeren Produkten einverstanden.

Bedenklich ist hingegen, dass die andauernde Diskussion um die Gesundheitspolitik sich bei den Bürgern im Kopf festgesetzt hat. Viele schweigen lieber, wenn sie krank sind. Sie fürchten einerseits die Missbilligung, andererseits gilt es schon fast als Makel, krank zu sein. Kein Wunder also, dass jeder Fünfte sich überlegt, lieber ins Ausland zum Arzt zu gehen. Und, als kleiner Denkzettel an die Politik: 60 Prozent der Umfrageteilnehmer glauben nicht mehr, dass die Gesundheitspolitik in der Lage ist, eine effektive und langfristige Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Posted by Andre on 02/15 at 06:48 PM
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Mittwoch, Februar 13, 2008

Krankenkassenwechsel bringt häufig Einsparungen trotz Gesundheitsfonds 2009

Wie schon berichtet haben ungefähr 33% aller Krankenkassen zum Jahresbeginn ihre Tarifbeiträge erhöht. Sofern man sich nach anderen Versicherungen umsieht und dann auch wechseln möchte, um eventuell Geld zu sparen, sind einige Aspekte zu beachten.

Berechtigt die alte Krankenversicherung zu kündigen sind alle diejenigen, die bereits 18 Monate Mitglied in einer Krankenversicherung waren. Sollte allerdings der Beitragssatz steigen, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, welches nur in dem Falle entfällt, wenn der Versicherungsnehmer sich für einen Wahltarif entschieden hatte, der dann Versicherten für ganze drei Jahre bindet. Ordentliche Kündigungen sind jederzeit möglich. Kam es zu einer Beitragserhöhung, hat der Kunde zwei Monate zu warten, um zu kündigen, außerdem wird die Kündigung erst am Ende des übernächsten Kalendermonats gültig. Die Kündigung muss schriftlich und formlos durch den Versicherten selbst erfolgen. Am besten sollte diese per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Krankenkasse, nicht das des Poststempels. Die alte Krankenkasse muss ihre Mitgliedern innerhalb von zwei Wochen in Kenntnis von der bestätigten Kündigung setzen. Mit eben dieser und den korrekten Unterlagen für den Antrag hat der Kunde sich dann bei der neuen Krankenkasse anzumelden. Diese neue Kasse versendet nach der Anmeldung eine Mitgliedschaftsbestätigung, die noch innerhalb der Kündigungsfrist der alten Kasse vorgezeigt werden muss. Danach ist die Kündigung erst komplett vollzogen. Wichtig ist es auch, dem Arbeitgeber oder Rententräger den Versicherungswechsel mitzuteilen.

Fraglich ist, ob ein Versicherungswechsel trotz anstehenden Gesundheitsfonds 2009 mit dem gleichen Beitragssatz aller Versicherungen überhaupt noch sinnvoll ist. Die Entscheidung hat jeder Kunde für sich selbst zu treffen, allerdings wird der Krankenkassenbereich im kommenden Jahr höchstwahrscheinlich stark umstrukturiert. Die 18 Monate übliche Bindung an die neue Kasse endet bis Mitte 2009, wenn zukünftige Angebote detaillierter werden. Möglich ist aber auch, dass der Fond noch zeitlich verschoben wird, was also bedeutet, dass auf jeden Fall bis Anfang des nächsten Jahres durch einen Versicherungswechsel noch einige Einsparungen gemacht werden können. Es kann also nicht schaden, zwischendurch auch mal seinen Krankenkassen-Beitrag zu vergleichen.

Des Weiteren bringt ein Kassenwechsel auch noch andere Vorteile außer einem möglichen Ersparnis mit sich. Beispielsweise ist ein tieferes Auseinandersetzen mit den jeweiligen Wahlprogrammen und Modellvorhaben häufig vorteilhaft. Kunden, die eine aktive Betreuung erwünschen, sollten sich für keine Direktkasse oder Betriebskrankenkasse entscheiden. Chronisch Erkrankte sollten unbedingt nach solchen Krankenkassen suchen, die möglicherweise spezielle Programme offerieren.  Man sollte sich aber immer bewusst sein, dass guter Service auch seinen Preis hat.

Posted by Saskia on 02/13 at 06:13 PM
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Dienstag, Februar 12, 2008

Central Krankenversicherung “central.holiday” oder “Visitors”

Eine neuartige Auslandsreise-Krankenversicherung ist seit kurzem Teil des Angebotes der Central Krankenversicherung für Urlauber. Der Tarif „central.holiday“ ist für Einzelpersonen als auch Familien geeignet und bietet Schutz gegen finanzielle Risiken aufgrund von Unfällen oder gesundheitlichen Beschwerden während des Auslandaufenthaltes. Für einen geringen Beitrag gibt es ein umfassendes Leistungsangebot.

Einmal im Jahr haben Einzelpersonen 10 € für den Tarif „central.holiday“ zu zahlen, Familien 23 € und erhalten dafür nicht nur die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte im Ausland, außerdem sind noch Bergungskosten bis zu einer Höhe von 2500 €, Aufwendungen für den Transport zum nächsten erreichbaren Notfallarzt oder auch naheliegenden geeigneten Krankenhaus und auch der vielleicht notwendige Rücktransport nach Deutschland abgesichert. Unterstützend zu diesem Angebot offeriert die Central einen 24 Stunden erreichbaren Telefon-Service, bei dem sich die Versicherten nicht nur im Notfall rund um die Uhr Rat holen können.

