
|
Pflegeversicherung
Montag, März 01, 2010
Kranken- und Pflegeschutz nach einem Unfall
Ein schwerer Unfall endet oft im Krankenhaus und manchmal leider auch unter Pflegebedürftigkeit. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eher mager sind und die tatsächlichen Kosten nicht decken, kann Vorsorge auch in diesen Bereichen nicht schaden, dachte sich der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) und kombinierte beide Bereiche in einer neuartigen Police. Sie wird ab heute angeboten: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall.
Auf der einen Seite umfasst der Versicherungsschutz Pflegezusatzleistungen. Dazu gehören ein Unfallpflegegeld, das in der Pflegestufe II 750 Euro und in der Pflegestufe III 1.500 Euro beträgt, sowie Hilfe und Beratung durch einen ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer. Übernommen werden zudem bis zu 500 Euro für Hilfs- und Pflegemittel, 1.000 Euro für eine vollstationäre Kurzzeitpflege, 600 Euro für osteopathische Behandlungen sowie die Aufwendungen für die Vermittlung einer Pflegeperson.
Auf der anderen Seite haben Versicherte mit dem „ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall“ Anspruch auf zusätzliche Leistungen im Krankenhaus. Sie werden privatärztlich im Zweibettzimmer behandelt und können sich aussuchen, in welches deutsche Krankenhaus sie möchten. Ein großer Vorteil dieser Versicherung: Der ADAC verzichtet auch bei älteren Kunden auf eine Gesundheitsprüfung, die bei vielen anderen Krankenzusatzversicherungen sonst gängige Praxis ist und in einigen Fällen auch zur Ablehnung durch die Assekuranz führt.
Die Police, mit der sich Unfallfolgen gleich auf zwei Ebenen absichern lassen, ist durchaus dazu geeignet, die Lücke zwischen Pflegekosten und staatlicher Leistung zu verringern. Die Prämie für die Versicherung (jeweils für ADAC-Mitglieder): Als Einzelvertrag ist der Unfallschutz ab 11,60 Euro im Monat zu haben. Familien zahlen ab 23,20 Euro monatlich.
Posted by Andre on 03/01 at 11:29 AM
Krankenversicherung •
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Freitag, Februar 05, 2010
Pflegezusatzversicherung schließt mögliche Versorgungslücke im Alter
Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert nach dem Umlageprinzip. Geld, das eingenommen wird, fließt direkt wieder in die Leistungen für derzeit Pflegebedürftige. An größere Rücklagen ist dabei nicht zu denken. Dabei ist abzusehen, dass zukünftig deutlich mehr Menschen pflegebedürftig sein werden und Ansprüche geltend machen. „Kapitaldeckung“ lautet daher das Zauberwort, mit dem auch die Regierung spielt. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, sie solle „verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein“. Eine genauere Definition gibt es noch nicht, wohl aber die Vermutung, dass es auf eine Zusatzversicherung ohne Zusatzleistungen hinausläuft.
Füllen werden den Extratopf die Bürger. In welchem Umfang, ist unklar. Sicher sei nur, dass „es ein zusätzliches Element der Kapitaldeckung geben soll“, weiß Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV). Er geht davon aus, dass zusätzlich zum regulären Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Summe x erhoben wird, mit der ein Kapitalstock aufgebaut werden soll. Eine höhere Leistung gehe aller Wahrscheinlichkeit nach aber nicht mit den Zusatzbeiträgen einher. Wer mehr Leistung wünscht als von gesetzlicher Seite gewährt, sollte sich um eine private Zusatzversicherung bemühen.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gab es 2008 insgesamt 1,4 Millionen dieser Pflegezusatzverträge. Ob die Police Sinn macht, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Dabei geht es in erster Linie um die finanzielle Situation, also das Vermögen und die spätere Rente. Hinzu kommen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die allerdings nur für die Grundsicherung reichen. Berücksichtigt man die Kosten, die für die Pflege entstehen – bei einer vollstationären Betreuung teilweise über 3.000 Euro im Monat – bleibt aus Erfahrung von Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten, häufig eine Lücke.
Sie lässt sich mit einer privaten Pflegeversicherung schließen. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass Angehörige zur Kasse gebeten werden. „Oder man ist auf Zuschüsse des Sozialamts angewiesen“, so Rudnik. Angeboten werden verschiedene Modelle vom Pflegetagegeld, bei dem pro Tag ohne Nachweis der Kosten eine feste Summe gezahlt wird, über die Pflegekostenversicherung, mit denen die gesetzliche Leistungen prozentual aufgestockt werden, bis hin zur Pflegerente. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt grundsätzlich, sich nicht auf Produkte einzulassen, die nur bei Pflegestufe 3 Leistungen versprechen. Denn die meisten Pflegebedürftigen würden den Stufen 1 und 2 zugeordnet.
Posted by Andre on 02/05 at 11:13 AM
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Mittwoch, Oktober 28, 2009
Neuer Verbraucherschutz für Alter und Pflege
Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz seit Oktober in Kraft
Was die Soziologie längst weiß, ist der Politik manchmal fremd geblieben: Kinder und Senioren bedürfen des besonderen Schutzes - der besonderen Förderung die einen und der besonderen Fürsorge der anderen.
Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stärkte die Bundesregierung den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Das vom Bundesministerium für Familie vorgelegte Gesetz trat am 1. Oktober 2009, dem internationalen Tag des älteren Menschen, in Kraft.
