Krankenversicherung
Samstag, Oktober 23, 2010
Viele PKV-Versicherer werden die Beiträge erhöhen
Im nächsten Jahr wird es nicht nur für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung teurer. Auch zahlreiche Privatpatienten werden Beitragserhöhungen durch ihre Versicherer in Kauf nehmen müssen. Etlichen Versicherern bleibt keine andere Wahl, als ab Januar höhere Beiträge zu berechnen.
Auslöser für die bevorstehenden Beitragserhöhungen sind die Nachwirkungen der globalen Finanzkrise: Finanz- und Wirtschaftskrise haben zu einer Niedrigzinspolitik der Notenbanken geführt. Die Versicherer stehen vor dem Problem, mit ihren gebildeten Rücklagen keine ausreichende Verzinsung erzielen zu können. Um die Zinsverluste ausgleichen zu können, müssen die Beiträge angehoben werden. Laut der „Financial Times Deutschland“ (FTD) sollen die Beiträge der PKV-Tarife je nach Versicherer um ca. 6 bis 8 Prozent steigen.
So mancher Interessent, der mit dem Gedanken gespielt hat, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln, wird sich jetzt die Frage stellen, ob ein Wechsel überhaupt empfehlenswert ist. Diesbezüglich muss gesagt werden, dass man sich vor einem Versicherungswechsel nicht zu fürchten braucht. Zwar mögen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung anziehen, dennoch sind die meisten Wechsler in der PKV günstiger versichert. Abgesehen davon haben die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit ganz anderen finanziellen Problemen zu kämpfen. Rücklagen, die eine Verzinsung ermöglichen würden, existieren gar nicht. Außerdem herrscht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein deutlich höherer Kostendruck vor. Dementsprechend sollte man sich vom Anstieg der PKV-Beiträge nicht abschrecken lassen. Gerade langfristig ist man in der PKV günstiger versichert - ganz abgesehen davon, dass auch noch die Möglichkeit besteht, einen umfassenderen Versicherungsschutz zu erlangen.
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Jochen on 10/23 at 10:04 AM
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Mittwoch, Oktober 13, 2010
Beim Fuhrpark Prämien sparen!
“Ausgaben - Aufwand - Kosten” - in dieser Reihenfolge wirken Versicherungsprämien auf die Liquidität, auf das Betriebsergebnis und natürlich auch auf die Kalkulation. Deshalb sollten insbesondere auch Firmen - unabhängig von ihrer Rechtsform - darauf achten, dass sie Geld sparen, indem sie für ihren Fuhrpark einen Flottentarif wählen.
Es muss was Branchenspezifisches sein, dass die Kfz-Versicherer gerade im Herbst wieder “Kampfpreise” anbieten. Wohl auch deshalb, weil sich die Kündigung von Altverträgen eben am besten zum Jahreswechsel macht. Ob sich ein Tarifwechsel für das Unternehmen, den Handwerksbetrieb, den Dienstleister lohnt, muss über eine Vergleichsrechnung ermittelt werden. Stichtag für die Kündigung der Versicherung ist dann in den meisten Verträgen der 30. November.
Ausgaben senken- Deckung verbessern!
Die verschiedene Angebote für gewerbliche Versicherungsnehmer stellen sich dar als ‘Spezial-Policen’ für Handwerksbetriebe, und das bereits ab einem Kfz, über Rahmen-Verträge für kleine, sogenannte Mini-Flotten bis hin zu Flotten-Tarifen für den größeren Fuhrpark.
Beim Flottentarif-Vertrag ist das Besondere, dass ein einheitlicher Beitragssatz durchgehend für alle Fahrzeuge gilt; egal, wer fährt und unabhängig vom Jahr der Fahrerlaubnis. Ob also Fahranfänger oder erfahrener Trucker hinterm Lenkrad sitzen hat auf den Versicherungsbeitrag keinen Einfluss.
Wo steht das Fahrzeug über Nacht?
Auch nach Neuanschaffungen von Fahrzeuge während des Jahres gilt der gleiche Beitragssatz. Die Prämie richtet sich dabei nach den Fahrzeugtypen, der Art der Nutzung und den schadensfreien Jahren. Aber auch die jährliche Kilometerleistung und der Ort, an dem das Fahrzeug über Nacht oder übers Wochenende steht, können sich auf die Höhe der Prämie oder eben auf die Ersparnis auswirken.
Als ‘Basis’ für eine Flottenversicherung gilt die übliche Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Dabei gehören bei den meisten Gesellschaften zum späteren Leistungspaket auch weitere Bausteine, über die die Deckung ausgebaut werden kann.
