Persoenliches
Dienstag, Oktober 19, 2010
Riester - da war doch was…
Wer nur ‘riestert’, macht was falsch! – Die Rentenlücke gibt es tatsächlich!
Wer einem Auszubildenden im Berufsschulunterricht im Fach Wirtschaftskunde bei den Lehrplaneinheiten ‘Lohn und Gehalt-Versicherungen-Sparen-Zahlungsverkehr’ den Blick in die eigene Zukunft anrät, der erfährt eher bescheidenes bis wenig Verständnis in der Frage: Wie groß ist in frühestens 45 Jahren die eigene Rentenlücke?
Wer sich dann aber wirklich auf Spezialisten verlässt, die das mal hochrechnen, der darf erkennen: Die Lücke bei der Kaufkraft im Alter ist zwar kleiner als schon mal Banken und Versicherungen behaupten, aber doch so groß, dass ein aktuell besparter Riester-Vertrag als einzige Altersvorsorge wohl eher nicht ausreicht. Um die Rentenlücke einigermaßen sicher stopfen zu können, muss Vorsorge auf mehreren Ebenen getroffen werden. Bei hoher staatlicher Förderung ist Riester wohl die erste Alternative, doch darf auch die zweite, die Betriebsrente nicht missachtet werden, um im Alter sorglos zu leben. Denn seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihrer Arbeitsvergütung bei großen Vorteilen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen zu können. Wer darüber hinaus noch mehr tun will, dem sind weitere gestaltende Möglichkeiten nicht verwehrt.
Achtzig Prozent sollten es sein
Nach gültigen, populären Berechnungen ist anzunehmen, dass bei vielen Personen im aktuellen Erwerbsleben die normale Rente nicht reichen wird. Um nämlich mit Mitte 60 oder vermutlich dann auch später den erwarteten Lebensstandard zu sichern, sollten rund 80 Prozent des letzten Nettoverdienstes verfügbar sein. Erfreulich schon heute: Viele Ausgaben während der noch jüngeren Lebensjahre fallen im Alter weg: Kredite für die Wohn-Immobilie, Studiengelder für die Kinder und dann eben auch der individuelle Vorsorgeaufwand. Wer zugleich im Alter mehr Zeit hat als vorher, dem entstehen andere Ausgaben für Hobbys oder Reisen. Bei tendenziell sinkenden gesetzlichen Rente ergibt sich folglich ein Mehrbedarf, den die derzeit jüngeren Jahrgänge ernstnehmen und nicht unterschätzen sollten.
Große Rentenlücke für die aktuell Jüngeren
Unterstellt man den Berufseintritt nach dualer Ausbildung derzeit mit 20 Jahren, gilt nicht nur nach Expertensicht eine große Rentenlücke, was am ständig geringeren “Brutto-Renten-Niveau” festzumachen ist. Ein nur bedingt populärer Wert, der die Monatsrente eines Durchschnittsverdieners in Prozent seines früheren Bruttogehalts zeigt. Bei einer Betrachtung von 45 Versicherungsjahren liegt der Wert statt wie bis vor wenigen Jahren bei 50 Prozent bis 2030 wohl nur noch bei 40 Prozent.
Doch ein weiteres Problem tritt mit der „nachgelagerten Besteuerung“ auf, wenn - begonnen in 2005 - der Ertragsteil der Renten höher und damit steuerlich stärker belastet wird. Bis 2040 sollen Renten sogar für Erwerbstätige ab Jahrgang 1973) in vollem Umfang besteuert werden. Dagegen wird die Steuerbelastung der laufenden Renten-Beiträge langsam abgebaut und soll ab 2025 ganz wegfallen. Für Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1973 kommt es damit zu einer Doppelbesteuerung, weil circa 18 Prozent der Rentenbeiträge aus versteuertem Arbeitseinkommen stammen und die erwarteten Rentenbezüge dann voll besteuert werden.
Arbeitnehmer mit Familie
Wer verheiratete ist, muss berücksichtigen, dass er bei gleichem Bruttogehalt zwar mehr netto hat als ein Single in Steuerklasse I, doch die Rentenlücke wird später größer, weil die Differenz zwischen Nettogehalt und Rente bei verheirateten Alleinverdienern höher sein wird. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, ist die Rentenlücke kleiner wegen höherer Abzüge für die laufenden Rentenbeiträge.
Unabhängig davon, wie groß die Lücke tatsächlich wird, eine ausgewogene Altersvorsorge schafft klare Verhältnisse für die Zukunft. Eine Besonderheit ist dabei die „Entgeltumwandlung“: Beträge hieraus für diese betriebliche Zusatzrente sind bis 2.544 Euro frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Weitere 1.800 Euro jährlich gelten als steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer keine Direktversicherung hat, die vor 2005 begann.
Dienstag, September 21, 2010
Vorsorge für die Kaufkraft im Alter
Trends, Tendenzen und Ausblicken haften immer die Zweifel der Schätzung, der Zukunft und der Spekulation an. Doch gibt es auch für die wirtschaftliche und materielle Zukunftsforschung Rentenexperten, die nun mal ausrechnen, dass sich in Zukunft die gesetzliche Versorgung aus der Altersrente und über ihre Träger von derzeit 67 Prozent des letzten Einkommens stetig nach unten entwickeln und auf 46 Prozent der dann zuvor erreichten Einkommen im Jahr 2020 sinken wird.
Unselbständig Tätige, also alle Arbeitnehmer, die ab etwa 2035 in den Ruhestand gehen, haben sich heute schon vorzustellen, von 10 Euro des letzten Einkommens in der Rente nur noch vier Euro zur Verfügung zu haben, denn die gesetzliche Rentenkasse wird wegen der demographischen Entwicklung nun mal nicht voller werden.
Personen im Rentenalter, ob Single oder verheiratet, müssen in Zukunft nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in stärkerem Umfang selbst zahlen, sondern auch auf einen immer höheren Ertragsanteil an der monatlichen Rente Steuern abführen. Was den Pensionären, den ehemaligen Beamten schon längst als Faktum gilt.
Kaufkraft auch nach Beruf und Arbeit
Um nun die Kaufkraft und ein “auskömmliches” Leben auch im Altersruhestand zu sichern, muss möglichst schon in frühen Jahren des Berufslebens jeder seine Möglichkeiten ausloten, neben den Abzügen für die Rente auch noch privat vorzusorgen.
