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Pflegeversicherung

Freitag, Dezember 16, 2011

Die Förderung privater Pflegevorsorge

Die Pflegeversicherung könnte sich auf Dauer zum Sorgenkind entwickeln. Denn eines ist klar: Der demografische Wandel hinterlässt Spuren. Das belegt auch die Pflege-Bilanz des Bundesministeriums für Gesundheit. Im Jahr 1995 standen 8,4 Milliarden Euro Einnahmen „nur“ fünf Milliarden Euro an Ausgaben für die Pflege gegenüber. Seither nähern sich die Zahlen immer weiter an. 2010 flossen 21,8 Milliarden Euro in die Kassen und mussten 21,5 Milliarden Euro investiert werden. Als Lösung für das Problem werden private Zusatzversicherungen präferiert, deren Abschluss staatlich gefördert werden soll.

Ein erster Vorschlag, wie der Anreiz für private Pflegezusatzversicherungen aussehen könnte, stammt von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Er spricht sich laut „Welt online“ dafür aus, die Verträge steuerlich zu begünstigen. Bis zu 200 Euro sollen künftig als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Rechnet man den Betrag aufs Jahr um, ergibt sich eine Förderung von knapp 17 Euro pro Monat. Das deckt sich mit den Beiträgen, die für eine günstige Pflegezusatzversicherung aufgebracht werden müssen. Angeboten werden Tarife ab fünf bis 15 Euro monatlich. Mehr Leistung kostet bis zu 80 Euro im Monat.

Die Idee aus dem Bundesfinanzministerium klingt plausibel und wäre ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Aber: Es würde sich für Geringverdiener nicht lohnen. Genau hier sieht Volker Wissing von der FDP das Problem. Der finanzielle Anreiz müsse vor allen denen zugutekommen, die einen hohen Vorsorgebedarf haben. „Und das sind keine Spitzeneinkommen“, so der Finanzpolitiker gegenüber „Welt online“. Ähnlich argumentiert auch die Versicherungsbranche. Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) wünscht sich vielmehr ein Modell, bei dem möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren und bei dem die demografische Last besser verteilt wird.

Posted by Andre on 12/16 at 02:26 PM
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Montag, Dezember 05, 2011

Kein Boom bei Pflegezusatzversicherungen

„Zur Not geht das Erbe drauf“, erklärten sieben Prozent der Österreicher auf die Frage des Wirtschaftsmagazins „Gewinn“, wer im Pflegefall für die Kosten aufkommen soll. Eine riskante Einstellung, denn Pflege ist teuer, ob nun im Heim oder zu Hause mit Unterstützung von Fachkräften. Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer setzt daher auf eine Kombination aus staatlicher und privater Vorsorge. Diese Variante würden 40 Prozent bevorzugen.

Unter dem Strich herrscht in der Alpenrepublik aber – wie übrigens auch in Deutschland – eine eher zurückhaltende Stimmung, bei der nach wie vor auf den Staat gesetzt wird. 15 Prozent erwarten, dass die Pflege über Steuereinnahmen finanziert wird. Elf Prozent favorisieren eine Fondslösung, die ebenfalls mit Steuergeldern gespeist werden soll, und nur zehn Prozent sehen in der privaten Vorsorge mit Zusatzpolicen die Lösung für die Zukunft. Die Bereitschaft, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, hält sich aktuell aber noch in Grenzen. Viele (34 Prozent) warten darauf, welche Marschroute der Staat vorgibt. Mehr als ein Viertel (26 Prozent) sind nicht an einer Pflegezusatzversicherung interessiert, 25 Prozent denken über den Abschluss nach und neun Prozent haben den Vertrag schon in der Tasche.

Diese Daten decken sich nicht ganz mit den Ergebnissen, die im September von der GfK Austria GmbH vorgestellt wurden. Die Meinungsforscher hatten im Auftrag der Wiener Städtische Versicherung AB Vienna Insurance Group zu den Themen Pflege und Pflegezusatzversicherung nachgehakt. Demnach betreiben nur fünf Prozent der Österreicher private Pflegevorsorge. Viel gravierender ist aber, dass die finanziellen Konsequenzen eines Pflegefalls völlig falsch eingeschätzt werden. Mit 1.500 Euro monatlich, die 40 Prozent als ausreichend nannten, kommt man nicht weit. Immerhin: 70 Prozent wären bereit, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Wiener Städtische schlägt diesbezüglich ein prämiengefördertes Modell vor, um für ein wenig mehr Motivation zu sorgen.

Posted by Andre on 12/05 at 08:53 PM
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Freitag, September 16, 2011

Nur zwei Prozent der Deutschen betreiben Pflegevorsorge

Obwohl sie Angst davor haben, später einmal pflegebedürftig zu werden und durchaus wissen, dass Pflegevorsorge möglich ist, lassen die Bundesbürger keine Taten folgen. Einer Umfrage der Continentale zufolge fürchten zwar 82 Prozent der Deutschen den eigenen Pflegefall. Maßnahmen ergriffen und eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben hingegen nur zwei Prozent. Dass eine Absicherung nötig wäre, meinen immerhin 54 Prozent – damit allerdings auch zehn Prozent weniger als noch vor vier Jahren.

Dass die Zukunftssorgen und die Reaktion darauf so weit auseinanderklaffen, liegt aus Sicht von Continentale Sprecher Bernd Goletz in erster Linie daran, dass die Bürger nicht ausreichend informiert sind. Das mündet bisweilen in eine eklatante Fehleinschätzung, welche finanziellen Folgen Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen kann. „Viele denken, irgendwas von meinen vielen Versicherungen kommt schon dafür auf“, so Goletz. Er mahnt, dass private Rentenversicherungen und Sparguthaben bei einem durchschnittlichen Pflegezeitraum von acht bis zehn Jahren kaum reichen und die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich eine Art Teilkasko darstelle. Sie decke gerade einmal die Hälfte der Kosten für einen Platz im Pflegeheim ab.