Varianten für kleine und mittlere Flotten bieten die Versicherer
* Allianz: 3-20 Fahrzeuge,
* Axa: ab sechs Kfz,
* Nürnberger: ab 5 gewerblichen Fahrzeugen oder ab 10 Pkw,
* Alte Leipziger: fünf bis 15 Fahrzeuge, Prämienersparnis bis 10 Prozent im Vergleich zum Normaltarif,
* Barmenia: ab 10 Fahrzeugen mit Beitragsrückgewähr je nach Schadenverlauf
* Signal Iduna: ab 10 Fahrzeugen.
Für Firmen mit kleinem Fuhrpark bietet die VHV Risikoschutz ab einem Fahrzeug über den Tarif „Flotte-Garant 1+“ und ab fünf Fahrzeigen über den Tarif “Flotte-Garant 5+”. Künftig verbesserte Leistungen gelten dabei inklusive und ohne weitere Kosten für bestehende Verträge im Rahmen einer sogenannten “Update-Garantie”. Für Baubetriebe bietet die Gesellschaft den Tarif „bauprotect“.
Mittwoch, Juli 21, 2010
Privat “krank” im Basistarif!
Alternative für Selbständige
Sich selbständig zu machen wird bei den Einkunftsarten für die Besteuerung des Jahreseinkommens auf zweifache Weise betrachte: einmal selbständig tätig zu sein, wie ein Journalist, eine Kunsthandwerkerin oder auch ein Berufs-Sportler, oder aber sich mit einem Gewerbebetrieb um dauerhafte, legale Geschäfte mit Gewinnabsicht zu kümmern. Kümmern muss sich aber der auf diese Weise “Selbständige” auch um das allgemeine Berufs-, Freizeit- und Lebensrisiko, nämlich krank zu werden oder wegen eines Unfalls Arzt- und Klinikkosten oder auch Kosten für Medikamente zu verursachen.
Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu den Ersatzkassen sind für Selbständige die Basistarife der privaten Krankenversicherer. Diesen Tarif können all diejenigen abschließen, die keinen gesetzlichen oder keinen sonstigen privaten Kranken-Versichertenschutz haben.
Mit der jüngsten Gesundheitsreform wurde der Basistarif zu einem Produkt der inzwischen als obligatorisch eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht. Für die private Versicherungen bedeutet dies, dass sie im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen und wegen einer gerechteren Kostenverteilung einen solchen Basistarif anbieten müssen. Bei der “Kalkulation der Beiträge” darf der Basistarif aber nicht teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen müssen ebenfalls vergleichbar sein.
Die Kosten
Der Basistarif für Erwachsene ist für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und seit Juli 2009 mit circa 550 Euro zu leisten. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das entspricht dann auch dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse; nämlich 14,9 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze BBG. Das ist das vergleichbare Einkommen eines Angestellten, bis zu dessen Höhe die KV-Beiträge mit jeweils dem festen prozentualen Beitrag steigen und ab diesem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze VPG gleich bleiben.
Wie wird abgerechnet?
Abgerechnet wird im Basistarif nicht über die Versichertenkarte, weil jeder Versicherte mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus einen “Werkvertrag” oder auch einen “Werk-Lieferungsvertrag” vereinbart, auch wenn diese juristische Tatsache im Allgemeinen nicht deutlich wird, und der Versicherte zahlt die Liquidation des Arztes von seinem Konto und reicht die Belege bei seiner Versicherung zur vereinbarten Erstattung ein. Dabei müssen die Leistungen aus dem Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das sind im Wesentlichen Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte u.a.m.
...und die “Abkömmlinge”?
Mit Familie braucht jedes Familienmitglied in der privaten Versicherung eine eigene Police. Für Kinder bis 15 Jahre berechnen die Gesellschaften etwa 226 Euro im Monat. Männliche Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge weibliche Heranwachsende um die 275 Euro.
Wie bei der Kasko - der Selbstbehalt
Wie bei der Kasko oder auch der Teilkasko kann der Versicherte auch im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbaren und den dann zwischen 300, 600, 900 und 1200 Euro jährlich. Davon raten aber Verbraucherschützer bei einem Basistarif ab, weil trotz Selbstbehalt in Durchschnitt keine Beiträge eingespart werden. Bei 600 Euro jährlichem Selbstbehalt dividiert durch 12 müsste der Basistarif um 50 Euro je Monat geringer sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre… Eher keinen SB gilt vor allem bei versicherten Kindern, mit denen man gelegentlich und öfters zum Arzt geht oder gehen muss.
