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Lebensversicherung
Dienstag, September 28, 2010
Altersvorsorge: Österreicher setzen auf das Sparbuch und den Bausparvertrag
Was spricht für eine Lebensversicherung und weshalb wird sie abgeschlossen? Diesen und weiteren Fragen zum Thema private Altersvorsorge widmete sich die österreichische Raiffeisen Versicherung AG. Die Ergebnisse der Studie lassen sich nur bedingt auf den deutschen Markt übertragen. Parallelen zeigen sich hauptsächlich bei der Einschätzung der Lebensversicherung und der Motivation, eine Police zu unterschreiben. Geht es aber darum, mit welchen Produkten Vorsorge betrieben wird, sind die Präferenzen von Bundesbürgern und Österreichern zu unterschiedlich.
In Deutschland würde mit größter Wahrscheinlichkeit die Riester-Rente den ersten Platz einnehmen. Ganz sicher aber nicht das Sparbuch. In Österreich bevorzugen 76 Prozent der Umfrageteilnehmer den Klassiker der Geldanlage, wenngleich er zinstechnisch vermutlich nicht mit modernen Produkten mithalten kann. Platz zwei nimmt in der Alpenrepublik der Bausparvertrag mit 70 Prozent ein. Erst dann kommt ein Versicherungsprodukt, dass man typischerweise der Altersvorsorge oder zumindest der privaten Vorsorge zuschreiben würde: die Lebensversicherung mit 67 Prozent. Sie genießt in Österreich einen sehr guten Ruf und bietet aus Sicht der Kunden eine Reihe von Vorteilen. Angefangen bei der Absicherung der Begünstigten (67 Prozent) über die Sicherheit der Anlage (47 Prozent) bis hin zu der Tatsache, dass man sich selbst um nichts weiter kümmern muss (29 Prozent). Zinsen und Steuervorteile scheinen bei den Österreichern weniger relevant zu sein. Sie stehen nur für 26 Prozent im Vordergrund ebenso wie die garantierte private Rente. Die Gründe für den Vertragsabschluss lauten ähnlich, allerdings anders sortiert. Die Vorsorge steht hier mit 66 Prozent im Mittelpunkt, vor der Absicherung der Familie (65 Prozent), der Rücklage für Notfälle (45 Prozent), dem Vermögensaufbau (16 Prozent) und den steuerlichen Vergünstigungen (14 Prozent).
Die eigene Einschätzung, wie es um das Wissen zur privaten Altersvorsorge bestellt ist, hat in den vergangenen vier Jahren positivere Züge angenommen. Waren es 2006 nur acht Prozent, die sich als sehr gut informiert bezeichneten, sind es aktuell 13 Prozent. Gut informiert sind 43 Prozent (37 Prozent), schlecht sechs Prozent (sieben Prozent) und gar nicht mit der Vorsorge vertraut zwei Prozent. Hört sich gut an, darf aber nicht verschleiern, dass es nach wie vor – in Deutschland wie in Österreich – große Wissenslücken in den Punkten Finanzen und Vorsorge gibt.
Posted by Andre on 09/28 at 09:30 AM
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Dienstag, September 07, 2010
Vor dem Verkauf einer Lebensversicherung die Angebote genau studieren
Der Ankauf von Lebensversicherungen scheint so lukrativ zu sein, dass inzwischen auch in diesem Segment Angebote kursieren, bei denen Verbraucher besser zwei Mal überlegen sollten, ob sich der Verkauf der Police tatsächlich rentiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor eher zweifelhaften Ankaufsofferten, die für die Verkäufer mit einigen Risiken verbunden sind. Statt blindlings einem lukrativ klingenden Angebot zuzustimmen, empfehlen die Experten, sich in Ruhe und anbieterunabhängig beraten zu lassen.
Gründe, weshalb es Sinn machen würde, die Lebensversicherung zu verkaufen, gibt es viele: Arbeitslosigkeit, unvorhergesehene Ausgaben oder schlichtweg ein finanzieller Engpass. In dem Moment scheint das Angebot, viel Geld für die Police zu erhalten, wie ein Silberstreif am Horizont. Damit daraus auf Dauer keine schwarze Gewitterwolke wird, gilt es, die Modalitäten für den Ankauf sehr genau zu studieren. Bei den Angeboten, die der Verbraucherzentrale vorliegen, erfolgt die Auszahlung des Kaufbetrages in Raten, die sich bis zu zehn Jahre hinziehen. Sollte der Aufkäufer bis dahin pleite oder von der Bildfläche verschwunden sein, sehen die Kunden ihr Geld nie oder nur zum Teil.