Warum die Deutschen keine private Vorsorge in Sachen Pflege betreiben, hat mehrere Gründe. Viele fürchten, die Verträge seien zu teuer oder es werde im Ernstfall doch nicht gezahlt. Zudem gehen 58 Prozent davon aus, im Alter von der Partnerin respektive dem Partner gepflegt zu werden. Auch diese Antworten belegen, dass es schlichtweg an Informationen mangelt. Denn mit 25 Euro, die 38 Prozent zu zahlen bereit wären, ließe sich schon ein bedarfsgerechter Schutz realisieren. Die Befürchtung, im Pflegefall kein Geld zu erhalten, sei ebenfalls unbegründet, beruhigt die Continentale. Die Pflegestufe werde durch den medizinischen Dienst festgelegt und dementsprechend die vereinbarte Leistung erbracht.

Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Contintale, zieht angesichts der Daten eine eher unbefriedigende Bilanz: „Die Studie zeigt in einer erschreckenden Klarheit, wie groß die Uninformiertheit der Deutschen tatsächlich ist. Denn es gibt ja keinen belegbaren Grund für die mangelnde Vorsorge, sondern nur ein diffuses Meinungsbild, das auf Unwissen basiert.“ Unabhängig davon, welcher Weg mit der Pflegereform eingeschlagen werde, müsse stärker aufgeklärt werden. Denn, so Rolf Bauer: „Ohne private Zusatzversicherung wird es in Zukunft eine angemessene und würdige Pflege nicht mehr geben.“

Posted by Andre on 09/16 at 08:16 PM
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Montag, September 05, 2011

Doppel mit Schwächen: Schutz gegen Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit

So schön und praktisch all-inclusive auch sein mag: Beim Versicherungsschutz sollte man sich sehr gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, zwei oder mehr Fliegen mit einer Klappe schlagen zu wollen. Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zu bündeln, ist durchaus gängig, vergleichsweise preiswert und wird auch vom Bund der Versicherten (BdV) nicht weiter kritisiert. Geht es aber darum, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Pflegezusatzpolice zu verknüpfen, heben die Verbraucherschützer mahnend den Zeigefinger.

„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Policen. Die Pflegezusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Verknüpfung beider in einem Vertrag ist für Kunden allerdings mit Nachteilen verbunden“, sagt Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik. Der BdV sieht diesbezüglich vor allem zwei Probleme bzw. Schwächen. Sollte der Versicherungsnehmer pflegebedürftig werden, erhält er aus dem Vertrag eine Rente. „Das ist die ungünstigste Variante der Pflegeversicherung“, so der Bund der Versicherten. Begründet wird diese Einschätzung mit den zu hohen Beiträgen. Die Experten präferieren daher eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung.

Der zweite Punkt auf der Negativliste ist in die Zukunft gerichtet und wartet mit der berechtigten Frage auf: Was passiert, wenn ich die Prämie nicht mehr bezahlen kann? In dem Fall ginge der Schutz gegen Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit gleichermaßen verloren. Denn bei Verträgen, die mit mehreren Bestandteilen aufwarten, gibt es in der Regel kein „entweder oder“. Dabei wiegt der Verlust der Berufsunfähigkeitsversicherung ungleich höher. Die Problematik, wenn die Finanzen wieder im Lot sind: Ein neuer Vertrag wäre deutlich teurer oder kommt unter Umständen gar nicht erst zustande, weil der Kunde älter geworden ist und sich möglicherweise der Gesundheitszustand verschlechtert hat.

Posted by Andre on 09/05 at 09:27 AM
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Montag, Mai 23, 2011

Kaum Interesse an privater Pflegevorsorge

Der „Pflegespiegel 2011“, erstellt vom Marktforschungsinstitut YouGovPsychonomic, bescheinigt den Deutschen ein eher gespaltenes Verhältnis zur Pflege. Sie rückt immer erst dann in den Fokus, wenn im Verwandten- oder Bekanntenkreis ein Pflegefall auftritt. Das schlägt sich spürbar auf das Interesse an privaten Pflegeversicherungen nieder. Nur zehn Prozent halten sie für „sehr wichtig“, gerade einmal acht Prozent haben bereits einen Vertrag unterschrieben und lediglich ein Prozent der Bundesbürger spielt mit dem Gedanken, eine Police abzuschließen. Die mögliche Konsequenz dieser Einstellung: Finanzielle Sorgen im Alter.

Genau das möchte die Politik verhindern. Dazu muss allerdings noch sehr viel am Kosten- und Risikobewusstsein gearbeitet werden. Ex-Gesundheitsminister Philipp Rösler hatte 2011 daher zum Jahr der Pflege machen wollen. Ob sein Nachfolger in diese Fußstapfen tritt, bleibt abzuwarten. Sinnvoll wäre es. Denn die Vorzeichen und Prognosen lassen keinen Zweifel daran, dass Pflege und Pflegebedürftigkeit schon in wenigen Jahren eine echte Herausforderung darstellen werden und damit auch die Notwendigkeit einer soliden finanziellen Vorsorge wächst.

Aktuell sind etwa 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In knapp 40 Jahren wird sich die Zahl laut erster Hochrechnungen auf fast 4,7 Millionen verdoppelt haben. Das mögliche Szenario fasst Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand der YouGovPsychonomics AG, zusammen: „Der schon jetzt knappe Zuschuss für Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Absicherung muss in den nächsten Jahrzehnten noch weiter zusammengestrichen werden.“ Damit dürfte das ohnehin schon geringe Vertrauen in die staatlichen Leistungen im Pflegefall auf Dauer nachlassen.

Interessanterweise wären die Deutschen durchaus bereit, Geld in eine private Pflegeversicherung zu investieren, wenn die Zusatzoptionen stimmen. Dabei halten die Assekuranzen bereits eine Reihe von zusätzlichen Leistungen bereit, angefangen bei der Beitragsfreistellung im Pflegefall über den Einschluss von Demenz bis hin zur Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung. Es mangelt also vor allem am Wissen um die Produkte. Zeit, die Werbetrommel zu rühren. Beste Chancen haben dabei laut Umfrage Allianz, HUK-Coburg, AXA, DEVK, Ergo, HUK24, Debeka, Ergo direkt und die R+V Versicherung.

