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Montag, März 01, 2010

Noch längst nicht einfach: Die Steuererklärung mit KAP

Die Steuerpflicht transparenter zu machen war Ziel der noch recht neuen Abgeltungsteuer, wodurch ab 2009 alles oder auch nur vieles einfacher werden sollte. Ein neues System der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen wurde eingeführt. Für den Steuerbürger war dies jedoch keine spürbare Entlastung, auch wenn dies die eigentliche Absicht des Bundesfinanzministeriums war.

Gleichzeitig die Banken zu entlasten, weil diese die zig-millionenschweren Jahresbescheinigungen nicht mehr ausstellen müssen, blieb als Spareffekt jedoch eher aus.
Fakt wurde: Ein hohe Zahl an Steuer-Bürgern kommt nicht darum herum, weiterhin individuelle Steuerformulare auszufüllen. So mancher würde gar Geld verschenken, wenn er dies nicht tut.

Galt alles auch als recht vielversprechend, dass der Steuerpflichtige die Summe seiner Kapitalerträge nicht mehr in verwirrende Formulare eintragen muss, ist das örtliche Finanzamt bezüglich der Steuerlast nicht immer auch zweifelsfrei zufrieden…
Berechnet also die Bank die Steuer, dann liegen die Erträge für den Single über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 oder über 1602 Euro bei Ehepaaren. Einbehalten werden 25 Prozent der Kapitalerträge, die darüber liegen, plus Soli und Kirchensteuer. Damit ist grundsätzlich diese eine von insgesamt sieben Einkunftsarten im Zusammenhang mit der Jahres-Einkommensteuer abgegolten.
Doch nicht alle Anleger sind damit „aus dem Schneider“. Sie müssen trotzdem Bescheinigungen von ihrem Institut anfordern und die Werte in den Anlagebogen eintragen. Wer nämlich noch anderes zu anderen Einkunftsarten absetzen will, der kann sich der Anlage KAP nicht verweigern. Sie ist für Kapitalerträge Pflicht. Wer nun weiterhin hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus Operation, Todesfall, Wegeunfall oder Scheidung im Jahr 2009 von seinen Einkünften absetzen will, der muss auch alle Kapitalerträge und die geleistete Ertragssteuer nennen. Damit kann es sich lohnen, Erträge anzugeben, denn im Steuerrecht gibt es ohne eigentliche Überraschung auch Ausnahmen von der Regel. Also, Steuerpflichtige, auch wenn bereits ein bestimmter Betrag an Abgeltungsteuer geleistet wurde, Anlage KAP ausfüllen!
Dies Aufforderung gilt jenen, die als Steuerpflichtige einer der beiden Volkskirchen treu sind, aber dem Institut, das die Anlage betreut, keinen Auftrag erteilt hat, auch die anteiligen Kirchensteuer abzuführen. Die Abgabe der Anlage KAP ist natürlich auch dann obligat, wenn die Abgeltungsteuer noch nicht abgeführt wurde, weil die Erträge aus dem Ausland stammen.

Alles auf den Tisch…

Steuerzahler sind oft auch verblüfft, dass eine besondere finanzielle Belastung im Steuerjahr dazu veranlassen kann, die Kapitalerträge offen zu legen. Wer nämlich Ausgaben für eine Scheidung, eine teure Therapie samt Arztkosten, teure Medikamente, die Ausgaben für einen Todesfall oder die Brille mit Verlaufsgläsern auf das Implantat einer künstlichen Linse absetzen will, muss das Kreuzchen im Mantelbogen bei KAP machen. Mit Beleg sind auch anzugeben absetzbare Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder zu den Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes in der Ausbildung, was mit dem Kindergeld korrespondiert. Auch Zinseinnahmen über dem Sparer-Pauschbetrag machen die Finanzämter neugierig.