So verlockend die Beträge auch sein mögen, die für die Policen geboten werden – teils das Doppelte von dem, was sonst für den Vertrag üblich wäre –, darf der gesunde Menschenverstand nicht ganz auf der Strecke bleiben. In einer Notlage Geld in Aussicht gestellt zu bekommen, hat schon manchen zu einer dummen Entscheidung bewegt. In diesem Fall, mit Ratenzahlung, müsste man sich sehr lange gedulden und es würde immer die Angst mitschwingen, dass die Zahlungen irgendwann ausbleiben. Vorsichtig muss man auch sein, was den Todesfallschutz betrifft. Er sollte unberührt bleiben. Das heißt, selbst wenn die Police verkauft wurde, sind die Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert. Seriöse Anbieter werden von sich aus darauf hinweisen.
Grundsätzlich raten die Verbraucherschützer: „Wer eine alte Lebensversicherung hat, die kurz vor dem Ablauf steht, sollte diese ohne Not und schon gar nicht wegen reißerischer Werbung vorzeitig kündigen.“ Stattdessen gebe es andere Möglichkeiten von der Stundung bis hin zur Vertragsveränderung oder der Beitragsaussetzung. Welche Optionen wann sinnvoll sind, klärt man am besten mit einem Experten oder direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab.
Posted by Andre on 09/07 at 09:21 AM
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Freitag, September 03, 2010
Weltreise oder Investment – wenn das Geld aus der Lebensversicherung fällig wird
Wenn nach Jahren des Sparens die Lebensversicherung fällig ist und ausgezahlt wird – was nicht mehr ganz so oft vorkommt, weil viele Policen vorzeitig gekündigt oder verkauft werden –, stellt sich natürlich die Frage: Was mache ich mit dem Geld? Diesem Thema widmete sich jüngst die Zeitschrift „Das Investment“ und befragte die Leser. 117 von ihnen gaben Auskunft darüber, wie ihre Kunden das Kapital aus der Lebensversicherung anlegen.
Wen wundert´s: Die meisten erfüllen sich einen lang gehegten Traum. 45,5 Prozent gehen auf Weltreise, kaufen eine Immobilie oder renovieren das vorhandene Eigenheim. Soll das Geld aus der Police auch künftig eine Rendite bringen, landet es bei der Bank oder einer Fondsgesellschaft. Diesen Weg gehen immerhin 41,2 Prozent der Kunden – sehr zum Unmut der Versicherungsgesellschaften. Denn bei ihnen investieren laut Umfrage nur 10,1 Prozent der ehemaligen Sparer das ausgezahlte Kapital. Noch schlimmer wird es für die Assekuranzen, wenn das Geld zur Konkurrenz fließt, was mit 3,4 Prozent nur in Ausnahmefällen geschieht.
Die Zahlen machen deutlich, wie wichtig es für die Unternehmen ist, sich noch mehr Gedanken zum Thema Wiederanlage zu machen. Es geht schließlich um Milliardenbeträge. Das Ziel muss daher lauten, die Ablaufsumme so lange wie möglich in den eigenen Reihen zu halten. Selbst Angebote mit einer vergleichsweise hohen Rendite werden dabei zwar nicht mit einer Traumreise konkurrieren können. Doch selbst wenn nicht die ganze Summe, sondern nur ein Teil erneut angelegt wird, ist man schon einen Schritt weiter. Viele Lebensversicherer haben für diese Zwecke das Tagesgeld entdeckt. In der Regel zwar mit einer Mindesteinlage, dafür verschreckt man niemanden mit langen Laufzeiten und erneuten Verpflichtungen.
Posted by Andre on 09/03 at 09:32 AM
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Mittwoch, September 01, 2010
Das Leben - ein Berufs-Risiko
Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.
Risiko nach persönlichem Status
Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.
360 Kalendertage sind ein Jahr
Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.
Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.
Damit nichts schief geht
Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.
Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.
Dienstag, August 17, 2010
Lebensversicherer auf dem Prüfstand
Ratings und Bewertungen gehören in der Versicherungsbranche fast schon zum Alltag. Für jedes Produkt, jede Produktgruppe bis hin zum Service und der Funktionalität der Internetseiten werden Punkte und Noten vergeben. Der Map-Report hat sich jüngst wieder den Lebensversicherern gewidmet. Auf den Prüfstand kamen dabei nur Gesellschaften, die seit mindestens 30 Jahren am Markt präsent sind.