Als Varianten gelten dabei die beiden Wege, sofern finanziell möglich, die kombiniert werden sollten:
* einmal die Anlagemöglichkeiten für die private Vorsorge, egal ob mit hoher Flexibilität oder langfristig, mit oder ohne staatliche Förderung, und zum zweiten
* die betriebliche Vorsorge, die vom Arbeitgeber mit gestaltet und organisiert wird und in der Regel auch in hohem Maße mit finanziert wird.
Die betriebliche Rente trägt dazu bei, dass Mitarbeiter und/oder dessen Angehörige für den akuten Versorgungsfall, also bei erlangtem Ruhestandsalter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall, besser abgesichert sind. Hierbei fördert der Staat zusätzlich.
Um die die optimale Vorsorge als Strategie zu wählen, sind viele Faktoren des Individuums abzuklopfen: Alter, Familienstand und Höhe des Einkommens.
Da Entscheidungen nicht allein über Prospekte getroffen werden sollten, ist der gelernte Versicherungskaufmann und -Makler der Experte, an den es sich in Sachen vertrauensvolle Beratung zu wenden gilt.
Mittwoch, September 01, 2010
Das Leben - ein Berufs-Risiko
Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.
Risiko nach persönlichem Status
Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.
360 Kalendertage sind ein Jahr
Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.
Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.
Damit nichts schief geht
Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.
Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.
Dienstag, Juli 27, 2010
Kredit übers Internet: Billig oder günstig oder fair?
“Geld regierte die Welt” war wohl in den vergangenen 12 bis 15 Monaten die kaum erfreuliche Feststellung, die schließlich von der Banken- und Wirtschaftskrise “gekrönt” wurde. Wenn aktuell (Juli 2010) die Zahl der Anbieter für Kredite auch übers Internet ständig steigt und es fast täglich neue Sonderangebote gibt, scheint dies auf den ersten Blick sehr viel versprechend.
Meist werden aktuell niedrige Zinsen versprochen, den Kredit zu vereinbaren dauert wenige Stunden und oft bleibt auch die SCHUFA-Anfrage außen vor. Dem potenziellen Schuldner fällt es dann aber doch schwer, sich für den korrekt handelnden Gläubiger zu entscheiden.
Bevor man sich für einen Ratenkredit entscheidet, sind Zinsen, ergänzende Gebühren oder auch Prämien für Versicherungen gegen Kreditausfall sowie die allgemeinen Kreditbedingungen genau zu prüfen. Wer private Berater kennt, sollte deren Rat nutzen.
Zweifelhaft wird es, wenn beim Kreditangebot wichtige Informationen fehlen oder dem Antragsteller erst mit der Antragsannahme mitgeteilt werden. Überraschungen und Zusatzkosten lassen sich vermeiden, indem nur bei seriösen und zuverlässigen Anbietern ein Kredit aufgenommen wird. Wer ehrlich und offen mit dem Kunden umgeht, wird ihm auch faire Konditionen bieten.
Merkmale unter Vorbehalt
Der Blick auf klare Konditionen und Kosten darf nicht durch vermeintlich günstige Besonderheiten verstellt werden oder wenn Bedingungen zunächst fehlen oder nachgeschoben werden. Auffällig können sein: Kredit ohne SCHUFA,
Bearbeitungsgebühr vor Abschluss, fehlende Angabe des effektiven Zinses pro Jahr, wenig transparente Kosten, Zwangsversicherung oder Bargeld per Post. So werden mit dem Zusatz „ohne SCHUFA“ Kredite angeboten, bei denen der Kreditgeber eine Anfrage bei der bekanntesten deutschen Auskunftei (und auch bei keiner anderen) nicht vornimmt. So werden die SCHUFA-Daten des Kredit-Antragstellers nicht geprüft, was eigentlich bei Ratenkrediten üblich ist. Eine solchermaßen fehlende Prüfung, verbunden mit einem höheren Risiko für den Gläubiger, macht dann aber den Ratenkredite teurere als mit einem SCHUFA-Abgleich.
Achtung! Gebühr!
Kreditangebote im Internet sind oft auch solche, bei denen den Kunden eine Bearbeitungsgebühr betrifft, noch bevor der Kredit überhaupt angenommen, bearbeitet und genehmigt wurde. Ohne Zahlung wird der Kredit-Antrag dann aber auch nicht geprüft und nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf eine Kredit kann trotz Leistung der Gebühr jedoch nicht abgeleitet werden und so ist manchmal das Geld verloren.
Effektiv höher als nominal!
Fehlt dem Kreditangebot der effektive Jahreszins, muss der Hinweis erfragt werden, weil der “benannte” Nominalzins durch Gebühren höher wird. Die Angabe der tatsächlichen Jahresverzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und auch wichtig, da zusätzliche Kosten auch den vertraglichen, den nominalen Zinssatz aufs Jahr oder eben auf die Laufzeit gesehen deutlich erhöhen. Ist es dem Kunden nicht möglich, vertragsbedingte Angaben vor Abschluss des Kreditvertrages zu erkennen, sollte er andere Angebote bevorzugen.
Schulden als Risiko
Wird für den künftigen Schuldner eine Kreditversicherung vorausgesetzt, für mögliche Zeiten der Arbeitslosigkeit und damit den Restschuld-Ausfall, muss dies als Zwangsversicherung betrachtet werden. Eine solche Versicherung ist meist recht teuer, erhöht die Kreditkosten und muss deswegen überlegt sein.
Beim Angebot „Bargeld per Post“ wird beim Ratenkredit die Kreditsumme mittels Postanweisung in bar ausbezahlt. Das schafft zwar ‘Anonymität’, erhöht aber den Aufwand für den Schuldner. Da bleibt die Frage, ob dieser Service die Mehrkosten rechtfertigt.
Donnerstag, Juli 22, 2010
Mein Kind, ein Zappel-Philipp, ein Schädiger?