Wird es künftig konsequent angewendet, soll es davor schützen, bei Verträgen benachteiligt zu werden, die geschlossen werden, wenn Wohnraum mit Betreuungs- oder Pflegeleistungen überlassen wird.
Nach ministeriellem Anspruch sollen Menschen im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben. In ihrer Vita waren und sind ältere Menschen ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, weshalb auch im fortgeschrittenen Alter die Weichen für ihren Lebensabend zu stellen sind. Dazu benötigen die Senioren und die Angehörigen in besonderen Maße Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit. In diesem Sinne markiert das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-Einrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Konsequente Vorschriften
Maßgebliche Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sind:
* Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf vorherige Informationen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte
und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen;
* Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen;
* eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht;
* das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein; ein höheres Entgelt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung;
* bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Unternehmer einen angepassten Vertrag anbieten; Ausnahmen bedürfen der
gesonderten Vereinbarung;
* eine Kündigung des Vertrages durch die Einrichtung ist nur aus wichtigem Grund möglich; für Verbraucher gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Durch das neue Gesetz wurden die Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiterentwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
Wer wird geschützt?
Mit der Reform werden nicht nur mehr als 700.000 Menschen geschützt, die in Pflegeheimen leben, sondern auch alle Menschen, die vertraglich im “Betreuten Wohnen” leben. Dazu ist Bedingung, dass zum überlassenen Wohnraum auch das Vorhalten von Pflege- oder Betreuungsleistungen vereinbart ist.
Gesetzlich ausgenommen sind Verträge, bei denen zum Wohnraum ausschließlich allgemeine Leistungen zur Betreuung vertraglich vereinbart sind, wie Pflege, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Mittels einer Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten auf Alt-Verträge nach bisherigen Heimrecht angewandt werden. Für Altverträge anderer Art wie Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch künftig nicht.
Montag, Oktober 05, 2009
Pflegerente sollte kein Glücksspiel sein
Viele Deutsche haben Angst, im Alter ständig auf Hilfe angewiesen zu sein und zum Pflegefall zu werden. Zumindest finanziell kann man sich absichern, um später nicht die Kinder und Enkel zu belasten. Die Auswahl reicht von der Pflegekostenversicherung über das weitaus beliebtere Pflegetagegeld bis hin zur Pflegerente. Angesichts monatlicher Kosten von bis zu 3.500 Euro für die stationäre Pflege in einem Heim ist ein solcher Versicherungsschutz durchaus sinnvoll – wenn er nicht zum Glücksspiel verkommt wie bei der PflegeRent Invest der Gothaer.
Das Unternehmen investiert die Beiträge der Kunden in einen Fonds, dessen Entwicklung letztlich ausschlaggebend dafür ist, wie lange die Rente gezahlt werden kann. Die Versicherung gewährt nur dann eine lebenslange Pflegerente, wenn die Papiere Jahr für Jahr eine Rendite von mindestens 7,5 Prozent hergeben. Wie schwer es sein kann, ein derart hoch gestecktes Ziel zu erreichen, haben die vergangenen, von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägten Wochen und Monate gezeigt. Liegt der Gewinn unterhalb dieser magischen Grenze, gibt es die Rente nur bis zu einem bestimmten Alter. Dann ist Schicht.
Der Vorteil, dass die Pflegerentenversicherung günstiger ist, je eher sie abgeschlossen wird, relativiert sich damit. Eine 45-jährige Frau müsste 103 Euro monatlich bezahlen, ein Mann rund 93 Euro, um eine lebenslange Rente von 1.500 Euro zu erhalten – sofern unter dem Strich 7,5 Prozent stehen. Bei sechs Prozent wäre die Kundin lediglich bis zum 86. Lebensjahr geschützt. Bis zum 80. Lebensjahr würde es bei einer Wertentwicklung von drei Prozent reichen. Der 45-jährige Kunde erhielte entsprechend bis zum 86. bzw. 78. Lebensjahr Geld. Kritisch, zumal in dem Alter die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, deutlich steigt.
Ganz im Dunkeln lässt die Versicherung ihre Kunden allerdings nicht stehen. Nach fünf Jahren gibt es eine erste Zwischenbilanz, ob das Ziel erreicht werden kann. Liegt die Rendite niedriger als erwartet, kann man den Beitrag aufstocken oder muss sich mit einer geringen Leistung zufrieden geben. Dafür verspricht das Unternehmen, dass die Beiträge nicht verloren gehen und stets an die Erben ausgezahlt werden.
Posted by Andre on 10/05 at 09:10 AM
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, September 28, 2009
Höhere Renten übers “verkaufte” Wohn-Eigenheim
Die materielle Zukunfts-Sorge ist weit verbreitet. Konkreter, aber auch zweifelhafter wird’s nur, wenn Paare daran denken, wer von beiden einmal verwitwet wird leben müssen. Bis dahin bietet Personen und Paaren mit Wohneigentum der “Immobilienverzehr” eine der Möglichkeiten, das Einkommen im Alter zu sichern und zu erhöhen.
Mit “Immobilenverzehr” ist gemeint, dass Hausbesitzer aus ihrem Wohneigentum eine lebenslange Rente machen können, sofern sie das wollen. Das kapitalisierende Modell stammt - wie könnte es anders sein - aus den USA, ist schon weit verbreitet und könnte auch in Deutschland populär werden.