Die Höchstnote, die beim „m-Rating Deutscher Lebensversicherer“ erzielt werden kann, lautet „mmm“. Vergeben wurde sie, wie schon im vergangenen Jahr, an acht Gesellschaften. Sie erreichten mindestens 70 von insgesamt 100 möglichen Punkten. In die Wertung fließen unter anderem die Bilanzkennzahlen inklusive Nettorendite sowie Verwaltungs- und Abschlusskosten, die Servicekennzahlen und die Ablaufleistungen ein. Berücksichtigt werden dabei die Mittelwerte von zwölf Jahren, damit sich Schwankungen, die in einzelnen Jahren auftreten können, nicht zu sehr auf das Ergebnis auswirken.
Das „mmm“ für „langjährig hervorragende Leistungen“ erhielten bei der 18. Auflage des „m-Rating Deutscher Lebensversicherer“ die Debeka mit 83 Punkten (minus ein Punkt im Vergleich zum Vorjahr), die Europa (81 Punkte, plus drei), die Allianz (79 Punkte, plus fünf), die DEVK a.G. (79 Punkte, unverändert), die HUK-Coburg (79 Punkte, plus eins), Cosmos (78 Punkte, plus zwei), Asstel (75 Punkte, minus fünf) und die R+V (72 Punkte, minus drei). Während die Debeka den Spitzenplatz halten konnte, gab es auf den Rängen reichlich Veränderungen. Das gilt auch für die Unternehmen, die mit einem „mm“ (langfristig sehr gute Leistungen) ausgezeichnet wurden: Stuttgarter, Neue Leben, Volkswohl Bund, Hannoversche Leben, LVM, Süddeutsche, Öffentliche Braunschweig und Provinzial Leben Hannover. Weitere 17 Gesellschaften verdienten sich ein „m“ (langjährig gute Leistungen).
Posted by Andre on 08/17 at 10:47 AM
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Montag, August 16, 2010
Lebensversicherung - Garantiezins wackelt
Damit sich eine Geldanlage lohnt, muss am Ende der vereinbarten Laufzeit mehr Geld ausgezahlt werden, als vorher vom Kunden investiert wurde. Soweit ist die Theorie recht simpel, auch bei einer Lebensversicherung. Die Praxis hingegen zeigt: Die Garantien, die von den Gesellschaften gegeben wurden und noch werden, lassen sich aufgrund der Niedrigzinsphase nur noch schwer realisieren. Im schlimmsten Fall knicken die Unternehmen ganz ein – wie sich in den 1990er Jahren in Japan gezeigt hat. Wahrscheinlicher ist aber, dass der Garantiezins gekürzt wird. Im Gespräch sind 1,75 statt aktuell 2,25 Prozent, und das schon ab 2012.
Die Financial Times Deutschland spricht in diesem Zusammenhang von einem „Konstruktionsfehler der klassischen deutschen Lebensversicherung“. Die Garantieverzinsung des Sparanteils laufe bei vielen Verträgen teilweise 50 Jahre (wenn die Police von einem 30-Jährigen unterschrieben wird) und bewege sich bei durchschnittlich 3,4 Prozent für Lebens- und Rentenversicherungen. Diesen Garantiezins müssen die Unternehmen erst einmal erwirtschaften. Genau hier liegt das Problem: Die Zinsen, die derzeit an den Märkten erzielt werden können, sind im Keller. Das bekommen auch die Versicherungskonzerne zu spüren, die rund 95 Prozent der Gelder in Anleihen investieren.
Um nur ein Beispiel für den Verfall zu nennen: Bundesanleihen über zehn Jahre bewegen sich aktuell bei 2,39 Prozent. Zu Beginn der Neunzigerjahre stand eine vier Mal höhere Rendite zu Buche. Seinerzeit gab es auch noch einen Garantiezins von vier Prozent, der dann nach und nach auf 2,25 Prozent korrigiert wurde. Da die Umlaufrendite öffentlicher Anleihen, die momentan 2,25 Prozent beträgt, Gradmesser für den Garantiezins ist, steht es für die Lebensversicherung also nicht zum Besten. Vorgeschlagen wird der garantierte Zinssatz von der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sollten sie 1,75 Prozent empfehlen, wären davon allerdings nur neue Verträge betroffen. Bei laufenden Policen halten die Unternehmen ihre Versprechen in aller Regel ein.
Posted by Andre on 08/16 at 11:12 AM
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Donnerstag, Juli 15, 2010
BGH-Urteil zum Lebensversicherungsrückkauf: Nachschlag nicht zu spät einfordern
Im Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof die Weichen gestellt und dafür gesorgt, dass Kunden, die ihre Lebens- oder private Rentenversicherung kündigen, nicht länger mit einem „Hungerlohn“ abgefertigt werden dürfen. Wer sich allerdings zu lange Zeit damit lässt, von seiner ehemaligen Assekuranz einen Nachschlag zu fordern, weil einst zu wenig Geld ausgezahlt wurde, geht nach wie vor leer aus. Fünf Jahre nach Versicherungsende verjähren sämtliche Ansprüche auf eine mögliche Rückvergütung. Das erklärten gestern die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 208/09).