Und dann auch noch Gebühren

Seit die Abgeltungsteuer eingeführt ist, werden Freistellungsaufträge immer wichtiger. Wer dabei schlampt, sollte wenigstens bei der Steuererklärung aufpassen. Wer als Anleger nun seine Steuererstattung sichern will, braucht eine Steuerbescheinigung der Bank. Doch da wartet man auf die früher klassische Jahresbescheinigung vergeblich, denn die Institute haben den gewohnten Versand der Jahresbescheinigung vielfach eingestellt. Da bleiben Beschwerden über Gebühren für einen Jahressteuerbeleg nicht aus, denn nicht nur der Bankenverband stellt fest: Gesetzlich verpflichtende Aufstellungen sind entgeltfrei; für allen anderen Aufstellungen sind Gebühren denkbar. Möglicherweise mit der Abgeltungsteuer auch ein Fall für die Juristen…

Posted by wob. on 03/01 at 11:30 AM
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Achtung, Regress durch GKV!

Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.

Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.

Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Posted by wob. on 03/01 at 07:00 AM
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Samstag, Februar 27, 2010

Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?

Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.

Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.

Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.

Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden

Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.

Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.

Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.

Posted by wob. on 02/27 at 07:19 PM
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Donnerstag, Februar 25, 2010

Kapitalisierte Leben   o d e r   Früher war alles besser….

„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.

Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.

Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.

Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“

Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.

In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.

Posted by wob. on 02/25 at 08:00 AM
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Dienstag, Februar 23, 2010

Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!

Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.

Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.

Auch fixe Kosten bleiben Pflicht

Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.

Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz

Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?

Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus”  steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.

Pflicht bleibt beim Eigentümer

Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.

Posted by wob. on 02/23 at 07:00 AM
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Dienstag, Januar 05, 2010

Prämien contra Sparen wollen

Risiken lassen sich subjektiv nicht vergleichen

Wenn die großen Discounter zum Jahreswechsel Bügelordner, Textmarker und Dokumentenhüllen anbieten, dann ist nicht nur der Termin zum Steuerbelege sortieren gekommen, sondern auch Zeit, mal wieder den Versicherungsstatus für sich und seinen Partner oder eben für die gesamte Familie zu bestimmen.

Schließlich sind es die Hinweise der Verbraucherorganisationen, die immer mal wieder darauf hinweisen, dass es im Bestand des individuellen Haushalts doch den einen oder anderen „Geldfresser“ gibt, statt denen - wenn sie erst entdeckt sind - schon mal “Hunderte von Euro gespart werden könnten.

Ob das nun als „Werbung“ dafür gilt, dass Versicherte ihren Policen-Ordner prüfen sollen, weil zum Ende des Jahres der eine oder andere Vertrag ausläuft, den zu kündigen gemäß Vereinbarung gar nicht zeitgerecht wäre, oder ob man nur ans Sparen nicht aber ans Versichert-Sein denkt - so leicht sind die Feststellungen gar nicht zu treffen. Schon gar nicht auf die Schnelle zum 1. oder zum 2. Januar.

Was die konkrete Seite angeht, so liegen die Schätzungen beim Bund der Versicherten (BdV) bei 400 Euro pro Jahr, die der Durchschnittsdeutsche sparen könnte, wenn er nur erst prüft, wie er versichert ist und wie er es günstiger sein könnte oder sollte. Von der Branche wird ein solcher Wert angezweifelt, denn der Nachholbedarf bei der Altersvorsorge gilt als noch nicht gedeckt, weshalb der Einzelne sich noch stärker daran orientieren sollte. Wie es sich genau verhält, liegt wohl bei der Risikoeinschätzung, dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln, so auch die Versicherungsexperten bei den Verbraucherzentralen. So soll jeder seinen Bedarf individuell prüfen und er wird dabei wohl feststellen, dass 400 Euro kaum gespart werden können. Als zutreffend gilt jedoch, dass Leistungen und Beiträge je nach Anbieter recht unterschiedlich ausfallen können.

Das Potenzial, gewisse Beiträge zu sparen, gilt dennoch als gegeben. Zum Grundschutz gehört allerdings weder die Handy-Versicherung, nicht zwingend die Glasbruchschutz und auch nicht der unklare Schutz gegen “häusliche Notfälle”. Nimmt man die Zahlen der Versicherungswirtschaft als Fakt, dann gaben die Deutschen 2008 je Kopf 1800 Euro aus, was 150 Euro pro Monat macht. Und da gehört bei den meisten die Kfz-Versicherung und die (teure) Rechtsschutz schon dazu…

Posted by wob. on 01/05 at 05:00 AM
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Mittwoch, Dezember 30, 2009

Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!

Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?

Früh richtig versichern schützt!

Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.

Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.

Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.

Posted by wob. on 12/30 at 07:00 AM
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Donnerstag, November 19, 2009

Wie die “klassische Leben” den Hausbau finanziert

Was zu Lebensversicherungen als populäres Wissen gilt, nämlich die Unterscheidung in die kapitalisierte Version und die mit “nur Todesfall-Risiko” - bei denselben Summen die eine teurer, die zweite günstig - kann für den Hausbau nur im kapitalisierten Fall der Finanzierung und der Tilgung dienen.

Wer für 20 oder mehr Jahre ab dem Zeitpunkt des Hausbaus eine Versicherung abschließt oder eine Bestehende aufstockt, der sichert zum einen seine Familie, bietet zum anderen der geldgebenden Bank damit eine erhebliche Sicherheit und praktiziert damit eine besondere Variante für den anschließenden Kapitaldienst.

Während der Laufzeit der Baufinanzierung muss nämlich zu den laufenden Zinsen nicht zwingend auch eine Tilgung geleistet werden. Statt die Schulden laufend zu senken, wird die “ersparte Tilgung” in gleichen Beträgen in eine Lebensversicherung einbezahlt. Diese Beiträge, die als Sonderausgaben ganz oder zum Teil bei der Steuererklärung als einkommens-mindernd angerechnet werden, verzinsen sich über die Laufzeit der Lebensversicherung. Tritt das Schlussalter ein - zum Beispiel 55 oder älter - wird die durch Zession an die Bank abgetretene LV zur Tilgung verwendet.

Eine solche Kombination aus Lebensversicherung und Baufinanzierung ist sinnvoll bei eher hohem Steuersatz des Bauherrn und wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Dann nämlich können die Zinsen des Darlehens gegen die Mieteinnahmen angerechnet werden. Und weil die Tilgung ausgesetzt wurde, bleiben die Darlehenszinsen bei Zinsfestschreibung für zehn oder mehr Jahre oder auch nach Anschlussverträgen für die gesamte Laufzeit (ziemlich oder nahezu) gleich hoch. Das sichert dem Bauherrn den Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.
Doch sollen Nachteile nicht verschwiegen werden: Wird die Auszahlung im Erlebensfall fällig und soll mit der doch recht hohe Summe getilgt werden, tritt dieser Fall in erwarteter Höhe nur dann ein, wenn sich die Überschussprognosen der Lebensversicherung nicht schlechter entwickeln als geplant. Im schlechtesten Fall reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um das Darlehen voll zu tilgen.

Und die Vorteile?

Bleibt der Zinssatz über die Laufzeit konstant, erlaubt dies dem Bauherrn eine klare Kalkulation über die monatliche Belastung. Zusätzlich ist zur Finanzierung gegenüber den Angehörigen ein Todesfallschutz gegeben. Gilt die Überschussentwicklung der Lebensversicherung als günstig, ist mit Erreichen des Schlussalters die Leistungssumme höher als die zu tilgende Summe. Geht man also bei den Prognosen von hohen Überschussbeteiligungen aus, darf dies nicht zu einer Tiefzinsphase während der Laufzeit kommen. Dann nämlich werden durch die weniger rentablen Anlagen beim Versicherer die Überschussanteile niedriger als geplant und erwartet. Das ausgezahlte Kapital der Lebensversicherung reicht dann eventuell nicht ausreicht, um das Darlehen komplett zu tilgen; der Differenzbetrag muss auf andere Weise getilgt werden. Eine verlängerte Baufinanzierungsphase ist denkbar.

Posted by wob. on 11/19 at 06:00 AM
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Dienstag, November 17, 2009

Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!

Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.

Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.

Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.

Was zu Mängeln führt

Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.

“Quali” bei Handwerkern

Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..