“Waren Sie ein ‘schaden-geneigtes Kind’ ?” - “Nicht!” - “Dann vielleicht Ihre Abkömmlinge oder Ihre Enkel…?” - Tschuldigung, aber es geht nun in der Elternschaft auch mal darum, dass ein Schaden zu ersetzen ist, den ein Kind jemandem anderen körperlich zugefügt oder an Sachen beigebracht hat. Denn wenn Kinder Schäden anrichten, beginnt oft und auch meist der Streit mit der eigenen Haftpflicht. Denn strittig ist oft die Aufsichtspflicht, die jedoch von Eltern nicht zu jeder Minute praktiziert werden muss.
Wie war das kürzlich auf dem Gehweg? Der Steppke mit Helm, radelnd auf dem Gehweg, wird von der Mutter begleitet, diese mit dem Rad auf der Fahrbahn. Der Kleine schwankt, fällt gegen ein geparktes Fahrzeug. Die Mutter sorgt sich sowohl um den Spross als auch um den möglichen Schaden. Vor lauter Überraschung stellt sie ihr Rad so ab, dass auch dieses gegen das Fahrzeug poltert…
Wie nun wird ein solcher Schaden reguliert? Für den Geschädigten keine Frage: Die Haftpflicht der Eltern muss zahlen. Und die fühlen sich “aus dem Schneider”, weil eine solche Versicherung tatsächlich seit Jahren läuft. Solche Schäden, verursacht durch Kinder, werden jedoch nicht immer reguliert. Der Sachverhalt der Haftung hängt nämlich vom Alter des Kindes ab und von der Frage, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beschränktes Recht - beschränkte Haftung
So wie die Tatsache, dass erst mit dem siebten Lebensjahr die beschränkte Geschäftsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Taschengeld-Paragrafen des BGB eintritt, so sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig. Folge: auch die Eltern kann man nicht für Schäden haftbar machen, die vom Kind verursacht wurden. Es sein denn, das Kind ist überaus schadensgeneigt, womit es auch auffällt, und bedarf ständiger Aufsicht.
Ob also Bagatellschaden oder Unfall im Verkehr mit Sach- oder gar mit Personschaden - nicht in jedem Fall müssen Eltern für eine Unfallfolge oder für einen Sachschaden aufkommen. Dieser Deliktschutz für Kinder im Straßenverkehr gilt sogar erweitert: Bis zum Alter von zehn Jahren muss für ein Schaden, den sie im fließenden Verkehr verursachen, nicht gehaftet werden.
Junior, wo bist du, was machst du?
Wurde allerdings die Aufsichtspflicht der Eltern beweisbar verletzt, haften sie und die private Haftpflichtversicherung reguliert. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht geregelt, ab welchem Alter man Kinder alleine zuhause, im Garten oder auf der Straße spielen lassen kann. Diese Freiheiten müssen die Eltern vom Alter und der seelisch-geistigen Entwicklung des Kindes abhängig machen. Denn für eine gesunde Sozialisation müssen und sollen Kinder spielen. Dies gilt auch, wenn impulsiv und unüberlegt gehandelt wird, wenn man einem Ball nachrennt, der auf die Straße rollt und die Eltern deshalb nicht zwangsläufig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Für Geschädigte kann das dann aber auch bedeuten, dass ihnen ihr Schaden nicht ersetzt wird.
Dies ist dann langfristig störend, wenn es Nachbarn oder Freunde sind, die geschädigt wurden. Da steht dann ein bislang gutes Verhältnis auf dem Spiel. Falsch ist also die Eltern-Haltung, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn man nicht ordentlich auf sein Kind aufgepasst hat. Falsch! Nur wer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, haftet als Eltern und die Versicherung übernimmt. Wer nachträglich bestimmbar nicht richtig aufgepasst hat, sollte dem Versicherer dies angeben und eben bei der Schadenmeldung nicht beteuern, dass er/sie die ganze Zeit geschaut habe und der Schaden passierte, als man eine Minute nicht hingeschaut hat.
Wer nun den möglichen Ärger mit Nachbarn scheut, kann für Kinder unter sieben Jahren einen Zusatz im Haftpflichtschutz der Eltern vereinbaren. Dabei ist die Versicherungssumme meist aber auf 3.000 bis 5.000 Euro begrenzt oder auch mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall behaftet. Ein Extraschutz, den aber bislang nur jeder zweite Versicherer anbietet.
Wie bei den Vandalen?
Eine HP zahlt jedoch dann nicht bei Schäden, wenn ein Kind über sieben Jahren diesen vorsätzlich verursacht hat. Das nun nennt man ‘Vandalismus’. Schmiert der Sprössling Wände mit Farbe voll oder wirft er Fensterscheiben ein, gilt dies als ‘schaden-geneigt’, wofür das Kind oder eben die Eltern haften. Der Nachweis, dass der Schaden mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit entstand, ist jedoch schwierig und damit auch, ob Absicht vorlag und ob das Kind sein Handeln hatte einschätzen können.
Donnerstag, Juni 10, 2010
Mit Oma unter einem Dach?
Die familiären Konstellationen sind seit einigen Jahren oft nicht mehr so zweifelsfrei, wie sie vor Jahrzehnten noch klassisch traditionell waren, als zwei oder auch drei Generationen friedfertig und harmonisch, ausgleichend und materiell gesichert unter einem Dach lebten - leben konnten. Wer heute über eine solche “Wohngemeinschaft” nachdenkt, der hat nicht immer auch Gelegenheit, seinen guten Wunsch auch zu realisieren.
Die Frage ist nämlich: Passen die Eltern des Bauherren, seine Schwiegereltern oder eben Opa und Oma von welchem der beiden Ehepartner auch immer tatsächlich unters gemeinsame Dach? Dabei hat ‘passen’ weniger mit der Fläche und der möglichen Nutzung zu tun, sondern viel eher damit, ob den Großeltern der eigenen Kinder tatsächlich auch eine Mitwohn-Gelegenheit im eigenen Haus geschaffen werden kann.
Zunächst nur Vorteile
Dass ein solches Miteinander unter einem Dach eigentliche Vorteile für alle Beteiligten haben kann oder besser haben könnte, liegt auf der Hand. Wenn es familiär harmoniert und wenn alles gut geplant wird. Für Anke Lehmann (34) war von Anfang an klar: Wenn sie mit ihrem Mann ein Haus baut, kommt ihre Mutter mit. Und so geschah es auch, mit Mann und den beiden drei und vier Jahre alten Kindern zog ihre Mutter (69) in ein Fertighaus. Für Großmutter bot das Untergeschoss des Hauses in Hanglage eine Zwei-Zimmer-Einliegerwohnung mit separatem ebenerdigen Eingang.
