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Freitag, März 05, 2010

Volkswohl Bund sichert Riester-Beiträge ab

Private Altersvorsorge kostet Geld. Bei der Riester-Rente orientiert sich der Beitrag zum Beispiel am Einkommen, damit die staatlichen Zulagen in voller Höhe gewährt und dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Deshalb bedeutet Berufsunfähigkeit im schlimmsten Fall das Aus für die private Vorsorge oder sorgt zumindest dafür, dass sie nur noch auf Sparflamme weiter köchelt. Die Volkswohl Bund Lebensversicherung kombiniert daher auf Wunsch ab sofort die Riester-Rente mit einem Berufsunfähigkeitsschutz, der die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge absichert. Clever - und noch ein Unikat am deutschen Markt.

Kunden müssen dazu nicht zwei Verträge abschließen, sondern sich lediglich für einen Zusatzbaustein zur Riester-Rente entscheiden, mit dem die Eigenleistung bei Berufsunfähigkeit versichert wird. Damit bleibt die Vorsorge auf dem gewohnten Niveau und muss später nicht mit einer deutlich geringeren Rente gerechnet werden. Christian Schröder, Leiter der Abteilung Produktmanagement Lebensversicherung beim Volkswohl Bund, erklärt dazu: „Für viele Menschen ist die Riester-Rente das Herzstück ihrer privaten Altersvorsorge. Oft handelt es sich sogar um den einzigen Zusatzvertrag, den der Kunde sich leisten kann“. Um diese Vorsorge nicht durch Krankheit oder Unfall zu gefährden, sei gegen einen geringen Mehrbetrag nun eine Absicherung möglich.

Geringer Mehrbeitrag heißt in dem Fall: Fünf bis zehn Prozent der Beitragssumme müssen für den Berufsunfähigkeitsschutz aufgebracht werden. Sie gelten als fester Bestandteil des Eigenbetrags und sind damit auch förderfähig. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die für den Ernstfall eine Rente vorsieht, spart sich der Volkswohl Bund bei dieser Variante den dicken Fragenkatalog zur Gesundheit. Interessenten müssen nur drei Gesundheitsfragen beantworten. Das mache es auch für die Vermittler erheblich einfacher. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Resultiert die Berufsunfähigkeit aus einem Unfall, ist sie direkt versichert.

Posted by Andre on 03/05 at 11:08 AM
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Montag, März 01, 2010

Noch längst nicht einfach: Die Steuererklärung mit KAP

Die Steuerpflicht transparenter zu machen war Ziel der noch recht neuen Abgeltungsteuer, wodurch ab 2009 alles oder auch nur vieles einfacher werden sollte. Ein neues System der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen wurde eingeführt. Für den Steuerbürger war dies jedoch keine spürbare Entlastung, auch wenn dies die eigentliche Absicht des Bundesfinanzministeriums war.

Gleichzeitig die Banken zu entlasten, weil diese die zig-millionenschweren Jahresbescheinigungen nicht mehr ausstellen müssen, blieb als Spareffekt jedoch eher aus.
Fakt wurde: Ein hohe Zahl an Steuer-Bürgern kommt nicht darum herum, weiterhin individuelle Steuerformulare auszufüllen. So mancher würde gar Geld verschenken, wenn er dies nicht tut.

Galt alles auch als recht vielversprechend, dass der Steuerpflichtige die Summe seiner Kapitalerträge nicht mehr in verwirrende Formulare eintragen muss, ist das örtliche Finanzamt bezüglich der Steuerlast nicht immer auch zweifelsfrei zufrieden…
Berechnet also die Bank die Steuer, dann liegen die Erträge für den Single über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 oder über 1602 Euro bei Ehepaaren. Einbehalten werden 25 Prozent der Kapitalerträge, die darüber liegen, plus Soli und Kirchensteuer. Damit ist grundsätzlich diese eine von insgesamt sieben Einkunftsarten im Zusammenhang mit der Jahres-Einkommensteuer abgegolten.
Doch nicht alle Anleger sind damit „aus dem Schneider“. Sie müssen trotzdem Bescheinigungen von ihrem Institut anfordern und die Werte in den Anlagebogen eintragen. Wer nämlich noch anderes zu anderen Einkunftsarten absetzen will, der kann sich der Anlage KAP nicht verweigern. Sie ist für Kapitalerträge Pflicht. Wer nun weiterhin hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus Operation, Todesfall, Wegeunfall oder Scheidung im Jahr 2009 von seinen Einkünften absetzen will, der muss auch alle Kapitalerträge und die geleistete Ertragssteuer nennen. Damit kann es sich lohnen, Erträge anzugeben, denn im Steuerrecht gibt es ohne eigentliche Überraschung auch Ausnahmen von der Regel. Also, Steuerpflichtige, auch wenn bereits ein bestimmter Betrag an Abgeltungsteuer geleistet wurde, Anlage KAP ausfüllen!
Dies Aufforderung gilt jenen, die als Steuerpflichtige einer der beiden Volkskirchen treu sind, aber dem Institut, das die Anlage betreut, keinen Auftrag erteilt hat, auch die anteiligen Kirchensteuer abzuführen. Die Abgabe der Anlage KAP ist natürlich auch dann obligat, wenn die Abgeltungsteuer noch nicht abgeführt wurde, weil die Erträge aus dem Ausland stammen.