Posted by wob. on 11/17 at 05:00 AM
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Donnerstag, November 05, 2009

Hallo, Rentner! Steuererklärung Ja oder Nein?

Neue Steuerregeln für Renteneinnahmen und die demnächst bevorstehende Kontrolle durch die Finanzverwaltung “bedroht”  viele Rentner und macht diese unsicher. Gegen dieses ungute Gefühl bieten die Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), einer Lobby-Organisation für Senioren, Rentner und Pensionäre, und der Renten Service der Deutschen Post allen interessierten Rentnerinnen und Rentnern einen Steuer-Check im Internet an.

Wird bundesweit in über 2.800 Beratungsstellen der VLH nach wie vor viel gefragt zur neuen Rentenbesteuerung von Ruhegehaltsempfängern, so benötigen viele Rentner Informationen auch dazu,
* wann eine Einkommensteuererklärung verpflichtend wird,
* welche Steuer-Sparmöglichkeiten sich ergeben,
* was passiert, wenn keine Steuererklärung abgegeben worden ist oder was ist,
* wenn versehentlich nicht sämtliche Bezüge erklärt worden sind.

Wegen dieser Unsicherheiten, wegen der Ängste und wegen des großen Informationsbedarfs der Rentner hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ein Internet-basierter Check-Up-Angebot ins Netz gestellt.

Schon seit langem bietet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. die steuerliche Beratung und erstellt auf Antrag die Einkommensteuererklärung. Wie bei allen Lohnsteuerhilfevereinen geschieht dies im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Renten gegeben sind und die Nebenkosten aus Überschuss-Einkünften wie Vermietung oder Zinsen 13.000 Euro bei Alleinstehenden oder 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Die Mitglieds-Beiträge sind in diesem Sinne sozial gestaffelt und liegen zwischen 32 und 240 Euro. Bis zum 30. Juni 2010 entfällt die Aufnahmegebühr für Rentner.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V (BAG-SO) vertritt 101 Verbände mit ca. 13 Mio. älteren Menschen als deren Mitglieder.

Rentner ans Netz!

Der Steuer-Check ist auf den Internetseiten der BAGSO unter www.bagso.de/steuern.html, der des Renten Service unter www.rentenservice.de/steuern und der der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. unter www.vlh.de zu erreichen.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist mit fast 500.000 Mitgliedern und rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit der größte Lohnsteuerhilfeverein. Der Verein betreut seine Mitglieder als Arbeitnehmer und Rentner bei deren Einkommen-Steuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Der Renten Service der Deutschen Post AG sorgt dafür, dass monatlich rund 25 Millionen Renten pünktlich an über 19 Millionen Rentenempfänger ausgezahlt werden. Außerdem erhalten die Rentenempfänger im Internet nützliche Informationen zu Themen rund um die Lebenswelt älterer Menschen und die Rente. Weitere Infos www.rentenservice.de .

Posted by wob. on 11/05 at 04:05 AM
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Montag, September 14, 2009

Von wegen 2 linke Hände…

Was ist die Eigenleistung des Bauherren wert?

Mann, Mann, Mann…was habe ich 1996 geschuftet! Das Haus Baujahr 1936 war nicht nur der Lage wegen recht teuer, es war auch in einem völlig überkommenem Zustand. - So oder ähnlich lauten Schilderungen von jenen, die es wagten Eigenleistung einzubringen, die sich irgendwie nie berechnen ließ aber doch recht wertvoll war. Und sei es nur, den Schutt wegzuräumen…

Wer als neuer Eigentümer beim Hausbau oder bei der Sanierung mit anpackt, kann einiges sparen. Dabei gehören Tapezieren und Wände streichen zu den Arbeiten, mit denen am häufigsten Eigenleistung dem Bauherrn hilft Ausgaben zu sparen. Doch nur wer realistisch plant, wer seine Fähigkeiten und den Aufwand an Zeit richtig einschätzt, kann finanziellen Schaden und Verzug am Bau vermeiden.