Doch diese Beziehung mit mehr als zwei Generationen unter einem Dach ist in Deutschland eher die Ausnahme. Nur in etwa mehr als einem halben Prozent von 39,7 Millionen deutschen Haushalte wohnten 2007 die Eltern mit Kindern und deren Großeltern zusammen. Eher wenig, wenn man an das meist günstige, nutzvolle Zusammenleben mehrerer Generationen denkt.
Vitalität oder Pflege?
Doch die Vorteile müssen auch diskutiert werden. Ob die Eltern für ihre Kinder tatsächlich eine Betreuung im Haus haben, hängt von der Vitalität der Oma ab. Und ob Großmutter, statt dass sie die Mietkosten spart, nicht doch einen Teil ihrer Rente in die laufende Finanzierung steckt, ist nicht auszuschließen. Sollte Oma zum Pflegefall werden, ist fraglich, ob dies von dem Rest der Familie überhaupt häuslich geleistet werden kann.
Geht man jedoch vom “Wunsch der gute Tat” aus, müssen die Räume für alle Beteiligten gut geplant sein. Bevorzugen doch die meisten älteren Menschen eine Nähe auf Distanz, wie die Altersforschung weiß. Da wird gerne geholfen, doch schätzt und genießt der Senior auch die Unabhängigkeit. Und ob die Einliegerwohnung ‘im Keller’ das bisherige Wohnumfeld von Oma ausgleichen kann, kann auch eine nur halbe Lösung sein. Was aber ist die “beste Lösung” fürs gemeinschaftliche Wohnen von Jung und Alt?
Technisch alles machbar!
Ist es allein der separate Eingang und die deutlich Trennung der beiden Wohnbereiche? Ist es der Schallschutz über die Kellerdecke? Rein technisch spielt auch die Geschosshöhe von 2 Metern 50 eine Rolle; und auch die verbesserte Wärmedämmung sowie eine ausreichende Belichtung über Fenster. Ob jedoch Hanglage oder Tief-Parterre, im Mehr-Generationen-Haus wird nicht jede Kellerlösung optimal, wenn auch ein barrierefreier Zugang ohne Treppenstufen zu realisieren ist. Sollen gar beide Großeltern einer Seite eine Einliegerwohnung im Parterre erhalten, mag dies zwar die Wohnung barrierefrei machen, doch erfordert dies dann auch ein recht großes Grundstück.
Steuerliche Vorteile
Liegt die Einliegerwohnung gar unterm Dach, ist dies für Senioren nicht die beste Lösung, auch wenn beide Wohnungen zum gemeinsamen Treppenhaus hin separat sind. Denn mit der Einliegerwohnung können gar Steuern gespart werden, sofern sie vermietet wird. Denn auch ein Familienangehöriger kann Mieter sein, wenn er nachweislich eigene Einkünfte hat. Rechnerisch ist wichtig, dass Bau- oder Herstellungskosten für die zweite Wohnung gleich zu Beginn der Maßnahme getrennt ausgewiesen werden. Da macht dann auch ein gesondertes Baudarlehen Sinn und eine Beratung beim Steuerberater vor Baubeginn ist empfehlenswert.
Familie Lehmann wird jedoch nur dann voll zufrieden sein können, wenn auch familiär alles im Lot ist. Neid und Missgunst unter Geschwistern kann einem die eigentlich gute Beziehung schnell versauen… Und wenn es gar ums “Vorab-Erbe” oder um andere finanzielle Mittel oder Unterstützung geht, was von wem auch immer als ungleich verteilt angesehen wird, werden, ist die Störung vorprogrammiert.
Freitag, April 23, 2010
Freie Arztwahl oder ‘nur Kasse’?
Zwei-Bett-Zimmer, freie Arztwahl, Heilpraktiker-Kosten, Venen-Salbe oder Physiotherapie - wenn es um Gesundheit oder eben auch um Krankheit geht, liegt der Begriff von der Zwei-Klassen-Medizin zwischen GKV und PKV meist sehr nahe. Wenn denn diese diskutiert wird, geht es um die Frage, weshalb der Einzelne oder wie er in den einen oder anderen Status der Krankenversicherung gelangt.
In der Mehrzahl der Fälle, und das sind wohl um die 70 Millionen Personen in Deutschland bei 40 Millionen Arbeitnehmern, liegt die Tatsache einer gesetzlichen Krankenversicherung in einem Beschäftigungsverhältnis oder an den sogenannten mitversicherten Familienangehörigen. Doch schon für die Zahl der Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis von allein schon 650.000 Lehrern ist dagegen deren Krankenversorgung eine ganz andere. Ihnen, die nach Gesundheitsprüfung einst ihren Dienst antraten, zahlt der Dienstherr - Gemeinde, Land oder Bund - mindestens die Hälfte ihrer Krankheitskosten. Ob sich der Beamte zusätzlich privat versichert, ist seine Sache.
Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies nur, wenn er ausreichend hoch über der ‘Versicherungspflichtgrenze’ verdient. Seine gesetzlichen Beiträge - abhängig vom Monats-Verdienst - steigen in diesem Zusammenhang bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich erhöht wird, damit möglichst viele Arbeitnehmer in der GKV samt den Ersatzkassen bleiben. Folglich können nur diejenigen sich der Privaten Krankenversicherung PKV zuwenden, die entweder freiberuflich tätig sind, die Einzelunternehmer sind (eingetragener Kaufmann) oder auch selbständiger Handwerksmeister und dann die “Höchst- oder Hoch-Verdiener”.
Auch das geht: Freiwillig pflichtversichert!
Für diese Gruppen und ihre Angehörigen stellt sich dann auch Frage, ob man nicht doch freiwillig und damit wieder pflichtversichert bei der AOK oder einer der Ersatzkassen bleibt oder sich bei diesen nach Basis-Sätzen neu versichern will. Weitere private Zusatzversicherung wie Krankhaustagegeld oder freie Arztwahl sind davon unberührt. Sich vorher genau zu informieren ist dann gar nicht so einfach, wie ein neuerlicher Servicetest beweist.