Doch noch können Bundesbürger mit dem Begriff “Immobilienverzehr” wenig anfangen, weil sich der Markt dafür sich erst noch entwickeln muss.
Wer sich in Südbaden und am Bodensee dafür interessiert, dem bietet die “Stiftung Liebenau” den Immobilen-Verzehr als “Zustifter-Rente” an. Spezialisten bei den Immobilienportalen schätzen, dass sich der Markt in absehbarer Zukunft entwickeln wird und dann auch die Universal-Banken das Interesse der Kunden auf sich ziehen.
Das Modell aus den USA lässt sich leicht erklären: Der Immobilien-Eigentümer verkauft seinen Besitz an eine Bank mit dem Grundpfandrecht des lebenslangen Wohnrechts und einer monatlichen Rente aus der Verkaufssumme. Verstirbt der Kunde, wird das Objekt verkauft und “die Rechnung geht auf”. Das Risiko für die Bank liegt aber dennoch im unwägbaren Lebensalter des Kunden.
Gelten in der Republik die Renten inzwischen gesetzlich als fix, das heißt sie werden nicht mehr sinken, ist die Rente aus dem bisherigen Wohneigentum das Zusatz-Einkommen bei sinkender Kaufkraft der Rentner, die dereinst die Immobilie erspart haben. Die soziale Umgebung kann bleiben, und in Fällen von kinderlosen Ehepaaren, deren Zahl steigt, gibt es auch keine Erwartungen ans Erbe, das sehr oft erwartet wird. Das nun erhöht die Bereitschaft für den Hausverkauf.
Was nicht vergessen werden sollte ist die Absicherung durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung, die mindestens das maximale Risiko der Pflegstufe III absichern sollte und wenn möglich auch die beiden Pflegstufen I und II nach Unfall oder Krankheit.
So wird also auch bei der “Zustifter-Rente” die Immobilie verkauft, woraus eine Rente fließt und der Käufer sich auch um die künftige Instandhaltung kümmert. Der Wert der Rente wird über den Verkehrswert der Immobilie bestimmt, orientiert sich am Alter des Kunden und sieht einen Risikoabschlag vor, der logischerweise ein hohes Lebensalter des Kunden deckt. Einfaches Beispiel: Eine 70-jährige im Eigentum einer Immobilie über 400.000 Euro kann eine Zusatzrente von monatlich etwa 800 Euro bis ans Lebensende erwarten. Die Zielgruppen sind somit auch Alleinstehende oder Paare ab Mitte 60 bis 80, deren Wunsch es ist, mehr Kaufkraft zu haben als nur die materielle Sicherheit aus Haus oder Hof.
Dienstag, Juni 30, 2009
Bis wohin reicht die Rente?
Vorsorge fürs Alter und das möglichst früh!
Wer als Angehöriger schon einmal im Alten- und Pflegeheim das Appartement für Oma oder Opa mit einrichtete und Besuche machte, der weiß längst, wie die Deutschen immer älter werden. Frauen noch deutlicher als Männer. Und weil in unseren Dekaden immer weniger Kinder geboren werden und bis ins Jahr 2050 wohl 40 Prozent der deutschen Bevölkerung Rente beziehen werden - für durchschnittlich 25 Jahre - ist allein auf die gesetzliche Rente nicht genügend Verlass.
Aufgrund der Daten der demographischen Entwicklung läst sich hochrechnen, dass die gesetzliche Rente künftiger Generationen von derzeit 67 Prozent des letzten Einkommens stetig auf 46 vom 100 bereits im Jahr 2020 sinken wird. Arbeitnehmer, die ab etwa 2035 in den Altersruhestand gehen, sollten damit rechnen, gerade einmal jeweils 40 von 100 ihres letzten Nettoeinkommens aus der gesetzlichen Rentenkasse zu erhalten. Künftige Empfänger von Rentenleistungen werden dann aber auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in stärkerem Umfang selbst zahlen müssen sowie auf die monatlichen Rentenbeträge auch mit Lohn- bzw. Einkommensteuer belastet werden.
Um nun den Standard in gewohnter Weise auch im Ruhestand zu sichern, sollte für die Zeiten der gesetzlichen Rentenerwartung privat vorgesorgt werden. Dabei lassen sich unterschiedliche Möglichkeiten kombinieren. Für die private Vorsorge gibt es Anlagen mit hoher Flexibilität oder langfristigem Anlagehorizont; beides mit oder ohne staatliche Förderung. Eine betrieblich zugesagte Vorsorge wird vom Arbeitgeber organisiert und meist auch von ihm getragen. Das ermöglicht, dass der Mitarbeiter bei Eintritt der Versorgung, also bei Erreichen des Altersgrenze, bei Pensionierung, Erwerbsminderung oder Tod, besser abgesichert ist. Dies fördert auch der Staat zusätzlich.
Für eine möglichst optimale Anlagestrategie spielen als Faktoren beim Einzelnen das aktuelle Alter, sein Familienstand sowie die Höhe seines Einkommens eine Rolle.