Posted by Andre on 05/23 at 09:36 AM
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Freitag, Januar 21, 2011

Pflegetagegeldpolicen im Test

Pflege ist teuer und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei Weitem nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken. Private Vorsorge kann daher durchaus Sinn machen. Sie muss aber auch dauerhaft bezahlbar sein, mahnt die Stiftung Warentest. Wird der Vertrag gekündigt, weil er nicht mehr ins Budget passt. sind die bislang gezahlten Beiträge samt Versicherungsschutz meistens futsch. Deshalb ist es umso wichtiger, vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung genau zu rechnen und zu vergleichen.

Einen solchen Vergleich hat auch die Zeitschrift „Finanztest“ vorgenommen. 30 Pflegetagegeldversicherungen kamen auf den Prüfstand. Da sich der Beitrag unter anderem nach Alter und Geschlecht des Kunden richtet, wurden insgesamt vier Modellfälle konstruiert. Für jeden dieser Musterkunden haben die Tester Angebote gefunden, die als „gut“ bewertet wurden. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 40 bis 70 Euro, wobei Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung ebenso wie ältere Menschen tiefer in die Tasche greifen müssen. Für die Pflegetagegeldversicherung gilt daher: Je eher sie abgeschlossen wird, desto besser. Keine oder nur geringe Chancen auf einen Vertrag haben Interessenten, die an schweren oder chronischen Vorerkrankungen leiden.

Aufstocken lassen sich die Leistungen für den Pflegefall nicht nur über eine Pflegetagegeldversicherung. Die Branche bietet auch Pflegekosten- und Pflegerentenversicherungen. Der Vorteil der Pflegerente liegt darin, dass sie etwas flexibler ist. Wer aufgrund eines finanziellen Engpasses mit den Beiträgen aussetzen muss, verliert nicht den gesamten Versicherungsschutz. Dafür sind Verträge, die eine Rentenzahlung vorsehen, auch teurer. Welche Variante am besten geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte in Ruhe mit einem Experten besprochen werden.

Posted by Andre on 01/21 at 09:38 AM
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Donnerstag, Dezember 16, 2010

Pflegeabsicherung wird immer wichtiger

Das Thema Pflege wird spätestens im kommenden Jahr weiter in den Fokus rücken, wenn Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler seine geplante Pflegereform in Angriff nimmt. Dass sich die Bundesbürger schon jetzt Gedanken darüber machen, beweist eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Allianz. Demnach messen 89 Prozent der Deutschen der Pflegeabsicherung große Bedeutung bei und gehen davon aus, dass die Thematik zukünftig noch wichtiger wird.

Mehr als jeder Zweite hat bereits Erfahrungen mit Pflegefällen gemacht, sowohl in der Familie als auch im näheren Umfeld. Die Allianz sieht darin einen Grund für das hohe Problembewusstsein. Das spiegelt sich auch darin wider, dass 63 Prozent fürchten, später einmal selbst versorgt werden zu müssen. Diesbezüglich gibt es bei den älteren und jüngeren Umfrageteilnehmern kaum Unterschiede. Bislang sehen aber nur recht wenige der Tatsache ins Auge, dass der Staat nicht sämtliche Risiken wie die höheren Ausgaben für die Pflege allein stemmen kann (23 Prozent). Andererseits sind sich 63 Prozent sehr wohl darüber bewusst, dass die Pflege zukünftig aufgrund der demographischen Entwicklung eine große Herausforderung darstellen wird.

Relativ eindeutig sind die Wünsche an die Zukunft, sollte der Pflegefall eintreten: 69 Prozent möchten in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, 25 Prozent wünschen sich eine Betreuung im Heim – immer abhängig davon, ob eigene Kinder die Versorgung übernehmen könnten. Dass auch bei der häuslichen Pflege zusätzlich professionelle Hilfe nötig ist, sagen 69 Prozent. Die Allianz spricht angesichts der Umfrageergebnisse von einer realistischen Einschätzung. „Kinder wohnen oft weit entfernt von den Eltern und auch dem Partner soll nicht die gesamte Pflege aufgebürdet werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Allianz privaten Krankenversicherung, Dr. Maximilian Zimmerer.

Auf den Wunsch, auch im Alter und für den Fall der Pflegebedürftigkeit gut abgesichert zu sein, haben viele Assekuranzen bereits reagiert. Das Spektrum an Pflegezusatzversicherungen ist relativ groß. Bei der Allianz nennt sich der neue Pflegetarif PZTBest. Dabei handelt es sich um eine Pflegetagegeldpolice, bei der ein Tagessatz zwischen fünf und 120 Euro versichert werden kann. Erfolgt die Pflege stationär, werden unabhängig von der Pflegestufe 100 Prozent gezahlt. Ansonsten ist die Leistung abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und beträgt 30, 60 oder 100 Prozent. Auf Wunsch kann der versicherte Tagessatz alle drei Jahre angepasst werden. Sollte die Pflegereform neue Voraussetzungen schaffen, räumt die Allianz ihren Kunden bei diesem Tarif eine Wechseloption ein.

Posted by Andre on 12/16 at 12:02 PM
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Dienstag, November 02, 2010

Altersvorsorge für Frauen: Wer soll das bezahlen?

Wüsste man, wo einen der Lebensweg hinführt, wäre wohl alles viel einfacher. Und das kann unabhängig davon betrachtet werden, ob es sich um die Vita von Mann oder Frau handelt. Weil nun immer öfter auch „selbstverursachte, gebrochene Berufs- bzw. Erwerbsbiografien“ auftreten und insbesondere auch die Zahl der alleinerziehenden Mütter ein soziologisches Problem ist, wird eigentlich auch die private Altersvorsorge für Frauen zur Herausforderung.

