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Rechtsschutz

Dienstag, Februar 09, 2010

YoungTravel Work&Learn der Allianz

Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.

Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.

Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.

Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.

Posted by Andre on 02/09 at 08:49 AM
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Dienstag, Februar 02, 2010

Der goldene Roland für mehr Ritterlichkeit

An Preisen und Auszeichnungen mangelt es im Versicherungswesen wahrlich nicht. Dass nun auch eine der Assekuranzen unter die „Laudatoren“ geht und einmal jährlich einen Titel verleiht, ist hingegen eher ungewöhnlich. Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG hat sich dazu entschieden, den „Goldenen Roland“ auszuloben. Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung ist für Menschen, die sich für „Sicherheit sowie Ritterlichkeit im Straßenverkehr und im Alltag einsetzen“. In diesem Jahr wurde der FC-Bayern-Spieler und Nationalfußballer Philipp Lahm geehrt.

Die Rechtsschutzversicherung begründet ihre Wahl mit dem großen sozialen Engagement des Kickers. Philipp Lahm warne in der Kampagne „Hast Du Größe?“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. vor rücksichtsloser Raserei und helfe damit, junge Fahrerinnen und Fahrer gezielt und öffentlichkeitswirksam auf die Risiken im Straßenverkehr hinzuweisen. Darüber hinaus engagiere sich der Fußballprofi für die SOS-Kinderdörfer, den Welt-Aids-Tag, mehr Toleranz im Sport und mit einer eigenen Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Deutschland und Afrika. Themen, die sich Lahm auf die Fahnen geschrieben hat, sind neben dem Sport vor allem Bildung und Gesundheit.

„Für mich ist der Preis sowohl Auszeichnung als auch Ansporn, mich auch in Zukunft abseits des Fußballplatzes für andere Menschen einzusetzen und insbesondere Kindern und Jugendlichen eine bessere Lebensperspektive zu geben“, so Philipp Lahm. Er nahm den „Goldenen Roland“ am 29. Januar im Rahmen einer Abendgala im Berliner Meilenwerk von Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, entgegen. „Als Versicherer sind wir täglich mit Rechtsstreitigkeiten und oft auch Ungerechtigkeiten konfrontiert“, so Horrion, „mit dem goldenen Roland setzen wir uns daher für mehr Ritterlichkeit und damit auch für einen fairen Umgang miteinander ein.“

Posted by Andre on 02/02 at 10:34 AM
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Donnerstag, Januar 21, 2010

Vierfach versichert: ARAG Recht&Heim Aktiv

Versicherungen nicht mehr ausschließlich einzeln, sondern im Paket anzubieten, hat sich inzwischen bei den meisten Unternehmen durchgesetzt. Kunden haben damit alles aus einer Hand und können sich mit einer Police gleich gegen mehrere Risiken absichern. Ob es immer die günstigste Lösung ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt auch für den Vierfachschutz, den die ARAG mit Recht&Heim Aktiv auf den Markt gebracht hat.

Das Produkt umfasst laut Pressemitteilung des Unternehmens „vier leistungsstarke Versicherungen“, die in einem Vertrag gebunden sind. Abgeschlossen werden mit Recht&Heim Aktiv eine Rechtsschutz-, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung inklusive Glasbruch-Schutz. Hinzu kommt wahlweise eine Wohngebäudeversicherung. Statt nach einem Schadensfall nur die Kosten zu ersetzen, geht die ARAG mit ihrem Kombiprodukt einen Schritt weiter – und entspricht auch damit dem allgemeinen Trend: Sie bietet zusätzliche Serviceleistungen.

Bei Rechtsstreitigkeiten stellt das Unternehmen einen Mediator, der eine gemeinsame Konfliktlösung herbeiführen soll. Zudem können sich Versicherte über das Anwalts-Telefon JuraTel® zu Rechtsfragen beraten lassen, erhalten psychologische Soforthilfe nach einem Einbruch, können den Urlaubs-Service mit einem zuverlässigen House-Sitter in Anspruch nehmen und die eigenen vier Wände einem Sicherheits-Check unterziehen lassen. Damit Schäden recht schnell behoben werden, steht sogar ein Handwerker-Service bereit.

Die Idee hinter dem Vierfachschutz mit Serviceleistungen erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Produkte ein aktives Risikomanagement bieten. Zum Beispiel erwartet der Verbraucher heute konkrete Hilfestellungen zur Konfliktlösung und insbesondere zur Konfliktvermeidung“. Im Sinne der Kunden dürfte es auch sein, dass sie bei Recht&Heim einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen.

Abgesichert sind sämtliche Familienmitglieder, die an der amtlichen Meldeadresse des Versicherungsnehmers wohnen – also auch die Kinder sowie verwandte und verschwägerte Personen. Wer sich nun Gedanken wegen bereits bestehender Verträge für Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude macht, den beruhigt die ARAG: Sie rechnet die Beiträge für Fremdversicherungen maximal drei Jahre bis zu deren Ablauf an.