Sonntag, Juli 18, 2010
PKV Wartezeit könnte tatsächlich verkürzt werden
Als es zur Bildung der schwarz-gelben Koalition kam, wurden schnell Stimmen laut, die eine Verkürzung der PKV Wartezeit vorhersagten. Doch schon kurz darauf wurde deutlich, dass der neue Bundesgesundheitsminister andere Prioritäten setzt. Anstatt den Zugang zur PKV zu erleichtern, nahm sich Philipp Rösler erst einmal den finanziellen Problemen an, mit denen die Krankenkassen zu kämpfen haben. Mit einer solchen starken Konzentration auf die gesetzliche Krankenversicherung hatten nur Wenige gerechnet.
Doch nun keimt wieder Hoffnung auf. Vor wenigen Tagen hat der Bundesgesundheitsminister ein entsprechendes Papier verfasst und an die einzelnen Parteifraktionen übermittelt. Das Papier stellt einen Entwurf dar, in welchem vorgeschlagen wird, die Wartezeit zum Eintritt in die private Krankenversicherung von bisher 3 Jahren auf 1 Jahr zu verkürzen. Folglich wird der Vorschlag in den kommenden Wochen intensiv diskutiert werden und womöglich kommt es tatsächlich zu Verkürzung der Frist.
Eine Verkürzung der Frist dürfte vielen Bürgern gelegen kommen. Wer als Angesteller von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, hat es nämlich gar nicht so leicht: Erst wenn man mit seinem Bruttojahreseinkommen dreimal in Folge über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze lag, ist ein Wechsel zulässig. Eine Verkürzung dieser Frist würde zur Folge haben, dass der Wechsel deutlich schneller vonstatten gehen könnte. Dies hätte vor allem einen finanziellen Vorteil: Es wäre nicht erforderlich, zwei zusätzliche Jahre den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. Außerdem ist ein Versicherungswechsel nicht nur aus finanzieller Sicht attraktiv: Er bietet die Chance, Versicherungsleistungen zu nutzen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht geboten werden.
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Jochen on 07/18 at 01:28 PM
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Freitag, Juli 02, 2010
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung sollen auf bis zu 2,5 Prozent steigen
Gesundheitsreformen haben den Versicherten bislang nur ganz selten Vorteile gebracht. In der Regel wurde ihnen eine höhere finanzielle Belastung aufgebürdet. Das dürfte auch dieses Mal wieder der Fall sein. Um das Milliarden-Defizit der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen, wird nicht nur bei Ärzten, Kliniken und Medikamenten gespart, sondern auch die Einnahmeseite in Angriff genommen. Zusatzbeiträge lautet das Zauberwort, mit dem die Regierung die Kassen füllen möchte, und zwar abhängig vom Einkommen. Wer viel verdient, muss auch tiefer in die Tasche greifen.
Aktuell sind die Zusatzbeiträge, die von den Krankenkassen erhoben werden können, bei einem Prozent gedeckelt. Mehr als 37,50 Euro zusätzlich zum regulären Beitrag dürfen nicht erhoben werden. Geplant ist jetzt, die Grenze im Rahmen der Gesundheitsreform auf zwei Prozent anzuheben. Damit wären bis zu 75 Euro monatlich fällig, sofern die Kassen die Option voll ausschöpfen. Die CDU geht noch einen Schritt weiter und empfiehlt ab einem Einkommen von 1.400 Euro im Monat einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent einzuführen, also 93,75 Euro. Für Versicherte mit einem geringeren Einkommen würde es in dem Fall bei einem Prozent bleiben.
Freuen dürften sich über diese Vorschläge vor allem die privaten Krankenversicherungen. Denn die Gutverdiener in den gesetzlichen Krankenkassen werden künftig genau rechnen, ob es sich angesichts immer höherer Beiträge vielleicht doch lohnt, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen. Diese Befürchtung hegen insbesondere die Kassen mit einem hohen Anteil freiwillig Versicherter. Bei der Techniker sind es immerhin 20 Prozent. Unabhängig davon spricht unter anderem die AOK Rheinland-Hamburg von einem zu hohen bürokratischen Aufwand. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.750 Euro wie in der Rentenversicherung auf 5.500 Euro anzuheben. Ideal aus Sicht der Kassen wären auch Steuerzuschüsse.