Als vielfältig und anspruchsvoll gilt folglich die Beratung bei unterschiedlichen Lebenswegen und Lebenssituationen. Frauen arbeiten in Vollzeit, haben Kinder oder auch nicht, sind verheiratet, leben als Single, sind geschieden, sind beschäftigt in Teilzeit oder im prekären Minijob oder sind eingebunden in einer eingetragenen Lebensgemeinschaften, was für jedes dieser Lebensmuster einer speziellen Beratung zur optimalen Altersvorsorge bedarf. Insbesondere Frauen und deren Kindererziehungszeiten bei nur unregelmäßigen Beitragszahlungen sind bei oft schlechteren Einkommenssituation aufmerksam zu beraten, weil das auch ein oft geringes Einkommen und für die Zweit-Verdienerin die ungünstigere Steuerklasse bedeutet.

Ein Beispiel: Galina, 20 Jahre alt, verheiratet und in Ausbildung zur Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten, ist bereits in der Probezeit ihrer Lehre, bei knapp 550 Euro brutto, ist damit konfrontiert, dass sie in Steuerklasse V tatsächlich Lohnsteuer abführen muss, was ihren gleichaltrigen Schulkameradinnen bereits fürs „Riestern“ zur Verfügung stehen kann. So kann Galina in der ehelichen Partnerschaft ihre Altersvorsorge zwar zunächst “als Paar” planen, was allerdings zum Problem werden kann, falls es zur Trennung kommt. Die regelmäßigen Beiträge brechen zusammen, eine weitere Sicherheit für die Beiträge ist kaum mehr möglich.

Aktuelle Lösungen

Weiterhin als Klassiker gelten die Lebens- und privaten Rentenversicherungen, staatlich geförderte Programme, ein Aufbau an Spar-Vermögen ohne staatliche Förderung oder auch die Altersvorsorge mit der fremd- oder eigen genutzte Wohnimmobilie. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab, für die zu berücksichtigen ist, wie die Person orientiert ist und wie deren Wünsche und Bedürfnisse aussehen. Hinzu kommt die persönliche Lebensplanung, was die Beratung stark beeinflusst. Folglich ist kein Anlage- Produkt auch für jeden empfehlenswert.
Zunächst ist eine Grundversorgung sicherzustellen, wobei es besonders wichtig ist, dass die entschiedene Anlage eine möglichst hohe Sicherheit bietet und zur Basis für die Kaufkraft im Alter wird. Weitere Mittel können dann immer noch in andere Produkte investiert werden, die zum individuellen Risikoprofil der Person passen. Ungemein wichtig ist, dass der Berater die Ist-Soll-Situation und die persönlichen Chancen und Risiken des Kunden erkennt und danach verfährt.

Varianten und Risiken

Wer sich ausführlich beraten lässt und wer sich sorgfältig über Varianten und Risiken informiert, der muss auch darauf achten, dass der Fachmann alle Fragen beantwortet, ohne dass durch Risiken eingeschüchtert wird und dass so beraten wird, dass das Produkt im Verlauf der Beratung auch verstanden wird.
Auch Galina ist eher unerfahren, um dauerhaft zu wissen, warum sie sich mit ihrem Mann für ein Anlageprodukt entschieden hat. Schließlich ändern sich berufliche und familiäre Bedingungen und damit auch die Bedürfnislage. Weil übermorgen falsch sein kann, was gestern noch richtig war, ist die Absicherung der persönlichen Altersvorsorge eine verantwortungsvolle und dauerhafte Aufgabe, die vom Fachmann sorgfältig und gewissenhaft zu lösen ist.

Beratung: Richtig contra Falsch!

Bei all diesem Vertrauen muss ein Berater auf die Wünsche und Bedürfnisse des Interessenten eingehen und vor allem zuhören. Wer sich “bequatscht” vorkommt, der hat zwar alles gehört, wurde aber vom Fachberater nicht kennengelernt. Erforderlich sind deshalb Interesse und die Akzeptanz des Individuums, dem nichts übergestülpt wird. Wem das Leben nicht nur als bunt und aufregend gilt, sondern auch als „eines der schwersten“, dann muss das finanzielle Leben auch der gesamten Lebensplanung angepasst werden. Als ideal gilt ein Mix aus flexiblen Kurzläufern, aus stabilen mittelfristigen Produkten und aus einer sicheren Langlebigkeit, die alle den Kunden auch interessieren.

Posted by wob. on 11/02 at 10:30 AM
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Dienstag, Oktober 19, 2010

Riester - da war doch was…

Wer nur ‘riestert’, macht was falsch! – Die Rentenlücke gibt es tatsächlich!

Wer einem Auszubildenden im Berufsschulunterricht im Fach Wirtschaftskunde bei den Lehrplaneinheiten ‘Lohn und Gehalt-Versicherungen-Sparen-Zahlungsverkehr’ den Blick in die eigene Zukunft anrät, der erfährt eher bescheidenes bis wenig Verständnis in der Frage: Wie groß ist in frühestens 45 Jahren die eigene Rentenlücke?

Wer sich dann aber wirklich auf Spezialisten verlässt, die das mal hochrechnen, der darf erkennen: Die Lücke bei der Kaufkraft im Alter ist zwar kleiner als schon mal Banken und Versicherungen behaupten, aber doch so groß, dass ein aktuell besparter Riester-Vertrag als einzige Altersvorsorge wohl eher nicht ausreicht. Um die Rentenlücke einigermaßen sicher stopfen zu können, muss Vorsorge auf mehreren Ebenen getroffen werden. Bei hoher staatlicher Förderung ist Riester wohl die erste Alternative, doch darf auch die zweite, die Betriebsrente nicht missachtet werden, um im Alter sorglos zu leben. Denn seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihrer Arbeitsvergütung bei großen Vorteilen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen zu können. Wer darüber hinaus noch mehr tun will, dem sind weitere gestaltende Möglichkeiten nicht verwehrt.

Achtzig Prozent sollten es sein

Nach gültigen, populären Berechnungen ist anzunehmen, dass bei vielen Personen im aktuellen Erwerbsleben die normale Rente nicht reichen wird. Um nämlich mit Mitte 60 oder vermutlich dann auch später den erwarteten Lebensstandard zu sichern, sollten rund 80 Prozent des letzten Nettoverdienstes verfügbar sein. Erfreulich schon heute: Viele Ausgaben während der noch jüngeren Lebensjahre fallen im Alter weg: Kredite für die Wohn-Immobilie, Studiengelder für die Kinder und dann eben auch der individuelle Vorsorgeaufwand. Wer zugleich im Alter mehr Zeit hat als vorher, dem entstehen andere Ausgaben für Hobbys oder Reisen. Bei tendenziell sinkenden gesetzlichen Rente ergibt sich folglich ein Mehrbedarf, den die derzeit jüngeren Jahrgänge ernstnehmen und nicht unterschätzen sollten.