Mittwoch, Mai 27, 2009
Gesetzliche Pflegeversicherung steht vor dem Umbau
Die gesetzliche Pflegeversicherung orientiert sich bei ihren Leistungen derzeit an drei sehr eng gefassten Pflegestufen. Dieses Korsett, das schon in der Koalitionsvereinbarung von 2005 kritisiert wurde, soll nun aufgebrochen und der Begriff der Hilfsbedürftigkeit neu definiert werden. Dazu hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt jetzt die Vorschläge einer Expertenrunde vorgelegt. Sie umfassen fünf Bedarfsgrade, deren Leistungspakete darauf zielen, die Selbständigkeit der Patienten so weit wie möglich zu erhalten. Das käme vor allem Demenzkranken zugute, deren Bedürfnisse aktuell kaum berücksichtigt werden.
Stellt sich die Frage nach den Kosten. Hierzu hat der Expertenbeirat gleich ein ganzes Sammelsurium an möglichen Szenarien durchgespielt. Deren Ergebnisse klaffen weit auseinander. Die Berechnungen umfassen sowohl den Bestandsschutz als auch die Kosten für die Übergangsphase und die flächendeckende Einführung. In der günstigsten Variante müsste mit 302 Millionen Euro für die Einführung und insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet werden. Möglich wäre aber auch, dass alleine in der Anfangsphase 3,1 Milliarden Euro nötig sind, wodurch sich Gesamtkosten von jährlich 3,7 Milliarden Euro ergeben würden. Abhängig ist das von den Leistungen, die in den einzelnen Bedarfsklassen vorgesehen sind.
Für die Finanzierung bringt Ulla Schmidt erneut eine alte Idee ins Gespräch. Sie spricht sich für eine Bürgerversicherung aus, die aus der Zusammenlegung von gesetzlichen und privaten Pflegekassen entstehen soll. Dieser Schritt würde, so die Bundesgesundheitsministerin, die Finanzierung für die kommenden 20 Jahre sichern. Doch erst einmal muss geklärt werden, ob das neue Konzept für die gesetzliche Pflegeversicherung überhaupt akzeptiert wird. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat schon Kritik geäußert. Sie vermisst eine klare Linie, was genau geändert werden soll. Die Sozialverbände hingegen loben den Vorstoß, dass die Versorgungsleistungen mehr bieten sollen als Pflege im Minutentakt.
Posted by Andre on 05/27 at 05:12 AM
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, Mai 18, 2009
Mit Compass durchs Sozialsystem
Die Pflege gehört nicht unbedingt zu den Themen, über die gerne geredet oder nachgedacht wird. Vielmehr klaffen riesige Wissenslücken, die sich im Fall der Fälle schnell als Stolpersteine erweisen. Nur 13 Prozent der Deutschen sagen von sich, sie seien gut informiert. Über die Hälfte der Bundesbürger kann das laut Umfrage des Bertelsmann Gesundheitsmonitors nicht von sich behaupten. Dabei geht es weniger um die aktive Pflege, sondern darum, den Alltag mit einem Pflegebedürftigen so gut wie möglich zu organisieren und den Weg durch das komplizierte Sozialsystem zu finden. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben zu diesem Zweck Compass, eine Pflegeberatung, gegründet. Seit Januar 2009 sind die Helfer aktiv – und werden gerne in Anspruch genommen.
3.000 Menschen konnten die Mitarbeiter von Compass laut „PKV Publik“ bereits helfen – vor Ort, in den eigenen vier Wänden. Also dort, wo man sich wohl fühlt. Blickt man auf die Statistiken und Prognosen zur Pflegesituation in Deutschland, wird die Zahl der Hilfesuchenden in den kommenden Jahren noch deutlich steigen. Derzeit sind rund 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig. 2050 sollen es schon vier Millionen sein. Angehörige stehen dieser Situation oft hilflos und teils auch resigniert gegenüber. Sie sind schlichtweg überfordert. Unter anderem, weil sie gar nicht wissen, welche Hilfen ihnen zustehen und an wen sie sich wenden können und müssen.
Hier setzt die Arbeit der Compass-Pflegeberater an: Sie sind dezentral organisiert, in zehn Regionalbüros, und stehen in der Kölner Zentrale telefonisch mit Rat und Tat zur Seite. 700 Mal klingelt das Telefon dort pro Woche. Die Mitarbeiter verfolgen mehrere Aufgaben: Sie beraten, besuchen Betroffene zu Hause und bauen ein Netzwerk auf, indem sie mit regionalen Akteuren wie Selbsthilfegruppen zusammenarbeiten. Seit Mitte Mai sind rund 200 Berater für Compass aktiv. Ihre Klientel sind längst nicht nur Familien, die einen Pflegefall haben, sondern auch Menschen, die befürchten, selbst eines Tages gepflegt werden zu müssen und sich vorab informieren möchten.
Das Thema Finanzen spielt dabei häufig eine Rolle. Wer vorsorgen möchte, um die Familie später nicht zu belasten, sollte sich rechtzeitig um eine private Pflegezusatzversicherung kümmern. Welche Möglichkeiten es gibt, vom Pflegetagesgeld bis hin zur Pflegerentenversicherung, darüber kann man sich im Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler oder ganz einfach online informieren.
Posted by Andre on 05/18 at 05:49 AM
Gesundheit •
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Donnerstag, Mai 07, 2009
Über das Risiko bei Arbeit und Freizeit
Und wer schützt mich?
No risk - no fun! wäre eine wahrlich fatale Haltung, wenn es um das Berufsleben geht. Als Arbeitnehmer nun besteht immerhin das Alltagsrisiko, wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten zu können.