Alles auf den Tisch…

Steuerzahler sind oft auch verblüfft, dass eine besondere finanzielle Belastung im Steuerjahr dazu veranlassen kann, die Kapitalerträge offen zu legen. Wer nämlich Ausgaben für eine Scheidung, eine teure Therapie samt Arztkosten, teure Medikamente, die Ausgaben für einen Todesfall oder die Brille mit Verlaufsgläsern auf das Implantat einer künstlichen Linse absetzen will, muss das Kreuzchen im Mantelbogen bei KAP machen. Mit Beleg sind auch anzugeben absetzbare Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder zu den Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes in der Ausbildung, was mit dem Kindergeld korrespondiert. Auch Zinseinnahmen über dem Sparer-Pauschbetrag machen die Finanzämter neugierig.

Und dann auch noch Gebühren

Seit die Abgeltungsteuer eingeführt ist, werden Freistellungsaufträge immer wichtiger. Wer dabei schlampt, sollte wenigstens bei der Steuererklärung aufpassen. Wer als Anleger nun seine Steuererstattung sichern will, braucht eine Steuerbescheinigung der Bank. Doch da wartet man auf die früher klassische Jahresbescheinigung vergeblich, denn die Institute haben den gewohnten Versand der Jahresbescheinigung vielfach eingestellt. Da bleiben Beschwerden über Gebühren für einen Jahressteuerbeleg nicht aus, denn nicht nur der Bankenverband stellt fest: Gesetzlich verpflichtende Aufstellungen sind entgeltfrei; für allen anderen Aufstellungen sind Gebühren denkbar. Möglicherweise mit der Abgeltungsteuer auch ein Fall für die Juristen…

Posted by wob. on 03/01 at 11:30 AM
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Achtung, Regress durch GKV!

Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.

Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.

Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Posted by wob. on 03/01 at 07:00 AM
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Sonntag, Februar 28, 2010

Rechtsschutzversicherung für Senioren

Die IDEAL Versicherung AG hat ab 01. März 2010 eine neue, eigenständige Rechtsschutzversicherung in ihr Programm aufgenommen. Diese Police ist speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet und ist trotzdem zu günstigen Beiträgen erhältlich. Schon für 85,80 Euro pro Jahr kann dieser Privat- und Wohnungsrechtsschutz bei der IDEAL abgeschlossen werden. Das Angebot stellt allerdings nur ein Grundpaket dar. Der Privat-Rechtsschutz gewährt außerdem Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
Diejenigen, die noch berufstätig sind und hierfür einen kompletten Berufsrechtsschutz wollen, haben die Option, diesen als Zusatzbaustein hinzuzufügen. Gleiches gilt für den Verkehrsrechtsschutz. Zudem kann die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 150 und 250 Euro gewählt werden. In beiden Fällen offeriert der IDEAL RechtSchutz einen umfangreichen Schutz mit einer unbegrenzten Deckungssumme. Auch sind die Versicherten auf bis zu dreimonatigen Reisen bei rechtlichen Streitigkeiten weltweit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Die IDEAL unterstützt darüber hinaus bei der Vermittlung eines deutschsprachigen Anwalts und kommt für Übersetzungskosten auf. Allen Versicherten bietet sich eine kostenlose telefonische Erstberatung durch Anwälte zu allen Rechtsschutzfragen. Diese kann beliebig oft genutzt werden. Bei verminderter Mobilität des Versicherten trägt die IDEAL die Kosten für einen Anwalt, der im Bedarfsfall auch ins Krankenhaus oder ins Pflegeheim kommt.