Fußboden verlegen, Tapezieren oder Streichen - an solchen handwerklichen Arbeiten haben sich viele schon versucht - mit mehr oder minder großem Erfolg. Geht es nämlich um die eigenen vier Wände, ist für viele Bauherren schnell klar, dass kräftig mit angepackt wird. Werden muss! Vor die Tat hat die Logik aber die Gedanken zu Vorteilen und Risiken gestellt.

Ersparte Kosten und reale Zeit

Um die immer wieder als teuer geltenden Handwerker über Eigenleistung zu sparen, sollte überlegt werden, wie sich Zeit und Geschick kombinieren lassen. Denn im Vergleich mit gelernten Handwerkern schaffen Laien laut Verband Privater Bauherren (VPB) von drei Leistungseinheiten nur zwei. Demnach rät der Bauherren-Schutzbund (BSB), nicht mehr als fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme beim Bau als Eigenleistung einzuplanen. Für ein Reihenhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und Baukosten von 275.000 Euro können rein rechnerisch bis zu 25.000 Euro durch Eigenleistung gespart werden. Dafür werden jedoch 850 Stunden benötigt, was bei einjähriger Bauzeit bedeutet, dass etwa 22 Stunden pro Woche auf der eigenen Baustelle geschuftet werden müssen.

Einfach mal anpacken

Die Ausbau-Gewerke eignen sich für Eigenleistung am besten: Tapezieren, Walzen und Streichen sind lernbar und mit Talent geht eh alles besser. Etwas mehrt Geschick erfordern die Bodenbeläge; recht “easy” geht es beim Anlegen des Gartens. Wenig Sinn macht es, wenn der Laie sich an Leistungen versucht, die eigentlich Fachwissen erfordern, wofür Bauvorschriften und Regelwerke erforderlich sind. Dazu zählen Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen, die unbedingt vom Fachmann erledigt werden.

Kapitalkosten senken

Da viele Banken Eigenleistung wie fehlendes Eigenkapital gewichten, kann mit einer “Muskelhypothek” der eigentliche Kreditbedarf gesenkt werden. Das kann sich sogar bei den Kredit-Konditionen bemerkbar machen. Doch kennen die Kreditinstitute auch das Risiko aus unrealistischer Planung bei Bauherren. Damit nicht eine Nach-Finanzieren die Belastung erhöht, fordert die Bank meist gelistete Leistungen und Materialkosten.

Eigenleistung vertraglich festlegen

Wer sich als Bauherr in seiner Belastbarkeit und seinen Fähigkeiten überschätzt, der kann schon mal den Bau verzögern oder teures Nacharbeiten durch einen Fachmann verursachen.
Dagegen sind geplante Eigenleistungen in den Bauablauf einzuordnen und vertraglich mit den Baufirmen festzulegen. Das vermeidet finanzielle Schwierigkeiten.
Zu beachten ist, dass für Eigenleistungen keine Gewähr besteht, was klar macht, dass auch zu bestimmen ist, wer denn wie haftet, falls entstandene Schäden den Baufortschritt blockieren.

Bauhelfer versichern

Helfen Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer unentgeltlich mit, ist dies für kurze Zeit und für bestimmte Arbeiten grundsätzlich zulässig. Eigenleistungen müssen allerdings bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um die begleitende gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu garantieren.

Mit Sachverstand auf Nummer sicher

Wer insgesamt mit Planung und Realisierung sicher gehen will, sollte einen Bausachverständigen auffordern, weil der die Risiken bei Eigenleistung erkennt und helfen kann, realistisch zu sein. Auf diese Weise können bei guter Selbsteinschätzung und nötigem Engagement auf der eigenen Baustelle Kosten gesenkt werden.
Und wenn es denn punktgenau zum Einzug kommt, hat man als Bauherr nicht nur Geld gespart, man darf auch stolz sein auf den eigenen Beitrag zum Traumhaus.