Gegen diesen Zustand bietet eine Berufsunfähigkeits-Versicherung BU den sinnvollen Schutz für die Zeit nach der befristeten Lohnfortzahlung. Da sich eine solche Ergänzung zum späteren gesetzlichen Krankengeld ab der siebten Woche oder der Invalidenrente auch in der Prämie darstellt, ist eine variierte klassische Form angesagt. Wer sich zu Anfang des Berufslebens für das Thema BU nur bedingt bis gar nicht interessiert, dem fällt dann vielleicht mit Mitte 40 und nach ehelicher Trennung auf, wie wichtig die Absicherung der Arbeitskraft sein kann, wäre es dann mit 200 Euro Prämie monatlich für eine kaufmännische Angestellte nicht doch zu teuer… Sind es nicht bereits finanzielle Gründe, ist es vielleicht der akute körperlich-gesundheitliche Zustand, der den Abschluss einer BU verhindert oder beträchtlich erschwert. Denn 30 von 100 Anträgen werden zunächst abgelehnt, knapp 10 Prozent werden zweifelsfrei angenommen; weitere 10 Prozent gelten als unerwünschtes Risiko.
Wer also nicht versichert werden kann, obwohl er es will, dem bleiben nur andere Möglichkeiten für den Fall der Fälle.
Vier Versicherungsformen gelten als klassische Varianten einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Unfall-, die Erwerbs- und die Grundfähigkeits-Versicherung sowie die Dread Disease (DD), eine Versicherung, die bei zuvor definierten schweren Krankheiten greift.
Ist auch keine der Kategorien so gestaltet, dass der absolute Schutz bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gegeben ist, gilt ganz sicher ein bedingt schwächerer Schutz als immer noch besser als gar keiner. Wie immer im Leben hängt ein Kompromiss vom Einzelfall ab. Klassisch beruhigend ist zwar immer noch die Unfallversicherung, doch sind nur zwei bis fünf von 100 Berufsunfähigkeiten Folge eines Unfalls.
Als kaum besser gilt die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung EU, weil nur dann Geld fließt, wenn der Betroffene überhaupt keine Arbeit mehr annehmen kann. Für Künstler oder Musiker ist die EU-Absicherung jedoch angezeigt.
Experten favorisieren dagegen die Grundfähigkeitsversicherung GFV, auch wenn manche Versicherer diese nicht oder nicht mehr anbieten. Der Ansatz gilt jedoch als richtig: Der Versicherte erhält eine monatliche Rente, wenn elementare Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, sei es durch Krankheit, Alter oder Unfall. Vorteil ist, dass die Leistung auch dann fließt, wenn der Beruf trotz Schädigung noch weiterhin Einkommen möglich macht. Und die Beiträge sind meist günstig. Ein 40-jähriger Mann, der bis zum Schlussalter von 65 Jahren 2.000 Euro monatlich sichern möchte, zahlt für eine BU zwischen 117 und 172 Euro monatlich; eine GFV kann in 91 Euro kosten.
Risiko von schweren Krankheiten
Als neuer Ansatz gilt die Dread-Desease-Versicherung. Sie versichert das Risiko von schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Nierenversagen, was als eventuell belastender Status im Lebensablauf bereits bei Abschluss definiert wird. Geleistet wird, wenn ein Arzt die *versicherte Diagnose” stellt. Bei Dread Desease bleibt auf diese “Wette” ein Risiko: Wer später leidet, was nicht gelistet ist, hat “verloren”. Ausgeschlossen sind - wie bei der BU - Rückenschmerzen und psychische Probleme. Für viele BU-Renten gelten aber gerade diese Symptome, wenn auch schwere Krankheit das weitaus bessere versicherte Risiko einer Zielgruppe sei als die Berufsunfähigkeit überhaupt; so bei Anwälten oder Ärzten.
Mittwoch, März 18, 2009
Alle unter einem Dach: Mehrgenerationen-Häuser
Mit den Kommunen in Kooperation ist theoretisch viel zu schaffen; auch tragfähige, weil nachbarliche Netzwerk, die sich am demografischen Wandel orientieren. Da macht es Sinn, dass aktuell Vertreter aus Politik, Verbänden und Kirchen in Berlin darüber diskutierten (März 2009), wie sich die Städte und Gemeinden der Herausforderungen des demografischen Wandels stellen und sie diese meistern können.
Unter dem Motto ‘Zukunftsfähige Strukturen für alle Generationen. Impulse aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationen-Häuser” bot sich eine Plattform, um Ideen, Inhalte und Fachaustausch zu vernetzen.
Unter anderem geht und ging es darum, wie der ländliche Raum und wie die Ballungsräume die Balance von Familien- und Erwerbsleben herausfordern; begleitet vom Thema der Pflege und der Betreuung älterer Menschen.
So gelten “Mehrgenerationenhäuser” für die Kommunen als unentbehrlich, so die Haltung im Bundesministerium für Familie und Senioren. Hierzu sind familienfreundliche Rahmenbedingungen ganz maßgeblich vor Ort
zu entwickeln. Während der vergangenen drei Jahre nach dem Start des Aktionsprogramms sind Planung und Realisation von Mehrgenerationenhäuser schon gut in den Kommunen angenommen worden. Alle an Orten, an denen sich Menschen aller Generationen begegnen, sie voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen.