Sobald das Versicherungsunternehmen den Vertrag mit dem Kunden abgerechnet hat, setzt die fünfjährige Verjährungsfrist ein. Dass erst im Jahr 2005 ein wegweisendes Urteil gesprochen wurde, wonach die Lebens- und Rentenversicherer Provisionen und Stornogebühren nicht mehr in voller Höhe gegenrechnen dürfen, ist dabei völlig unerheblich.
Ging es damals unter anderem um die Verträge der Allianz, richtete sich die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg dieses Mal gegen die Signal Iduna. Die Kunden hatten ihre Policen in der Zeit von 1995 bis 2000 gekündigt und teilweise gar kein Geld erhalten. Die Klage reichten sie allerdings erst 2007 ein. Dass sie den Weg vor Gericht sehr spät eingeschlagen haben, begründeten sie mit BGH-Urteil aus dem Jahr 2005. Erst mit diesem Richterspruch sei es überhaupt möglich gewesen, eine weitere Vergütung einzufordern. Diese Argumentation wurde jetzt vom BGH zurückgewiesen und auf die Verjährung der Ansprüche nach fünf Jahren hingewiesen.
Interessanterweise hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gestern ebenfalls zum Verkauf von Lebensversicherungen geäußert und rät, die Policen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht übereilt zu kündigen oder zu verkaufen. „Die Lebensversicherung ist ein stabiles Produkt und krisenfest“, betont Peter Schwank von der GDV-Hauptgeschäftsführung. Statt den Vertrag zu kündigen, gebe es eine Reihe anderer Möglichkeiten. Verbraucher könnten eine Beitragsstundung oder -freistellung vereinbaren oder aber den Vertrag ruhen lassen. Dass jetzt vermehrt zum Verkauf der Verträge geraten werde, sei „ein durchsichtiges Manöver“ des schwächelnden Zweitmarktes. Im vorigen Jahr wurden übrigens rund 3,86 Prozent der Lebensversicherungspolicen storniert.
Montag, Juli 12, 2010
Lebensversicherung verkaufen oder kündigen rechnet sich nicht immer
An Kapitallebensversicherungen scheiden sich die Geister: Auf der einen Seite wird davon abgeraten, Risikoschutz – in dem Fall der Todesfallschutz – und Geldanlage zu kombinieren. Andererseits mehren sich die Stimmen, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung das Portfolio bereichert, weil sie eine stabile Rendite und gleichzeitig Schutz bietet. In welche der beiden Richtungen Verbraucher tendieren, ist relativ klar: Sie stehen zur Lebensversicherung. Sie gehört nach wie vor zu den Policen, die am häufigsten abgeschlossen werden. 90 Millionen Bundesbürger haben einen Vertrag – bis erste Zweifel am Gewinn aufkommen oder das Geld knapp wird.
Die Rendite, die mit einer Lebensversicherung erwirtschaftet wird, ist in den vergangenen Jahren zweifelsohne zusammengeschrumpft. Die Zeiten, in denen die Versicherungsunternehmen deutlich mehr als den Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent erwirtschafteten und eine üppige Überschussbeteiligung zahlen konnten, sind vorbei. Mit durchschnittlich knapp vier Prozent steht die Lebensversicherung allerdings immer noch sehr gut da. Dass dieser Wert noch ein wenig absackt, davor ist niemand gefeit – das gilt aber für sämtliche Formen der Geldanlage. Aus reinen Renditegründen den Vertrag zu kündigen, sollte man sich also gut überlegen.
Das gilt auch für den Fall, dass die Beiträge das Budget auf Dauer zu sehr belasten oder damit geliebäugelt wird, das gesparte Kapital anderweitig zu investieren. Die Versicherung zu Geld zu machen ist zwar möglich. Doch es droht ein dickes Minus, wenn man den Vertrag früh kündigt und zurückkauft. Dafür sorgen die Gebühren, die bei Abschluss fällig werden. Man geht von rund vier Prozent der Versicherungssumme aus, wobei die Kosten je nach Assekuranz deutlich schwanken. Dadurch liegt der Rückkaufwert teilweise deutlich unter dem, was eingezahlt wurde.