Der Central-Versicherungsschutz kann sogar online abgeschlossen werden, wenn es die Kunden sehr eilig haben. Dieser gilt dann auf privaten Reisen im Ausland bis zu einer Höchstdauer von zwei Monaten und bei Geschäftsreisen bis zu zehn Tagen. Aus diesem Grunde empfiehlt sich bei längeren Auslandsreisen beziehungsweise Auslandsaufenthalten der Central-Tarif „Visitors“. Dieser Tarif ist von der Verbraucherzeitschrift FINANZtest im letzten Herbst mit dem Prädikat „Sehr gut“ bewertet worden.

Posted by Saskia on 02/12 at 09:55 AM
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Sonntag, Februar 10, 2008

Viele Menschen leben ohne Krankenversicherung

Wie letzte Woche bekannt wurde, leben in Deutschland schätzungsweise mehr als 200.000 Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Diese Zahl entstammt einer Erhebung, die zu Beginn des vergangenen Jahres durchgeführt wurde. Das Ergebnis ist erschreckend, da in der Bundesrepublik noch nie zuvor so viele Menschen ohne Krankenschutz gelebt haben. Immerhin sind rund 0,3 Prozent aller Bundesbürger betroffen.

Aus anderen Studien ist bekannt, dass sich die Betroffenen nicht gerade eines besonders guten Gesundheitszustands erfreuen. Denn leider ist es nicht so, dass die Menschen zum Arzt gehen und die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen – so etwas kommt nur verhältnismäßig selten vor. Stattdessen leben die meisten nach dem Motto: „Augen zu und durch.“ D.h. das Krankheiten mehr oder weniger „ausgesessen“ werden. Gesundheitlich betrachtet, ist das sehr gefährlich, da je nach Art der Krankheit schlimme Folgen auftreten können.

In Anbetracht der Situation bleibt zu sagen, dass ein Großteil der Menschen ohne Krankenversicherung Opfer der Sozialpolitik geworden ist. So merkwürdig es auch klingen mag: In den Gesundheitssystemen anderer EU-Länder, sind die Menschen besser versorgt. Denn dort wäre ihnen zumindest eine medizinische Grundversorgung garantiert.

Im Übrigen halten Experten die ermittelten Zahlen für zu gering. Die Erhebung beruht nämlich auf Haushaltsbefragen. Somit ist davon auszugehen, dass bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel Flüchtlinge und Obdachlose nicht bei der Befragung nicht erfasst wurden. Deshalb ist davon auszugehen, dass in Deutschland noch viel mehr Menschen leben, die medizinische Hilfe benötigen, sie aber sich nicht leisten können.

Politische Sprecher haben natürlich schon Stellung bezogen und rechnen bei den Nichtversicherten mit einem Anteilsrückgang von 30 Prozent, welcher auf die Einführung der Versicherungspflicht zurückzuführen sei. Inwiefern das den Kranken hilft, bleibt allerdings abzuwarten – denn bei denjenigen, die in die Krankenversicherung zurückgekehrt sind, handelt es sich primär um Selbständige, die es sich im Krankheitsfall leisten konnten, einen Arzt zu besuchen.

Posted by Jochen on 02/10 at 09:14 PM
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Sonntag, Februar 03, 2008

Drohen Kassenpatienten schwere Zeiten?

Im sonst so vorbildlichen Freistaat Bayern scheint sich eine kleine Krise anzubahnen. Diese Woche haben sich schätzungsweise 4.000 Allgemeinmediziner – allesamt Mitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) – versammelt und über ihre zukünftige Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) beraten.

Die Ärzte sind mit dem jetzigen System nicht zufrieden. Die Zusammenarbeit mit der KVB verursache einen enorm hohen Verwaltungsaufwand und würde nur geringe Erträge bringen. Deshalb diskutierten Allgemeinmediziner ernsthaft über eine Rückgabe ihrer Kassenzulassungen. Sollte es dazu kommen, könnte dies Folgen für die Patienten haben – zumindest für alle Kassenpatienten. Deren Behandlungen werden allesamt über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Im schlimmsten Fall könnte das bedeuten, dass Kassenpatienten nicht mehr behandelt werden.

Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass es soweit kommen wird. Gleichzeitig diskutierten die Ärzte nämlich auch über Lösungsmöglichkeiten. Sie spielen unter anderem mit dem Gedanken, individuelle Abrechnungssysteme einzuführen. Auf diese Weise wollen sie dafür sorgen, den Verwaltungsaufwand zu senken und gleichzeitig die Rentabilität ihrer Praxen zu erhöhen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen reagierten mit Entsetzen. Sie weisen darauf hin, dass das Gesundheitssystem durch entsprechende Konzepte verkompliziert werden könnte, wodurch die Gesundheitskosten noch weiter ansteigen würden. Dementsprechend wären sie froh darüber, wenn alles beim Alten bliebe. Allerdings ist das fraglich, denn seit gestern scheint sich auch in Baden-Württemberg eine ganz ähnliche Entwicklung anzubahnen.

Die Auswirkungen, die entsprechende Maßnahmen hervorrufen würden, sind derzeit nur schwer abzuschätzen. Sollten die Ärzte tatsächlich soweit gehen und von ihren Kassenzulassungen zurücktreten, so wären sie die Gewinner – inwiefern das für die Patienten zutreffen würde, ist allerdings noch unklar.

Posted by Jochen on 02/03 at 08:48 AM
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