Knapp neun Millionen Menschen gelten in Deutschland als privat versichert; Tendenz leicht steigend. Für manchen ist die Private Krankenversicherung (PKV) die günstigere Alternative, doch sind viele auch mit dabei, weil der Status des Selbstzahlers mit Privatpatienten-Status im Hintergrund dann doch ein höheres Leistungsspektrum abdeckt oder auch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat für den Privatsender n-tv die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Leistungen getestet. Das zunächst knappe und noch nicht spezifizierte Ergebnis: Platz 1 AXA; Platz 2 Münchner Verein und auf Rang 3 die Barmenia.
Wie wird privat reguliert?
Das Ranking wurde dabei zu gleich Teilen von Service und Preis-Leistung bestimmt. Als derzeit beste der privaten Krankenversicherer 2010 gilt danach die AXA, bei der vor allem Freundlichkeit und Kompetenz der Berater stark gewichtet wurden. Maßgeblich für die Barmenia-Platzierung war Rang eins in der Serviceanalyse, wenn auch der Leistungsbereich nur im Mittelfeld landete.
Welche Tarife zur Deckung der Arztkosten, des Kranhausaufenthaltes oder weiterer Therapien die richtigen sind, hängt immer auch von der individuellen Einschätzung wie auch vom Sicherheitsbedürfnis ab. Jedes Individuum muss deshalb für sich selbst oder seine Angehörigen prüfen, welche Leistungen sind mir wichtig und was soll und darf die Absicherung kosten. Zu zusätzlichen Infos kann man auch gelangen, wenn man Personen befragt, die bereits seit einiger Zeit privat versichert sind und über die Regulierung im Krankheitsfall erste Erfahrungen haben.
Montag, April 19, 2010
Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ( II )
Fortsetzung zu Vom Risiko der Berufsunfähigkeit (I)
Allgemeine Lebens, Berufs- und Freizeit-Risiken sind sowohl abhängig wie auch unabhängig vom Alter. Und unterschiedlich ist immer auch der Status des Betroffenen. Aus finanziellen, ja aus existenziellem Gründen die eigene Berufs- und Arbeitsfähigkeit abzusichern, ist für Jungunternehmer, für Nachfolger in Meisterbetrieben oder auch für Freiberufler unverzichtbar.
Weil staatliche Unterstützung im Schadensfall dürftig bleibt, ist zusätzlicher Schutz notwendig. Dieser greift mit derBerufsunfähigkeits-Versicherung BUV dann, wenn nur noch höchstens 50 Prozent der Arbeitszeit gearbeitet werden kann.
Der Versicherte erhält nach einem Unfall oder nach schwerer Krankheit regelmäßiges monatliches Einkommen. Damit der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann, sollten mindestens 1500 Euro vereinbart werden.
Eine eindeutige Empfehlung gibt es nicht, weil die versicherte Rente auch vom Vermögen und der Lebenssituation des Versicherten abhängt. Wer genügend Geld auf dem Konto hat und bereits vor dem Rentenalter steht, dem reicht für zwei oder drei Jahre auch eine geringe staatliche Erwerbsminderungsrente.
Die Alternative UV
Wer wegen Vorerkrankung als eher unerwünschtes Risiko gilt und deswegen keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, kann statt dessen mit einer Unfallversicherung einen Teil seiner Risiken absichern.
Für die Prämie spielt dann der Gefährdungsgrad des ausgeübten Berufe eine Rolle. Als höher gefährdet gelten im Handwerk Installateure, Schlosser, Mechaniker, Bäcker, Fleischer, Bauberufe, Dachdecker, Zimmerer, Tischler und Maler.
Versichert sind Verletzungen oder dauerhaften Gesundheitsschäden durch einen Unfall, wofür bei Abschluss keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Klauseln prüfen
Bereits beim Vorgespräch kann man sich als Interessent einer BUV daran halten, eine Checkliste abzufragen. Von Bedeutung sind nachstehende Merkmale:
Gesundheitsfragen - Hier ist alles korrekt zu beantworten, sonst riskiert man den Versicherungsschutz im Leistungsfall.
Leistung - Hier sind mindestens 1000 Euro BUV-Rente zu vereinbaren, verbunden mit der Option, ohne erneute Gesundheitsprüfung später aufzustocken. Dies ist wichtig nach der Meisterprüfung, der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf.
Laufzeit - Die sollte mindestens bis zum 60. Lebensjahr dauern, besser bis zum 65. Lebensjahr. Häufig lauten die Angebote bis zum 67. Lebensjahr.
Beitragsverrechnung - Hier werden Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet. Die Prämie kann aber steigen, wenn ein Geschäftsjahr für die Versicherung mal nicht so gut war. Deshalb sind bei Vertragsabschluss Netto- und Bruttoprämie (höchstmöglicher Beitrag) zu vergleichen.
Kombination - Eine BUV sollte aus Kostengründen nicht mit einer Kapital-Lebens- oder einer privaten Rentenversicherung gekoppelt werden. Die Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist jedoch sinnvoll - vor allem bei Unternehmern mit Familie.
Beratungsprotokoll - Der Verlauf des Gesprächs mit dem Versicherungsvermittler oder -makler ist zu dokumentieren und muss unterschrieben werden. Unterschrieben wird jedoch erst, wenn man zuhause noch mal alle Punkte gelesen hat.
Abstrakte Verweisung - In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Versicherung eben auf diesen Punkt verzichtet. Denn mit der Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Auch wenn dort keine Anstellung gefunden wird, zahlt die Versicherung keine BUV-Rente. Dagegen greift in neuen Verträgen oft die konkrete Verweisung. Mit ihr entfällt die Rentenzahlung nur, wenn der Betreffende anderweitig arbeitet und dabei nicht weniger verdient als vorher.
Mittwoch, April 07, 2010
Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ( I )
Das Leben bietet viel - aber verspricht nichts!
Allgemeine Lebens, Berufs- und Freizeit-Risiken hat jeder, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Aus finanziellen, ja aus existenziellem Gründen die eigene Berufs- und Arbeitsfähigkeit abzusichern, ist für Jungunternehmer, für Nachfolger in Meisterbetrieben oder auch für Freiberufler unverzichtbar.
Nach einem Unfall oder wegen der nachhaltig belastenden Folgen aus Krankheit kann sich kein Kaufmann, kein Selbständiger, kein Unternehmer in hohem Umfang auf eine staatliche Versorgung verlassen. Deshalb ist wichtig zu wissen, was eine Police leistet und was man als Versicherter dazu wissen muss.