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Andre on 07/02 at 09:53 AM
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Montag, Juni 28, 2010
Leben und versichert sein…
… heißt auch mal ‘kämpfen’
„Bäumchen, Bäumchen wechsle dich…“ ist für Verbraucher meist mit einigem Umstand verbunden, und sei es auch nur ein neues Formular, eine weitere Einzugsermächtigung oder gar neue Kontaktpersonen. Wer bislang keine Angebot erhielt, bei seiner Versicherungsgesellschaft durch einen Tarifwechsel sogar Beiträge zu sparen, der wird nun juristisch davon informiert, dass bei einem solchen Wechsel die Anbieter keinen Wechselzuschlag erheben dürfen. Dies geht auf ein jüngstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück, dass der großen Allianz verbot, bei einem Tarifwechsel in der Krankenversicherung einen Zuschlag zu erheben
Was die Leipziger Richter als Recht bestimmten, freut auch die Schiedsstellen mit ihren Ombudsleuten der privaten Krankenversicherer. Ihnen war das Geschäftsgebaren der Allianz Krankenversicherungs AG schon länger als misslich aufgefallen.
Auslöser der Streitigkeit war, dass der beklagte Versicherer 2007 die AktiMed-Tarife anbot, die neu und günstig waren, aber beim möglichen Wechsel für Altkunden vom Münchener Versicherer mit einen Zuschlag von rund 20 Prozent belastet und belegt wurden. Die Argumente derer, die als ‘Aktuare’ der Allianz gerechnet hatten: Die Tarife seien unterschiedlich kalkuliert und gesundheitliche Risiken würden anders geprüft.
Auch für den Bund der Versicherten war gleich klar, dass mit dem sogenannten Tarif-Strukturzuschlag der Wechsel für Kunden mit Altverträgen als unattraktiv gelten musste , weil auch nichts mehr gespart werden konnte. So reichte die Praxis der Allianz, um eigene Altkunden zu verärgern und den Ombudsmann, den Verbraucherschutz und die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan zu rufen. Ihnen allen war schnell klar, dass durch einen pauschal erhobenen Tarifstrukturzuschlag der wichtige Wechselparagraf 204 für die privaten Krankenversicherten „entrechtet“ würde.
Recht muss Bestand haben
Genau jenes Recht also, über das jedem Versicherten zusteht, in einen günstigen Tarif seines Anbieters zu wechseln. Hierzu können die Anbieter von wechselwilligen Kunden dann eine Gesundheitsprüfung verlangen, wenn der neue Tarif inhaltlich bessere, andere oder eben einfach ‘mehr’ Leistungen bietet. Ist der gesundheitliche Status des Einzelnen nach ärztlichem Attest schließlich schwächer oder schlechter, kann dies den Grund für Risikozuschläge geben. Kunden sollten diesen Umstand jedoch nicht scheuen, so Experten für private Krankenversicherungen, weil im Gegenzug auf Mehrleistung im neuen Tarif verzichtet werden und so der Risikozuschlag entfallen kann. Bei einem pauschalen Tarif-Strukturzuschlag für den Tarifwechsel ist dies dem Kunden jedoch nicht möglich, günstigere Tarif werden verhindert.
Kein Wechselzuschlag mehr
Beim Bundesverwaltungsgericht wurde also geurteilt, dass die Praxis der Allianz nicht rechtens ist. Darf doch bei einem Tarif-Wechsel bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft keinen Wechselzuschlag erhoben werden, da dies “gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht” verstoße. Einen Versicherungsnehmer oder eben die versicherte Person in einen neu gewählten, günstigeren Tarif einzustufen, sei einzig und allein von deren Gesundheitszustand abhängig, der mit Erst-Vertrag festgestellt worden sei. Kunden, die zunächst ‘gesund’ waren, sollten unabhängig von ihrem heutigen Gesundheitszustand in einen anderen Tarif wechseln können, und das ohne Zuschlag. Damit gaben die Leipziger Richter der BaFin im Streit mit der Allianz recht (Aktenzeichen 8 C 42.09).
Damit dürften wohl alle Versicherer durch das Urteil überrascht worden sein, weil zunächst das Frankfurter Verwaltungsgericht die Praxis gebilligt und als rechtens beurteilt hatte. Ging man doch davon aus, dass der Zuschlag auf der bisherigen Rechtsprechung basiere und und erst-instanzlich als zulässig galt. Jetzt dürfen ‘verprellte Allianz-PKV-Kunden’ ohne weitere Verpflichtung mit Erstattung der Tarifstrukturzuschläge rechnen. Auch bleibt für privat Versicherten der bedeutende Wechselparagraf bestehen. Wenn jedoch demnächst die ‘Aktuare’ der Allianz die AktiMed-Tarife neu berechnen, dürfte die Versicherung für Allianz-Kunden wieder teurer werden; sowohl im Neugeschäft wie für künftige Tarifwechsler in der AktiMed-Sparte.