Bevor die Kündigung geschrieben wird, sollte man sich nach dem aktuellen Rückkaufwert erkundigen und fragen, ob es möglich ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder den monatlichen Beitrag anzupassen. Kommt das nicht in Frage und wird das Geld dringend benötigt, besteht die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu verkaufen – wenn man denn einen Abnehmer findet. Nicht alle Verträge sind für die Ankäufer attraktiv genug. Wird eine Ratenzahlung angeboten, sollten Verbraucher dankend ablehnen. Meldet das Unternehmen später Konkurs an, wäre das Geld verloren. Wichtig: Der Staat hält bei einem Verkauf die Hand auf und verlangt Abgeltungssteuer.
Posted by Andre on 07/12 at 03:17 PM
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Dienstag, Juni 29, 2010
Deutsche sparen trotz Krise normal weiter
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden und werden in den buntesten Farben ausgemalt. In einer Hinsicht haben sich die Prognosen allerdings getäuscht: Die Deutschen sparen unverändert weiter. Lediglich 14 Prozent der Bundesbürger wollen laut einer von Forsa im Auftrag des Finanzoptimierers AWD erstellten Studie weniger Geld auf die hohe Kante legen. Auf der anderen Seite stehen 73 Prozent, die ihre Bemühungen um die private Altersvorsorge ohne Abstriche fortsetzen.
Dazu nutzen 22 Prozent, also mehr als jeder fünfte Deutsche, eine Riester-Rente. Das Pendant für Selbstständige und Freiberufler, die Rürup-Rente, hinkt deutlich hinterher. Sie kommt aktuell auf einen Anteil von nur drei Prozent. Deutlich beliebter, auch im Sinne der Altersvorsorge, ist die eigene Immobilie, ob Haus oder Eigentumswohnung, die von 40 Prozent der Befragten bevorzugt wird. Eine ähnlich hohe Quote erreicht auch die Lebensversicherung. Geht es um die reine Geldanlage, schätzen die Bundesbürger die klassischen Varianten. Klarer Sieger ist mit 53 Prozent – und das trotz der eher mageren Verzinsung – das Sparbuch respektive ein Sparkonto.
Dass die Beträge, die regelmäßig gespart werden, stark variieren, ist wenig verwunderlich. Schließlich wurden für die Studie rund 1.000 Personen ab 14 Jahren befragt. Ein Jugendlicher wird deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als ein Arbeiter und ein Angestellter weniger als ein Unternehmer. 18 Prozent sparen unter 50 Euro im Monat, elf Prozent legen zwischen 50 und 100 Euro auf die Seite, 20 Prozent 200 bis 500 Euro und acht Prozent über 500 Euro. Mehr für die Altersvorsorge tun zu müssen, glauben 31 Prozent. Interessanterweise gilt das vor allem für die Gruppe bis 29 Jahren. Zu den Themen Geldanlage und Altersvorsorge lassen sich die meisten (53 Prozent) übrigens von der Bank beraten. 31 Prozent haben einen persönlichen Finanzberater und 19 Prozent vertrauen einer Versicherung.
Donnerstag, Juni 24, 2010
Ratgeber Renten- und Lebensversicherungen
Für die private Altersvorsorge halten Versicherungen und Banken einen bunten Strauß an Möglichkeiten bereit. Verbraucher können sich ganz nach Bedarf das eine oder andere Pflänzchen aus diesem Bund picken, in der Hoffnung, dass es bis zur Rente prächtig gedeiht und eine reiche Ernte beschert. Doch worauf muss man achten? Was zeichnet die einzelnen Produkte zur privaten Altersvorsorge aus und für wen sind sie geeignet?
Fragen, auf die der neue Ratgeber der Verbraucherzentralen „Privatrenten und Lebensversicherungen. So profitieren sie richtig!“ auf 176 Seiten Antworten gibt. Das Buch kostet 9,90 Euro und kann ab sofort bestellt (http://www.vzbv.de/ratgeber/privatrenten.html) oder bei den Verbraucherzentralen gekauft werden. Bei einer Bestellung via Internet oder Telefon kommen noch 2,50 Euro Porto- und Versandkosten hinzu.
Angesichts der Tatsache, dass die private Altersvorsorge inzwischen ein Muss ist und sich viele nach wie vor mit dem Thema überfordert fühlen, ist der Ratgeber sicherlich eine gute Investition. Alternativ und kostenlos kann man auch an den Volkshochschulkursen der Alternative „Altersvorsorge macht Schule“ teilnehmen. Wichtig ist, sich überhaupt einen Überblick zu verschaffen.