Große Rentenlücke für die aktuell Jüngeren

Unterstellt man den Berufseintritt nach dualer Ausbildung derzeit mit 20 Jahren, gilt nicht nur nach Expertensicht eine große Rentenlücke, was am ständig geringeren “Brutto-Renten-Niveau” festzumachen ist. Ein nur bedingt populärer Wert, der die Monatsrente eines Durchschnittsverdieners in Prozent seines früheren Bruttogehalts zeigt. Bei einer Betrachtung von 45 Versicherungsjahren liegt der Wert statt wie bis vor wenigen Jahren bei 50 Prozent bis 2030 wohl nur noch bei 40 Prozent.

Doch ein weiteres Problem tritt mit der „nachgelagerten Besteuerung“ auf, wenn - begonnen in 2005 - der Ertragsteil der Renten höher und damit steuerlich stärker belastet wird. Bis 2040 sollen Renten sogar für Erwerbstätige ab Jahrgang 1973) in vollem Umfang besteuert werden. Dagegen wird die Steuerbelastung der laufenden Renten-Beiträge langsam abgebaut und soll ab 2025 ganz wegfallen. Für Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1973 kommt es damit zu einer Doppelbesteuerung, weil circa 18 Prozent der Rentenbeiträge aus versteuertem Arbeitseinkommen stammen und die erwarteten Rentenbezüge dann voll besteuert werden.

Arbeitnehmer mit Familie

Wer verheiratete ist, muss berücksichtigen, dass er bei gleichem Bruttogehalt zwar mehr netto hat als ein Single in Steuerklasse I, doch die Rentenlücke wird später größer, weil die Differenz zwischen Nettogehalt und Rente bei verheirateten Alleinverdienern höher sein wird. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, ist die Rentenlücke kleiner wegen höherer Abzüge für die laufenden Rentenbeiträge.

Unabhängig davon, wie groß die Lücke tatsächlich wird, eine ausgewogene Altersvorsorge schafft klare Verhältnisse für die Zukunft. Eine Besonderheit ist dabei die „Entgeltumwandlung“: Beträge hieraus für diese betriebliche Zusatzrente sind bis 2.544 Euro frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Weitere 1.800 Euro jährlich gelten als steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer keine Direktversicherung hat, die vor 2005 begann.

Posted by wob. on 10/19 at 07:00 AM
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Mittwoch, Juli 21, 2010

Privat “krank” im Basistarif!

Alternative für Selbständige

Sich selbständig zu machen wird bei den Einkunftsarten für die Besteuerung des Jahreseinkommens auf zweifache Weise betrachte: einmal selbständig tätig zu sein, wie ein Journalist, eine Kunsthandwerkerin oder auch ein Berufs-Sportler, oder aber sich mit einem Gewerbebetrieb um dauerhafte, legale Geschäfte mit Gewinnabsicht zu kümmern. Kümmern muss sich aber der auf diese Weise “Selbständige” auch um das allgemeine Berufs-, Freizeit- und Lebensrisiko, nämlich krank zu werden oder wegen eines Unfalls Arzt- und Klinikkosten oder auch Kosten für Medikamente zu verursachen.

Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu den Ersatzkassen sind für Selbständige die Basistarife der privaten Krankenversicherer. Diesen Tarif können all diejenigen abschließen, die keinen gesetzlichen oder keinen sonstigen privaten Kranken-Versichertenschutz haben.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform wurde der Basistarif zu einem Produkt der inzwischen als obligatorisch eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht. Für die private Versicherungen bedeutet dies, dass sie im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen und wegen einer gerechteren Kostenverteilung einen solchen Basistarif anbieten müssen. Bei der “Kalkulation der Beiträge” darf der Basistarif aber nicht teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen müssen ebenfalls vergleichbar sein.

Die Kosten

Der Basistarif für Erwachsene ist für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und seit Juli 2009 mit circa 550 Euro zu leisten. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das entspricht dann auch dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse; nämlich 14,9 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze BBG. Das ist das vergleichbare Einkommen eines Angestellten, bis zu dessen Höhe die KV-Beiträge mit jeweils dem festen prozentualen Beitrag steigen und ab diesem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze VPG gleich bleiben.

Wie wird abgerechnet?

Abgerechnet wird im Basistarif nicht über die Versichertenkarte, weil jeder Versicherte mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus einen “Werkvertrag” oder auch einen “Werk-Lieferungsvertrag” vereinbart, auch wenn diese juristische Tatsache im Allgemeinen nicht deutlich wird, und der Versicherte zahlt die Liquidation des Arztes von seinem Konto und reicht die Belege bei seiner Versicherung zur vereinbarten Erstattung ein. Dabei müssen die Leistungen aus dem Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das sind im Wesentlichen Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte u.a.m.

...und die “Abkömmlinge”?

Mit Familie braucht jedes Familienmitglied in der privaten Versicherung eine eigene Police. Für Kinder bis 15 Jahre berechnen die Gesellschaften etwa 226 Euro im Monat. Männliche Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge weibliche Heranwachsende um die 275 Euro.

Wie bei der Kasko - der Selbstbehalt

Wie bei der Kasko oder auch der Teilkasko kann der Versicherte auch im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbaren und den dann zwischen 300, 600, 900 und 1200 Euro jährlich. Davon raten aber Verbraucherschützer bei einem Basistarif ab, weil trotz Selbstbehalt in Durchschnitt keine Beiträge eingespart werden. Bei 600 Euro jährlichem Selbstbehalt dividiert durch 12 müsste der Basistarif um 50 Euro je Monat geringer sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre… Eher keinen SB gilt vor allem bei versicherten Kindern, mit denen man gelegentlich und öfters zum Arzt geht oder gehen muss.