Posted by Saskia on 02/28 at 03:02 PM
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Samstag, Februar 27, 2010

Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?

Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.

Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.

Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.

Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden

Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.

Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.

Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.

Posted by wob. on 02/27 at 07:19 PM
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Donnerstag, Februar 25, 2010

Kapitalisierte Leben   o d e r   Früher war alles besser….

„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.

Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.

Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.

Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“

Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.

In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.

Posted by wob. on 02/25 at 08:00 AM
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Dienstag, Februar 23, 2010

6,42 Milliarden Euro Staatsinvestitionen für die private Altersvorsorge

Mit 6,42 Milliarden Euro wurde die private Altersvorsorge seit 2002 staatlich gefördert. Davon entfallen knapp sechs Milliarden Euro auf die Zuschüsse zur Riester-Rente und 340,6 Millionen Euro auf Steuernachlässe. Die Tendenz ist steigend: 2007 waren es insgesamt 1,07 Milliarden Euro, 2008 1,4 Milliarden Euro und 2009 bereits 2,5 Milliarden Euro. Diese Zahlen präsentierte die Bundesregierung aufgrund einer Anfrage der Linksfraktion, die neben der Höhe vor allem die mangelnde Transparenz der Kosten bei Riester-Verträgen moniert.

Diese Kritik wurde aufgenommen und mündet nun in ein Gutachten zur „Transparenz von privaten Riester- und Basisrenten-Produkten“, das vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim erarbeitet wird. Bis die Auswertung vorliegt, wird noch ein wenig Zeit vergehen. Die Regierung rechnet damit, die Ergebnisse im ersten Halbjahr 2010 vorstellen zu können. Sie baut darauf, Sparer zu stärken, und wünscht sich gut informierte, mündige Verbraucher. Ebenso wichtig sei ein Markt, auf dem sich die Produkte mit einem überschaubaren Aufwand vergleichen lassen.

Verbrauchern empfiehlt die Regierung die Initiative „Bildung macht Schule”, um sich in Sachen privater Altersvorsorge schlau zu machen. Für einen Riester-Renten- oder Basisrenten-Vergleich seien „anbieter- und produktneutrale Untersuchungen wie beispielsweise von Finanztest“ eine wichtige Informationsquelle. Die Tests belegten, dass es durchaus möglich sei, passende Produkte auszuwählen. Grundsätzlich sieht die Bundesregierung die zusätzliche Altersvorsorge auf einem guten Weg. „Es gibt einen Bestand von über 13 Millionen Altersvorsorgeverträgen und von ca. einer Millionen Rürup- und Basisrentenverträgen“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Linken.

Posted by Andre on 02/23 at 09:35 AM
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Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!

Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.

Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.

Auch fixe Kosten bleiben Pflicht

Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.

Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz

Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?

Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus”  steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.

Pflicht bleibt beim Eigentümer

Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.

Posted by wob. on 02/23 at 07:00 AM
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Freitag, Februar 19, 2010

Zahnzusatzpolicen für Kinder meist unnötig

Eltern wollen für ihre Kinder immer nur das Beste. Deshalb sollte man sich bei einer Zahnzusatzversicherung für die Kleinen auch nicht mit den günstigsten Tarifen zufriedengeben. Erstens, weil man für zwei Euro im Monat nicht viel erwarten kann. Zweitens, weil man sich irgendwann über den Vertrag ärgern würde. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten lehnt derlei Zusatzversicherungen für Kinder ab. „Ich würde sie den Eltern ausreden“, sagt er und meint damit vor allem Angebote, die auf den ersten Blick sehr günstig scheinen.

Je preiswerter die Police, desto genauer sollten sich Eltern die Vertragsbedingungen ansehen. Schon bei Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene ist es selbst für Experten inzwischen extrem schwer geworden, den Durchblick zu behalten. Es gibt zu viele Varianten mit unterschiedlichsten Prozentwerten zur Übernahme möglicher Kosten und Behandlungen. Wer glaubt, für ein oder zwei Euro monatlich das volle Programm zu erhalten, wird bitter enttäuscht. Meistens decken solche Policen auch bei Kindern nur den Zahnersatz ab. Dass dieser Fall eintritt, ist aus Sicht von Thorsten Rudnik allerdings eher selten, insbesondere weil mehr Wert auf Zahnhygiene gelegt werde. Wenn ein Zahn ersetzt werden müsse, meistens nach einem Unfall oder wenn es andere, zum Beispiel erbliche Vorbelastungen gebe. Ob die Versicherung in diesen Fällen eine Leistung erbringe, sei eher fraglich.

Zurzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen noch einen Großteil der Kosten, wenn Kinder zum Zahnarzt müssen. Das gilt auch für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen. Die Kosten, die zusätzlich entstehen bzw. selbst getragen werden müssen, halten sich laut Bund der Versicherten in Grenzen. Soll die Zahnzusatzversicherung für Kinder auch den nicht von der Kasse gedeckten Teil der Rechnung oder eine kosmetisch bedingte Korrektur der Zähne bezahlen, muss man wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Allerdings warnt Rudnik: „Einen Tarif, der alle Differenzkosten übernimmt, gibt es nicht“. Er rät den Eltern, monatlich Geld für die Gesundheit der Kinder auf die Seite zu legen und sich darum zu bemühen, erst einmal die existenziellen Risiken abzusichern, etwa mit einer Kinderunfall- oder -Invaliditätsversicherung.

Posted by Andre on 02/19 at 10:59 AM
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Dienstag, Februar 16, 2010

KarstadtQuelle-Versicherung ist Geschichte – ab jetzt ist es die Ergo Direkt

Gestern war es soweit: Der Ergo-Konzern hat der KarstadtQuelle-Versicherung einen neuen Namen und ein neues Gewand verpasst. Ergo Direkt nennt sich die Versicherung jetzt. Damit leitete das Unternehmen seine Markenstrategie ein, bei der auch bekannte Namen wie Hamburg-Mannheimer von der Bildfläche verschwinden werden.

Ziel ist ein international einheitlicher Auftritt des Konzerns. Bei der KarstadtQuelle-Versicherung kam der negative Beigeschmack der alten Marke hinzu, ausgelöst durch die Sanierung des Warenhauskonzerns und den Niedergang des Versandhauses. Dabei gehört der Versicherer schon seit 2008 zu 100 Prozent zur Ergo.

Der Vorstandsvorsitzende Peter Endres erklärt gestern, der Name KarstadtQuelle sei in letzter Zeit immer ein Thema gewesen. „Die Zahlen im Neugeschäft haben gezeigt, dass es schwierig war, unter diesen Umständen das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen“, so Endres. Das habe soweit geführt, dass selbst Manager des Unternehmens in Hotels Vorkasse leisten mussten, weil der ehemalige Mutterkonzern Arcandor in den Schlagzeilen war. Kein Wunder also, dass der Direktversicherer keine Probleme damit hat, jetzt Ergo Direkt zu heißen und der Markenumstellung positiv gegenübersteht.

Trotz schlechter Rahmenbedingungen hat Ergo Direkt im vergangenen Jahr eine recht positive Entwicklung genommen. 300.000 Neukunden haben sich für Produkte des Unternehmens entschieden. Insgesamt vertrauen mittlerweile 4,3 Millionen Menschen der Versicherung. Der Gewinn stieg im gleichen Zeitraum rasant von 17 auf 31,5 Millionen Euro an, vor allem weil weniger für die Werbung ausgegeben wurde. Um sich als Ergo Direkt einen Namen zu machen, werden die Ausgaben für Werbung in diesem Jahr wohl deutlich höher liegen.

Interessanterweise hat KarstadtQuelle im zurückliegenden Jahr weniger mit den klassischen Versicherungsangeboten, sondern mit einem Geldanlageprodukt punkten können – dem Monatsgeld. Mit zwei Prozent Verzinsung eine durchaus interessante Option auf dem Markt für Fest- und Tagesgeld, die dem Unternehmen 300 Millionen Euro Einnahmen in die Kassen spülte. Eingebrochen ist hingegen das Neugeschäft mit Lebensversicherungen, um minus 20 Prozent. Weitgehend stabil bleiben die Zahlen in den Sparten Sach- und Krankenversicherung. Wie sich das Geschäft mit neuem Namen und einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Ergo-Konzern jetzt entwickelt, wird sich zeigen.