In unterschiedlicher Intensität krank zu werden, ist ein allgemeines Lebensrisiko. Das wissen sämtliche selbständigen Handwerker und meist auch alle, die sich als Architekten oder Anwälte in die Selbständigkeit wagen. Und auch der Kaminkehrer und Schornsteinfeger hat als Jungunternehmer mit eigenem Bezirk das Risiko, in einer unverschuldete Berufsunfähigkeit zu gelangen. Das Risiko, nach Unfall oder nach schwerer Krankheit ohne ausreichendes Einkommen dazustehen, ist demnach zu vermeiden. Da schützt die Handwerker zwar zunächst bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Berufsgenossenschaft, doch sind Risiken im Privatleben und Erkrankungen, die keine Berufskrankheiten sind nicht gedeckt. Warum nur jeder Zehnte Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist Experten schleierhaft.
Wer als Single oder familiär auf sein monatliches Einkommen angewiesen ist, sollte als Basisschutz für den Chef eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Wer hierfür die Gründe kennt, gehört jedoch nur zu den 19 von 100 Personen, denen bekannt ist, dass Berufsunfähigkeit bedeutet, seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen langfristig nur noch in eingeschränktem Umfang ausüben zu können. Auch in der gesamten Bevölkerung haben nur 43 von 100 einen privaten BU-Schutz abgeschlossen.
Handwerker zögerlich
Warum die Quote im Handwerk so gering ist, sehen die Experten darin, dass eben die Monatsbeiträge die Ausgaben belasten. Um dies zu mildern, wäre ein Abschluss in frühen Lebensjahren sinnvoll, denn der Beitrag ist umso geringer, je niedriger das Eintrittsalter ist. Und weil man im Lebenslauf nun mal nicht gesünder wird, kommt es später im Leben bei Fragen zum Gesundheitsstatus und zu Vorerkrankungen schnell zu Risikoaufschlägen, zu Leistungsausschluss oder gar zur Ablehnung.
Wer jung eine Police abschließt, sollte darauf achten, dass der Vertrag später dynamisiert werden kann, und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Familie zu unterhalten hat oder er eine Immobilie finanziert und der Versicherungsschutz erhöht werden soll. Zu achten ist auch darauf, dass keine „abstrakte Verweisbarkeit“ vereinbart wurde. Ein Bäcker beispielsweise wäre durch diese Klausel verpflichtet, einen anderen Job zu finden, wenn er wegen Asthma seinen Beruf aufgeben müsste.
Risiko auch beim jungen Arbeitnehmer
Von 100 Arbeitnehmern werden nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung 25 aus Krankheitsgründen vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Eine ausreichende staatliche Hilfe ist nicht zu erwarten, denn die Leistung ist gering und daran geknüpft, dass man mindestens fünf Jahre rentenversichert war und in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Dies nun trifft auf junge Berufsanfänger nicht zu, weshalb sie in den ersten fünf Jahren ihres Arbeitslebens beim Staat leer ausgingen.
Samstag, April 03, 2010
Bauen, Kaufen oder Mieter bleiben?
Noch immer schwer zu entscheiden!
Kein Aprilscherz: Geld ist auch am 1.4. 2010 günstig zu leihen. Wer einen gesicherten Arbeitsplatz hat und wer bereit ist, der kann eigentlich die Entscheidung für die eigenen vier Wände wagen. Wirklich?
Zweifel am Kaufen oder Bauen bleiben immer, denn Wohneigentum bindet und verhindert oft berufliche Mobilität. Kommt es regional zu einer wirtschaftlichen Krise durch einen der großen Arbeitgeber, lässt sich Wohneigentum auch nur schwer verkaufen.
Galt der Wohnungsbau seit den 1990er Jahren als ständig schwach und bedenklich eingebrochen, mehr noch bei Mehrfamilien-Häusern als bei Eigenheimen, gab es einen neuen Minusrekord in 2009. Damit wurde auch das Angebot an Wohnraum auch dort knapper, wo wirtschaftlich stabile Verhältnisse herrschten und auch in prosperierenden Städten. Die Folge: Steigende Preise bei Mieten und Immobilien.
Zwar sind auch die Staatshilfen für Bau und Kauf derzeit mager. Doch diese sollten ohnehin nicht der entscheidende Faktor für die Entscheidung sein, ob Sie kaufen oder Mieter bleiben. Da gibt es andere, bedeutsamere Gründe: Wohngefühl und künftige Wohnkosten. Doch immer wieder hört und liest man Argumente, die von Hausbau und -kauf abraten.
Kapitaldienst meist höher als Miete
Mancher mag es für eine Milchmädchen-Rechnung halten, dass ein Mieter monatlich weniger für den Wohnraum ausgibt als jemand im Wohneigentum. Doch auf lange Sicht ändert sich die rechnerische Betrachtung. Und dennoch überschlagen sich die Spekulationen:
* Mieten könnten und dürften gesetzlich alle drei Jahre um 20 Prozent steigen
* Zins und Tilgung ändern sich vertraglich nur alle fünf, zehn oder fünfzehn Jahre
* langfristig könnten Mieten doppelt so hoch werden wie sie heute sind
* Raten für Haus oder Wohnung sind irgendwann bei Null
* wer mietet, kann nebenbei deutlich Kosten sparen, was ihn langfristig so geldvermögend macht, wie ein Eigenheimer seinen Wert einschätzt.
Wer wie auch immer vergleicht - als Mieter oder Eigentümer - kommt zu ganz subjektiven Ergebnissen. Und dies hängt davon ab, wer wie kalkuliert: Vermieter- oder Mieter-Verbände, Bausparkassen oder Anbieter von Fertighäusern. Vieles lässt sich rechnerisch beweisen, wenn… Doch geht es nicht ums Tricksen oder Fälschen, denn die künftige Entwicklung ist stets nur Prognose, für die an Zahlen geschraubt und gedreht wird. Bei entschlossenen Mietern bleiben Mieten und Immobilienwerte vermeintlich niedrig und die Zinsen eher hoch; lustvolle Bauherren oder Käufer sehen es umgekehrt. Doch die Realität ist anders: Mieter sparen nicht aufs Zins-Konto sondern geben aus, was sie haben. Und im Übrigen ist Geldanlage von Kursen und Pleiten bedroht, wie es Immobilienvermögen nicht ist.