Posted by wob. on 07/21 at 08:47 PM
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Montag, Juni 28, 2010

Leben und versichert sein…

… heißt auch mal ‘kämpfen’

„Bäumchen, Bäumchen wechsle dich…“ ist für Verbraucher meist mit einigem Umstand verbunden, und sei es auch nur ein neues Formular, eine weitere Einzugsermächtigung oder gar neue Kontaktpersonen. Wer bislang keine Angebot erhielt, bei seiner Versicherungsgesellschaft durch einen Tarifwechsel sogar Beiträge zu sparen, der wird nun juristisch davon informiert, dass bei einem solchen Wechsel die Anbieter keinen Wechselzuschlag erheben dürfen. Dies geht auf ein jüngstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück, dass der großen Allianz verbot, bei einem Tarifwechsel in der Krankenversicherung einen Zuschlag zu erheben

Was die Leipziger Richter als Recht bestimmten, freut auch die Schiedsstellen mit ihren Ombudsleuten der privaten Krankenversicherer. Ihnen war das Geschäftsgebaren der Allianz Krankenversicherungs AG schon länger als misslich aufgefallen.

Auslöser der Streitigkeit war, dass der beklagte Versicherer 2007 die AktiMed-Tarife anbot, die neu und günstig waren, aber beim möglichen Wechsel für Altkunden vom Münchener Versicherer mit einen Zuschlag von rund 20 Prozent belastet und belegt wurden. Die Argumente derer, die als ‘Aktuare’ der Allianz gerechnet hatten: Die Tarife seien unterschiedlich kalkuliert und gesundheitliche Risiken würden anders geprüft.

Auch für den Bund der Versicherten war gleich klar, dass mit dem sogenannten Tarif-Strukturzuschlag der Wechsel für Kunden mit Altverträgen als unattraktiv gelten musste , weil auch nichts mehr gespart werden konnte. So reichte die Praxis der Allianz, um eigene Altkunden zu verärgern und den Ombudsmann, den Verbraucherschutz und die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan zu rufen. Ihnen allen war schnell klar, dass durch einen pauschal erhobenen Tarifstrukturzuschlag der wichtige Wechselparagraf 204 für die privaten Krankenversicherten „entrechtet“ würde.

Recht muss Bestand haben

Genau jenes Recht also, über das jedem Versicherten zusteht, in einen günstigen Tarif seines Anbieters zu wechseln. Hierzu können die Anbieter von wechselwilligen Kunden dann eine Gesundheitsprüfung verlangen, wenn der neue Tarif inhaltlich bessere, andere oder eben einfach ‘mehr’ Leistungen bietet. Ist der gesundheitliche Status des Einzelnen nach ärztlichem Attest schließlich schwächer oder schlechter, kann dies den Grund für Risikozuschläge geben. Kunden sollten diesen Umstand jedoch nicht scheuen, so Experten für private Krankenversicherungen, weil im Gegenzug auf Mehrleistung im neuen Tarif verzichtet werden und so der Risikozuschlag entfallen kann. Bei einem pauschalen Tarif-Strukturzuschlag für den Tarifwechsel ist dies dem Kunden jedoch nicht möglich, günstigere Tarif werden verhindert.

Kein Wechselzuschlag mehr

Beim Bundesverwaltungsgericht wurde also geurteilt, dass die Praxis der Allianz nicht rechtens ist. Darf doch bei einem Tarif-Wechsel bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft keinen Wechselzuschlag erhoben werden, da dies “gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht” verstoße. Einen Versicherungsnehmer oder eben die versicherte Person in einen neu gewählten, günstigeren Tarif einzustufen, sei einzig und allein von deren Gesundheitszustand abhängig, der mit Erst-Vertrag festgestellt worden sei. Kunden, die zunächst ‘gesund’ waren, sollten unabhängig von ihrem heutigen Gesundheitszustand in einen anderen Tarif wechseln können, und das ohne Zuschlag. Damit gaben die Leipziger Richter der BaFin im Streit mit der Allianz recht (Aktenzeichen 8 C 42.09).

Damit dürften wohl alle Versicherer durch das Urteil überrascht worden sein, weil zunächst das Frankfurter Verwaltungsgericht die Praxis gebilligt und als rechtens beurteilt hatte. Ging man doch davon aus, dass der Zuschlag auf der bisherigen Rechtsprechung basiere und und erst-instanzlich als zulässig galt. Jetzt dürfen ‘verprellte Allianz-PKV-Kunden’ ohne weitere Verpflichtung mit Erstattung der Tarifstrukturzuschläge rechnen. Auch bleibt für privat Versicherten der bedeutende Wechselparagraf bestehen. Wenn jedoch demnächst die ‘Aktuare’ der Allianz die AktiMed-Tarife neu berechnen, dürfte die Versicherung für Allianz-Kunden wieder teurer werden; sowohl im Neugeschäft wie für künftige Tarifwechsler in der AktiMed-Sparte.

Posted by wob. on 06/28 at 07:00 AM
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Montag, Juni 07, 2010

Studie zur privaten Pflegeversicherung

Das Thema Pflege wird für viele erst akut, wenn sie direkt davon betroffen sind, weil Eltern oder Großeltern pflegebedürftig werden. Spätestens dann dürfte klar werden, dass Pflege Geld kostet und die staatlichen Leistungen nicht einmal ansatzweise reichen. Ein Heimplatz schlägt mit rund 3.000 Euro pro Monat zu Buche. Demgegenüber steht die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung mit 1.510 Euro in Pflegestufe III. Lediglich in Ausnahmefällen gibt es etwas mehr. Selbst dann würde der Betrag nicht reichen, um den Platz zu bezahlen. Die Differenz geht zu Lasten des oder der Betroffenen und zum Teil auch der Angehörigen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich Gedanken über eine private Pflegeversicherung zu machen.