Posted by Andre on 02/16 at 10:48 AM
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Sonntag, Februar 14, 2010

Techniker Krankenkasse stark im Neukunden- Geschäft

Die Techniker Krankenkasse hat in der letzten Zeit sehr viele neue Mitglieder für sich gewinnen können. Ursache für die Wechselwelle bei den gesetzlichen Krankenkassen: Durch die Einführung von Zusatzbeiträgen bei mehreren Krankenkassen haben sich viele Versicherte entschieden, aus Protest und Verärgerung die Kasse zu wechseln. Gewinner der Zusatz-Beiträge sind demzufolge neben den privaten Krankenversicherungen vor allem die gesetzlichen Krankenkassen, die ihre Beiträge noch nicht erhöht bzw. eine Zusatzbeitragserhebung für dieses Jahr weitgehend ausgeschlossen haben.

Die Techniker Krankenkasse hat derzeit einen großen Zulauf von Neukunden, da sie eine der großen Kassen ist, die keinen Zusatzbeitrag erhebt. Der massive Ansturm von Neukunden, die sich per Telefon oder Internet bei der Techniker Krankenkasse anmelden wollen, kann von den Mitarbeitern kaum bewältigt werden. Täglich melden sich bis zu 1.000 Kunden, um in die Techniker zu wechseln. Die Kunden, die von einem Zusatzbeitrag betroffen sind, haben das Recht, außerordentlich zu kündigen und zu wechseln.

Die Techniker Krankenkasse ist nach einer Studie des Wirtschaftsmagazin Focus Money (Ausgabe 47/2009) im großen „GKV-Check“ die beste bundesweite Krankenkasse. Die Umfrage entstand in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Infodienst www.gesetzlichekrankenkassen.de. Die Techniker Krankenkasse hat aktuell ungefähr 5,1 Millionen Mitgliedern und insgesamt circa 7,3 Millionen Versicherte.

Posted by Saskia on 02/14 at 11:40 AM
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Donnerstag, Februar 11, 2010

Versichert per Eintrittskarte

imageIn spanischen Fußballstadien geht es hoch her. Emotionen kochen über. Rivalisierende Fans schlagen – sicherlich nicht immer, aber oft genug – vor, nach und zuweilen auch während der Spiele aufeinander ein. Und über allem brennt gerade im Hochsommer eine unbarmherzige Sonne.

Ganz ungefährlich ist es also nicht, in Spanien ein Spiel der 1. oder 2. Liga zu besuchen. Es drohen Hitzschlag, Herzinfarkt, andere Unglücke und möglicherweise Schäden durch Ausschreitungen bis hin zur Erwerbsunfähigkeit. Ab sofort sind die Zuschauer mit dem Kauf der Eintrittskarte gegen diese Risiken versichert. Möglich macht es die Kooperation der Liga des Profi-Fußballs (LFP) mit der Großbank BBVA. Der Hauptsponsor der Primera División sorgt fortan für den nötigen Versicherungsschutz.

Wie wichtig der Schutz werden kann, zeigt die Statistik dieser Saison mit bislang zwei Toten – in Cádiz in Folge von Hitzschlag, in Madrid nach einem Herzinfarkt. Gegen diese Risiken sind die Fans nun abgesichert. Für Mitglieder von organisierten Fanclubs reicht die schützende Hand der Versicherung per Ticket noch weiter. Sie gilt auch für die An- und Abreise zu den Spielen. Die Versicherungssumme ist mit 25.000 Euro, bei Jugendlichen bis 14 Jahren sind es lediglich 5.000 Euro, zwar vergleichsweise niedrig. Dafür, dass sie direkt mit der Eintrittskarte abgeschlossen wird, aber perfekt auf die Umstände abgestimmt. Die Idee ist bislang einmalig in Europa – könnte aber durchaus Nachahmer finden.

Posted by Andre on 02/11 at 10:51 AM
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Dienstag, Februar 09, 2010

YoungTravel Work&Learn der Allianz

Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.

Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.

Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.

Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.

Posted by Andre on 02/09 at 08:49 AM
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Montag, Februar 08, 2010

1,1 Millionen neue Riester-Verträge in 2009

13,25 Millionen Menschen in der Bundesrepublik riestern, davon 1,1 Millionen, die im vergangenen Jahr einen Vertrag für ihre staatlich geförderte private Altersvorsorge unterschrieben haben. Damit ist die Riester-Rente als Vorsorgemodell zwar nach wie vor gefragt und hat auch weiterhin die Bezeichnung „Zugpferd“ verdient – der große Run ist aber vorbei.