Posted by Andre on 01/21 at 10:20 AM
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Freitag, November 27, 2009

Roland Rechtsschutz baut auf Mediation

Zufrieden mit dem Geschäft im laufenden Jahr und gerüstet für die Zukunft: Die Bilanz der Roland Rechtsschutz fällt durchweg positiv aus. Zu verdanken ist diese Entwicklung dem Engagement im Ausland sowie dem Weitblick und der Kreativität bei der Entwicklung neuer Bausteine und Serviceleistungen bei der Rechtsschutzversicherung.

Gerhard Horrion, Chef der Roland Rechtsschutz, rechnet in diesem Jahr mit Prämieneinnahmen in Höhe von 277,8 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 0,8 Prozent. Die Niederlassungen in Italien und Österreich steuerten rund 16,1 Millionen Euro (2008: 13,1 Millionen) zum Ergebnis bei. Ab 2010 plant der Rechtsschutzversicherer, auch in den Niederlanden aktiv zu werden. Am heimischen Markt erreicht das Unternehmen derzeit einen Anteil von 8,2 Prozent (7,3 Prozent) und konnte sich damit erneut ein etwas größeres Stückchen vom Kuchen sichern. Dementsprechend positiv verlief mit 30,3 Millionen Euro (29,0 Millionen) auch das Neugeschäft. Berücksichtigt man die Ergebnisse der Rechtsschutz-Marke Jurpartner, der Schutzbrief-Versicherung, der Assistance-Tochter sowie des Prozessfinanzierers, liegt der Umsatz wahrscheinlich bei 319,1 Millionen Euro. 1,1 Prozent mehr als 2008.

„Diese Zahlen zeigen uns, dass viele Kunden erkannt haben, wie wichtig Rechtsschutz gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist“, betonte Gerhard Horrion im Rahmen der Präsentation. Das belegen auch die Leistungsfälle. Alleine im Bereich Arbeitsrechtsschutz nahmen sie um 15 Prozent zu, die Zahlungen um 20 Prozent. Insgesamt rechnet die Roland Rechtsschutz mit einer Schadenquote von 61,9 Prozent, die damit nur 0,1 Prozent über dem Vorjahresergebnis liegt.

Grundsätzlich gelte, so Horrion: „Wir wollen kein reiner Kostenerstatter sein, sondern die Rechtsschutzleistungen zunehmend erfahrbar machen“. Dazu gehört neben der telefonischen Erstberatung, die inzwischen von vielen Rechtsschutzversicherern angeboten wird, demnächst auch die Online-Rechtsberatung. Unter dem Namen „eRechtsservices“ ist sie als kostenpflichtiges Zusatzmodul geplant und soll 2010 als Pilotprojekt an den Start gehen. Ergänzt wird der Leistungskatalog zudem um die Mediation. Der außergerichtlichen Einigung über einen ausgebildeten Schlichter räumt die Roland große Chancen ein. Die Mediation spare Kosten und Zeit. Derzeit teste man, wie gut diese Form der Streitschlichtung akzeptiert werde.

Posted by Andre on 11/27 at 09:15 AM
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Freitag, November 20, 2009

Lebensversicherung und Rechtsschutz: Verbraucher wollen Sicherheit

„Das Sicherheitssystem Lebensversicherung funktioniert“ - Rolf-Peter Hoenen, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sieht die Branche auf dem richtigen Weg. Trotz Kapitalmarktkrise stiegen die Prämieneinnahmen der Lebensversicherer in diesem Jahr von 76,3 Milliarden Euro in 2008 voraussichtlich auf rund 80,1 Milliarden Euro und unterstrichen damit eindrucksvoll, dass die Verbraucher vor allem Sicherheit wünschen. „Wir schützen sie vor Schwankungen der Kapitalmärkte und bieten ihnen eine möglichst gleichmäßige Wertentwicklung“, betonte Hoenen im Rahmen der Jahrespressekonferenz des GDV.

Spekulationen in der Kapitalanlage könne und wolle man sich nicht leisten. Dadurch würden zwar nicht alle Renditechancen wahrgenommen. Diese Strategie erlaube aber, dem Kunden gegenüber Wort zu halten und eine angemessene Rendite zu erzielen. Die Branche sei durchaus in der Lage, ein noch niedrigeres Zinsniveau über einen langen Zeitraum abzufedern. „Das ist eine Folge unserer spezifischen langfristig ausgerichteten Kapitalanlagestruktur und der Reserven“, so Rolf-Peter Hoenen. Von der Bundesregierung wünscht er sich einen ebenso klaren und verlässlichen Kurs in der Rentenpolitik. In punkto private kapitalgedeckte Altersvorsorge fordert der GDV, dass eine Förderung durch den Staat an „das Vorliegen zentraler Sicherheitsmerkmale geknüpft werden muss“.