Riester-Rente, Rürup-Policen, fondsgebundene und klassische Renten- und Kapitallebensversicherungen sowie Risikoversicherungen gehören zu den gängigen Verträgen, die im Ratgeber der Verbraucherzentralen aufgegriffen werden. Keine Frage: In dem Buch wird auch vor Produkten und teuren Extras gewarnt. Hinzu kommen Tipps zu Steuern, den Rechten und Pflichten als Versicherungsnehmer, eine Reihe von Beispielen und Informationen zu den Anbietern. Dermaßen vorbereitet kann man etwas gelassener an die Planung der eigenen Vorsorge gehen.
Achtung, Verlust!
o d e r wenn die ersten Beiträge in eine LV futsch sind
Die Gründe dafür, eine kapitalisierte Lebensversicherung vor Ablauf der Zeit “zurückzukaufen”, während der man die Beiträge als Sonderausgaben absetzen kann, sind vielfältig. Da ist der Sprachkurs für die Tochter im Ausland, damit diese doch noch die gymnasiale Oberstufe packt; da ist die eheliche Trennung, die flüssige Mittel erfordert, oder es ist die nötige Abwehr einer drohenden Privatinsolvenz einer gescheiterten Selbständigkeit. Einiges gilt jedoch grundsätzlich: Wer eine LV vorzeitig kündigt, muss Verlust in Kauf nehmen.
Entscheidungen, in denen es nicht grad ums große Geld, viel eher aber ums Prinzip geht, kennt die Justiz jede Menge. Zum Beispiel dann, wenn Gerichten die Aufgabe zukommt, darüber zu urteilen, ob ein Versicherter beim Vertragsabschluss tatsächlich getäuscht wurde oder ob er es ohne weitere Beweise nur so empfindet. Stellte sich doch auch dem BGH schon als Frage, ob eine Rentenpolice, die nach einem Jahr bereits wieder gekündigt wurde, tatsächlich einen der Rückkaufswert von Null haben kann, obgleich bereits 1.030 Euro an Prämien bezahlt wurden…
Erst komm die Gebühr…
Kein Einzelfall, wie man beim Verbraucherschutz erfahre kann, sind doch jedes Jahr vier Millionen Verträge von Rückkauf betroffen. Schuld sind die sogenannten gezillmerten Verträge ( = Deckungskapital-Berechnung der traditionellen Versicherungsmathematik; einer in Deutschland gebräuchlichen Formeln, um Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz zu berechnen). Vereinfacht heißt das. Der Kunde muss mit seinen ersten Beiträgen erst vollumfänglich die Gebühren ausgleichen, bevor ein Cent ins Guthaben der Police fließt. Für den BHG keine leichte Frage, ob es rechtens ist, dass Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen, die ihre Policen vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen lassen, wenig oder gar kein Geld zurückbekommen.
...dann die Moral
Der Fall mit dem Aktenzeichen IV ZR 147/09 kam von Chemnitz nach Karlsruhe und wurde kurz vor Begin des Jahres 2010 vom Senat juristisch eingeschätzt, wie es dem Versicherer wohl nicht schmeckte. Man legte einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2006 zugrunde, wonach ein Rückkaufswert verfassungswidrig sei, der in den ersten Jahren der Laufzeit bei Null oder nur wenig darüber liege.
Danach ging des beim Chemnitzer Fall um viel mehr als um die rund 1.000 Euro plus Prozesskosten. Gelten auch Gerichtsentscheidung nur ‘inter partes’, also unter Beteiligten wie Kläger und Beklagtem, kann sich faktisch jeder Betroffene auf sie berufen. Das nun kann überall dort gelten, wo ein Einzelfall Bedeutung hat, wenn es um die Rechtmäßigkeit von allgemeinen Klauseln geht und damit um die Richtigkeit von zahllosen weiteren Verträgen solcher Art.
Keine Sache für alle Fälle
Wenn dann aber der beklagte Versicherer während einer Verhandlung vor Gericht “vollumfänglich leistet”, hat der Kläger erreicht, was er wollte: Ausgleich seiner Ansprüche. Wird aber ein Kläger ohne Urteil finanziell befriedigt, ist dies für eine Assekuranz trotzdem erfolgreich. Denn ohne Grundsatzentscheidungen gelten für Millionen anderer Versicherungsverträge die Bedingungen weiterhin… Wenn auch von solchen Vergleiche wenig bis nichts publik wird, sind es dann doch Richter des Versicherungssenats, die darüber referieren, und Anwälte, die darüber für ihre Mandanten nachteilige Methode für Klienten zu vermeiden.