Posted by wob. on 09/14 at 04:00 AM
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Montag, August 17, 2009

EMAs sorgen für mehr Sicherheit

Einbruch, Einbruch-Diebstahl oder - im schlimmsten Fall - Raubüberfall in den eigenen vier Wänden? - Elektrische oder elektronische Anlagen verhindern zwar nicht, dass Ganoven sich an fremden Eigentum zu schaffen machen, doch Signale oder Melder wirken auf jeden Fall genauso abschreckend wie viel Licht und Bewegungsmelder rund ums Haus.

Einbruch-Meldeanlagen, von manchem Spezialisten auch EMA genannt, ergänzen somit sinnvoll eine mechanische Einbruchsicherung mit Schlüssel, Arretierungen und Schließ-Bolzen. Da mit Einbruch der Dämmerung oder aber auch bei Dunkelheit die Spitzbuben eher eine Chance haben, nicht entdeckt zu werden, können Einbruch-Meldeanlagen, begleitet von grellem Licht und akustischem Alarm, wahrlich abschrecken und verhindern.

Fallen für Ganoven: Über die “Außenhaut”

Eine Anlage, die helfen kann, Einbruch zu verhindern, überwacht die Schwachpunkte eines Hauses und ergänzt ideal die klassisch-mechanische Einbruchsicherung. Dabei wird durch Bruch einer Scheibe oder das ‘Knacken’ einer Tür Alarm ausgelöst. Unterschieden werden die “Fallen-Überwachung”, durch die der unbefugte Zutritt ins Eigenheim durch Bewegungsmelder festgestellt wird. Nachteil dabei: Die Ganoven sind damit schon im Haus! Wird zuvor schon eine “Außenhaut-Überwachung” vorgenommen - über Kontakte an Fenstern und Türen - wird der Alarm bereits aktiviert, wenn Fenster oder Tür gewaltsam geöffnet oder eingeschlagen wird. Hier gilt als Vorteil: Der Alarm schlägt an, noch bevor der Täter ins Haus vordringt. Meldeanlagen dieser Art können dann auch eingeschaltet bleiben oder scharf gemacht werden, wenn die Bewohner zu Hause sind.
Nun gibt es aber Sicherheit nicht ohne Ausgaben, weshalb die Ausstattung aller Fenster und Türen sehr teuer werden kann, wenn nicht doch die einfachsten Kontakte montiert werden. Eine Kombination von Licht und Alarm gilt schließlich bei der Überwachung als richtig konsequent.


Neuzeitlich: Funk sichert!

Alarmanlagen, die über Leitungen aktiv sind, eignen sich für Neubauten oder bei größeren Renovierungen, wenn ebenfalls Elektrokabel verlegt werden können. Wer nachrüsten will, dem sind Funkalarmsysteme angeraten, wozu in der Regel ein Festnetz-Telefonanschluß oder ein Mobiltelefon erforderlich ist. Mittels Funkübertragung werden Bewegungsmelder, Tür- und Fenster-Sensoren oder auch Glasbruchmelder angeschlossen. Beim versuchten Einbruch wird eines der Geräte aktiviert und gibt Alarm.

Alarm und nix wie weg!

Wird der Alarm extern verursacht, also durch optische und akustische Signale, die abschrecken und auch die Nachbarn durch Licht und Sirenen aufmerksam machen, werden bei Intern-Alarm im Gebäude nur die evtl. anwesenden Personen gewarnt. Ergeht eine Alarmmeldung als Fernalarm, wird das Signal üblicherweise an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen übertragen. Dieses veranlasst die Vorprüfung und alles Weitere. Ohne Akustik und Licht spricht man vom “stillen Alarm” - der Alarm wird lautlos an einen Sicherheitsdienst geleitet.

Einbau vom Profi

Weil die Funktionsweisen sehr komplex sind und die Auswahl groß ist, ist es anzuraten, Profis zu befragen, die auf Planung und Installation besonders achten. Wer Qualität schätzt, der achte auf die Prüfnummer DIN EN 45011, die ein zertifiziertes Produkt garantiert. Nicht zuletzt um Fehlalarme zu vermeiden, sollte die Anlage von einem Profi eingebaut werden, die auf den Internetseiten der Polizei für einige Bundesländer mit deren Adresse und Empfehlung gefunden werden. Auch helfen polizeiliche Beratungsstellen kostenlos bei den Alternativen für mehr Schutz ums Eigenheim.