Sicherheit wünschen sich die Deutschen offensichtlich auch in Rechtsfragen. Immer mehr Arbeitnehmer kämpfen mit Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung darum, den Arbeitsplatz zu behalten oder Gehaltsansprüche geltend zu machen. 2009 gehen die Rechtsschutzversicherer von rund 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen aus. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich ein Anstieg um rund 20 Prozent. Die Aufwendungen der Versicherer für den Bereich Rechtsschutz stiegen im gleichen Zeitraum um 30 Prozent bzw. eine halbe Milliarde Euro. Diese Zahlen belegten die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung, so der GDV-Präsident. Sie ausgerechnet während der Krise zu kündigen wäre ein „großer Fehler“.

Posted by Andre on 11/20 at 10:44 AM
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Montag, Oktober 12, 2009

Abzocke bei Gas und Strom! - Expertenrat:Anbieter wechseln!

Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie mit einem Festnetz-Telefon gehört und gehörte über Jahrzehnte zu den Bedürfnissen, die als solche der Daseinsvorsorge bezeichnet wurden. Lokale Versorger - meist Stadtwerke in städtischem Eigentum - galten dabei als Garanten für verträgliche, weil vertretbare Energiepreise. Doch die Zeiten günstiger Energie waren spätestens mit dem neuen Jahrtausend vorbei. Experten sind überzeugt: Die Preise für Strom und Gas in Deutschland sind “missbräuchlich überhöht”.

Das merkten seit Beginn der 70er Jahre nach und nach nicht nur jene Mieter und Eigentümer, die in Wohnquartieren dem Feststoff-Verbrennungsverbot gefolgt waren und sich ans Gas von den lokalen Stadtwerken verpflichten mussten, das nahmen auch jene ersten Gaspreis-Gegner wahr, die erkannten, was in den Preis-Index-Erhöhungs-Faktoren so alles drin steckte.
Nach zahlreichen Protesten, nach Gas-Preis-Urteilen und nach Gas-Preis-Verweigerern, die allesamt als Gas-Rebellen bezeichnet werden, ist seit mindestens fünf, sechs Jahren klar: Die Strom- und Gaskunden werden von den Anbietern “kräftiger als je zuvor ausgeplündert”.
So auch das anhaltende Urteil beim Bund der Energieverbraucher. Der “freie Wettbewerb” stellt sich somit als Bluff dar.

Nicht nur wegen der Gewinnabsichten, auch wegen der Querfinanzierung lokaler öffentlicher Aufgaben durch die Hintertür “Energie-Umsätze” zahlen die Verbraucher ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit jährlich Milliarden Euro zu viel und mehr als in anderen Ländern.
Marktbeherrschend ist die Stellung der führenden Konzerne bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs. Der Wettbewerb unterbleibt eigentlich und Strom- und Gaspreise werden auch vom Staat nicht kontrolliert.

Begrenzte Vorteile

Doch trotz des möglichen Wechsels des Strom- oder Gasanbieters bleiben die Vorteile begrenzt. Es fehlt daran, die Energie-Giganten zu entflechten und die Leitungsnetze von Strom und Gas öffentlich zu kontrollieren.
Begleitet von einer Rechtsschutzversicherung ist dem Verbrauchern geraten, sich auch zivilrechtlich gegen ihre Stadtwerke zu wehren, deren Verhaltensweisen durch zahlreiche Urteile ins Wanken geraten sind.
Wer in den vergangenen Jahren zuviel an Abschlagszahlungen leistete, kann nicht nur zuviel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern, sondern auch mit laufenden Abschlagszahlungen verrechnen. Das Risiko auf Zahlung verklagt zu werden, hängt dann aber auch von Preiserhöhungsklauseln ab, die in vielen Fällen als rechtsunwirksam gelten und somit für die vergangenen Preiserhöhungen keine Bedeutung hatte.
(Infos auch über Gaspreisvergleich / Strompreisvergleich bei www.verivox.de)

Posted by wob. on 10/12 at 07:46 AM
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Mittwoch, September 23, 2009

Die Wirtschaftskrise beschert dem Rechtsschutz deutlich mehr Arbeit

680.000 Arbeitsrechtsschutzfälle stehen den deutschen Rechtsschutzversicherern nach einer Schätzung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in diesem Jahr ins Haus. Das sind 20 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Auslöser für den deutlichen Anstieg, der sich mit Aufwendungen in Höhe von einer halben Milliarden Euro auch in Heller und Pfennig bzw. Euro und Cent ausdrücken lässt, ist die Wirtschaftskrise. Sie erreicht nun langsam den Arbeitsmarkt. Höhere Arbeitslosenzahlen wurden bereits prognostiziert.