Ob der BGH Anerkenntnis-Urteile künftig begründet oder ob Verbraucherschützer darüber nachdenken, besondere Klagearten zu zivilrechtliche Streitigkeiten anzuwenden, schafft trotz allem die Situation ‘David gegen Goliath’ - hier der schutzwürdige Bürger, da ein Konzern. Die Forderung steht bereits: Dem Bundesgerichtshof soll es möglich sein, mit einem „normalen“ Urteil zu entscheiden, selbst wenn die Parteien das gar nicht mehr wollen. Doch nach heutigem Verfahrensrecht ist das nicht möglich…
So bleibt Mandanten nur der Gang durch die Instanzen, der anderen Betroffen rein gar nichts bringt, wenn eine Versicherung wieder einlenkt und es mal wieder ums große Geld geht.
Mittwoch, Juni 23, 2010
Bei Fondspolicen auf die Performance achten
Die Entscheidung für eine fondsgebundene Police, ob nun Lebens- oder Rentenversicherung, erfolgt in den meisten Fällen aus Renditegründen. Statt sich mit dem Garantiezins und einem möglichen Überschuss zufriedenzugeben, setzt man auf die Chance, von den Entwicklungen der Märkte zu profitieren. Daran ist nichts Verwerfliches, schließlich geht es um die private Altersvorsorge, und da sind ein paar Euro mehr immer gut. Ärgerlich ist allerdings, dass die Auswahl an Fonds bei vielen Versicherungsunternehmen und selbst Banken eher mangelhaft ist. Die Bewertungen der Papiere bewegen sich, so eine Studie der Ratingagentur Feri, weit abseits eines Top-Niveaus.
Bei der Fondsauswahl bestehe akuter Handlungsbedarf und sei ein deutliches Verbesserungspotenzial vorhanden, betont Analyst André Härtel. Denn: „Die Fondspolice hat sich in den letzten Jahren als wichtiges Instrument der privaten Altersvorsorge etabliert“. Grund genug also, einmal hinter die Kulissen zu schauen und das Fondsangebot zu durchleuchten. Auf den Prüfstand kamen die Tarife von 60 Assekuranzen, die auf insgesamt 90 Prozent Marktanteil bei fondsgebundenen Policen kommen. Die Bilanz ist ernüchternd: Nur etwa jeder vierte der 3.000 Fonds, die für Renten- und Lebensversicherungen angeboten werden, weist ein Top-Rating, also ein A oder zumindest ein B, auf und kann mittelfristig eine stabile überdurchschnittliche Performance nachweisen.
Das hat aus Sicht der Analysten von Feri hauptsächlich zwei Gründe: Einerseits greifen viele Unternehmen auf hauseigene Fonds zurück, die nur zu 16 Prozent in der „Oberliga“ mitspielen, sich also qualitativ und renditetechnisch nicht mit den besseren Papieren am Markt messen können. Andererseits bauen Versicherungen nach wie vor auf bekannte Größen, deren Glanz vergangener Tage längst verblasst ist. Nur ein Beispiel: Jede zweite Assekuranz bietet den Templeton Growth Fund an, der von Feri mit einem D-Rating für „unterdurchschnittlich“ belegt wird. Kunden rät die Agentur, sich vorher mit den Fonds zu befassen und ein entsprechendes Paket zu schnüren. Später müsse die Entwicklung beobachtet und das Portfolio der Police gegebenenfalls neu sortiert werden.
Freitag, Juni 18, 2010
Österreich: Familien-Vorsorgestudie 2010
Für die private Altersvorsorge wählen die Österreicher am liebsten eine Lebensversicherung. Sie wird von 43 Prozent favorisiert. Auf Platz zwei folgt die sogenannte Pensionsvorsorge mit staatlicher Förderung, die in der Bundesrepublik mit Riester- und Rürup-Rente betrieben wird. Hierfür haben sich in der Alpenrepublik bislang 41 Prozent entschieden. Die weiteren Ränge gehen an Bausparverträge (38 Prozent), private Zusatzpensionsversicherungen (35 Prozent) und Immobilien (35 Prozent). Firmenpensionen sind weit abgeschlagen und kommen nur auf acht Prozent.
Mit diesen Zahlen wartet die „Familien-Vorsorgestudie 2010“ auf. Sie wurde von der Sparkassen Versicherung AG Vienna Insurance Group und der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG in Auftrag gegeben und von der GfK-Austria erstellt. Befragt wurden dazu rund 1.000 Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Ergebnisse zeigen recht deutlich, dass Lebens- und Rentenversicherungen als wichtigste Bausteine für die finanzielle Vorsorge betrachtet werden, und zwar unabhängig vom Alter. Bei den 25- bis 39-Jährigen teilen diese Einschätzung 78 Prozent, in der Altersklasse 40 bis 60 sind es 75 Prozent.