Wie bei den meisten Produkten zur privaten Vorsorge bietet ein früher Vertragsabschluss auch bei der Pflegeversicherung Vorteile. Die Beiträge sind dann erheblich niedriger als bei einem Kunden, der sich erst mit 40 oder 50 Jahren für die Police entscheidet. Angeboten werden verschiedene Varianten, angefangen beim Pflegetagegeld, das von Verbraucherschützern präferiert wird, bis hin zur Pflegerente. Sonderlich zugkräftig sind die Pflegepolicen allerdings (noch) nicht, wenngleich Unternehmen wie Axa derzeit die Werbetrommel etwas lauter rühren.

Warum die privaten Pflegeversicherungen in der Bundesrepublik eher zurückhaltend betrachtet werden, ist noch nicht ausgiebig erforscht worden. In Österreich hat sich Mag. Elisabeth Steinkogler mit dem Thema befasst. Die Situation und der demographische Wandel sind dort nicht anders als hier. Trotzdem wurden in der Alpenrepublik bislang nur 42.000 Verträge an den Mann und die Frau gebracht. Das größte Problem sei die Verunsicherung über einen adäquaten Versicherungsschutz, gefolgt vom Irrglauben, die staatliche Leistung reiche aus. Inzwischen gibt es allerdings erste Anzeichen für ein Umdenken, hat Elisabeth Steinkogler festgestellt.

Wer davon ausgehe, zukünftig einmal pflegebedürftig zu werden, sei wesentlich eher bereit, private Altersvorsorge in Form einer Pflegeversicherung zu betreiben. Auch die Angst, dass sich später keine Angehörigen finden, die die Pflege übernehmen könnten, steht sehr weit vorne auf der Liste der Beweggründe. Hinzu kommt, dass viele ihre Angehörigen nicht unnötig belasten wollen und sich langsam aber sicher die Erkenntnis durchsetzt, dass mit der gesetzlichen Pflegeversicherung kein Staat zu machen ist. Nicht unerheblich für die Entscheidung pro private Absicherung ist zudem das eigene Budget. Hier hilft nur eine persönliche Beratung darüber, welche Optionen in Frage kommen.

Posted by Andre on 06/07 at 09:04 AM
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Freitag, April 23, 2010

Freie Arztwahl oder ‘nur Kasse’?

Zwei-Bett-Zimmer, freie Arztwahl, Heilpraktiker-Kosten, Venen-Salbe oder Physiotherapie - wenn es um Gesundheit oder eben auch um Krankheit geht, liegt der Begriff von der Zwei-Klassen-Medizin zwischen GKV und PKV meist sehr nahe. Wenn denn diese diskutiert wird, geht es um die Frage, weshalb der Einzelne oder wie er in den einen oder anderen Status der Krankenversicherung gelangt.

In der Mehrzahl der Fälle, und das sind wohl um die 70 Millionen Personen in Deutschland bei 40 Millionen Arbeitnehmern, liegt die Tatsache einer gesetzlichen Krankenversicherung in einem Beschäftigungsverhältnis oder an den sogenannten mitversicherten Familienangehörigen. Doch schon für die Zahl der Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis von allein schon 650.000 Lehrern ist dagegen deren Krankenversorgung eine ganz andere. Ihnen, die nach Gesundheitsprüfung einst ihren Dienst antraten, zahlt der Dienstherr - Gemeinde, Land oder Bund - mindestens die Hälfte ihrer Krankheitskosten. Ob sich der Beamte zusätzlich privat versichert, ist seine Sache.

Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies nur, wenn er ausreichend hoch über der ‘Versicherungspflichtgrenze’ verdient. Seine gesetzlichen Beiträge - abhängig vom Monats-Verdienst - steigen in diesem Zusammenhang bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich erhöht wird, damit möglichst viele Arbeitnehmer in der GKV samt den Ersatzkassen bleiben. Folglich können nur diejenigen sich der Privaten Krankenversicherung PKV zuwenden, die entweder freiberuflich tätig sind, die Einzelunternehmer sind (eingetragener Kaufmann) oder auch selbständiger Handwerksmeister und dann die “Höchst- oder Hoch-Verdiener”.

Auch das geht: Freiwillig pflichtversichert!

Für diese Gruppen und ihre Angehörigen stellt sich dann auch Frage, ob man nicht doch freiwillig und damit wieder pflichtversichert bei der AOK oder einer der Ersatzkassen bleibt oder sich bei diesen nach Basis-Sätzen neu versichern will. Weitere private Zusatzversicherung wie Krankhaustagegeld oder freie Arztwahl sind davon unberührt. Sich vorher genau zu informieren ist dann gar nicht so einfach, wie ein neuerlicher Servicetest beweist.

Knapp neun Millionen Menschen gelten in Deutschland als privat versichert; Tendenz leicht steigend. Für manchen ist die Private Krankenversicherung (PKV) die günstigere Alternative, doch sind viele auch mit dabei, weil der Status des Selbstzahlers mit Privatpatienten-Status im Hintergrund dann doch ein höheres Leistungsspektrum abdeckt oder auch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat für den Privatsender n-tv die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Leistungen getestet. Das zunächst knappe und noch nicht spezifizierte Ergebnis: Platz 1 AXA; Platz 2 Münchner Verein und auf Rang 3 die Barmenia.

Wie wird privat reguliert?

Das Ranking wurde dabei zu gleich Teilen von Service und Preis-Leistung bestimmt. Als derzeit beste der privaten Krankenversicherer 2010 gilt danach die AXA, bei der vor allem Freundlichkeit und Kompetenz der Berater stark gewichtet wurden. Maßgeblich für die Barmenia-Platzierung war Rang eins in der Serviceanalyse, wenn auch der Leistungsbereich nur im Mittelfeld landete.

Welche Tarife zur Deckung der Arztkosten, des Kranhausaufenthaltes oder weiterer Therapien die richtigen sind, hängt immer auch von der individuellen Einschätzung wie auch vom Sicherheitsbedürfnis ab. Jedes Individuum muss deshalb für sich selbst oder seine Angehörigen prüfen, welche Leistungen sind mir wichtig und was soll und darf die Absicherung kosten. Zu zusätzlichen Infos kann man auch gelangen, wenn man Personen befragt, die bereits seit einiger Zeit privat versichert sind und über die Regulierung im Krankheitsfall erste Erfahrungen haben.