Sonntag, Juni 20, 2010
Auslandsreise-Krankenversicherung richtig auswählen
Krankheiten oder Unfälle, die sich während des Urlaubs ereignen, können richtig kostspielig werden - besonders wenn man sich im Ausland aufhält. Medizinische Behandlungen sind dort oftmals sehr teuer, was vor allem dann große finanzielle Auswirkungen haben kann, wenn man nicht oder nicht ausreichend versichert ist. Denn was den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft, so ist anzumerken, dass dieser zwar auch im europäischen Ausland gilt, aber viele Leistungen aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen muss, kann nicht immer mit einer Kostenübernahme durch seine Krankenkasse rechnen - schon die Einlieferung in eine Privatklinik im Notfall reicht dafür aus.
Deshalb ist es äußerst empfehlenswert, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Sollten medizinische Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden, so übernimmt die Versicherung die Kosten. Dadurch befindet man sich auf der sicheren Seite. Außerdem können entsprechende Krankenversicherungen schon äußerst günstig abgeschlossen werden.
Etliche Versicherer bieten einen solchen Schutz an, der häufig nicht mehr als 12 Euro im Jahr kostet. Im Grunde kann man sich ganz schnell versichern – notfalls auch noch an dem Tag, an dem man seine Reise antritt. Familien können sparen, indem nicht alle Familienmitglieder einzeln versichert werden, sondern stattdessen eine Auslandskrankenversicherung mit Familienschutz gewählt wird. Auf diese Weise lässt sich häufig ein großer Kostenvorteil erzielen.
Was den eigentlichen Abschluss betrifft, so sollte gut aufgepasst und verglichen werden. Wie die „Bild“ Zeitung auf ihrem Onlineportal schreibt, können die Tarife der einzelnen Anbieter zum Teil größere Unterschiede hinsichtlich des Versicherungsschutzes aufweisen. So sollten die Kosten für einen Krankenrücktransport nicht nur dann übernommen werden, wenn dieser „medizinisch notwenig“ ist, sondern auch wenn er als „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ gilt. Deshalb empfiehlt es sich, die einzelnen Angebote ruhig ein wenig genauer zu studieren, damit eine gute Absicherung erlangt wird.
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Jochen on 06/20 at 12:01 PM
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Freitag, April 23, 2010
Freie Arztwahl oder ‘nur Kasse’?
Zwei-Bett-Zimmer, freie Arztwahl, Heilpraktiker-Kosten, Venen-Salbe oder Physiotherapie - wenn es um Gesundheit oder eben auch um Krankheit geht, liegt der Begriff von der Zwei-Klassen-Medizin zwischen GKV und PKV meist sehr nahe. Wenn denn diese diskutiert wird, geht es um die Frage, weshalb der Einzelne oder wie er in den einen oder anderen Status der Krankenversicherung gelangt.
In der Mehrzahl der Fälle, und das sind wohl um die 70 Millionen Personen in Deutschland bei 40 Millionen Arbeitnehmern, liegt die Tatsache einer gesetzlichen Krankenversicherung in einem Beschäftigungsverhältnis oder an den sogenannten mitversicherten Familienangehörigen. Doch schon für die Zahl der Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis von allein schon 650.000 Lehrern ist dagegen deren Krankenversorgung eine ganz andere. Ihnen, die nach Gesundheitsprüfung einst ihren Dienst antraten, zahlt der Dienstherr - Gemeinde, Land oder Bund - mindestens die Hälfte ihrer Krankheitskosten. Ob sich der Beamte zusätzlich privat versichert, ist seine Sache.
Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies nur, wenn er ausreichend hoch über der ‘Versicherungspflichtgrenze’ verdient. Seine gesetzlichen Beiträge - abhängig vom Monats-Verdienst - steigen in diesem Zusammenhang bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich erhöht wird, damit möglichst viele Arbeitnehmer in der GKV samt den Ersatzkassen bleiben. Folglich können nur diejenigen sich der Privaten Krankenversicherung PKV zuwenden, die entweder freiberuflich tätig sind, die Einzelunternehmer sind (eingetragener Kaufmann) oder auch selbständiger Handwerksmeister und dann die “Höchst- oder Hoch-Verdiener”.