Die finanzielle Belastung für die Assekuranzen steigt damit um rund 30 Prozent. Die Statistiken des GDV zeigen, dass in rund 20 Prozent der Fälle, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden und den Bereich Arbeitsrecht betreffen, Kosten von weit über 2.000 Euro entstehen. Dabei haben Arbeitsrechtsschutzfälle aktuell einen Anteil von 18 Prozent an allen Schadensfällen. 2008 lag dieser Wert noch zwei Prozent niedriger. Nils Hellberg vom GDV betonte angesichts dieser Zahlen: „Sie belegen, dass die Rechtsschutzversicherer zu ihren Kunden bei deren schweren Gang vor das Arbeitsgericht stehen.“.

Ob es nun Ärger mit dem Arbeitgeber, Streit mit den Nachbarn oder aber eine Verhandlung im Nachhall eines Unfalls ist: Mit anwaltlicher Beratung und Begleitung in den Gerichtssaal hat man deutlich bessere Karten. Laien finden sich im Dickicht aus Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften nur schwer zurecht, während es für die Profis „täglich Brot“ ist. Sinnvoll ist daher eine Rechtsschutzversicherung, die alle Bereiche abdeckt, sprich eine Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutzversicherung. Wichtig ist auch hier, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung zu achten. Dabei hilft ein unverbindlicher Versicherungsvergleich.

Versicherungsvergleich


Posted by Andre on 09/23 at 09:45 AM
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Montag, September 14, 2009

Von wegen 2 linke Hände…

Was ist die Eigenleistung des Bauherren wert?

Mann, Mann, Mann…was habe ich 1996 geschuftet! Das Haus Baujahr 1936 war nicht nur der Lage wegen recht teuer, es war auch in einem völlig überkommenem Zustand. - So oder ähnlich lauten Schilderungen von jenen, die es wagten Eigenleistung einzubringen, die sich irgendwie nie berechnen ließ aber doch recht wertvoll war. Und sei es nur, den Schutt wegzuräumen…

Wer als neuer Eigentümer beim Hausbau oder bei der Sanierung mit anpackt, kann einiges sparen. Dabei gehören Tapezieren und Wände streichen zu den Arbeiten, mit denen am häufigsten Eigenleistung dem Bauherrn hilft Ausgaben zu sparen. Doch nur wer realistisch plant, wer seine Fähigkeiten und den Aufwand an Zeit richtig einschätzt, kann finanziellen Schaden und Verzug am Bau vermeiden.

Fußboden verlegen, Tapezieren oder Streichen - an solchen handwerklichen Arbeiten haben sich viele schon versucht - mit mehr oder minder großem Erfolg. Geht es nämlich um die eigenen vier Wände, ist für viele Bauherren schnell klar, dass kräftig mit angepackt wird. Werden muss! Vor die Tat hat die Logik aber die Gedanken zu Vorteilen und Risiken gestellt.

Ersparte Kosten und reale Zeit

Um die immer wieder als teuer geltenden Handwerker über Eigenleistung zu sparen, sollte überlegt werden, wie sich Zeit und Geschick kombinieren lassen. Denn im Vergleich mit gelernten Handwerkern schaffen Laien laut Verband Privater Bauherren (VPB) von drei Leistungseinheiten nur zwei. Demnach rät der Bauherren-Schutzbund (BSB), nicht mehr als fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme beim Bau als Eigenleistung einzuplanen. Für ein Reihenhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und Baukosten von 275.000 Euro können rein rechnerisch bis zu 25.000 Euro durch Eigenleistung gespart werden. Dafür werden jedoch 850 Stunden benötigt, was bei einjähriger Bauzeit bedeutet, dass etwa 22 Stunden pro Woche auf der eigenen Baustelle geschuftet werden müssen.

Einfach mal anpacken

Die Ausbau-Gewerke eignen sich für Eigenleistung am besten: Tapezieren, Walzen und Streichen sind lernbar und mit Talent geht eh alles besser. Etwas mehrt Geschick erfordern die Bodenbeläge; recht “easy” geht es beim Anlegen des Gartens. Wenig Sinn macht es, wenn der Laie sich an Leistungen versucht, die eigentlich Fachwissen erfordern, wofür Bauvorschriften und Regelwerke erforderlich sind. Dazu zählen Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen, die unbedingt vom Fachmann erledigt werden.

Kapitalkosten senken

Da viele Banken Eigenleistung wie fehlendes Eigenkapital gewichten, kann mit einer “Muskelhypothek” der eigentliche Kreditbedarf gesenkt werden. Das kann sich sogar bei den Kredit-Konditionen bemerkbar machen. Doch kennen die Kreditinstitute auch das Risiko aus unrealistischer Planung bei Bauherren. Damit nicht eine Nach-Finanzieren die Belastung erhöht, fordert die Bank meist gelistete Leistungen und Materialkosten.