Viele Alters-Profis am Werk
Wirkt der demografische Wandel auf nahezu alle Bereiche des Lebens, so kennzeichnet er damit auch die Arbeit und die Wirtschaft, die Bildung und die Kultur, das Wohnen, die sozialen Beziehungen und die soziale Sicherung.
Dies zu bewältigen und zu harmonisieren kann über Mehrgenerationenhäuser und deren Beitrag zur kommunale Infrastruktur geschaffen werden.
Das Bundesfamilienministerium hat das Aktionsprogramm “Mehrgenerationenhäuser” 2006 gestartet. Heute zählt man bundesweit 500 Häuser. Beruflich geschulte Kräfte arbeiten in hoher Akzeptanz mit engagierten den Freiwilligen zusammen.
Durch ihre Arbeit werden regionale Netze geknüpft, von denen auch lokale Unternehmen, die Regionen und jeweils das Bundesland profitieren.
Über fünf Jahre erhält jedes Haus jährlich 40.000 Euro. Insgesamt werden auch 200 der 500 Häuser im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser auch vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Weitere Informationen unter www.mehrgenerationenhaeuser.de
Dienstag, Februar 17, 2009
Direktversicherungen über den Arbeitgeber
Jeder Euro Steuer ist einer zuviel!
Nicht nur der deutsche Arbeitnehmer will wenig Steuern zahlen, auch die Steuerbürger mit einer oder mehreren der insgesamt sieben Einkunftsarten liebt es, Steuern zu sparen. Bei unselbständig Tätigen lässt sich dazu ein besonderer Weg gehen: die Umwandlung von Arbeitsvergütung in die Direktversicherung.
Nach Angaben des GdV, des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer, bestanden zum Jahrswechsel 07/08 insgesamt 6,2 Millionen derartige Policen. Die Summe aller Prämienzahlungen lag danach bei fünf Milliarden Euro für Lebens- und Rentenversicherungen.
Als grundlegender Vorteil gilt, dass der Gesetzgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge n i c h t mit Steuern und Sozialabgaben belastet. Auf diese Weise könnten auch im Jahr 2009 für den Arbeitnehmer bis zu 2592 Euro brutto für netto als Einzahlung auf den späteren Anspruch auf Zusatzrente fließen. Weitere 1800 Euro des Jahresgehaltes sind zusätzlich wandelbar, wenn auch unter Sozialversicherungspflicht.
Doch keine Regel ohne Ausnahme und eben auch kein Vorteil ohne Nachteil.
Während der Jahre des Ansparens mitsamt ihren steuerlichen Vorteilen treten die Belastungen in der Rentenphase auf.
So sind bereits bei den Neuverträgen ab 2005 die späteren Rentenleistungen und Kapitalauszahlungen im Alter voll steuerpflichtig. Zählen doch die Auszahlungen - ähnlich wie bei Riester- und Rürup-Renten - in voller Höhe bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Sozialabgaben im Rentenalter beachten!
Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung gilt, dass Pflichtversicherte außerdem den vollen Satz zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen. Das gilt sowohl bei laufenden Rentenbezügen wie bei einmaliger Kapitalauszahlung. Bislang gilt dagegen, dass nur privat Krankenversicherte von dieser Regelung ausgenommen sind.
Bei solchen Aussichten, wenn also Abgaben später erst zur Pflicht werden, wird der Ertrag deutlich reduziert:
* Zahlt eine Lebensversicherung 100 000 Euro aus, erhält der Versicherte beim neuen KV-Beitragssatz 14,9 Prozent knapp 15 000 Euro nicht, weil diese an die Krankenkasse fließen.
Hinzu kommen 1700 Euro für die Pflegeversicherung. Diese beiden Beträge sind jedoch nicht sofort bei deren rechnerischer Bestimmung zu zahlen, sondern über zehn Jahre verteilt abzuführen.
Ärgernis aus Altverträgen
Bei Altverträgen kann es für Arbeitnehmer dann aber auch zum Ärgernis kommen.
Wurde eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen, kann eine zweifache Belastung auftreten. Werden vom Arbeitgeber die pauschal besteuerten Policenbeiträge aus monatlichem Gehalt bedient, sind Sozialabgaben sowohl in der Sparphase wie auch beim Leistungsbezug fällig.
Als Ausnahme gilt nur, wenn die Lohnnebenkosten wie Sonderzahlungen - hier Urlaubs- oder Weihnachtsgeld - in eine Betriebsrente umgewandelt werden. Vom Empfänger von Leistung werden folglich immer wieder Beiträge von der Krankenkasse gefordert.
Anhängige Verfahren - wie zum Beispiel vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen; Az. S 17 KR 252/08 - müssen klären, welche Leistungen aus welche Zahlungen in die Direktversicherung geflossen sind, damit nicht die Krankenkasse ihre Beitragsrechnung aufmachen kann. Da sind nämlich schon mal 8000 Euro drin…
Freitag, Februar 06, 2009
Bürger fühlen sich schlecht über die Pflegeversicherung informiert
Gesundheitsreform, Pflegereform – derzeit gibt es viele Umbrüche, von denen Verbraucher direkt betroffen sind, aber nur wenig darüber wissen. Vor allem das Thema Pflege wird kaum beachtet. Woran es liegt, lässt sich nur schwer ausmachen. Ginge es nach den Teilnehmern der Umfrage der Münchener Verein Krankenversicherung, liegt der „schwarze Peter“ hauptsächlich bei der Bundesregierung.