Auch das geht: Freiwillig pflichtversichert!
Für diese Gruppen und ihre Angehörigen stellt sich dann auch Frage, ob man nicht doch freiwillig und damit wieder pflichtversichert bei der AOK oder einer der Ersatzkassen bleibt oder sich bei diesen nach Basis-Sätzen neu versichern will. Weitere private Zusatzversicherung wie Krankhaustagegeld oder freie Arztwahl sind davon unberührt. Sich vorher genau zu informieren ist dann gar nicht so einfach, wie ein neuerlicher Servicetest beweist.
Knapp neun Millionen Menschen gelten in Deutschland als privat versichert; Tendenz leicht steigend. Für manchen ist die Private Krankenversicherung (PKV) die günstigere Alternative, doch sind viele auch mit dabei, weil der Status des Selbstzahlers mit Privatpatienten-Status im Hintergrund dann doch ein höheres Leistungsspektrum abdeckt oder auch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat für den Privatsender n-tv die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Leistungen getestet. Das zunächst knappe und noch nicht spezifizierte Ergebnis: Platz 1 AXA; Platz 2 Münchner Verein und auf Rang 3 die Barmenia.
Wie wird privat reguliert?
Das Ranking wurde dabei zu gleich Teilen von Service und Preis-Leistung bestimmt. Als derzeit beste der privaten Krankenversicherer 2010 gilt danach die AXA, bei der vor allem Freundlichkeit und Kompetenz der Berater stark gewichtet wurden. Maßgeblich für die Barmenia-Platzierung war Rang eins in der Serviceanalyse, wenn auch der Leistungsbereich nur im Mittelfeld landete.
Welche Tarife zur Deckung der Arztkosten, des Kranhausaufenthaltes oder weiterer Therapien die richtigen sind, hängt immer auch von der individuellen Einschätzung wie auch vom Sicherheitsbedürfnis ab. Jedes Individuum muss deshalb für sich selbst oder seine Angehörigen prüfen, welche Leistungen sind mir wichtig und was soll und darf die Absicherung kosten. Zu zusätzlichen Infos kann man auch gelangen, wenn man Personen befragt, die bereits seit einiger Zeit privat versichert sind und über die Regulierung im Krankheitsfall erste Erfahrungen haben.
Freitag, April 09, 2010
Central Krankenversicherung legt kräftig zu
Das vergangene Jahr war für die privaten Krankenversicherungen (PKV) alles andere als Zuckerschlecken: Neben massiver Kritik an der Kostenstruktur und hohen Beiträgen sorgte auch die Einführung des Basistarifs für Zähneknirschen auf Seiten der PKV. Die Sorge, dass sich diese Entwicklung negativ auf das Neugeschäft auswirken könnte, war weitgehend unbegründet, zumindest bei der Central Krankenversicherung, einer Tochter der Generali Deutschland Gruppe. Sie legt für 2009 ein Rekordergebnis vor.
In der Krankenvollversicherung stieg die Zahl der Kunden um 48.000 und damit um stolze 10,6 Prozent. Die meisten Neukunden rekrutierte die Central dabei übrigens von den gesetzlichen Krankenkassen. 82 Prozent wechselten von der GKV in die PKV. Central-Vorstandschef Dr. Joachim von Rieth, sieht die Ursachen für diesen Trend vor allem auf Seiten der Kassen: „Die Anhebung der Kassenbeiträge im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds und stets drohende Zusatzbeiträge und Leistungskürzungen dürften zum Wechsel der Versicherten in die PKV beigetragen haben“.
Deutlich Zuwächse verbuchte das Unternehmen auch bei den Krankenzusatzversicherungen. Plus vier Prozent weist die Bilanz in diesem Bereich aus. Derzeit betreut die Central rund 1,3 Millionen Kunden mit einer Zusatzpolice und 500.000 mit Vollversicherung. Das spiegelt sich auch in den Einnahmen wider. Im policierten Neugeschäft stieg der Jahressollbeitrag um über 13 Prozent auf 231,6 Millionen Euro. Die gebuchten Bruttobeiträge wuchsen um sieben Prozent auf 1.938,1 Millionen an. Nach Steuern steht ein Ergebnisplus von 80 Prozent zu Buche, insgesamt 16,9 Millionen Euro.
Für das kommende Jahr rechnet die private Krankenversicherung mit einem „marktdurchschnittlichen Wachstum“. Dazu nutzt die Central auch weiterhin vier Vertriebswege: Zum einen die Deutsche Vermögensberatung AG, zum anderen die eigene Organisation, die Generali Gruppe und Makler sowie Mehrfachgeneralagenten.