Eigenleistung vertraglich festlegen

Wer sich als Bauherr in seiner Belastbarkeit und seinen Fähigkeiten überschätzt, der kann schon mal den Bau verzögern oder teures Nacharbeiten durch einen Fachmann verursachen.
Dagegen sind geplante Eigenleistungen in den Bauablauf einzuordnen und vertraglich mit den Baufirmen festzulegen. Das vermeidet finanzielle Schwierigkeiten.
Zu beachten ist, dass für Eigenleistungen keine Gewähr besteht, was klar macht, dass auch zu bestimmen ist, wer denn wie haftet, falls entstandene Schäden den Baufortschritt blockieren.

Bauhelfer versichern

Helfen Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer unentgeltlich mit, ist dies für kurze Zeit und für bestimmte Arbeiten grundsätzlich zulässig. Eigenleistungen müssen allerdings bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um die begleitende gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu garantieren.

Mit Sachverstand auf Nummer sicher

Wer insgesamt mit Planung und Realisierung sicher gehen will, sollte einen Bausachverständigen auffordern, weil der die Risiken bei Eigenleistung erkennt und helfen kann, realistisch zu sein. Auf diese Weise können bei guter Selbsteinschätzung und nötigem Engagement auf der eigenen Baustelle Kosten gesenkt werden.
Und wenn es denn punktgenau zum Einzug kommt, hat man als Bauherr nicht nur Geld gespart, man darf auch stolz sein auf den eigenen Beitrag zum Traumhaus.

Posted by wob. on 09/14 at 04:00 AM
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Donnerstag, September 03, 2009

Kunden haben großes Vertrauen in die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gilt bei Kunden in Deutschland als besonders vertrauenswürdig. Auf den Plätzen folgen laut einer Studie die Krankenversicherung, die Unfall-, die private Haftpflicht-, die Lebens- und die Kfz-Versicherung. Makler und Vermittler sollten diese Reihenfolge bei der Arbeit im Hinterkopf haben. Denn, erklärte Thomas Mock, Hauptbevollmächtigter der Roland Rechtsschutzversicherung in Deutschland, seinen österreichischen Kollegen im Rahmen eines Expertentreffens: „Das Vertrauen in die Produkte überträgt sich auch auf die Personen, von denen sie vermittelt werden.“ .

Nachhaltig aufbessern lässt sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn Kunden mehrmals im Jahr über ihre Versicherungen informiert und auf dem Laufenden gehalten werden. Alleine durch diese einfache Maßnahme verdoppelt sich das Vertrauen in Produkt, Gesellschaft und Makler. Um Faktor sechs wächst es, wenn Versicherungsnehmer das Gefühl haben, die Schadensregulierung geht im Fall der Fälle reibungs- und problemlos vonstatten. Daraus ergeben sich einige Grundregeln für erfolgreiche Vermittler. Sie müssen Kunden regelmäßig informieren und in Kontakt mit ihnen bleiben. An erster Stelle steht aber, im Schadensfall Frust zu vermeiden.

Thomas Mock empfiehlt, schon vor Vertragsabschluss alle Karten auf den Tisch zu legen, um eine vertrauensbildene Geschäftsabwicklung auf den Weg zu bringen. Zeichne sich bereits ein Rechtsstreit ab, gelte die Faustregel: Man versichert keine brennenden Häuser. Ansonsten müsse ganz in Ruhe der Bedarf geklärt und dem Kunden deutlich gemacht werden, dass nicht alle erdenklichen Risiken über eine Rechtsschutzpolice abgesichert werden können. Zu einem ausführlichen Beratungsgespräch gehöre auch, den Kunden darüber aufzuklären, wie er im Schadensfall verfahren muss, damit keine Kosten entstehen, die möglicherweise nicht gedeckt sind. Wichtigster Schritt: Sofort die Versicherung informieren statt lange zu warten.

Posted by Andre on 09/03 at 09:34 AM
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Montag, Mai 18, 2009

Policen mit neuem Kündigungsrecht

Verträge sind einzuhalten, lateinisch auch pacta sunt servanda. Das gilt ganz sicher auch für Versicherungsverträge. Doch nach Ablauf von drei Jahren können nun Versicherte auf einem jährlichen Wechsel bei ihren Policen bestehen. Eine Feststellung aus neuer Rechtslage, die jetzt auch von Verbraucherzentralen propagiert wird.

So dürfen neue Verträge über Rechtsschutz oder Haftpflicht nur noch mit einer ersten und damit zunächst maximalen Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden. Danach sind sie jährlich kündbar. Eine besonderes Recht also für den Versicherungsnehmer, das im neuen Versicherungsvertragsrecht steht, was seit Anfang 2009 auch für Altverträge gilt.