Posted by wob. on 08/17 at 09:35 PM
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Montag, August 03, 2009

Unfallversichert auf dem Weg zur Schule

Berufstätige Eltern durch gesetzliche UV geschützt

Wer als Arbeitnehmer seine Kinder nach den Sommerferien vor seinem eigentlichen Weg zur Arbeitsstelle noch schnell zur Schule bringt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Dann ist schließlich nicht nur das eigene Kind, sondern auch die berufstätige Mutter oder der Vater abgesichert, so die VBG.

Sind Eltern als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers und dessen Branche gesetzlich unfallversichert, ist für die Schülerinnen und Schüler die Landesunfallkasse oder auch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.

Auf diese Weise sind Mütter und Väter auch dann versichert, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit die Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, zu einem Kinderhort oder zu einer Betreuungsperson oder -stelle bringen und sie diese auf dem Nachhauseweg von dort auch wieder abholen.

Gilt auch bei Fahrgemeinschaften

Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so sind auch mitfahrende Personen, die nicht zur Familie zählen, in den Versicherungsschutz eingebunden. 
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte bei der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den knapp 650.000 Mitgliedsunternehmen mit verschieden hohen Risikostufen für ihre Beschäftigten zählen solche aus über 100 Gewerbezweigen und Branchen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Privates Risiko nicht vergessen

Trotz einer solchen gesetzlichen Regelung darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur einen Teil der wöchentlich 168 Stunden abdeckt. Neben den Berufswegen und den Fahrten zum Arbeitsplatz sind zahlreiche Stunden mir Risiko behaftet, für die eine private Unfall-Verscherung angezeigt ist.

Versicherungsvergleich Unfall-Versicherung


Weitere Informationen zur VBG unter www.vbg.de
Originaltext der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG als digitale Pressemappe unter http://presseportal.de/pm/16868

Posted by wob. on 08/03 at 10:00 AM
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Freitag, Juli 24, 2009

Finanzierung kommt vor dem Kauf!

Wer weiß, wie er finanziert, der muss nicht auch schon bezahlt haben. Somit ist die seit Jahren vielfach praktizierte Drei-Wege-Finanzierung zunächst nur eine Kombination aus klassischem Kreditvertrag in Verbindung mit einem Leasinggeschäft.

In zahlreichen Fällen vereinbaren die Vertragspartner bei Kauf oder Leasing eine einmalige Sonderzahlung, die sich daran orientiert, wie liquide der Schuldner ist, sofern es sich nicht um den Gebrauchten handelt, den dieser einsetzen will. In den Laufzeit-Monaten folgt dann der Kapitaldienst in Raten; Zins und Tilgung sind dabei abhängig von der Kreditsumme, dem nominalen Zinssatz und der Laufzeit.

Nähert sich die Finanzierung ihrem vertraglichen Ende, hat der Schuldner die Wahl, mit Ausgleich der Abschlussrate vom Besitzer zum Eigentümer des finanzierten Rechtsobjektes zu werden oder es eben zurückzugeben. Bei dieser Sachleistung ist darauf zu achten, dass sich der Gegenstand in einem ordentlichen Zustand befindet. Für ein Fahrzeug bedeutet dies, dass nicht mehr Kilometer zurückgelegt wurden als vereinbart. Sonst würde, wie mit Abschluss vereinbart, eine Nachzahlung fällig. Für den Kunden als Schuldner besteht auch die Möglichkeit eine doch hohe Schlussrate über einen neuen Kreditvertrag zu leisten. Somit ist eine Drei-Wege-Finanzierung grundsätzlich für langlebige Wirtschaftsgüter jeder Art vorstellbar, was eben nicht nur das Auto betrifft. Das kann auch ein selbst fahrender großer Rasenmäher, ein Gartenhaus, ein Wohnmobil, eine Solaranlage oder eine Einbau-Küche sein. Versteht sich, dass man letzteres eher nicht wieder ausbauen wird…