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Andre on 04/09 at 09:03 AM
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Mittwoch, März 24, 2010
Auslandskranken-Police - Sicher in die Ferien!
Stehen die Ferien vor der Tür, sollte für eine geplante Reise auch auf die erforderlichen Versicherungen geachtet werden. Was an “Spezialitäten” sinnvoll ist, macht auch eine Auslandskrankenversicherung deutlich.
Wer eine solchen Abschluss tätigen will, der sollte bei einer “neuen” Auslandskrankenversicherung auch auf den Wettbewerb unter den Anbietern achten. Da wird gar ein Anbieterwechsel denkbar, weil viele Versicherer ihre Vertragsbedingungen in den vergangenen zwei Jahren verbessert haben. Wer bereits einen Vertrag hat, der möge entscheiden, ob sich nicht doch ein Wechsel lohnt. Auf Ostern und Pfingsten 2010 reicht es zwar mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monate nicht, doch für den Sommer 2010 könnte sich dann doch etwas ändern.
Wie lange geht’s unterwegs?
Maßgebliches Merkmal einer Auslandsversicherung ist auch die ‘Reisedauer’: Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung kann man zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage. Nun gut, eine Seereise rund um die Welt dauert dann schon mal länger als eineinhalb Monate.
Sind Sie denn gesund?
Auch die ‘Reisefähigkeit gilt es fürs Ausland zu bestimmen. Gerade für ältere Reisende oder Personen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub die Reisefähigkeit durch ärztliches Attest bescheinigen zu lassen. Im Falle einer erforderlichen Regulierung erleichtert dies dann doch die Beziehung zum Versicherer.
Was tun im Ernstfall?
Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen muss (oder wenn der auf dem Schiff in die Kabine kommt) muss schnell danach die Auslandsreise-Krankenversicherung informiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Nummer für den Notrufdienst des Versicherers während des Urlaubs dabei zu haben.
Kleinere Behandlungen im Ausland sind in der Arztpraxis oder in einer klinischen Ambulanz meist gleich zu bezahlen. Den Betrag erhält man dann auf Antrag vom Versicherer erstattet. Rechnung oder Quittung sowie schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie sind deshalb aufzubewahren und gegebenenfalls zu kopieren.
Dann auf zur Botschaft!
Wer außereuropäisch reist, der kann schon mal die deutschen Vertretungen im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch bei der Suche nach Ärzten vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der Botschaften findet man in aktuellen Reiseführern oder über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen).
Montag, März 01, 2010
Kranken- und Pflegeschutz nach einem Unfall
Ein schwerer Unfall endet oft im Krankenhaus und manchmal leider auch unter Pflegebedürftigkeit. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eher mager sind und die tatsächlichen Kosten nicht decken, kann Vorsorge auch in diesen Bereichen nicht schaden, dachte sich der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) und kombinierte beide Bereiche in einer neuartigen Police. Sie wird ab heute angeboten: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall.
Auf der einen Seite umfasst der Versicherungsschutz Pflegezusatzleistungen. Dazu gehören ein Unfallpflegegeld, das in der Pflegestufe II 750 Euro und in der Pflegestufe III 1.500 Euro beträgt, sowie Hilfe und Beratung durch einen ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer. Übernommen werden zudem bis zu 500 Euro für Hilfs- und Pflegemittel, 1.000 Euro für eine vollstationäre Kurzzeitpflege, 600 Euro für osteopathische Behandlungen sowie die Aufwendungen für die Vermittlung einer Pflegeperson.
Auf der anderen Seite haben Versicherte mit dem „ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall“ Anspruch auf zusätzliche Leistungen im Krankenhaus. Sie werden privatärztlich im Zweibettzimmer behandelt und können sich aussuchen, in welches deutsche Krankenhaus sie möchten. Ein großer Vorteil dieser Versicherung: Der ADAC verzichtet auch bei älteren Kunden auf eine Gesundheitsprüfung, die bei vielen anderen Krankenzusatzversicherungen sonst gängige Praxis ist und in einigen Fällen auch zur Ablehnung durch die Assekuranz führt.
Die Police, mit der sich Unfallfolgen gleich auf zwei Ebenen absichern lassen, ist durchaus dazu geeignet, die Lücke zwischen Pflegekosten und staatlicher Leistung zu verringern. Die Prämie für die Versicherung (jeweils für ADAC-Mitglieder): Als Einzelvertrag ist der Unfallschutz ab 11,60 Euro im Monat zu haben. Familien zahlen ab 23,20 Euro monatlich.