In die Diskussion und damit in die Auseinandersetzung mit Versicherern geraten jedoch Versicherungsnehmer darüber, ob auch für bestehende Policen diese Kündigungsrecht besteht.
Besteht nämlich der Vertrag bereits drei Jahre, könne er mit einer Frist von drei Monaten beendet werden, so die Verbraucherschützer.
Die meisten großen Versicherer akzeptieren bereits diese Berechtigung, woraus sich ableiten lässt, dass man sich - nach Expertenrat - bei Problemen nicht so einfach abwimmeln lassen sollte.

Posted by wob. on 05/18 at 05:26 PM
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Mittwoch, Mai 13, 2009

Rechtsschutzversicherung gegen Urheberrechtsverletzungen

Neue Ideen sind in der Versicherungswelt eher die Ausnahme. Als innovativ gilt bereits, wenn bewährte Konzepte modifiziert oder bekannte Produkte zu Paketen gebündelt werden. In der Schweiz haben drei Rechtsanwälte ihre Erfahrungen aus der Berufspraxis jetzt in eine weitgehend neue Form der Rechtsschutzversicherung gegossen und bieten Kreativen an, ihre Urheberrechte zu versichern. CopyrightControl nennt sich die Firma, deren Gründer auf persoenlich.com, dem Online-Portal der Schweizer Kommunikationswirtschaft, die Hintergründe und den Sinn der Police erläutern.

Ziel von CopyrightControl ist es, Betroffenen mehr Rechtssicherheit zu geben. Daran mangelte es bislang und ließ viele davor zurückschrecken, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch der finanzielle Aspekt spielt eine große Rolle. Vor Gericht zu ziehen, weil Konzepte oder Texte kopiert wurden, ist Kreativen ganz einfach zu teuer. Hier möchten die Gründer des in Europa einzigartigen Projektes ansetzen. An Nachfrage wird es nicht mangeln. Laut persoenlich.com sind in der Schweiz etwa 87.000 Menschen kreativ tätig und erwirtschaften über 30 Milliarden Franken im Jahr. Schon bevor die Firma ihre Pforten offiziell öffnete, lagen die ersten Anfragen auf dem Schreibtisch. Das belegt, wie wichtig Kreativen, die das unternehmerische Risiko selbst tragen müssen, rechtliche Sicherheit ist.

Kunden der neuartigen Rechtsschutzversicherung profitieren einerseits von präventiven Maßnahmen. Andererseits hilft CopyrightControl, wenn eine Urheberrechtsverletzung juristisch geklärt werden soll. Im Rahmen der Prävention geht es in erster Linie um die Beratung rund um das Urheberrecht. In diesen Bereich fällt auch der Ideentresor. Hier können Kreative ihre Arbeiten elektronisch hinterlegen und erhalten damit einen zeitlichen Prioritätsnachweis. Auf Wunsch wird das Datum, an dem die Arbeit in den Tresor gelegt wurde, auch von einem Notar beglaubigt. Bei Rechtsstreitigkeiten prüft das Unternehmen erst, ob eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt und welche Option den größten Erfolg verspricht. Möglich sind mehrere Optionen bis hin zum Gerichtsverfahren.

CopyrightControl sieht sich mit seinem Angebot als Ergänzung zu bestehenden Versicherungsangeboten. Wichtig ist den Gründern dabei vor allem der Solidaritätsgedanke. Teure Prozesse werden über Partnerschaftsbeiträge finanziert. Denn letztlich kommt jedes Urteil zugunsten eines Kreativen der gesamten Branche zugute.

Posted by Andre on 05/13 at 05:11 AM
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Montag, Januar 26, 2009

Ergo bringt eine Rechtsschutzversicherung für Patienten auf den Markt

Die Ergo-Versicherungsgruppe startet Ende dieses Monats mit einer reinen Patienten-Rechtsschutzversicherung. Das auf dem deutschen Markt bislang einzigartige Produkt soll 54 Euro im Jahr kosten, steht allerdings nur einem eingeschränkten Personenkreis offen. Abschließen können die Police lediglich Kunden der Deutschen Krankenversicherung (DKV) und der Victoria Kranken – unabhängig davon ob eine Krankenvoll- oder Zusatzversicherung besteht (ausgenommen sind Auslandsreisekrankenversicherungen). Vertrieben wird der spezielle Rechtsschutz von der D.A.S. und der Hamburg-Mannheimer.