Posted by wob. on 04/23 at 07:00 AM
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Mittwoch, April 07, 2010

Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ( I )

Das Leben bietet viel - aber verspricht nichts!

Allgemeine Lebens, Berufs- und Freizeit-Risiken hat jeder, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Aus finanziellen, ja aus existenziellem Gründen die eigene Berufs- und Arbeitsfähigkeit abzusichern, ist für Jungunternehmer, für Nachfolger in Meisterbetrieben oder auch für Freiberufler unverzichtbar.

Nach einem Unfall oder wegen der nachhaltig belastenden Folgen aus Krankheit kann sich kein Kaufmann, kein Selbständiger, kein Unternehmer in hohem Umfang auf eine staatliche Versorgung verlassen. Deshalb ist wichtig zu wissen, was eine Police leistet und was man als Versicherter dazu wissen muss.

In unterschiedlicher Intensität krank zu werden, ist ein allgemeines Lebensrisiko. Das wissen sämtliche selbständigen Handwerker und meist auch alle, die sich als Architekten oder Anwälte in die Selbständigkeit wagen. Und auch der Kaminkehrer und Schornsteinfeger hat als Jungunternehmer mit eigenem Bezirk das Risiko, in einer unverschuldete Berufsunfähigkeit zu gelangen. Das Risiko, nach Unfall oder nach schwerer Krankheit ohne ausreichendes Einkommen dazustehen, ist demnach zu vermeiden. Da schützt die Handwerker zwar zunächst bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Berufsgenossenschaft, doch sind Risiken im Privatleben und Erkrankungen, die keine Berufskrankheiten sind nicht gedeckt. Warum nur jeder Zehnte Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist Experten schleierhaft.

Wer als Single oder familiär auf sein monatliches Einkommen angewiesen ist, sollte als Basisschutz für den Chef eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Wer hierfür die Gründe kennt, gehört jedoch nur zu den 19 von 100 Personen, denen bekannt ist, dass Berufsunfähigkeit bedeutet, seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen langfristig nur noch in eingeschränktem Umfang ausüben zu können. Auch in der gesamten Bevölkerung haben nur 43 von 100 einen privaten BU-Schutz abgeschlossen.

Handwerker zögerlich

Warum die Quote im Handwerk so gering ist, sehen die Experten darin, dass eben die Monatsbeiträge die Ausgaben belasten. Um dies zu mildern, wäre ein Abschluss in frühen Lebensjahren sinnvoll, denn der Beitrag ist umso geringer, je niedriger das Eintrittsalter ist. Und weil man im Lebenslauf nun mal nicht gesünder wird, kommt es später im Leben bei Fragen zum Gesundheitsstatus und zu Vorerkrankungen schnell zu Risikoaufschlägen, zu Leistungsausschluss oder gar zur Ablehnung.
Wer jung eine Police abschließt, sollte darauf achten, dass der Vertrag später dynamisiert werden kann, und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Familie zu unterhalten hat oder er eine Immobilie finanziert und der Versicherungsschutz erhöht werden soll. Zu achten ist auch darauf, dass keine „abstrakte Verweisbarkeit“ vereinbart wurde. Ein Bäcker beispielsweise wäre durch diese Klausel verpflichtet, einen anderen Job zu finden, wenn er wegen Asthma seinen Beruf aufgeben müsste.

Risiko auch beim jungen Arbeitnehmer

Von 100 Arbeitnehmern werden nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung 25 aus Krankheitsgründen vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Eine ausreichende staatliche Hilfe ist nicht zu erwarten, denn die Leistung ist gering und daran geknüpft, dass man mindestens fünf Jahre rentenversichert war und in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Dies nun trifft auf junge Berufsanfänger nicht zu, weshalb sie in den ersten fünf Jahren ihres Arbeitslebens beim Staat leer ausgingen.

Posted by wob. on 04/07 at 07:00 AM
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Montag, März 01, 2010

Kranken- und Pflegeschutz nach einem Unfall

Ein schwerer Unfall endet oft im Krankenhaus und manchmal leider auch unter Pflegebedürftigkeit. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eher mager sind und die tatsächlichen Kosten nicht decken, kann Vorsorge auch in diesen Bereichen nicht schaden, dachte sich der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) und kombinierte beide Bereiche in einer neuartigen Police. Sie wird ab heute angeboten: Der ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall.

Auf der einen Seite umfasst der Versicherungsschutz Pflegezusatzleistungen. Dazu gehören ein Unfallpflegegeld, das in der Pflegestufe II 750 Euro und in der Pflegestufe III 1.500 Euro beträgt, sowie Hilfe und Beratung durch einen ADAC-Unfall- und Pflegebetreuer. Übernommen werden zudem bis zu 500 Euro für Hilfs- und Pflegemittel, 1.000 Euro für eine vollstationäre Kurzzeitpflege, 600 Euro für osteopathische Behandlungen sowie die Aufwendungen für die Vermittlung einer Pflegeperson.

Auf der anderen Seite haben Versicherte mit dem „ADAC-Kranken- und Pflegeschutz nach Unfall“ Anspruch auf zusätzliche Leistungen im Krankenhaus. Sie werden privatärztlich im Zweibettzimmer behandelt und können sich aussuchen, in welches deutsche Krankenhaus sie möchten. Ein großer Vorteil dieser Versicherung: Der ADAC verzichtet auch bei älteren Kunden auf eine Gesundheitsprüfung, die bei vielen anderen Krankenzusatzversicherungen sonst gängige Praxis ist und in einigen Fällen auch zur Ablehnung durch die Assekuranz führt.

Die Police, mit der sich Unfallfolgen gleich auf zwei Ebenen absichern lassen, ist durchaus dazu geeignet, die Lücke zwischen Pflegekosten und staatlicher Leistung zu verringern. Die Prämie für die Versicherung (jeweils für ADAC-Mitglieder): Als Einzelvertrag ist der Unfallschutz ab 11,60 Euro im Monat zu haben. Familien zahlen ab 23,20 Euro monatlich.

Posted by Andre on 03/01 at 11:29 AM
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