Was Banker nicht mehr kennen…
Wer ‘s mal sauber rechnen will, wie er es in der Berufsschule gelernt haben müsste, der stelle sich vor:
* eine geliehene Bau- oder Kostensumme von z.B. 240.000 Euro (ohne Eigenkapital oder Eigenleistung) bei einer Schuldnerzeit von z.B. 20 Jahren macht ohne Zinsen schon mal 1.000.- Euro monatliche Tilgung (240.000 durch 240 Monate).
* Nimmt man nun den einfachen Durchschnitt aus höchster Schuld (240.000) am Anfang und der letzten Monats-Schuld nach 20 Jahren (= 1000) und dividiert durch zwei, ergibt dies eine durchschnittliche Schuld von 120.500 über die gesamte Laufzeit.
* Daraus nun die langfristige, durchschnittliche Verzinsung am Kapitalmarkt von z.B. 6 Prozent, macht pro Monat: 120.500 mal 6 % durch 12 = 602,50 Euro; plus Tilgung ergibt dies 1602,50 Euro monatliche Belastung.
Wer ‘s nun günstiger will, der muss halt länger finanzieren. Und wenn erst das Arbeitsleben bis 67 geht, dann - so der Dauer-Mieter - müsste sich das einrichten lassen…
Mittwoch, März 24, 2010
Auslandskranken-Police - Sicher in die Ferien!
Stehen die Ferien vor der Tür, sollte für eine geplante Reise auch auf die erforderlichen Versicherungen geachtet werden. Was an “Spezialitäten” sinnvoll ist, macht auch eine Auslandskrankenversicherung deutlich.
Wer eine solchen Abschluss tätigen will, der sollte bei einer “neuen” Auslandskrankenversicherung auch auf den Wettbewerb unter den Anbietern achten. Da wird gar ein Anbieterwechsel denkbar, weil viele Versicherer ihre Vertragsbedingungen in den vergangenen zwei Jahren verbessert haben. Wer bereits einen Vertrag hat, der möge entscheiden, ob sich nicht doch ein Wechsel lohnt. Auf Ostern und Pfingsten 2010 reicht es zwar mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monate nicht, doch für den Sommer 2010 könnte sich dann doch etwas ändern.
Wie lange geht’s unterwegs?
Maßgebliches Merkmal einer Auslandsversicherung ist auch die ‘Reisedauer’: Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung kann man zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage. Nun gut, eine Seereise rund um die Welt dauert dann schon mal länger als eineinhalb Monate.
Sind Sie denn gesund?
Auch die ‘Reisefähigkeit gilt es fürs Ausland zu bestimmen. Gerade für ältere Reisende oder Personen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub die Reisefähigkeit durch ärztliches Attest bescheinigen zu lassen. Im Falle einer erforderlichen Regulierung erleichtert dies dann doch die Beziehung zum Versicherer.
Was tun im Ernstfall?
Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen muss (oder wenn der auf dem Schiff in die Kabine kommt) muss schnell danach die Auslandsreise-Krankenversicherung informiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Nummer für den Notrufdienst des Versicherers während des Urlaubs dabei zu haben.
Kleinere Behandlungen im Ausland sind in der Arztpraxis oder in einer klinischen Ambulanz meist gleich zu bezahlen. Den Betrag erhält man dann auf Antrag vom Versicherer erstattet. Rechnung oder Quittung sowie schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie sind deshalb aufzubewahren und gegebenenfalls zu kopieren.
Dann auf zur Botschaft!
Wer außereuropäisch reist, der kann schon mal die deutschen Vertretungen im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch bei der Suche nach Ärzten vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der Botschaften findet man in aktuellen Reiseführern oder über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen).
Donnerstag, März 18, 2010
Klappt kaum: Bauen oder Kaufen ohne Risiko
Neugier im Neubaugebiet und das oft nicht nur am Wochenende. Wie baut man denn heute so? Wie sieht das denn aus? Ob das lange und dauerhaft hält…? Ob die zwei Rohre noch gebraucht werden…? Wer ‘Fremde’ auf der Baustelle hat, der schützt sich meist mit einem Schild „Betreten verboten“. Doch nicht immer ist die Gefährdungshaftung klar oder auszuschließen, wenn trotzdem was passiert.
Wer sich beziehungsweise seinen Rohbau, Neubau oder Ausbau versichern lässt, der muss als Konsequenz natürlich auch die Prämien zahlen. Wer vergleicht und abschätzt, kann dann aber doch manche Ausgabe als Bauherr sparen. Bevor man schließlich mit Stress, wenn auch freudvoll, einziehen kann, sind einige Risiken zu bedenken. Wer baut, sollte sich überlegen, welche Versicherungen er kaum vermeiden kann und welche er ganz sicher benötigt.
Für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, haftet während der Bauarbeiten der Bauherr als Auftraggeber. Er trägt die Verantwortung. Da ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schon eine beruhigende Sache. Wer das Risiko bereits in der allgemeinen Privat-Haftpflichtversicherungen eingeschlossen hat, ist dann bereits fein raus, weil die Risiken aus Bauvorhaben bereits mitversichert sind. Zu beachten ist, dass dabei die spätere reale Bausumme dem Wert entspricht, der in der Versicherung genannt ist. Weichen die Summen voneinander ab, weil man dann auch „Prämie gespart“ hätte, entfällt der Versicherungsschutz komplett und die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird separat verpflichtend. Werden Haus und Grundstück „schlüsselfertig“ und ohne Eigenleistung vom Bauträger gekauft, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht erforderlich, wenn man davon absieht, dass beim Einzug mit fremder oder verwandter Hilfe noch etwas Schädigendes passieren könnte…
Falls es überraschend wird
Wer Risiken aller Art so gar nicht mag, für den ist eine Bauleistungsversicherung angezeigt. Mit ihr können Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen versichert werden. Läuft eine Baugrube mit Wasser voll, würde bei anschließenden Schäden die Versicherung leisten. Die Deckung kann erweitert werden auf mögliche Schäden durch Diebstahl, auf dem Transport, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Brand. Um die Kosten gering zu halten, ist eine Absprache mit den Auftragsnehmern und den Handwerkern sinnvoll, damit dieses sich beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch dann im Schadensfall, wenn der durch die beteiligten Firmen ausgelöst wurde.