Dass für das Alter vorgesorgt wird, halten 46 Prozent der Befragten für sehr wichtig. Mit „eher wichtig“ antworteten 38 Prozent. Im Schnitt ergibt sich in Österreich eine monatliche Vorsorge-Sparleistung von 111 Euro. Hinzu kommen noch einmal 72 Euro, mit denen für andere – zum Beispiel die Kinder – vorgesorgt wird. Das Ruder für die eigene private Altersvorsorge haben bereits 82 Prozent in die Hand genommen. Bei der Vorsorge für die Kinder sind es 50 Prozent. Trotz Krise und finanzieller Belastungen wollen 74 Prozent auch zukünftig in gewohnter Weise sparen. Acht Prozent planen, sogar noch ein paar Kohlen nachzulegen. Vor allem die junge Generation ist bereit, für die private Altersvorsorge tiefer in die Tasche zu greifen.
Samstag, Juni 12, 2010
Wie ist das mit dem Barwert beim Rückkauf?
Ob Privatperson oder selbständiger Kaufmann mit eigenem Betrieb - wer vorzeitig und vor Ablauf des Schlussalters eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen will, der sollte sich zuvor über die aktuelle Höhe des dem Versicherungsnehmer zustehenden Rückkaufswertes (= Barwert) informieren lassen.
Da es immer wieder unterschiedliche Auffassungen gibt, welche Barwert-Berechung die richtige ist und welcher Betrag als korrekte Auszahlung gilt, kann es durchaus sein, dass gar die Bundesversicherungsaufsicht für Finanzdienstleistungen (www.bafin.de) zur Schlichtung angerufen werden muss.
Leider brachte auch das Urteil aus einem der jüngsten Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof keine Erkenntnis dazu, wie sich zweifelsfrei und konkret die jeweilige Rückkaufshöhe darstellt. Somit fehlt weiterhin ein entsprechendes Grundsatzurteil zu diesem Thema. Im strittigen Fall vor dem BGH kam es zu einem Vergleich zwischen dem Kläger und seiner Versicherung, weil die Richter nicht entscheiden wollten. Doch auch ein Vergleich zeigte, dass sich nach juristischer Prüfung des Einzelfalls eine Klage lohnen kann, um den Versicherer Paroli zu bieten und bessere finanzielle Tatsachen für den Versicherten zu schaffen.
Dienstag, Juni 08, 2010
Gebühreninfos sind nicht transparent genug
Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: Die Produktinformationsblätter zu Renten- und Lebensversicherungen müssen so formuliert sein, dass auch Laien sie problemlos verstehen und nachvollziehbar ist, welche Kosten bei Abschluss einer Police anfallen. Die Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) möchte damit für mehr Transparenz sorgen und Verbrauchern darüber hinaus die Möglichkeit geben, die Angebote besser miteinander vergleichen zu können. Getan hat sich aus Sicht des Institutes für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) allerdings wenig.
Im Rahmen eines Tests nahm das ITA die Produktinformationsblätter von 109 Tarifen für Rürup-Renten genauer unter die Lupe. Untersucht wurden die inhaltliche Richtigkeit, die Übersichtlichkeit, die Verständlichkeit und die Knappheit. Zudem ging man der Frage nach, inwieweit sich die Informationen mit dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers decken – der den Unternehmen allerdings Gestaltungsmöglichkeiten lässt.
Das Ergebnis ist wenig erfreulich: Keine der 50 Lebensversicherungsgesellschaften konnte so richtig überzeugen. Dabei gilt die Informationspflichtenverordnung seit nunmehr zwei Jahren. Der Autor der Studie und ITA-Geschäftsführer, Mark Ortmann, moniert, dass nach wie vor Kosten verschleiert würden und teilweise sogar wesentliche Angaben fehlten. Er vermutet, dass die Gebühren „verdeckt“ werden, um teure Produkte zu verkaufen.
Positiv aufgefallen sind bei dem Test zwei Tarife von der R+V Versicherung und der Basler Leben AG. Ebenfalls als sehr gut eingestuft wurden LV 1871, Alte Leipziger, Standard Life, Condor, Hanse-Merkur, INTER und Rheinland Leben. Rund 50 Prozent der Tarifinformationen wurden mit „befriedigend“ oder „ausreichend“ bewertet. Mit einem „mangelhaft“ durchgefallen sind 23 Tarife. Einige wenige Unternehmen erhielten ein „ungenügend“ - haben laut ITA nach dem Test allerdings schon angekündigt, für mehr Transparenz sorgen zu wollen.
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