Privat “krank” im Basistarif!
Alternative für Selbständige
Sich selbständig zu machen wird bei den Einkunftsarten für die Besteuerung des Jahreseinkommens auf zweifache Weise betrachte: einmal selbständig tätig zu sein, wie ein Journalist, eine Kunsthandwerkerin oder auch ein Berufs-Sportler, oder aber sich mit einem Gewerbebetrieb um dauerhafte, legale Geschäfte mit Gewinnabsicht zu kümmern. Kümmern muss sich aber der auf diese Weise “Selbständige” auch um das allgemeine Berufs-, Freizeit- und Lebensrisiko, nämlich krank zu werden oder wegen eines Unfalls Arzt- und Klinikkosten oder auch Kosten für Medikamente zu verursachen.
Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu den Ersatzkassen sind für Selbständige die Basistarife der privaten Krankenversicherer. Diesen Tarif können all diejenigen abschließen, die keinen gesetzlichen oder keinen sonstigen privaten Kranken-Versichertenschutz haben.
Mit der jüngsten Gesundheitsreform wurde der Basistarif zu einem Produkt der inzwischen als obligatorisch eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht. Für die private Versicherungen bedeutet dies, dass sie im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen und wegen einer gerechteren Kostenverteilung einen solchen Basistarif anbieten müssen. Bei der “Kalkulation der Beiträge” darf der Basistarif aber nicht teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen müssen ebenfalls vergleichbar sein.
Die Kosten
Der Basistarif für Erwachsene ist für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und seit Juli 2009 mit circa 550 Euro zu leisten. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das entspricht dann auch dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse; nämlich 14,9 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze BBG. Das ist das vergleichbare Einkommen eines Angestellten, bis zu dessen Höhe die KV-Beiträge mit jeweils dem festen prozentualen Beitrag steigen und ab diesem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze VPG gleich bleiben.
Wie wird abgerechnet?
Abgerechnet wird im Basistarif nicht über die Versichertenkarte, weil jeder Versicherte mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus einen “Werkvertrag” oder auch einen “Werk-Lieferungsvertrag” vereinbart, auch wenn diese juristische Tatsache im Allgemeinen nicht deutlich wird, und der Versicherte zahlt die Liquidation des Arztes von seinem Konto und reicht die Belege bei seiner Versicherung zur vereinbarten Erstattung ein. Dabei müssen die Leistungen aus dem Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das sind im Wesentlichen Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte u.a.m.
...und die “Abkömmlinge”?
Mit Familie braucht jedes Familienmitglied in der privaten Versicherung eine eigene Police. Für Kinder bis 15 Jahre berechnen die Gesellschaften etwa 226 Euro im Monat. Männliche Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge weibliche Heranwachsende um die 275 Euro.
Wie bei der Kasko - der Selbstbehalt
Wie bei der Kasko oder auch der Teilkasko kann der Versicherte auch im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbaren und den dann zwischen 300, 600, 900 und 1200 Euro jährlich. Davon raten aber Verbraucherschützer bei einem Basistarif ab, weil trotz Selbstbehalt in Durchschnitt keine Beiträge eingespart werden. Bei 600 Euro jährlichem Selbstbehalt dividiert durch 12 müsste der Basistarif um 50 Euro je Monat geringer sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre… Eher keinen SB gilt vor allem bei versicherten Kindern, mit denen man gelegentlich und öfters zum Arzt geht oder gehen muss.
Der sogenannte Beleihungsauslauf bei der Immobilienfinanzierung
Aus der Umfrage des Baugeldvermittlers Hypothekendiscount „Baugeld- Studie 2007“ konnte ermittelt werden, dass trotz des enormen Einflusses des Beleihungsauslaufes auf die Höhe der Zinskonditionen und somit auch auf die Kreditkosten nur die Hälfte aller Kreditnehmer den Begriff kennt. Beleihungsauslauf, das heißt zuerst einmal, dass der Darlehensgeber unter anderem mit Hilfe von Vergleichswerten den Verkehrswert der zu beleihenden Immobilie kalkuliert. Der Richtwert dabei ist, dass vom Kaufpreis ein zehnprozentiger Sicherheitsabschlag abgezogen wird. Der so ermittelte Verkehrswert wird dann vom Geldinstitut ins Verhältnis zu dem vom Darlehensnehmer benötigten Fremdkapital gesetzt.