Die Automarke und das Modell sind für eine Finanzierung überhaupt nicht wesentlich - lediglich deren Höhe bzw. deren Wert. Wer während der Laufzeit überraschend zu mehr Geld kommt, kann jedoch bei der Drei-Wege-Finanzierung keine Sonderzahlungen leisten, um schneller schuldenfrei zu werden, meist ist auch eine vorzeitige Kredit-Kündigung ausgeschlossen. Die ist eher durch den Gläubiger angezeigt, wenn der Schuldner mit mindestens drei Raten in Verzug gerät. Gegen die Risiken aus dem Alltags -und Berufsleben schützt zwar eine Kredit-Ausfallversicherung, doch ist diese nicht in jedem Fall angezeigt, weil zum Beispiel ein verbeamteter Schuldner kein Arbeitsplatz-Risiko hat. Empfohlen wird eine derartige Versicherung, wenn berufliche Sachverhalte nicht zweifelsfrei sind oder auch der familiäre Status sich als instabil erweisen könnte.

Posted by wob. on 07/24 at 06:14 PM
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Freitag, Juli 03, 2009

Wie wohnen Sie denn so…?

Gibt es Wohnraum-Planungs-Tools und wenn ja, welche..?

“Zeige mir, wie du wohnst und ich sage dir, wer du bist!” - Wer nett wohnt, der hat auch meist nichts gegen Gäste. Es sei denn, die Hausfrau ist der Meinung, dass eine objektiv bescheidene “Un-Ordnung” dies aktuell gar nicht zulasse. Weit weg von Feng Shui und den Einrichtungsvorschlägen auf den Möbelhaus-Prospekten, aber doch für Freunde des stilvollen Wohnens und Einrichtens macht derzeit eine Website auf sich aufmerksam: Planungswelten.

Seit knapp zwei Jahren (9/2007) macht sich das Einrichtungsportal von TrendView in Koblenz GmbH nützlich mit zahlreichen Planungstools, Küchen-Konfiguratoren, Grundriss- und 3D-Raumplanern und auch mit Online-Tools, wie Wände zu gestalten sein können.

Ausdruck mit einem Klick!

Die Einrichtungsplattformermöglicht, dass nicht nur eine Wohnung geplant werden kann, Nutzer der Webseite können parallel auch nach Herstellern, Händlern und Anbietern ihres Traumhauses oder online nach ebensolchen für eine neue Küche suchen und Anfragen an Dienstleister der Branche “Einrichtung” zu stellen.
Auch Möbel zu bestellen ist möglich, wenn man diese bereits im virtuellen Wohnzimmer umher geschoben hat. Insgesamt gilt das Koblenzer Einrichtungsportal als bequem und gilt mit als führend in diesen Portal-Kategorien.
Was sich bereits auf Webseiten von IKEA und Co. über deren Planungstools darstellt und Bestellungen ermöglicht, wird bei www.planungswelten.de durch die zahlreiche Anbieter ausgeglichen, was kostengünstig zur erträumten Einrichtung führen kann.

Wunschmöbel für das Kinderzimmer ?

Als gelungen gilt auch eine “Wunschmöbelanfrage”, bei der der Möbelsuchende online seine individuelle Möbel-Anfrage eingibt. Teilnehmende und zugeschaltete Möbelhändler können auf solche Anfragen passende Angebote zusenden.
Angebote können danach im persönlichen Bereich des Nutzers der Einrichtungsplattform verglichen und entschieden werden.
Wer es ganz individuell mag, der kann in einem umfangreichen Möbelhändler-Onlineshop seinen Bedarf selbst eingeben und auch so richtig auf den Seiten der Möbel- oder Küchenangebote “blättern”.
Trotz gelisteter Planungstools bleibet die online-Bewertung der Gartenteichplaner, Garagentor-Konfiguratoren oder der Einrichtungsplaner noch außen vor. Vorerst muss also noch nach den besten Tools gesucht werden, bis man den Planer gefunden hat, mit dem sich gut arbeiten lässt.

Posted by wob. on 07/03 at 01:00 PM
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