Die Idee stammt von den Patienten selbst. Sie haben sich bei Streitigkeiten mit Ärzten, Kliniken, Pflegepersonal, Heilpraktikern oder anderen Behandelnden immer wieder an ihre Krankenversicherung gewandt und um Hilfe gebeten. Den Unternehmen sind in dieser Hinsicht jedoch weitgehend die Hände gebunden. „Als Krankenversicherung stoßen wir dabei schnell an unsere aufsichtsrechtlichen Grenzen“, erklärt Dr. Elmar Terhorst, einer der Entwickler der Patienten-Rechtsschutzversicherung. Über die Police, mit der auch die Familienangehörigen versichert sind, werden bis zu 300.000 Euro je Fall abgedeckt, bei einem Selbstbehalt von 150 Euro. Der Schutz gilt in ganz Europa sowie den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Ziel sei es, so Terhorst, den Patienten eine Chancengleichheit mit den Behandelnden zu verschaffen, nicht, Patienten gegen ihre Ärzte aufzuhetzen. Die Versicherungen verstehen die Rechtsschutzversicherung als „zusätzlichen Service für den Kunden“. Für die Krankenversicherer der Ergo ist es zudem eine Chance, sich ein wenig von der Konkurrenz abzuheben. Der Markt für ein solches Produkt sei vorhanden, zumal die Patienten selbstbewusster geworden wären. Man hofft auf mehrere 10.000 Policen, die innerhalb der ersten zwölf Monate abgeschlossen werden.

Posted by Andre on 01/26 at 07:17 AM
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Donnerstag, Januar 22, 2009

Unfall mit ‘ner Wildsau

Wenn die Rotte die Straße kreuzt…

Wildunfälle sind während der “dunklen Monate” deutlich häufiger als viele Kraftfahrer annehmen. Bei einem solchen Unfall mit “Freiwild” richtig zu handeln, ist immer mal wieder eine Information wert. Denn meist geschieht der Unfall wie es ein Unfall so an sich hat - nämlich plötzlich: Wildsau oder Reh überqueren aus dem Waldrand heraus die Straße und die Gefahr ist perfekt.

Vom Umstand her sowohl schädlich, ärgerlich und auch noch gefährlich. Wenn was passiert ist, macht sich ein Handy nicht schlecht, mit dem möglichst bald die Polizei zu erreichen ist. “Volle Kanne” alle Lichter setzen - auch am Tag -, Warnblinker rein, Warndreieck aufstellen und die Warnweste anziehen, damit man auch gesehen wird, so die ersten Maßnahmen, sofern man selbst ohne Schaden zum Stehen kommen konnte.

Möglichst mit Jagdpächter

Experten aus dem Forstbetrieb halten drei Dinge für wichtig:
an die eigene Sicherheit denken und die Unfallstelle absichern;
dem Wild, das vielleicht die Flucht ergriff, nicht hinterher laufen und
die Stelle markieren, an der das Tier von der Straße verschwand.
Nicht praktikabel ist es, das Tier in den Kofferraum zu verfrachten, den der Betroffene darf das Tier nicht mitnehmen, weil das nun als Wilderei gelten würde.
Wer die Polizei informierte, dem hilft bald sicher der nächste Förster oder
der zuständige Jagdpächter.
Wer zahlt den “Wildschein-Braten”?

Ob nun auch das tote Tier von der Straße zu zerren ist, hängt von den Umständen ab; nicht jeder traut sich dies zu. Sich zu infizieren, besteht aber als Gefahr nicht. Größer ist das Risiko, selbst noch vom weiteren Verkehr nicht erkannt und erfasst zu werden.
Lebt das Tier noch, lasse man jedoch die Finger weg, denn das ist dann eine Angelegenheit für den gelernten Waidmann.
Wenn ‘s problemlos geht, stellen Polizei oder Forstamt eine Wildunfall-Bestätigung für den Anspruch an die Kaskoversicherung aus. Bei Haarwild wird erstattet; nicht aber bei Flugwild wie Fasan oder Ente. War es Reh, Wildsau oder Hirsch, wird die Reparatur in der Regel von der Versicherung reguliert.
Wer ohne Mobil-Telefon unterwegs war, der muss entweder einen anderen Verkehrsteilnehmer um Kontaktnahme bitten und über diesen genau sagen, wo der Unfall passiert ist. Schließlich kann auch ein Jagdhund zum Einsatz kommen, um das verletzte Tier zu finden.

Posted by wob. on 01/22 at 07:28 AM
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Sonntag, Dezember 21, 2008

Auf “Deutsch” versichert - auch im Ausland?!

Hongkong oder Toronto -  im Zuge der Globalisierung ist die Arbeitsleistung eines deutschen Angestellten durchaus auch im Ausland denkbar. Sei dies in der Akquise, dem Aufbau neuer Produktlinien oder bei den laufenden Geschäften in Niederlassungen. Ob dabei die Risiken der entsandte Arbeitnehmer im Ausland nach deutschem Recht auch in der Sozialversicherung gedeckt sind, wird kaum zur Frage. Bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder späterem Rentenbezug kann man jedoch nachträglich überrascht werden.