Der so berechnete Wert ist der in Prozent ausgedrückte Beleihungsauslauf. Wenn der Wert geringer ist, sind die Kreditkosten günstiger. Wenn eine Bank eine 100.000 EURO kostende Immobilie auf einen Verkehrswert von 90.000 EURO taxiert und wenn der Darlehensnehmer 20.000 EURO Eigenkapital mitbringt, ist ein Kredit von 80.000 EURO. Somit beläuft sich der Beleihungsauslauf auf 88,8 Prozent. Dieser Wert richtet sich nach den gemessenen 80.000 EURO an den errechneten 90.000 EURO Verkehrswert. Um den Kredit günstiger zu machen und einen Beleihungsauslauf von 60 Prozent zu erreichen, hätte der Kreditnehmer die Kreditsumme von 80.000 EURO auf 54.000 EURO senken müssen, indem er den Eigenkapitaleinsatz von 20.000 EURO auf 46.000 EURO erhöht.
Eine Beleihungsauslaufumfrage ergab, dass 24 Prozent von 567 Befragten nicht wussten, wie sich der Beleihungsauslauf auf deren Baufinanzierung auswirkt. 16 Prozent dachten, ein höherer Beleihungsauslauf mache den Kredit günstiger. 5,6 Prozent vermuteten, dass ein hoher Beleihungsauslauf die Tilgung erhöht. Nur 51,1 Prozent wussten, dass ein hoher Beleihungsauslauf den Kredit verteuert. Der Hypothekendiscount empfiehlt Darlehensnehmern allgemein sich vor Kreditaufnahme ausführlich über die Konditionen zu informieren. Gebührenfreie Rechner geben Unterstützung dabei, Informationen bezüglich des Themas Immobilienfinanzierung anzuhäufen und diese vorab zu berechnen. Dadurch können Darlehensnehmer in kürzester Zeit herausfinden, wie der Beleihungsauslauf die Höhe der Zinskonditionen beeinflusst.
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Sabine on 10/18 at 03:35 PM
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AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz)
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verbirgt für den Arbeitgeber viele Risiken. Einige der Richtlinien, an die der Arbeitgeber sich bei Bewerbungen und im Arbeitsalltag halten sollte benannte die R&V wie folgt:
Im Arbeitsalltag sollte beachtet werden
- Mitarbeiter über das AGG informieren
- Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich bezahlen
- sämtliche Personalmaßnahmen lückenlos dokumentieren
- Weiterbildungsangebote allen Beschäftigten zugänglich machen
Bei Bewerbungen liegt das Augenmerk auf folgenden Punkten
- Bewerbungen nicht vor Ablauf der Ausschreibung zurücksenden
- zu keiner Zeit Auskünfte über die Ablehnungsgründe nennen
- Bewerbungsgespräche immer zu zweit führen um notfalls einen Zeugen für die Gesprächsinhalte zu haben
- keine Lichtbilder anfordern
- nicht nachfragen, wenn Angaben zu Geschlecht, Alter, etc. in den Bewerbungsunterlagen fehlen
- auf neutrale Formulierungen der Stellenanzeige achten
- unterschiedliche Geschlechter bei den Bewerbungsgesprächen einladen
- prinzipiell nur Bewerber einladen, die auch exakt auf das ausgeschrieben Stellenangebot passen
- im Vorstellungsgespräch keine Fragen zu Geburtsort, Familienstand oder Religion stellen. Fragen wie „Welche Sprache haben Sie als Kind gesprochen?“ oder „Sind Sie Single? Sollten vermieden werden.
Diese Hinweisen sollte der Arbeitgeber beachten, denn wer sich benachteiligt sieht, muss nur Tatsachen glaubhaft machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt.
Quelle: R&V
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Sabine on 05/09 at 08:17 AM
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Bauartklassen bei gemischter Bauweise
Für die Anwendung der Wohngebäude-Tarife muss die Bauartklasse der Gebäude berücksichtigt werden.
Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese Bauartklassen versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eingeteilt. Oft kommt es dazu, dass der Versicherungsnehmer sich bei gemischter Bauweise nicht sicher ist, welcher Tarif für Ihn zum Tragen kommt.
Hier ein grundsätzlicher Hinweis: Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere Bauartklasse, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25% entfällt!
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Sabine on 03/28 at 01:37 PM
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