Regen, Wind und Sturm
Da man bei Immobilien immer auch mit Eigentum zu tun hat, weiß man eigentlich auch, dass die Wohngebäudeversicherung vor den Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasserschäden schützt. Doch auch hier gilt die Aufmerksamkeit dem Detail.
Wird also ein Haus gekauft, sollte der bisherige Wert einer bestehenden Wohngebäude-Versicherung nicht einfach übernommen werden. Wäre nämlich der heutige ‘Wiederaufbauwert des Gebäudes’, der sogenannte “Versicherungswert 1914”, zu hoch, wären es die Beiträge für den neuen Eigentümer auch. Und wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die neue Beziehung zur Hausverwaltung nutzen und klären, ob diese bereits eine Wohngebäude-Versicherung für das gesamte Objekt vorgesehen oder bereits abgeschlossen hat.
Teuer, aber komplett: Elementarschutz
Eine Elementarschutzversicherung rundet die Risiko-Übernahme ab. Jedoch kann selten nur die eine oder andere Gefahr wie Erdbeben oder Überschwemmung versichert werden. Angeboten werden fast immer teure Komplettlösungen. Und dann noch was: Nicht jeder, der sie will, bekommt sie auch. Denn für wirklich gefährdete Regionen wird diese Zusatzversicherung meist gar nicht angeboten.
Montag, März 01, 2010
Noch längst nicht einfach: Die Steuererklärung mit KAP
Die Steuerpflicht transparenter zu machen war Ziel der noch recht neuen Abgeltungsteuer, wodurch ab 2009 alles oder auch nur vieles einfacher werden sollte. Ein neues System der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen wurde eingeführt. Für den Steuerbürger war dies jedoch keine spürbare Entlastung, auch wenn dies die eigentliche Absicht des Bundesfinanzministeriums war.
Gleichzeitig die Banken zu entlasten, weil diese die zig-millionenschweren Jahresbescheinigungen nicht mehr ausstellen müssen, blieb als Spareffekt jedoch eher aus.
Fakt wurde: Ein hohe Zahl an Steuer-Bürgern kommt nicht darum herum, weiterhin individuelle Steuerformulare auszufüllen. So mancher würde gar Geld verschenken, wenn er dies nicht tut.
Galt alles auch als recht vielversprechend, dass der Steuerpflichtige die Summe seiner Kapitalerträge nicht mehr in verwirrende Formulare eintragen muss, ist das örtliche Finanzamt bezüglich der Steuerlast nicht immer auch zweifelsfrei zufrieden…
Berechnet also die Bank die Steuer, dann liegen die Erträge für den Single über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 oder über 1602 Euro bei Ehepaaren. Einbehalten werden 25 Prozent der Kapitalerträge, die darüber liegen, plus Soli und Kirchensteuer. Damit ist grundsätzlich diese eine von insgesamt sieben Einkunftsarten im Zusammenhang mit der Jahres-Einkommensteuer abgegolten.
Doch nicht alle Anleger sind damit „aus dem Schneider“. Sie müssen trotzdem Bescheinigungen von ihrem Institut anfordern und die Werte in den Anlagebogen eintragen. Wer nämlich noch anderes zu anderen Einkunftsarten absetzen will, der kann sich der Anlage KAP nicht verweigern. Sie ist für Kapitalerträge Pflicht. Wer nun weiterhin hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus Operation, Todesfall, Wegeunfall oder Scheidung im Jahr 2009 von seinen Einkünften absetzen will, der muss auch alle Kapitalerträge und die geleistete Ertragssteuer nennen. Damit kann es sich lohnen, Erträge anzugeben, denn im Steuerrecht gibt es ohne eigentliche Überraschung auch Ausnahmen von der Regel. Also, Steuerpflichtige, auch wenn bereits ein bestimmter Betrag an Abgeltungsteuer geleistet wurde, Anlage KAP ausfüllen!
Dies Aufforderung gilt jenen, die als Steuerpflichtige einer der beiden Volkskirchen treu sind, aber dem Institut, das die Anlage betreut, keinen Auftrag erteilt hat, auch die anteiligen Kirchensteuer abzuführen. Die Abgabe der Anlage KAP ist natürlich auch dann obligat, wenn die Abgeltungsteuer noch nicht abgeführt wurde, weil die Erträge aus dem Ausland stammen.
Alles auf den Tisch…
Steuerzahler sind oft auch verblüfft, dass eine besondere finanzielle Belastung im Steuerjahr dazu veranlassen kann, die Kapitalerträge offen zu legen. Wer nämlich Ausgaben für eine Scheidung, eine teure Therapie samt Arztkosten, teure Medikamente, die Ausgaben für einen Todesfall oder die Brille mit Verlaufsgläsern auf das Implantat einer künstlichen Linse absetzen will, muss das Kreuzchen im Mantelbogen bei KAP machen. Mit Beleg sind auch anzugeben absetzbare Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder zu den Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes in der Ausbildung, was mit dem Kindergeld korrespondiert. Auch Zinseinnahmen über dem Sparer-Pauschbetrag machen die Finanzämter neugierig.
Und dann auch noch Gebühren
Seit die Abgeltungsteuer eingeführt ist, werden Freistellungsaufträge immer wichtiger. Wer dabei schlampt, sollte wenigstens bei der Steuererklärung aufpassen. Wer als Anleger nun seine Steuererstattung sichern will, braucht eine Steuerbescheinigung der Bank. Doch da wartet man auf die früher klassische Jahresbescheinigung vergeblich, denn die Institute haben den gewohnten Versand der Jahresbescheinigung vielfach eingestellt. Da bleiben Beschwerden über Gebühren für einen Jahressteuerbeleg nicht aus, denn nicht nur der Bankenverband stellt fest: Gesetzlich verpflichtende Aufstellungen sind entgeltfrei; für allen anderen Aufstellungen sind Gebühren denkbar. Möglicherweise mit der Abgeltungsteuer auch ein Fall für die Juristen…
Achtung, Regress durch GKV!
Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.
Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Samstag, Februar 27, 2010
Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?
„Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.
Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.
Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.
Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden
Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.
Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.
Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.