Erstens: das Territorial-Prinzip

Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Sozialversicherung das Territorialprinzip, was bedeutet, dass das Sozialversicherungssystem des Landes gilt, in welchem gerade gearbeitet wird. Demnach gilt das deutsche System nur für Arbeitnehmer die in Deutschland beschäftigt sind, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. Im Ausland gelten somit die rechtlichen Regelungen des “Gastgeberlandes”

Bei Arbeiten im Ausland ist zu unterscheiden, ob die Tätigkeit in der Europäischen Union ausgeübt wird. Dann nämlich gilt Sozialversicherungsschutz über europarechtliche Verordnungen (VO EWG 1408/71, VO EG 883/2004, VO 574/72).
Der Aufenthalt im EU-Ausland sollte jedoch nicht länger als 12 Monate dauern, um den deutschen Sozialversicherungsschutz zu halten. Um sich von der ausländischen Sozialversicherungspflicht frei stellen zu lassen, sind bei den Krankenkassen besondere Formblätter auszufüllen.

Bilaterale Abkommen

In Nicht-EU-Staat kann eine zusätzliche Sozialversicherungspflicht auftreten, was zwar zu Dopplungen führt, die jedoch von zahlreichen bilateralen Sozialversicherungsabkommen geregelt werden. Dies sichert den üblichen Sozialversicherungsschutz, wenn auch nicht immer für sämtliche Risiken.
Doch gibt es auch Länder, wo weder EU-Verordnungen noch staatliche Einzelabkommen (gelten.
Für entsandte Arbeitnehmer bedeutet dies, sich privat abzusichern, da eine Deckung durch die deutsche Sozialversicherung nicht gegeben ist.
Nur unter besonderen Umständen kann für eine Beschäftigung im Ausland ohne Sozialversicherungsabkommen das deutsche Recht gelten.
Diese “Ausstrahlung” ins Ausland wird über § 4 SGB IV geregelt.
Dafür muss eine Entsendung vorliegen, für die der Aufenthalt im Ausland vorab als vertraglich begrenzt gilt. Das Arbeitsverhältnis muss folglich tatsächlich und rechtlich im Inland liegen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird vom deutschen Arbeitgeber für elf Monate seiner Tätigkeit in Venezuela eingestellt. Das gilt als Entsendung nach § 4 SGB IV, so dass eine Ausstrahlung und damit eine Sozialversicherungspflicht wie in Deutschland gilt, sofern der Arbeitnehmer bei der Einstellung in Deutschland wohnt. Eine Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer im Ausland lebt und dort eine Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen aufnimmt.

... eine Befristung erforderlich ist!

Der Auslandseinsatz muss als vorab vertraglich befristet sein, auch wenn das Gesetz Höchstfristen nicht benennt. Der Auslandseinsatz sollte nicht länger als drei Jahre dauern, wenn die deutsche Sozialversicherungspflicht erhalten bleiben soll. Es reicht allerdings nicht aus, dass der Arbeitgeber sich den Rückruf vorbehält oder der Arbeitsvertrag - wie allgemein üblich - bis zum Eintritt des Rentenalters befristet ist.
Fazit: Arbeitnehmer werden motiviert ihre Tätigkeit im Ausland aufnehmen, wenn ihnen keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile erwachsen.
Die Sozialversicherungsträger prüfen zugleich die Voraussetzungen von § 4 SGB IV sehr streng. Deshalb empfiehlt es sich, vor einem Auslandseinsatz durch den zuständigen Sozialversicherungsträger die Sachverhalte zu klären (auch über die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung).

Dienstag, November 18, 2008

Streupflicht! Missachtet… und dann…?

“Alle Jahre wieder…” treten Fälle auf, bei denen zur Winter-, Schnee - und Eis-Zeit der allgemeinen Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nicht entsprochen wird. Meist gibt eine Ortssatzung vor, wann und wie diese Räumung zu geschehen hat.

Doch ein Mieter muss dem Vermieter nicht in jedem Fall Schadenersatz zahlen, wenn er seiner Streupflicht nicht nachkam und deshalb ein Passant stürzte.
Begründung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” populär macht.

Danach ist ein Mieter in einem solchen Fall dann ‘leistungsfrei’, wenn für ihn und seine Mit-Bewohner und damit das gesamte Gebäude eine Haftpflichtversicherung besteht und die Prämie über Nebenkosten verteilt wird (Az.: 9 U 45/07).

Das Gericht wies die Klage eines Vermieters ab, mit der dieser ehemaligen Mieter belangte. Der Kläger musste einer verunfallten Postbotin Schadenersatz zahlen, weil sie vor dessen Haus bei Glatteis gestürzt war.
Daraufhin wollte der Vermieter den ehemaligen Mieter in Regress nehmen, da dieser die Streupflicht eigentlich übernommen hatte.

Das Gericht befand allerdings, dass der Mieter einen indirekten Anspruch habe, indem der Vermieter den Schaden über die eigens abgeschlossene Haftpflichtversicherung abwickeln könne.
Nur wenn der Mieter eine Person durch die missachtete Streupflicht “vorsätzlich” und eben nicht doch fahrlässig geschädigt hätte, würde eine Ausnahme vom Urteil gelten.

Posted by wob. on 11/18 at 07:36 AM
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