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Andre on 03/01 at 11:29 AM
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Achtung, Regress durch GKV!
Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.
Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Freitag, Februar 19, 2010
Zahnzusatzpolicen für Kinder meist unnötig
Eltern wollen für ihre Kinder immer nur das Beste. Deshalb sollte man sich bei einer Zahnzusatzversicherung für die Kleinen auch nicht mit den günstigsten Tarifen zufriedengeben. Erstens, weil man für zwei Euro im Monat nicht viel erwarten kann. Zweitens, weil man sich irgendwann über den Vertrag ärgern würde. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten lehnt derlei Zusatzversicherungen für Kinder ab. „Ich würde sie den Eltern ausreden“, sagt er und meint damit vor allem Angebote, die auf den ersten Blick sehr günstig scheinen.
Je preiswerter die Police, desto genauer sollten sich Eltern die Vertragsbedingungen ansehen. Schon bei Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene ist es selbst für Experten inzwischen extrem schwer geworden, den Durchblick zu behalten. Es gibt zu viele Varianten mit unterschiedlichsten Prozentwerten zur Übernahme möglicher Kosten und Behandlungen. Wer glaubt, für ein oder zwei Euro monatlich das volle Programm zu erhalten, wird bitter enttäuscht. Meistens decken solche Policen auch bei Kindern nur den Zahnersatz ab. Dass dieser Fall eintritt, ist aus Sicht von Thorsten Rudnik allerdings eher selten, insbesondere weil mehr Wert auf Zahnhygiene gelegt werde. Wenn ein Zahn ersetzt werden müsse, meistens nach einem Unfall oder wenn es andere, zum Beispiel erbliche Vorbelastungen gebe. Ob die Versicherung in diesen Fällen eine Leistung erbringe, sei eher fraglich.
Zurzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen noch einen Großteil der Kosten, wenn Kinder zum Zahnarzt müssen. Das gilt auch für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen. Die Kosten, die zusätzlich entstehen bzw. selbst getragen werden müssen, halten sich laut Bund der Versicherten in Grenzen. Soll die Zahnzusatzversicherung für Kinder auch den nicht von der Kasse gedeckten Teil der Rechnung oder eine kosmetisch bedingte Korrektur der Zähne bezahlen, muss man wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Allerdings warnt Rudnik: „Einen Tarif, der alle Differenzkosten übernimmt, gibt es nicht“. Er rät den Eltern, monatlich Geld für die Gesundheit der Kinder auf die Seite zu legen und sich darum zu bemühen, erst einmal die existenziellen Risiken abzusichern, etwa mit einer Kinderunfall- oder -Invaliditätsversicherung.
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Andre on 02/19 at 10:59 AM
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Dienstag, Februar 09, 2010
YoungTravel Work&Learn der Allianz
Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.
Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.
Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.
Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.
Freitag, Januar 29, 2010
HUK-Coburg und Debeka bündeln Notrufservice
Im Ausland zu erkranken, stellt die meisten Urlauber vor eine Reihe von Problemen: Wo finde ich den nächsten Arzt oder das nächste Krankenhaus? Gibt es Spezialisten? Was muss ich beachten? In einer solchen Situation ist es von Vorteil, eine Auslandsreisekrankenversicherung zu haben, die auch eine Notrufzentrale betreibt. Die HUK-Coburg-Holding AG und der Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit wissen um die Bedeutung dieser Serviceleistung und sind für diese Zwecke eine Kooperation eingegangen. Das gemeinsame „Kind“ nennt sich Private Healthcare Assistance GmbH (PHA).
Das Unternehmen agiert als Notrufdienstorganisation und ist für die Versicherten beider Assekuranzen zuständig. HUK-Coburg und Debeka versprechen sich davon einerseits eine deutlich bessere und schnellere Hilfe als sie bisher gewährleistet werden konnte. Andererseits würden mit der PHA Kosten eingespart. Das komme den Kunden zugute – insgesamt sechs Millionen bei beiden Versicherungen – und sorge für mehr Transparenz auf der Leistungsseite.
Sitz der Private Healthcare Assistance GmbH ist Frankfurt am Main. „Als Geschäftsführer fungieren Reinhard Wüstenberg, Debeka, und Roland Weidmann, HUK-Coburg“, erklären die neuen Partner in einer Pressemitteilung. Die Kooperation beschränke sich allerdings ausschließlich auf den Auslandsnotrufservice.