Berücksichtigt man die Umstände im zurückliegenden Jahr - mit Finanz- und Wirtschaftskrise, Kurzarbeit und Angst vor Arbeitslosigkeit -, ist der Zuwachs an Riester-Sparern durchaus beachtlich. Dass die Verbraucher inzwischen wieder ein wenig Licht am Ende des Tunnels sehen, belegt das vierte Quartal. 360.000 Neuverträge konnten vermittelt werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ist daher recht zuversichtlich: „Die positiven Zahlen zeigen, dass die Deutschen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehr verantwortlich Vorsorge für ihr Alter treffen.“ Sie wünsche sich, dass der Boom beim Riestern noch weiter anhalte.

Boom ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck. Den gab es in den Jahren 2006 und 2007 mit jeweils über zwei Millionen neuer Policen alleine von den Versicherungsunternehmen. Auch 2008 lief es mit insgesamt 2,2 Millionen Vertragsabschlüssen wesentlich besser als im vergangenen Jahr. Aber immerhin: Die 13-Millionen-Grenze ist überschritten und der Wohn-Riester als jüngster Spross macht große Schritte. 78.000 Neuzugänge wurden in der Zeit von Oktober bis Dezember verbucht. Insgesamt sind es jetzt rund 200.000 Wohn-Riester-Sparer. 100.000 von ihnen vertrauen dabei auf die Schwäbisch Hall, die sich damit ganz klar als Marktführer positioniert hat.

Posted by Andre on 02/08 at 11:20 AM
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Sonntag, Februar 07, 2010

Schneelasten auf dem Dach: Das sollten Sie wissen

Die derzeitige Witterung ist für Hausbesitzer keineswegs ungefährlich: Nicht nur dass ständig alle wichtigen Wege geräumt und gestreut werden müssen - Tauwetter in Kombination mit Neuschnee bringen auch für das Dach Gefahren mit sich. Allein schon die Schneelast ist für viele Dächer eine große Belastung: Bis zu 75 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter muss ein durchschnittliches Dach entsprechend der Bauverordnung von 2005 standhalten können. Dieses Gewicht entspricht in etwa 20 Zentimeter Neuschnee. In einigen Teilen Deutschlands ist die Schneedecke jedoch seit mehreren Wochen ununterbrochen deutlich dicker, was für das Dach eine enorm große Belastung darstellt. Eine weitere Gefahr ist Eisbildung: Dank des zumindest tagsüber stellenweise auftretenden Tauwetters in den letzten Tagen und Wochen hat sich auf vielen Dächern eine Eisschicht gebildet - und die stellt eine noch größere Gefahr für Hausbewohner und Passanten dar. Kommt das Eis ins Rutschen, kann es u.U. in großen Stücken herunterfallen und ernsthafte Verletzungen verursachen. Zudem ist Eis deutlich schwerer als Schnee: Ein durchschnittliches Dach ist so konzipiert, dass es eine Eisdecke mit einer Dicke von etwa einem Zentimeter standhalten kann. Sind Geräusche zu hören oder knacken die Balken im Dachgeschoss, sollte das Dach schnellstmöglich geräumt werden.

Eine Dachräumung sollte in jedem Fall immer ein Dachdecker oder die Feuerwehr durchführen. Experten warnen dringend davor, das Dach selbst zu räumen: Die Absturzgefahr ist auch aufgrund von Eis und Schnee derzeit extrem groß. Auch versicherungstechnisch ist eine Selbst-Räum-Aktion eher riskant: Nur eine private Unfallversicherung kann weiterhelfen, wenn dem Räumversuch ein Absturz folgt. Bricht das Dach aufgrund der Schnee- oder Eislast ein sind die Immobilienbesitzer im Vorteil, die über eine Versicherung gegen Schneelast-Schäden verfügen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist darauf hin, dass lediglich etwa 20 Prozent aller Gebäude im Bundesgebiet gegen Schneelast versichert seien. Höher lägen die Quoten nur in Baden-Württemberg und in den ostdeutschen Bundesländern, wo früher eine derartige Versicherungspflicht bestand.
Schneelast-Versicherung hin oder her: In den meisten Fällen müssen Hausbesitzer die Kosten für eine Dach-Räumung selbst bezahlen. Eine Ausnahmeregelung kann u.U. aber dann getroffen werden,  wenn bei Planung oder Bau des gebäudes Fehler auftraten - dann liegt die Entscheidung über die Kostenübernahme bei den Gerichten.

Posted by Sven on 02/07 at 04:13 PM
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