Im Schnitt erhält sie für ihre Politik in den Bereichen Gesundheits- und Pflegevorsorge nur eine 3,5 auf einer Skala von 1 für „sehr gut“ bis 5 für „sehr schlecht“. Mit Unzufriedenheit alleine lässt sich der niedrige Informationsstand jedoch nicht begründen. Es mangelt vielmehr an einer soliden und für jedermann verständlichen Öffentlichkeitsarbeit, damit die Pflegeversicherung und die Option der Zusatzversicherungen mehr Beachtung finden.
Das spiegelt sich auch in den Umfrageergebnissen wider. Nur acht Prozent fühlen sich „sehr gut informiert“, 14 Prozent hingegen „überhaupt nicht informiert“. Der Mittelwert bei einem Notensystem von 1 bis 5 liegt bei 3,2. Und das ist bei einem sensiblen Thema wie der Pflege, das in Zukunft immer wichtiger werden wird, eindeutig zu wenig. Dass die Pflegeversicherung reformiert wird, ist nur 44 Prozent bekannt. 56 Prozent haben bislang noch nichts von der Reform gehört. Der Vorstandsvorsitzende der Münchener Verein Versicherungsgruppe, Dr. Rainer Reitzler, bringt es auf den Punkt: „Stell Dir vor, es gibt eine Reform und keiner kennt sie - die Reform hat ihre Wirkung verfehlt.“
Immerhin wissen die meisten, wie die teuer die Unterbringung in einem Pflegeheim ungefähr ist. 69 Prozent schätzten die Kosten realistisch auf 3.000 Euro monatlich. Dass die gesetzliche Pflegeversicherung maximal 1.470 Euro zahlt und somit eine Versorgungslücke von über 2.000 Euro aufreißen kann, ist hingegen kaum jemandem bewusst. Dementsprechend schlecht ist es um die private Absicherung bestellt. 92 Prozent machen sich nicht einmal Gedanken darüber, eventuell eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Das ist insofern verwunderlich, als dass 57 Prozent von sich sagen, sie fühlten sich nur mittelmäßig oder überhaupt nicht abgesichert.
Dass nicht vorgesorgt wird, mag auch in der Einstellung begründet liegen, „mir passiert schon nichts“. Lediglich 18 Prozent gehen davon aus, dass ihr eigenes Pflegerisiko hoch ist. Interessanterweise wird gleichzeitig aber gesagt, dass 47 Prozent der Menschen später zum Pflegefall werden. Man schiebt das Thema von sich. Damit droht, so Dr. Rainer Reitzler, später eine „Pflege-Armut“.
Posted by Andre on 02/06 at 08:20 AM
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Sonntag, Dezember 21, 2008
Auf “Deutsch” versichert - auch im Ausland?!
Hongkong oder Toronto - im Zuge der Globalisierung ist die Arbeitsleistung eines deutschen Angestellten durchaus auch im Ausland denkbar. Sei dies in der Akquise, dem Aufbau neuer Produktlinien oder bei den laufenden Geschäften in Niederlassungen. Ob dabei die Risiken der entsandte Arbeitnehmer im Ausland nach deutschem Recht auch in der Sozialversicherung gedeckt sind, wird kaum zur Frage. Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder späterem Rentenbezug kann man jedoch nachträglich überrascht werden.
Erstens: das Territorial-Prinzip
Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Sozialversicherung das Territorialprinzip, was bedeutet, dass das Sozialversicherungssystem des Landes gilt, in welchem gerade gearbeitet wird. Demnach gilt das deutsche System nur für Arbeitnehmer die in Deutschland beschäftigt sind, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Im Ausland gelten somit die rechtlichen Regelungen des “Gastgeberlandes”
Bei Arbeiten im Ausland ist zu unterscheiden, ob die Tätigkeit in der Europäischen Union ausgeübt wird. Dann nämlich gilt Sozialversicherungsschutz über europarechtliche Verordnungen (VO EWG 1408/71, VO EG 883/2004, VO 574/72).
Der Aufenthalt im EU-Ausland sollte jedoch nicht länger als 12 Monate dauern, um den deutschen Sozialversicherungsschutz zu halten. Um sich von der ausländischen Sozialversicherungspflicht frei stellen zu lassen, sind bei den Krankenkassen besondere Formblätter auszufüllen.
Bilaterale Abkommen
In Nicht-EU-Staat kann eine zusätzliche Sozialversicherungspflicht auftreten, was zwar zu Dopplungen führt, die jedoch von zahlreichen bilateralen Sozialversicherungsabkommen geregelt werden. Dies sichert den üblichen Sozialversicherungsschutz, wenn auch nicht immer für sämtliche Risiken.
Doch gibt es auch Länder, wo weder EU-Verordnungen noch staatliche Einzelabkommen (gelten.
Für entsandte Arbeitnehmer bedeutet dies, sich privat abzusichern, da eine Deckung durch die deutsche Sozialversicherung nicht gegeben ist.
Nur unter besonderen Umständen kann für eine Beschäftigung im Ausland ohne Sozialversicherungsabkommen das deutsche Recht gelten.
Diese “Ausstrahlung” ins Ausland wird über § 4 SGB IV geregelt.
Dafür muss eine Entsendung vorliegen, für die der Aufenthalt im Ausland vorab als vertraglich begrenzt gilt. Das Arbeitsverhältnis muss folglich tatsächlich und rechtlich im Inland liegen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird vom deutschen Arbeitgeber für elf Monate seiner Tätigkeit in Venezuela eingestellt. Das gilt als Entsendung nach § 4 SGB IV, so dass eine Ausstrahlung und damit eine Sozialversicherungspflicht wie in Deutschland gilt, sofern der Arbeitnehmer bei der Einstellung in Deutschland wohnt. Eine Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer im Ausland lebt und dort eine Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen aufnimmt.
... eine Befristung erforderlich ist!
Der Auslandseinsatz muss als vorab vertraglich befristet sein, auch wenn das Gesetz Höchstfristen nicht benennt. Der Auslandseinsatz sollte nicht länger als drei Jahre dauern, wenn die deutsche Sozialversicherungspflicht erhalten bleiben soll. Es reicht allerdings nicht aus, dass der Arbeitgeber sich den Rückruf vorbehält oder der Arbeitsvertrag - wie allgemein üblich - bis zum Eintritt des Rentenalters befristet ist.
Fazit: Arbeitnehmer werden motiviert ihre Tätigkeit im Ausland aufnehmen, wenn ihnen keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile erwachsen.
Die Sozialversicherungsträger prüfen zugleich die Voraussetzungen von § 4 SGB IV sehr streng. Deshalb empfiehlt es sich, vor einem Auslandseinsatz durch den zuständigen Sozialversicherungsträger die Sachverhalte zu klären (auch über die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung).
Sonntag, Oktober 26, 2008
Student in der Pflicht
Teurer wie für andere auch!
Ohne geht’s nicht und mit nur teurer! Die Rede ist von der Krankenversicherung für Studenten. Ab dem Wintersemester 2008/2009 steigen die Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung um 10, 7 Prozent oder von 58,49 Euro auf 64,76 Euro im Monat.
Studiker ohne Kinder, die über 23 Jahre alt sind, zahlen künftig monatlich 66,04 Euro statt 59,65 Euro ( ebenfalls 10,7 Prozent plus). Für viele Studenten gilt aber die Beitragspflicht deshalb noch nicht, weil sie über ihre Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse mit-versichert sind.
Das gilt zwar in der Regel längstens bis zum 25. Lebensjahr, kann aber auch schon vorher enden. Wenn Studenten nämlich während der Semesterferien oder auch während der Semester arbeiten und über der Freigrenze verdienen, sind sie nicht mehr familienversichert.
Zulässig für den einzelnen Studiker sind Einkommen von 355 Euro monatlich oder aus einem 400-Euro-Mini-Job. Liegt die Zeit der Beschäftigung über zwei Monate im Jahr, in denen die Einkünfte die Einkommensgrenze übersteigen, endet die Familienversicherung. Dann hat der Student die Pflicht, sich selbst gegen Krankheit zu versichern und die Beiträge zu zahlen.
Wer bereis vor Beginn des Studiums privat krankenversicherte war, gerät mit seiner Immatrikulation in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Den personenbezogenen Beitrag muss der Einzelne unabhängig von Alter und Einkommen zahlen. Wie viel, hängt davon ab, ob er sich für die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten oder für die fortgesetzte Private entscheidet, für die sich der Versicherte von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen muss.
Sonntag, Oktober 12, 2008
Vorsorge: Private Pflegeversicherung unverzichtbar
Die persönliche Vorsorge nimmt einen immer größeren Stellenwert ein: Einschränkungen des gesetzlichen Leistungsniveaus bei Rente, Pflege und Berufsunfähigkeit machen persönliches Engagement notwendig. Die private Pflegeversicherung ist dabei ein Baustein der persönlichen Risikovorsorge, der von vielen noch immer unterschätzt wird. Das Risiko aber, im Alter auf die Unterbringung in einem Pflegeheim angewiesen zu sein, ist durch die gestiegene Lebenserwartung groß. Im Ernstfall reicht dann das Geld meist nicht: Müssen einige Tausend Euro im Monat für die stationäre Pflege bezahlt werden, sind vorhandene Vermögenswerte schnell aufgebraucht. Im schlimmsten Fall müssen dann die Nachkommen in die Bresche springen und zahlen – ggf. unter Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz.
Private Pflegeversicherungen decken die Kosten für eine stationäre Unterbringung ab. Die Kostend der Policen sind abhängig vom Leistungsumfang: Von sehr komfortablen Ausgestaltungen, die auch im Falle der Pflegebedürftigkeit eine den Umständen entsprechend hohe Lebensqualität ermöglichen bis hin zu Basismodellen, die schlicht den persönlichen Ruin und die Abhängigkeit vom Sozialamt verhindern, stehen für jeden Bedarf und Geldbeutel passende Alternativen zur Verfügung. Weiterhin ist das Eintrittsalter für die Bemessung der laufenden Prämien von Bedeutung, wobei trivialerweise gilt, dass mit steigendem Lebensalter die Belastungen größer ausfallen.
Der Verzicht auf die private Pflegeversicherung ist außerordentlich riskant und im Hinblick auf die Nachkommen in gewissem Umfang auch verantwortungslos: Allein die Gewissheit, dass der wirtschaftliche Ruin der eigenen Kinder im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit durch die Existenz einer Pflegeversicherung ausgeschlossen werden kann, sollte den Aufwand wert sein.
Posted by Stefan on 10/12 at 07:56 AM
Pflegeversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Page 1 of 3 pages 1 2 3 >
|
 |
|